V/0883/2016
Information zu Richtlinien bzw. Kriterien für Zuschussvergaben durch die Fachämter im Kulturdezernat
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Berichtsvorlage
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V/0883/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Betrifft Information zu Richtlinien bzw. Kriterien für Zuschussvergaben durch die Fachämter im Kulturdezernat Beratungsfolge 27.10.2016 Kulturausschuss Bericht Bericht: Am 9. Dezember 2015 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich: „Für alle freiwilligen Zuschüsse werden flächen deckend nachvollziehbare Richtlinien zur Vergabe sowie ein Controlling der verwendeten Mittel eingeführt. Im ersten Schritt legen die betroffenen Fachämter in den jeweiligen Ausschüssen die derzeit angewandten Richtlinien vor.“ (Ziff. 15 des Beschlusses auf Antrag „Solide Finanzen für die wachsende Stadt Münster“ von CDU und B90/Grüne/GAL). Mit diesem Bericht kommt die Kulturverwaltung diesem Beschluss nach und legt die de r- zeit angewandten Kriterien bzw. Richtlinien der Fachämter des Kulturdezernates vor. Neben den individuell durch jeweilige Beschlüsse des Kulturausschusses bzw. Rat ei n- gerichteten Regelförderungen für Freie Kulturträger werden laufende Zuschüsse in erster Linie durch das Kulturamt als Projektfördermittel für die freien Kulturträger in de r Stadt und aus den Förderprogrammen „Kultur und Schule“ sowie „Kulturrucksack“ gewährt. Die Stadtbücherei vergibt Zuschüsse an die Volks- und Pfarrbüchereien. Als Anlagen sind diesem Bericht beigefügt: 1. Kriterien zur Vergabe der laufenden freien Projektmittel des Kulturamtes 2. Leitlinien zur Förderung der freien Theater 3. Ausschreibung und Förderkriterien Kulturrucksack 4. Hinweise zu den Förderungen der Stadtbücherei Zur Vergabe der laufenden freien Projektmittel des Kulturamtes Vorlagen-Nr.: V/0883/2016 Auskunft erteilt: Herr Ermeling Ruf: 492 41 03 E-Mail: Ermeling@stadt-muenster.de Datum: 10.10.2016 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0883/2016 Eine der Hauptaufgaben des Kul turamtes ist die Förderung der freien, d.h. nicht an stä d- tische oder andere öffentliche Institutionen gebundenen Kulturarbeit. Das Kulturamt lei s- tet dies auf verschiedenen Ebenen, insbesondere auch durch die allgemeine Projektfö r- derung. Die Projektförderun g für kulturelle Initiativen freier Träger aller Sparten erfolgt mit dem Ziel, künstlerisch qualifizierte Projekte zu ermöglichen, die ein vielfältiges kulturelles Spektrum abdecken und künstlerische Qualität versprechen („Vielfalt auf hohem N i- veau“). Zusc hüsse für Projekte freier münsterscher Kulturträger werden nach diesen grundsätzlichen Zielmaßgaben gewährt. Bis 1995 wurden Projektfördermittel im seinerzeitigen kameralen Haushalt nach vom Kul- turausschuss beschlossenen Richtlinien vergeben. Die Vergabe bezog sich auf die Pos i- tion „Zuschüsse zur Kulturförderung“. Die maximale Zuschusshöhe betrug 5.000 DM (Entscheidung Kulturausschuss). Projekte mit einem Zuschussvolumen von maximal 500 DM konnten durch eine Entscheidung des Kulturamtes gefördert werden. Der Kulturausschuss beschloss ab dem Jahr 1995 sukzessive Änderungen bei der Au s- stattung von Fördermittelpositionen mit spartenbezogenen Differenzierungen im Budget des Kulturamtes. Im Zuge dessen beschloss der Kulturausschuss die Zusammenlegung der