AN/2253/2022
Sicherheit auf der Kempener Straße / Etzelstraße - Brücke über den Mauenheimer Gürtel
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Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV5)
4950 Zeichen
Grüne
Gut&KF
FDP
Frau Bezirksbürgermeisterin
Dr. Diana Siebert
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 30.11.2022
AN/2253/2022
Dringlichkeitsantrag gem. §§ 12 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Sicherheit auf der Kempener Straße/Etzelstraße - Brücke über den Mauenheimer Gürte
- Gemeinsamer Änderungsantrag von Grünen, Gut & Klima Freunden und FDP -
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Der Fahrradweg auf der Zufahrt von der Kempener Straße auf die Brücke über dem Mauen-
heimer Gürtel soll umgehend so beschildert, gesichert und hergerichtet werden, dass Kraft-
fahrzeugen unmissverständlich die neuen Regeln deutlich werden und nicht mehr illegal von
Süd nach Nord über die Brücke fahren.
Begründung:
Die Bezirksvertretung Nippes hat den Fahrradweg auf ihrer Sitzung am 3. September 2020
einstimmig beschlossen https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=96914
(AN/1035/2020).
Der Verkehrsausschuss hat die Trassenführung für den Niehler Gürtel am 8. Juni 2021 be-
schlossen. Die Bezirksvertretung Nippes folgte am 17. Juni 2021. Mit der Festlegung der
Trassenführung für die Abschnitte 2 bis 4 konnten die weiteren Planungs- und Untersu-
chungsschritte eingeleitet werden. Die erfreulich schnell umgesetzte Maßnahme der Verwal-
tung, die Brücke über dem Mauenheimer Gürtel für den Kfz Verkehr zu sperren um die Ver-
bindung für den Radverkehr zu ertüchtigen und Trassenführung für den Niehler Gürtel weiter
voranzubringen, wurde jedoch im Detail nicht gut umgesetzt.
Durch die teils falsche und missverständliche Beschilderung kommt es auf der Zufahrt v on
der Kempener Straße auf die Brücke über dem Mauenheimer Gürtel zu gefährlichen Situati-
onen zwischen Radverkehr und dem eigentlich dort seit kurzem verbotenen motorisierten
- 2 -
Individualverkehr (MIV). Die Unterbindung der Fahrtrichtung Nord für Kfz wurde ni cht gut
umgesetzt. Das auf der aktuellen Hinweistafel verwendete Z1024-14 ist falsch, da sich die
Freigabe so auf jegliche Busse, zum Beispiel auch Reisebusse, beziehen würde. Die dies-
bezügliche Anordnung ist somit fehlerhaft. Richtig wäre hier das Z1026-32, welches lediglich
dem Linienverkehr die Nutzung der betreffenden Fahrspur/-strecke erlaubt.
Leider werden die derzeitigen Gebots -Schilder für den Fahrradweg und die Rotmarkierung
von dem MIV missachtet. Offensichtlich verfügen diese Gebotszeichen leider nicht über die
nötige Autorität oder es bedarf durch die Umstellung vermehrte Kontrollen und Aufklärung
der Polizei. Nicht wenige Kraftfahrzeugfahrer*innen fahren nicht nur regelwidrig über die
Brücke; Kölner Stadt Anzeiger und Kölnische Rundschau berichten über diese Vorfälle. Dort
gibt es auch Berichte über Fälle, bei denen die Radfahrenden geschnitten und obendrein
beschimpft wurden. Ebenfalls beobachtet der Journalist des Kölner Stadtanzeiger „an einem
Nachmittag innerhalb einer Viertelstunde 45 „Falschfahrer“, das sind im Schnitt ein Verstoß
alle 20 Sekunden“.1
Die oben angesprochenen Maßnahmen zur Sicherheit auf der Kempener Straße / Etzelstra-
ße -Brücke über den Mauenheimer Gürtel müssen schnell erfolgen, um 1. Unfälle zu vermei-
den, denn die Situation ist durchaus gefährlich, und 2. eine falsche Eingewöhnung und ein
fälschlicherweise daraus abgeleitetes „Gewohnheitsrecht“ gar nicht erst aufkommen zu las-
sen. Hier ist die Polizei gefragt in den nächsten Wochen ihre Kontrollen auf eine tägliche
Routine zu erhöhen und die Verstöße zu ahnden, anstelle von nur zu verwarnen.
Als Sofortmaßnahme soll eine unmissverständliche Beschilderung, eine durchgehende Rot-
färbung mit Fahrradpiktogramm auf dem Fahrbahnboden und bauliche Maßnahmen in Be-
tracht gezogen werden. Zudem soll die Polizei die Kontrolldichte erhöhen, sodass sich die-
ses Fahrverbot zu Schutz des Radverkehrs schnell umgesetzt wird, bevor es zu einem
schweren Unfall kommt.
Folgende Anpassung der Anordnung von Verkehrszeichen halten wir im Detail für ratsam:
- Anordnung Z267 (⌀ 900mm, Ausnahme Größe 1 wegen besonderer Verkehrssituati-
on) Z1000-10, Z1022-10, Z1026-32, Z1026-33 (jeweils Breite 600mm) über der vor-
handenen Leitplatte (Z626)
- Anordnung Z209-30, Z1022-10, Z1026-32, Z1026-33 rechtsseitig unmittelbar vor dem
Beginn der betreffenden Aufschleusung (Geradeaus-/Abbiegeverkehr), Höhe Kemp-
ener Str. 92
- Aufbringung Z237 als Bodenmarkierung Höhe links vor Leitplatte
- Austausch Z274-30 am Beginn der Brücke, aktuell Größe 2, in Ausführung Größe 3
gez. Max Beckhaus gez. Dr. Deniz Ertin
1 Siehe: Schöneck (2022): Kempener Brücke Köln, Ksta, https://www.ksta.de/koeln/nippes/nippes -
veedel/kempener-bruecke-koeln-auitofahrer -ignorieren -verbot-
370844?cb=1669239563076&cb=1669480154081 , abgerufen am 29.11.2022.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2253/2022
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag BV5 (Grüne)
- Datum
- 29.11.2022
- Erstellt
- 30.11.2022 12:34