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0553/2019

Sanierung und Umbau Europäisches Zentrum für Jazz und aktuelle Musik - Stadtgarten

Beschlussvorlage Ausschuss 18.03.2019

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Beschlussvorlage Ausschuss

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0553-2019 Anlage BV Zeitplan Sanierung Stadtgarten

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Beschlussvorlage Ausschuss

7491 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 0553/2019 
Freigabedatum  
18.03.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung und Umbau Europäisches Zentrum für Jazz und aktuelle Musik - Stadtgarten 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Sanierung und den Umbau des „Europäischen Zentrums für 
Jazz und Aktuelle Musik“ bei geplanten Gesamtkosten von 690.000 Euro in drei Bauabschnitten mit 
insgesamt 490.000 Euro in 2019 zu fördern. Die Mittel in Höhe von 490.000 Euro stehen im Teilplan 
0416 – Kulturförderung in der Teilplanzelle 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. 
 
 
Teil Maßnahme Anteilige Förder-
höhe 
Zeitplanung 
1 Umbau und Tieferlegung des 
Studios 672 (Kellergeschoss) 
 
160.000 Euro April bis September 
 
2 Allgemeine Sanierungs-, Re-
novierungs- und Ertüchti-
gungsmaßnahmen 
130.000 Euro April bis September 
3 Aufstockung Büroräume 
(zweigeschossig, ca. 100 m²) 
200.000 Euro 
 
Vorauss. Mai bis De-
zember 
  490.000 Euro  
 
 
Die Baumaßnahmen werden von dem Projektträger Initiative Kölner Jazzhaus e.V. durchgeführt. Die 
Förderung berücksichtigt die Nettoaufwendungen, da der Projektträger vorsteuerabzugsberechtigt ist.  
Alle nicht förderfähigen Kosten sowie alle förderfähigen Kosten, die die vorgelegte Kostenschätzung 
nach DIN 276 überschreiten, sind vom Projektträger zu tragen. 
 
Sofern aufgrund von baulichen Verzögerungen die Sanierung und der Umbau erst in 2020 abge-
schlossen werden kann, können Restmittel in das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden. 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.03.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  490.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss des Rates zur Haushaltssatzung 2019 wurde über die Kulturförderabgabe einmalig 
490.000 Euro für „Sanierung Jazzhaus Stadtgarten inkl. Studio 672“ eingestellt. Der Haushalts- und 
Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzung mit dem Hinweis: „Stärkung des europäischen Zentrums für 
Jazz und aktuelle Musik; Mittelfreigabe durch den Fach- und Finanzausschuss“.  
 
Der Projektträger - Initiative Kölner Jazz Haus e.V. - hat der Verwaltung einen ersten Zeit- Maßnah-
menplan für die vorgesehenen drei Baumaßnahmen sowie eine Kostenschätzung nach den Regelun-
gen der DIN 276 vorgelegt. In einem Ortstermin mit fachlicher Unterstützung eines städtischen Archi-
tekten wurden offene Fragen geklärt.  
 
Der Bedarf für die geplanten drei Baumaßnahmen ist begründet und kann nachvollzogen werden und 
übersteigen den im üblichen Maße durchzuführenden Instandhaltungsaufwand  
 
 
Teil 1 - Umbau und Tieferlegung des Studios 672 (Kellergeschoss) 
Im Studio 672 werden kleinere experimentelle Musikformate und Clubmusik präsentiert, wobei die 
Sicht auf die Bühne aufgrund von im Raum stehenden Säulen eingeschränkt ist. Durch die Umbau-
maßnahme (Eingangssituation, Garderobe, Vergrößerung der Bühne, akustische Verbesserung, etc.) 
wird die gesamte Konzertsituation für Künstlerinnen und Künstler und Publikum optimiert. Zudem wird 
es nach dem Umbau möglich sein auch bestuhlte Konzerte (ca. 60 Sitzplätze) durchzuführen. 
 
 
Teil 2 - Allgemeine Sanierungs-, Renovierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen 
Aufgrund von Undichtigkeiten auf der Terrasse dringt Feuchtigkeit in die darunterliegenden Räume 
ein. Um weitere Schäden an der Substanz des Gebäudes zu vermeiden, ist eine grundlegende Sanie-
rung der Terrasse, des Eingangsbereiches, der Treppenabgänge, Kellertüren und WC-Anlagen not-
wendig. Darüber hinaus soll eine Umstellung auf LED-Technik durchgeführt werden.

3 
 
 
Teil 3 - Aufstockung Büroräume 
Die bisherige räumliche Situation des künstlerischen Betriebsbüros ist beengt und von dem Platzan-
gebot für das vorhandene Personal zu klein. Mit dem Ausbau des Stadtgartens zum Europäischen 
Zentrum für Jazz und Aktuelle Musik wird der personelle Bedarf perspektivisch steigen (mehr 
Konzertveranstaltungen, Künstlerresidenzen, etc.) ,weshalb die Schaffung von zusätzlichem Büro-
raum unbedingt notwendig ist. Zudem soll ein Konferenzraum geschaffen werden, der auch für Work-
shops genutzt werden kann.  
 