Pos itionen „Zuschüsse zur Kulturförderung“ und „Kulturelle Veranstaltungen“ zur Position „Kulturelle Kooperationen“ mit dem gleichzeitigen Wegfall der bis dahin gültigen Richtlinien. Die Kompetenz zur Einzelfallentscheidung über Projektförderanträge wurde dem Kulturamt als Fachinstitution zugesprochen. Die Steuerung der Politik erfolgt seitdem durch jährl i- che Grundsatzentscheidungen im Rahmen der Etatberatungen über die finanzielle Au s- stattung der Projektfördermittel. In den Folgejahren wurden dementsprechend einzelne Positionen in ihrer Förderhöhe weiter angepasst und weiterentwickelt. Insgesamt beträgt das jährliche Fördervolumen zur Zeit 279.000 Euro. Die Kriterien, die das Kulturamt bei der Vergabe der laufenden freien Projektmittel z u- grunde legt, sind in der Anlage 1 formuliert. Zur Förderung der freien Theater Mit dem Haushaltsjahr 1999 erfolgten erstmals die Veranschlagungen im Rahmen des neuen Fördermodells „Freie Theater“. (Vorlage an den Rat Nr. 480/98). So wurde eine neue Haushaltsposition „“Produk tions-/Konzeptionsförderung freie Theater“ (410.000 DM) beschlossen und das „Kuratorium zur Förderung des Freien Theaters“ eingerichtet, dem seitdem die Mittelvergabe dieser Position obliegt. Die Vergabe erfolgt nach vom Kul- turausschuss beschlossenen Leitlinien (siehe Anlage 2). Das Fördermodell wurde 2003 (mit Wirkung ab 2004) u. a. mit der Entwicklung einer e i- gens für das Freie Kindertheater vorgesehene n Förderkonzeption modifiziert. Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden gesplittet (zurzeit 180.000 Euro für freies Theater, 45.000 Euro für freies Kindertheater). Die Vergabe der Mittel für das Kindertheater erfolgt in Anlehnung an die Förderung der Freien Theater (siehe Vorlagen an den Kulturau s- schuss Nr. 356/2003 und Nr. 825/2003). 3 V/0883/2016 Zu den Förderprogrammen „Kultur und Schule“ und „Kulturrucksack“ Das Kulturamt beteiligt sich an den NRW -Landesförderprogrammen „Kultur und Schule“ und Kulturrucksack“. Das Programm "Kultur und Schule" wendet sich mit der Ausschreibung von Proje kten an Künstlerinnen und Künstler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kulturinstituten und Ein- richtungen der künstlerisch -kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert, komplementäre Elemente zum schulischen Lernen zu entwickeln und umzusetzen. Mit dem Kulturrucksack-Programm werden neue und zusätzliche Zugangswege zu Kunst und Ku ltur geschaffen werden. Es richtet sich an die Altersgruppe der 10 bis 14 – Jährigen mit dem Ziel auch außerhalb des schulischen Kontexts und nah an den eigenen „Lebenswelten“ neue Perspektiven in der Rez eption von kulturellen Angeboten sowie Räume der eigenen kreativen Gestaltung zu eröffnen. Während die Mittel im Rahmen von „Kultur und Schule“ nach Landesvorgaben vergeben werden, wurden für die Vergabe der „Kulturrucksack“ -Mittel Ausschreibungsmodalitäten und Förderkriterien für Münster auf der Basis der Zielsetzungen des NRW - Landesprogrammes entwickelt (Anlage 3). Zu den Förderungen der Stadtbücherei Die Zuschüsse, die durch die Stadtbücherei vergeben werden, beruhen grundlegend auf Vereinbarungen. Da die Stadtbücherei derzeit keine neuen Zuschüsse auf Anträge g e- währt, bestehen keine allgemeinen Richtlinien für die Erteilung von Zuschüssen. Die Stadtbücherei leistet Zuschüsse sowohl an die kirchlichen Büchereien