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V/0883/2016

Information zu Richtlinien bzw. Kriterien für Zuschussvergaben durch die Fachämter im Kulturdezernat

Vorlagen 11.10.2016

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 27.10.2016, TOP 7

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage_2_Leitlinien_Theaterfoerderung

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Ansehen

Anlage_1_Foerderkriterien_Kulturamt

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Ansehen

Anlage_3_Kulturrucksack

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Ansehen

Anlage_4_Zuschuesse_Stadtbuecherei

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Ansehen

Berichtsvorlage

7142 Zeichen

V/0883/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Information zu Richtlinien bzw. Kriterien für Zuschussvergaben durch die Fachämter im 
Kulturdezernat 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.10.2016 Kulturausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Am 9. Dezember 2015 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich: 
 
„Für alle freiwilligen Zuschüsse werden flächen deckend nachvollziehbare Richtlinien zur 
Vergabe sowie ein Controlling der verwendeten Mittel eingeführt. Im ersten Schritt legen 
die betroffenen Fachämter in den jeweiligen Ausschüssen die derzeit angewandten 
Richtlinien vor.“ (Ziff. 15 des Beschlusses auf Antrag „Solide Finanzen für die wachsende 
Stadt Münster“ von CDU und B90/Grüne/GAL). 
  
Mit diesem Bericht kommt die Kulturverwaltung diesem Beschluss nach und legt die de r-
zeit angewandten Kriterien bzw. Richtlinien der Fachämter des Kulturdezernates vor.  
Neben den individuell durch jeweilige Beschlüsse des Kulturausschusses bzw. Rat ei n-
gerichteten Regelförderungen für Freie Kulturträger werden laufende Zuschüsse in erster 
Linie durch das Kulturamt als Projektfördermittel für die freien Kulturträger in de r Stadt 
und aus den Förderprogrammen „Kultur und Schule“ sowie „Kulturrucksack“ gewährt. Die 
Stadtbücherei vergibt Zuschüsse an die Volks- und Pfarrbüchereien. 
Als Anlagen sind diesem Bericht beigefügt: 
 
1. Kriterien zur Vergabe der laufenden freien Projektmittel des Kulturamtes 
2. Leitlinien zur Förderung der freien Theater 
3. Ausschreibung und Förderkriterien Kulturrucksack 
4. Hinweise zu den Förderungen der Stadtbücherei 
 
 
Zur Vergabe der laufenden freien Projektmittel des Kulturamtes 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0883/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Ermeling 
Ruf: 
492 41 03 
E-Mail: 
Ermeling@stadt-muenster.de 
Datum: 
10.10.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0883/2016 
 
Eine der Hauptaufgaben des Kul turamtes ist die Förderung der freien, d.h. nicht an stä d-
tische oder andere öffentliche Institutionen gebundenen Kulturarbeit. Das Kulturamt lei s-
tet dies auf verschiedenen Ebenen, insbesondere auch durch die allgemeine Projektfö r-
derung. 
Die Projektförderun g für kulturelle Initiativen freier Träger aller Sparten erfolgt mit dem 
Ziel, künstlerisch qualifizierte Projekte zu ermöglichen, die ein vielfältiges kulturelles 
Spektrum abdecken und künstlerische Qualität versprechen („Vielfalt auf hohem N i-
veau“). Zusc hüsse für Projekte freier münsterscher Kulturträger werden nach diesen 
grundsätzlichen Zielmaßgaben gewährt. 
  
