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3842/2023

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 29.11.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 7.1

Anlage 2 Auszahlung

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Ansehen

Anlage 1 Aufwand

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 2 Auszahlung

2012 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 üpl. 65.000,00 € 0416 9
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen
Für die Kfz-Zulassungsstelle musste eine vom 
Bund verpflichtend zum 01.09.2023 vorgesehene 
Großkundenschnittstelle für die Software 
OK.Verkehr angeschafft werden. Im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2023/2024 
konnten die insgesamt benötigten Finanzmittel 
nicht vollumfänglich berücksichtigt werden, da sie 
zum Aufstellungspunkt noch nicht bekannt waren.
65.000,00 € 0111 9
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen
Dez.I/ 
34
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind.

Seite 2
Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
2 apl. 500.000,00 € 0416 11
Auszahlungen von 
aktivierbaren 
Zuwendungen
Der Kölnische Kunstverein (KKV) hat das 
Gebäude „Die Brücke, Hahnenstraße 6, 50667 
Köln" von der Stadt Köln gepachtet. Der 
derzeitige Mietvertrag aus 2004 läuft bis 2033. 
In 2020 hat der KKV ein Planungsbüro mit der 
Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes nach 
heutigem Recht beauftragt. Das entstehende 
Brandschutzkonzept sollte im Rahmen eines 
einzuleitenden Baugenehmigungsverfahrens - zur 
Erweiterung der bisherigen 
Nutzungsmöglichkeiten - berücksichtigt werden.
Aus dem Konzept ergeben sich einige 
Maßnahmen, wie bspw. die Erweiterung der 
Brandmeldeanlage oder Arbeiten zum baulichen 
Brandschutz.
Zur Umsetzung der Maßnahme werden im 
Rahmen der Bewirtschaftung außerplanmäßige 
Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe 
von 500.000 Euro bereitgestellt.
500.000,00 € 0401 8
Auszahlungen für 
Baumaßnahmen
Dez. VII/
VII/5

Anlage 1 Aufwand

6513 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl. 
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
1 üpl. 22.500,00 € 0111 16 
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
Die im Haushaltsjahr 2023 eingeplanten Mittel für das Dezernatsbüro 
Bildung, Jugend und Sport sind nicht auskömmlich. 
Die Notwendigkeit der überplanmäßigen Mittelbereitstellung ist 
zurückzuführen auf zum Zeitpunkt der Hpl-Aufstellung nicht 
absehbare Mehraufwendungen insbesondere in den Finanzpositionen 
Leasing, Fahrzeugunterhaltung sowie Büroausstattung. 
22.500,00 € 0414 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez.IV/ 
42 
2 üpl. 31.400,00 € 0416 15 
Transferauf- 
wendungen 
In Folge der Auswirkungen der Corona-Pandemie sind in den letzten 
Jahren die bezirksorientierten Mittel nicht vollständig verausgabt 
worden. Ein Großteil des sich daraus ergebenden Maßnahmenstaus 
konnte bereits im Jahr 2022 abgebaut werden. Die verbleibenden 
Maßnahmen werden mit den für 2023 bewilligten Mitteln umgesetzt. 
Da mit diesen Mitteln auch die für 2023 geplanten Maßnahmen 
umzusetzen sind, ergibt sich für dieses Haushaltsjahr ein höherer 
Bedarf. 
31.400,00 € 0201 16 
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
Dez.I/ 
02/32 
3 üpl. 12.200,00 € 0111 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Im Dezernatsbüro VII sind dieses Jahr periodenfremde 
Aufwendungen für die Bereitstellungsgebühren des alten 
Dienstfahrzeuges durch die Ford-Werke GmbH für den Zeitraum 
06/2018 – 12/2022 angefallen. Dieser Aufwand konnte nicht 
planmäßig im Aufstellungsverfahren 2023/2024 berücksichtigt 
werden. 
12.200,00 € 0401 16 
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
Dez.VII/ 
VII/4 
über- und außerplanmäßiger Aufwand 
Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. 
Seite 1

