Mandari Insight

0144/2020

Erneuerung der Lüftungsanlage (RLT) im Quäker Nachbarschaftsheim - Norbert-Burger-Bürgerzentrum

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.01.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 05.03.2020, TOP 3.6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Kostenschätzung RLT Anlagen vom 17.06.2019

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3545 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0144/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erneuerung der Lüftungsanlage (RLT) im Quäker Nachbarschaftsheim - Norbert-Burger-
Bürgerzentrum 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 5.1 Zuständigkeitsordnung der 
Stadt Köln die Erneuerung der Raumlufttechnischen Anlagen (RLT) im Quäker Nachbarschaftsheim 
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen. Nach Kostenschätzung der städ-
tischen Gebäudewirtschaft werden Mittel in Höhe von rund 98.000 Euro brutto benötigt (incl. Honorar 
Gebäudewirtschaft für die Baubetreuung von ca. 19.000 Euro brutto). 
 
Entsprechende Mittel stehen im Doppelhaushalt 2020/2021, Hj. 2020 im Teilergebnisplan 0507 Be-
trieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 13 Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen. 
 
Alternative: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, auf die Erneuerung der RLT-Anlagen im Quäker Nach-
barschaftsheim zu verzichten. Dies hätte zur Folge, dass die Nutzung des Versammlungsraums und 
der Kellerräumlichkeiten des Bürgerzentrums aufgrund brandschutztechnischer Defizite nicht mehr 
gestattet ist. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  98.000,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Quäker Nachbarschaftsheim ist eine Lüftungsanlage für den Versammlungsraum, die Diskothek 
und WC-Räume im Keller eingebaut. Diese Lüftungsanlage ist nach einer Änderung am äußeren Lüf-
tungskanal nicht mehr in Betrieb. 
Im Rahmen der Abnahme der Brandschutzmaßnahmen hat das Bauaufsichtsamt die defekte Raum-
lufttechnik (RLT) bemängelt. 
Bei der anschließenden Überprüfung durch eine Fachfirma hat diese festgestellt, dass die RLT-
Anlagen nicht ohne größeren Aufwand wieder in Betrieb genommen werden können. Die Motoren 
und der Kreuzstromwärmetauscher müssten erneuert werden. Da die verbauten Motoren jedoch nicht 
mehr hergestellt werden und die neuen Motoren mit einer anderen Spannung laufen, ist eine Repara-
tur aus technischen Gründen nicht mehr vorschriftsmäßig durchführbar. 
Zudem können die Fenster im Versammlungsraum aufgrund von Rahmenschäden nicht mehr geöff-
net werden. Eine Erneuerung der RLT-Anlagen ist daher dringend erforderlich. 
Die Gesamtkosten werden lt. Kostenaufstellung der städtischen Gebäudewirtschaft auf rd. 98.000 
Euro geschätzt (incl. Honorar Gebäudewirtschaft für die Baubetreuung).

3 
 
Anlagen 
 
Kostenschätzung der Gebäudewirtschaft vom 17.06.2019

Kostenschätzung RLT Anlagen vom 17.06.2019

1722 Zeichen

Gebäudewirtschaft (GW) Datum: 17.06.2019 
262 / 46 Name: Nießen 
 Telefon: 
Fax: 
  221-20801 
  221-20175 
 
Kostenschätzung  
 
Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren 
 Amt 50/2 Frau Pütz  Ruf:  22345  
 
Gebäude Quäker Nachbarschaftsheim, Kreuzner Str. 5- 9 
Bereich RLT-Anlage  
Datum 17.06.2019 
 
Meldung:  Schadenmeldung  SAP  
 telefonisch  
 eigene Feststellung 262/46 Brandschutzkonzept 2014   
 
Gewünschte Maßnahme 
 
In o.g. Objekt soll aus Brandschutzgründen die Lüftungsanlage inkl. 
Kanalsystem erneuert werden; Durch die Erneuerung des Kanalsystems kann 
es zu unabsehbaren Kosten kommen, da die vorhandenen Abkastungen bzw. 
die Bühne angefasst werden müssen. Diese Kosten sind teilweise erfasst, 
können u.U. aber von der Schätzung abweichen. 
 
Notwendige Arbeiten/  Gewerke  ca. Schätzkosten  
geplante Maßnahmen  RLT-Gerät mit WRG   15.000,00€ 
 Kanalsystem inkl. BSK 18.000,00€ 
 Demontage und Entsorgung (alte Anlage) 4.000,00€ 
 Wartungsvertrag, Jährlich ( für  4 Jahre)  3.000,00€ 
 Elektro-Anschluss  2.000,00€ 
 Heizungs-Anschluss 2.000,00€ 
 Abkastung Kanäle inkl. Arbeiten Bühne 10.000,00€ 
 Unvorhergesehene Kosten 10.000,00€ 
 Vergabeamt 2.100,00€ 
                                            Zwische nsumme netto 66.100,00 € 
 brutto (incl.19% MwSt.)  12.559,00€ 
 + Honorar 26 (HOAI oder 28,84% )  19.064,00€ 
   
 Gesamtsumme brutto  97.723,00€ 
 
Vorstehende Kosten sind Schätzkosten und können sich bei der Planung bzw. Bauausführung ändern. 
Um Bereitstellung der Kosten wird gebeten. 
 
 
Bestätigung Bauherr :                            Mit den vorgenannten Maßnahmen einverstanden:  
Die vorgenannten Maßnahmen bitte stornieren:  
Bemerkungen: 
    
Datum Unterschrift Fax an: Nr.:

Beratungsverlauf (1)

05.03.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0144/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.01.2020
Erstellt
16.01.2020 09:15