V/0823/2005
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk V Münster-Roxel
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Beschlussvorlage
1770 Zeichen
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. DER OBERBÜRGERMEISTER Rechtsamt Betrifft Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk V Münster-Roxel Beratungsfolge 27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk V Münster-Roxel wird wiedergewählt Herr Karl Heinz Garbe geboren am 25.06.1945 wohnhaft Eichenweg 13 b in 48161 Münster Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Die erste Amtszeit des Herrn Garbe als Schiedsperson für den Bezirk Roxel endet am 26.10.2005. Eine Wiederwahl oder Neuwahl ist deshalb erforderlich. Herr Garbe hat sich bereit erklärt, seine ehrenamtliche Tätigkeit weitere 5 Jahre auszuüben. Wei- tere Kandidaten für dieses Amt sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge- eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe- zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die Voraussetzungen für eine Wiederwahl liegen bei Herrn Garbe vor. I. V. Dr. Heinrichs Vorlagen-Nr.: V/0823/2005 Auskunft erteilt: Herr Himmelskötter Ruf: 492 30 30 E-Mail: HimmelsW@stadt-muenster.de Datum: 06.10.2005 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Eichenweg 13b
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0823/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 06.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37