St. Michael und St. Clemens als auch an den französischen Bücherbus auf der Basis von Verträgen und Vereinbarungen und an das bischöfliche Generalvikariat auf der Basis jährlicher B e- schlüsse des Kulturausschusses. Genauere Hinweise ergeben sich aus der Anlage 4 zur Vorlage. I.V. Wilkens Stadträtin Anlagen: 1. Kriterien zur Vergabe der laufenden freien Projektfördermittel des Kulturamtes („Kulturför- derung des Kulturamtes“) 2. Leitlinien zur Förderung der Freien Theater 3. Hinweise zu den Förderungen der Stadtbücherei
Anlage_2_Leitlinien_Theaterfoerderung
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Anlage 2 Produktions- und Konzeptionsförderung Leitlinien In seiner Sitzung am 1. September 1998 hat der Kulturausschuss die Einrichtung eines Kuratoriums beschlossen, das ab 1999 über die Fördermittel für freies professionelles Theater in Münster in Höhe von 180.000 EUR entscheiden soll. Der Kulturausschuss hat namentlich Kristina Scepanski, Mechtild Janssen und Klaudia Sluka in das Kuratorium berufen; ebenfalls mit Sitz und Stimme gehören dem Kuratorium der Geschäftsführer des Theaterhauses Pumpenhaus und die Kulturamtsleitung an. In Abstimmung mit dem Kuratorium werden folgende Leitlinien für dessen Arbeit empfohlen: 1. Das Kuratorium zur Förderung freier Theaterproduktionen entscheidet über die städtischen Fördermittel für professionelles freies Theater in Münster. Der Kulturausschuss bestätigt die Entscheidungen des Kuratoriums. 2. Mit den bereitgestellten Mitteln in Höhe von 180.000 EUR p. a. sollen profilierte Produktionsvorhaben gefördert werden, die das Angebot der Städtischen Bühnen und des Wolfgang - Borchert-Theaters sinnvoll ästhetisch qualifiziert ergänzen. 3. Das Kuratorium trifft seine Entscheidungen in der Regel in der zweiten Jahreshälfte für das jeweils folgende Kalenderjahr. 4. Die Geschäftsführung des Kuratoriums obliegt dem Kulturamt. Das Kulturamt fungiert auch als Verteiler für Sichtungstermine und steht für Rückfragen und Beratungswünsche der Antragsteller zur Verfügung. 5. Gefördert werden können Produktionsvorhaben von Produzenten, o die in der Regel mindestens mit drei Produktionen, davon zwei in Münster zu sehen gewesen sind; o bei denen Antrag, Konzeption, Umsetzung und Durchführung Professionalität erwarten lassen (das Theaterkuratorium prüft dies durch Sichtung der geförderten Produktionen) und o deren Finanzierung nicht zu 100 % durch die städtischen Fördermittel zustande kommt. Mehrere Produktionsvorhaben eines Antragstellers innerhalb eines Jahres können gefördert werden. 6. Neben der Förderung einzelner Produktionsvorhaben hat das Kuratorium die Möglichkeit eine Konzeptionsförderung bis zu einer Höhe von 5.000 EUR jährlich zu vergeben. Das bedeutet, dass Antragsteller, die ein Produktionsvorhaben realisieren möchten, mit gesonderter Begründung und separat ausgewiesenem Finanzplan den Förderzweck darlegen (z. B. Vorbereitung, Recherche etc.) und damit eine Förderung zur Konzeptentwicklung beantragen können. Die Konzeptionsförderung kann bis zu drei Jahren gewährt werden; das Kuratorium wird sie zunächst nur für jeweils ein Jahr aussprechen, kann sie aber für zwei weitere Jahre in Aussicht stellen. 