V/0522/2024
Bericht zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes - "Sozialer Arbeitsmarkt" in der Stadtverwaltung Münster
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Berichtsvorlage
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V/0522/2024 V/0522/2024 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bericht zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes - "Sozialer Arbeitsmarkt" in der Stadtverwaltung Münster Beratungsfolge 13.11.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung Bericht 14.11.2024 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 27.11.2024 Integrationsrat Bericht 28.11.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Bericht Bericht: 1. Ausgangslage Der Bundestag hat zum 01.01.2019 das Teilhabechancengesetz mit den Instrumenten § 16e SGB II (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) und § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) beschlossen, das zum Ziel hat, Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehend en eine öffentlich geförderte Beschäftigungsperspektive zu ermöglichen. Der Rat hat in der Sitzung am 22.05.2019 zur Vorlage V/0143/2019/1 den Beschluss gefasst, dass die Stadt für den Bereich des sozialen Arbeitsmarktes eine Vorbildfunktion einnehmen soll, indem die Stadt selbst als Arbeitgeberin für Langzeitarbeitslose bzw. Lang zeitleistungsbezieher*innen im SGB II-Bezug agiert. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass das Personal- und Organisationsamt dem Aus- schuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung einmal im Jahr über das Programm berichtet. 2. Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in der Verwaltung der Stadt Münster Zur Umsetzung des Beschlusses wurden in Erweiterung des Stellenplans 2019 40 Vollzeitäquivalente (VZÄ) im Konzern der Stadt Münster eingerichtet, um für diese Zielgruppe Beschäftigungsmöglichkei- ten zu schaffen. Personal- und Organisationsamt 24.10.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ernsting Telefon: 492-1141 Ernsting@stadt-muenster.de - 2 - V/0522/2024 Kumuliert sind seit Beginn der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes 72 neue Mitarbeiter*innen über die Maßnahmen §§ 16e und 16i SGB II eingestellt worden. Aktuell sind 51 Mitarbeiter*innen tätig (Differenz bedingt durch Austritte z. B. d urch Altersruhestand oder durch Ablauf der Förderungsdau- er). 5 Teilnehmende (9,8 %) werden nach § 16e SGB II gefördert und 46 Teilnehmende nach § 16i SGB II (90,2%). Insgesamt werden hierdurch 35,54 von den vorhandenen 40 VZÄ besetzt. Im Durch- schnitt bekleiden die Teilnehmenden 0,78 Vollzeitäquivalente. Bei dem Großteil der Stellen handelt es sich um teilbare Vollzeitstellen, einige Stellen werden nur in Teilzeit angeboten. In allen Fällen ist die Teilzeitbeschäftigung auf den entsprechenden Wunsch der Mitarbeiter*innen zurückzuführen. Um den (Wieder-) Einstieg in das Berufsleben für die Teilnehmenden so reibungslos wie möglich zu gestalten, werden die Mitarbeitenden für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching freigestellt. Dies wird je nach individuellen Bedürfnissen einmal in der Woche bis einmal im Monat durch die Jobcoa- ches des Kommunalen Servicecenters für Arbeit des Jobcenters Münster durchgeführt. 2.1 Stellenangebot Das Stellenangebot ist breit gefächert und beinhaltet viele verschiedene Berufsgruppen und Tätigkei- ten. Es standen insgesamt bisher 82 unterschiedliche Stellenangebote bzw. Einsatzmöglichkeiten für den sozialen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Diese Stellenangebote werden laufend aktualisiert und fle- xibel erweitert, um das Angebot so breit wie möglich zu fächern. 20 Ämter und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen der Stadtverwaltung haben Bedarf angemeldet und mögliche Einsatzorte benannt. Die gemeldeten Bedarfe werden, bevor sie an das Jobcenter übermittelt werden, individuell geprüft und daraufhin ein Stellenwert festgelegt. Die bisher eingestellten Mitarbeiter*innen sind in den folgenden Ämtern und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen eingesetzt: Personal- und Organisationsamt Amt für Finanzen und Beteiligungen Ordnungsamt Amt für Bürger- und Ratsservice Amt für Schule und Weiterbildung Kulturamt Stadtbücherei Westfälische Schule für Musik Stadtarchiv Sozialamt Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Sportamt Jobcenter Stadtplanungsamt Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Hier sind die nach §§ 16e/16i-Beschäftigten als Hilfskräfte/Unterstützung der Ämter sowohl im Ver- waltungsbereich als auch in technischen, sozialen und kulturellen Bereichen eingesetzt. 2.2 Eingruppierung Die Eingruppierung der geförderten Mitarbeitenden basiert auf dem Stellenwert der zu übernehmen- den Tätigkeit. Der Großteil der Teilnehmenden ist derzeit in Entgeltgruppe 3 oder 4 TVöD eingrup- piert. - 3 - V/0522/2024 Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 09.08.2024) 2.3 Einstellungsverfahren und Einführung eines freiwilligen Vorpraktikums Der Einstellung einer Person über §§ 16 i/e SGB II geht im Regelfall ein Kennenlerngespräch voraus, in dem sich die leistungsbeziehende langzeitarbeitslose Person und die Führungskraft des voraus- sichtlichen Einsatzortes bereits einander vorstellen und austauschen können. In diesem Gespräch werden die Aufgaben der Stelle sowie stellenspezifische Regelungen und Erfordernisse, z.B. zu Ar- beitszeiten, besprochen. 