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3230/2022

Mitteilung der Ergebnisse zum Prüfauftrag vom 26.06.2017 zur Einführung von Bewohnerparken im Stadtteil Zollstock

Mitteilung BV 06.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.05.2023, TOP 10.2.2

Mitteilung BV

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Einzelne Zollstock Gebiete 1 bis 3 (Stellplatzverlust)_compressed (2)

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Mitteilung BV

3830 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3230/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 
 
Mitteilung der Ergebnisse zum Prüfauftrag vom 26.06.2017 zur Einführung von 
Bewohnerparken im Stadtteil Zollstock 
Am 26.06.2017 hat die BV Rodenkirchen in ihrer Sitzung auf Basis der Eingabe eines Peten-
ten über den hohen Parkdruck im Stadtteil Zollstock beschlossen, die Stadtverwaltung mit der 
Prüfung einer Einführung von Bewohnerparken in Zollstock zu beauftragen. 
  
Mitteilung der Verwaltung: 
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Untersuchung dargestellt und erläutert: 
 
Das Untersuchungsgebiet in Zollstock wurde in drei Teilgebiete aufgeteilt, um den Höchstma-
ßen eines Bewohnerparkgebietes zu entsprechen. Dabei entstanden drei Gebiete ZOLL I, 
ZOLL II und ZOLL III, in denen die Verkehrserhebung des ruhenden Verkehrs durchgeführt 
wurde.  
 
Die Verkehrserhebung des ruhenden Verkehrs wurde zu drei unterschiedlichen Zeiten durch-
geführt, um festzustellen, wann der Parkdruck in den drei Gebieten am höchsten ist. 
 
 Um 10:00 Uhr parkten 3.979 Fahrzeuge in allen Gebieten zusammen; 
 Um 17:00 Uhr parkten 4.264 Fahrzeuge in allen Gebieten zusammen; 
 Um 22:00 Uhr parkten 4.827 Fahrzeuge in allen Gebieten zusammen. 
 
Hierzu ist zu vermerken, dass es in den drei Gebieten ZOLL I, ZOLL II & ZOLL III eine Anzahl 
von 3.853 legalen Stellplätzen gibt. Zu jeder gemessenen Zählzeit wurden demnach mehr 
Fahrzeuge in den öffentlichen Raum abgestellt, als es legalen Parkraum gibt.  Die Verkehrs-
erhebung macht deutlich, dass die Auslastung des Parkraums ab 22 Uhr am höchsten ist. Am 
Abend sind ca. 1.000 Fahrzeuge mehr im Untersuchungsgebiet anzufinden als am Vormittag. 
Anhand der Gebietsstruktur der drei Untersuchungsgebiete wird davon ausgegangen, dass 
der Großteil der Fahrzeuge den Bewohner*innen um 22 Uhr selbst gehört. 
 
Bei der Zählung sind vor allem zwei Areale besonders aufgefallen. Hierzu zählen ein Großteil 
des Kernbereichs von ZOLL III, als auch die Mittelallee auf der Vorgebirgsstraße. Hier befin-
den sich kaum legale Stellplätze. Die dort illegal abgestellten Fahrzeuge stellen ein hohes 
Risiko dar, da sie bei Notfalleinsätzen eine Behinderung sein können. Hierüber wurde sowohl 
die Feuerwehr als auch die Verkehrsüberwachung in Kenntnis gesetzt. 
 
Ein Bewohnerparken anzuordnen, obwohl der Parkdruck von den Gebietsansässigen selbst 
erzeugt wird, überschreitet die Grenzen des im Rahmen des § 45 Abs. 1, Abs. 1b Nr. 2a StVO 
auszuübenden Ermessens.

2 
 
 
Das Bewohnerparken ist eine Ausnahme vom sog. Prinzip der Privilegienfeindlichkeit des 
Straßenverkehrsrechts. Mit Ausnahmen muss man zurückhaltend umgehen, insb. sie nur dort 
einsetzen, wo sie ihren Zweck erfüllen können – hier konkret den Parkdruck für Bewohnende 
zu verringern. Wenn dieses Ziel aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten im Gebiet nicht 
erreicht werden kann, erweist sich das Einrichten eines Bewohnerparkgebiets als ungeeignet. 
Und ungeeignete Maßnahmen dürfen nicht angeordnet werden. Sie sind unverhältnismäßig 
und damit ermessensfehlerhaft und rechtswidrig. 
 
Das Bewohnerparken dient dazu, den Parkdruck gerade für Bewohnende eines Viertels zu 
verringern. Wenn der Parkdruck aber ohnehin nur durch die Anliegenden erzeugt wird, ergibt 
es keinen Sinn, diese zu privilegieren. Es würde niemanden vom Parken dort abgehalten, weil 
alle, die Interesse daran haben, ihr Fahrzeug im Gebiet abzustellen, tatsächlich auch einen 
Ausweis erhalten könnten. Letztlich würde sich an der Situation nichts ändern. Es würden 
dieselben Fahrzeuge im Gebiet parken, der Parkdruck würde nicht verringert. 
 
Aus den geschilderten Gründen können keine Bewohnerparkgebiete in Zollstock eingerichtet 
werden. 
 
Anlage 
Anlage 1_Gebietskarte

Einzelne Zollstock Gebiete 1 bis 3 (Stellplatzverlust)_compressed (2)

481 Zeichen

Zollstock Gebiet I (Stellplatzverlust)
Kierberger Straße
Gottesweg
Zoll I
N
legales Parken
teilweise illegales Parken
illegales Parken
Zollstock Gebietsabgrenzung
Anlage
1

Zollstock Gebiet II (Stellplatzverlust)
Kierberger Straße
Gottesweg
Zoll II
N
legales Parken
teilweise illegales Parken
illegales Parken
Zollstock Gebietsabgrenzung
2

Zoll III
Zollstock Gebiet III (Stellplatzverlust)
N
legales Parken
teilweise illegales Parken
illegales Parken
Zollstock Gebietsabgrenzung
3

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kierberger Straße
  • Gottesweg

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Details

Aktenzeichen
3230/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
06.04.2023
Erstellt
30.09.2022 14:33