3864/2021
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke zu "Nicht bearbeitete Anträge im Ausländeramt Köln-Mülheim und deren Konsequenzen für die Antragstellenden" (AN/2180/2021)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 3864/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2022 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke zu "Nicht bearbeitete Anträge im Ausländeramt Köln-Mülheim und deren Konsequenzen für die Antragstellenden" (AN/2180/2021) Auf Anfrage der Fraktion DIE Linke gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates zu „Nicht bearbeitete Anträge im Ausländeramt Köln-Mülheim und deren Konsequenzen für die Antragstellenden“ (AN/2180/2021) antwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Wie viele Sachbearbeiter*innen- Stellen im Ausländeramt Köln - Mülheim sind seit wann be- kannt und wie viele Stellen wurden mittlerweile nachbes etzt? Pandemiebedingt war zwischen dem 16.03.2020 und 30.06.2021 nur ein eingeschränkter Publikums- verkehr in den städtischen Gebäuden möglich. So auch im Ausländeramt. Viele der Anliegen der stadtweit ca. 220 000 Ausländer*innen ließen sich im schriftlichen Verfahren nicht erledigen. Frühzeitig wurden hierzu Informationen im Internet vorgehalten (FAQs), die Antworten auf die einge- henden Emails wurden auch aktuell noch einmal mit weiteren Informationen angepasst Die Aufnahme der biometrischen Daten und Fingerabdrücke für den elektronischen Aufenthaltstitel oder der Übertrag der Niederlassungserlaubnisse in neue Nationalpässe müssen zwingend bei einer persönlichen Vorsprache erfolgen. Aufgrund der Einschränkungen war dies monatelang bis auf abso- lute Notfälle (z.B. verlorene Unterlagen) nicht möglich. Diese Rückstände galt es aufzuarbeiten und tausendfach zusätzliche Termine zu vergeben. Es konnten inzwischen mit der temporären Unterstüt- zung (ca. 4000 Anträge) aus der Zentrale des Ausländeramtes in konzentrierten Aktionen 80 % auf- gearbeitet. Die Bezirksausländerämter Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Nippes und Chorweiler haben ihre Rückstände inzwischen weitestgehend vollständig aufgearbeitet. Seit Mitte Juli 2021 wurden zusätzlich die Abläufe in allen Bezirksausländerämtern dauerhaft umge- stellt und zusätzlich die ersten Geschäftsprozesse optimiert. Alle Ausländer*innen deren aufenthaltsrechtliches Dokument abläuft, werden durch das Ausländer- amt aktiv angeschrieben und zur Antragsstellung aufgefordert. Hier ist ein Vorlauf von mindestens drei Monaten vor Ablauf des Aufenthaltstitels angestrebt. Derzeit liegt das Zeitfenster inzwischen in einem Zeitraum von ca. drei bis vier Wochen vor Ablauf des Titels. Die aktuell konzentrierte Anzahl von Rückfragen dazu führt in den Bezirksausländerämtern Kalk, Mül- 2 heim und Porz weiterhin zu einer zur Zeit noch erhöhten Beschwerdelage, die aber seit September 2021 sehr deutlich abgenommen hat. Das Ausländeramt hat insgesamt ca. 500 Mitarbeitende. Im Rahmen einer normalen Fluktuation durch Stellenwechsel, Schwangerschaften, Wechsel nach Aufstiegslehrgängen, Ausfall durch dauer- hafte Erkrankungen sind bis zu 10 % der Stellen im gesamten Amt einschließlich der Bezirksauslän- derämter vorübergehend vakant. Alle Stellen befinden sich grundsätzlich sofort im mit dem Personal- amt abgestimmten Stellenbesetzungsverfahren. Eine zeitnahe Besetzung ist mangels ausreichender Bewerbungen (wie in vielen Bereichen der Stadt Köln) schon mal unterjährig nicht zeitnah möglich. Dank einer intensiven Auszubildendenbetreuung im Amt können diese Lücken zumindest zuverlässig mit Ersteinsatzkräften nach der Prüfung gefüllt werden. Im Bezirksausländeramt Mülheim konnten alle Sachbearbeiter*innenstellen und die stellvertretende Gruppenleiter*innenstelle inzwischen besetzt werden. Die Ersteinsatzkräfte aus dem Sommer wie auch die zum 02.11.2021 extern eingestellte Mitarbeiterin befinden sich noch in der Einarbeitung. Deren Professionalität nimmt mit jedem Tag zu und damit die Möglichkeit mehr Anträge ohne Hilfe- stellung abzuarbeiten. 