V/0112/2007/1
Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0112/2007/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen Beratungsfolge 14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 28.03.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für phar- mazeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster wird gemäß Anlage 1 beschlos- sen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zu den Sommerferien 2007 eine Vorlage zu erstellen, wie der städtische Zuschussbedarf für den Betrieb der PTA-Lehranstalt dauerhaft gesenkt wer- den kann. Dabei ist der Ratsbeschluss vom 05.04.2006 zu beachten, weiterhin die Pri- vatisierung im Auge zu behalten. Begründung: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 27.02.2007 beschlossen, den Beschlusspunkt 2 wie dargestellt zu ergänzen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Vorlagen-Nr.: V/0112/2007/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Beuckmann Ruf: 492 40 32 E-Mail: BeuckmannE@stadt-muenster.de Datum: 08.03.2007 Öffentliche Beschlussvorlage
Hauptvorlage V/0112/2007 inkl. Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung STADT L MUNSTER Vorlagen-Nr.: V/0112/2007 Auskunft erteilt: Frau Beuckmann Ruf: 492 40 32 E-Mail: BeuckmannE@stadt-muenster.de Datum: 01.02.2007 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen Beratungsfolge 27.02.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 28.03.2007 Rat Entscheidun Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zu den Sommerferien 2007 eine Vorlage zu erstel- len, wie der städtische Zuschussbedarf für den Betrieb der PTA-Lehranstalt dauerhaft gesenkt werden kann. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Für das Haushaltsjahr 2007 wurden im Etatentwurf Mehreinnahmen - in Höhe von insge- samt 2.400,00 € (5,00 € Erhöhung der Lehrgangsgebühr x 4 Monate x durchschnittlich 120 Lehrgangsteilnehmer/innen) berücksichtigt. Insgesamt werden hierfür 246.480,00 € für 2007 einkalkuliert (siehe Zeile 04 „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ des Teilergeb- nisplanes der Produktgruppe 0301 - Seite 181 des Etatentwurfs). V/0112/2007 Begründung: 1. Vorbemerkungen Um den Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern eine bessere Finanz- planung zu ermöglichen, Zahlungsschwierigkeiten mitten im Lehrgangsjahr zu ver- meiden und auch das Abrechnungsverfahren für die Verwaltung zu vereinfachen, er- folgt seit 1997 die Erhöhung der Lehrgangsbeiträge jeweils zum Lehrgangsbeginn 01.09. Erhöhungen treffen Lehrgangsteilnehmer/innen nicht unvorbereitet, da sie bereits bei der Aufnahme schriftlich darauf hingewiesen wurden, dass sich die Stadt Münster als Trägerin der Lehranstalt vorbehält, die Lehrgangsgebühr während der Ausbildungs- zeit zu erhöhen. Zum Beschlussvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, die Lehrgangsgebühr von derzeit monatlich 168,00 € ab dem 01.09.2007 auf insgesamt monatlich 173,00 € zu erhöhen. Dies führt zu einer Reduzierung des Zuschussbedarfs der Stadt Münster in 2007 um ca. 2.400,00 € und in den Folgejahren um ca. 7.200,00 € jährlich (bei durchschnittlich 120 Lehr- gangsteilnehmer/innen). Eine Anhebung um 5,00 € ist auf Grund der allgemeinen Kostensteigerungen not- wendig; in dieser Höhe wurde der Sachkostenbeitrag auch in den letzten Jahren je- weils erhöht. Sie ist im Entwurf des Haushaltsplanes 2007 berücksichtigt. Die beabsichtigte Erhöhung der Lehrgangsgebühr um monatlich 5,00 € (2,98 %) ist vertretbar und gerade noch sozialverträglich (siehe Anlage 2 - Vergleich mit anderen PTA-Lehranstalten). Mittelbereitstellung / Finanzierung Die im Etatentwurf ausgewiesenen Einnahmen bilden einen unverzichtbaren Be- standteil des Zuschussbudgets des Amtes für Schule und Weiterbildung. Wenn den mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Einnahmeerhöhungen nicht zugestimmt wird, müssen die entfallenden Teileinnahmen i.H.v. 2.400,00 € in 2007 und 7.200,00 € ab 2008 aus einem anderen Bereich erzielt oder bei Ausgabepositionen eingespart wer- den, um das Zuschussbudget einhalten zu können. V/0112/2007 Finanzierung Für jede/n Lehrgangsteilnehmer/in werden in 2007 Einnahmen in Höhe von insge- samt 256,23 € (bis einschließlich August 2006 = 251,23 €) je Monat erzielt, die sich zusammensetzen aus: - Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von derzeit 73,00 €, - Zuschuss der Apothekerkammer Westfalen-Lippe in Höhe von derzeit 10,23 €, - Lehrgangsgebühr der Lehrgangsteilnehmer/innen in Höhe von derzeit 173,00 € (bis einschließlich August 2007 = 168,00 €). Die durch diese Einnahmen nicht gedeckten Kosten in Höhe von ca. 143.200,00 € (in 2007) werden von der Stadt Münster finanziert. Weitere Entwicklung Im Lehrgang 2005 / 2007 der PTA-Lehranstalt Münster stehen 72 Plätze zur Verfü- gung; diese waren zu Beginn mit 77 