3. Differenzierung der Teilnehmenden nach Merkmalen 3.1. Geschlecht 78 % der nach dem Teilhabechancengesetz bei der Stadt Münster aktuell beschäftigten Personen sind männlich und 22 % weiblich. Damit ist die Geschlechterverteilung im Vergleich zum Vorjahr gleichbleibend. 3.2. Alter Die städtischen Mitarbeiter*innen nach § 16 i oder e SGB II sind durchschnittlich 51 Jahre alt. Die Verteilung der Altersklassen zeichnet sich näher folgendermaßen ab: - 4 - V/0522/2024 Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 09.08.2024) 3.3 Bildungsgrad Die durch § 16e - und § 16i-Beschäftigten weisen verschiedene Vorbildungen anhand ihres höchsten Bildungsabschlusses auf. Mehr als ein Drittel (19 Personen) von ihnen haben die Schullaufbahn mit dem Abitur abgeschlossen. Demgegenüber haben acht Personen keinen Schulabschluss erreicht. Eine abgeschlossene Berufsausbildung bringen hingegen 20 Personen nicht mit. Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 09.08.2024) - 5 - V/0522/2024 Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 09.08.2024) 3.4 Schwerbehinderung Die Quote der schwerbehinderten Personen liegt konstant bei ca. 8 %. 4. Übernahme in ein ungefördertes Beschäftigungsverhältnis Durch die geförderte Beschäftigung soll den teilnehmenden Personen ein erleichterter Zugang bzw. ein Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Dieses Ziel konnte bereits bei neun Teilnehmenden (zwei Frauen, sieben Männer) im Rahmen einer ungeförderten Weiterbeschäftigung (dreimal befristet, sechsmal unbefristet) bei der Stadt Münster erreicht werden. Diese Personen sind nun in sechs verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung eingesetzt und übernehmen sowohl Bürotä- tigkeiten als auch technische, handwerkliche oder überwachende Tätigkeiten. Darüber hinaus hat eine Person, die bei der Stadt Münster über § 16 i SGB II beschäftigt war, im Nachgang an die geför- derte Beschäftigung sogar eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei einem anderen Ar- beitgeber aufnehmen können. Um den Grad der Zielerreichung auch weiterhin gewährleisten zu können, bittet das Personal - und Organisationsamt ein Jahr vor Ausscheiden des*der Mitarbeitenden um Stellungnahme, ob sich die gefördert beschäftigte Person im aktuellen Arbeitsumfeld bewährt hat und auf dieser Grundlage um Einschätzung, ob eine gesamtstädtische Übernahme befürwortet wird. Unter Berücksichtigung der individuellen Stärken und der bereits erworbenen Berufserfahrung der aus der Förderung ausscheidenden Person wird diese für die Besetzung vakanter Planstellen be- rücksichtigt. Darüber hinaus steht den Teilnehmenden das stadtinterne Stellenangebot während der gesamten Beschäftigungszeit offen. 5. Fazit Nach dem derzeitigen Stand kann die Beschäftigung der städtischen Teilnehmenden im Rahmen des Teilhabechancengesetzes im Hinblick auf den Auslastungsgrad der vorhandenen Vollzeitäquivalente und die Übernahme in ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse als erfolgreich angesehen werden. Aufgrund der bundesseitigen deutlichen Kürzungen der Eingliederungsmittel für die Jahre 2024 und 2025 für das Jobcenter der Stadt Münster sind auch die städtischen Beschäftigungsmöglichkeiten von dem aktuellen Moratorium für Förderungen von „Neufällen“ nach § 16i und § 16e SGB II betroffen. Derzeit geht die Stadtverwaltung davon aus, dass auch künftig ein entsprechendes Engagement der - 6 - V/0522/2024 Stadt Münster möglich sein wird. Ein entsprechender Vorschlag zur Kompensation wurde bereits mit der Vorlage V/0478/2024 auf den Weg gebracht. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0522/2024 Kurzüberblick Die Stadt Münster beschäftigt derzeit insgesamt 51 Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungs- empfänger*innen auf dem sozialen Arbeitsmarkt in den Fördermaßnahmen §§16 e/i SGB II in einem Umfang von 36,73 Vollzeitäquivalenten. Bisher sind fünf Arbeitnehmer*innen in ein un- gefördertes Beschäftigungsverhältnis übernommen worden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird das Teilziel „Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbezieherinnen bzw. –beziehern im SGB II-Bezug mit ergänzenden kommunalen Maßnahmen verstärkt einer Perspektive zur Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu geben.“ verfolgt. Damit soll die Erreichung des gesamtstädtischen Ziels einer „sozialen Balance der Stadtgesellschaft“ vorangetrieben werden. Zielerreichung: Das Projekt „Sozialer Arbeitsmarkt in der Stadtverwaltung Münster“ befindet sich in der Umsetzungsphase. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf der Umsetzung des Ratsbeschlusses V/0143/2019/1. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0522/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.08.2024
- Erstellt
- 23.08.2024 18:00