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1287/2023

Rheinufer Trankgassenwerft - Sperrung zwischen Bastei und Zoobrücke

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.05.2023, TOP 3.11

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2835 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1287/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Rheinufer Trankgassenwerft - Sperrung zwischen Bastei und Zoobrücke  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, dass auf der Straße „Trankgassenwerft“ zwi-
schen Theodor-Heuss-Ring und Elsa-Brändström-Straße künftig nur noch der Liefer- und 
Busverkehr für die Rheinschiffe in die Straße einfahren dürfen. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Derzeit ist der Bereich des Rheinufers nördlich der Bastei aufgrund einer Baumaßnahme ge-
sperrt, wodurch kein Verkehr an den ehemaligen Busparkplätzen stattfinden kann. Mit Mittei-
lung 3676/2022 vom 01.12.2022 wurde seitens der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass zur Auf-
wertung der Rheinuferpromenade zwischen Bastei und der Zoobrücke die Langzeitparkplätze 
für Reisebusse aufgehoben worden sind. 
Durch den Entfall der Reisebusparkplätze ist die gesamte Fahrbahn der Straße für den flie-
ßenden Verkehr nutzbar geworden. Aktuell ist die Straße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 
30 km/h ausgewiesen. Die nunmehr sehr breit wirkende und gerade wirkende Fahrbahn birgt 
das Risiko, dass die Straße künftig von zu schnell fahrenden Fahrzeugen, gerade in den 
Abendstunden, genutzt wird. 
Die Straße wird künftig nur noch für die Belieferung der Rheinschiffe und als Haltestelle für die 
Rheinschifffahrtsgäste benötigt, sodass objektiv kein weiterer rechtlicher Grund für das Durch-
fahren der Straße vorliegt. 
Aktuell ist die Straße für den Verkehr unzugänglich, da die Baumaßnahme an der Bastei eine 
Einfahrt unmöglich macht. Es ist derzeit nicht abzusehen, wann dieser Zustand vorbei ist. 
Um nach der Wiederöffnung der Trankgassenwerft im Bereich zwischen Theodor-Heuss-Ring 
und Elsa-Brändström-Straße Unfällen vorzubeugen und die erwünschte Aufwertung der 
Rheinpromenade zu fördern, ist die Straße für den allgemeinen Transitverkehr zu sperren und 
nur noch für den Liefer- und Busverkehr freizugeben. Hierdurch werden die Belange der 
Rheinschifffahrtsgesellschaften Rechnung getragen. 
Insgesamt würde die Maßnahme jedoch zu einer Beruhigung des Rheinufers führen und Kon-
flikten vorbeugen. Auch die Ahndung von Parkverstößen wird erleichtert, da die Einfahrt be-
reits am Anfang der Straße verboten würde. 
Um eine Straßensperrung für den Transitverkehr anbringen zu lassen, bedarf es eines Be-
schlusses der Bezirksvertretung gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 3.1 Zuständigkeitsordnung der 
Stadt Köln. 
Anlage 
Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

25.05.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Elsa-Brändström-Straße
  • Theodor-Heuss-Ring
  • Trankgassenwerft
  • Zoobrücke

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Details

Aktenzeichen
1287/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.05.2023
Erstellt
18.04.2023 08:50