3602/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW – Campingplatz Fühlinger See P6 Kasseler Weg, Aktenzeichen: 166/24
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3602/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.01.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW – Campingplatz Fühlinger See P6 Kasseler Weg, Aktenzeichen: 166/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorweiler hier- mit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 166/24 08.12.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO – Campingplatz Fühlinger See P6 Kasseler Weg, Aktenzeichen: 166/24 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.12.2024 auf das ich nun zurückkommen kann. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei der zuständigen Fachdienststelle einzuholen. Das Amt für öffentli- che Ordnung hat mir nun folgende Stellungnahme zukommen lassen: „Für den Parkplatz P6 am Fühlinger See liegt beim Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Köln ein Dauerauftrag vor. Das bedeutet, dass die Ordnungsdienstkräfte die Ört- lichkeit präventiv, auch ohne eine akute Meldung seitens der Bürgerschaft, bestreifen. Gemäß § 11 Abs. 2 der Kölner Stadtordnung (KSO) ist es im Geltungsbereich dieser Verordnung verboten, zu lagern oder einen Schlafplatz einzurichten. Das wilde Cam- pieren auf dem Parkplatz P6 wird seitens des Ordnungsdienstes nicht geduldet. Ist ein Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet, muss der Person jedoch nachgewiesen wer- den, dass der Standort als Schlafplatz genutzt wird. Dieser Umstand stellt die Ord- nungsdienstkräfte regelmäßig vor Herausforderungen, da die Beweispflicht nicht bei dem Betroffenen liegt. Wenn dem Betroffenen hier das Nächtigen nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, besteht für den Kommunalen Ordnungsdienst keine gül- tige Ermächtigungsgrundlage und somit ist ein Einschreiten der Mitarbeitenden nicht möglich. Darüber hinaus sind im Kölner Stadtgebiet gemäß § 3 Abs. 1 der KSO jegliche Verun- reinigungen verboten. Derartige Verstöße können grundsätzlich geahndet werden, wenn diese durch die Ordnungsdienstkräfte persönlich beobachtet bzw. die Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 verursachenden Personen festgestellt werden können. Insbesondere bei Verunreini- gungen ist dies nicht immer möglich, da es sich hierbei um temporäre Ereignisse han- delt. Auf der linken Seite des Parkplatzes stehen regelmäßig Campingwagen. Häufig wer- den jedoch keine Personen angetroffen und zudem auch kein Feuer angezündet oder Generatoren aufgestellt. Hin und wieder lässt sich an der Örtlichkeit wilder Müll fest- stellen, es wurde jedoch beobachtet, dass die Personen diesen oft wegräumen. Den Angaben der Ordnungsdienstkräfte zufolge, sind auf der rechten Seite des Parkplat- zes immer noch genügend PKW-Parkplätze verfügbar. Eine dauerhafte Präsenz der kommunalen Ordnungsdienstkräfte ist aufgrund der per- sonellen Kapazitäten und der Gesamteinsatzlage nicht möglich. Bei akuten Verstößen außerhalb von Kontrollen, besteht die Möglichkeit, sich an das Servicetelefon des Kommunalen Ordnungsdienstes unter 0221/221-32000 zu wen- den. Weitere Informationen zur Erreichbarkeit finden Sie unter: www.stadt-koeln.de/service/produkte/20153/index.html.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau , unter der Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: ordnungsamt@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorwei- ler zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Mittwoch, 11. Dezember 2024 16:52 An: Zöllner, Betreff: Bürgerbeschwerde Campingplatz Fühlinger See P6 Kasseler Weg Sehr geehrter Herr Zöllner, mir ist seit längerem aufgefallen, dass sich ein immer größer werdender Campingplatz auf dem Triathlon Parkplatz (P6 Kasseler Weg 50769 Köln Fühlingen) gebildet hat. Die Parkmöglichkeiten sind an dieser Stelle leider nicht mehr gegeben, Müll wird illegal entsorgt und es kommt zu weiteren Verschmutzungen. Ich würde mir wünschen, dass die Stadt Köln an dieser Stelle eine Lösung findet. