Tempo-30 auf der Bergisch Gladbacher Straße
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3096/2019 vom 12.09.2019
Stand: Am 16.09.2019 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 3096/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019 Tempo-30 auf der Bergisch Gladbacher Straße hier: Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 21.01.2019; TOP 7.2.2 Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Nach Kenntnisstand der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim und nach Aussagen ver- schiedener Mitglieder im Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Köln soll diese Maßnahme nur temporär gelten, bis ein sogenannter „Flüsterasphalt“ auf wesentliche Teile der Bergisch Gladbacher Straße aufgetragen worden ist. Ist diese Auffassung richtig?“ Antwort der Verwaltung: Für den Gesamtverlauf der Bergisch Gladbacher Straße wurde in jüngster Vergangenheit ein Lärm- gutachten erstellt. Das Ergebnis dieses Gutachtens zeigt, dass die errechneten Lärmwerte erheblich die Normwerte überschreiten und daher ein Handlungsbedarf geboten ist. Als erste mögliche Maßnahme handelt es sich hierbei um die Herabsetzung der zulässigen Höchst- geschwindigkeit. Die Verwaltung wird selbstverständlich prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen eben- falls bzw. eine weitere Herabsetzung der Lärmwerte erreicht werden kann. Es ist beabsichtigt lärmoptimierten Asphalt auf der Bergisch Gladbacher Straße einzubauen. Nach Einbau des lärmoptimierten Asphaltes soll die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben wer- den. Frage 2: „Immer wenn es darum geht, Tempo-30 Zonen einzurichten, werden wir von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass dies nur unter besonders strengen Bedingungen möglich sei, zumindest wenn es sich um Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen handelt und dies nur möglich sei, wenn beispiels- weise schützenswerte Einrichtungen an der Straße liegen. Die Bergisch Gladbacher Straße ist vom Ortseingang Köln bis zum Wiener Platz etwa 7 km lang, wie der ADAC nachgemessen hat. Wie wird die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dieser Länge gerechtfertigt? Es ist kaum darstellbar, dass auf der gesamten Länge von 7 km überall nur schützenswerte Einrichtungen liegen.“ Antwort der Verwaltung: Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h hat allein die hohe Lärmbelastung zur Ursache. Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Lärmmin- derung und somit Schutz der Anlieger hat ebenfalls ihre Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrsord- 2 nung. Frage 3: „Wie beurteilt die Bezirksregierung die Einrichtung auf Tempo-30 bei einer der wichtigsten Hauptver- kehrs- und Bundstraßen in Köln?“ Antwort der Verwaltung: Die anstehende Maßnahme wurde mit der Bezirksregierung Köln umfassend abgestimmt. Im Rahmen der üblichen Abstimmungsgespräche weist die Bezirksregierung regelmäßig darauf hin, dass es nicht die Aufgabe der Bezirksregierung ist, geplante straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zu beurteilen bzw. zu bewerten. Die Bezirksregierung übernimmt lediglich die Prüfung auf Rechtskon- formität.
Beratungsverlauf
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16.09.2019
TOP 7.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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