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2726/2017

Verwendung Stellplatzablösemittel zur Förderung des Radverkehrs

Beschlussvorlage Ausschuss 15.11.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.12.2017, TOP 4.5

Anlage 2 - weitere Erläuterungen

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1- Mitteilung aus VA 05.09.2017

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Anlage 2 - weitere Erläuterungen

2016 Zeichen

Anlage 2 
 
Nähere Erläuterung zur Verwendung der Stellplatzablösebeträge für Maßnahmen des 
Radverkehrs 
 
 
 
Die Inanspruchnahme der Stellplatzablösebeträge in Höhe von 6.000.000 Euro für 
Maßnahmen zur Förderung des Fahrradparkens sowie für bauliche Verbesserungen auf dem 
NRW-Radverkehrsnetz und den städtischen Radverkehrshauptrouten beziehen sich auf 
einen Zeitraum von 6 Jahren. Konkret sollen sie Verwendung finden  
 
- für das Programm Fahrradparken zur Förderung von Bike-and-Ride,  
- zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen in den Wohnquartieren und 
Geschäftsstraßen,  
- für bauliche Anpassungen zur Optimierung von Radverkehrsführungen an Velorouten 
und Radverkehrshauptrouten im Bestand.  
 
Eine Reduzierung der Stellplatzablösemittel zwecks Umschichtung zugunsten von 
Quartiersgaragen ist grundsätzlich denkbar. Entsprechende Mittel hierfür sind für die 
bekannten Quartiersgaragenprojekte bereits vorgemerkt (siehe Anlage 1). Die Finanzierung 
des Baus von Quartiersgaragen wird daher durch die Inanspruchnahme der Mittel für 
Radverkehrsmaßnahmen nicht beeinträchtigt. Unabhängig davon gibt es noch freie Mittel, 
die für neue Quartiersgaragen bereitgestellt werden könnten. 
 
Für die bereits berücksichtigten Quartiersgaragenkonzepte ergibt sich folgender Sachstand 
(vgl. Vorlagen-Nr. 3794/2017): 
 
Quartiersgarage Eigelstein: 
Die Verwaltung wird eine Konzeptausschreibung zur Bebauung in Kombination mit Parken 
auf der städtischen Fläche an der Turiner Straße/Dagobertstraße veranlassen und die 
Voraussetzungen für eine Umsetzung der Maßnahme schaffen. 
 
Quartiersgarage Ebertplatz: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 beschlossen, die Planung für die Tiefgarage 
Ebertplatz nicht weiterzuverfolgen. 
 
Quartiersgaragen Kalk, Dellbrück und Nippes: 
Diese Quartiersgaragenstandorte werden von der Verwaltung auf ihren Standort und 
Realisierbarkeit überprüft. 
 
Die Verwaltung wird das Quartiersgaragenkonzept fortschreiben und den politischen 
Gremien zur Kenntnis geben.

Beschlussvorlage Ausschuss

4786 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/5 
661/5 
Vorlagen-Nummer 
 2726/2017 
Freigabedatum  15.11.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verwendung Stellplatzablösemittel zur Förderung des Radverkehrs 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, Stellplatzablösemittel in Höhe von 6.000.000 Euro für Maßnahmen 
zur Förderung des Fahrradparkens und für bauliche Verbesserungen auf dem NRW-Radverkehrsnetz 
und den städtischen Radverkehrshauptrouten zu verwenden. 
 
