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3602/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW – Campingplatz Fühlinger See P6 Kasseler Weg, Aktenzeichen: 166/24

Mitteilung BV 05.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 29.01.2026, TOP 10.2.7

Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

891 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3602/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.01.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW – Campingplatz Fühlinger See P6 
Kasseler Weg, Aktenzeichen: 166/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorweiler hier-
mit zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

4141 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
166/24 08.12.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Campingplatz Fühlinger See P6 Kasseler Weg, 
Aktenzeichen: 166/24 
Sehr geehrter Herr    , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.12.2024 auf das ich nun zurückkommen kann. 
Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine 
Stellungnahme bei der zuständigen Fachdienststelle einzuholen. Das Amt für öffentli-
che Ordnung hat mir nun folgende Stellungnahme zukommen lassen: 
„Für den Parkplatz P6 am Fühlinger See liegt beim Kommunalen Ordnungsdienst der 
Stadt Köln ein Dauerauftrag vor. Das bedeutet, dass die Ordnungsdienstkräfte die Ört-
lichkeit präventiv, auch ohne eine akute Meldung seitens der Bürgerschaft, bestreifen. 
Gemäß § 11 Abs. 2 der Kölner Stadtordnung (KSO) ist es im Geltungsbereich dieser 
Verordnung verboten, zu lagern oder einen Schlafplatz einzurichten. Das wilde Cam-
pieren auf dem Parkplatz P6 wird seitens des Ordnungsdienstes nicht geduldet. Ist ein 
Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet, muss der Person jedoch nachgewiesen wer-
den, dass der Standort als Schlafplatz genutzt wird. Dieser Umstand stellt die Ord-
nungsdienstkräfte regelmäßig vor Herausforderungen, da die Beweispflicht nicht bei 
dem Betroffenen liegt. Wenn dem Betroffenen hier das Nächtigen nicht zweifelsfrei 
nachgewiesen werden kann, besteht für den Kommunalen Ordnungsdienst keine gül-
tige Ermächtigungsgrundlage und somit ist ein Einschreiten der Mitarbeitenden nicht 
möglich.  
Darüber hinaus sind im Kölner Stadtgebiet gemäß § 3 Abs. 1 der KSO jegliche Verun-
reinigungen verboten. Derartige Verstöße können grundsätzlich geahndet werden, 
wenn diese durch die Ordnungsdienstkräfte persönlich beobachtet bzw. die 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
verursachenden Personen festgestellt werden können. Insbesondere bei Verunreini-
gungen ist dies nicht immer möglich, da es sich hierbei um temporäre Ereignisse han-
delt. 
Auf der linken Seite des Parkplatzes stehen regelmäßig Campingwagen. Häufig wer-
den jedoch keine Personen angetroffen und zudem auch kein Feuer angezündet oder 
Generatoren aufgestellt. Hin und wieder lässt sich an der Örtlichkeit wilder Müll fest-
stellen, es wurde jedoch beobachtet, dass die Personen diesen oft wegräumen. Den 
Angaben der Ordnungsdienstkräfte zufolge, sind auf der rechten Seite des Parkplat-
zes immer noch genügend PKW-Parkplätze verfügbar. 
Eine dauerhafte Präsenz der kommunalen Ordnungsdienstkräfte ist aufgrund der per-
sonellen Kapazitäten und der Gesamteinsatzlage nicht möglich. 
Bei akuten Verstößen außerhalb von Kontrollen, besteht die Möglichkeit, sich an das 
Servicetelefon des Kommunalen Ordnungsdienstes unter 0221/221-32000 zu wen-
den. Weitere Informationen zur Erreichbarkeit finden Sie unter: 
www.stadt-koeln.de/service/produkte/20153/index.html.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau    , unter der Telefonnummer: 0221/221-    
oder per E-Mail: ordnungsamt@stadt-koeln.de  
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorwei-
ler zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der 
Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Anlage 1 Eingabe

3924 Zeichen

Von:  
Gesendet: Mittwoch, 11. Dezember 2024 16:52 
An: Zöllner,  
Betreff: Bürgerbeschwerde Campingplatz Fühlinger See P6 Kasseler Weg 
Sehr geehrter Herr Zöllner, 
mir ist seit längerem aufgefallen, dass sich ein immer größer werdender Campingplatz auf 
dem Triathlon Parkplatz (P6 Kasseler Weg 50769 Köln Fühlingen) gebildet hat. Die 
Parkmöglichkeiten sind an dieser Stelle leider nicht mehr gegeben, Müll wird illegal entsorgt 
und es kommt zu weiteren Verschmutzungen.  
Ich würde mir wünschen, dass die Stadt Köln an dieser Stelle eine Lösung findet. 
Vielen Dank im Voraus.  
Mit freundlichen Grüßen

