Mandari Insight

V/0079/2016

Tilbecker Straße - barrierefreier Ausbau der Linienbushaltestelle „Roxel Hallenbad A“ und einer Schulbushaltestelle im Zuge von Maßnahmen zur baulichen Erhaltung der Verkehrsflächenbefestigung

Vorlagen 27.01.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 25.02.2016, TOP 6.2

BV_V_0079_2016_Tilbecker_Strasse_Anlage_DINA_4

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

BV_V_0079_2016_Tilbecker_Strasse_Anlage_DINA_4

444 Zeichen

%DXPDÀQDKPHEHILQGHWVLFK]XP7HLODXÀHUKDOEGHU×IIHQWOLFKHQ9HUNHKUVIOÅFKHQDFK)HUWLJVWHOOXQJGHU%DXPDÀQDKPHZLUGGLHKLHUIDUELJGDUJHVWHOOWH*HKZHJIOÅFKHGHP×IIHQWOLFKHQ9HUNHKUJHZLGPHW
Asphaltarbeiten)UÅVGLFNHQ(LQEDXGLFNHQXQG%HODVWXQJVNODVVHQ
3ODQXQJGHVEDUULHUHIUHLHQ8PEDXVXQGGHU(UQHXHUXQJGHU9HUNHKUVIOÅFKHQHUIROJWLQ$PWVKLOIHIÝU$PW3ODQXQJGHU½EHUIDKUWHUIROJWLQ$PWVKLOIHIÝU$PW
Anlage zur Vorlage V/0079/2016

Beschlussvorlage

8153 Zeichen

V/0079/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Tilbecker Straße - barrierefreier Ausbau der Linienbushaltestelle „Roxel Hallenbad A„ und einer 
Schulbushaltestelle im Zuge von Maßnahmen zur baulichen Erhaltung der 
Verkehrsflächenbefestigung 
a) Baubeschluss - barrierefreier Ausbau der Haltestellen und Maßnahmen zur baulichen 
Erhaltung  
b) Kenntnisnahme - Schaffung einer Überfahrt zum benachbarten westlichen Parkplatz 
c) Kenntnisnahme - Verbesserung der Beleuchtungssituation 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
I. Sachentscheidung 
 
a) Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 4167 Blatt 1(1) 
vom Februar 2016) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
b) Die geplante Überfahrt zum benachbarten westlichen Parkplatz (im Lageplan Nr. 4167 Blatt 
1(1) vom Februar 2016 skizzenhaft dargestellt) wird zur Kenntnis genommen. 
 
c) Die geplante Verbesserung der Beleuchtungssituation (im Lageplan Nr. 4167 Blatt 1(1) vom 
Februar 2016 nicht dargestellt) wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 270.000 € en t-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 20.000 €. 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd.  6250 € und Unterhaltungskosten 
von rd. 2.500 € an. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0079/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.01.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0079/2016 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   
2016 20.000 
Barrierefreier Aus-
bau (Linienbushal-
testelle)   
2016 18.000 
Barrierefreier Aus-
bau (Schulbushal-
testelle) 
2016 210.000 
Bauliche Erhaltung 
(Fahrbahn und 
Nebenanlagen) 
2016 22.000 
Bauliche Erhaltung 
(Straßenentwäs-
serungsleitungen) 
Einzahlungen 
 
 
   
2016 
 
 
20.000 
 
 
ÖPNV-Förderung 
für den barriere-
freien Ausbau der 
Linienbushaltestel-
le; 100% 
Saldo 250.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 201 6 bei der o. g Pr o-
duktgruppe veranschlagt. 
 
Die Kosten für die geplante Überfahrt zum benachbarten Parkplatz sowie die Kosten für die Verbe s-
serung der Beleuchtungssituation sind hier im Teilfinanzplan nicht aufgeführt, da diese zu Lasten des 
Sportamtes gehen. 
 
 
Begründung 
 
1. Voraussetzungen 
 
zu a) Die Planung und Ausführung des barrierefreien Ausbaus der Linienbushaltestelle „Roxel Ha l-
lenbad A“ und der Schulbushaltestelle sowie der Maßnahmen zur baulichen Erhaltung der Ve r-
kehrsflächenbefestigung erfolgt seitens des Tiefbauamtes in Amtshilfe für das Amt für Immobili-
enmanagement.  
 
Der Haltestellenstandort ist Bestandteil der Prioritätenliste, die mit der Vorlage V/0251/2015 am 
03.09.2015 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vo rgestellt 
und beschlossen wurde. 
 
zu b) Die Planung und Ausführung der Überfahrt zum benachbarten westlichen Parkplatz erfolgt se i-
tens des Tiefbauamtes in Amtshilfe für das Sportamt. 
 
Die Überfahrt zum benachbarten westlichen Parkplatz wurde mit der Vorlage V/0055/2014 am 
20.02.2014 im Sportausschuss vorgestellt und beschlossen.

- 3 - 
V/0079/2016 
zu c) Die Planung und Ausführung der Beleuchtung erfolgt seitens des Amtes für Immobilienm a-
nagement und des Tiefbauamtes in Amtshilfe für das Sportamt.   
 