2. Wie viele Fälle müssen pro Sachbearbeiter*in bearbeitet werden und entspricht das dem Durch- schnitt der Ausländerämter in ganz NRW bzw. in ganz Deutschland? Mit dem Verwaltungsreformprojekt „Zukunft der Bezirke“ wird der Arbeitsaufwand orientiert an den ausländerrechtlichen Entscheidungen und deren zeitlichen Aufwand neu betrachtet. Eine Fallzahl wird dieser Bewertung grundsätzlich nicht gerecht, da der Prüfaufwand je nach Rechtsgrundlage ent- scheidend ist (z.B. europäische Ausländer*innen zu anderen außereuropäischen Staaten). Dazu be- finden sich die Ausländerbehörden ebenfalls im Austausch. Das Ausländeramt hat zahlreiche Daten zusammengetragen und die neue organisatorische Betrach- tung beginnt ab November 2021 (zeitverzögert durch die Pandemie) in Zusammenarbeit mit dem Personalamt. 3. Hat die verantwortliche Amtsleitung auswerten lassen, wie viele Menschen Nachteile durch die Verzögerung erleiden mussten und wie viele sind dies? 4. Um welche Nachteile handelt es sich dabei? 5. Wird den entsprechenden Menschen Hilfestellung angeboten, um die erfahrenen Nachteile rück- wirkend aufzuarbeiten und wie sieht die Hilfestellung konkret aus? Die Hinweise der Ehrenamtler*innen, denen ich persönlich in zahlreichen Gesprächen und Konferen- zen angeboten habe im Einzelfall sofort Kontakt zur Amtsleitung aufzunehmen, ist es sicherlich auch zu verdanken, dass einige Fälle schnell zu einem positiven Abschluss gebracht werden konnten. Es wurden frühzeitig alle kooperierenden Ämter, wie das Wohnungsamt, das Jobcenter aber auch die Polizei informiert, dass ggfls. lediglich erst sog. Pandemiebescheinigungen im Frühjahr 2020 und an- schließend überwiegend Fiktionsbescheinigungen zur Verfügung gestellt werden konnten. Es gab und gibt dazu Vereinbarungen um z.B. die Einstellung von Hilfeansprüchen des Jobcenters durch kurze Emailbestätigungen zu verhindern. Im Rahmen des Beschwerdeaufkommens wurden die dringlichen Fälle selbstverständlich bevorzugt abgewickelt, dazu gehörten auch Kontakte zu Arbeitgebern, die z.B. mit einer Fiktionsbescheinigung nichts anfangen konnten. Grundsätzlich entsteht keinem hier lebenden Ausländer*in ein Nachteil durch die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung in einem laufenden Antragsverfahren. Von daher konnte allen dem Ausländer- amt bekannt gewordenen Fällen kurzfristig geholfen werden. Dennoch bleibt auch der Hinweis, 3 seit dem 01.07.2021 werden wieder Termine angeboten, da eine persönliche Vorsprache schon zur Aufnahme der biometrischen Daten notwendig ist. Erkennbar ist, dass viele ausländische Mitbürger*innen immer noch der Meinung sind, dass man zu- erst einen Termin braucht, um überhaupt den Verlängerungsantrag stellen zu können. Daher gibt es dazu unendlich viele zu beantwortende Emails und telefonische Anfragen. Viele Standardfragen wer- den bereits mit dem Anschreiben einen Antrag zu stellen, beantwortet, können in den FAQs im Inter- net nachgelesen werden und wurden mit den Trägern und Vertretungen der Ehrenamtler*innen kom- muniziert. Der seit Juli 2021 im Internet eingestellte