Bis 1995 wurden Projektfördermittel im seinerzeitigen kameralen Haushalt nach vom Kul-
turausschuss beschlossenen Richtlinien vergeben. Die Vergabe  bezog sich auf die Pos i-
tion „Zuschüsse zur Kulturförderung“. Die maximale Zuschusshöhe betrug 5.000 DM 
(Entscheidung Kulturausschuss). Projekte mit einem Zuschussvolumen von maximal  
500 DM konnten durch eine Entscheidung des Kulturamtes gefördert werden.  
Der Kulturausschuss beschloss ab dem Jahr 1995 sukzessive Änderungen bei der Au s-
stattung von Fördermittelpositionen mit spartenbezogenen Differenzierungen im Budget 
des Kulturamtes.  
Im Zuge dessen beschloss der Kulturausschuss die Zusammenlegung der Pos itionen 
„Zuschüsse zur Kulturförderung“ und „Kulturelle Veranstaltungen“ zur Position „Kulturelle 
Kooperationen“ mit dem gleichzeitigen Wegfall der bis dahin gültigen Richtlinien. Die 
Kompetenz zur Einzelfallentscheidung über Projektförderanträge wurde dem  Kulturamt 
als Fachinstitution zugesprochen. Die Steuerung der Politik erfolgt seitdem durch jährl i-
che Grundsatzentscheidungen im Rahmen der Etatberatungen über die finanzielle Au s-
stattung der Projektfördermittel. 
In den Folgejahren wurden dementsprechend einzelne Positionen in ihrer Förderhöhe 
weiter angepasst und weiterentwickelt. Insgesamt beträgt das jährliche Fördervolumen 
zur Zeit 279.000 Euro. 
 
Die Kriterien, die das Kulturamt bei der Vergabe der laufenden freien Projektmittel z u-
grunde legt, sind in der Anlage 1 formuliert. 
 
Zur Förderung der freien Theater 
 
Mit dem Haushaltsjahr 1999 erfolgten erstmals die Veranschlagungen im Rahmen des 
neuen Fördermodells „Freie Theater“. (Vorlage an den Rat Nr. 480/98). So wurde eine 
neue Haushaltsposition „“Produk tions-/Konzeptionsförderung freie Theater“ (410.000 
DM) beschlossen und das „Kuratorium zur Förderung des Freien Theaters“ eingerichtet, 
dem seitdem die Mittelvergabe dieser Position obliegt. Die Vergabe erfolgt nach vom Kul-
turausschuss beschlossenen Leitlinien (siehe Anlage 2). 
  
Das Fördermodell wurde 2003 (mit Wirkung ab 2004) u. a. mit der Entwicklung einer e i-
gens für das Freie Kindertheater vorgesehene n Förderkonzeption modifiziert. Die zur 
Verfügung stehenden Mittel wurden gesplittet (zurzeit 180.000 Euro für freies Theater, 
45.000 Euro für freies Kindertheater). Die Vergabe der Mittel für das Kindertheater erfolgt 
in Anlehnung an die Förderung der Freien Theater (siehe Vorlagen an den Kulturau s-
schuss Nr. 356/2003 und Nr. 825/2003).

3 
V/0883/2016 
 
Zu den Förderprogrammen „Kultur und Schule“ und „Kulturrucksack“ 
 
Das Kulturamt beteiligt sich an den NRW -Landesförderprogrammen „Kultur und Schule“ 
und Kulturrucksack“. 
 
Das Programm "Kultur und Schule" wendet sich mit der Ausschreibung von Proje kten an 
Künstlerinnen und Künstler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kulturinstituten und Ein-
richtungen der künstlerisch -kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert, komplementäre 
Elemente zum schulischen Lernen zu entwickeln und umzusetzen. 
 
Mit dem Kulturrucksack-Programm werden neue und zusätzliche Zugangswege zu Kunst 
und Ku ltur geschaffen werden. Es richtet sich an die Altersgruppe der 10 bis 14 –
Jährigen mit dem Ziel auch außerhalb des schulischen Kontexts und nah an den eigenen 
„Lebenswelten“ neue Perspektiven in der Rez eption von kulturellen Angeboten sowie 
Räume der eigenen kreativen Gestaltung zu eröffnen. 
 
Während die Mittel im Rahmen von „Kultur und Schule“ nach Landesvorgaben vergeben 
werden, wurden für die Vergabe der „Kulturrucksack“ -Mittel Ausschreibungsmodalitäten 
und Förderkriterien für Münster auf der Basis der Zielsetzungen des NRW -
Landesprogrammes entwickelt (Anlage 3). 
 
