V/0657/2010
Rettungsdienst der Stadt Münster, Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit
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Berichtsvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER
Feuerwehr
Betrifft
Rettungsdienst der Stadt Münster, Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit
Beratungsfolge
21.09.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht
Bericht:
Die vier im Rettungsdienst sowie im Katastrophenschutz der Stadt Münster mitwirkenden priva-
ten Hilfsorganisationen
• Arbeiter Samariter-Bund ASB
• Deutsches Rotes Kreuz DRK
• Johanniter Unfallhilfe JUH
• Malteser Hilfsdienst MHD
haben mit Datum vom 15.08.2010 eine Studie der Fa. Rosenbaum & Nagy vorgelegt, mit der
dargelegt werden soll, dass eine Einbeziehung der Hilfsorganisationen in die hauptamtliche Not-
fallrettung zu Einsparungen im Haushalt der Stadt Münster führen wird.
Die Verwaltung hat die Studie geprüft und kommt zu den nachfolgenden Einschätzungen. Zum
besseren Verständnis des Sachverhaltes wurden den Kernaussagen (Ziffer 1 bis 7) weitergehen-
de Erläuterungen (Ziffer A bis E) angefügt.
1. Die in der Studie beschriebene qualitativ hochwertige Aufgabenwahrnehmung im Rettungs-
dienst - sowohl durch die Berufsfeuerwehr, als auch durch die Hilfsorganisationen – wird
auch von Seiten der Verwaltung so gesehen und muss erhalten bleiben. Alle im Rettungs-
dienst der Stadt Münster mitwirkenden Organisationen bieten hierfür die Voraussetzungen.
2. Die in der Studie angestellten Vergleiche zwischen der derzeitigen Aufgabenwahrnehmung
durch die Berufsfeuerwehr und einer angestrebten Aufgabenwahrnehmung durch die Hilfs-
organisationen auch im hauptamtlichen Bereich betrachten nur ein Teil
segment der Notfall-
rettung. Bei einer umfassenden Betrachtung der Notfallrettung - einschließlich der täglichen
und wöchentlichen Bedarfsspitzen - ist das derzeitige System (wesentlich) wirtschaftlicher,
da bei einer Aufgabenwahrnehmung durch die Berufsfeuerwehr Synergien aus der gemein-
samen Nutzung von Personalreserven für die Bereiche Brandschutz und Rettungsdienst ge-
nutzt werden können. Der Kostenvorteil einer Aufgabenwahrnehmung durch die Berufsfeu-
erwehr liegt bei ca. 25% bzw. ca. 1 Mio. Euro jährlich.
Siehe auch Erläuterungen: Ziffer B +C
Vorlagen-Nr.:
V/0657/2010
Auskunft erteilt:
Herr Fritzen
Ruf:
20 25 80 00
E-Mail:
FritzenB@stadt-muenster.de
Datum:
30.08.2010
Öffentliche Berichtsvorlage
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3. Ungeachtet der unter Ziffer 2 beschriebenen, wirtschaftlich günstigeren Wahrnehmung der
Notfallrettung durch die Berufsfeuerwehr würde eine Übertragung von Aufgaben auf die
Hilfsorganisationen nicht zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes führen, da es sich
beim Rettungsdienst um eine Gebühren rechnende Einrichtung handelt. Sofern eine Organi-
sationsänderung tatsächlich zu Kostenreduzierungen führt, sind die daraus resultierenden
Einsparungen gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) an die Gebührenschuldner (Kosten-
träger im Gesundheitswesen) weiter zu gegeben. Dies ist grundsätzlich auch im Interesse
der Stadt Münster. Allerdings leisten die in der Studie der Fa. Rosenbaum & Nagy beschrie-
benen Maßnahmen hier keinen realistischen Beitrag, wie unter Ziffer 2 bzw. in den Erläute-
rungen unter Ziffer C ausgeführt wird.
Eine vollständige Übertragung der Aufgaben des Rettungsdienstes auf die Hilfsorganisatio-
nen würde zu deutlich höheren Kosten führen und allein im Bereich der Notfallrettung eine
Gebührenerhöhung von rund 12 % nach sich ziehen (siehe Tabelle unter Erläuterungen, Zif-
fer B). Ein Indiz für diese Prognose ist auch, dass in zahlreichen Kommunen vergleichbarer
Größe, in denen die Hilfsorganisationen die Notfallrettung allein durchführen oder maßgeb-
lich eingebunden sind, die Gebühren zum Teil deutlich über den Gebührensätzen der Stadt
Münster liegen.