Schüler/innen belegt. Die Informationsbriefe der PTA-Schule wurden 271 Interessenten/innen zugesandt. Daraus ergaben sich 118 Bewerbungen und Testeinladungen. Der Lehrgang 2006 / 2008 der PTA-Lehranstalt Münster hat 72 Plätze zur Verfügung stehen und war zu Beginn mit 73 Schüler/innen belegt. Die Informationsbriefe der PTA-Schule wurden 332 Interessenten/innen zugesandt. Daraus ergaben sich 106 Bewerbungen und Testeinladungen. Bereits seit Jahren liegt die durchschnittliche Belegung der Schule unter den besetz- baren 144 Plätzen. So war im 2006 nur eine durchschnittliche Belegung von 125 Plätzen gegeben. Gegenüber der Vollbelegung entfallen - bei annähernd gleichen Ausgaben wie bei Vollbelegung - insgesamt 57.280,44 € (2006) an Einnahmen (ent- fallende Landeszuwendungen = 16.644,00 €; entfallender Zuschuss Apothekerkam- mer = 2.332,44 €; entfallende Lehrgangsbeitrag = 38.304,00 €). Änderungen der Benutzungs- und Gebührensatzung Die Änderung in $ 3 Abs. 2 erfolgt lediglich aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarheit. Der bisherige Satzungstext lautet: „Die Lehrgänge werden jährlich zum 01.09. eingerichtet; das jeweilige Lehrgangsjahr endet zum 31.08. des Folgejahres.“ Dies führt bei einer etwaigen Beendigung im ersten Lehrgangsjahr zu einer Unklar- heit bezüglich der Kündigungszeiten in Abgrenzung zu den Kündigungsfristen in 8 7 Absatz 2. Die neue Formulierung dient somit nur der eindeutigen Klarstellung. V/0112/2007 7. Dauerhafte Reduzierung des Zuschussbedarfs für den Betrieb_der PTA- Lehranstalt Die Verwaltung war vom Rat am 05.04.2006 beauftragt worden, Verhandlungen auf- zunehmen, mit dem Ziel die PTA-Lehranstalt aus städtischer Trägerschaft zu entlas- sen. Diesem Auftrag ist die Verwaltung gefolgt. Über die grundsätzliche Entwick- lungssituation war der Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 21.11.2006 mündlich / mit Vermerk vom 20.11.2006 sowie am 14.02.2007 informiert worden. Hierbei wurden verschiedene Möglichkeiten dargestellt. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aspekte wird die Verwaltung bis zu den Sommerferien 2007 ein Konzept vorlegen, wie der städtische Zuschussbedarf auf Dauer verringert werden kann. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Lehran- stalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster vom 19.06.1998 in der Fassung vom 05.04.2006 2. Vergleich mit anderen PTA-Lehranstalten V/0112/2007 Anlage 1 Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Lehranstalt für pharma- zeutisch-technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster vom 19.06.1998 in der Fas- sung vom 05.04.2006. Aufgrund der 8$ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekannt- machung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666/SGV NW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.04.2003 (GV NRW S. 054), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV NRW S. 664) und der 88 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW vom 21.10.1969 (GV NWS. 712/SGV NW 610) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2001 (GV NRW S. 708), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 228) hat der Rat der Stadt Münster die nachstehende Satzung am 28.03.2007 beschlossen: Art. 1 & 13 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Lehranstalt für pharmazeutisch- technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung: Absatz 1: „Die Gebühr nach $ 12 Nr. 1 ist eine Jahresgebühr.“ Absatz 2: „Die Gebühr wird in monatlichen Raten ab dem 01.09.2007 in Höhe von 173,00 € ge- zahlt.“ Art. 2 &3 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Lehranstalt für pharmazeutisch- technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung: Absatz 2: „Die Lehrgänge werden jährlich zum 01.09. eingerichtet; der jeweilige Lehrgang endet zum 31.08. des zweiten Jahres.“ Art. 3 „Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharma- zeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster tritt am 01.09.2007 in Kraft.“ Anlage 2 Vergleich mit anderen PTA-Lehranstalten Lehrgangsbeitrag in 2006 | 2007 |Bemerkungen Lehrgangsgebühr 2 Jahre / 23 Monate Lehrgangsgebühr 2 Jahre / 23 Monate Lehrgangsgebühr 2 Jahre / 23 160 € Monate Lehrgangsgebühr 2 Jahre / 23 160 € | 175 € |Monate Apotheker- Lehrgangsgebühr 2 Jahre / 23 verband 160 € | 175 € |Monate Zuzüglich Prüfungsgebühr in Hö- 138 € | 138 € |he von 122,71 € Gebühren können nach Beendi- 95€ | 95€ |gung der Ausbildung bezahlt wer- den. Münster Stadt 143€ | 148€ | 153€ | 168€ | 173€ |24 Monate ünster Zum Vergleich 2 Schulen in privater Trägerschaft: Ort: Träger: Lehrgangsgebühr 2007: Dortmund Westfalen-Akademie 295,00€ / 24 Monate Osnabrück Völker-Schule 145,00€ / 24 Monate
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0112/2007/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37