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Erneuerung der Lüftungsanlage (RLT) im Quäker Nachbarschaftsheim - Norbert-Burger-Bürgerzentrum

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0144/2020 vom 29.01.2020

Stand: Am 05.03.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Kostenschätzung RLT Anlagen vom 17.06.2019

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    Gebäudewirtschaft (GW) Datum: 17.06.2019 262 / 46 Name: Nießen Telefon: Fax: 221-20801 221-20175 Kostenschätzung Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Amt 50/2 Frau Pütz Ruf: 22345 Gebäude Quäker Nachbarschaftsheim, Kreuzner Str. 5- 9 Bereich RLT-Anlage Datum 17.06.2019 Meldung: Schadenmeldung SAP telefonisch eigene Feststellung 262/46 Brandschutzkonzept 2014 Gewünschte Maßnahme In o.g. Objekt soll aus Brandschutzgründen die Lüftungsanlage inkl. Kanalsystem erneuert werden; Durch die Erneuerung des Kanalsystems kann es zu unabsehbaren Kosten kommen, da die vorhandenen Abkastungen bzw. die Bühne angefasst werden müssen. Diese Kosten sind teilweise erfasst, können u.U. aber von der Schätzung abweichen. Notwendige Arbeiten/ Gewerke ca. Schätzkosten geplante Maßnahmen RLT-Gerät mit WRG 15.000,00€ Kanalsystem inkl. BSK 18.000,00€ Demontage und Entsorgung (alte Anlage) 4.000,00€ Wartungsvertrag, Jährlich ( für 4 Jahre) 3.000,00€ Elektro-Anschluss 2.000,00€ Heizungs-Anschluss 2.000,00€ Abkastung Kanäle inkl. Arbeiten Bühne 10.000,00€ Unvorhergesehene Kosten 10.000,00€ Vergabeamt 2.100,00€ Zwische nsumme netto 66.100,00 € brutto (incl.19% MwSt.) 12.559,00€ + Honorar 26 (HOAI oder 28,84% ) 19.064,00€ Gesamtsumme brutto 97.723,00€ Vorstehende Kosten sind Schätzkosten und können sich bei der Planung bzw. Bauausführung ändern. Um Bereitstellung der Kosten wird gebeten. Bestätigung Bauherr : Mit den vorgenannten Maßnahmen einverstanden: Die vorgenannten Maßnahmen bitte stornieren: Bemerkungen: Datum Unterschrift Fax an: Nr.:
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/2 Vorlagen-Nummer 0144/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erneuerung der Lüftungsanlage (RLT) im Quäker Nachbarschaftsheim - Norbert-Burger- Bürgerzentrum Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 5.1 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln die Erneuerung der Raumlufttechnischen Anlagen (RLT) im Quäker Nachbarschaftsheim und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen. Nach Kostenschätzung der städ- tischen Gebäudewirtschaft werden Mittel in Höhe von rund 98.000 Euro brutto benötigt (incl. Honorar Gebäudewirtschaft für die Baubetreuung von ca. 19.000 Euro brutto). Entsprechende Mittel stehen im Doppelhaushalt 2020/2021, Hj. 2020 im Teilergebnisplan 0507 Be- trieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 13 Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen. Alternative: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, auf die Erneuerung der RLT-Anlagen im Quäker Nach- barschaftsheim zu verzichten. Dies hätte zur Folge, dass die Nutzung des Versammlungsraums und der Kellerräumlichkeiten des Bürgerzentrums aufgrund brandschutztechnischer Defizite nicht mehr gestattet ist. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 98.000,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Quäker Nachbarschaftsheim ist eine Lüftungsanlage für den Versammlungsraum, die Diskothek und WC-Räume im Keller eingebaut. Diese Lüftungsanlage ist nach einer Änderung am äußeren Lüf- tungskanal nicht mehr in Betrieb. Im Rahmen der Abnahme der Brandschutzmaßnahmen hat das Bauaufsichtsamt die defekte Raum- lufttechnik (RLT) bemängelt. Bei der anschließenden Überprüfung durch eine Fachfirma hat diese festgestellt, dass die RLT- Anlagen nicht ohne größeren Aufwand wieder in Betrieb genommen werden können. Die Motoren und der Kreuzstromwärmetauscher müssten erneuert werden. Da die verbauten Motoren jedoch nicht mehr hergestellt werden und die neuen Motoren mit einer anderen Spannung laufen, ist eine Repara- tur aus technischen Gründen nicht mehr vorschriftsmäßig durchführbar. Zudem können die Fenster im Versammlungsraum aufgrund von Rahmenschäden nicht mehr geöff- net werden. Eine Erneuerung der RLT-Anlagen ist daher dringend erforderlich. Die Gesamtkosten werden lt. Kostenaufstellung der städtischen Gebäudewirtschaft auf rd. 98.000 Euro geschätzt (incl. Honorar Gebäudewirtschaft für die Baubetreuung). 3 Anlagen Kostenschätzung der Gebäudewirtschaft vom 17.06.2019

Beratungsverlauf

  1. 05.03.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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