Die Kosten der Berufsfeuerwehr würden durch Fortfall der Synergien geringfügig steigen, da
die Vorhaltung von Personalreserven nicht mehr anteilig dem Rettungsdienst zugeordnet
werden können. Siehe auch Erläuterungen: Ziffer B +C
Eine teilweise Übertragung von Aufgaben der Notfallrettung auf die Hilfsorganisationen und
die ausschließliche Spitzenabdeckung durch die Berufsfeuerwehr würde entweder die Kos-
ten der Berufsfeuerwehr deutlich erhöhen (Belastung des städtischen Haushaltes) oder die
Leistungsfähigkeit der Berufsfeuerwehr in den Bereichen Brandschutz und Hilfeleistung deut-
lich einschränken (Erhöhung des Risikos). Siehe auch Erläuterungen: Ziffer C
4. Sofern die Stadt Münster als Trägerin des Rettungsdienstes beabsichtigt, die Notfallrettung
(teilweise) durch Dritte durchführen zu lassen, muss diese Dienstleistung in einem offenen
Verfahren europaweit ausgeschrieben werden. Eine freihändige Vergabe an die Hilfsorgani-
sationen bzw. eine Eingrenzung des Bieterkreises auf die Hilfsorganisationen wäre vergabe-
rechtlich nicht zulässig. Es ist damit zu rechnen, dass Rettungsdienstunternehmen ebenfalls
Interesse bekunden werden, die dann in einen Wettbewerb zu den Hilfsorganisationen tre-
ten.
5. Auch wenn die Hilfsorganisationen (oder andere Dritte) weitergehende Aufgaben der Notfall-
rettung übertragen bekommen, bleibt die Stadt Münster als Trägerin des Rettungsdienstes in
der Verantwortung für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen (gesetzlich zu-
gewiesene Auffangfunktion). Auch aufgrund der außerordentlich hohen Haftungsrisiken
wächst mit einer vermehrten Vergabe von Leistungen die Notwendigkeit zur Aufsicht. Hier-
durch entstehen weitere Kosten, die dem Rettungsdienst zuzuordnen sind und sich ungüns-
tig auf die Gebühren auswirken würden.
6. Die in der Studie beschriebene Einbeziehung qualifizierter ehrenamtlicher Helferinnen und
Helfer der Hilfsorganisationen in die Notfallrettung wird in Münster bereits vollzogen. Der
Umfang der Mitwirkung entspricht den von den Hilfsorganisationen leistbaren Kapazitäten.
Siehe auch Erläuterungen: Ziffer A + E
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7. Eine Reihe von Aussagen, Annahmen und Berechnungen in der Studie von Rosenbaum &
Nagy sind unzutreffend oder nicht nachvollziehbar:
• Eine Änderung der wöchentlichen Dienstzeit bei der Berufsfeuerwehr Münster von derzeit
54 Stunden auf 48 Stunden zu Beginn des Jahres 2011 ist in Münster nach derzeitigem
Stand nicht zu erwarten. Alle Beamten der Berufsfeuerwehr haben sich auf Basis der so
genannten „opt-out“-Regelung bereit erklärt, weiterhin 54 Stunden pro Woche Dienst zu
leisten, sofern die bisherige opt-out-bezogene Vergütung von 20,-- € je Schicht weiterhin
gewährt wird. Da das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) des Landes NRW
angekündigt hat, die bislang geltenden rechtlichen Voraussetzungen beizubehalten, ist
von einer Fortführung der derzeitigen Dienstzeiten und Schichtdienstmodelle bei der Be-
rufsfeuerwehr Münster für mindestens weitere drei Jahre auszugehen. Die höhere Netto-
Verfügbarkeit des Personals der Hilfsorganisationen ist somit nicht zutreffend.
• Die wöchentliche Dienstzeit der Beamten der Berufsfeuerwehr beträgt 54 Stunden, nicht
52 Stunden, wie in der Studie ausgeführt.
• Ausweislich der Angaben in der o. g. Studie werden Rettungssanitäter bei den Freiwilligen
Hilfsorganisationen in die Entgeltgruppe 3 eingestuft. Diese Angabe verwundert sehr,
denn die Stadt Münster erstattet aktuell im Rahmen der Mitwirkung der Freiwilligen Hilfs-
organisationen im städtischen Krankentransport für Rettungssanitäter der Hilfsorganisati-
onen Personalkosten auf Grundlage der Entgeltgruppe 5.