Verlängerungsantrag kann online einreicht (Nutzung je nach Bezirk derzeit bis zu 40 %) oder als Papierantrag anfordert werden und dann erhält man nach der Bearbeitung einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten oder erst den Hinweis, dass Unter- lagen fehlen. Viele warten bis kurz vor Ablauf des Aufenthaltstitels und wollen sich einfach wie früher in die Schlange vor das Bezirksausländeramt stellen, bis sie dran kommen oder eben wie früher, schon morgens um 8.30 Uhr weggeschickt werden. Sie kamen eben am nächsten Tag wieder oder dann den nächsten Tag usw. Ein unwürdiges Verfahren der vergangenen Jahre, das durch die Ter- minvergabe abgeschafft wurde. Führt aber oftmals dazu, dass die Anschreiben des Ausländeramtes ignoriert und der Antrag nicht gestellt wird. Wenn den Betroffenen dann diese direkte Möglichkeit der Vorsprache, mit Verweis auf das Verfahren mit Antrag und Termin nicht ermöglicht wird, häufen sich die Beschwerden. Bei einem derzeitigen Vorlauf von drei bis vier Wochen zum Ende des Aufenthaltstitels, werden Fikti- onsbescheinigungen mit einer Dauer von 6 Monaten mit verschickt, damit genügend Zeit für die An- tragstellung bleibt. Es besteht also kein Grund zur Sorge, da auch in diesen Fällen genügend Zeit für die Antragstellung verbleibt. Allerdings muss man den Aufforderungen bzw. Terminen des Ausländeramtes dann auch Folge leisten.
Anlage 1_3964-2021 Quartalsbericht Integrationsrat Maßnahmen Ausländeramt
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 3946/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.11.2021 Quartalsbericht über die weiteren Entwicklungen im Ausländeramt 3.Quartal 2021 Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung vom 24.08.2021 den Beschluss gefasst, die Verwaltung auf- zufordern, quartalsweise im Integrationsrat über die weiteren Entwicklungen im Ausländeramt zu be- richten. Der Vorsitzende Herr Keltek bittet darum, im Bericht auf den aktuellen Sachstand der am 24.08.2021 in der Sitzung des Integrationsrates genannten folgenden Forderungen einzugehen. 1. eine zuverlässige Erreichbarkeit des Ausländeramtes und der Bezirksausländerämter sicherzu- stellen, 33 hat eine Dienstanweisung zur telefonischen Erreichbarkeit herausgegeben. Diese lautet wie folgt: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aus aktuellem Anlass möchte ich, wie im Jourfixe der Abteilungs-, Sachgebiets- und Gruppenlei- tung Bezirke angesprochen die notwendige telefonische Erreichbarkeit in Erinnerung rufen. Laut Handbuch der Stadt Köln ist im Rahmen der telefonischen Erreichbarkeit der Dienststellen sicherzustellen, dass die Telefonanschlüsse der Mitarbeitenden während der Öffnungszeiten stets besetzt sind. Hierzu sind alle verfügbaren technischen Möglichkeiten zu nutzen (Anrufumleitung, Anrufübernahme, Voice Mail Server u. s. w.). In Urlaubs-, in Krankheitszeiten und für Besprechungen oder sonstige Abwesenheiten bitte ich dies zu beachten und auf die Vertretung oder Anrufbeantworter o.Ä. umzuleiten. Anrufe auf ver- fügbaren Ringschaltungen bitte ich zuverlässig entgegen zu nehmen. Die derzeit für die Bezirksausländerämter Ehrenfeld, Porz, Kalk und Mülheim temporär eingerich- tete Hotline wird voraussichtlich bis März 2022 bestehen bleiben. Die Nummer 99100 kann von diesen Bezirken während der Publikumszeiten wie auch für Besprechungszeiten genutzt werden. So können sich die Mitarbeiter*innen vor Ort in den betroffenen Bezirken der Antragsbearbeitung und Termindurchführung gezielt widmen, um das Ziel der Antragsabarbeitung und der rechtzeiti- gen Anfrage an die Betroffenen mit dem Zeit Ziel von drei Monaten im Voraus tatsächlich zu er- reichen. Die in der Hotline ankommenden Anrufe werden mit zuzuordnenden Daten bzw. Informationen lis- tenmäßig erfasst und tagesaktuell an die zuständigen Bezirke oder an das Koordinierungsteam im Amt weitergeleitet. Eine zeitnahe Bearbeitung bzw. Kontaktaufnahme mit dem Anrufer ist sicher- zustellen. 