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1691/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Platane/Radweg Venloer Str. 44-48 (Az.: 02-1600-78/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.06.2019, TOP 4.6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2712 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1691/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Platane/Radweg Venloer Str. 44-48 (Az.: 02-1600-78/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung 
als Übergangslösung das Pflaster großflächig anheben und (aufgrund der dann neuen Gefällesituati-
on) eine am Kanal angeschlossenen Aco-Drainrinne kurz vor der Gebäudewand einbauen zu lassen.  
Um eine endgültige Entschärfung der Gefahrenstelle im Bereich des durch die Platanenwurzeln vor 
Venloer Straße Hausnummer 44-48 beschädigten Radwegs herbeizuführen, wird die Verwaltung be-
auftragt, eine Planung für die Verlegung der Radverkehrsführung auf die Fahrbahn zu erstellen. 
 
Alternative: keine. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.06.2019

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt die Sanierung des Radwegs im Bereich der Venloer Str. 44 (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Situation im Bereich Venloer Straße 44 -48 wurde zu einer bautechnischen Lösung umgehend 
überprüft.  
Das beschriebene Problem ist der Verwaltung bekannt. Das Wurzelwerk der Platane hat den Radweg 
derart beschädigt, dass eine klassische Radwegsanierung nicht infrage kommt. Für den Erhalt der 
Platane hat sich Herr Bezirksbürgermeister Hupke höchstpersönlich eingesetzt. Ein Entfernen der 
Platane ist aufgrund der klimatischen Auswirkungen keine Option. 
Vonseiten des Teams des Fahrradbeauftragten ist geprüft worden, ob Radfahrende auf der Venloer 
Straße zwischen Hans-Böckler-Platz und Peter-Dedenbach-Straße auf der Fahrbahn geführt werden 
können. Bei einem Straßenquerschnitt von ca. 7,70 Metern besteht jedoch keine Möglichkeit, beidsei-
tige Radverkehrsanlagen einzurichten. Für Schutzstreifen einschließlich der Sicherheitsabstände zum 
beidseitigen Parken würde eine Fahrbahnbreite von mindestens 8,50 Meter benötigt. 
Die Bauausführung prüfte darüber hinaus die Möglichkeit, das Pflaster im Bereich der beschädigten 
Stelle anzuheben. Um den Druck auf die Wurzel zu verringern und Radfahrende mit verträglichem 
Gefälle darüber zu führen, muss die Baumscheibe etwas vergrößert und das Pflasterbett auf einer 
Fläche von rund 50 Quadratmetern mithilfe eines Granulates einige Zentimeter angehoben werden. 
Dies wiederum hat zur Folge, dass in Richtung der Häuser entwässert wird. Damit das Wasser or-
dentlich abgeführt werden kann, muss eine neue Drainagerinne entlang der Gebäudewand eingebaut 
und an den Kanal angeschlossen werden.  
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Venloer Straße 44
  • Hans-Böckler-Platz
  • Peter-Dedenbach-Straße
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
1691/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.05.2019
Erstellt
13.05.2019 12:08