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0301/2018

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Monti Ecke gGmbH"

Beschlussvorlage Ausschuss 26.01.2018

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Anlage 3 Konzept Montessori-Kinderhaus Monti-Ecke gGmbH

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Konzept Monti Ecke gGmbH

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Anlage 1 Monti Ecke gGmbH Satzung

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Anlage 3 Konzept Montessori-Kinderhaus Monti-Ecke gGmbH

37252 Zeichen

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Konzeption „Montessori Kinderhaus“ 
Monti-Ecke GmbH 
An der Ronne 150, 50859 Köln) 
 
1.Allgemeines 
2.Ziele der Gesellschaft Monti-Ecke gGmbH 
3.Partizipatorische Gremienstruktur der Gesellschaft 
4.Vertiefung 
5.Konzept für ein Montessori-Kinderhaus als Kindertagesstätte 
6 Perspektiven 
 
 
1. Allgemein 
Die Gesellschaft „Monti-Ecke gGmbH wird von fachkundigen Eltern und Menschen aus dem 
Umfeld der Montessorischule Ferdinandstraße aufgeba ut und getragen. Aktuell betreibt sie 
den Offenen Ganztagsschulbetrieb an der Montessoris chule Ferdinandstraße und der 
Außenstelle Schulstraße(Köln-Vingst). 
Die „Monti-Ecke gGmbH hat diese Aufgaben vom „Monti-Ecke e.V .“ übernommen, der seit 
1996 bestehend, zuerst als Übermittagsbetreuung der  Montessori-Grundschule in der 
Ferdinandstraße, seit dem Schuljahr 2007/2008 als Trägerverein der Offenen Ganztagsschule 
in der Ferdinandstraße. in Köln-Mülheim und an der Außenstelle Schulstraße in Köln-
Höhenberg aktiv war. 2014 wurden die Aufgaben an di e Gesellschaft „Monti-Ecke gGmbH 
übergeben, wobei alle handelnden Personen ihre Arbeit in der Gesellschaft fortsetzten. Somit 
sind zunächst der Monti-Ecke e.V . und dann die Monti-Ecke gGmbH schon über lange Jahre 
Vertragspartner bei der Umsetzung der verschiedenen Betreuungsformen. 
Grundsätzlich wird auf 21 Jahre Erfahrung in der Ar beit mit Grundschulkindern 
zurückgeblickt, wobei die aktuell handelnden Person en nunmehr 15 Jahren in der „Monti-
Ecke“ tätig sind. 
 
2. Ziele der Gesellschaft Monti-Ecke gGmbH 
Der Zweck der Monti-Ecke gGmbH ergibt sich aus der am 29.November 2013 beschlossenen 
und am 13.Juli 2017 weiterentwickelten Satzung. Die se formuliert die Nähe zur 
Montessorischule Ferdinandstraße, zur Pädagogik von  Maria Montessori und die Offenheit 
für weitere Projekte und Trägerschaften, die die Arbeit im Sinne der Satzung fördern, 
Darüber hinaus sind Kooperationen mit Kommunen, Woh lfahrtsverbänden und Trägern der 
freien Jugendhilfe sowie im Schul- und Hochschulbereich erwünscht. 
Umgesetzt wurde bisher die in der Satzung formulier te Trägerschaft des Offenen Ganztages 
an der Montessorischule Ferdinandstraße (Mülheim) u nd an deren Außenstelle Schulstraße 
(Vingst/Höhenberg) für aktuell 345 Kinder. Eine Aus weitung für alle Kinder der beiden 
Schulstandorte (etwa 375 Kinder) ist seit dem Schuljahr 2016/17 in der Umsetzung. 
In einem weiteren Schritt möchte sich die Gesellsch aft der Betreuung von Kindern- und 
Jugendlichen im Alter zwischen 0 und 18 Jahren in der Form öffnen, dass Sie ein Montessori-
Kinderhaus als Kindertagesstätte mit Montessoriausr ichtung vornehmlich im Stadtteil Köln-
Mülheim oder aber auch in den angrenzenden Stadtteilen eröffnen möchte.

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3. Partizipatorische Gremienstrukturen der Gesellschaft 
Die Monti-Ecke gGmbH wird grundsätzlich durch zwei von den Gesellschaftern bestellten 
Geschäftsführern verantwortlich geleitet. Alle wich tigen inhaltlichen und strukturellen 
Fragen werden in einem partizipatorisch aufgestellt en Gremium von Gesellschaftern, 
Einrichtungsleitungen und Geschäftsführung besproch en und gemeinschaftlich auf deren 
Umsetzungsmöglichkeiten überprüft. Dieses Gremium g enannt „Elefantenrunde“ tagt in 6-
8wöchigem Rhythmus. 
Für das Jahr 2017/18 werden in regelmäßigen Abständen auch Vertreter des Elternrates bzw. 
der Elternvertretungen (siehe unten) eingeladen, um die Bedarfe und Fragen der Elternschaft 
einzubinden. 
Zwischen den Treffen wird die Arbeit im Zusammenspi el von Geschäftsführung und 
Einrichtungsleitungen geregelt. 
Einrichtungsübergreifend treffen sich in regelmäßig en Abständen die Gruppen-
verantwortlichen. Ein mit Leitungen und Mitarbeiten den eingerichtetes Gremium 
„Koordinierungsrunde“ arbeitet an der Weiterentwick lung der gemeinschaftlichen 
Betriebsvereinbarung, die das inhaltliche Miteinand er und die Grundsätze der Arbeit 
beinhaltet. 
Die Interessen der Kinder werden im Rahmen der Kind erparlamentsstrukturen eingebracht 
und fließen ebenfalls in die Arbeit der Einrichtungen und des Trägers ein. (siehe unten) 
Erprobt sind diese Strukturen bereits in der Arbeit  in den Einrichtungen der Offenen 
Ganztagsschule an den Standorten Ferdinandstraße un d Schulstraße. Bei einer Trägerschaft 
einer Kindertagesstätte werden Eltern, Mitarbeitend e und Kinder in die bestehenden 
Strukturen als feste Personen eingebunden. 
 
4.Vertiefung  
(Orientiert sich aktuell an der Arbeit als Träger d er Offenen Ganztagsschule. Die Inhalte 
sollen auch auf das pädagogische Setting der Kindertagesstätte übertragen werden) 
 
Der Arbeit der gemeinnützigen Gesellschaft liegt ei n ganzheitliches und positives 
Menschenbild zugrunde. Handeln auf Augenhöhe, Wertschätzung des Gegenübers in seinem 
Wesen und Achtsamkeit bilden wichtige Grundlagen. 
Nach dem Prinzip der Ganzheitlichkeit werden die verschiedenartigen Fähigkeiten der Kinder 
berücksichtigt, indem der Alltag, die Angebote und Projekte in der Gruppenarbeit darauf 
ausgerichtet werden und die Kinder somit die Chance haben, auch mit allen Sinnen lernen zu 
können. Es gilt hier nach Maria Montessoris Leitspruch „Hilf mir selbst, es zu tun“, dass das 
Kind in seiner Entwicklung einem biologischen Bauplan folgt, den es pädagogisch zu fördern 
gilt. 
Grundsätzlich liegt ein wesentlicher Schwerpunkt in  der Arbeit in der Pflege der sozialen 
Beziehungen und der Entwicklung von Sozialkompetenz en. Die Freude am Tun, am Einsatz 
für die Gemeinschaft in der Gruppe und das Bedürfni s auch nach Unabhängigkeit werden 
unterstützt. Auch dem Bedürfnis des Kindes nach ind ividueller Wahrnehmung und der 
Möglichkeit, seinen Interessen nachzugehen, wird Ze it in einer vorbereiteten Umgebung 
gegeben. 
 
Im Rahmen der Jugendhilfe orientieren sich die Erzi ehungs- und Bildungsangebote an dem

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jeweiligen Bedarf der Kinder. Unser Blick gilt aber auch den Eltern mit dem Ziel der Stärkung 
der Erziehungskompetenz der Familie. 
Die Monti-Ecke gGmbH hat das Verständnis, das Recht der Kinder auf Bildung zu Erziehung 
zu sichern und zu erfüllen. Konkret orientiert sich somit die Organisation und Gestaltung der 
pädagogischen Arbeit am aktuellen Erziehungs- und B ildungsauftrag und dem 
Ganztagsschulerlass des Landes NRW. Hierunter wird konkret die Selbstbestimmung der 
Kinder unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation und die Beratung für Eltern 
gesehen. Als Aufgabe wird auch die Unterstützung der Familie in deren Alltag gesehen. 
Einen wichtigen Grundpfeiler der Arbeit der gemeinn ützigen Gesellschaft bildet die 
Partizipation aller in einer Einrichtung beteiligte n Personen. Dies schließt die Kinder, deren 
Eltern und die Mitarbeitenden ein. 
Im Rahmen strukturierter Dialoge sind die Mitarbeit enden auch an der Entwicklung der 
Strukturen der Gesellschaft „Monti-Ecke gGmbH betei ligt. (Kinder und Eltern siehe unten). 
Hierbei wird sehr viel Wert auf eine stetige gesell schaftsinterne und durch Bildungsträger 
organisierte Weiterbildung gelegt. Es ist angestrebt, allen Mitarbeitenden in der Gesellschaft 
auch eine Form der anerkannten Montessoriausbildungen zu ermöglichen. Darüber hinaus ist 
auch die Orientierung für junge Menschen (Praktikan ten, FSJler, Quereinsteiger, ...), die 
Ableistung von Berufsanerkennungsjahren und Praktik a in pädagogischen Berufen sowie 
Formen der Eingliederung von Menschen (Integrations maßnahmen, Bereitstellung von 
Außenarbeitsplätzen,...) in den 1.Arbeitsmarkt ein Anliegen. Hier kooperieren wir aktuell u.a. 
mit dem Deutschen Roten Kreuz, der Caritas Wertarbe it und dem Kolping Bildungswerk in 
der Stadt Köln. 
Unterstützt wird die Entwicklung der vielfältigen S ozialkompetenzen der Kinder. Vertrauen 
in die eigenen Fähigkeiten und den Wert der eigenen  Person zu entwickeln, sind dabei 
wichtige Grundpfeiler. 
Inklusion bedeutet in der täglichen Arbeit der Mita rbeitenden gemeinsam in Vielfalt 
miteinander zu leben und das einzelne Kind ganzheit lich und gleichberechtigt in all seinen 
Lebenszusammenhängen zu betrachten. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Ressourcen des 
einzelnen Kindes. Gleichzeitig werden im Miteinande r der Kinder in den Gruppen auch 
V orurteile gegenüber „Fremdem“ abgebaut und Schranken überwunden. 
Einen weiteren wichtigen Bestandteil der Arbeit in der Monti-Ecke gGmbH und in den 
jeweiligen Einrichtungen bildet die Vernetzung und Zusammenarbeit im Sozialraum. Nur so 
ist letztlich der ganzheitliche Blick auf das einze lne Kind auch im Kontext zu dessen 
Lebenssituation möglich. Gleichzeitig wird auch ein e Mitgestaltung des direkten Umfeldes 
der Kinder im Sozialraum möglich. 
Die Gesellschaft selber ist hierbei in die Gremien der Stadt Köln, die sich mit der Umsetzung 
des Offenen Ganztages beschäftigen, eingebunden, er weitert aber diese Netzwerkarbeit im 
Kontext sich entwickelnder inhaltlicher Aktivitäten . Hier gibt es bereits Nahtstellen zu den 
Strukturen der Kindertagesstätten, in die sich der Träger und eine mögliche Kindertagesstätte 
vertieft einbringen wird. 
Die aktuellen Einrichtungen der Gesellschaft Monti-Ecke gGmbH liegen in den Sozialräumen 
Köln-Mülheim und Köln-Vingst-Höhenberg und sind dor t in die Netzwerke vor Ort in 
verschiedener Weise mit konkreten Projekten eingebunden.

