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0315/2020

S-Bahnhaltestelle Blumenberg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 05.03.2020, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2763 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0315/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020 
 
S-Bahnhaltestelle Blumenberg 
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler am 14.11.2019, TOP 7.2.5 
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
„Wie oft werden solche Bauwerke aus Beton, wie Rampen in Blumenberg auf Standfestigkeit und 
Korrosionsschäden geprüft?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bundesweite Grundlage für die Überwachung und Prüfung vorhandener Brücken und Ingenieurbau-
werke ist die DIN 1076. Hierin ist unter anderem geregelt, welche Art von Bauwerken mit welchem 
Aufwand und mit welcher Qualifikation, wie oft und von wem zu prüfen ist. Das Bundesministerium für 
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat hierzu im Jahr 2013 die Dokumentation „Bauwerksprüfung 
nach DIN 1076 - Bedeutung, Organisation, Kosten“ herausgegeben. Gemäß DIN 1076 sind Ingeni-
eurbauwerke unter anderem zweimal jährlich einer „laufenden Beobachtung“ und einmal jährlich einer 
genaueren „Besichtigung“ zu unterziehen. Darüber hinaus ist in jedem sechsten Jahr eine Hauptprü-
fung durchzuführen. 
Ergänzend zu den in der Norm vorgeschriebenen Prüfungen, wird die Anlage in Blumenberg nach 
Angaben der DB Station&Service AG monatlich auf ihre Verkehrssicherheit überprüft. 
 
 
Frage 2: 
„Wie wird die sicherere Treppennutzung an allen Haltestellen im Winter gewährleistet, ohne dass die 
Zuständigkeiten immer wieder geklärt werden müssen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die DB Station& Service AG teilt mit, dass sich der Winterdienst auf den Bahnhöfen und Haltepunk-
ten auf alle in ihrem Eigentum stehenden Flächen ab Grundstücksgrenze erstreckt. Im Rahmen einer 
Sekundärüberwachung wird die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes durch eine defi-
nierte Stichprobe geprüft.  
Sollten Reisenden Mängel bekannt werden, steht Ihnen jederzeit (24/7) die 3-S-Zentrale in Köln unter 
der Rufnummer 141-1055 (ausgehängt in den Vitrinen auf den Bahnsteigen) als Meldungsannahme 
zur Verfügung. 
 
 
Frage 3: 
„Wann gibt es endlich weitere P&R-Flächen im Bezirk oder Longerich?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aktuell sind im Bezirk Chorweiler keine neuen Flächenausweitungen für P+R geplant.

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Jedoch wird die Verwaltung den Bedarf an P+R-Anlagen weiterhin regelmäßig prüfen und das P+R-
Konzept fortschreiben.  
Der Sachstand zu den von der Kölner Verkehrs-Betriebe AG übernommenen P+R-Anlagen auf Köl-
ner Stadtgebiet ist der Mitteilung 4468/2020 (https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=93206) zu entnehmen."

Beratungsverlauf (1)

05.03.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0315/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.02.2020
Erstellt
29.01.2020 08:21