2726/2017
Verwendung Stellplatzablösemittel zur Förderung des Radverkehrs
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Anlage 2 - weitere Erläuterungen
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Anlage 2 Nähere Erläuterung zur Verwendung der Stellplatzablösebeträge für Maßnahmen des Radverkehrs Die Inanspruchnahme der Stellplatzablösebeträge in Höhe von 6.000.000 Euro für Maßnahmen zur Förderung des Fahrradparkens sowie für bauliche Verbesserungen auf dem NRW-Radverkehrsnetz und den städtischen Radverkehrshauptrouten beziehen sich auf einen Zeitraum von 6 Jahren. Konkret sollen sie Verwendung finden - für das Programm Fahrradparken zur Förderung von Bike-and-Ride, - zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen in den Wohnquartieren und Geschäftsstraßen, - für bauliche Anpassungen zur Optimierung von Radverkehrsführungen an Velorouten und Radverkehrshauptrouten im Bestand. Eine Reduzierung der Stellplatzablösemittel zwecks Umschichtung zugunsten von Quartiersgaragen ist grundsätzlich denkbar. Entsprechende Mittel hierfür sind für die bekannten Quartiersgaragenprojekte bereits vorgemerkt (siehe Anlage 1). Die Finanzierung des Baus von Quartiersgaragen wird daher durch die Inanspruchnahme der Mittel für Radverkehrsmaßnahmen nicht beeinträchtigt. Unabhängig davon gibt es noch freie Mittel, die für neue Quartiersgaragen bereitgestellt werden könnten. Für die bereits berücksichtigten Quartiersgaragenkonzepte ergibt sich folgender Sachstand (vgl. Vorlagen-Nr. 3794/2017): Quartiersgarage Eigelstein: Die Verwaltung wird eine Konzeptausschreibung zur Bebauung in Kombination mit Parken auf der städtischen Fläche an der Turiner Straße/Dagobertstraße veranlassen und die Voraussetzungen für eine Umsetzung der Maßnahme schaffen. Quartiersgarage Ebertplatz: Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 beschlossen, die Planung für die Tiefgarage Ebertplatz nicht weiterzuverfolgen. Quartiersgaragen Kalk, Dellbrück und Nippes: Diese Quartiersgaragenstandorte werden von der Verwaltung auf ihren Standort und Realisierbarkeit überprüft. Die Verwaltung wird das Quartiersgaragenkonzept fortschreiben und den politischen Gremien zur Kenntnis geben.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 661/5 Vorlagen-Nummer 2726/2017 Freigabedatum 15.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verwendung Stellplatzablösemittel zur Förderung des Radverkehrs Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, Stellplatzablösemittel in Höhe von 6.000.000 Euro für Maßnahmen zur Förderung des Fahrradparkens und für bauliche Verbesserungen auf dem NRW-Radverkehrsnetz und den städtischen Radverkehrshauptrouten zu verwenden. Verkehrsausschuss 05.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Zur Förderung des Radverkehrs wurden bereits Maßnahmen zur Schaffung von Fahrradabstellanla- gen im öffentlichen Raum (Typ Gotik sog. Haarnadeln und Anlehnbügel) sowie überdachten Fahr- radabstellanlagen und Fahrradboxen an Bike-and-Ride-Haltestellen aus Stellplatzmitteln finanziert. Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 29.06.2010 wurden für die Einrichtung einer fahrrad- freundlichen Streckenführung des NRW-Radverkehrsnetzes (Velorouten) und Radverkehrshauptrou- ten auf dem Kölner Stadtgebiet entsprechende bauliche Maßnahmen aus Stellplatzmittel finanziert. Diese beiden Maßnahmenprogramme, Fahrradparken und bauliche Anpassungen auf dem NRW-Radverkehrsnetz und auf den Hauptrouten des Radverkehrs, waren auf ein 5-Jahresarbeitsprogramm zeitlich begrenzt. Die Verwaltung sieht für beide Maßnahmenprogramme einen zusätzlichen erheblichen Investitionsbedarf, um den Radverkehr weiter zu fördern. Aus diesem Grund sollen diese beiden Maßnahmenprogramme ohne zeitliche Begrenzung fortgeführt werden. Die Landesbauordnung NRW (§ 51 Abs. 5 BauO NRW) bietet die Möglichkeit erhobene Stellplatzab- lösemittel für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs zu verwenden. Ferner sind alle geplanten Einzelmaßnahmen gemäß § 51 Abs. 6 BauO NRW auf die Vorteile für die Er- reichbarkeit des Bauvorhabens, das die Zahlungspflicht auslöst, zu prüfen. Diese Einzelfallprüfung wird durch das Bauverwaltungsamt sichergestellt. 1. Maßnahmenpakete zur Förderung des Fahrradparkens 3.000.000 Euro Dieses Maßnahmenpaket beinhaltet den Ausbau des Fahrradparkens im öffentlichen Raum (mind. 1.000 zusätzliche Fahrradabstellplätze pro Jahr) und den Ausbau des Angebotes zum Fahrradparken an den Bike-and-Ride-Haltestellen. Die notwendigen Planungskosten für die Erar- beitung einer erforderlichen Vor- und Ausführungsplanung sind in den Kosten enthalten. Maßnahmen zur Förderung des Bike-and-Ride werden vom Zuschussgeber dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) mit bis zu 80 % gefördert, so dass hier ein Eigenanteil von 20 % bei der Stadt Köln verbleibt. Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 29.04.2004 wurden für die Nachrüstung von ÖPNV-Haltestellen mit Fahrradabstellanlagen insgesamt 500.000 € aus Stellplatzablösemittel be- reitgestellt. Mit der Umsetzung der Baustufen (338 Fahrradboxen, 212 überdachte Fahrradabstellanlagen) und der Schaffung von 1.276 nichtüberdachten Fahrradabstellplätzen (Haarnadeln und Anlehn- bügel) an ÖPNV-Haltstellen wurde dieser Beschluss umgesetzt. Es stehen noch Restmittel in Hö- he von 141.897,91 € (Stand 31.12.2016) zur Verfügung, die dem neuen Maßnahmenpaket zur Förderung des Fahrradparkens zugeschrieben und somit weiter zur Förderung des Fahrradpar- kens verwendet werden. 2. Bauliche Verbesserungen Velorouten/Radwegenetz 3.000.000 Euro Als zweites Maßnahmenpaket ist vorgesehen, die Einrichtung einer fahrradfreundlichen Strecken- führung für das NRW-Radverkehrsnetz (derzeitige und zukünftige Velorouten) und Radverkehrs- hauptrouten auf dem Kölner Stadtgebiet zu finanzieren. Bei den bereits vorhandenen Velorouten wurde eine einheitliche Wegweisung durch Landesmittel gefördert. Derzeit stehen noch die notwendigen Arbeiten zur baulichen Einrichtung der Strecken- führung aus. Diese sind bauliche Anpassungen für eine verkehrssichere und fahrradfreundliche Radverkehrsführung. Erst nach Abschluss dieser Arbeiten kann von einer erstmaligen Einrichtung einer Veloroute gesprochen werden. Die geplanten Maßnahmen auf dem NRW-Radverkehrsnetz und den Radverkehrshauptrouten sind wichtige Bausteine zur Verbesserung des Radverkehrs. Bei diesem Maßnahmenpaket han- 3 delt es sich im Wesentlichen um bauliche Maßnahmen, die der Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs dienen. Diese beiden investiven Maßnahmen können grundsätzlich aus Stellplatzab- lösemitteln finanziert werden. Insgesamt ist vorgesehen beide Maßnahmenpakete zur Förderung des Radverkehrs mit einer Ge- samtsumme von 6.000.000,00 € aus Stellplatzablösemitteln zu finanzieren. Die entsprechenden Stellplatzablösemittel stehen zur Verfügung.
Anlage 1- Mitteilung aus VA 05.09.2017
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/621/3 Vorlagen-Nummer 15.08.2017 2289/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 05.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 Verwendung der Stellplatzablösemittel im Jahr 2016 Nach der auf der Grundlage des § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) erlassenen Ablösesatzung der Stadt Köln kann die bei Bauvorhaben, bei denen Zu- gangs- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, grundsätzlich bestehende Her- stellungsverpflichtung für Stellplätze oder Garagen finanziell abgelöst werden. Die vereinnahmten Gelder, sog. Stellplatzablösemittel, sind nach Maßgabe des § 51 Abs. 6 der BauO NRW für die Her- stellung zusätzlicher Parkeinrichtungen im Stadtgebiet, für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs und für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrrad- verkehrs zu verwenden. Entsprechend dem Ergebnis des Jahres 2015 standen zum 01.01.2016 12.314.283,73 € zur Verfü- gung. Im Jahr 2016 wurden 1.342.350,00 € vereinnahmt. Mittel wurden nicht verwendet. Zum 31.12.2016 ergibt sich damit ein Gesamtbestand an noch zu verwendenden Stellplatzablösemitteln in Höhe von 13.656.633,73 €. Für beschlossene Maßnahmen sind Mittel in Höhe von 5.277.226,50 € gebunden, so dass freie Mittel in Höhe von 8.379.407,23 € zur Verfügung stehen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den nachfolgenden Aufstellungen: Stadtbezirksbezogene Einnahmen im Jahr 2016: Innenstadt 940.400,00 € Rodenkirchen 57.225,00 € Lindenthal 3.300,00 € Ehrenfeld 11.250,00 € Nippes 134.125,00 € Chorweiler 10.600,00 € Porz 1.325,00 € Kalk 54.325,00 € Mülheim 129.800,00 € 1.342.350,00 € 2 Stellplatzablösemittel sind für folgende Maßnahmen gebunden: - Quartiersgaragen: Eigelstein 461.932,99 € Ebertplatz 1.000.000,00 € Kalk 400.000,00 € Dellbrück 194.038,47 € Nippes 1.300.000,00 € - P+R-Anlagen: Haus Vorst 740.583,76 € Porz-Wahn 925.000,00 € - ÖPNV: Personenaufzüge Neusser Straße/ Gürtel 33.233,98 € - Fahrradverkehr: Fahrradabstellanlagen im Stadtgebiet: 141.897,91 € - Planung: Fortentwicklung Parkraumkonzept/ Weiterentwicklung P+R/B+R-Konzept 80.539,39 € 5.277.226,50 € Die Beschlussvorlage für die geplanten Nachfolgeprogramme der Maßnahmenpakete Fahrradparken Programm 2010-2015 und bauliche Verbesserungen Velorouten/Radwegenetz Programm 2010-2015 soll dem Verkehrsausschuss im laufenden Jahr vorgelegt werden. In Vertretung gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2726/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.11.2017
- Erstellt
- 01.09.2017 11:09