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5. Konzept Montessori-Kinderhaus als Kindertagesstätte 
 
5.1 Kontext 
 
Mit dem Aufbau eines Montessori Kinderhauses im Stadtteil Köln-Mülheim und/oder in den 
angrenzenden Stadtteilen möchte die Monti-Ecke gGmbH die Betreuungsaktivitäten auch auf 
Kinder von 0-6 Jahren ausweiten und der Grundidee Betreuung und Begleitung Kindern und 
Jugendlichen zwischen 0 und 18 Jahren auf der Basis  der Ideen von Maria Montessori im 
Umfeld von Köln-Mülheim näherkommen. 
Das im Folgenden beschriebene Konzept für das Monte ssori-Kinderhaus als 
Kindertagesstätte für Kinder zwischen 0 und 6 Jahre n entstand im Kontext des Antrages zur 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
5.2 Kurzvorstellung 
 
Das Montessori-Kinderhaus soll bis zu 88 Plätze für Kinder im Alter zwischen 2 und 6 Jahren 
bieten. Geplant sind vier Gruppen mit jeweils 22 Ki ndern. Die Altersstrukturen der Gruppe 
setzen sich wie folgt zusammen: 17 Kinder in Alter zwischen drei und fünf Jahren, sowie fünf 
zweijährige Kinder. Angebote für Kinder zwischen 0 und 2 Jahren sollen bei Bedarf 
aufgegriffen werden. 
Alle Plätze werden auf 45 Stundenbasis angeboten. Die Öffnungszeiten liegen täglich bei 7:00 
– 18:00 Uhr, wobei die Betreuungszeit für jedes Kin d neun Stunden pro Werktag nicht 
überschreiten soll. 
Die Schließzeiten werden zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an drei Wochen in den 
Sommerferien liegen. 
Für jede Gruppe werden zwei pädagogische Fachkräfte in V ollzeit, sowie eine päd. Fachkraft 
in Teilzeit (50%) eingestellt. Mindestens eine der pädagogischen Fachkräfte in einer Gruppe 
soll das Montessori-Diplom besitzen. Die anderen Mitarbeitenden werden in die Arbeit nach 
Maria Montessori eingeführt. 
 
Darüber hinaus sollen folgende gruppenübergreifend eingesetzte Mitarbeitende das Team 
und die Arbeit ergänzen: 
 
- zwei (gruppenübergreifende) Fachkräfte 
- eine freigestellte  Leitung  
- ein/e Erzieher/in im Anerkennungsjahr 
- ein Praktikant im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) 
- Köchin 
- Küchenhilfe 
- externe freie Mitarbeiter für spezielle Angebote im  musischen und sportlichen 
Bereich 
 
 
5.2 Sozialraum 
 
Das Zentrum des angestrebten Einzugsgebietes des Mo ntessori-Kinderhauses soll in Köln 
oder den angrenzenden Stadtteilen liegen. Im Zuge d er umfangreichen Sanierungs- und 
Neubauaktivitäten in diesem Bereich sind nach Infor mation aus der Infoveranstaltung vom 
20.Juni 2016 im Dom-Forum 3 Kindertagesstätten geplant. 
Im Stadtteil Mülheim sollen zusätzlich zu der mit v ielen Familien mit V orschulkindern

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bewohnten Stegerwaldsiedlung zukünftig eine große Zahl an neuen, zusätzlichen Wohnungen, 
teils mit gehobener Ausstattung entstehen und weitere Familien anziehen. 
Dies bedeutet auch den weiteren Zuzug von Kindern b is sechs Jahren und auch interessierte 
Eltern, die eine Kindertagesstätte nach deren inhaltlichen Ausrichtung auswählen. 
Die aktuell vorhandenen Kita-Plätze werden diesen n euen Bedarf nicht decken können. V on 
daher sieht die Monti-Ecke gGmbH gute Chancen der Umsetzung im Beschriebenen Areal. 
 
Mülheim-Süd wird voraussichtlich für Familien aus allen sozialen Schichten und kulturellen 
Hintergründen Heimat werden. Schon jetzt wurden ein ige Einfamilienhäuser fertiggestellt 
und von jungen Familien mit gesichertem und überdurchschnittlichem Einkommen bewohnt. 
Gleichzeitig wohnen in der Stegerwaldsiedlung Familien mit niedrigem Einkommen. 
 
 
5.3 Rechtliche Grundlage 
 
Die Monti-Ecke gGmbH möchte mit der Beantragung der Anerkennung als Träger der freien 
Jugendhilfe eine der rechtlichen Grundlagen zur Übe rnahme der Trägerschaft eines 
Montessori-Kinderhauses als Kindertagesstätte schaffen. 
Die rechtliche Grundlage für die Kinder, die die Ei nrichtung besuchen sollen, ergibt sich 
durch den Anspruch auf Förderung in einer Tageseinr ichtung und einem Angebot der 
Kindertagespflege laut §24 KJHG. 
1)  Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt Anspruch 
auf den Besuch einer Tageseinrichtung. 
2)  Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulp flichtigen Alter ist ein 
bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrich tungen und in der 
Kindertagespflege vorzuhalten. 
Kinder haben ein Recht auf Bildung, die Aufgaben un d Ziele zur Förderung der Kinder sind 
im SGB VIII § 22-25 geregelt. Dieser Bildungsauftra g ist für NRW über das 
Kinderbildungsgesetz formuliert. 
 
 
5.4 Leitgedanken 
 
Die Arbeit einer Einrichtung der Monti-Ecke gGmbH w ird geprägt sein durch einen 
ganzheitlichen Erziehungsansatz unter Berücksichtigung des Betreuungsauftrages, wie er im 
KiBiz beschrieben ist. Kinder, Eltern und Mitarbeitende sollen dies in einer Atmosphäre von 
Vertrauen und Geborgenheit erleben. 
Nach dem Prinzip der Ganzheitlichkeit werden die verschiedenartigen Fähigkeiten der Kinder 
berücksichtigt. Der Alltag, die Angebote und Projek te in der Gruppenarbeit des Montessori-
Kinderhauses als Kindertagesstätte werden darauf ausgerichtet werden. 
Die Kinder werden somit die Chance haben, auch mit allen Sinnen lernen zu können. Es gilt 
hier nach Maria Montessoris Leitspruch „Hilf mir se lbst, es zu tun“, dass das Kind in seiner 
Entwicklung einem biologischen Bauplan folgt, den es pädagogisch zu fördern gilt. 
Einen weiteren Schwerpunkt legen wir in die Unterst ützung der Kinder in ihrer 
Selbstständigkeit, die Pflege der sozialen Beziehun gen und die Entwicklung von 
Sozialkompetenzen. Die Freude eines Kindes am Tun w ird durch das ansprechende 
Montessori-Material in einer vorbereiteten Umgebung aufgegriffen. 
Mit Toleranz, Verständnis und Kompromissbereitschaf t wird den Kindern geholfen, sich in

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ihrer Umwelt zurecht zu finden und somit ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. 
Die Kinder sollen in ihrem Kindergartenalltag ein sicheres, liebevolles, von Geborgenheit und 
Beständigkeit geprägtes Umfeld vorfinden. 
 
 
5.5 Pädagogische Grundhaltung und Bild vom Kind 
 
 
Das Montessori-Kinderhaus versteht sich mit seinen Mitarbeitenden als Anwälte der Kinder 
und möchte einen Beitrag leisten, die Eltern optima l zu entlasten aber dabei die Bedürfnisse 
der Kinder an erster Stelle zu sehen. 
- Jedes Kind wird in seiner Einzigartigkeit – ohne Au sgrenzung von Herkunft, 
Hautfarbe oder Glaubensrichtung angenommen. 
- Den Kindern wird mit Respekt und Achtung begegnet u nd so ein Umfeld 
geschaffen, das durch Toleranz und Gleichberechtigung geprägt ist. 
- Die Lebenswelt der Kinder wird wahrgenommen und erk annt. Die Kinder werden 
darin unterstützet und bestärkt, sich zu einer selb stbewussten, selbstständigen und 
verantwortungsvollen Persönlichkeit innerhalb unserer Gesellschaft zu entwickeln. 
- Neben den Erfahrungen in den verschiedenen Bildungs bereichen, ist das soziale 
Lernen ein besonderes Anliegen. Die Kinder sollen s ich in der liebevollen 
Atmosphäre unserer Einrichtung angenommen und verstanden fühlen. Im täglichen 
Miteinander lernen sie die Meinung und Grenzen der anderen zu achten und auch 
ihre eigenen Meinungen zu formulieren und ihre Grenzen aufzuzeigen. 
- Jedes Kind ist vom ersten Lebenstag an mit Forscher drang, Wissensdurst und 
Kompetenzen ausgestattet, die es ihm erlauben, an s einer Umwelt Anteil zu 
nehmen und auch auf sie einzuwirken. Jedes Kind ist  einmalig und entdeckt seine 
Welt auf seine eigene individuelle Art und Weise. D abei sind die Kinder Akteure 
ihrer eigenen Entwicklung. Sie werden als aktive Lernende gesehen. 
 
 
5.6 Inklusion 
 
Inklusion bedeutet für die Gesellschaft und deren Mitarbeitenden ein einfühlsames Annehmen 
jedes einzelnen Kindes und ein sich Einlassen auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes. 
In der täglichen Arbeit wird das einzelne Kind ganzheitlich und gleichberechtigt in all seinen 
Lebenszusammenhängen betrachtet. Im Mittelpunkt ste hen hierbei die Ressourcen des 
einzelnen Kindes. Gleichzeitig werden im Miteinande r der Kinder in den Gruppen auch 
V orurteile gegenüber „Fremdem“ abgebaut. 
Jedes Kind wird in seiner Entwicklung verlässlich b egleitet unterstützt und gefördert. Mit 
diesem Blick auf die Kinder ermutigen wir sie eigen aktiv und neugierig ihre Umwelt zu 
erkunden. 
 
5.7 Entwicklungsbedingungen und Ziele 
 
Die Kinder sind verschiedensten Entwicklungsbedingungen ausgesetzt. Somit nehmen deren 
Umfeld und deren Bezugspersonen großen Einfluss auf  Entwicklung. Das Montessori-
Kinderhaus soll den Kindern zusätzlich zu ihrem fam iliären Umfeld einen beständigen, 
verlässlichen Rahmen bieten, um sich im eigenen Tempo entwickeln zu können. 
Zu den Zielen der täglichen Arbeit wird es auch gehören, die Verantwortungsbereitschaft, das

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positive Denken, das soziale Miteinander und die Bildungschancen der Kinder zu fördern. 
 
Als pädagogische Ziele ergeben sich daraus, 
 
- die Selbständigkeit und Selbstbewusstsein der Kinder stärken, 
- Sicherheit, Kontinuität und Stabilität bieten, 
- Ängste und Unsicherheiten abbauen, 
- eine lernanregende Umgebung, in der die Kinder ihre  eigenen Ideen entwickeln 
und verwirklichen können, zu schaffen und 
- Erfahrungsfelder auf viele Lebensbereiche zu erweitern 
 
Die Kinder werden erfahren, 
 
- die Erzieher als verlässliche, vertrauensvolle Bezugsperson 
- die Kindergruppe als soziale Sicherheit 
- die Räume als vertraute Umgebung 
- die anderen Gruppen als Erweiterung ihres sozialen Umfeldes 
- Regeln und Gewohnheiten im Kindergartenalltag, 
- das Außengelände als verlässlicher Treffpunkt mit anderen Gruppen 
- den Sozialraum im Umfeld des Montessori-Kinderhause s als neuen Lebens- und 
Entfaltungsraum. 
 