7. Weiterhin hat das Kuratorium die Möglichkeit, die Förderung eines mittelfristigen Produktionskonzeptes für die Dauer von 2 Kalenderjahren auszusprechen mit der Option auf Weiterführung der Förderung für ein drittes Kalenderjahr. Die erste(n) Produktion(en) für das erste Kalenderjahr sind dabei im Antrag konkret zu beschreiben. Der weitere Produktionsplan des antragstellenden Labels ist schlüssig zu skizzieren. Diese Fördermöglichkeit von Produktionskonzepten kann maximal 3 Produzenten gleichzeitig zu Gute kommen. Insbesondere diese Maßnahme soll das Profil des Theaterhauses Pumpenhaus und das der produzierenden Labels im Zusammenspiel stärken. Die Gewährung einer Konzeptionsförderung (Pkt. 6) kann nicht zusätzlich zu einer Förderung eines mittelfristigen Produktionskonzeptes erfolgen. 8. Die maximale Förderhöhe pro Einzelproduktion beträgt 35.000 EUR. Die Förderung von Produktionskonzepten kann maximal 45.000 EUR pro Kalenderjahr betragen. Das Kuratorium muss nicht zwingend den jährlichen Gesamtbetrag in einem Kalenderjahr durch gewährte Förderungen ausschöpfen, sollte aber mindestens 5 bis 7 Produktionen jährlich fördern, um einen regelmäßigen Produktions- und Aufführungsbetrieb des Theaterhauses Pumpenhaus zu gewährleisten. 9. Eine Förderung von Wiederaufnahmen erfolgreich aufgeführter Produktionen ist möglich. Der Geschäftsführer des Pumpenhauses kann dem Kuratorium hierzu Vorschläge unterbreiten. 10. Die Anträge müssen folgende Kriterien erfüllen: o Name der Gruppe/des Produktionslabels und verbindliche Ansprech-/ Vertragspartner o Angaben zu den Akteuren ggf. Kooperationspartnern, sowie als Fremdleistung hinzugezogene Dritte (Regie, Technik etc.) mit Vita/Tätigkeitsnachweisen o Inhaltliche Beschreibung des Produktionsvorhabens o Zeitrahmen der Produktion und gewünschter Premierentermin o Besondere Anforderungen o Finanzplan (Aufschlüsselung aller zu erwartenden Ausgaben sowie einer möglichen Finanzierung also Einnahmen) o Nachweis über frühere Arbeiten (Presseartikel) o Unbedingt: Videoaufzeichnung(en) o Bei der Förderung von Produktionskonzepten: Konkrete Skizzierungen der Produktionsvorhaben im beantragten Förderzeitraum sowie ausführliche Begründung der längerfristigen Förderung. Informationen / Kontakt: Kulturamt der Stadt Münster - Klemensstraße 10 - 48143 Münster Andreas Ermeling Tel: 0251 / 492-4103 kulturamt@stadt- muenster.de
Anlage_1_Foerderkriterien_Kulturamt
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Anlage 1
Kulturförderung des Kulturamtes
Das Kulturamt der Stadt Münster fördert eine große Anzahl kultureller
Einrichtungen in Münster und gibt Impulse für eine lebendige und
vielfältige kulturelle Szene. Darüber hinaus gewährt das Kulturamt
Projektförderungen in allen Sparten. Die institutionelle Förderung
kultureller Träger ist durch Beschlüsse des Kulturausschusses bzw. des
Rates der Stadt Münster festgelegt. Projektförderungen werden direkt
durch das Kulturamt gewährt.
Die Kulturförderung des Kulturamtes gewährleistet dabei adäquate
Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten für künstlerische
und kulturelle Betätigung und Initiative. Sie sorgt für einen Grundstock an
infrastruktureller Ausstattung für Probe- Lern- und Präsentations-
möglichkeiten in den unterschiedlichen Sparten und Genres. Wichtige
Aspekte sind die Vernetzung und Wechselbeziehungen der freien
Kulturträger untereinander und mit öffentlichen Kulturinstitutionen.
Sowohl die Träger- als auch die Projektförderungen orientieren sich an
diesen Zielausrichtungen.