2 Sollte es zu z. B. krankheitsbedingten Ausfällen in der zentralen Hotline kommen, so sind die An- rufe wieder über die Hotline des Bezirkes bzw. die jeweiligen Telefonanschüsse entgegenzuneh- men. Über diese Notwendigkeit werden Sie selbstverständlich sofort informiert.“ Darüber hinaus wird derzeit geprüft, in wie weit informative Ansagen während der Warte- schleifen geschaltet werden können. Dazu bedarf es eines anderen Telefonsystems, das idealerweise auch das Anrufaufkommen erfasst und den zielgenauen Einsatz des Perso- nals ermöglicht. Hierzu habe ich aktuell Kontakt zum Amt für Informationsverarbeitung wie zum „Bürgertelefon“ aufgenommen. Erst müssen die technischen Möglichkeiten, der Hard- und Software bei 33 geprüft werden. 2. das Online Verfahren einfacher, niedrigschwelliger und mehrsprachig zu gestalten, Wie schon am 24.08.2021 berichtet, gibt es ein bundesweites Projekt „Aufenthaltstitel“ und „Einbürgerung“ unter der Federführung von Herrn Dr. Richter aus Brandenburg. Die- sem Projekt hat sich das Land NRW (MKFFI) angeschlossen. Die Ausländerbehörde Köln ist als federführende ABH gemeinsam mit anderen kleineren Ausländerbehörden des Landes an der inhaltlich fachlichen Ausgestaltung beteiligt. Die Digitalisierung wird seitens des Kölner Amtes für Informationsverarbeitung (12) be- gleitet. Die fachliche Ausgestaltung mit der rechtlichen Wertung ist schon recht weit fort- geschritten, Problem ist wie immer die Synchronisierung auf der digitalen Plattform. Un- terschiedliche Systeme von Bund, Land und Städten müssen hier durch kluge Schnitt- stellenregelungen verknüpft werden. Eine Produktivschaltung des Themas Einbürgerung war für das zweite Halbjahr 2021 ge- plant wird aber wegen technischer Probleme erst nächstes Jahr möglich sein. Ich kann keine Prognose abgeben, wann die technischen Voraussetzungen letztlich geschaffen sind, da dies nicht alleine von der Stadt Köln abhängig ist. 3. Ansprechpartner*innen für dringende Fälle und Notfälle in den Bezirksausländerämtern zu benennen und den Beratungsstellen, Interkulturellen Zentren, Willkommensinitiativen und Interkulturellen Diensten zur Verfügung zu stellen, Das Beschwerdeaufkommen hat sich deutlich verringert. Dies wird vom Bürgertelefon be- stätigt und ist ebenfalls im Ausländeramt zu erkennen. Das Angebot der Hotline (siehe Antwort zur ersten Frage) greift zuverlässig. Die meisten Fragestellungen beziehen sich ausschließlich auf in Kürze auslaufende Aufenthaltstitel. In dringenden Fällen bleibt die Möglichkeit für die noch anstehende Übergangszeit mich weiterhin anzuschreiben. 4. Termine in Präsenz bzw. Online zu ermöglichen. Alle Ausländer*innen deren aufenthaltsrechtliches Dokument abläuft, werden durch das Ausländeramt aktiv angeschrieben und zur Antragsstellung aufgefordert. Hier ist ein Vor- lauf von mindestens drei Monaten vor Ablauf des Aufenthaltstitels angestrebt. Derzeit liegt das Zeitfenster je nach Bezirk in einem Zeitraum von ca. 3 bis 6 Wochen vor Ablauf des Titels. In diesem Zusammenhang ist erkennbar, dass viele ausländische Mitbürger*innen immer noch der Meinung sind, dass man zuerst einen Termin braucht, um überhaupt den Ver- längerungsantrag stellen zu können. Daher gibt es dazu unendlich viele zu beantworten- de Emails und telefonische Anfragen. Viele Standardfragen werden bereits mit dem An- schreiben einen Antrag zu stellen, beantwortet, können in den FAQs im Internet nachge- lesen werden und wurden mit den Trägern und Vertretungen der Ehrenamtler*innen kommuniziert. 