Auch im Montessori-Kinderhaus werden viele untersch iedliche Menschen zusammenleben. 
Dies macht klar einhaltbare Regeln erforderlich und  ein vorbildhaftes Verhalten der 
pädagogischen Fachkräfte notwendig. Durch Partizipa tion der Kinder werden gemeinsam 
Regeln für das Zusammenleben im Montessori-Kinderha us aufgestellt. Sie bieten den 
Kindern Orientierung, Halt und entstehen durch Mitbestimmung. 
 
 
5.8 Entwicklungsdokumentation 
 
Das Montessori-Kinderhaus als Kindertagesstätte orientiert sich in der pädagogischen Arbeit 
an den in NRW geltenden Bildungsvereinbarungen. Daz u gehört auch das Anfertigen von 
Entwicklungsdokumentationen für jedes Kind. 
Durch die schriftliche Dokumentation auf Grund von Beobachtungen und im Austausch der 
Erzieher untereinander wird so eine professionelle Grundlage für Elterngespräche, gezielte 
Handlungsschritte und Entwicklungsbegleitung gescha ffen. Regelmäßige Elterngespräche 
bauen eine sichere Erziehungspartnerschaft auf und gestaltet diese. 
Eine weiterführende kontinuierliche Begleitung ist so dann auch durch die Vernetzung später 
in der Schule gegeben. 
Im Montessori-Kinderhaus werden die Entwicklungsdok umentationen in Form von 
persönlichen Portfolio-Ordnern gemeinsam mit den Kindern gestaltet. 
 
 
5.9 Situationsansatz und Gruppenübergreifendes Arbeiten 
 
Die Konzeption des Montessori-Kinderhauses soll auf  den Grundsätzen des 
Situationsansatzes basieren. 
Die pädagogische Arbeit geht von den sozialen und kulturellen Lebenssituationen der Kinder 
und deren Eltern aus.

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Die Erzieher erfahren aus einem kontinuierlichen Di skurs mit Kindern, Eltern und anderen 
Erziehern heraus, was Schlüsselsituationen im Leben der Kinder darstellen. 
Die Erzieher analysieren die Beobachtungen und eröffnen auf deren Grundlage, den Kindern 
Zugang und Wissen zu realen Lebenssituationen. 
Nach Maria Montessori wird angestrebt und unterstüt zt, dass jüngere und ältere Kinder 
gemeinsam lernen und Erfahrungen miteinander machen. 
Das Montessori-Kinderhaus sieht sich als eine stetig lehrende und lernende Institution. 
Es soll gruppenübergreifend gearbeitet werden. Die Kinder werden in erster Linie einer festen 
Stammgruppe angehören. Verschiedene Aspekte, wie be ispielsweise die geöffneten 
Gruppentüren werden signalisieren, dass alle Kinder und Eltern in jeder Gruppe willkommen 
sind. 
Durch die gruppenübergreifende Arbeit wird den Kind ern eine größere Auswahl an 
Spielpartnern, Spielmaterialien und Bezugspersonen geboten. Jeder Erzieher bringt seine 
Stärken so ein, dass möglichst viele Kinder davon p rofitieren. Besonders deutlich wird 
übergreifende Arbeit bei gemeinsamen Projekten, gem einsamer Gestaltung von Festen, 
gemeinsamen Ausflügen und im Rahmen der „V orschulgruppe“. 
Dieses offene Angebot, wird meist von den älteren K indern ab ca. 4 Jahren genutzt. Die 
jüngeren Kinder suchen und benötigen in höherem Maß e die Sicherheit ihrer Stammgruppe. 
Die Kinder können sich in deren eigenen Tempo den anderen Gruppen und Kindern öffnen. 
 
5.10 Raumgestaltung 
Das Montessori-Kinderhaus sieht und nutzt den Raum als dritten Erzieher. Die Kinder sollen 
sich geborgen und sicher fühlen. Gleichzeitig werde n die Selbstbildungspotenziale, der 
Bildungsdrang und die Kreativität der Kinder durch die anregende Gestaltung unterstützt. 
V on daher soll das Montessori-Kinderhaus im optimal en Fall durch folgende 
Raumausstattung geprägt sein: 
 
- 4 Gruppenräumen mit angrenzenden Nebenräume für die Mittagsruhe 
- 1 Kreativatelier bzw. Werkstatt 
- 1 Musikraum 
- 1 Multifunktionsraum 
- 1 Bewegungsraum 
- 1 Malatelier nach Bettina Egger* 
- 1 Küche 
- 2 Wasch und Toilettenräume 
- 2 Wickelräume 
- Außengelände 
- Büro 
- Mitarbeiterraum 
- Personaltoiletten 
- Waschküche 
 
 
 
Die gesamte Einrichtung wird sich je nach Standort auf einer Ebene oder über zwei Etagen 
erstrecken. Die Gruppenräume werden durch den Flur miteinander verbunden sein. Somit 
kann dieser als gemeinsamer flexibler Spielbereich genutzt werden. 
 
Grundsätzlich wird auch bei der Raumgestaltung und Erreichbarkeit der Grundgedanke der 
Inklusion (im erweiterten Sinne) umgesetzt und einbezogen.

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In jedem Gruppenraum befindet sich Montessori-Mater ial, gut überschaubar in offenen 
Regalen angeordnet. Hierzu zählt Material für Übung en zum täglichen Leben sowie 
Sinnesmaterial, Material für Sprache und Mathematik. 
 
* Ein Mitarbeiter wird speziell für die Betreuung dieses Ateliers geschult. Die Methode nach 
Egger bietet den Kindern die Möglichkeit sich ganz ohne Leistungsdruck, Anspruch und 
Vergleich mit anderen, künstlerisch auszudrücken. 
 
Jede Gruppe verfügt über variable Aktionsbereiche, wie beispielsweise: 
 
- Kreativecke 
- Frühstücksbereich 
- Kuschelecke / Leseecke 
- Spieltische 
- Konstruktionsbereich 
- Forscherecke 
 
Außengelände: 
Das Montessori-Kinderhaus wird von einem etwa 900qm  großes Außengelände umspannt, 
das den Kindern viel Freiraum eröffnet, spielend di e Umwelt zu begreifen. Durch 
unterschiedlichste Bereiche werden die Kreativität, der Bewegungsdrang, die Spielfreude und 
der Wissensdrang der Kinder angeregt und befriedigt. 
Die körperliche, geistige und seelische Entwicklung, sowie die Freude an Bewegung und die 
Grob – und Feinmotorik werden gefördert. Um eine gute Körperbeherrschung zu entwickeln 
ist das Spiel im freien ein optimales Training. 
 
Auf dem Außengelände sollen sich im bestmöglichen Fall befinden: 
 
- Sandkästen 
- Klettermöglichkeiten aus Naturmaterialien, wie Bäum e, Baumstämme, Mini 
Kletterpark, 
- Kriechtunnel u.ä. 
- Balancierbalken 
- Rutsche 
- Schaukeln 
- Wasser / Matschbereich 
- Reckstangen 
- Gartenbeete 
- Forscherecke 
- Spielmaterialien wie Sandspielzeug und Fahrzeuge 
 
 
 
 
5.11 Tagesablauf 
 
Der Tagesablauf in der Einrichtung wird geprägt sei n durch Zeiten für die freie Arbeit nach 
Maria Montessori (täglich 2 Stunden) und Freispielzeiten sowie pädagogische Angebote. 
Weiterhin werden regelmäßige Termine und jahreszeitliche Angebote den Alltag prägen.

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Kinder benötigen neben einem strukturierten Tagesablauf auch intensive Zeiten des Freispiels, 
in denen sie sich eigenständig ihre Spielpartner di e Spielart, das Spielmaterial auswählen 
können. 
Wichtig sind auch, Zeiten in denen sie zur Ruhe kommen, sich zurückziehen und wenn nötig, 
Zeit mit der für sie wichtigen Bezugsperson erleben dürfen. 
Der Tag wird mit der individuellen Begrüßung der Ki nder und einem kurzen Austausch mit 
den Eltern, bzw. den jeweiligen Bringpersonen beginnen. 
Die Kinder gehen dann in die Freiarbeitsphase. Sie finden Montessori-Material bzw. Übungen 
zum täglichen Leben vorbereitet auf Tischen und auf fordernd, geordnet und frei zugänglich 
in Regalen vor. Ebenso können sie sich an den einge deckten Frühstückstisch setzen und 
frühstücken. 
 
Um 10:30 Uhr trifft sich die Gruppe im Morgenkreis.  Hier wird gemeinsam gesungen und 
gespielt. Diese Zeit dient auch dazu Anliegen der Kinder und Erzieher zu besprechen und an 
aktuellen Projekten zu arbeiten. 
Gegen Mittag gehen alle Kinder auf das Außengelände. 
Danach findet ab 12:30 Uhr das gemeinsame Mittagessen in den Gruppen statt. 
Nach der Mittagsruhe findet das gemeinsame Zähneputzen statt. 
Danach ruhen sich die Kinder aus. Die jüngeren könn en in einem separaten Schlafbereich 
ihren Mittagsschlaf halten. 
Nun haben die Kinder Zeit zum Freispiel, oder besuchen spezielle pädagogische Angebote. 
Gegen 15:00 Uhr wird den Kindern ein gesunder Nachmittagssnack geboten. 
 
 
5.12 Bildungsbereiche 
 
Das Kinderbildungsgesetz – KiBiz zeigt auf, wie frü he Bildung und Förderung der Kinder 
bestmöglich gelingen kann. Bildung ist die V oraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und 
Chancengleichheit aller Kinder. Daher stärkt das KiBiz die frühe Bildung. 
Jedes Kind hat laut § 2 einen Anspruch auf Bildung und Förderung. Seine Erziehung liegt in 
der vorangingen Verantwortung seiner Eltern. 
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergä nzen die Förderung des Kindes in der 
Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages. 
Das Montessori-Kinderhaus trägt seinen Teil zum Erwerb der nötigen Kompetenzen bei. 
 
Kompetenzen 
Die Bildung ist Teil der Persönlichkeitsentwicklung . Hierzu benötigen die Kinder 
Basiskompetenzen. 
Zu den Basiskompetenzen gehören drei Teilbere iche; Selbstkompetenz, Sozialkompetenz 
sowie die Sach – und Methodenkompetenz. 
 
 
 
Selbstkompetenz: 
- Die Verantwortung für sich selbst zu übernehmen 
- Ein positives geschlechtsbezogenes Selbstkonzept entwickeln 
- Handlungsfähigkeit und Selbstwirksamkeit erleben 
- Eigene Fähigkeiten erkennen und mit Erfolgen und Misserfolgen umgehen können 
- Urteilsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit weiterentwickeln

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Die Kinder des oben genannten Sozialraumes erleben sich in unserer Einrichtung als 
selbstwirksam. Ihre familiären V oraussetzungen sind  sehr unterschiedlich. Unterschiede 
sollen im Montessori-Kinderhaus keine Rolle spielen. Vielfalt wird unterstützt, indem Kinder 
sich selbst als wichtig und erwünscht erleben. 
 