Erläuterungen:
A: Der Rettungsdienst der Stadt Münster
Die rechtliche Grundlage für den Rettungsdienst in der Stadt Münster ist das „Gesetz über den
Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG)“
vom 24.11.1992 in der Fassung vom 06.07.2004.
Das Gesetz unterscheidet zwischen der Notfallrettung - einschließlich Notarztdienst - und dem
Krankentransport.
• Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am
Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie in ein geeignetes
Krankenhaus zu befördern.
• Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten, die keine Notfallpatien-
ten sind, fachgerecht Hilfe zu leisten und sie zu befördern.
Im Bereich „Krankentransport“ fallen in Münster jährlich ca. 10.000 Einsätze an, die zu ca. 70%
durch die im Rettungsdienst mitwirkenden Hilf sorganisationen ASB, DRK, JUH und MHD geleis-
tet werden. Die Feuerwehr führt ca. 30% der Krankentransporte durch.
Darüber hinaus fallen in Münster jährlich ca. 23.000 Einsätze im Bereich der „Notfallrettung“ an.
Die Notfallrettung wird aus den nachfolgend unter Ziffer B bis E aufgeführten Gründen zu 95%
von der Berufsfeuerwehr Münster wahrgenommen. Durch die qualifizierten, ehrenamtlichen Hel-
ferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen werden ca. 5% der Notfallrettungen ausgeführt. Diese
Einsätze erwachsen aus der Besetzung der Rettungswache 8 in der Stadtmitte an den Wochen-
enden sowie aus Einsätzen, die sich aus der sanitätsdienstlichen Betreuung von besonderen
Veranstaltungen ergeben, siehe hierzu auch Ziffer E.
Neben den Aufgaben nach dem RettG erfüllt die Feuerwehr Münster auch die Aufgaben im Be-
reich des Brandschutzes und der Hilfeleistung nach dem „Gesetz über den Feuerschutz und die
Hilfeleistung (FSHG)“ sowie Aufgaben nach dem „Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
(ZSKG)“. Unter den Regelungsbereich dieser Gesetze fallen in Münster jährlich ca. 3.000 Einsät-
ze der Feuerwehr.
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B: Wirtschaftliche Aspekte der Notfallrettung durch die Feuerwehr / Kostenvergleich
Sowohl im Rettungsdienst, als auch in den Be reichen Brandschutz und Technische Hilfeleistung
werden regelmäßig über die Grundversorgung hinaus zusätzliche Einatzkräfte benötigt, um Be-
darfsspitzen abdecken zu können. Aus der gemeinsamen Nutzung der Reserven ergeben sich
Synergien, die sich günstig auf die Wirtschaftlichkeit beider Bereiche auswirken. Um einen direk-
ten Kostenvergleich zur Studie der Fa. Rosenba um & Nagy zu ermöglichen, werden nachfolgend
die in der Studie angesetzten Werte zugrunde gelegt.
Zur Deckung des Versorgungsbedarfes der jährlich ca. 23.000 Einsätze im Bereich „Notfallret-
tung“ stehen aktuell 13 Rettungswagen (RTW) zur Verfügung, zuzüglich 2 RTW als technische
Reserve.
Zur personellen Besetzung eines RTW sind zwei Funktionen (Rettungsassistent / Rettungssani-
täter) erforderlich.
Wird eine Funktion im 24-Std.-Dienst („rund um die Uhr“) vorgehalten, so beträgt der Personal-
faktor (derzeit) 4,2. D.h., es sind rechnerisch 4,2 Stellen erforderlich, um im 3-Schichtbetrieb
(einschließlich der Ausfälle durch Ausbildung, Urlaub, Krankheit etc.) eine Funktion besetzt zu
halten.
Die Feuerwehr ist in der Lage, alle 13 RTW rund um die Uhr zu besetzen. Hierzu sind rechne-
risch 13 x 2 x 4,2 Stellen = rd. 109 Stellen erforderlich. Der (parallele) Bedarf von 13 RTW tritt
127 Mal im Jahr auf, d.h. durchschnittlich alle 3 Tage. Der tägliche Spitzen
bedarf beträgt 10
RTW.
