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1291/2023

Begrünung straßenseitiger Fassaden im öffentlichen Raum

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.04.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 27.04.2023, TOP 1.4.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4087 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
620/2 
Vorlagen-Nummer  26.04.2023 
 1291/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023 
 
Begrünung straßenseitiger Fassaden im öffentlichen Raum 
AN/0421/2023 
Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt 
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt im Rat der Stadt Köln haben 
folgende Anfrage gestellt: 
 
Anfrage: 
 
Neben der Eindämmung des Klimawandels ist eine Anpassung an diesen in Köln 
dringend erforderlich. Eine Begrünung des öffentlichen Raums erscheint hier beson-
ders wichtig. Sie wirkt kühlend, feinstaubbindend und führt zu einer besseren Lebens-
raumsituation für Mensch und Umwelt. Hier sollte auch das große Potential der bo-
dengebundenen Fassadenbegrünung erschlossen werden. Vor diesem Hintergrund 
bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie viele Anträge zur Erlaubnis von straßenseitiger, bodengebundener Fassaden-
begrünung im öffentlichen Raum sind jeweils in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 
2022 beim Bauverwaltungsamt eingegangen, wie viele wurden bewilligt und wie viele 
wurden abgelehnt? 
 
2. Wie viele Anträge zur Begrünung straßenseitiger, bodengebundener Fassaden 
wurden im Rahmen des Förderprogramms Grün hoch 3 im öffentlichen Raum (nach 
Jahren aufgeschlüsselt seit Bestehen des Programms) gestellt? 
 
3. Was waren die Gründe, aus denen Anträge nicht bewilligt wurden? 
 
4. Ist es möglich, eine Begrünung bis 20 cm vor der Fassade zu vereinfachen, indem 
etwa auf eine Genehmigung zur Sondernutzung verzichtet wird bzw. diese unbürokra-
tischer und kostengünstiger erteilt wird? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
zu 1.  
 
Für die Jahre 2019 bis 2022 ist die folgende Anzahl von Anträgen auf Erteilung einer 
Sondernutzungserlaubnis für Fassadenbegrünungen eingegangen und genehmigt 
bzw. abgelehnt worden.

2 
 
 
Jahr gestellte Anträge Sondernutzungs - 
erlaubnisse 
Ablehnungen 
2019 1 1 0 
2020 1 1 0 
2021 3 3 0 
2022 2 1 1 
2023 0 0 0 
 
zu 2. 
 
Im Zeitraum 2019 – 2022 wurden im Rahmen des Förderprogramms Grün hoch 3 ins-
gesamt 26 Anträge auf Fassadenbegrünung im öffentlichen Raum gestellt, in 2019 
und 2020 jeweils 8, in 2021 und 2022 jeweils 5 Anträge. 
 
zu 3. 
 
Von den beim Bauverwaltungsamt insgesamt 7 gestellten Anträgen für bodengebun-
dene Fassadenbegrünungen im Bereich des öffentlichen Straßenlandes musste ein 
Antrag wegen nicht ausreichender Restgehwegbreite abgelehnt werden. In weiteren 7 
nach Abstimmung grundsätzlich genehmigungsfähigen Fällen wurde schließlich doch 
kein Antrag gestellt.  
 
Die Gründe, warum die Interessent*innen Abstand von der Planung genommen ha-
ben, sind nicht bekannt. 
 
zu 4. 
 
Bei der Nutzung öffentlichen Straßenlandes durch eine bodengebundene Fassaden-
begrünung handelt es sich um eine nach den Bestimmungen des Straßen- und We-
gegesetzes NRW genehmigungspflichtige Sondernutzung. Dies gilt nach der Recht-
sprechung der Verwaltungsgerichte auch für Inanspruchnahmen von wenigen Zenti-
metern ab einer grenzständigen Hauswand. Auf die Erteilung einer Sondernutzungs-
erlaubnis kann daher nicht verzichtet werden. 
 
Der Erlaubniserteilung muss eine Ermessensabwägung vorausgehen. Weil öffentli-
ches Straßenland grundsätzlich dem Gemeingebrauch für verkehrliche Zwecke die-
nen muss, stehen hier die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und die Barriere-
freiheit im Vordergrund.  
 
Die zu erhebenden Verwaltungsgebühren für die Erlaubniserteilung bemessen sich an 
dem entstandenen Zeitaufwand für die Antragsbearbeitung. In der Allgemeinen Ver-
waltungsgebührensatzung der Stadt Köln sind die Gebühren bindend festgesetzt. 
Möglichkeiten einer sachlichen oder persönlichen Gebührenbefreiung bestehen auch 
dann nicht, wenn die Nutzung dem Klimaschutz dient.  
 
Wegen des bestehenden Allgemeininteresses an der Nutzung der Straße durch kli-
maschützende Maßnahmen wird jedoch auf die Erhebung einer Sondernutzungsge-
bühr für Fassadenbegrünungen verzichtet. 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

27.04.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1291/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.04.2023
Erstellt
18.04.2023 12:23