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2208/2018

GAG - Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat als Vertreter des Inhabers der Aktien Buchstabe B

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.07.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.07.2018, TOP 17.14

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4041 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2208/2018 
Freigabedatum 
04.07.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
GAG - Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat als Vertreter des Inhabers der Aktien 
Buchstabe B 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat entsendet in den Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG als Vertreter des Inhabers der Aktien 
Buchstabe B: 
 
Herrn Markus Greitemann 
………………………………………………………………………………………… 
(Gem. §113  Abs 2 GO NW den Oberbürgermeister bzw. einen von ihm vorgeschlagene(n) 
Bedienstete(n) der Stadt Köln) 
 
Mit der Entsendung von Herrn Markus Greitemann endet die Entsendung von Frau Brigitte Scholz in 
den Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG. 
 
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach 
der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus 
dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ.  
Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der / dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist 
dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.  
Bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln 
oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem 
dieser Gremien bestanden hat. 
 
 
Rat 05.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist am Grundkapital der GAG (Stand 31.12.2014) mit 88,21 % (14.756.630 
Aktien) unmittelbar beteiligt (9.360.000 Aktien Buchstabe B [Stammaktien] = 55,94 %, 
5.396.630 Aktien Buchstabe A [Vorzugsaktien] = 32,26 %). Die für die Wahl / Entsendung 
maßgebliche Bestimmung der Satzung der GAG lautet:  
 
„§11 
Zusammensetzung, Amtszeit 
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern.  
Sieben Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt.  
Weitere drei Aufsichtsratsmitglieder werden durch den jeweiligen Inhaber der Aktien 
Buchstabe B (Stammaktien) entsandt. Sind mehrere Aktionäre Inhaber der Aktien Buch-
stabe B, kann das ihnen zustehende Entsendungsrecht nur durch einen gemeinschaftli-
chen Vertreter ausgeübt werden.  
Die restlichen fünf Aufsichtsratsmitglieder werden gemäß Drittelbeteiligungsgesetz von 
den Arbeitnehmern der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen gewählt.  
(2) Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung der Hauptversammlung, 
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. 
Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtszeit ist 
so zu bestimmen, dass sie für alle Aufsichtsratsmitglieder mit Beendigung derselben 
Hauptversammlung endet. Die Wahl oder Entsendung eines Nachfolgers für ein vor Ab-
lauf der Amtszeit ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied erfolgt für den Rest der Amtszeit 
des Ausgeschiedenen.   
(3) Jedes Aufsichtsratsmitglied kann durch schriftliche Mitteilung an den Vorsitzenden des 
Aufsichtsrats sein Amt mit einer Frist von einem Monat niederlegen.  
(4) Die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder können von dieser vor 
Ablauf der Amtszeit mit einfacher Stimmenmehrheit abberufen werden. Die entsandten 
Aufsichtsratsmitglieder können von dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen 
und durch andere ersetzt werden.“ 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde 
in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Nach § 113 
Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss die Oberbürgermeisterin oder ein(e) von ihr vorgeschlagene(r) 
Bedienstete(r) zu den Benannten zählen, wenn der Gemeinde mehr als ein Mandat zusteht.  
Vor diesem Hintergrund wurde Frau Brigitte Scholz in der Sitzung des Rates am 28.09.2017 
in den Aufsichtsrat der GAG entsandt. Frau Oberbürgermeisterin Reker schlägt nun vor, an 
ihrer Stelle Herrn Markus Greitemann in den Aufsichtsrat der GAG zu entsenden.

Beratungsverlauf (1)

05.07.2018 Rat
TOP 17.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2208/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.07.2018
Erstellt
29.06.2018 08:20