Der durchschnittliche Bedarf an RTW ist jedoch deutlich geringer, so dass die Feuerwehr bislang
lediglich für - 6 RTW eine feste Besatzung rund um die Uhr sowie für
- 3 weitere RTW eine Besatzung während der Tagesstunden vorhält.
Der Stellenbedarf hierzu beträgt:
- 6 x 2 x 4,2 (= 50,4) sowie
- 3 x 2 x 1,4 (= 8,4) Stellen,
insgesamt somit 58,8 Stellen.
Hinzu kommt die Besetzung von 2 Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) mit je einem Rettungsassis-
tenten. Diese zwei Funktionen benötigen einen Personalbedarf von 8,4 Stellen. Auch hier liegt
der tatsächliche Bedarf höher: 267 Mal im Jahr wird ein dritter, 21 Mal ein vierter und 5 Mal ein
fünfter Notarzt parallel benötigt.
Werden über die fest besetzten RTW hinaus weitere RTW (oder auch NEF) benötigt, so werden
diese aus einer gemeinsamen Pers onalreserve („Multifunktion“) für die Bereiche Rettungsdienst,
Brandschutz und Technische Hilfeleistung heraus besetzt.
Bei sehr hohem Bedarf und ausgeschöpfter Multifunktion wird im Notfall auch auf Personal zu-
rückgegriffen, welches originär für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung vorge-
sehen ist. Dies führt zu einer Unterbesetzung der Löschzüge, welches die Einhaltung der
Schutzziele (Eintreffen in definierten Fristen mit einer Mindestzahl von Einsatzkräften) und damit
den Schutz der Bürger beeinträchtigen kann. Insbesondere wächst die Gefährdung der Einsatz-
kräfte, da Reserven zur Eigensicherung nicht mehr zur Verfügung stehen.
Mit 67,2 Stellen liegt die tatsächliche Personalvorhaltung für die Notfallrettung nur bei 53% des
Bedarfes (126 Stellen), der sich rechnerisch aus der Vorhaltung von 13 RTW (und bis zu 4 NEF)
ergibt.
Gegenüber einer Vorhaltung durch andere Träger ergibt sich somit im Bereich der Notfallrettung
ein Minderbedarf von knapp 50% der Stellen, wenn die Notfallrettung durch die Berufsfeuerwehr
durchgeführt wird.
Für die Besetzung des 10. bis 12. RTW (tagsüber) bzw. des 7. bis 9. RTW (nachts) wird auf die
„Multifunktion“ zurückgegriffen. Hierfür sind max. 6 Funktionen erforderlich.
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Zugleich besteht auch aus den übrigen Aufgabenbereichen der Feuerwehr (siehe Ziffer A) ein
Bedarf von Funktionen, der ebenfalls durch die Multifunktion abgedeckt werden muss. Dieser
Bedarf, z.B. für die Besetzung von Spezialfahrzeugen, Einsatz der Taucherstaffel etc., beläuft
sich - theoretisch - auf maximal 27 Funktionen (8 WLF, 6 LF-Res./TD, 4 GW-W, 2 FwK, 2 RW, 2
MWF, 2 ELW 2, 1 ELW 1).
Aus dem Verhältnis von 6 : 27 (bzw. 1: 4,5) wird deutlich, dass die Multifunktionen der Feuerwehr
auch bei Fortfall der Notfallrettung nur theoretisch gesenkt werden könnten. Da die Beanspru-
chung der Multifunktionen durch die Notfallrettung jedoch einen nennenswerten Anteil darstellt,
ist es sachgerecht und notwendig, einen Teil der Kosten dem Rettungsdienst zuzurechnen. Da-
her werden über die o.g. 67,2 Stellen hinaus dem Rettungsdienst derzeit rechnerisch weitere 5,6
Stellen zugeordnet. Insgesamt werden somit nur 72,8 Stellen dem Rettungsdiensthaushalt be-
lastet, der gleichwohl bei Bedarf eine Leistungsfähigkeit von 126 Stellen entfalten kann. Die Wirt-
schaftlichkeit dieser Organisationsform drückt sich darin aus, dass nur knapp 58% der Stellen,
die zur wöchentlichen Spitzenabdeckung benötigt werden, finanziert werden müssen und trotz-
dem die maximale Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes gewährleistet ist. Dies wirkt sich auch
sehr günstig auf die Gebühren aus.