Von:  
Gesendet: Mittwoch, 23. Oktober 2024 18:40 
An: Zöllner,  
Betreff: Campingplatz Fühlinger See Parkplatz P6 
Sehr geehrter Herr Zöllner, 
leider muss ich mit diesem Anliegen auf Sie zukommen. Zum Sachverhalt: Ich bin seit über 1 
1/2 Jahren im Austausch mit der Stadt Köln bezüglich eines "geduldeten" Campingplatz auf 
dem Fühlinger See Parkplatz P6 Triathlon Parkplatz Kasseler Weg in einem 
Landschaftsschutzgebiet. Leider muss ich feststellen, dass sich Seitens der Stadt Köln keiner 
um mein Anliegen kümmert, obwohl ich vor einiger Zeit ein Schreiben erhalten habe, indem 
man mir versichert dieses Anliegen stadtintern zu prüfen. Bisher anscheinend ohne jeglichen 
Erfolg, es wird gecampt, Müll entsorgt, Bäume gefällt, Bürger beleidigt die dort 
ordnungsgemäß parken und vieles mehr.  
Mehrfaches Anrufen beim KOD wird ignoriert, mein Anliegen wird einfach nicht Ernst 
genommen. Ich habe mich mit der Bürgerinitiative in Fühlingen unterhalten und diese haben 
mir mitgeteilt, dass es auch von anderen Bürgern mehrere Beschwerden diesbezüglich gab.  
Ich würde mich sehr gerne mit Ihnen persönlich über diesen Sachverhalt unterhalten und 
würde mich freuen, wenn Sie mich zu einem persönlichen Gespräch einladen. 
Falls Sie dies nicht wahrnehmen möchten, möchte ich Sie bitten mir eine schriftliche 
Stellungnahme zu diesem Thema zukommen zu lassen, die beschreibt aus welchem Grund die 
Stadt Köln an dieser Stelle keine Maßnahmen ergreift. 
Im Anhang finden Sie das offizielle Schreiben der unteren Naturschutzbehörde der Stadt 
Köln.  
Vielen Dank im Voraus 
Mit freundlichen Grüßen

Ministerium für Umwellt,
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
l
Minlster,um für Umwell, Nalurschu� und Verkehr NRW- 40190 D�s.eldorf 
Herr 
Ausschließlich per E-Mail 
Illegaler Campingplatz im NSG 
Bezug: Ihre Nachricht vom 07.06 .. 2024 
Sehr geehrte r Herr
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie auf die Nutzung eines Parkplatzes 
als iUegale SteUplatzfläche für Wohnmobile und die damit verbundenen 
Probleme hinweiisen.
Der Parkplatz P 6 am Fülhlinger See liegt innerhalb des Landschafts­
schutzgebietes „Fühlinger See und Freiraum östlich Fühlingien'" (L  06 / 
LSG-4907-0012), das in Nr. 3.3.11 des Landschaftspl anes der Stadt Köln 
in der Fassung vom 28.04.1991, zuletzt geändert am 20.01.2021, festge- · 
setzt ist. Zur Wahrung des Schutzzwecks ist u.a. das Zelten und das Ab­
stellen von Wohnmobilen und l Wohnwagen außerhalb der rechtmäßig er­
richteten Campingplätze verboten. M it der Nutzung des Parkplatzes als 
illegaler Zeltplatz werden auch verschiedene andere Verbotstatbe_ stände 
des Landsch1aftsplanes ,erfüllt. 
Wie diie örtlich zuständige Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln mit­
teilt, ist die Situat1ion bekannt und es wird derzeit stadtintern geprüft, weil­
ehe Möglichkeiten
 bes
tehen
,, um die Missstände zu  beseitigen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
26.06.2024 
Seite 1 von 1 
Aktenzeichen 63.05.02.15 
bei Antwort bitte angeben 
Umsatzsteuer 
ID-Nr.: DE 306 505 705 
Dienstgebäude und 
l...ieferanschrift: 
Emilre-Preyer-Platz 11 
40479 Düsseldorf 
Telefon 0211 4566-0 
Telefäx 0211 4566-388 
poslstelle@munv.nrw.de 
www.umwell.nrw.de 
O'ffenUlcl'le Verkehrsmittel: 
Rhelnb.ihn Linien U76 und U79 
oder Buslinie 722 (Messe) 
Halteslelle Nordstraße

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3602/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
05.01.2026
Erstellt
17.12.2025 07:40