Der Differenzbetrag von 200.000 Euro zu den Gesamtkosten von 690.000 Euro wird zweckgebunden 
für den 3. Teil - Aufstockung Büroräume - aus Landesmitteln getragen. Dieser Betrag ist bereits fern-
mündlich von dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Abtei-
lung Kulturbauten auch gegenüber der Stadt bestätigt. 
Darüber hinaus prüft das Land eine weitere Förderung von bis zu 400.000 Euro, um diese Baumaß-
nahme um zusätzliche 60 m² Büroräume, einen Aufzug, eine Solarfassade und eine Photovoltaikan-
lage zu erweitern. Diese Erweiterung würde ausschließlich aus Landesmitteln finanziert. Eine Ent-
scheidung zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage liegt nicht vor. 
 
 
Insgesamt konnte die Einschätzung gewonnen werden, dass die Umsetzung der Baumaßnahmen 
grundsätzlich realistisch ist. Da jedoch zum jetzigen Zeitpunkt die Risiken von Bauen im Bestand und 
weitergehenden kostenrelevanten Auflagen des Brandschutzes nicht eingeschätzt werden können, 
wurde der Projektträger darauf hingewiesen, dass alle nicht förderfähigen Kosten sowie alle förderfä-
higen Kosten, die die vorgelegte Kostenschätzung nach DIN 276 überschreiten, vom Projektträger zu 
tragen sind. 
 
 
In der Anlage ist der vorläufige Zeitplan beigefügt. Die Zeitplanung zu Teil 1 – Umbau und Tieferle-
gung Studio 672 ist noch abhängig von der Genehmigungszeit zum Bauantrag.  
Sehr zeitnah muss mit Teil 2 – Allgemeine Sanierungsarbeiten begonnen werden, um die Störungen 
im Betriebsablauf zu minimieren. Dessen Umsetzung ist in dem geplanten Zeitraum durchführbar. 
Die Zeitplanungen zu Teil 3 - Aufstockung Büros ist von der Entscheidung des Landes abhängig, in 
welchem Umfang diese Baumaßnahme gefördert wird. Sofern eine Erweiterung zu der jetzigen Pla-
nung (zweigeschossig, ca. 100 m²) unterstützt wird, ist die Planung entsprechend anzupassen.  
 
 
Um dem Projektträger unter den genannten Unwägbarkeiten eine größtmögliche Flexibilität zu ermög-
lichen, wird der Förderbetrag von 490.000 Euro für die Gesamtmaßnahme gewährt. Damit ist es dem 
Projektträger möglich - eine Abstimmung mit der Verwaltung vorausgesetzt - die für die drei Abschnit-
te geplanten Teilbeträge bedarfsorientiert einzusetzen mit dem Ziel, die Gesamtmaßnahme realisie-
ren zu können. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Zeit-/Maßnahmenplanung der drei Baumaßnahmen ist sehr eng an den geplanten Spielbetrieb 
des Europäischen Zentrums für aktuelle Musik und Jazz gekoppelt. Eine Verzögerung des Baube-
ginns gefährdet diese Zeitplanung und kann eine vollständige Neuplanung mit einer mehrmonatigen 
Verschiebung zur Folge haben.

0553-2019 Anlage BV Zeitplan Sanierung Stadtgarten

1499 Zeichen

1904-Jazzhaus-3.BA Umbau, Sanierung, Aufstockung-190220-Zeitplan

Kölner Jazzhaus - 3. BA - vorläufiger Zeitplan

Marciniak Architekten GmbH
Stand 20.02.2019

Alle Maßnahmen, insbesondere zeitliche Verschiebungen in enger Abstimmung mit Jazzhaus u.
Stadtgarten in Abhängigkeit bzw. unter Berücksichtigung von Veranstaltungen und saisonalen
Besonderheiten

Zeit 2019 Teil 1 Teil 2 Teil 3
Umbau u. Tieferlegung Allgemeine Sanierungs- u. Aufstockung Büros
KG/ Studio 672 Renovierungsmaßnahmen

‚April 04.04. Beschlussfassung Finanzierungsmittel durch den Rat der Stadt Köln
Beauftragung Architekten/ Fachplaner/ Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung

01/ Außenterrasse/
Beginn Ausführung
02/ Restaurant/
03/ Eingangsbereich/
04/ WC's Keller Studio 672/
05/ WC's Konzertsaal/
06/ Kellertüren/
07/ Renov. Trep.hs. IKJHS/
08/ KG Enthärtungsanlage/
09/ Umstellung LED Technik/
10/ Schließanlage/
Ausschreibung 02 — 10

Mai Bauantrag/ Beginn der Bauantrag/
Genehmigungszeit Bauausführung Genehmigungszeit
ca. 3 Monate Maßnahmen 02 - 10 ca. 3 Monate

Fertigstellung

Juni Ausführungsplanung wie vor 02 - 10/ Ausführungsplanung
Ausführung
Juli Ausschreibung wie vor 02 - 10 Ausschreibung
August Vergabe/ Baubeginn wie vor 02 - 10 Vergabe/ Baubeginn
September Ausführung/ wie vor 02 -10/ Ausführung
Fertigstellung Fertigstellung
Oktober Ausführung

November Ausführung

Dezember Fertigstellung

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Marciniak Architekten GmbH F %
Köln, den 20.022019 &
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Beratungsverlauf (2)

26.03.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 10.29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0553/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.03.2019
Erstellt
15.02.2019 11:36