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AN/0812/2020

Änderungsantrag zu TOP 9.2.1 (Vorlage 3217/2019) - Stellplatzsatzung für Köln

Änderungsantrag BV2 (SPD) 15.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 15.06.2020, TOP 9.2.1.2

Änderungsantrag (SPD BV2)

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Änderungsantrag (SPD BV2)

4616 Zeichen

Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0812/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 
 
Änderungsantrag zu TOP 9.2.1 (Vorlage 3217/2019) - Stellplatzsatzung für Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 15.06.2020 zu setzen: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgende Änderungen bei der 
Stellplatzsatzung für Köln zu berücksichtigen:  
§2 Absatz 1: Folgender Satz ist zu streichen: „Dies gilt nicht, wenn sonst die Schaffung 
oder Erneuerung von Wohnraum, auch unter der Berücksichtigung einer 
Ablösung erheblich erschwert oder verhindert würde.“  
§2 Absatz 3: ist zu ersetzen durch: 
„Flächen für KFZ-Stellplätze können in zusätzliche Stellplätze für 
Lasträder umgewidmet werden.“ 
§4 Absatz 1: Der Anfang des Absatzes „Es sind Reduzierungen….“ zu ersetzen ist durch: 
„Bei Schaffung von sozialem Wohnraum sind Reduzierungen…” 
Anlage 1:  Nr. 1.2.1 Zahl der herzustellenden Abstellplätze für Fahrräder: 
1 Fahrradabstellplatz je 30 m2 Wohnfläche 
Begründung: 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen begrüßt das Ziel der neuen 
Stellplatzsatzung für Köln, einen Beitrag zur Verkehrswende in Köln leisten zu wollen,

- 2 - 
ausdrücklich. Die Differenzierung der notwendigen Stellplätze nach Wohngröße und 
sozialem Wohnungsbau verspricht eine gute Regelung zu sein, um sozialen und kleineren 
Wohnraum zu fördern.  
Die allgemeine Reduzierung der notwendigen Stellplätze überzeugt hingegen nicht. Es ist 
höchst zweifelhaft, ob eine Reduzierung der erforderlichen Stellplätze tatsächlich einen 
effektiven Beitrag zur Mobilitätswende leistet. Denn Bürger*innen werden nicht allein 
aufgrund fehlender Stellplätze auf den ÖPNV umsteigen. Eine echte Verbesserung des 
ÖPNV-Angebots wird die Menschen zielführender zum Umstieg bewegen.  
Gegen eine allgemeine Reduzierung spricht zudem die höhere Parkplatznot im öffentlichen 
Raum, weil nicht mehr alle Bewohner*innen einen Stellplatz in ihrer Wohneinheit 
bekommen. Auch Besucher*innen erhöhen die Parkplatznot. So müssen Anwohner*innen, 
insbesondere in den violett gekennzeichneten Gebieten, bereits heute lange nach einem 
Parkplatz suchen und parken frustriert außerhalb der vorgesehenen Bereiche.  
Dies hat erhöhte Gefährdung der Verkehrssicherheit zur Folge. So ist es insbesondere für 
Radfahrer*innen dringend notwendig das Parken im öffentlichen Raum zu reduzieren. Das 
Parken in zweiter Reihe stellt ein wesentliches Unfallrisiko für Radfahrer*innen dar und 
verhindert oftmals die Einrichtung effektiver Schutzstreifen für den Radverkehr. Eine 
Stellplatzreduzierung behindert daher das Ziel eines besseren Radverkehrs erheblich. 
Positiv anzumerken ist die Neuerung, dass mehr Stellplätze für Fahrräder geschaffen 
werden sollen. Hierbei ist allerdings nicht verständlich, warum ausgerechnet bei 
Wohneinheiten mit 50 m² eine Reduzierung der Fahrradstellplätze bewirkt wird. Da 
Wohneinheiten dieser Größe besonders häufig sind, muss hier dringend eine Anpassung 
dahingehend stattfinden, dass die Fahrradstellplätze immer im Vergleich zum vorherigen 
Zustand erhöht und nicht reduziert werden.  
Neben der Parkplatznot und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, ist auch die finanzielle 
Seite zu beachten. 
Häufig wird eine Ablösesumme für Stellplätze bezahlt, anstatt diese zu bauen, weil dies für 
Bauherr*innen günstiger ist. Eine Reduzierung der Stellplätze und damit eine geringere 
Ablösesumme erhöht den Anreiz zu einem solchen Vorgehen. Es ist zu befürchten, dass 
über die bis zu 50 %-ige Reduzierung hinaus sehr viel weniger bis gar keine Stellplätze 
gebaut werden. Der Stadt werden dadurch Einnahmen entgehen, welche zweckgebunden 
eben gerade für einen besseren ÖPNV, Radverkehr usw. zur Verfügung stünden. Aus 
unserer Sicht leisten direkte Investitionen in ÖPNV und Radverkehr jedoch einen 
wesentlich größeren Beitrag zu einer Mobilitätswende.  
Angestrebt werden soll eine Reduktion von Parkplätzen im öffentlichen Raum 
zugunsten des Fahrradverkehrs und des Fußgängerbereiches in Kombination mit 
dem Ausbau des ÖPNV-Verkehrs. Durch Realisierung dieses Ansatzes lässt sich der 
KFZ-Verkehr nachhaltig reduzieren.  
Gez. Dr. Jörg Klusemann    gez. Elke Busmann

Beratungsverlauf (1)

15.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0812/2020
Typ
Änderungsantrag BV2 (SPD)
Datum
15.06.2020
Erstellt
14.06.2020 22:41