Zu den Förderungen der Stadtbücherei 
 
Die Zuschüsse, die durch die Stadtbücherei vergeben werden, beruhen grundlegend auf 
Vereinbarungen. Da die Stadtbücherei derzeit keine neuen Zuschüsse auf Anträge g e-
währt, bestehen keine allgemeinen Richtlinien für die Erteilung von Zuschüssen.  
Die Stadtbücherei leistet Zuschüsse sowohl an die kirchlichen Büchereien St. Michael 
und St. Clemens als auch an den französischen Bücherbus auf der Basis von Verträgen  
und Vereinbarungen und an das bischöfliche Generalvikariat auf der Basis jährlicher B e-
schlüsse des Kulturausschusses.  
Genauere Hinweise ergeben sich aus der Anlage 4 zur Vorlage. 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
1. Kriterien zur Vergabe der laufenden freien Projektfördermittel des Kulturamtes („Kulturför-
derung des Kulturamtes“) 
2. Leitlinien zur Förderung der Freien Theater 
3. Hinweise zu den Förderungen der Stadtbücherei

Anlage_2_Leitlinien_Theaterfoerderung

5094 Zeichen

Anlage 2 
Produktions- und Konzeptionsförderung 
Leitlinien 
In seiner Sitzung am 1. September 1998 hat der Kulturausschuss die Einrichtung eines 
Kuratoriums beschlossen, das ab 1999 über die Fördermittel für freies professionelles 
Theater in Münster in Höhe von 180.000 EUR entscheiden soll. 
Der Kulturausschuss hat namentlich Kristina Scepanski, Mechtild Janssen und Klaudia 
Sluka in das Kuratorium berufen; ebenfalls mit Sitz und Stimme gehören dem Kuratorium 
der Geschäftsführer des Theaterhauses Pumpenhaus und die Kulturamtsleitung an. 
In Abstimmung mit dem Kuratorium werden folgende Leitlinien für dessen Arbeit 
empfohlen: 
1. Das Kuratorium zur Förderung freier Theaterproduktionen entscheidet über die 
städtischen Fördermittel für professionelles freies Theater in Münster. Der 
Kulturausschuss bestätigt die Entscheidungen des Kuratoriums. 
2. Mit den bereitgestellten Mitteln in Höhe von 180.000 EUR p. a. sollen profilierte 
Produktionsvorhaben gefördert werden, die das Angebot der Städtischen Bühnen 
und des Wolfgang - Borchert-Theaters sinnvoll ästhetisch qualifiziert ergänzen. 
3. Das Kuratorium trifft seine Entscheidungen in der Regel in der zweiten Jahreshälfte 
für das jeweils folgende Kalenderjahr. 
4. Die Geschäftsführung des Kuratoriums obliegt dem Kulturamt. Das Kulturamt 
fungiert auch als Verteiler für Sichtungstermine und steht für Rückfragen und 
Beratungswünsche der Antragsteller zur Verfügung. 
5. Gefördert werden können Produktionsvorhaben von Produzenten,  
o die in der Regel mindestens mit drei Produktionen, davon zwei in Münster zu 
sehen gewesen sind;  
o bei denen Antrag, Konzeption, Umsetzung und Durchführung 
Professionalität erwarten lassen (das Theaterkuratorium prüft dies durch 
Sichtung der geförderten Produktionen) und  
o deren Finanzierung nicht zu 100 % durch die städtischen Fördermittel 
zustande kommt.  
Mehrere Produktionsvorhaben eines Antragstellers innerhalb eines Jahres können 
gefördert werden. 
6. Neben der Förderung einzelner Produktionsvorhaben hat das Kuratorium die 
Möglichkeit eine Konzeptionsförderung bis zu einer Höhe von 5.000 EUR jährlich zu 
vergeben. Das bedeutet, dass Antragsteller, die ein Produktionsvorhaben 
realisieren möchten, mit gesonderter Begründung und separat ausgewiesenem 
Finanzplan den Förderzweck darlegen (z. B. Vorbereitung, Recherche etc.) und 
damit eine Förderung zur Konzeptentwicklung beantragen können. Die 
Konzeptionsförderung kann bis zu drei Jahren gewährt werden; das Kuratorium 
wird sie zunächst nur für jeweils ein Jahr aussprechen, kann sie aber für zwei 
weitere Jahre in Aussicht stellen.