Aufgrund einer Beschwerde des Vereins BSV Roxel e.V. bezüglich der derzeit unzureichenden 
Beleuchtungssituation im Bereich des Parkplatzes, ist es geplant im Zuge der o.g. Arbeiten wei-
tere Leuchten aufzustellen. 
Das Amt für Immobilienmanagement und das Sportamt sind an dieser Maßnahme  beteiligt, da die 
Baumaßnahme sich zum Teil außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche befindet. Die im Lageplan Nr. 
4167 Blatt 1(1) vom Februar 2016 farbig dargestellte Fahrbahnfläche wurde bereits dem öffen tlichen 
Verkehr gewidmet. Die Widmung der im Lageplan Nr. 4167 Blatt 1(1) vom Februar 2016 farbig darge-
stellten Gehwegfläche soll nach Ausführung der o.g. Bauarbeiten erfolgen. Die Stellplätze im b e-
troffenen Bereich bleiben von der Widmung unberührt.      
  
2. Beschreibung der Baumaßnahme  
 
zu a) Da die Verkehrsflächen im betrachteten Bereich einen schlechten baulichen Zustand aufweisen, 
sind hier Maßnahmen zur baulichen Erhaltung der Verkehrsflächenbefestigung vorgesehen: Die 
Asphalt- und Gehwegflächen werden instand gesetzt bzw. erneuert.  
 
 Um Synergien zu nutzen, sieht die Pla nung vor, die Linienbushaltestelle Roxel Hallenbad A , 
sowie eine Schulbushaltestelle im Rahmen der Instandsetzung s- bzw. Erneuerungsmaßna h-
men barrierefrei auszubauen. An beiden Haltestellen ist der Einbau eines Niederflurbusbordes 
und eines Blindenleitsystems geplant. 
 
 Der bereits bestehende Auffindestreifen an der Linienbushaltestelle entspricht nicht dem aktuel-
len Standard der Stadt Münster. Zudem ist dieser soweit westlich angeordnet, dass die Fahrer 
der Busse Schwierigkeiten haben, diesen anzufahren. A us diesen beiden Gründen sieht die 
Planung hier einen neuen Auffindestreifen vor, der weiter östlich angeordnet ist. Die neue Lage 
des geplanten Auffindestreifens erfordert das Versetzen einer Wartehalle in östl icher Richtung. 
Weiter ist geplant, beide War tehallen der Linienbushaltestelle leicht in Richtung Norden zu ve r-
setzten, um eine größere Fläche vor den Wartehallen für die wartenden Fahrgäste und verke h-
renden Fußgänger zu schaffen. Die bestehende Wartehalle im Bereich der Schulbushaltestellen 
soll nach den Umbauarbeiten am jetzigen Standort wieder aufgestellt werden.    
 
 Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung haben sich die Stadtwerke, das Amt für Imm o-
bilienmanagement sowie das Tiefbauamt auf folgende Vereinbarung geeinigt: Die Stadtwerke 
werden nach den Umbauarbeiten die Schulbusfahrer per Schreiben auffordern, dass sie – im 
Falle von zu befördernden Schülern mit motorischen Einschränkungen – möglichst die barriere-
frei gestaltete Schulbushaltestelle anfahren, um diesen Schülern den barrierefrei en Ein - und 
Ausstieg zu ermöglichen.   
 
 Weiter werden im Rahmen der Maßnahme die defekten Straßenentwässerungsleitungen er-
neuert.  
 
 Bauen für Alle: Die Planung wird zeitnah im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgru p-
pe 5 „Stadtplanung und Verkehr“  der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen 
mit Behinderungen (KIB) abgestimmt (Ausbau zweier Bushaltestellen nach aktuellen Standard 
der Stadt Münster). 
 
 Eine Reduktionsvariante wird nicht vorgeschlagen, da eine Verringerung der Ausbauqualit ät 
ohne Vernachlässigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht möglich ist. Als 
Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf einen barrierefreien Ausbau, d.h. die 
Beibehaltung des vorhandenen Zustandes.  
 
 
3. Ausschreibung und Bau

- 4 - 
V/0079/2016 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Bewilligung der Förderung in 2016, sodass mit der baulichen 
Umsetzung der Maßnahme i n den Sommerferien 2016  zu rechnen ist.  Dieser Zeitrahmen wurde 
aufgrund der vielen Schulbusse, die im betroffenen Bereich verkehren, zusam men mit den 
Stadtwerken vereinbart. 
 
Nach dem derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunterne hmen 
geplant. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Für den barrierefreien Ausbau der Linienbushaltestelle hat das Tiefbauamt im Januar 2016 einen 
Förderantrag nach § 11 ÖPNV G gestellt. Es werden Zuwendungen in Höhe von 100 % der Bauko s-
ten für die Linienbushaltestelle erwartet. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.  
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Tilbecker Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0079/2016
Typ
Vorlagen
Datum
27.01.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37