Da die Studie nur ein Teilsegment der Gesamtvorhaltung betrachtet und die Annahmen zur Net-
toverfügbarkeit von Beamten der Berufsfeuerwehr unzutreffend sind, hat die Verwaltung nachfol-
gend einen Kostenvergleich angestellt, bei dem zur besseren Vergleichbarkeit die sonstigen in
der Studie verwandten Werte unverändert übernommen wurden.
Bei den Werten der Tabelle ist zu berücksichtigen, dass laut Studie die Personalvorhaltung bei
den Hilfsorganisationen in Mischform angeboten wird. D.h., mehr als ein Viertel des Personals
soll aus Auszubildenden, geringfügig Beschäftigten, Zi vildienstleistenden, Mitarbeitern im freiwil-
ligen sozialen Jahr sowie Ehrenamtlichen rekrutiert werden. Sollte dies zukünftig in diesem Um-
fang nicht mehr möglich sein und auch bei den Hilfsorganisationen eine zunehmend hauptamtli-
che Aufgabenwahrnehmung notwendig werden, würde sich der in der Tabelle dargestellte Effekt
noch weiter zu Gunsten einer Aufgabenwahrnehmung durch die Berufsfeuerwehr verschieben.
Müssten die Mehrkosten von rund 940.000 Euro, die bei einer umfassenden Wahrnehmung der
Notfallrettung durch die Hilfsorganisationen entstehen würden, auf die jährlich 23.000 Einsätze im
Bereich der Notfallrettung umgelegt werden, so wäre eine Gebührenerhöhung für einen RTW-
Einsatz von derzeit 253,00 Euro um ca. 12% auf 283,00 Euro erforderlich.
C: Organisatorische Aspekte der Notfallrettung durch die Feuerwehr
Wie unter Ziffer 2 und Ziffer B ausge
führt, ist es gelegentlich erforderlich, dass Bedarfsspitzen im
Rettungsdienst durch Personal der Löschzüge (Brandschutzdienst) kompensiert werden müssen.
Während dieser Zeiträume sind die Löschzüge der Berufsfeuerwehr geschwächt. Kommt es wäh-
rend dieser Zeiträume zu einem Alarm für einen Löschzug, muss dessen Unterbesetzung durch
Rettungsdienstkräfte kompensiert werden („Rückwärtskompensation“).
Organi-
sation
Summe
Personal-
kosten
(Euro)
Netto-
verfügbar-
keit
(54 Std. /
48 Std.)
Stellenbedarf
BF / HiOrg
(4 RTW,
3 NEF)
Kosten pro
Beamten /
Beschäftig-
ten
(Euro)
Stellen-
bedarf
BF/HiOrg
(13 RTW,
4 NEF)
Gesamt-
kosten
(Euro)
BF 1.962.609 2.085 46,2 42.480 72,8 3.092.544
HiOrg 1.477.814 1.961 49,1 30.100 134 4.033.400
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Zur Kompensation stehen in diesen Fällen jedoch als erste die RTW der Grundversorgung zur
Verfügung, da sie häufig ihren Einsatz zwischenzeitlich abschließen konnten. Während die mit
dem Personal der Löschzüge besetzten RTW nun die Grundversorgung aufrechterhalten, können
die Besatzungen der planmäßig für die Grundversorgung vorgesehenen RTW nun technische
Funktionen im Löschzug übernehmen. Dies allerdings nur, sofern sie mit Feuerwehrleuten be-
setzt sind. Eine Kompensation der feuerwehrtechnischen Funktionen des Löschzuges durch Ret-
tungsdienstkräfte ohne feuerwehrtechnische Ausbildung ist nicht möglich. In diesem Fall müsste
die Personalvorhaltung im Bereich Brandschutz erhöht werden, was den Haushalt der Stadt
Münster belasten würde.
Die multifunktionale Aufgabenwahrnehmung von Brandschutz und Rettungsdienst aus einem
gemeinsamen Personalpool bei der Berufsfeuerwehr gewährleistet ferner, dass auch bei sehr
vielen parallelen Notfällen der Rettungswagen immer von einem Standort innerhalb der Stadt
Münster anrückt und zeitnah eintreffen kann. Auf eine zeitaufwändige Anforderung von Ret-
tungswagen aus den benachbarten Landkreisen kann so verzichtet werden.