7. Weiterhin hat das Kuratorium die Möglichkeit, die Förderung eines mittelfristigen 
Produktionskonzeptes für die Dauer von 2 Kalenderjahren auszusprechen mit der 
Option auf Weiterführung der Förderung für ein drittes Kalenderjahr. Die erste(n) 
Produktion(en) für das erste Kalenderjahr sind dabei im Antrag konkret zu 
beschreiben. Der weitere Produktionsplan des antragstellenden Labels ist schlüssig 
zu skizzieren. Diese Fördermöglichkeit von Produktionskonzepten kann maximal 3 
Produzenten gleichzeitig zu Gute kommen. Insbesondere diese Maßnahme soll das 
Profil des Theaterhauses Pumpenhaus und das der produzierenden Labels im 
Zusammenspiel stärken. 
 
Die Gewährung einer Konzeptionsförderung (Pkt. 6) kann nicht zusätzlich zu einer 
Förderung eines mittelfristigen Produktionskonzeptes erfolgen. 
8. Die maximale Förderhöhe pro Einzelproduktion beträgt 35.000 EUR. Die Förderung 
von Produktionskonzepten kann maximal 45.000 EUR pro Kalenderjahr betragen. 
Das Kuratorium muss nicht zwingend den jährlichen Gesamtbetrag in einem 
Kalenderjahr durch gewährte Förderungen ausschöpfen, sollte aber mindestens 5 
bis 7 Produktionen jährlich fördern, um einen regelmäßigen Produktions- und 
Aufführungsbetrieb des Theaterhauses Pumpenhaus zu gewährleisten. 
9. Eine Förderung von Wiederaufnahmen erfolgreich aufgeführter Produktionen ist 
möglich. Der Geschäftsführer des Pumpenhauses kann dem Kuratorium hierzu 
Vorschläge unterbreiten. 
10. Die Anträge müssen folgende Kriterien erfüllen:  
o Name der Gruppe/des Produktionslabels und verbindliche Ansprech-/ 
Vertragspartner  
o Angaben zu den Akteuren ggf. Kooperationspartnern, sowie als 
Fremdleistung hinzugezogene Dritte (Regie, Technik etc.) mit 
Vita/Tätigkeitsnachweisen  
o Inhaltliche Beschreibung des Produktionsvorhabens  
o Zeitrahmen der Produktion und gewünschter Premierentermin  
o Besondere Anforderungen  
o Finanzplan (Aufschlüsselung aller zu erwartenden Ausgaben sowie einer 
möglichen Finanzierung also Einnahmen)  
o Nachweis über frühere Arbeiten (Presseartikel)  
o Unbedingt: Videoaufzeichnung(en)  
o Bei der Förderung von Produktionskonzepten: Konkrete Skizzierungen der 
Produktionsvorhaben im beantragten Förderzeitraum sowie ausführliche 
Begründung der längerfristigen Förderung.  
 
Informationen / Kontakt: Kulturamt der Stadt Münster - Klemensstraße 10 -  48143 
Münster 
Andreas Ermeling                        Tel: 0251 / 492-4103            kulturamt@stadt-
muenster.de

Anlage_1_Foerderkriterien_Kulturamt

2566 Zeichen

Anlage 1 
Kulturförderung des Kulturamtes 
 
Das Kulturamt der Stadt Münster fördert eine große Anzahl kultureller 
Einrichtungen in Münster und gibt Impulse für eine lebendige und 
vielfältige kulturelle Szene. Darüber hinaus gewährt das Kulturamt 
Projektförderungen in allen Sparten. Die institutionelle Förderung 
kultureller Träger ist durch Beschlüsse des Kulturausschusses bzw. des 
Rates der Stadt Münster festgelegt. Projektförderungen werden direkt 
durch das Kulturamt gewährt. 
Die Kulturförderung des Kulturamtes gewährleistet dabei adäquate 
Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten für künstlerische 
und kulturelle Betätigung und Initiative. Sie sorgt für einen Grundstock an 
infrastruktureller Ausstattung für Probe- Lern- und Präsentations-
möglichkeiten in den unterschiedlichen Sparten und Genres. Wichtige 
Aspekte sind die Vernetzung und Wechselbeziehungen der freien 
Kulturträger untereinander und mit öffentlichen Kulturinstitutionen. 
Sowohl die Träger- als auch die Projektförderungen orientieren sich an 
diesen Zielausrichtungen. 
 
