AFN/0002/2023
Parksituation am Feuerwehrgerätehaus in Kinderhaus
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Originalanfrage
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CDU-Fraktion in der BV-Nord CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de Münster, 12.02.2023 A n f r a g e: Parksituation am Feuerwehrgerätehaus in Kinderhaus Warum wird das Amt für Immobilienmanagement der Stadt nicht aktiv, wenn auf dem Grundstück des Feuerwehrgerätehauses in Kinderhaus verbotenerweise geparkt wird? Bloch Geißdörfer Sauerwald und Fraktion AFN/0002/2023
Antwort zur Anfrage
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Eingang am 21.02.2023 fristgerecht nicht fristgerecht Anfrage Nr. AFN/0002/2023 Datum 23.02.2023 Ruf 492-1650 GEÄNDERTE FEDERFÜHRUNG Anfrage Bezirksvertretung Münster-Nord Name des anfragenden Mitgliedes der BV (Fraktion) CDU-Fraktion BV-Sitzung am: 28.02.2023 Betreff Parksituation am Feuerwehrgerätehaus in Kinderhaus - Bitte sofort bearbeiten! - Bezirksverwaltung Münster-Nord Amt Feuerwehr über Dezernat I zur federführenden Bearbeitung (Anlage 2fach). Spätester Rückgabetermin: Sitzungstag, 14.00 Uhr. Soweit die Anfrage nicht bis zur nächsten Sitzung beantwortet werden kann, bitte ich um schriftliche Mitteilung. Amt Amt für Immobilienmanagement über Dezernat II zur mitwirkenden Bearbeitung (Anlage 1fach). gez. Lembeck __________________________________ Leiter/in Bezirksverwaltung, Schriftführer/-in Amt U an BVSt über OBM/Dezernent/-in über Amt zur Mitzeichnung und Entnahme eines Abdrucks. Die Anfrage soll gemäß Anlage beantwortet werden. Gez. Wingler-Scholz __________________________________ Amtsleiter/Amtsleiterin, Datum Beantwortung: Die Feuerwehrhäuser der Standorte der Freiwilligen Feuerwehr Münster benötigen zur Erreichung der nach Brandschutzbedarfsplan vorgegebenen Erreichungsgrade und nach DIN 14092-1 „Feuerwehrhäuser“ je Sitzplatz der vorgehaltenen Feuerwehrfahrzeuge KFZ-Stellplätze und Fahrradstellplätze für die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte auf dem Grundstück. Diese Stellplätze auf städtischen Grundstücken sind dauerhaft gesichert frei zu halten. Die öffentliche Parkraumsituation in Abhängigkeit der umliegenden Wohnbebauung oder Gebäude mit hoher Personenanzahl (wie Schulen) / Mitarbeiter verursachen ein unerlaubtes Parken auf den KFZ- Stellplätzen von Feuerwehrhäusern. Dieser Umstand kommt regelmäßig vor und blockiert wertvolle Stellplätze im Einsatzfall und kann zu Verzögerungen führen. Lösungsansätze von zusätzlichen Beschilderungen des absoluten Parkverbotes mit Hinweis „nur für Einsatzkräfte“ sind wenig wirksam. Als weitere Lösung käme ein Abschleppen und Entfernen der verbotswidrig abgestellten Fahrzeuge auf Stellplätzen der Feuerwehrhäuser in Frage. Aus juristischer Bewertung ist diese Maßnahme nicht umsetzbar, da es sich nicht um Feuerwehraufstellflächen nach Baurecht handelt. Die Freihaltung ist zudem mit dem Lösungsansatz nicht dauerhaft gesichert. Eine dauerhaft wirksame Lösung zur sachgerechten Nutzung der Feuerwehr-Stellplatzanlage kann durch eine gesteuerte Toranlage bei eingefriedeten Grundstücken, Schrankenanlage oder versenkbare Polleranlage mit alarmgesteuerter Öffnung und Öffnung durch Codierung oder berührungslosem Transpondersystem erreicht werden. Die Problematik ist ebenfalls in Analogie bei den Feuerwehrhäusern Roxel und Geist bekannt. Gez. Wingler-Scholz Leiter der Feuerwehr
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 4
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- AFN/0002/2023
- Typ
- Anfrage in der BV Nord
- Datum
- 21.02.2023
- Erstellt
- 21.02.2023 10:38