 
Sozialkompetenzen 
- In Gemeinschaft leben und handeln 
- Bedürfnisse, Wünsche, Interessen und Erwartungen an derer zu erkennen und im 
eigenen Verhalten angemessen zu berücksichtigen, 
- Konflikt- und Kooperationsfähigkeit erfahren, 
- Kommunikationsfähigkeit erlernen, 
- Interkulturelle-und Rollenkompetenz erfahren und 
- Verantwortung übernehmen und Empathie entwickeln 
 
 
Auch im Bereich der Sozialkompetenzen werden den Ki nder 
n vielfältige Möglichkeiten zur 
Entwicklung geboten. Über die Partizipation in der Einrichtung sollen die Kinder lernen 
Verantwortung für sich und andere zu übernehmen und  demokratische Grundfähigkeiten 
erwerben. Die Kinder lernen voneinander und miteinander. Sie erfahren, dass sich alle Kinder 
zugehörig fühlen dürfen, unabhängig von äußeren Merkmalen, Herkunft, Besonderheiten. 
 
Sach-/Methodenkompetenz: 
Unter Sachkompetenz versteht man die Fähigkeit sach bezogen zu urteilen, entsprechend zu 
handeln und Wissen auf unterschiedliche Situationen zu übertragen: 
 
- Handhabung von Materialien erlernen, 
- Komplexität erfahren, 
- Lernverhalten reflektieren und regulieren und 
- Sinnzusammenhänge erkennen und herstellen. 
 
Den Kindern werden im eigenen häuslichen Alltag oft  viele Aufgaben abgenommen, 
Sinnzusammenhänge können so häufig nicht wahrgenomm en werden. Das Erproben von 
alltäglichen Dingen, wie beispielsweise Obst schnei den, ein Brot selber bestreichen ist oft 
nicht möglich. Diese Grundfertigkeiten werden im Alltag der Einrichtung kennengelernt und 
erprobt. 
 
 
5.13 Sprachförderung 
 
Sprachförderung ist ein wichtiger Aspekt des Bildungs- und Erziehungsauftrages und wird im 
Montessori-Kinderhaus nicht isoliert sondern integriert in den Alltag stattfinden. 
 
Kinder mit besonderem Förderbedarf werden von einer Fachkraft gezielt im Haus unterstützt. 
Durch die Tätigkeit in der Grundschule kann hier au ch ein unterstützender Übergang unter 
kontinuierlicher Einbeziehung aller Fachkräfte aus den verschiedenen Arbeitsbereichen 
ermöglicht werden.

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5.14 spezielle Angebote 
 
Das Montessori-Kinderhaus wird einige spezielle Angebote für die Kinder anbieten: 
 
- Stilleübungen – Fachkraft mit Montessori-Diplom 
- musikalische Früherziehung – Fachkraft mit Zusatzausbildung 
- individueller Musikunterricht – externe Fachkräfte 
- „Spiel, Spaß und Bewegung“  - Fachkraft mit Zusatzausbildung zur Motopädin 
- V orschulgruppe – ein Angebot für alle V orschulkinder 
- Möglichkeit von therapeutischen Maßnahmen durch Fac hpersonal in unseren 
Räumen 
 
 
5.15 Elternarbeit 
 
Eltern und Erzieher sind Partner in Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. 
Eines der Hauptanliegen der Monti-Ecke gGmbH und deren Einrichtungen ist es und wird es 
sein, eine optimale Partnerschaft im Sinne der Kinder zu gestalten. 
Die Bedürfnisse der Kinder stehen in der Arbeit an erster Stelle. Damit soll auch den Eltern 
eine größtmögliche Entlastung geboten werden. 
Die Mitarbeitenden sind Anwälte der Kinder und haben die wichtige Aufgabe, auch den Eltern 
zu verdeutlichen, wie wichtig eine gelungene Eltern  Kind Bindung ist, die auch gemeinsam 
verbrachte Zeit voraussetzt. 
V on besonderer Bedeutung ist es, den Eltern eine verlässliche und sichere Betreuung in einer 
vertrauensvollen Umgebung zu bieten, damit sie ihre  Kinder mit einem guten Gefühl in die 
Einrichtung geben können. Somit werden auch die Kinder gerne die Einrichtung besuchen. 
 
Die Arbeit der Monti-Ecke gGmbH war schon immer durch die Partizipation aller beteiligter 
Menschen (Kinder, Eltern, Mitarbeitende) geprägt. V on daher werden die verpflichtenden 
Gremien wie Elternversammlung, Elternrat und Eltern beirat als wichtige und 
gewinnbringende Einrichtungsgremien integraler Bestandteil der Arbeit angesehen. 
 
Zur Elternarbeit gehört auch: 
- Regelmäßige Elterngespräche zum Entwicklungsstand d er Kinder. - Termine 
hierzu können individuell auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmt werden 
- Beratungsgespräche 
- Tür und Angelgespräche in der Bring und Abholsituation 
- Elternbriefe zur Information zu aktuellen Themen 
- Elternabende zu aktuellen Projekten und Erziehungsfragen 
- Gemeinsame Feste 
- Elternvertreter und Elterngremien 
- Tagebuch im Eingangsbereich – tägliche kurze Berichte über das Alltagsgeschehen 
 
 
5.16 Eingewöhnungsphase 
 
Die Eingewöhnungsphase stellt meist für Eltern und Kinder eine große Herausforderung dar. 
Dem Kind wird eine große Anpassungsleistung abverlangt und es muss neue Beziehungen zu 
anderen Kindern und den Betreuenden aufbauen. 
Die Kinder werden in dieser Zeit von einer vertraut en Bezugsperson begleitet, die das Kind

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mit Ruhe und ohne Zeitdruck begleiten und auf die Bedürfnisse des Kindes eingehen wird. Je 
sicherer die Eingewöhnungsphase verläuft, desto sch neller leben sich die Kinder in der 
Einrichtung ein und bewältigen so voraussichtlich s chon nach kurzer Zeit ihren Alltag auch 
im Montessori-Kinderhaus. 
Die Eingewöhnung im Montessori-Kinderhaus wird sich anlehnen an das „Berliner Modell“. 
 
In den ersten Tagen besuchen die Kinder mit einer Person ihres Vertrauens für einige Stunden 
die Einrichtung. Neue Kinder kommen nicht gleichzei tig zur Eingewöhnung, es werden 
individuelle Eingewöhnungstermine mit den Eltern vereinbart. 
Die Kinder machen sich so mit der neuen Umgebung ve rtraut. Es ergeben sich dabei Spiel 
und Erkundungsaktivitäten. Die Erzieher werden allm ählich mit kleinen Spielangeboten 
Kontakt zu den Kindern aufzunehmen. 
 
Erfahrungsgemäß bleiben die Kinder schon nach wenig en Tagen für einige Zeit ohne 
Elternteil in der Einrichtung. Die Eingewöhnung ist  ein sehr individueller Prozess, der sehr 
von der Belastbarkeit des Kindes abhängt. 
 
 
5.17 Gesunde Ernährung 
 
Das tägliche gemeinsame Frühstück wird von den Erzi ehern gemeinsam mit den Kindern 
vorbereitet. Hierbei kommen frisches Obst, Müslis u nd V ollkornprodukte zum Einsatz. 
Einmal wöchentlich werden Kinder ihr eigenes Brot backen. 
Das vor Ort zubereitete Mittagessen wird stets fris ch gekocht. Einmal wöchentlich steht 
Fleisch bzw. Fisch auf dem Menüplan. Auf Schweinefleisch wird konsequent verzichtet. 
Am Nachmittag wird den Kindern ein Snack in Form von Obst angeboten. 
Auf Besonderheiten bei der Ernährung der Kinder wir d selbstverständlich Rücksicht 
genommen, z.B.  Allergien, Unverträglichkeiten, Vegetarisch, Vegan. 
 
 
5.18 Teamarbeit und pädagogische Planung 
 
Um eine wertvolle pädagogische Arbeit leisten zu können und die gesetzten Ziele zu erreichen, 
ist eine gute professionelle Planung unerlässlich. 
Wöchentlich stehen den Kleinteams der einzelnen Gru ppen und dem Gesamtteam dafür 
V orbereitungszeiten zur Verfügung. In dieser Zeit w erden die Kinder, von den ihnen 
vertrauten gruppenübergreifenden Kräften betreut. 
In den V orbereitungszeiten werden aktuelle Projekte und Feste geplant. Auch wird die Zeit 
genutzt, um über die anvertrauten Kinder zu reflekt ieren, damit eine altersspezifische und 
entwicklungsgerechte Förderung und Begleitung stattfinden kann. 
Alle Mitarbeitenden der Monti-Ecke gUG (haftungsbes chränkt) nehmen regelmäßig an 
internen und externen pädagogischen Fortbildungen t eil. Dies wird auch zukünftig den 
Mitarbeitenden eines Montessori-Kinderhauses eröffnet. 
 
 
5.19 Öffnungs – Bring – und Abholzeiten: 
 
Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 7:00 – 18:00 Uhr 
Bringzeit:   7:00 – 10:00 Uhr 
Abholzeit:   14:30 – 18:00 Uhr

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Die Kinder dürfen die Einrichtung an neun Stunden täglich besuchen. 
 
 
5.20 Kosten 
 
Die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtung r ichtet sich nach dem Einkommen der 
Eltern. Der Beitrag ist gestaffelt und wird an die zuständige Stelle der Stadt Köln gerichtet. 
Zusätzlich zu diesem Beitrag erhebt unsere Einricht ung voraussichtlich einen Förderbeitrag 
durch die Eltern. Dieser soll Einkommensabhängig erhoben werden. Angedacht sich hier auch 
Patenmodelle oder Spendenmodelle für sozial schwache Familien. 
Die Kosten für das Essen liegen (vgl. Arbeit im Offenen Ganztag) voraussichtlich bei 55 € im 
Monat. 
 
 
6. Perspektiven 
Die Monti-Ecke gGmbH hat aufbauend auf der Arbeit i m Monti-Ecke e.V . eine hohe 
Fachlichkeit und ein in alle Bereiche der pädagogischen Arbeit durchdringendes Montessori-
Verständnis entwickelt. Ausgehend vom Blick auf das einzelne Kind, dessen Bedürfnisse und 
dem daraus notwendigen Begleitungsbedarf ist es wic htiges Anliegen, Gruppenerfahrungen 
zu ermöglichen, um eigene Sozialkompetenzen zu entwickeln. 
Der Träger hat sich dabei an vielfältigen Netzwerken und Kooperationen in den Sozialräumen 
und in den Fachstrukturen beteiligt und auch in der  eigenen Gesellschaftsstruktur entwickelt 
und aufgebaut. 
Die geringe Fluktuation der Mitarbeitenden und das lange Engagement macht auch die 
Kompetenz des Trägers als Arbeitgeber und Träger deutlich. 
Mit dem eingereichten Konzept für ein Montessori-Kinderhaus als Kindertagesstätte zeigt der 
Träger sein Bestreben „Betreuung von Kindern und Ju gendlichen von 0 – 18 Jahren“ weiter 
voranzubringen. 
Wir hoffen in diesem Konzept unsere V orstellungen u nd Planungen für ein Montessori-
Kinderhaus deutlich gemacht zu haben. 
 
 Köln, den 23.08.2017

Beschlussvorlage Ausschuss

5574 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
17 01 
Vorlagen-Nummer 
 0301/2018 
Freigabedatum 
26.01.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Monti Ecke 
gGmbH" 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „Monti Ecke 
gGmbH“, Geschäftsanschrift: An der Ronne 150, 50859 Köln als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 
§ 75 Absatz 2 SGB VIII anzuerkennen. 
 