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Von: Gesendet: Mittwoch, 23. Oktober 2024 18:40 An: Zöllner, Betreff: Campingplatz Fühlinger See Parkplatz P6 Sehr geehrter Herr Zöllner, leider muss ich mit diesem Anliegen auf Sie zukommen. Zum Sachverhalt: Ich bin seit über 1 1/2 Jahren im Austausch mit der Stadt Köln bezüglich eines "geduldeten" Campingplatz auf dem Fühlinger See Parkplatz P6 Triathlon Parkplatz Kasseler Weg in einem Landschaftsschutzgebiet. Leider muss ich feststellen, dass sich Seitens der Stadt Köln keiner um mein Anliegen kümmert, obwohl ich vor einiger Zeit ein Schreiben erhalten habe, indem man mir versichert dieses Anliegen stadtintern zu prüfen. Bisher anscheinend ohne jeglichen Erfolg, es wird gecampt, Müll entsorgt, Bäume gefällt, Bürger beleidigt die dort ordnungsgemäß parken und vieles mehr. Mehrfaches Anrufen beim KOD wird ignoriert, mein Anliegen wird einfach nicht Ernst genommen. Ich habe mich mit der Bürgerinitiative in Fühlingen unterhalten und diese haben mir mitgeteilt, dass es auch von anderen Bürgern mehrere Beschwerden diesbezüglich gab. Ich würde mich sehr gerne mit Ihnen persönlich über diesen Sachverhalt unterhalten und würde mich freuen, wenn Sie mich zu einem persönlichen Gespräch einladen. Falls Sie dies nicht wahrnehmen möchten, möchte ich Sie bitten mir eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Thema zukommen zu lassen, die beschreibt aus welchem Grund die Stadt Köln an dieser Stelle keine Maßnahmen ergreift. Im Anhang finden Sie das offizielle Schreiben der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln. Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Umwellt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen l Minlster,um für Umwell, Nalurschu� und Verkehr NRW- 40190 D�s.eldorf Herr Ausschließlich per E-Mail Illegaler Campingplatz im NSG Bezug: Ihre Nachricht vom 07.06 .. 2024 Sehr geehrte r Herr vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie auf die Nutzung eines Parkplatzes als iUegale SteUplatzfläche für Wohnmobile und die damit verbundenen Probleme hinweiisen. Der Parkplatz P 6 am Fülhlinger See liegt innerhalb des Landschafts schutzgebietes „Fühlinger See und Freiraum östlich Fühlingien'" (L 06 / LSG-4907-0012), das in Nr. 3.3.11 des Landschaftspl anes der Stadt Köln in der Fassung vom 28.04.1991, zuletzt geändert am 20.01.2021, festge- · setzt ist. Zur Wahrung des Schutzzwecks ist u.a. das Zelten und das Ab stellen von Wohnmobilen und l Wohnwagen außerhalb der rechtmäßig er richteten Campingplätze verboten. M it der Nutzung des Parkplatzes als illegaler Zeltplatz werden auch verschiedene andere Verbotstatbe_ stände des Landsch1aftsplanes ,erfüllt. Wie diie örtlich zuständige Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln mit teilt, ist die Situat1ion bekannt und es wird derzeit stadtintern geprüft, weil ehe Möglichkeiten bes tehen ,, um die Missstände zu beseitigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag 26.06.2024 Seite 1 von 1 Aktenzeichen 63.05.02.15 bei Antwort bitte angeben Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 306 505 705 Dienstgebäude und l...ieferanschrift: Emilre-Preyer-Platz 11 40479 Düsseldorf Telefon 0211 4566-0 Telefäx 0211 4566-388 poslstelle@munv.nrw.de www.umwell.nrw.de O'ffenUlcl'le Verkehrsmittel: Rhelnb.ihn Linien U76 und U79 oder Buslinie 722 (Messe) Halteslelle Nordstraße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3602/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 05.01.2026
- Erstellt
- 17.12.2025 07:40