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AN/0211/2017

Belegungsmanagement für Flüchtlingsunterkünfte einführen

Gem. Antrag nach § 3 (Linke) 02.02.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 09.03.2017, TOP 9.4

Gem. Antrag nach § 3 (Linke) (1)

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Gem. Antrag nach § 3 (Linke) (1)

4888 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln 
Piraten-Gruppe im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 02.02.2017 
 
AN/0211/2017 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.02.2017 
 
Belegungsmanagement für Flüchtlingsunterkünfte einführen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
kommenden Ratssitzung zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
1. Die Stadt Köln führt ein Belegungsmanagement für Flüchtlingsunterkünfte ein. Ziel 
des Belegungsmanagement muss es sein, eine optimale Verteilung der Geflüchteten 
auf die Unterkünfte im Hinblick auf die Mindeststandards bzw. die Leitlinien zur de-
zentralen Unterbringung zu erreichen. 
Dabei soll berücksichtigt werden: 
- eine angemessene Unterbringung von Familien mit minderjährigen Kindern, 
- eine angemessene Unterbringung von besonders Schutzbedürftigen  (Alleinerzie-
hende, Kranke, Menschen mit Behinderung, Menschen mit psychischen Erkran-
kungen, Minderjährige, Opfer von Menschenhandel, Folter- und Vergewalti-
gungsopfer, Menschen über 65, Schwangere, LST-Geflüchtete, Traumatisierte, 
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge), 
- Verlegungsmöglichkeiten entsprechend der Bedarfe binnen einer Woche. 
2. Außerdem soll bei der Belegung der Unterkünfte - wenn möglich -berücksichtigt wer-
den: 
- kein Schul- oder Kitawechsel von Kindern,

- 2 - 
 
- vertretbarer Anfahrtsweg für Auszubildende, die als unbegleitete Minderjährige 
nach Deutschland geflohen sind, und nicht mit Erziehungsberechtigten in einem 
Haushalt leben, 
- dass Menschen mit besonderen gesundheitlichen Bedarfen (häufige Arztbesuche, 
regelmäßige Besuche bei Fachärzten und Spezialisten) die Fahrten zur Behand-
lung mit vertretbarem Aufwand bewältigen können. 
3. Voraussetzung für das Belegungsmanagement ist insbesondere die Identifizierung 
und Kategorisierung der Unterkünfte im Hinblick auf die Bedarfe der Geflüchteten und 
die daraus resultierenden Erfordernisse der Unterbringung.     
4. Dafür wird geeignete Software angeschafft sowie eine halbe Stelle für das Einpflegen 
der aktuell ca. 13.000 Datensätze und die laufende Aktualisierung eingeplant.  
5. Zugang zu dieser Datenbank sollen insbesondere das Wohnversorgungs- und das 
Schulamt, sowie die Stabsstelle des Flüchtlingskoordinators haben. Weitere beteiligte 
städtische Dienststellen können von der Verwaltung benannt werden.  
6. Die Verwaltung legt dem Rat oder dem Ausschuss für Soziales und Senioren einmal 
im Jahr einen Belegungsbericht vor. 
 
 
Begründung: 
Während des großen Flüchtlingszuzugs 2014 - 2016 war die Verwaltung zur Unterbringung 
und der Vermeidung von Obdachlosigkeit von Geflüchteten extrem stark mit dem Aufbau von 
Strukturen beschäftigt. Dadurch wurde der Verteilung der einzelnen Menschen auf die Un-
terkünfte nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt, sodass es teilweise zu ungünsti-
gen Belegungen kam. Nun ist durch die vergleichsweise geringen Zuzugszahlen eine Zeit 
der Konsolidierung gekommen. Sie sollte genutzt werden, um die Verwaltungsabläufe zu 
straffen und  sie – auch im Sinne der Geflüchteten –  zu optimieren. 
So sind besonders Schutzwürdige, zu denen auch Familien mit minderjährigen Kindern und 
unbegleitete Minderjährige gehören, in Notunterkünften untergebracht und verharren dort 
sehr lange. Neben der zu langen Verweildauer in schlechter Unterbringung wirkt sich die 
absolute Ungewissheit, wann die Geflüchteten in die nächste Stufe des Vier-Phasen-Modells 
eintreten, demotivierend und integrationshemmend aus. Mit einem datenbankgestützten Be-
legungsmanagement können sowohl die Unterbringungsoptionen für besonders schutzwür-
dige Personen optimiert werden als auch die Zeitdauer bis zum Aufrücken im Vier-Phasen-
Modell besser abgeschätzt werden. Mehr Transparenz des Systems für die Betroffenen wäre 
die Folge.  
Durch die Einbindung des Schulamtes in das Belegungsmanagement können Schülerströme 
besser gesteuert werden. Das Schulplatzangebot ist im Moment durch stark steigende Zah-
len von Kindern und Jugendlichen sowie Engpässe bei Schulbauten und -erweiterungen 
zwar wenig flexibel. Nichtsdestotrotz bedeuten Schul- und Kitawechsel nicht nur für die Kin-

- 3 - 
 
der eine Belastung. Sie erzeugen auch einen vermeidbaren Verwaltungsmehraufwand. Dar-
über hinaus bietet das Belegungsmanagement in späteren Jahren, wenn sich die Schul-
platzsituation entspannt hat, weitere erwünschte Steuerungsmöglichkeiten, z. B. was die 
soziale Durchmischung von Schulen und Kitas angeht.   
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Gez. Gez. 
Dr. Barbara Lübbecke Michael Weisenstein Thomas Hegenbarth 
SPD- Fraktionsgeschäftsführe-
rin 
Fraktionsgeschäftsführer DIE 
LINKE 
Sprecher Piratengruppe

Beratungsverlauf (2)

14.02.2017 Rat
TOP 3.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
09.03.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0211/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
Datum
02.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27