Jugendhilfeausschuss 27.02.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die in Köln ansässige gemeinnützige Gesellschaft „Monti Ecke gGmbH“, Geschäftsanschrift: An der 
Ronne 150, 50859 Köln wurde am 23.08.2017 in das Handelsregister unter der HRB Nr. 69731 einge-
tragen. Sie geht im Rahmen einer Umwandlung der Rechtsform aus der „Monti Ecke gUG“ mit HRB-
Eintrag vom 31.01.2014 hervor. 
Die gemeinnützige Gesellschaft beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 
§ 75 SGB VIII. 
 
Zweck der Gesellschaft ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages die Betreuung von Kindern und 
Jugendlichen in offenen Ganztagsschulen, Kindertagesstätten, Betreuungsformen an weiterführenden 
Schulen und anderen sozialen Einrichtungen.  
 
Die Gesellschaft ist seit mindestens drei Jahren, ab dem Schuljahr 2014/2015 in der vorherigen 
Rechtsform der gUG, sowie ab dem Schuljahr 2017/2018 in der Rechtsform als „Monti Ecke gGmbH“ 
an der GGS Ferdinandstr. und Nebenstelle Schulstr. als Träger des Offenen Ganztags auf dem Ge-
biet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig. 
§ 1 Absatz 3 formuliert zentrale Ziele der Kinder- und Jugendhilfe und erteilt einen Handlungs- und 
Gestaltungsauftrag. Dieser konkretisiert sich in § 24 Abs. 2 SGB VIII (bedarfsgerechtes Angebot an 
Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder und Jugendliche im schul-
pflichtigen Alter) in Verbindung mit § 5 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiZ) sowie dem Runderlass des 
Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 (Ausbau der gebundenen/offenen Ganz-
tagsschulen sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und 
Sekundarstufe I). 
Im Schuljahr 2017/2018 betreut die „Monti Ecke gGmbH“ 375 Schüler und Schülerinnen und ist in 
diesem Umfang am gesamtstädtischen Ausbau des offenen Ganztags beteiligt.  
 
Die fachlichen und personellen Voraussetzungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Arbeit 
mit der Zielgruppe entsprechen den Vorgaben des § 9 Kooperationsvertrag für das Projekt „Offene 
Ganztagsschule“ an Grundschulen. 
 
Weitergehend plant die gemeinnützige Gesellschaft nun die Eröffnung zunächst eines Montessori-
Kinderhauses für Kinder im Alter von 12 Monaten bis zur Einschulung, erklärt aber gleichzeitig, für 
weitere Trägerschaften offen zu sein. 
 
Das geplante Kinderhaus besteht aus vier Gruppen des Gruppentyps I mit insgesamt 88 Plätzen. Alle 
Plätze sollen auf 45-Stundenbasis angeboten werden. Die Öffnungszeiten liegen von Montag bis Frei-
tag täglich zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr. Die alljährlichen Schließungszeiten sollen zwischen 
Weihnachten und Neujahr sowie an drei Wochen in den Sommerferien liegen. 
 
Das pädagogische Konzept orientiert sich an der Montessori-Pädagogik. 
In den vier Gruppen sollen die Kinder von jeweils zwei Fachkräften in Vollzeit, sowie einer pädagogi-
schen Fachkraft in Teilzeit betreut werden. 
Mindestens eine der pädagogischen Fachkräfte soll das Montessori-Diplom vorweisen können. Alle 
übrigen pädagogischen Mitarbeiter werden in den Montessori-Ansatz eingeführt. 
 
Darüber hinaus sollen gruppenübergreifend eingesetzte Mitarbeiter das Team ergänzen: 
- eine freigestellte Leitung 
- zwei gruppenübergreifende Fachkräfte 
- ein/e Erzieher/in im Anerkennungsjahr 
- ein Praktikant im Freiwilligen Sozialen Jahr 
- eine Köchin und eine Küchenhilfe, 
sowie externe freie Mitarbeiter nach Bedarf für Projekte im musischen und sportlichen Bereich.

3 
Der Alltag, die Angebote und Projekte in der Gruppenarbeit der Kindertageseinrichtung sollen auf das 
Prinzip der Ganzheitlichkeit ausgerichtet sein. 
Angestrebt wird eine umfassende Partizipation der Eltern und der Kinder in Form von in regelmäßigen 
Abständen stattfindenden Treffen. 
 
Bei der Aufnahme der Kinder richtet sich der Träger nach den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes 
(KiBiZ). 
Konkrete Räumlichkeiten zum Betrieb der Einrichtung sind noch nicht vorhanden. 
Das Vorhaben entspricht den allgemeinen fachlichen Richtlinien und Bestimmungen. 
 
Für die Geschäftsführer der „Monti Ecke gGmbH“ 
- Herrn Manfred Fuß und 
- Frau Christa Bamberger 
liegen erweiterte Führungszeugnisse nach § 30a BZRG ohne Eintragungen vor. 
 
Das Finanzamt Köln-West hat am 21.09.2017 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung 
über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 
51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die 
Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen.  
 
Die gemeinnützige Gesellschaft „Monti Ecke gGmbH“ gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwal-
tung eine den Zielen des § 75 Abs. 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit, so dass sie ge-
mäß § 75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen ist. 
 
Die Satzung und die beiden Konzeptionen sind als Anlagen 1-3 unter Session-Nr. 0301/2018 hinterlegt.

Anlage 2 Konzept Monti Ecke gGmbH

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Konzeption 
Monti-Ecke gGmbH 
 
1.Allgemeines 
2.Ziele der Gesellschaft Monti-Ecke gGmbH 
3.Partizipatorische Gremienstruktur der Gesellschaft  
4.Vertiefung 
5.Sozialräume, in denen die Gesellschaft tätig ist 
5.1 Köln-Mülheim 
5.2 Köln-Vingst/Höhenberg 
6. Aktuelle Umsetzung der Arbeit in der Montessori-Grundschule Ferdinandstraße und 
Schulstraße 
7 Perspektiven 
 
 
1. Allgemein 
Die Gesellschaft „Monti-Ecke gGmbH“ wird von fachku ndigen Eltern und Menschen aus 
dem Umfeld der Montessorischule Ferdinandstraße auf gebaut und getragen. Aktuell betreibt 
sie den Offenen Ganztagsschulbetrieb an der Montess orischule Ferdinandstraße und der 
Außenstelle Schulstraße(Köln-Vingst).  
Die „Monti-Ecke gGmbH hat diese Aufgaben vom „Monti-Ecke e.V .“ übernommen, der seit 
1996 bestehend, zuerst als Übermittagsbetreuung der  Montessori-Grundschule in der 
Ferdinandstraße, seit dem Schuljahr 2007/2008 als Trägerverein der Offenen Ganztagsschule 
in der Ferdinandstraße. in Köln-Mülheim und an der Außenstelle Schulstraße in Köln-
Höhenberg aktiv war. 2014 wurden die Aufgaben an di e Gesellschaft „Monti-Ecke gUG 
(haftungsbeschränkt)“ und dann weiter an die Monti- Ecke gGmbH übergeben, wobei alle 
handelnden Personen ihre Arbeit in der Gesellschaft  fortsetzten. Somit sind zunächst der 
Monti-Ecke e.V . und jetzt die Monti-Ecke gGmbH schon über lange Jahre Vertragspartner bei 
der Umsetzung der verschiedenen Betreuungsformen. 
Grundsätzlich wird auf über 20 Jahre Erfahrung in d er Arbeit mit Grundschulkindern 
zurückgeblickt, wobei die aktuell handelnden Person en nunmehr 15 Jahren in der „Monti-
Ecke“ tätig sind. 
 
2. Ziele der Gesellschaft Monti-Ecke gGmbH 
Der Zweck der Monti-Ecke gGmbH ergibt sich aus der am 29.November 2013 beschlossenen 
und am 13.Juli 2017 weiterentwickelten Satzung. Die se formuliert die Nähe zur 
Montessorischule Ferdinandstraße, zur Pädagogik von  Maria Montessori und die Offenheit 
für weitere Projekte und Trägerschaften, die die Arbeit im Sinne der Satzung fördern, 
Darüber hinaus sind Kooperationen mit Kommunen, Woh lfahrtsverbänden und Trägern der 
freien Jugendhilfe sowie im Schul- und Hochschulbereich erwünscht. 
Umgesetzt wurde bisher die in der Satzung formulier te Trägerschaft des Offenen Ganztages 
an der Montessorischule Ferdinandstraße (Mülheim) u nd an deren Außenstelle Schulstraße 
(Vingst/Höhenberg) für aktuell 345 Kinder. Eine Aus weitung für alle Kinder der beiden 
Schulstandorte (etwa 375 Kinder) ist seit dem Schuljahr 2016/17 in der Umsetzung.

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3. Partizipatorische Gremienstrukturen der Gesellschaft 
Die Monti-Ecke gGmbH wird grundsätzlich durch zwei von den Gesellschaftern bestellte 
Geschäftsführer verantwortlich geleitet. Alle wichtigen inhaltlichen und strukturellen Fragen 
werden in einem partizipatorisch aufgestellten Grem ium von Gesellschaftern, 
Einrichtungsleitungen und Geschäftsführung besproch en und gemeinschaftlich auf deren 
Umsetzungsmöglichkeiten überprüft. Dieses Gremium g enannt „Elefantenrunde“ tagt in 6-
8wöchigem Rhythmus.  
Für das Jahr 2017/18 ist auch weiterhin geplant, in  regelmäßigen Abständen auch Vertreter 
des Elternrates (siehe unten) einzuladen, um die Be darfe und Fragen der Elternschaft 
einzubinden. 
Zwischen den Treffen wird die Arbeit im Zusammenspi el von Geschäftsführung und 
Einrichtungsleitungen geregelt. 
Einrichtungsübergreifend treffen sich in regelmäßig en Abständen die Gruppen-
verantwortlichen. Ein mit Leitungen und Mitarbeiten den eingerichtetes Gremium 
„Koordinierungsrunde“ arbeitet an der Weiterentwick lung der gemeinschaftlichen 
Betriebsvereinbarung, die das inhaltliche Miteinand er und die Grundsätze der Arbeit 
beinhaltet. 
Die Interessen der Kinder werden im Rahmen der Kind erparlamentsstrukturen eingebracht 
und fließen ebenfalls in die Arbeit der Einrichtungen und des Trägers ein. (siehe unten) 
 
4.Vertiefung 
(Orientiert sich aktuell an der Arbeit als Träger d er Offenen Ganztagsschule, ist aber 
übertragbar auf andere pädagogische und strukturelle Settings) 
 
Der Arbeit der gemeinnützigen Gesellschaft liegt ei n ganzheitliches und positives 
Menschenbild zugrunde. Handeln auf Augenhöhe, Wertschätzung des Gegenübers in seinem 
Wesen und Achtsamkeit bilden wichtige Grundlagen. 
Nach dem Prinzip der Ganzheitlichkeit werden die ve rschiedenartigen Fähigkeiten der Kinder 
berücksichtigt, indem der Alltag, die Angebote und Projekte in der Gruppenarbeit darauf ausgerichtet 
werden und die Kinder somit die Chance haben, auch mit allen Sinnen lernen zu können. Es gilt hier 
nach Maria Montessoris Leitspruch „Hilf mir selbst, es zu tun“, dass das Kind in seiner Entwicklung 
einem biologischen Bauplan folgt, den es pädagogisch zu fördern gilt. 
Anknüpfend an den Schulvormittag liegt ein wesentli cher Schwerpunkt im Offenen 
Ganztagsschulbetrieb in der Pflege der sozialen Bez iehungen und der Entwicklung von 
Sozialkompetenzen. Die Freude am Tun, am Einsatz fü r die Gemeinschaft in der Gruppe und das 
Bedürfnis auch nach Unabhängigkeit werden unterstüt zt. Auch d em Bedürfnis des Kindes nach 
individueller Wahrnehmung und der Möglichkeit, sein en Interessen nachzugehen, wird Zeit 
in einer vorbereiteten Umgebung gegeben.  
Im Rahmen der Jugendhilfe orientieren sich die Erzi ehungs- und Bildungsangebote an dem 
jeweiligen Bedarf der Kinder. Unser Blick gilt aber  auch den Eltern mit dem Ziel der Stärkung der 
Erziehungskompetenz der Familie.  
Die Schule und der Offene Ganztag haben gemeinsam d as Verständnis, das Recht der Kinder auf

