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3096/2019

Tempo-30 auf der Bergisch Gladbacher Straße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 16.09.2019, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3159 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3096/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019 
 
Tempo-30 auf der Bergisch Gladbacher Straße 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 21.01.2019; TOP 
7.2.2 
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
 
„Nach Kenntnisstand der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim und nach Aussagen ver-
schiedener Mitglieder im Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Köln soll diese Maßnahme nur 
temporär gelten, bis ein sogenannter „Flüsterasphalt“ auf wesentliche Teile der Bergisch Gladbacher 
Straße aufgetragen worden ist. Ist diese Auffassung richtig?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für den Gesamtverlauf der Bergisch Gladbacher Straße wurde in jüngster Vergangenheit ein Lärm-
gutachten erstellt. Das Ergebnis dieses Gutachtens zeigt, dass die errechneten Lärmwerte erheblich 
die Normwerte überschreiten und daher ein Handlungsbedarf geboten ist. 
 
Als erste mögliche Maßnahme handelt es sich hierbei um die Herabsetzung der zulässigen Höchst-
geschwindigkeit. Die Verwaltung wird selbstverständlich prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen eben-
falls bzw. eine weitere Herabsetzung der Lärmwerte erreicht werden kann. 
 
Es ist beabsichtigt lärmoptimierten Asphalt auf der Bergisch Gladbacher Straße einzubauen. Nach 
Einbau des lärmoptimierten Asphaltes soll die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben wer-
den. 
 
Frage 2: 
 
„Immer wenn es darum geht, Tempo-30 Zonen einzurichten, werden wir von der Verwaltung darauf 
hingewiesen, dass dies nur unter besonders strengen Bedingungen möglich sei, zumindest wenn es 
sich um Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen handelt und dies nur möglich sei, wenn beispiels-
weise schützenswerte Einrichtungen an der Straße liegen. Die Bergisch Gladbacher Straße ist vom 
Ortseingang Köln bis zum Wiener Platz etwa 7 km lang, wie der ADAC nachgemessen hat. Wie wird 
die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dieser Länge gerechtfertigt? Es ist kaum darstellbar, dass 
auf der gesamten Länge von 7 km überall nur schützenswerte Einrichtungen liegen.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h hat allein die hohe 
Lärmbelastung zur Ursache. Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Lärmmin-
derung und somit Schutz der Anlieger hat ebenfalls ihre Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrsord-

2 
 
nung. 
 
Frage 3: 
 
„Wie beurteilt die Bezirksregierung die Einrichtung auf Tempo-30 bei einer der wichtigsten Hauptver-
kehrs- und Bundstraßen in Köln?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die anstehende Maßnahme wurde mit der Bezirksregierung Köln umfassend abgestimmt.  
Im Rahmen der üblichen Abstimmungsgespräche weist die Bezirksregierung regelmäßig darauf hin, 
dass es nicht die Aufgabe der Bezirksregierung ist, geplante straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen 
zu beurteilen bzw. zu bewerten. Die Bezirksregierung übernimmt lediglich die Prüfung auf Rechtskon-
formität.

Beratungsverlauf (1)

16.09.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3096/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.09.2019
Erstellt
04.09.2019 08:36