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V/0522/2024

Bericht zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes - "Sozialer Arbeitsmarkt" in der Stadtverwaltung Münster

Vorlagen 23.08.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung, Sitzung am 28.11.2024, TOP 4

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

9033 Zeichen

V/0522/2024 
V/0522/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes - "Sozialer Arbeitsmarkt" in der 
Stadtverwaltung Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.11.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Bericht 
   14.11.2024 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   27.11.2024 Integrationsrat Bericht 
   28.11.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Bundestag hat zum 01.01.2019 das Teilhabechancengesetz mit den Instrumenten § 16e SGB II 
(Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) und § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) beschlossen, 
das zum Ziel hat, Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehend en eine öffentlich geförderte 
Beschäftigungsperspektive zu ermöglichen. 
 
Der Rat hat in der Sitzung am 22.05.2019 zur Vorlage V/0143/2019/1 den Beschluss gefasst, dass 
die Stadt für den Bereich des sozialen Arbeitsmarktes eine Vorbildfunktion einnehmen soll, indem die 
Stadt selbst als Arbeitgeberin für Langzeitarbeitslose bzw. Lang zeitleistungsbezieher*innen im SGB 
II-Bezug agiert. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass das Personal- und Organisationsamt dem Aus-
schuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung einmal im Jahr über das 
Programm berichtet. 
 
 
2. Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in der Verwaltung der Stadt Münster 
 
Zur Umsetzung des Beschlusses wurden in Erweiterung des Stellenplans 2019 40 Vollzeitäquivalente 
(VZÄ) im Konzern der Stadt Münster eingerichtet, um für diese Zielgruppe Beschäftigungsmöglichkei-
ten zu schaffen.  
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
24.10.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Ernsting 
Telefon: 492-1141 
Ernsting@stadt-muenster.de

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Kumuliert sind seit Beginn der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes 72 neue Mitarbeiter*innen 
über die Maßnahmen §§ 16e und 16i SGB II eingestellt worden. Aktuell sind 51 Mitarbeiter*innen tätig 
(Differenz bedingt durch Austritte z. B. d urch Altersruhestand oder durch Ablauf der Förderungsdau-
er). 5 Teilnehmende (9,8 %) werden nach § 16e SGB II gefördert und 46  Teilnehmende nach § 16i 
SGB II (90,2%). Insgesamt werden hierdurch 35,54 von den vorhandenen 40 VZÄ besetzt. Im Durch-
schnitt bekleiden die Teilnehmenden 0,78 Vollzeitäquivalente. Bei dem Großteil der Stellen handelt es 
sich um teilbare Vollzeitstellen, einige Stellen werden nur in Teilzeit angeboten. In allen Fällen ist die 
Teilzeitbeschäftigung auf den entsprechenden Wunsch der Mitarbeiter*innen zurückzuführen. 
 
Um den (Wieder-) Einstieg in das Berufsleben für die Teilnehmenden so reibungslos wie möglich zu 
gestalten, werden die Mitarbeitenden für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching freigestellt. Dies 
wird je nach individuellen Bedürfnissen einmal in der Woche bis einmal im Monat durch die Jobcoa-
ches des Kommunalen Servicecenters für Arbeit des Jobcenters Münster durchgeführt. 
 
 
2.1 Stellenangebot 
 
Das Stellenangebot ist breit gefächert und beinhaltet viele verschiedene Berufsgruppen und Tätigkei-
ten. Es standen insgesamt bisher 82 unterschiedliche Stellenangebote bzw. Einsatzmöglichkeiten für 
den sozialen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Diese Stellenangebote werden laufend aktualisiert und fle-
xibel erweitert, um das Angebot so breit wie möglich zu fächern. 20 Ämter und eigenbetriebsähnliche 
Einrichtungen der Stadtverwaltung haben Bedarf angemeldet und mögliche Einsatzorte benannt. Die 
gemeldeten Bedarfe werden, bevor sie an das Jobcenter übermittelt werden, individuell geprüft und 
daraufhin ein Stellenwert festgelegt. 
 
Die bisher eingestellten Mitarbeiter*innen sind in den folgenden Ämtern und eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtungen eingesetzt: 
 
 Personal- und Organisationsamt 
 Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 Ordnungsamt 
 Amt für Bürger- und Ratsservice   
 Amt für Schule und Weiterbildung 
 Kulturamt 
 Stadtbücherei 
 Westfälische Schule für Musik 
 Stadtarchiv 
 Sozialamt 
 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
 Sportamt 
 Jobcenter  
 Stadtplanungsamt 
 Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
Hier sind die nach §§ 16e/16i-Beschäftigten als Hilfskräfte/Unterstützung der Ämter sowohl im Ver-
waltungsbereich als auch in technischen, sozialen und kulturellen Bereichen eingesetzt. 
 
2.2 Eingruppierung  
 
Die Eingruppierung der geförderten Mitarbeitenden basiert auf dem Stellenwert der zu übernehmen-
den Tätigkeit. Der Großteil der Teilnehmenden ist derzeit in Entgeltgruppe 3 oder 4 TVöD eingrup-
piert.

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Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 09.08.2024) 
 
2.3 Einstellungsverfahren und Einführung eines freiwilligen Vorpraktikums 
 
Der Einstellung einer Person über §§ 16 i/e SGB II geht im Regelfall ein Kennenlerngespräch voraus, 
in dem sich die leistungsbeziehende langzeitarbeitslose Person und die Führungskraft des voraus-
sichtlichen Einsatzortes bereits einander vorstellen und austauschen können. In diesem Gespräch 
werden die Aufgaben der Stelle sowie stellenspezifische Regelungen und Erfordernisse, z.B. zu Ar-
beitszeiten, besprochen. 
 