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl. 
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
4 üpl. 500.000,00 € 0601 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Ursächlich für den Mehrbedarf sind die zum Zeitpunkt der 
Haushaltsplanung 2023/2024 nicht vorhersehbaren folgenden 
Ereignisse: 
- Kurzfristige Schaffung von Unterbringungskapazitäten für bis zu 22 
unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) mit entsprechenden 
erforderlich werdenden Umbaumaßnahmen, Neumöblierungen sowie 
der Anmietung von Containern mit 
Gesamtkosten in Höhe von 225.000 €. 
- Aufgrund des vorherrschenden Fachkräftemangels, einer hohen 
Personalfluktuation im pädagogischen Bereich und 
krankheitsbedingter Personalausfälle müssen seitens 5111 
verschiedene Personaldienstleister beauftragt und zusätzlich 
finanziert werden, um die fachlich qualifizierte Betreuung der Kinder 
und Jugendlichen sicherzustellen. Aufgrund der Auflagen des 
Landesjugendamtes zur Betriebserlaubnis ist dies zwingend geboten. 
Hier wird mit Gesamtkosten in Höhe von 275.000 € gerechnet. 
Bei den von 5111 vorgehaltenen Angeboten handelt es sich um 
pflichtige Leistungen nach dem SGB VIII. Es besteht seitens der 
Personensorgeberechtigten ein Rechtsanspruch auf Gewährung von 
Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff i.V.m. § 36 sowie § 35a i.V.m. § 36 
SGB VIII.  
500.000,00 € 1601 16 
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
Dez.IV/ 
5111 
5 üpl. 25.000,00 € 1501 15 
Transferauf- 
wendungen 
Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 sind für das Jahr 
2023 durch den politischen Veränderungsnachweis für das Projekt 
"Frauen in der Wirtschaft/Beruf' insgesamt 25.000 € zur Verfügung 
gestellt worden (AN/1726/2023). Diese Mittel wurden damals dem 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren (50) zugewiesen und in der 
zugehörigen Produktgruppe 1501 -Wirtschaft und Tourismus 
veranschlagt. 
Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Maßnahme liegt bei der 
Stabstelle Wirtschaftsförderung (IX/3), so dass die  Mittel aus 
finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in den Teilergebnisplan 
der Stabstelle Wirtschaftsförderung umzuschichten sind. 
25.000,00 € 1501 15 
Transferauf- 
wendungen 
Dez. IX/ 
IX/3 
Seite 2

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl. 
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
6 üpl. 1.050.000,00€
175.000,00€
0301 16 
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Das Amt für Schulentwicklung zieht in das Güterhaus des neu 
entwickelten Areals ID Cologne in Köln Mülheim um. Zur Finanzierung 
der diesbezüglichen Umzugskosten sowie der Möblierung des 
Gebäudes wurden im Hpl. 2023/2024 für 2023 konsumtive 
Aufwandsmittel in Höhe von insgesamt 1.225.00€ zentral beim 
Zentralen Raummangement veranschlagt. 
Die für Ende 2023/ Anfang 2024 terminierte Einleitung des 
unaufschiebbaren Umzuges sowie des Beschaffungsprozesses 
erfordert nunmehr die Umschichtung in das Budget des Amtes für 
Schulentwicklung. 
1.050.000,00€
175.000,00€
0103 16 
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. IV/ 
40 
7. üpl. 40.000,00 € 0416 16 
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
Für die Umsetzung eines Kunst- und Kulturprogramms auf dem 
Neumarkt als Teilprojekt der gesamtstädtischen Initiative zur 
Aufwertung des Neumarkt-Areals werden weitere 40.000€ benötigt. 
40.000,00 € 0401 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. VII/ 
41 
8. üpl. 20.000,00 € 0406 16 
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschloss am 26. September 
2023 (4130/2022/2) die Verwendung der Mittel für 
Sonderausstellungen. Nun sollen nach entsprechendem 
Ausschussbeschluss die Mittel haushaltsneutral in die inhaltlich 
zutreffenden Teilpläne der Museen umgeschichtet werden. 
20.000,00 € 0401 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. VII/ 
VII/4 
9. üpl. 535.000,00 € 0409 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Für die Umzüge mehrerer Dienststellen wurden 
Aufwandsermächtigungen beim Referat für Museumsangelegenheiten 
bereitgestellt. Nun sollen die Mittel, die für die Kunst- und 
Museumsbibliothek (KMB) vorgesehen sind, sachgerecht 
umgeschichtet werden, um die Vorbereitungen für den Umzug der 
KMB durchzuführen. 
535.000,00 € 0401 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. VII/ 
4523 
Seite 3

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3050 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 29.11.2023 
 3842/2023 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 04.12.2023 
Rat 07.12.2023 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2023 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der 
Haushaltssatzung 2023/2024 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli-
chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel 
des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen 
werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus

2 
 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 6.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3842/2023
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
29.11.2023
Erstellt
20.11.2023 15:38