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Bildung zu Erziehung zu sichern und zu erfüllen. Konkret orientiert somit sich die Organisation und 
Gestaltung der pädagogischen Arbeit in der Offenen Ganztagsschule der „Montessori-
Grundschule“ am aktuellen Erziehungs- und Bildungsa uftrag und dem Ganztagsschulerlass des 
Landes NRW. Hierunter wird konkret die Selbstbestimmung der Kinder unter Berücksichtigung der 
individuellen Lebenssituation und die Beratung für Eltern gesehen. Als Aufgabe wird auch die 
Unterstützung der Familie in deren Alltag gesehen. 
Einen wichtigen Grundpfeiler der Arbeit der gemeinn ützigen Gesellschaft bildet die Partizipation 
aller am Offenen Ganztag beteiligten Personen. Dies schließt die Kinder, deren Eltern und die OGS-
Mitarbeitenden ein. 
Im Rahmen strukturierter Dialoge sind die Mitarbeit enden auch an der Entwicklung der Strukturen 
der Gesellschaft „Monti-Ecke gGmbH beteiligt. (Kind er und Eltern siehe unten). Hierbei wird sehr 
viel Wert auf eine stetige gesellschaftsinterne und  durch Bildungsträger organisierte Weiterbildung 
gelegt. Es ist angestrebt, allen Mitarbeitenden in der Gesellschaft auch eine Form der anerkannten 
Montessoriausbildungen zu ermöglichen. Darüber hina us ist auch die Orientierung für junge 
Menschen (Praktikanten, FSJler, Quereinsteiger, ... ), die Ableistung von Berufsanerkennungsjahren 
und Praktika in pädagogischen Berufen sowie Formen der Eingliederung von Menschen 
(Integrationsmaßnahmen, Bereitstellung von Außenarb eitsplätzen,...) in den 1.Arbeitsmarkt ein 
Anliegen. Hier kooperieren wir aktuell u.a. mit dem  Deutschen Roten Kreuz, der Caritas Wertarbeit 
und dem Kolping Bildungswerk in der Stadt Köln. 
Unterstützt wird die Entwicklung der vielfältigen S ozialkompetenzen der Kinder. Vertrauen in die 
eigenen Fähigkeiten und den Wert der eigenen Person  zu entwickeln, sind dabei wichtige 
Grundpfeiler. 
Inklusion bedeutet in der täglichen Arbeit der Mita rbeitenden gemeinsam in Vielfalt miteinander zu 
leben und das einzelne Kind ganzheitlich und gleichberechtigt in all seinen Lebenszusammenhängen 
zu betrachten. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Re ssourcen des einzelnen Kindes. Gleichzeitig 
werden im Miteinander der Kinder in den Gruppen auch V orurteile gegenüber „Fremdem“ abgebaut 
und Schranken überwunden. 
Einen weiteren wichtigen Bestandteil der Arbeit in der Monti-Ecke gGmbH und in den jeweiligen 
Einrichtungen bildet die Vernetzung und Zusammenarb eit im Sozialraum. Nur so ist letztlich der 
ganzheitliche Blick auf das einzelne Kind auch im K ontext zu dessen Lebenssituation möglich. 
Gleichzeitig wird auch eine Mitgestaltung des direkten Umfeldes der Kinder im Sozialraum möglich. 
Die Gesellschaft selber ist hierbei in die Gremien der Stadt Köln, die sich mit der Umsetzung des 
Offenen Ganztages beschäftigen, eingebunden, erweitert aber diese Netzwerkarbeit im Kontext sich 
entwickelnder inhaltlicher Aktivitäten. 
Die aktuellen Einrichtungen der Gesellschaft Monti-Ecke gGmbH liegen in den Sozialräumen Köln-
Mülheim und Köln-Vingst-Höhenberg und sind dort in die Netzwerke vor Ort in verschiedener Weise 
mit konkreten Projekten eingebunden. 
 
5. Sozialräume, in denen die Gesellschaft tätig ist 
5.1 Sozialraumbezug Köln-Mülheim 
Das soziale Umfeld in der Stegerwaldsiedlung im Süden Köln-Mülheims ist geprägt von zahlreichen 
jungen Familien. Viele der Familien haben einen Migrationshintergrund.  Hier leben auch Eltern, die 
Geringverdiener oder arbeitslos sind. Die meisten Familien leben in Mietwohnungen. Um die Häuser 
herum wurde vor etwa 60 Jahren viel Grünfläche mit Spielplätzen für die Freizeitgestaltung der 
Kinder angelegt. Das Wohngebiet ist mit vielen mäßig befahrenen Straßen durchzogen. Auch aus den 
angrenzenden Stadtteilen besuchen Kinder die Schule und die OGS.  In den letzten Jahren sind viele 
junge Familien mit kleinen Kindern in die Stegerwal dsiedlung gezogen. Zukünftig entstehen in der

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Stegerwaldsiedlung innerhalb der nächsten drei Jahre neue Wohnungen und es wird mit einem Zuzug 
von hohen Zahl an Menschen gerechnet. 
Wir blicken regelmäßig über die Schultüren hinaus. Die OGS nimmt teil am Arbeitskreis 
„Stegerwaldjugend“. Dazu gehören die stadtteilbezog enen Schulen, der Fröbelkindergarten, die 
Jugendeinrichtung „teen town“ der Katholischen Bildungswerke, das Jugendamt, das FamilienForum, 
der Internationale Bund, die zuständige Polizei für  Mülheim-Süd. Diese tauschen sich über aktuelle 
Entwicklungen der Kinder und Jugendlichen in diesem  Stadtteil aus. Dieser Arbeitskreis organisiert 
jährlich gemeinsam den Stegerwaldsommer, ein Sommer fest, das die Menschen aller Altersstufen 
zusammenbringt. Mit dem Fröbelkindergarten gestalte n wir gemeinsam den Übergang der 
V orschulkinder in die Grundschule. Das ansässige Fa milienforum bietet uns einen Raum für eine 
Töpferwerkstatt. Mit der angrenzenden Gesamtschule findet ein regelmäßiger Austausch statt und 
gemeinsam bieten wir die „Monti-AG“ an, die Grundsc hüler und Gesamtschüler im Freizeitbereich 
zusammenbringt. 
Außerdem sind wir im Rahmen unseres AG-Angebotes mi t dem Deutschen Roten Kreuz, Kinduku, 
Sporttrainern, Künstlern, Schauspielern und Musiklehrern vernetzt. 
 
5.2.Sozialraum Köln-Vingst/Höhenberg 
Die Stadtteile Höhenberg und Vingst sind seit den 1960er Jahren zu einem großen Teil von Gastar- 
beiterfamilien bewohnt. Daraus resultiert der hohe Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund, 
welcher bei über 17% liegt. 
Neben dem preislich attraktiven Wohnangeboten lockt seit einigen Jahren die Modernisierung und 
Erweiterung der Wohngebiete gerade junge Familien nach Höhenberg und Vingst. Aktuell leben 
etwa 23.000 Einwohner in dem sozial gut durchmischten Stadtteil. 
Um allen Familien und Bevölkerungsschichten gleichermaßen eine gute und auf Zukunft ausgerich- 
tete Einbindung in ihrem Sozialraum zu ermöglichen, bekommt die Vernetzung der sozialen Ein- 
richtung eine immer stärkere Bedeutung. 
Die Organisation HöVi (Höhenberg Vingst), überregional bekannt durch eines der größten Ferien- 
projekte, bietet beispielhaft eine solche Einbindung.  
Die Offene Ganztagsschule an der Außenstelle Vingst/Höhenberg ist in diesem Projekt nicht nur 
durch die teilnehmenden Ferienkinder vertreten, sondern unterstützt jedes Jahr auch mit Workshop-
angeboten. 
Die Vernetzung sämtlicher Institutionen in Höhenberg und Vingst wurde in den letzten Jahren deut- 
lich erweitert und verbessert. Gerade im Bereich Bildung arbeiten viele Institutionen an themenbe- 
zogenen Projekten.  
Alle drei Monate gibt es ein Leitungstreffen der OGS aus Höhenberg und Vingst, welches dem In- 
formations- und Erfahrungsaustausch, auch auf sozialpolitischer Ebene, dienen soll und Möglich- 
keiten zum Zusammenschluss einzelner Aktivitäten in der OGS plant. 
Zusammen mit einer benachbarten Schule und dem Tus Verein rrh ist eine gemeinsame Fußball AG 
gestartet wurden. Auch findet einmal jährlich ein gemeinsames Fußballturnier für OGS Ferienkin- 
der im Sozialraum statt. In Zusammenarbeit mit der Sozialraumkoordination und dem TuS-Verein 
rrh. hat der Offene Ganztag der Monti-Ecke gUG (haftungsbeschränkt) die „Sportspiele der HöVi 
OGS“ mitentwickelt und initiiert.  
Im Rahmen des europäischen Vorlesetages 2015 haben Kinder des Offenen Ganztages eine Vorle- 
sung mit selbst erfundenen und geschrieben Geschichten angeboten. Diese ist seitdem auf Wander- 
schaft in die Kindergärten der Umgebung gegangen.

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Seit 2007 ist die Initiative Bildungslandschaft gegründet worden, in der die Montessori-Grund- 
schule im hohen Maße vertreten ist und auch die Monti-Ecke gGmbH als Träger des Offenen Ganz- 
tages vertritt. 
 