3. Differenzierung der Teilnehmenden nach Merkmalen 
 
3.1. Geschlecht 
 
78 % der nach dem Teilhabechancengesetz bei der Stadt Münster aktuell beschäftigten Personen 
sind männlich und 22 % weiblich.  Damit ist die Geschlechterverteilung im Vergleich zum Vorjahr 
gleichbleibend. 
 
3.2. Alter 
 
Die städtischen Mitarbeiter*innen nach § 16 i oder e SGB II sind durchschnittlich 51 Jahre alt. 
Die Verteilung der Altersklassen zeichnet sich näher folgendermaßen ab:

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Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 09.08.2024) 
 
 
3.3 Bildungsgrad 
 
Die durch § 16e - und § 16i-Beschäftigten weisen verschiedene Vorbildungen anhand ihres höchsten 
Bildungsabschlusses auf. Mehr als ein Drittel (19 Personen) von ihnen haben die Schullaufbahn mit 
dem Abitur abgeschlossen. Demgegenüber haben acht Personen keinen Schulabschluss erreicht. 
Eine abgeschlossene Berufsausbildung bringen hingegen 20 Personen nicht mit. 
 
 
 
Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 09.08.2024)

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Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 09.08.2024) 
 
3.4 Schwerbehinderung 
 
Die Quote der schwerbehinderten Personen liegt konstant bei ca. 8 %. 
 
4. Übernahme in ein ungefördertes Beschäftigungsverhältnis 
 
Durch die geförderte Beschäftigung soll den teilnehmenden Personen ein erleichterter Zugang bzw. 
ein Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Dieses Ziel konnte bereits bei neun 
Teilnehmenden (zwei Frauen, sieben Männer) im Rahmen einer ungeförderten Weiterbeschäftigung 
(dreimal befristet, sechsmal unbefristet) bei der Stadt Münster erreicht werden. Diese Personen sind 
nun in sechs verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung eingesetzt und übernehmen sowohl Bürotä-
tigkeiten als auch technische, handwerkliche oder überwachende Tätigkeiten. Darüber hinaus hat 
eine Person, die bei der Stadt Münster über § 16 i SGB II beschäftigt war, im Nachgang an die geför-
derte Beschäftigung sogar eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei einem anderen Ar-
beitgeber aufnehmen können. 
Um den Grad der Zielerreichung auch weiterhin gewährleisten zu können, bittet das Personal - und 
Organisationsamt ein Jahr vor Ausscheiden des*der Mitarbeitenden um Stellungnahme, ob sich die 
gefördert beschäftigte Person im aktuellen Arbeitsumfeld bewährt hat und auf dieser Grundlage um 
Einschätzung, ob eine gesamtstädtische Übernahme befürwortet wird.  
Unter Berücksichtigung der individuellen Stärken und der bereits erworbenen Berufserfahrung der 
aus der Förderung ausscheidenden Person wird diese für die Besetzung vakanter Planstellen be-
rücksichtigt. Darüber hinaus steht den Teilnehmenden das  stadtinterne Stellenangebot während der 
gesamten Beschäftigungszeit offen. 
 
5. Fazit  
 
Nach dem derzeitigen Stand kann die Beschäftigung der städtischen Teilnehmenden im Rahmen des 
Teilhabechancengesetzes im Hinblick auf den Auslastungsgrad der vorhandenen Vollzeitäquivalente 
und die Übernahme in ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse als erfolgreich angesehen werden.  
 
Aufgrund der bundesseitigen deutlichen Kürzungen der Eingliederungsmittel für die Jahre 2024 und 
2025 für das Jobcenter der Stadt Münster sind auch die städtischen Beschäftigungsmöglichkeiten von 
dem aktuellen Moratorium für Förderungen von „Neufällen“ nach § 16i und § 16e SGB II betroffen. 
Derzeit geht die Stadtverwaltung davon aus, dass auch künftig ein entsprechendes Engagement der

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Stadt Münster möglich sein wird. Ein entsprechender Vorschlag zur Kompensation wurde bereits mit 
der Vorlage V/0478/2024 auf den Weg gebracht. 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

1867 Zeichen

Anlage A zur V/0522/2024 
 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster beschäftigt derzeit insgesamt 51 Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungs-
empfänger*innen auf dem sozialen Arbeitsmarkt in den Fördermaßnahmen §§16 e/i SGB II in 
einem Umfang von 36,73 Vollzeitäquivalenten. Bisher sind fünf Arbeitnehmer*innen in ein un-
gefördertes Beschäftigungsverhältnis übernommen worden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage wird das Teilziel „Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbezieherinnen 
bzw. –beziehern im SGB II-Bezug mit ergänzenden kommunalen Maßnahmen verstärkt einer 
Perspektive zur Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu geben.“ verfolgt. Damit soll die Erreichung des 
gesamtstädtischen Ziels einer „sozialen Balance der Stadtgesellschaft“ vorangetrieben werden. 
 
Zielerreichung: Das Projekt „Sozialer Arbeitsmarkt in der Stadtverwaltung Münster“ befindet sich 
in der Umsetzungsphase.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe beruht auf der Umsetzung des Ratsbeschlusses V/0143/2019/1. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (4)

26.11.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.11.2024 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.11.2024 Integrationsrat
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.11.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0522/2024
Typ
Vorlagen
Datum
23.08.2024
Erstellt
23.08.2024 18:00