Die Projektförderungen 
 
für kulturelle Initiativen freier Träger aller Sparten erfolgen mit dem 
grundsätzlichen Ziel, künstlerisch qualifizierte Projekte zu ermöglichen, 
die ein vielfältiges kulturelles Spektrum abdecken und künstlerische 
Qualität versprechen. Zuschüsse für Projekte freier münsterscher 
Kulturträger werden nach diesen grundsätzlichen Zielmaßgaben 
gewährt.  
 
Es werden insbesondere kulturelle Projekte und Produktionen freier 
Kulturträger aller Kunst- und Kultursparten gefördert, die  
 
 das Kulturangebot in Münster anregen, ergänzen, qualifizieren und 
erweitern, 
  
 neuartige Darstellungs- und Vermittlungsformen präsentieren, 
 
 ein hohes künstlerisches Potenzial und Perspektive auf Weiter-  
         entwicklung erkennen lassen, 
 
 neue Kulturorte erschließen, 
 
 kulturelle Vernetzung verbessern und Nachhaltigkeit versprechen, 
 
 Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen bzw. fördern.

Die Projekte sollen dabei 
  
 öffentlich und für alle zugänglich sein, 
 
 ein öffentliches Interesse erwarten lassen. 
 
 
Ausgeschlossen sind Vorhaben und Projekte, 
  
 die ausschließlich den Mitgliedern eines Vereins oder einer 
Initiative zu Gute kommen, 
 
 mit rein kommerziellem, parteipolitischem oder rein unterhaltendem 
Charakter, 
  
 mit politisch oder religiös radikalen Tendenzen, 
  
 öffentlicher Institutionen sowie anderer städtische Ämter und 
Einrichtungen, 
 
 auswärtiger Antragsteller sowie auswärtige Veranstaltungen.

Anlage_3_Kulturrucksack

5903 Zeichen

Anlage 3 
Ausschreibung und Förderkriterien Kulturrucksack  
Wie orientieren sich junge Menschen auf der Schwelle zur Pubertät in der Welt? Wie setzen 
sie ihren Mut, ihre Kreativität und Energie ein? Wie viel Raum bleibt für Freizeit und Kultur? 
Wie und wo wird sie gestaltet? Sind Kunst und Kultur eigentlich nah dra n an den Themen 
dieser Altersgruppe? Wie sähe ein attraktives Kulturprogramm aus ihrer eigenen Perspektive 
eigentlich aus?  
Seit 2013 gehört die Stadt Münster zu den Kulturrucksac k-Städten in NRW. Mit der 
Förderung aus diesem Programm des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und 
Sport des Landes NRW können neue und zusätzliche Zugangsw ege zu Kunst und Kultur 
geschaffen werden.  
Künstlerinnen und Künstler, Kultur -, Bildungs- und Jugendeinrichtungen der Stadt stellten in 
den vergangenen Jahren ein  vielfältiges Programm mit u nterschiedlichsten Angeboten 
zusammen (siehe http://www.kulturrucksack.nrw.de/kulturplaner-archiv/466).  
Das Kulturrucksack -Programm richtet die Aufmerksamkeit auf die Grenzgänger zwischen 
Kindheit und Jugend, Familie und Gesell schaft – auf die Altersgruppe der 10 bis 14 -
Jährigen. Zusätzlich zur persönlichen Umbruchphase setzen sich Kinder und Jugendliche in 
diesem Alter verstärkt mit einer Gesellschaft des schnelle n Wandels auseinander. Ihr 
Interesse an aktiver Gestaltung und O rientierung in der Welt steigt, wie auch ihre Suche 
nach eigenen künstlerisch -kulturellen Ausdrucksformen. Dennoch sind sie in den 
(klassischen) kulturellen Angeboten und Einrichtungen häufig kaum präsent, sondern fallen 
in eine Lücke zwischen Angeboten für Kinder und ältere Jugendliche.  
Den 10- bis 14-Jährigen insbesondere auch außerhalb des schulischen Kontexts und nah an 
ihren eigenen „Lebenswelten“ neue Perspektiven in der Rezeption von kulturellen Angeboten 
sowie Räume der eigenen kreativen Gestaltung  zu eröffnen, ist Ziel des Kulturrucksackpro -
gramms in Münster. Neben einer breiten Teilhabe wird vor allem ihre aktive Mitgestaltung an 
Kunst und Kultur angestrebt. Es gilt, mittels neuer (Kooperations -)Projekte, das bestehende 
Netzwerk im Bereich der kul turellen Bildung und kultureller Akteure zu nutzen und es um 
neue Partner insbesondere die Stadtteil- und Jugendeinrichtungen zu erweitern.  
Um Fördermittel für die Umsetzung von lokalen Projekten mit dieser Zielsetzung können sich 
bewerben:  
- Kultureinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft sowie kultur - und medien -
pädagogischer Fachrichtungen  
- freie Kunst- und Kulturschaffende  
Für die Kulturrucksack -Projekte gelten die folgenden Förderkriterien, von denen möglichst 
viele erfüllt sein sollen:  
- Die Projekte richten sich im Schwerpunkt an Kinder und Jugendliche von 10 bis 14 Jahren. 
Aus dem Antrag muss ersichtlich sein, dass es sich um ein neues Projekt o -der um eine 
deutliche Weiterentwicklung bzw. Ergänzung zum üblichen Angebot der Einrichtun g speziell 
für diese Zielgruppe handelt.