6. Aktuelle Umsetzung der Arbeit in der Montessori-Grundschule 
Ferdinandstraße und Schulstraße 
Die Arbeit in den OGS-Einrichtungen bezieht sich auf den Kooperationsvertrag mit der Stadt 
Köln und der Montessori-Grundschule und beinhaltet das tägliche Mittagessen, die 
Hausaufgabenbetreuung und AG-Angebote für die Kinder. 
245 Kinder im Alter zwischen 5 und 10 Jahren besuch en aktuell schultäglich die OGS in der 
Ferdinandstr., 100 Kinder die OGS in der Schulstraß e.  Die Kinder sind altersgemischt in 6 
Basisgruppen in der Ferdinandstr. und in 4 Gruppen in der Schulstr. aufgeteilt. Sie werden nach 
Unterrichtsende bis 17.00 Uhr und in den Ferien von 8.00 bis 17.00 Uhr betreut und begleitet.  
Ziel ist es, eine Lernkultur zu entwickeln, die die  Kinder in ihren Begabungen und Fähigkeiten 
unterstützt, fördert und fordert. Hierunter wird di e Bereitstellung von Angeboten zur individuellen 
Förderung, zur musisch-künsterlichen Bildung, zu Be wegung, Spiel, zur naturwissenschaftlichen 
sowie zur sozialen Bildung gesehen. 
Partizipation in den Einrichtungen heißt konkret, d ass die Kinder in Kinderkonferenzen und 
Gruppenstunden durch eine altersgemäße Beteiligung am Einrichtungsleben aktiv teilnehmen. 
Partizipation der Eltern wird durch deren Teilhabe an den Prozessen der OGS sowie deren 
Einflussnahme auf Planungs- und Entscheidungsprozes se gelebt. In der Erziehungs- und 
Bildungspartnerschaft können sich Eltern als Eltern vertreterinnen und Elternvertreter auch in den 
Elternrat wählen lassen und somit Einfluss auf den OGS-Alltag nehmen. Hier finden regelmäßige 
Treffen der Eltern mit den Einrichtungsleitungen st att. Die Mitarbeitenden gestalten im Sinne der 
Partizipation maßgeblich die täglichen Strukturen. In regelmäßig stattfindenden Teamtreffen erleben 
sie sich als MitgestalterInnen der OGS. Hier werden  auch die Planungen für gruppenübergreifende 
Aktivitäten und den AG-Betrieb angestoßen und erarbeitet. 
Unsere besondere pädagogische Qualität ist die Berü cksichtigung der Partizipation, des Lebens in 
Vielfalt, die Inklusion im erweiterten Sinne sowie unser Bildungsverständnis. Unser 
Bildungsverständnis bedeutet lebenslanges Lernen. 
Die Mitarbeitenden sind entweder pädagogische Fachk räfte oder bringen ihre Kompetenzen aus 
anderen Berufsfeldern mit und besuchen Fortbildunge n zum Arbeitsfeld OGS, machen 
berufsbegleitend das Montessori-Diplom, studieren Pädagogik oder machen die Erzieherausbildung. 
Auch die Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft wurde  kürzlich durch die Einrichtungsleitungen 
abgeschlossen. Die Weiterbildungen unterstützt die Monti-Ecke gGmbH finanziell und stellt 
Zeitfenster hierfür zur Verfügung. 
Ressourcenorientierte Erziehung bedeutet, die Kinde r zu unterstützen und Fähigkeiten zur 
Lebensbewältigung zu entwickeln. Hier dienen die Er zieherinnen und Erzieher als Modelle, die an 
den Stärken des einzelnen Kindes ansetzen und ihm ermöglichen, Herausforderungen erfolgreich und 
selbstbewusst zu meistern. Hier erhalten die Kinder  besonders durch unser AG-Angebot, das die 
Bildungsbereiche abdeckt, vielfältige Möglichkeiten. 
Das AG-Angebot richtet sich an den Interessen der K inder und hierzu gehören Freizeitangebote aus 
den Bereichen Naturwissenschaften, Interkulturelles  Lernen, Neue Medien, Gesundheit und 
Ernährung, Natur und Umwelt, Gendersensitives Lernen und Gestalten, Bewegung, Spiel und Sport, 
Kreativität und Handwerk, Musik und Kultur, Themen und fachbezogene klassen- und 
jahrgangsstufenübergreifende Projekte. Regelmäßig werden Ausflüge zur Erkundung der Umgebung 
durchgeführt, etwa der Rheinpark- Spielplatztag.

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Zur Förderung der Sozialkompetenz der Kinder in Ver bindung mit schulischer Kompetenz wird 
darauf geachtet, dass die Kinder die Möglichkeit be kommen, Empathiefähigkeit, Toleranz und 
Konfliktfähigkeit zu entwickeln. 
Seit 2008 besteht das Konzept „gewaltfrei lernen“ an der Schule und OGS. Ziel dieses Konzeptes ist 
das Erlernen fairen Streitens und die Stärkung der Kinder in ihrer Selbstbehauptung. Zur Umsetzung 
des Zieles hat das Pädagogenteam klare V orgaben era rbeitet für einheitliche, konsequente und 
nachvollziehbare Reaktionen bei Fehlverhalten von K indern. Faires Streiten erlernen die Kinder 
durch Rollenspiele, durch Anleitung, Aussprachen un d gegen Mobbing ALL FOR ONE – 
Mobbingfreie Klasse / OGS-Gruppe. 
Die Hausaufgaben werden täglich mit dem Ziel beglei tet, die Selbstständigkeit und das 
eigenverantwortliche Lernen der Kinder zu unterstützen. Hierzu erfolgt ein intensiver Austausch mit 
den Lehrenden. Zu Beginn eines Schuljahres wird den  Kindern über das Konzept „Lernen 
lernen“ vermittelt, sich für die Hausaufgaben zu organisieren. 
Das Mittagessen wird im Küchenbereich der Montessorischule für beide Standorte täglich frisch vom 
Küchenteam gekocht. Dabei wird auf eine vollwertige  Ernährung geachtet. Die Qualität der 
Lebensmittel ist sehr wichtig und dient dem Anspruc h, möglichst alle Gerichte frisch und 
vitaminreich anzubieten. Vegetarische Essenswünsche , der Verzicht auf die Verarbeitung von 
Schweinefleisch und die Berücksichtigung von Nahrun gsmittelunverträglichkeiten wird beachtet. 
Zusätzlich wird den Kindern zudem Obst und Rohkost angeboten. 
In den Ferien und an unterrichtsfreien Tagen sind d ie Einrichtungen ab 8.00 Uhr geöffnet. Hier 
erwartet die Kinder ein vielfältiges Ferienprogramm  organisiert durch die OGS-Mitarbeitenden und 
externe Kräfte. Traditionell fahren die Viertklässl er beider Einrichtungen in den Herbstferien als 
Gruppe mehrere Tage auf Gruppenfahrt. 
Beide Einrichtungen sind nur 3 Wochen in den Sommer ferien und zwischen Weihnachten und 
Neujahr geschlossen. 
 
6. Perspektiven 
Die Monti-Ecke gGmbH hat aufbauend auf der Arbeit i m Monti-Ecke e.V . eine hohe Fachlichkeit 
und ein in alle Bereiche der pädagogischen Arbeit d urchdringendes Montessori-Verständnis 
entwickelt. Ausgehend vom Blick auf das einzelne Ki nd, dessen Bedürfnisse und dem daraus 
notwendigen Begleitungsbedarf ist es wichtiges Anliegen, Gruppenerfahrungen zu ermöglichen, um 
eigene Sozialkompetenzen zu entwickeln. 
Der Träger hat sich dabei an vielfältigen Netzwerken und Kooperationen in den Sozialräumen und in 
den Fachstrukturen beteiligt und auch im inder eige nen Gesellschaftsstruktur entwickelt und 
aufgebaut.  
Die geringe Fluktuation der Mitarbeitenden und das lange Engagement macht auch die Kompetenz 
des Trägers als Arbeitgeber und Träger deutlich. 
Perspektivisch ist angestrebt die Ideen der Montess oripädagogik in Verbindung mit aktuellen 
pädagogischen Entwicklungen und Notwendigkeiten auc h anderen Kindern und Jugendlichen 
zwischen 0 und 18 Jahren und deren Familienbezügen zu eröffnen. Dies soll sowohl durch 
Kooperationen als auch ggfs. durch Eröffnung neuer Angebote unter dem Dach der Monti-Ecke 
gGmbH geschehen. 
 
 Köln, den 23.08.2017

Anlage 1 Monti Ecke gGmbH Satzung

16178 Zeichen

(2)

M)

(5)

Abschrift

Satzung der Monti Ecke gemeinnützige GmbH
& 1 Firma, Sitz
Die Gesellschaft führt die Firma Monti Ecke gemeinnützige GmbH.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln.
& 2 Zweck und Gegenstand der Gesellschaft

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in
der jeweils gültigen Fassung.

Zweck der Gesellschaft ist die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in of-
fenen Ganztagsschulen, Kindertagesstätten, Betreuungsformen an weiterfüh-
renden Schulen und anderen sozialen Einrichtungen.

Gegenstand der Gesellschaft ist die Trägerschaft von Einrichtungen, die der
Umsetzung des Gesellschaftszwecks dienen.

Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die geeignet
sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann im In- und Aus-
land Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen
sowie solche Unternehmen erwerben oder gründen.

Soweit es die Verwirklichung des Gesellschaftszweckes erfordert, ist eine Ko-
operation mit ortsansässigen Betrieben, der Stadtverwaltung, Kommunen sowie
Organisation, die anerkannte Träger der Jugendhilfe sind, einem Wohlfahrts-
verband angehören, gemeinnützige Zwecke verfolgen, als Träger eine Kommu-
ne haben oder eine Schule oder Hochschule sind, vorgesehen.

& 3 Gemeinnützigkeit

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt-
schaftliche Zwecke.

Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonsti-
gen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Gesellschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

& 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

8 5 Stammkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00 in Worten (Euro fünfund-
zwanzigtausend).

8 6 Organe der Gesellschaft

Die Organe der Gesellschaft sind:

1.
2;

Die Gesellschafterversammlung
Die Geschäftsführung

A. Geschäftsführung

M)

8 7 Aufgaben, Zusammensetzung, Weisungen

Die Geschäftsführung ist für die Führung der laufenden Geschäfte verantwort-
lich und wirkt an der strategischen Planung mit. Sie hat dabei der ideellen Aus-
richtung der Gesellschaft nach den 8$ 2, 3 in besonderem Maße Rechnung zu
tragen.

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Bestellung erfolgt
durch die Gesellschafterversammlung.

Die Rechte und Pflichten der Geschäftsführer ergeben sich aus dem Gesetz,
dem Anstellungsvertrag und dem Gesellschaftsvertrag. Die Geschäftsführer
sind verpflichtet, den Weisungen der Gesellschafter Folge zu leisten, insbeson-
dere eine von den Gesellschaftern aufgestellte Geschäftsordnung zu beachten
und von den Gesellschaftern als zustimmungspflichtig bezeichnete Geschäfte
auch nur mit deren Zustimmung vorzunehmen.

Grundsätzlich bedürfen alle Rechtshandlungen der Geschäftsführung, die über
den gewöhnlichen Rahmen des Handelsgewerbes, wie es die Gesellschaft be-
treibt hinausgehen, der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

& 8 Vertretung

Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer allein vertreten, wenn er alleiniger
Geschäftsführer ist oder wenn die Gesellschafter ihn zur Alleinvertretung ermächtigt
haben. Im Übrigen wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten.

Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Geschäftsführern Befreiung
von den Beschränkungen des $ 181 BGB erteilen.

B. Gesellschafterversammlung

1)

(2)

(4)

(6)

(N

(10)

8 9 Ordentliche Gesellschafterversammlung, Einberufung, Leitung

Die Gesellschafterversammlung vertritt die Interessen der Gesellschaft. Dabei
achtet sie insbesondere auf die Einhaltung der ideellen Zielsetzungen, wie sie
in 88 2, 3 beschrieben sind, sowie auf langerhaltende Substanzerhaltung der
Gesellschaft.

Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft statt.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet in den ersten sieben Mona-
ten des Geschäftsjahres statt. In der ordentlichen Gesellschafterversammlung
erstattet die Geschäftsführung Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr so-
wie über die Geschäftslage und Entwicklung.

Zu dieser alljährlichen Gesellschafterversammlung - wie auch zu allen außer-
ordentlichen Gesellschafterversammlungen - ist durch die Geschäftsführung
einzuladen und zwar unter Wahrung der Einladungsfrist von 2 Wochen. Der
Tag der Absendung und der Tag der Versammlung werden bei der Fristberech-
nung nicht mit berechnet. Die Einladung ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie
an die Adresse, die der jeweilige Gesellschafter der Gesellschaft schriftlich mit-
geteilt hat, versendet wird. Alle Einladungen zu einer Gesellschafterversamm-
lung haben mit eingeschriebenem Brief unter Angabe der Tagesordnungspunk-
te zu erfolgen, sofern nicht alle Gesellschafter bzw. die von ihnen Bevollmäch-
tigten darauf verzichten.