Verkehrsausschuss 05.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Zur Förderung des Radverkehrs wurden bereits Maßnahmen zur Schaffung von Fahrradabstellanla-
gen im öffentlichen Raum (Typ Gotik sog. Haarnadeln und Anlehnbügel) sowie überdachten Fahr-
radabstellanlagen und Fahrradboxen an Bike-and-Ride-Haltestellen aus Stellplatzmitteln finanziert. 
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 29.06.2010 wurden für die Einrichtung einer fahrrad-
freundlichen Streckenführung des NRW-Radverkehrsnetzes (Velorouten) und Radverkehrshauptrou-
ten auf dem Kölner Stadtgebiet entsprechende bauliche Maßnahmen aus Stellplatzmittel finanziert.  
Diese beiden Maßnahmenprogramme, Fahrradparken und bauliche Anpassungen auf dem  
NRW-Radverkehrsnetz und auf den Hauptrouten des Radverkehrs, waren auf ein  
5-Jahresarbeitsprogramm zeitlich begrenzt. Die Verwaltung sieht für beide Maßnahmenprogramme 
einen zusätzlichen erheblichen Investitionsbedarf, um den Radverkehr weiter zu fördern. Aus diesem 
Grund sollen diese beiden Maßnahmenprogramme ohne zeitliche Begrenzung fortgeführt werden.  
Die Landesbauordnung NRW (§ 51 Abs. 5 BauO NRW) bietet die Möglichkeit erhobene Stellplatzab-
lösemittel für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs zu verwenden. Ferner 
sind alle geplanten Einzelmaßnahmen gemäß § 51 Abs. 6 BauO NRW auf die Vorteile für die Er-
reichbarkeit des Bauvorhabens, das die Zahlungspflicht auslöst, zu prüfen. Diese Einzelfallprüfung 
wird durch das Bauverwaltungsamt sichergestellt.  
 
1. Maßnahmenpakete zur Förderung des Fahrradparkens   3.000.000 Euro  
Dieses Maßnahmenpaket beinhaltet den Ausbau des Fahrradparkens im öffentlichen Raum 
(mind. 1.000 zusätzliche Fahrradabstellplätze pro Jahr) und den Ausbau des Angebotes zum 
Fahrradparken an den Bike-and-Ride-Haltestellen. Die notwendigen Planungskosten für die Erar-
beitung einer erforderlichen Vor- und Ausführungsplanung sind in den Kosten enthalten.  
Maßnahmen zur Förderung des Bike-and-Ride werden vom Zuschussgeber dem Zweckverband 
Nahverkehr Rheinland (NVR) mit bis zu 80 % gefördert, so dass hier ein Eigenanteil von 20 % bei 
der Stadt Köln verbleibt.  
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 29.04.2004 wurden für die Nachrüstung von 
ÖPNV-Haltestellen mit Fahrradabstellanlagen insgesamt 500.000 € aus Stellplatzablösemittel be-
reitgestellt.  
Mit der Umsetzung der Baustufen (338 Fahrradboxen, 212 überdachte Fahrradabstellanlagen) 
und der Schaffung von 1.276 nichtüberdachten Fahrradabstellplätzen (Haarnadeln und Anlehn-
bügel) an ÖPNV-Haltstellen wurde dieser Beschluss umgesetzt. Es stehen noch Restmittel in Hö-
he von 141.897,91 € (Stand 31.12.2016) zur Verfügung, die dem neuen Maßnahmenpaket zur 
Förderung des Fahrradparkens zugeschrieben und somit weiter zur Förderung des Fahrradpar-
kens verwendet werden.  
 
2. Bauliche Verbesserungen Velorouten/Radwegenetz  3.000.000 Euro  
Als zweites Maßnahmenpaket ist vorgesehen, die Einrichtung einer fahrradfreundlichen Strecken-
führung für das NRW-Radverkehrsnetz (derzeitige und zukünftige Velorouten) und Radverkehrs-
hauptrouten auf dem Kölner Stadtgebiet zu finanzieren.  
Bei den bereits vorhandenen Velorouten wurde eine einheitliche Wegweisung durch Landesmittel 
gefördert. Derzeit stehen noch die notwendigen Arbeiten zur baulichen Einrichtung der Strecken-
führung aus. Diese sind bauliche Anpassungen für eine verkehrssichere und fahrradfreundliche 
Radverkehrsführung. Erst nach Abschluss dieser Arbeiten kann von einer erstmaligen Einrichtung 
einer Veloroute gesprochen werden.  
Die geplanten Maßnahmen auf dem NRW-Radverkehrsnetz und den Radverkehrshauptrouten 
sind wichtige Bausteine zur Verbesserung des Radverkehrs. Bei diesem Maßnahmenpaket han-

3 
delt es sich im Wesentlichen um bauliche Maßnahmen, die der Verbesserung der Sicherheit des 
Radverkehrs dienen. Diese beiden investiven Maßnahmen können grundsätzlich aus Stellplatzab-
lösemitteln finanziert werden.  
 
