3842/2023
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Anlage 2 Auszahlung
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 65.000,00 € 0416 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Für die Kfz-Zulassungsstelle musste eine vom Bund verpflichtend zum 01.09.2023 vorgesehene Großkundenschnittstelle für die Software OK.Verkehr angeschafft werden. Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2023/2024 konnten die insgesamt benötigten Finanzmittel nicht vollumfänglich berücksichtigt werden, da sie zum Aufstellungspunkt noch nicht bekannt waren. 65.000,00 € 0111 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Dez.I/ 34 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. Seite 2 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 2 apl. 500.000,00 € 0416 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen Der Kölnische Kunstverein (KKV) hat das Gebäude „Die Brücke, Hahnenstraße 6, 50667 Köln" von der Stadt Köln gepachtet. Der derzeitige Mietvertrag aus 2004 läuft bis 2033. In 2020 hat der KKV ein Planungsbüro mit der Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes nach heutigem Recht beauftragt. Das entstehende Brandschutzkonzept sollte im Rahmen eines einzuleitenden Baugenehmigungsverfahrens - zur Erweiterung der bisherigen Nutzungsmöglichkeiten - berücksichtigt werden. Aus dem Konzept ergeben sich einige Maßnahmen, wie bspw. die Erweiterung der Brandmeldeanlage oder Arbeiten zum baulichen Brandschutz. Zur Umsetzung der Maßnahme werden im Rahmen der Bewirtschaftung außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 500.000 Euro bereitgestellt. 500.000,00 € 0401 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen Dez. VII/ VII/5
Anlage 1 Aufwand
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 22.500,00 € 0111 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die im Haushaltsjahr 2023 eingeplanten Mittel für das Dezernatsbüro Bildung, Jugend und Sport sind nicht auskömmlich. Die Notwendigkeit der überplanmäßigen Mittelbereitstellung ist zurückzuführen auf zum Zeitpunkt der Hpl-Aufstellung nicht absehbare Mehraufwendungen insbesondere in den Finanzpositionen Leasing, Fahrzeugunterhaltung sowie Büroausstattung. 22.500,00 € 0414 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez.IV/ 42 2 üpl. 31.400,00 € 0416 15 Transferauf- wendungen In Folge der Auswirkungen der Corona-Pandemie sind in den letzten Jahren die bezirksorientierten Mittel nicht vollständig verausgabt worden. Ein Großteil des sich daraus ergebenden Maßnahmenstaus konnte bereits im Jahr 2022 abgebaut werden. Die verbleibenden Maßnahmen werden mit den für 2023 bewilligten Mitteln umgesetzt. Da mit diesen Mitteln auch die für 2023 geplanten Maßnahmen umzusetzen sind, ergibt sich für dieses Haushaltsjahr ein höherer Bedarf. 31.400,00 € 0201 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Dez.I/ 02/32 3 üpl. 12.200,00 € 0111 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Im Dezernatsbüro VII sind dieses Jahr periodenfremde Aufwendungen für die Bereitstellungsgebühren des alten Dienstfahrzeuges durch die Ford-Werke GmbH für den Zeitraum 06/2018 – 12/2022 angefallen. Dieser Aufwand konnte nicht planmäßig im Aufstellungsverfahren 2023/2024 berücksichtigt werden. 12.200,00 € 0401 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Dez.VII/ VII/4 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 4 üpl. 500.000,00 € 0601 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Ursächlich für den Mehrbedarf sind die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2023/2024 nicht vorhersehbaren folgenden Ereignisse: - Kurzfristige Schaffung von Unterbringungskapazitäten für bis zu 22 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) mit entsprechenden erforderlich werdenden Umbaumaßnahmen, Neumöblierungen sowie der Anmietung von Containern mit Gesamtkosten in Höhe von 225.000 €. - Aufgrund des vorherrschenden Fachkräftemangels, einer hohen Personalfluktuation im pädagogischen Bereich und krankheitsbedingter Personalausfälle müssen seitens 5111 verschiedene Personaldienstleister beauftragt und zusätzlich finanziert werden, um die fachlich qualifizierte Betreuung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Aufgrund der Auflagen des Landesjugendamtes zur Betriebserlaubnis ist dies zwingend geboten. Hier wird mit Gesamtkosten in Höhe von 275.000 € gerechnet. Bei den von 5111 vorgehaltenen Angeboten handelt es sich um pflichtige Leistungen nach dem SGB VIII. Es besteht seitens der Personensorgeberechtigten ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff i.V.m. § 36 sowie § 35a i.V.m. § 36 SGB VIII. 500.000,00 € 1601 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Dez.IV/ 5111 5 üpl. 25.000,00 € 1501 15 Transferauf- wendungen Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 sind für das Jahr 2023 durch den politischen Veränderungsnachweis für das Projekt "Frauen in der Wirtschaft/Beruf' insgesamt 25.000 € zur Verfügung gestellt worden (AN/1726/2023). Diese Mittel wurden damals dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren (50) zugewiesen und in der zugehörigen Produktgruppe 1501 -Wirtschaft und Tourismus veranschlagt. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Maßnahme liegt bei der Stabstelle Wirtschaftsförderung (IX/3), so dass die Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in den Teilergebnisplan der Stabstelle Wirtschaftsförderung umzuschichten sind. 25.000,00 € 1501 15 Transferauf- wendungen Dez. IX/ IX/3 Seite 2 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 6 üpl. 1.050.000,00€ 175.000,00€ 0301 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Das Amt für Schulentwicklung zieht in das Güterhaus des neu entwickelten Areals ID Cologne in Köln Mülheim um. Zur Finanzierung der diesbezüglichen Umzugskosten sowie der Möblierung des Gebäudes wurden im Hpl. 2023/2024 für 2023 konsumtive Aufwandsmittel in Höhe von insgesamt 1.225.00€ zentral beim Zentralen Raummangement veranschlagt. Die für Ende 2023/ Anfang 2024 terminierte Einleitung des unaufschiebbaren Umzuges sowie des Beschaffungsprozesses erfordert nunmehr die Umschichtung in das Budget des Amtes für Schulentwicklung. 1.050.000,00€ 175.000,00€ 0103 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. IV/ 40 7. üpl. 40.000,00 € 0416 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Für die Umsetzung eines Kunst- und Kulturprogramms auf dem Neumarkt als Teilprojekt der gesamtstädtischen Initiative zur Aufwertung des Neumarkt-Areals werden weitere 40.000€ benötigt. 40.000,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VII/ 41 8. üpl. 20.000,00 € 0406 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschloss am 26. September 2023 (4130/2022/2) die Verwendung der Mittel für Sonderausstellungen. Nun sollen nach entsprechendem Ausschussbeschluss die Mittel haushaltsneutral in die inhaltlich zutreffenden Teilpläne der Museen umgeschichtet werden. 20.000,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VII/ VII/4 9. üpl. 535.000,00 € 0409 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Für die Umzüge mehrerer Dienststellen wurden Aufwandsermächtigungen beim Referat für Museumsangelegenheiten bereitgestellt. Nun sollen die Mittel, die für die Kunst- und Museumsbibliothek (KMB) vorgesehen sind, sachgerecht umgeschichtet werden, um die Vorbereitungen für den Umzug der KMB durchzuführen. 535.000,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VII/ 4523 Seite 3
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 29.11.2023 3842/2023 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2023/2024 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, - die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli- chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 2 keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3842/2023
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 29.11.2023
- Erstellt
- 20.11.2023 15:38