Es genügt die Einberufung durch einen Geschäftsführer

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 50 % des
Stammkapitals vertreten sind. Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, ist un-
verzüglich eine zweite Gesellschafterversammlung einzuberufen, die ohne Vor-
liegen dieser Voraussetzungen beschlussfähig ist.

Auch ohne ordnungsgemäße Einladung ist die Gesellschafterversammlung be-
schlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter vertreten sind und kein Wider-
spruch gegen die Beschlussfassung erhoben wurde

Jeder Gesellschafter kann sich durch einen anderen Gesellschafter mit schriftli-
cher Vollmacht vertreten lassen. Er ist auch berechtigt, einen vereidigten Buch-
prüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer zur Wahrnehmung der
Rechte in der Gesellschafterversammlung schriftlich zu bevollmächtigen.

Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der Geschäftsführung
einzuberufen, wenn mindestens 10 v. H. der durch die Gesellschafter gehalte-
nen Geschäftsanteile eine solche Einberufung verlangen, wenn das Interesse
der Gesellschaft es erfordert oder wenn zwingende gesetzliche Vorschriften
dies vorschreiben.

Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung führt ein Geschäftsführer als Vor-
sitzender. Der Vorsitzende bestimmt einen Protokollführer. Das Protokoll der
Gesellschafterversammlung ist von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer

-4-

zu unterzeichnen und spätestens 30 Tage nach Beendigung der Gesellschaf-
terversammlung allen Gesellschaftern zuzuleiten.

& 10 Aufgaben der Gesellschafterversammlung

Der Entscheidung der Gesellschafterversammlung obliegen alle Angelegenheiten, die
nicht durch Gesetz oder in diesem Gesellschaftsvertrag anderen Organen zugewiesen
sind, insbesondere:

a)

b)

c)
d)

e)

9)
h)

m)

wp)

Änderung des Gesellschaftervertrages, Satzungsänderungen die den Ge-
schäftszweck betreffen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Zusage des Fi-
nanzamtes, wonach die Gemeinnützigkeit auch nach der Satzungsänderung
bestehen bleibt.

Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals und Erwerb eigener Ge-
schäftsanteile.

Teilung sowie die Einziehung von Geschäftsanteilen.
Bestellung, Überwachung, Entlastung und Abberufung von Geschäftsführen.
Erteilung der Einzel-und Gesamtprokura.

Genehmigung und Überwachung des Wirtschafts- Stellen- und Investitions-
planes für das laufende Geschäftsjahr.

Genehmigung des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses.
Gewinnverwendung.
Die Beteiligung an anderen Unternehmen; Berufung und Entsendung von Ge-
schäftsführern bzw. Organmitgliedern in andere Unternehmen, soweit diese
Gesellschaft erhebliche Kapitalanteile hält.
Wahl des Abschlussprüfers.
Eröffnung und Schließung von Betriebsstellen.
Darlehens-und Wechselgeschäfte sowie Bürgschaften.
Grundstücksgeschäfte jeder Art.

& 11 Beschlussfassung
Die von den Gesellschaftern in Angelegenheiten der Gesellschaft zu treffenden
Bestimmungen erfolgen durch Beschlussfassung. Gesellschafterbeschlüsse
werden in Gesellschafterversammlungen gefasst. Beschlüsse außerhalb von
Versammlungen können, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form vor-

schreibt, schriftlich, elektronisch, mündlich, auch fernmündlich oder per Telefax
gefasst werden, wenn sich alle Gesellschafter an der Abstimmung beteiligen.

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(2)

aßß=

Die Gesellschafterbeschlüsse werden soweit das Gesetz und dieser Vertrag
keine andere Mehrheit vorsehen mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Jeder
Euro gewährt hierbei eine Stimme.

Folgende Beschlüsse bedürfen der Mehrheit von % der abgegebenen Stimmen:

- Änderung des Gesellschaftsvertrages. Satzungsänderungen die den Ge-
schäftszweck betreffen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Zusage des Fi-
nanzamtes, wonach die Gemeinnützigkeit auch nach der Satzungsänderung
bestehen bleibt.

- Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung.
- Auflösung der Gesellschaft.

Über sämtliche Gesellschafterbeschlüsse ist - soweit nicht eine notarielle Beur-
kundung stattzufinden hat - ein schriftliches Protokoll anzufertigen. In diesem
sind Ort und Tag der Versammlung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Ta-
gesordnung sowie die Beschlüsse festzuhalten.

Protokolle über Beschlussfassungen außerhalb von Gesellschafterversamm-
lungen sind nur vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. Den Gesellschaftern ist
eine Kopie weiterzuleiten.

Beschlüsse der Gesellschafter können, soweit nicht zwingende gesetzliche
Bestimmungen entgegenstehen, nur binnen einer Ausschlussfrist von einem
Monat nach Zugang des Protokolls durch Klage beim zuständigen Gericht an-
gefochten werden. Gesellschafter die eine ordnungsgemäße Einladung erhal-
ten, aber nicht an der Beschlussfassung teilgenommen oder einen Vertreter be-
vollmächtigt haben, sind nicht anfechtungsberechtigt.

8 12 Verfügung über Geschäftsanteile

Die - auch teilweise - Verfügung über einen Geschäftsanteil, insbesondere Ab-
tretung und Verpfändung sowie der Eintritt neuer Gesellschafter, ist nur mit Zu-
stimmung der Gesellschafterversammlung zulässig. Bei der Beschlussfassung
ist der betroffene Gesellschafter nicht stimmberechtigt. Die Zustimmung ist
schriftlich zu erteilen.

Ein zu veräußernder Geschäftsanteil ist der Gesellschaft selbst oder, nach die-
ser den übrigen Gesellschaftern gleichmäßig anzubieten. Das Angebot hat mit-
tels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen. Die Gesellschaft oder die einzelnen
Gesellschafter haben innerhalb der Frist von einem Monat nach Zugang des
Angebotes schriftlich zu erklären, ob sie das Angebot annehmen.

& 13 Anteilsübergang kraft Erbfolge

Geht ein Geschäftsanteil von Todes wegen über, so ist sein Erwerber verpflich-
tet, binnen sechs Monaten nach dem Erbfall der Gesellschaft selbst oder, nach
dieser den übrigen Gesellschaftern schriftlich von dem Erwerb zu unterrichten
und ihnen den Geschäftsanteil anzubieten. (Der verlangte Gegenwert darf den
Nominalwert der Geschäftsanteile nicht übersteigen). Bei Verletzung dieser
Pflicht hat die Gesellschaft das Recht, den Geschäftsanteil einzuziehen.

6)

(4)

(8)

(1)

(2)

(3)

N)

-6-

Geht der Geschäftsanteil an eine Erbengemeinschaft über, muss sich diese
gegenüber der Gesellschaft durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Die Gesellschaft oder die einzelnen Gesellschafter haben innerhalb der Frist
von einem Monat nach Zugang des Angebotes schriftlich zu erklären, ob sie
das Angebot annehmen. Sofern es unter den Gesellschaftern zu keiner Eini-
gung über die jeweilige Erwerbshöhe kommt, ist das Angebot gleichmäßig auf
die Gesellschafter zu verteilen, wobei ein unteilbarer Spitzenbetrag dem Ge-
sellschafter mit der geringsten Beteiligung zufällt.

Erfolgt keine Annahme des Angebotes kann die Gesellschafterversammlung
den Verbleib des Anteils beim Erben beschließen oder die Einziehung des Ge-
schäftsanteils zum Nominalwert der Geschäftsanteile beschließen. Ergeht kein
Einziehungsbeschluss innerhalb von drei Monaten seit dem Angebot des Erben
oder bei fehlendem Angebot - seit rechtskräftiger Feststellung des Übergangs
des Geschäftsanteils auf den Erben, gilt die Zustimmung der Gesellschafterver-
sammlung zum Verbleib bei dem Erben als erteilt.

Der Geschäftsanteil gewährt kein Stimmrecht, soweit und solange das Verfah-
ren nach den vorgenannten Absätzen nicht abgeschlossen ist.

$ 14 Einziehung von Geschäftsanteilen

Die Einziehung eines Geschäftsanteiles eines Gesellschafters ist ohne dessen
Zustimmung möglich, wenn

- über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren oder ein ge-
richtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet wird,

- in seinen Geschäftsanteil eine Zwangsvollstreckung betrieben wird, und es
dem Gesellschafter nicht gelingt binnen zwei Monaten die Aufhebung der
Vollstreckungsmaßnahme zu erreichen,

- ein wichtiger Grund zum Ausschluss des betreffenden Gesellschafters An-
lass gibt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Ge-
sellschafter die ihm obliegenden Pflichten grob verletzt oder ihm obliegende
Pflichten nicht nach zweimaliger schriftlicher Ermahnung binnen vier Wochen
erfüllt.

Die Einziehung bedarf eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung, der
mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst wird. Dem betroffenen Ge-
sellschafter steht kein Stimmrecht zu.

Statt der Einziehung kann die Gesellschaft verlangen, dass der Geschäftsanteil
an die Gesellschaft oder an eine von ihr benannte Person abgetreten wird.

& 15 Ausscheiden aus der Gesellschaft

Jeder Gesellschafter kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des
Geschäftsjahres seinen Austritt aus der Gesellschaft erklären. Im Falle des
Austritts oder der Ausschließung eines Gesellschafters wird diese nicht aufge-
löst, sondern - nach Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters - von den üb-
rigen Gesellschaftern fortgesetzt.

„Te

(2) Der ausscheidende Gesellschafter ist verpflichtet, seinen Geschäftsanteil auf
die Gesellschaft oder eine von ihr benannte Person zu übertragen. Der Ge-
schäftsanteil kann stattdessen auch eingezogen werden.

& 16 Auseinandersetzung - Abfindung

Im Falle der Einziehung eines Geschäftsanteiles, des Ausschlusses oder des Austrittes
eines Gesellschafters bzw. seiner Kündigung erhält der Gesellschafter dafür keine Ab-

findung.
& 17 Gründungskosten

Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Ge-
samtbetrag von 300,00 EUR, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals.
Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbe-
träge ihrer Geschäftsanteile.

8 18 Auflösung der Gesellschaft

(1) Die Gesellschaft wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung aufge-
löst.

(2) Für die Auflösung ist es erforderlich, dass ihr 75 % des Stammkapitals zustim-
men.

(3) Die Abwicklung obliegt der Geschäftsführung soweit die Gesellschafterver-
sammlung nichts anderes bestimmt.

(4) Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall des steuerbegünstigen Zwe-
ckes fällt das Vermögen der Gesellschaft an den Monti-Ecke e.V. (Vereinsregis-
ter des AG Köln, VR 12366) zu, mit der Bestimmung, das Vermögen unmittel-
bar und ausschließlich für die Förderung der Zwecke dieses Vereins zu ver-
wenden.

& 19 Schriftform
(1) Alle das Gesellschaftsverhältnis betreffenden Vereinbarungen zwischen den
Gesellschaftern untereinander oder mit der Gesellschaft bedürfen zu ihrer Wirk-

samkeit der Schriftform, soweit nicht zusätzliche Formerfordernisse bestehen.

(2) Dies gilt auch für die Vereinbarung des Verzichts auf das Erfordernis der
Schriftform.

& 20 Bekanntmachungen

Gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen erfolgen im elektronischen Bundesan-
zeiger, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt.

1)

& 21 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht be-

rührt.

Die betreffende unwirksame Bestimmung ist von den Gesellschaftern durch
eine wirksame zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Be-

stimmung entspricht.

Beratungsverlauf (1)

27.02.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0301/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.01.2018
Erstellt
23.01.2018 11:47