3 Der seit Juli 2021 im Internet eingestellte Verlängerungsantrag kann online einreicht (Nut- zung je nach Bezirk derzeit bis zu 40 %) oder als Papierantrag anfordert werden und dann erhält man nach der Bearbeitung einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Da- ten oder erst den Hinweis, dass Unterlagen fehlen. Viele warten bis kurz vor Ablauf des Aufenthaltstitels und wollen sich einfach wie früher in die Schlange vor das Bezirksaus- länderamt stellen, bis sie dran kommen oder eben wie früher, schon morgens um 8.30 Uhr weggeschickt werden. Sie kamen eben am nächsten Tag wieder oder dann den nächsten Tag usw. Ein unwürdiges Verfahren der vergangenen Jahre, das durch die Terminvergabe abgeschafft wurde. 20 bis 30 % der Ausländer*innen ignorieren das Anschreiben des Ausländeramtes und stellen den Antrag nicht rechtzeitig oder nehmen den im zweiten Schritt angebotenen Termin einfach nicht wahr. Wenn den Betroffenen dann eine direkte Möglichkeit der Vor- sprache, mit Verweis auf das Verfahren mit Antrag und Termin nicht ermöglicht wird, häu- fen sich die Beschwerden, dass die Ausländerbehörde untätig wäre. Bei einem derzeiti- gen Vorlauf von 3 bis 6 Wochen zum Ende des Aufenthaltstitels, werden Fiktionsbeschei- nigungen mit einer Dauer von 6 Monaten mit verschickt, damit genügend Zeit für die An- tragstellung bleibt. Es besteht also kein Grund zur Sorge, da auch in diesen Fällen genü- gend Zeit für die Antragstellung verbleibt. Allerdings muss man den Aufforderungen bzw. Terminen des Ausländeramtes dann auch Folge leisten. Termine werden mit der Bearbeitung der Anträge zur Aufnahme der biometrischen Daten vergeben. Mit der Aufnahme dieser Daten wird direkt ein Termin zur Abholung des elekt- ronischen Ausweises vergeben oder ein Zeitfenster benannt, in denen die Ausweise am Schnellschalter abgeholt werden können. Seit dem Ende der extremen Einschränkungen der Pandemie finden im Ausländeramt seit dem 01.07.2021 die oben genannten Präsenztermine unter Beachtung der Hygiene- vorschriften statt. Da die ausländerrechtliche Bewertung der Anträge aufgrund der doch teilweise komplizierten Gesetzesvorgaben, wegen der Abfragen bei den Sicherheitsbe- hörden wie auch beispielsweise bei der Bundesagentur für Arbeit wesentlich aufwändiger ist, als die Ausstellung eines Personalausweises im Kundenzentrum, wird es die Möglich- keit einer Onlineterminvergabe nicht geben können. Des Weiteren bittet Herr Keltek um die Beantwortung folgender Fragen aus Ihrem Vortrag bzw. den Vorträgen des Personalamtes aus der Sitzung am 28.09.2021 5. Sachstand der ausreichenden Besetzung aller Stellen im Ausländeramt und Sachstand der Per- sonalsituation bei der Rückstandsbearbeitung – Stand August waren erst 2 von 6 Stellen besetzt Das Ausländeramt hat insgesamt ca. 500 Mitarbeitende. Im Rahmen einer normalen Fluk- tuation durch Stellenwechsel, Schwangerschaften, Wechsel nach Aufstiegslehrgängen, Ausfall durch dauerhafte Erkrankungen sind bis zu 10 % der Stellen im gesamten Amt einschließlich der Bezirksausländerämter vorübergehend vakant. Alle Stellen befinden sich grundsätzlich sofort im mit dem Personalamt abgestimmten Stellenbesetzungsver- fahren. Eine zeitnahe Besetzung