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AFN/0002/2023

Parksituation am Feuerwehrgerätehaus in Kinderhaus

Anfrage in der BV Nord 21.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 18.04.2023, TOP 9.3

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Originalanfrage

591 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV-Nord 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
 
 
Münster, 12.02.2023 
 
 
 
 
 
A n f r a g e: 
 
 
Parksituation am Feuerwehrgerätehaus in Kinderhaus 
 
 
Warum wird das Amt für Immobilienmanagement der Stadt nicht aktiv, wenn auf dem 
Grundstück des Feuerwehrgerätehauses in Kinderhaus verbotenerweise geparkt wird? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bloch   Geißdörfer   Sauerwald  und Fraktion 
 
 
AFN/0002/2023

Antwort zur Anfrage

2925 Zeichen

Eingang am 
 
21.02.2023 
 
   fristgerecht 
 
   nicht fristgerecht 
Anfrage Nr. 
 
AFN/0002/2023 
Datum 
 
23.02.2023 
Ruf 
 
492-1650 
 
GEÄNDERTE FEDERFÜHRUNG 
Anfrage 
 
Bezirksvertretung Münster-Nord 
 
Name des anfragenden Mitgliedes der BV (Fraktion) 
CDU-Fraktion 
 
BV-Sitzung am: 
28.02.2023 
 
Betreff 
Parksituation am Feuerwehrgerätehaus in Kinderhaus 
 
   
- Bitte sofort bearbeiten! - 
 
Bezirksverwaltung Münster-Nord  
Amt 
Feuerwehr 
 
über Dezernat I 
 
zur federführenden Bearbeitung (Anlage 2fach). 
Spätester Rückgabetermin: Sitzungstag, 14.00 Uhr. 
Soweit die Anfrage nicht bis zur nächsten Sitzung beantwortet werden 
kann, bitte ich um schriftliche Mitteilung. 
Amt 
Amt für Immobilienmanagement 
 
über Dezernat II 
 
zur mitwirkenden Bearbeitung (Anlage 1fach). 
 
 
gez. Lembeck 
__________________________________ 
Leiter/in Bezirksverwaltung, Schriftführer/-in 
   
 
Amt 
 
 
 
U an BVSt 
 
 
 
über OBM/Dezernent/-in 
 
 
 
über Amt 
 
 
 
zur Mitzeichnung und Entnahme eines Abdrucks. 
 
Die Anfrage soll gemäß Anlage beantwortet werden. 
 
Gez. Wingler-Scholz 
__________________________________ 
Amtsleiter/Amtsleiterin, Datum

Beantwortung: 
 
Die Feuerwehrhäuser der Standorte der Freiwilligen Feuerwehr Münster benötigen zur Erreichung der nach 
Brandschutzbedarfsplan vorgegebenen Erreichungsgrade und nach DIN 14092-1 „Feuerwehrhäuser“ je 
Sitzplatz der vorgehaltenen Feuerwehrfahrzeuge KFZ-Stellplätze und Fahrradstellplätze für die 
ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte auf dem Grundstück. Diese Stellplätze auf städtischen Grundstücken sind 
dauerhaft gesichert frei zu halten.  
 
Die öffentliche Parkraumsituation in Abhängigkeit der umliegenden Wohnbebauung oder Gebäude mit 
hoher Personenanzahl (wie Schulen) / Mitarbeiter verursachen ein unerlaubtes Parken auf den KFZ-
Stellplätzen von Feuerwehrhäusern. Dieser Umstand kommt regelmäßig vor und blockiert wertvolle 
Stellplätze im Einsatzfall und kann zu Verzögerungen führen. 
 
Lösungsansätze von zusätzlichen Beschilderungen des absoluten Parkverbotes mit Hinweis „nur für 
Einsatzkräfte“ sind wenig wirksam. 
 
Als weitere Lösung käme ein Abschleppen und Entfernen der verbotswidrig abgestellten Fahrzeuge auf 
Stellplätzen der Feuerwehrhäuser in Frage. Aus juristischer Bewertung ist diese Maßnahme nicht 
umsetzbar, da es sich nicht um Feuerwehraufstellflächen nach Baurecht handelt. Die Freihaltung ist zudem 
mit dem Lösungsansatz nicht dauerhaft gesichert. 
 
Eine dauerhaft wirksame Lösung zur sachgerechten Nutzung der Feuerwehr-Stellplatzanlage kann durch 
eine gesteuerte Toranlage bei eingefriedeten Grundstücken, Schrankenanlage oder versenkbare 
Polleranlage mit alarmgesteuerter Öffnung und Öffnung durch Codierung oder berührungslosem 
Transpondersystem erreicht werden. 
 
Die Problematik ist ebenfalls in Analogie bei den Feuerwehrhäusern Roxel und Geist bekannt. 
 
 
Gez. Wingler-Scholz 
Leiter der Feuerwehr

Beratungsverlauf (1)

18.04.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 9.3 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritzstraße 4
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
AFN/0002/2023
Typ
Anfrage in der BV Nord
Datum
21.02.2023
Erstellt
21.02.2023 10:38