- Berücksichtigung finden können Konzepte für alle kü nstlerischen Sparten sowie 
spartenübergreifende und themenorientierte Vorhaben. Für die Auswahl entscheidend ist die 
inhaltliche, künstlerische und pädagogische Qualität.  
- Die Projekte sollen den Spaß an kultureller Teilhabe – als Zuschauer/in wie auch als 
Produzent/in – wecken, neugierig auf die kulturelle Eigeninitiative und die spezielle Energie 
der 10 - bis 14 -Jährigen sein, zur selbständigen Kreativität auffo rdern und diese fördern. 
Wünschenswert ist dementsprechend die Koppelung von partizipativen mit rezeptiven 
Angeboten.  
- Erwünscht sind demnach auch Projekte, die auf Koo perationen mit anderen kulturel len 
Bildungsstätten, Theatern, Museen, Bibliotheken etc. abzielen und/oder die sinn volle 
Verbindung suchen zu bereits bekannten un d bedeutsamen kulturellen Veran staltungen in 
Münster.  
- Projekte, die dabei insbesondere auch diejenigen erre ichen und fokussieren, die 
üblicherweise nicht am kulturellen Leben tei lnehmen und möglicherweise in attraktiven 
„aufsuchenden“ Ansätzen und Angeboten angesprochen werden können, sind eben -falls 
erwünscht.  
- Um Kinder und Jugendliche in diesem Alter auch außerhalb der Schulen zu erreichen und 
an ihre Lebenswelten und Ressour cen anzuknüpfen, sind Kooperationen mit Trägern der 
Jugendarbeit und der Stadtteilkultur erwünscht.  
- Besondere Beachtung erhalten Projekte, die auf Kommunikation und soziale Verbindungen 
der Kinder und Jugendlichen untereinande r setzen und entsprechende 
„Multiplikatorenansätze“ und Plattformen (z. B. das eigens eingerichtete Jugend -Blog zum 
Kulturrucksack in Münster) nutzen und/oder entwickeln.  
- Die Projekte sollen auch dadurch, dass sie kostenfrei oder deutlich kostenreduziert sind, 
einen niedrigschwelligen Zugang zur ästhetischen Bildung und Selbstorganisation bieten.  
- Entsprechend der heterogenen, entdeckungsfreudigen und wechselhaften Zielgruppe 
sollen die Projekte das Experimentieren und Ausprobieren, Wagen und mitunter auch 
Scheitern erlauben.  
- Die Laufzeit der Projekte kann unterschiedlich sein. Sie müssen bis Ende des jeweiligen 
Jahres abgeschlossen sein.  
- Kultur-Card: Gefördert werden können auch exklusive Angebote/Services, die von 10 - bis 
14-Jährigen nur mit einer Kultur -Card genutzt werd en können. Die Kultur -Card können sich 
die Kinder und Jugendlichen über das Internetportal des Landespro -gramms 
(www.kulturrucksack.nrw.de) individuell gestalten und nach Hause bestellen. Sie soll den 
Kindern und Jugendlichen (landesweit) einen zusätzliche n Mehrwert zu den regulären 
Angeboten bieten. Beispiele für diesen „Mehrwert“ können sein: ein Meet & Greet mit den 
Künstlern, eine exklusive Backstage -Führung, ein Give -away beim Besuch eine r 
Veranstaltung …  
Für die Bewerbung um eine Förderung aus Mittel n des Kulturrucksacks NRW werden eine 
Projektskizze und eine Finanzkalkulation benötigt.