Die Projektförderungen
für kulturelle Initiativen freier Träger aller Sparten erfolgen mit dem
grundsätzlichen Ziel, künstlerisch qualifizierte Projekte zu ermöglichen,
die ein vielfältiges kulturelles Spektrum abdecken und künstlerische
Qualität versprechen. Zuschüsse für Projekte freier münsterscher
Kulturträger werden nach diesen grundsätzlichen Zielmaßgaben
gewährt.
Es werden insbesondere kulturelle Projekte und Produktionen freier
Kulturträger aller Kunst- und Kultursparten gefördert, die
das Kulturangebot in Münster anregen, ergänzen, qualifizieren und
erweitern,
neuartige Darstellungs- und Vermittlungsformen präsentieren,
ein hohes künstlerisches Potenzial und Perspektive auf Weiter-
entwicklung erkennen lassen,
neue Kulturorte erschließen,
kulturelle Vernetzung verbessern und Nachhaltigkeit versprechen,
Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen bzw. fördern.
Die Projekte sollen dabei
öffentlich und für alle zugänglich sein,
ein öffentliches Interesse erwarten lassen.
Ausgeschlossen sind Vorhaben und Projekte,
die ausschließlich den Mitgliedern eines Vereins oder einer
Initiative zu Gute kommen,
mit rein kommerziellem, parteipolitischem oder rein unterhaltendem
Charakter,
mit politisch oder religiös radikalen Tendenzen,
öffentlicher Institutionen sowie anderer städtische Ämter und
Einrichtungen,
auswärtiger Antragsteller sowie auswärtige Veranstaltungen.
Anlage_3_Kulturrucksack
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Anlage 3 Ausschreibung und Förderkriterien Kulturrucksack Wie orientieren sich junge Menschen auf der Schwelle zur Pubertät in der Welt? Wie setzen sie ihren Mut, ihre Kreativität und Energie ein? Wie viel Raum bleibt für Freizeit und Kultur? Wie und wo wird sie gestaltet? Sind Kunst und Kultur eigentlich nah dra n an den Themen dieser Altersgruppe? Wie sähe ein attraktives Kulturprogramm aus ihrer eigenen Perspektive eigentlich aus? Seit 2013 gehört die Stadt Münster zu den Kulturrucksac k-Städten in NRW. Mit der Förderung aus diesem Programm des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW können neue und zusätzliche Zugangsw ege zu Kunst und Kultur geschaffen werden. Künstlerinnen und Künstler, Kultur -, Bildungs- und Jugendeinrichtungen der Stadt stellten in den vergangenen Jahren ein vielfältiges Programm mit u nterschiedlichsten Angeboten zusammen (siehe http://www.kulturrucksack.nrw.de/kulturplaner-archiv/466). Das Kulturrucksack -Programm richtet die Aufmerksamkeit auf die Grenzgänger zwischen Kindheit und Jugend, Familie und Gesell schaft – auf die Altersgruppe der 10 bis 14 - Jährigen. Zusätzlich zur persönlichen Umbruchphase setzen sich Kinder und Jugendliche in diesem Alter verstärkt mit einer Gesellschaft des schnelle n Wandels auseinander. Ihr Interesse an aktiver Gestaltung und O rientierung in der Welt steigt, wie auch ihre Suche nach eigenen künstlerisch -kulturellen Ausdrucksformen. Dennoch sind sie in den (klassischen) kulturellen Angeboten und Einrichtungen häufig kaum präsent, sondern fallen in eine Lücke zwischen Angeboten für Kinder und ältere Jugendliche. Den 10- bis 14-Jährigen insbesondere auch außerhalb des schulischen Kontexts und nah an ihren eigenen „Lebenswelten“ neue Perspektiven in der Rezeption von kulturellen Angeboten sowie Räume der eigenen kreativen Gestaltung zu eröffnen, ist Ziel des Kulturrucksackpro - gramms in Münster. Neben einer breiten Teilhabe wird vor allem ihre aktive Mitgestaltung an Kunst und Kultur angestrebt. Es gilt, mittels neuer (Kooperations -)Projekte, das bestehende Netzwerk im Bereich der kul turellen Bildung und kultureller Akteure zu nutzen und es um