Diese für die Dienstleistung am Bürger wesentliche und zugleich wirtschaftliche Organisa-
tion der Notfallrettung bedingt somit, dass alle Rettungswagen – sowohl die der Grund-
versorgung, als auch die für den Spitzenbedarf – ausschließlich mit Einsatzkräften der
Berufsfeuerwehr besetzt sind.
D: Fachliche Aspekte der Notfallrettung durch die Feuerwehr
Die Berufsfeuerwehr Münster hält für das gesamte Spektrum der Gefahrenabwehr rund um die
Uhr 57 Feuerwehrbeamte vor. Abzüglich der 3 Führungsfunktionen und der Besatzung der Leit-
stelle (5 Funktionen), verbleiben 49 exekutive Einsatzkräfte, die alle auch Rettungsassistenten
sind und multifunktional eingesetzt werden können. Theoretisch können somit 24 einer RTW-
Besatzung entsprechende Rettungs-Teams gebildet werden. Die Grundvorhaltung im Rettungs-
dienst von 9 Teams (am Tage) bzw. 6 Teams (nachts) kann somit schlagartig fast verdreifacht
bzw. vervierfacht werden. Der Ausfall des Personals in den übrigen technischen Bereichen kann
in Minutenfrist durch Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr weitestgehend kompensiert werden.
Die Fachkenntnisse des Berufsfeuerwehrmannes z.B. aus den Fachgebieten „Gefährliche Stoffe
und Güter“ und „Rettungsdienst“ führen zu positiven Synergien beim Einsatz in beiden Berei-
chen.
E: Mitwirkung der Hilfsorganisationen
Alle vier privaten Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, MHD) wirken im Krankentransport mit, wo
sie 8 der 11 Krankentransportwagen (KTW) besetzen.
Darüber hinaus besetzen Sie an den Wochenenden einen RTW (stationiert im Gebäude des
DRK an der Zumsandestraße als Rettungswache 8) und ergänzen den Regelrettungsdienst. Die
Regelung wurde im Jahr 2005 getroffen um den qualifizierten ehrenamtlichen Einsatzkräften der
Hilfsorganisationen eine Betätigungsmöglichkeit zu eröffnen. Neben einer erheblich motivieren-
den Wirkung bietet der Dienst auch die Möglichkeit, Erfahrung und Routine zu erlangen, was
gerade bei Großschadensereignissen von großer Bedeutung ist. Ein im Jahr 2008 unterbreitetes
Angebot der Feuerwehr Münster, die Vorhaltung von ehrenamtlich besetzten RTW bei den Hilfs-
organisationen auszuweiten, wurde nicht angenommen, da der Bedarf gedeckt bzw. die Kapazi-
täten ausgelastet seien.
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Ferner ist es bewährte Praxis, dass den Hilfsorganisationen die Einsätze der Notfallrettung über-
tragen werden, die sich aus der sanitätsdienstlichen Betreuung von Veranstaltungen ergeben.
D. h., immer dann, wenn aus besonderen Veranstaltungen heraus eine vermehrte Anzahl von
Einsätzen im Bereich Notfallrettung zu erwarten ist und die Hilfsorganisationen in Absprache mit
dem Träger des Rettungsdienstes (Stadt Münste r, Feuerwehr) über die sanitätsdienstliche
Betreuung der Veranstaltung hinaus auch RTW vorhalten, wird dieser Teil der Notfallrettung von
den Hilfsorganisationen wahrgenommen.
Die vorstehend beschriebenen Regelungen kommen den Wünschen der Hilfsorganisationen ent-
gegen und stellen eine sinnvolle Ergänzung und Entlastung der Notfallrettung der Feuerwehr dar.
Darüber hinaus wirken die privaten Hilfsorgani sationen auf Basis des Feuerschutzhilfeleistungs-
gesetzes (FSHG, §
18) in der Gefahrenabwehr in der Stadt Münster mit. Bei Großschadenser-
eignissen und Katastrophen stellen sie mit ihren Einsatzeinheiten Personal, Fahrzeuge und Ma-
terial für die Aufgabenbereiche Sanitätsdienst und Betreuungsdienst. Dies ist ein wesentlicher
und wichtiger Teil der Daseinsvorsorge der Stadt Münster für ihre Bürgerinnen und Bürger.
i.V.
gez. Dr. Heinrichs
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Zumsandestraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0657/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.09.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37