Anlage_4_Zuschuesse_Stadtbuecherei

2726 Zeichen

Anlage 4
             
 
Vergabe freiwilliger Zuschüsse bei der Stadtbücherei 
 
Die Zuschüsse, die die Stadtbücherei vergibt, beruhen grundlegend auf Vereinbarungen, die 
bereits vor mehr als 10 Jahren getroffen wurden. Da die Stadtbücherei derzeit keine neuen 
Zuschüsse auf Anträge gewährt, bestehen keine allgemeinen Richtlinien für die Erteilung von 
Zuschüssen.  
Die Stadtbücherei leistet Zuschüsse  sowohl an die kirchlichen Büchereien St. Michael und 
St. Clemens als auch an den französischen Bücherbus und das bischöfliche Generalvikariat.  
 
Betriebskostenzuschüsse St. Clemens + St. Michael 
Die Büchereien St. Michael und St. Clemens werden unterstützt, da diese die 
Büchereiversorgung in den entsprechenden Stadtteilen übernehmen. Im Gegenzug dazu 
verpflichtet sich die Stadt laut Vertrag vom 21.01.1983 einen Zuschuss in Höhe von 78.600 € 
zu den Betriebskosten für St. Clemens zu leisten.  Der Betriebskostenzuschuss für St. 
Michael beläuft sich laut Vertrag vom 30.12.2008 auf 5.653 €. Gesenkt wird der Zuschuss für 
St. Michael dadurch, dass St. Michael die Hälfte ihrer Gebühreneinnahmen an die 
Stadtbücherei abführt. 
 
Zuschüsse für Bücher und Medien der öffentlichen Volks- und Pfarrbüchereien 
Darüber hinaus fördert die Stadtbücherei die kirchlichen öffentlichen Büchereien im 
Stadtgebiet von Münster, da diese eine wichtige Funktion in der Medienver sorgung der 
Bürger und Bürgerinnen wahrnehmen. Der jährliche Zuschuss in Höhe von 31.000 € ist  
zweckgebunden an die Beschaffung von Büchern und Medien und wird zentral an das 
bischöfliche Generalvikariat Münster ausgezahlt, welches die Verteilung der Geld er an die 
einzelnen kirchlichen Büchereien vornimmt. 
Die rechtliche Grundlage stellt ein jährlicher Beschluss vom Kulturausschuss, auf Antrag des 
bischöflichen Generalvikariats Münster, dar.  
Über einen jährlichen Bericht des Generalvikariats , in dem die M ittelverwendung 
nachgewiesen und die Aktivitäten der kirchlichen Büchereien dargestellt werden , kontrolliert 
die Stadt Münster ob die Zuwendung rechtmäßig und zweckgemäß verwendet wurde. 
 
Zuschüsse französischer Bücherbus 
Auch die Vereinbarung über die Förderung des französischen Bücherbusses mit dem Institut 
Francais besteht bereits langjährig. Die grundlegende Vereinbarung trafen die beiden 
Institutionen bereits im Jahr 1996.  
Im Laufe der Jahre wurde die Höhe des Zuschusses mehrmals angepasst. Im Moment 
beträgt der Gesamtförderbetrag der Stadt Münster 500 €. Den Förderbetrag teilen sich die 
Stadtbücherei und das Amt für Schule und Weiterbildung, die jeweils 250 € zahlen. 
Ziel der Bezuschussung ist die Förderung der Freundschaft und des kulturellen Austaus chs 
zwischen Deutschland und Frankreich.

Beratungsverlauf (1)

27.10.2016 Kulturausschuss
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klemensstraße 10

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Details

Aktenzeichen
V/0883/2016
Typ
Vorlagen
Datum
11.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37