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Rheinufer Trankgassenwerft - Sperrung zwischen Bastei und Zoobrücke

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1287/2023 vom 05.05.2023

Stand: Am 25.05.2023 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 1287/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Rheinufer Trankgassenwerft - Sperrung zwischen Bastei und Zoobrücke Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, dass auf der Straße „Trankgassenwerft“ zwi- schen Theodor-Heuss-Ring und Elsa-Brändström-Straße künftig nur noch der Liefer- und Busverkehr für die Rheinschiffe in die Straße einfahren dürfen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Derzeit ist der Bereich des Rheinufers nördlich der Bastei aufgrund einer Baumaßnahme ge- sperrt, wodurch kein Verkehr an den ehemaligen Busparkplätzen stattfinden kann. Mit Mittei- lung 3676/2022 vom 01.12.2022 wurde seitens der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass zur Auf- wertung der Rheinuferpromenade zwischen Bastei und der Zoobrücke die Langzeitparkplätze für Reisebusse aufgehoben worden sind. Durch den Entfall der Reisebusparkplätze ist die gesamte Fahrbahn der Straße für den flie- ßenden Verkehr nutzbar geworden. Aktuell ist die Straße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Die nunmehr sehr breit wirkende und gerade wirkende Fahrbahn birgt das Risiko, dass die Straße künftig von zu schnell fahrenden Fahrzeugen, gerade in den Abendstunden, genutzt wird. Die Straße wird künftig nur noch für die Belieferung der Rheinschiffe und als Haltestelle für die Rheinschifffahrtsgäste benötigt, sodass objektiv kein weiterer rechtlicher Grund für das Durch- fahren der Straße vorliegt. Aktuell ist die Straße für den Verkehr unzugänglich, da die Baumaßnahme an der Bastei eine Einfahrt unmöglich macht. Es ist derzeit nicht abzusehen, wann dieser Zustand vorbei ist. Um nach der Wiederöffnung der Trankgassenwerft im Bereich zwischen Theodor-Heuss-Ring und Elsa-Brändström-Straße Unfällen vorzubeugen und die erwünschte Aufwertung der Rheinpromenade zu fördern, ist die Straße für den allgemeinen Transitverkehr zu sperren und nur noch für den Liefer- und Busverkehr freizugeben. Hierdurch werden die Belange der Rheinschifffahrtsgesellschaften Rechnung getragen. Insgesamt würde die Maßnahme jedoch zu einer Beruhigung des Rheinufers führen und Kon- flikten vorbeugen. Auch die Ahndung von Parkverstößen wird erleichtert, da die Einfahrt be- reits am Anfang der Straße verboten würde. Um eine Straßensperrung für den Transitverkehr anbringen zu lassen, bedarf es eines Be- schlusses der Bezirksvertretung gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 3.1 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln. Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf

  1. 25.05.2023

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.11, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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