neue Partner insbesondere die Stadtteil- und Jugendeinrichtungen zu erweitern. Um Fördermittel für die Umsetzung von lokalen Projekten mit dieser Zielsetzung können sich bewerben: - Kultureinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft sowie kultur - und medien - pädagogischer Fachrichtungen - freie Kunst- und Kulturschaffende Für die Kulturrucksack -Projekte gelten die folgenden Förderkriterien, von denen möglichst viele erfüllt sein sollen: - Die Projekte richten sich im Schwerpunkt an Kinder und Jugendliche von 10 bis 14 Jahren. Aus dem Antrag muss ersichtlich sein, dass es sich um ein neues Projekt o -der um eine deutliche Weiterentwicklung bzw. Ergänzung zum üblichen Angebot der Einrichtun g speziell für diese Zielgruppe handelt. - Berücksichtigung finden können Konzepte für alle kü nstlerischen Sparten sowie spartenübergreifende und themenorientierte Vorhaben. Für die Auswahl entscheidend ist die inhaltliche, künstlerische und pädagogische Qualität. - Die Projekte sollen den Spaß an kultureller Teilhabe – als Zuschauer/in wie auch als Produzent/in – wecken, neugierig auf die kulturelle Eigeninitiative und die spezielle Energie der 10 - bis 14 -Jährigen sein, zur selbständigen Kreativität auffo rdern und diese fördern. Wünschenswert ist dementsprechend die Koppelung von partizipativen mit rezeptiven Angeboten. - Erwünscht sind demnach auch Projekte, die auf Koo perationen mit anderen kulturel len Bildungsstätten, Theatern, Museen, Bibliotheken etc. abzielen und/oder die sinn volle Verbindung suchen zu bereits bekannten un d bedeutsamen kulturellen Veran staltungen in Münster. - Projekte, die dabei insbesondere auch diejenigen erre ichen und fokussieren, die üblicherweise nicht am kulturellen Leben tei lnehmen und möglicherweise in attraktiven „aufsuchenden“ Ansätzen und Angeboten angesprochen werden können, sind eben -falls erwünscht. - Um Kinder und Jugendliche in diesem Alter auch außerhalb der Schulen zu erreichen und an ihre Lebenswelten und Ressour cen anzuknüpfen, sind Kooperationen mit Trägern der Jugendarbeit und der Stadtteilkultur erwünscht. - Besondere Beachtung erhalten Projekte, die auf Kommunikation und soziale Verbindungen der Kinder und Jugendlichen untereinande r setzen und entsprechende „Multiplikatorenansätze“ und Plattformen (z. B. das eigens eingerichtete Jugend -Blog zum Kulturrucksack in Münster) nutzen und/oder entwickeln. - Die Projekte sollen auch dadurch, dass sie kostenfrei oder deutlich kostenreduziert sind, einen niedrigschwelligen Zugang zur ästhetischen Bildung und Selbstorganisation bieten. - Entsprechend der heterogenen, entdeckungsfreudigen und wechselhaften Zielgruppe sollen die Projekte das Experimentieren und Ausprobieren, Wagen und mitunter auch Scheitern erlauben. - Die Laufzeit der Projekte kann unterschiedlich sein. Sie müssen bis Ende des jeweiligen Jahres abgeschlossen sein. - Kultur-Card: Gefördert werden können auch exklusive Angebote/Services, die von 10 - bis 14-Jährigen nur mit einer Kultur -Card genutzt werd en können. Die Kultur -Card können sich die Kinder und Jugendlichen über das Internetportal des Landespro -gramms (www.kulturrucksack.nrw.de) individuell gestalten und nach Hause bestellen. Sie soll den Kindern und Jugendlichen (landesweit) einen zusätzliche n Mehrwert zu den regulären Angeboten bieten. Beispiele für diesen „Mehrwert“ können sein: ein Meet & Greet mit den Künstlern, eine exklusive Backstage -Führung, ein Give -away beim Besuch eine r Veranstaltung … Für die Bewerbung um eine Förderung aus Mittel n des Kulturrucksacks NRW werden eine Projektskizze und eine Finanzkalkulation benötigt.