Insgesamt ist vorgesehen beide Maßnahmenpakete zur Förderung des Radverkehrs mit einer Ge-
samtsumme von 6.000.000,00 € aus Stellplatzablösemitteln zu finanzieren.  
 
Die entsprechenden Stellplatzablösemittel stehen zur Verfügung.

Anlage 1- Mitteilung aus VA 05.09.2017

2590 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/621/3 
 
Vorlagen-Nummer  15.08.2017 
 2289/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 05.09.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 
 
Verwendung der Stellplatzablösemittel im Jahr 2016 
Nach der auf der Grundlage des § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
(BauO NRW) erlassenen Ablösesatzung der Stadt Köln kann die bei Bauvorhaben, bei denen Zu-
gangs- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, grundsätzlich bestehende Her-
stellungsverpflichtung für Stellplätze oder Garagen finanziell abgelöst werden. Die vereinnahmten 
Gelder, sog. Stellplatzablösemittel, sind nach Maßgabe des § 51 Abs. 6 der BauO NRW für die Her-
stellung zusätzlicher Parkeinrichtungen im Stadtgebiet, für investive Maßnahmen zur Verbesserung 
des öffentlichen Personennahverkehrs und für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrrad-
verkehrs zu verwenden.  
 
Entsprechend dem Ergebnis des Jahres 2015 standen zum 01.01.2016  12.314.283,73 € zur Verfü-
gung.  
 
Im Jahr 2016 wurden 1.342.350,00 € vereinnahmt. Mittel wurden nicht verwendet. Zum 31.12.2016 
ergibt sich damit ein Gesamtbestand an noch zu verwendenden Stellplatzablösemitteln in Höhe von 
13.656.633,73 €. Für beschlossene Maßnahmen sind Mittel in Höhe von 5.277.226,50 € gebunden, 
so dass freie Mittel in Höhe von 8.379.407,23 € zur Verfügung stehen. 
 
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den nachfolgenden Aufstellungen: 
 
 Stadtbezirksbezogene Einnahmen im Jahr 2016: 
Innenstadt 940.400,00 € 
Rodenkirchen 57.225,00 € 
Lindenthal 3.300,00 € 
Ehrenfeld 11.250,00 € 
Nippes 134.125,00 € 
Chorweiler 10.600,00 € 
Porz 1.325,00 € 
Kalk 54.325,00 € 
Mülheim 129.800,00 € 
 1.342.350,00 €

2 
 
 
 
 Stellplatzablösemittel sind für folgende Maßnahmen gebunden: 
- Quartiersgaragen:  
Eigelstein 461.932,99 € 
Ebertplatz 1.000.000,00 € 
Kalk 400.000,00 € 
Dellbrück 194.038,47 € 
Nippes 1.300.000,00 € 
  
- P+R-Anlagen:  
Haus Vorst 740.583,76 € 
Porz-Wahn 925.000,00 € 
  
- ÖPNV:  
Personenaufzüge Neusser Straße/ Gürtel 33.233,98 € 
  
- Fahrradverkehr:  
Fahrradabstellanlagen im Stadtgebiet: 141.897,91 € 
 
  
- Planung:  
Fortentwicklung Parkraumkonzept/ 
Weiterentwicklung P+R/B+R-Konzept      80.539,39 € 
 5.277.226,50 € 
 
Die Beschlussvorlage für die geplanten Nachfolgeprogramme der Maßnahmenpakete Fahrradparken 
Programm 2010-2015 und bauliche Verbesserungen Velorouten/Radwegenetz Programm 2010-2015 
soll dem Verkehrsausschuss im laufenden Jahr vorgelegt werden.  
 
 
 
In Vertretung 
gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

05.12.2017 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2726/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.11.2017
Erstellt
01.09.2017 11:09