ist mangels ausreichender Bewerbungen (wie in vielen Bereichen der Stadt Köln) schon mal unterjährig nicht zeitnah möglich. Dank einer inten- siven Auszubildendenbetreuung im Amt können diese Lücken zumindest zuverlässig mit Ersteinsatzkräften nach der Prüfung gefüllt werden. Die Ersteinsatzkräfte aus dem Som- mer befinden sich noch in der Einarbeitung (in der Regel bis zu einem Jahr). Deren Pro- fessionalität nimmt mit jedem Tag zu und damit die Möglichkeit mehr Anträge ohne Hilfe- stellung abzuarbeiten. Aktuell habe ich seit Juli 2021 fast dauerhaft drei dieser Stellen in der Zentrale durch- 4 gängig mit wechselnden Personen besetzt plus eine Sachbearbeiterin seit 01.09. in der Einarbeitung in der Innenstadt. Die zwei restlichen Stellen hoffe ich extern besetzen zu können. Ohne diese Kräfte und der Unterstützung anderer Bereiche im Amt hätte ich das neue Verfahren mit der unterstützenden Rückstandssachbearbeitung in der Zentrale nicht umsetzen können. Für die Fortsetzung der Hotline (bisher 31.10.2021 Abordnung vom Gesundheitsamt) wurde mir mit Blick auf die telefonische Erreichbarkeit in Zusammenhang mit der Umstel- lung auf das neue System „Zukunft Bezirke“ mit Unterstützung von Frau Blome der Ein- satz von weiteren 5 Kräften (bisher Einsatz „Wahlen“) ermöglicht. Dieser Einsatz konnte fast direkt im Anschluss ab 05.11.2021 auch Dank der schnellen Hilfe durch Vertragsabschlüsse des Personalamtes umgesetzt werden (s.a. Dienstanwei- sung telefonische Erreichbarkeit) Von weiteren 5 möglichen Kräften konnten bisher 3,5 vertraglich gebunden werden. Diese sollen ebenfalls bis März das Ausländerzentralregister und das Programm des Auslän- deramtes OKVisa bereinigen, Akten versenden, Anträge, Unterlagen und Pässe scannen, die Vertretung in der Hotline übernehmen, Emails beantworten, Übertragung von Nieder- erlassungserlaubnissen in neue Pässe übernehmen und vieles mehr. 6. Sachstand der ab Oktober/ November 2021 geplanten Organisationsuntersuchung bzw. wann werden erste Ergebnisse des angekündigten Reformprojektes vorliegen und auch praktisch umgesetzt werden können? Bereits bei Ihnen im Integrationsrat wie beim „Runden Tisch für Flüchtlingsfragen“ habe ich vorge- tragen, dass ich nicht auf die organisatorische Betrachtung gewartet habe sondern dass ich seit Juli 2021 mit zunehmenden Erfolg auf das System „Zukunft Bezirke“ als Reformprojekt, Kennzah- lenorientiert nach Auswertung der auslaufenden Titel, umgestellt habe. Mit dieser Umstellung ha- be ich zeitgleich alle bisher erprobten geschäftsoptimierten Prozesse und die Dauer der Fallbear- beitung orientiert an den jeweilig zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen von den Kolleg*innen nach Vorgaben manuell erfassen lassen. Diese Informationen wurden als Grundlage für die organisatorische Betrachtung inzwischen auf der städtischen Projektplattform „cProject“ als Arbeitsgrundlage erfasst. Dadurch erhoffe ich mir eine immense Zeitersparnis, da diese Daten jetzt nicht erst noch erhoben werden müssen. Im en- gen Austausch mit 11 werden sicherlich viele Abläufe in kurzer Zeit als geeignet bestätigt werden können. Einige Vorschläge auch der Mitarbeiter*innen stehen noch an, um jeweils in einem Bezirk pilotierend ausprobiert und bewertet zu werden. Ich bin zuversichtlich, dass erste Ergebnisse bzw. Bestätigungen zur Eignung des Verfahrens bis zum Februar/März 2022 vorgetragen werden können
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3864/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.01.2022
- Erstellt
- 03.11.2021 15:50