Anlage_4_Zuschuesse_Stadtbuecherei
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Anlage 4
Vergabe freiwilliger Zuschüsse bei der Stadtbücherei
Die Zuschüsse, die die Stadtbücherei vergibt, beruhen grundlegend auf Vereinbarungen, die
bereits vor mehr als 10 Jahren getroffen wurden. Da die Stadtbücherei derzeit keine neuen
Zuschüsse auf Anträge gewährt, bestehen keine allgemeinen Richtlinien für die Erteilung von
Zuschüssen.
Die Stadtbücherei leistet Zuschüsse sowohl an die kirchlichen Büchereien St. Michael und
St. Clemens als auch an den französischen Bücherbus und das bischöfliche Generalvikariat.
Betriebskostenzuschüsse St. Clemens + St. Michael
Die Büchereien St. Michael und St. Clemens werden unterstützt, da diese die
Büchereiversorgung in den entsprechenden Stadtteilen übernehmen. Im Gegenzug dazu
verpflichtet sich die Stadt laut Vertrag vom 21.01.1983 einen Zuschuss in Höhe von 78.600 €
zu den Betriebskosten für St. Clemens zu leisten. Der Betriebskostenzuschuss für St.
Michael beläuft sich laut Vertrag vom 30.12.2008 auf 5.653 €. Gesenkt wird der Zuschuss für
St. Michael dadurch, dass St. Michael die Hälfte ihrer Gebühreneinnahmen an die
Stadtbücherei abführt.
Zuschüsse für Bücher und Medien der öffentlichen Volks- und Pfarrbüchereien
Darüber hinaus fördert die Stadtbücherei die kirchlichen öffentlichen Büchereien im
Stadtgebiet von Münster, da diese eine wichtige Funktion in der Medienver sorgung der
Bürger und Bürgerinnen wahrnehmen. Der jährliche Zuschuss in Höhe von 31.000 € ist
zweckgebunden an die Beschaffung von Büchern und Medien und wird zentral an das
bischöfliche Generalvikariat Münster ausgezahlt, welches die Verteilung der Geld er an die
einzelnen kirchlichen Büchereien vornimmt.
Die rechtliche Grundlage stellt ein jährlicher Beschluss vom Kulturausschuss, auf Antrag des
bischöflichen Generalvikariats Münster, dar.
Über einen jährlichen Bericht des Generalvikariats , in dem die M ittelverwendung
nachgewiesen und die Aktivitäten der kirchlichen Büchereien dargestellt werden , kontrolliert
die Stadt Münster ob die Zuwendung rechtmäßig und zweckgemäß verwendet wurde.
Zuschüsse französischer Bücherbus
Auch die Vereinbarung über die Förderung des französischen Bücherbusses mit dem Institut
Francais besteht bereits langjährig. Die grundlegende Vereinbarung trafen die beiden
Institutionen bereits im Jahr 1996.
Im Laufe der Jahre wurde die Höhe des Zuschusses mehrmals angepasst. Im Moment
beträgt der Gesamtförderbetrag der Stadt Münster 500 €. Den Förderbetrag teilen sich die
Stadtbücherei und das Amt für Schule und Weiterbildung, die jeweils 250 € zahlen.
Ziel der Bezuschussung ist die Förderung der Freundschaft und des kulturellen Austaus chs
zwischen Deutschland und Frankreich.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Klemensstraße 10
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Details
- Aktenzeichen
- V/0883/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37