AN/0211/2017
Belegungsmanagement für Flüchtlingsunterkünfte einführen
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Gem. Antrag nach § 3 (Linke) (1)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln Piraten-Gruppe im Rat der Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 02.02.2017 AN/0211/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.02.2017 Belegungsmanagement für Flüchtlingsunterkünfte einführen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen: Beschluss: 1. Die Stadt Köln führt ein Belegungsmanagement für Flüchtlingsunterkünfte ein. Ziel des Belegungsmanagement muss es sein, eine optimale Verteilung der Geflüchteten auf die Unterkünfte im Hinblick auf die Mindeststandards bzw. die Leitlinien zur de- zentralen Unterbringung zu erreichen. Dabei soll berücksichtigt werden: - eine angemessene Unterbringung von Familien mit minderjährigen Kindern, - eine angemessene Unterbringung von besonders Schutzbedürftigen (Alleinerzie- hende, Kranke, Menschen mit Behinderung, Menschen mit psychischen Erkran- kungen, Minderjährige, Opfer von Menschenhandel, Folter- und Vergewalti- gungsopfer, Menschen über 65, Schwangere, LST-Geflüchtete, Traumatisierte, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge), - Verlegungsmöglichkeiten entsprechend der Bedarfe binnen einer Woche. 2. Außerdem soll bei der Belegung der Unterkünfte - wenn möglich -berücksichtigt wer- den: - kein Schul- oder Kitawechsel von Kindern, - 2 - - vertretbarer Anfahrtsweg für Auszubildende, die als unbegleitete Minderjährige nach Deutschland geflohen sind, und nicht mit Erziehungsberechtigten in einem Haushalt leben, - dass Menschen mit besonderen gesundheitlichen Bedarfen (häufige Arztbesuche, regelmäßige Besuche bei Fachärzten und Spezialisten) die Fahrten zur Behand- lung mit vertretbarem Aufwand bewältigen können. 3. Voraussetzung für das Belegungsmanagement ist insbesondere die Identifizierung und Kategorisierung der Unterkünfte im Hinblick auf die Bedarfe der Geflüchteten und die daraus resultierenden Erfordernisse der Unterbringung. 4. Dafür wird geeignete Software angeschafft sowie eine halbe Stelle für das Einpflegen der aktuell ca. 13.000 Datensätze und die laufende Aktualisierung eingeplant. 5. Zugang zu dieser Datenbank sollen insbesondere das Wohnversorgungs- und das Schulamt, sowie die Stabsstelle des Flüchtlingskoordinators haben. Weitere beteiligte städtische Dienststellen können von der Verwaltung benannt werden. 6. Die Verwaltung legt dem Rat oder dem Ausschuss für Soziales und Senioren einmal im Jahr einen Belegungsbericht vor. Begründung: Während des großen Flüchtlingszuzugs 2014 - 2016 war die Verwaltung zur Unterbringung und der Vermeidung von Obdachlosigkeit von Geflüchteten extrem stark mit dem Aufbau von Strukturen beschäftigt. Dadurch wurde der Verteilung der einzelnen Menschen auf die Un- terkünfte nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt, sodass es teilweise zu ungünsti- gen Belegungen kam. Nun ist durch die vergleichsweise geringen Zuzugszahlen eine Zeit der Konsolidierung gekommen. Sie sollte genutzt werden, um die Verwaltungsabläufe zu straffen und sie – auch im Sinne der Geflüchteten – zu optimieren. So sind besonders Schutzwürdige, zu denen auch Familien mit minderjährigen Kindern und unbegleitete Minderjährige gehören, in Notunterkünften untergebracht und verharren dort sehr lange. Neben der zu langen Verweildauer in schlechter Unterbringung wirkt sich die absolute Ungewissheit, wann die Geflüchteten in die nächste Stufe des Vier-Phasen-Modells eintreten, demotivierend und integrationshemmend aus. Mit einem datenbankgestützten Be- legungsmanagement können sowohl die Unterbringungsoptionen für besonders schutzwür- dige Personen optimiert werden als auch die Zeitdauer bis zum Aufrücken im Vier-Phasen- Modell besser abgeschätzt werden. Mehr Transparenz des Systems für die Betroffenen wäre die Folge. Durch die Einbindung des Schulamtes in das Belegungsmanagement können Schülerströme besser gesteuert werden. Das Schulplatzangebot ist im Moment durch stark steigende Zah- len von Kindern und Jugendlichen sowie Engpässe bei Schulbauten und -erweiterungen zwar wenig flexibel. Nichtsdestotrotz bedeuten Schul- und Kitawechsel nicht nur für die Kin- - 3 - der eine Belastung. Sie erzeugen auch einen vermeidbaren Verwaltungsmehraufwand. Dar- über hinaus bietet das Belegungsmanagement in späteren Jahren, wenn sich die Schul- platzsituation entspannt hat, weitere erwünschte Steuerungsmöglichkeiten, z. B. was die soziale Durchmischung von Schulen und Kitas angeht. Mit freundlichen Grüßen Gez. Gez. Gez. Dr. Barbara Lübbecke Michael Weisenstein Thomas Hegenbarth SPD- Fraktionsgeschäftsführe- rin Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE Sprecher Piratengruppe
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0211/2017
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
- Datum
- 02.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27