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1379/2021

Anmeldeverfahren an den städtischen Gymnasien zum Schuljahr 2021/22

Mitteilung Ausschuss 15.04.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 19.04.2021, TOP 5.8

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2940 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 15.04.2021 
 1379/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.04.2021 
 
Anmeldeverfahren an den städtischen Gymnasien zum Schuljahr 2021/22 
Im aktuellen Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2021/22 wurden 3.850 Kinder an den städtischen 
Gymnasien angemeldet. 
 
Um allen Kindern den Besuch eines Gymnasiums zu ermöglichen, wurden an allen Gymnasien die 
Möglichkeiten der maximalen Klassenfrequenz ausgeschöpft. Bei Bildung von drei Eingangsklassen 
werden 31 Kinder je Klasse aufgenommen, ab vier Parallelklassen beträgt die Obergrenze 30 Kinder 
je Klasse. 
 
Zudem wurden an insgesamt 9 Schulen Mehrklassen eingerichtet. Möglich und genehmigungsfähig 
ist dies an den einzelnen Schulen jedoch nur in zwei aufeinander folgenden Jahren. 
Aufgrund der seit längerem angespannten Anmeldesituation haben die meisten Gymnasien bereits in 
den vergangenen Jahren zahlreiche Mehrklassen eingerichtet. Somit sind die räumlichen Kapazitäten 
der Schulen nahezu ausgeschöpft. Jede zusätzliche Mehrklasse in den Gymnasien verschärft zudem 
die Raumsituation der kommenden Jahre und insbesondere im Schuljahr 2026/27, wenn durch die 
Umstellung von G8 auf G9 ein ganzer Jahrgang in den Gymnasien verbleibt. 
 
Durch die Erhöhung der Klassenfrequenzen und die Einrichtung von Mehrklassen konnte 3.443 Kin-
dern der Besuch des von ihnen gewünschten Gymnasiums ermöglicht werden. Dies entspricht einem 
Anteil von rund 90 % der Anmeldungen. 
 
In den vergangenen Jahren wurde das weitere Aufnahmeverfahren nach der Entscheidung der Erst-
wunschschulen von der Bezirksregierung Köln koordiniert. Dabei erhielten die Eltern der abgelehnten 
Kinder einen Vorschlag für einen Schulplatz an jeweils einer Schule. Die Eltern hatten daraufhin die 
Möglichkeit, ihr Kind an dieser Schule anzumelden oder selber aktiv nach einem anderen Gymnasium 
mit freien Kapazitäten zu suchen. 
 
Nach Beendigung des aktuellen Anmeldezeitraums wurde jedoch deutlich, dass die Erarbeitung von 
Schulvorschlägen aufgrund der hohen Anmeldezahlen an einigen Gymnasien nicht leistbar war. Hin-
zu kam, dass auch einige Zweitwunschschulen bereits Absagen erteilen mussten und so keine weite-
ren Kinder aufnehmen konnten. 
 
Alle Eltern, deren Kind nicht an der Wunschschule aufgenommen werden konnte, haben nun eine 
Auflistung der Gymnasien mit freien Kapazitäten erhalten und können für ihr Kind eine dieser Schulen 
auswählen. 
 
Für die Eltern hat dies den Vorteil einer besseren Übersicht zu verfügbaren Schulplätzen und einer 
weiteren Wahlmöglichkeit. 
 
Sofern an den nun gewählten Gymnasien erneut mehr Anmeldungen vorliegen als Kapazitäten zur 
Verfügung stehen, erfolgt ein erneutes Auswahlverfahren. Die Gymnasien wenden dabei die Kriterien

2 
 
an, die sie bereits vor Beginn des Anmeldezeitraums festgelegt haben. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

19.04.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1379/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.04.2021
Erstellt
13.04.2021 17:12