Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Platane/Radweg Venloer Str. 44-48 (Az.: 02-1600-78/19)
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1691/2019 vom 22.05.2019
Stand: Am 27.06.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 Vorlagen-Nummer 1691/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Platane/Radweg Venloer Str. 44-48 (Az.: 02-1600-78/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung als Übergangslösung das Pflaster großflächig anheben und (aufgrund der dann neuen Gefällesituati- on) eine am Kanal angeschlossenen Aco-Drainrinne kurz vor der Gebäudewand einbauen zu lassen. Um eine endgültige Entschärfung der Gefahrenstelle im Bereich des durch die Platanenwurzeln vor Venloer Straße Hausnummer 44-48 beschädigten Radwegs herbeizuführen, wird die Verwaltung be- auftragt, eine Planung für die Verlegung der Radverkehrsführung auf die Fahrbahn zu erstellen. Alternative: keine. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.06.2019 2 Begründung: Der Petent beantragt die Sanierung des Radwegs im Bereich der Venloer Str. 44 (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Situation im Bereich Venloer Straße 44 -48 wurde zu einer bautechnischen Lösung umgehend überprüft. Das beschriebene Problem ist der Verwaltung bekannt. Das Wurzelwerk der Platane hat den Radweg derart beschädigt, dass eine klassische Radwegsanierung nicht infrage kommt. Für den Erhalt der Platane hat sich Herr Bezirksbürgermeister Hupke höchstpersönlich eingesetzt. Ein Entfernen der Platane ist aufgrund der klimatischen Auswirkungen keine Option. Vonseiten des Teams des Fahrradbeauftragten ist geprüft worden, ob Radfahrende auf der Venloer Straße zwischen Hans-Böckler-Platz und Peter-Dedenbach-Straße auf der Fahrbahn geführt werden können. Bei einem Straßenquerschnitt von ca. 7,70 Metern besteht jedoch keine Möglichkeit, beidsei- tige Radverkehrsanlagen einzurichten. Für Schutzstreifen einschließlich der Sicherheitsabstände zum beidseitigen Parken würde eine Fahrbahnbreite von mindestens 8,50 Meter benötigt. Die Bauausführung prüfte darüber hinaus die Möglichkeit, das Pflaster im Bereich der beschädigten Stelle anzuheben. Um den Druck auf die Wurzel zu verringern und Radfahrende mit verträglichem Gefälle darüber zu führen, muss die Baumscheibe etwas vergrößert und das Pflasterbett auf einer Fläche von rund 50 Quadratmetern mithilfe eines Granulates einige Zentimeter angehoben werden. Dies wiederum hat zur Folge, dass in Richtung der Häuser entwässert wird. Damit das Wasser or- dentlich abgeführt werden kann, muss eine neue Drainagerinne entlang der Gebäudewand eingebaut und an den Kanal angeschlossen werden. Anlage Eingabe -
Anlage - Eingabe
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