0553/2019
Sanierung und Umbau Europäisches Zentrum für Jazz und aktuelle Musik - Stadtgarten
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 0553/2019 Freigabedatum 18.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung und Umbau Europäisches Zentrum für Jazz und aktuelle Musik - Stadtgarten Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Sanierung und den Umbau des „Europäischen Zentrums für Jazz und Aktuelle Musik“ bei geplanten Gesamtkosten von 690.000 Euro in drei Bauabschnitten mit insgesamt 490.000 Euro in 2019 zu fördern. Die Mittel in Höhe von 490.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzelle 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. Teil Maßnahme Anteilige Förder- höhe Zeitplanung 1 Umbau und Tieferlegung des Studios 672 (Kellergeschoss) 160.000 Euro April bis September 2 Allgemeine Sanierungs-, Re- novierungs- und Ertüchti- gungsmaßnahmen 130.000 Euro April bis September 3 Aufstockung Büroräume (zweigeschossig, ca. 100 m²) 200.000 Euro Vorauss. Mai bis De- zember 490.000 Euro Die Baumaßnahmen werden von dem Projektträger Initiative Kölner Jazzhaus e.V. durchgeführt. Die Förderung berücksichtigt die Nettoaufwendungen, da der Projektträger vorsteuerabzugsberechtigt ist. Alle nicht förderfähigen Kosten sowie alle förderfähigen Kosten, die die vorgelegte Kostenschätzung nach DIN 276 überschreiten, sind vom Projektträger zu tragen. Sofern aufgrund von baulichen Verzögerungen die Sanierung und der Umbau erst in 2020 abge- schlossen werden kann, können Restmittel in das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden. Ausschuss Kunst und Kultur 26.03.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 490.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Beschluss des Rates zur Haushaltssatzung 2019 wurde über die Kulturförderabgabe einmalig 490.000 Euro für „Sanierung Jazzhaus Stadtgarten inkl. Studio 672“ eingestellt. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzung mit dem Hinweis: „Stärkung des europäischen Zentrums für Jazz und aktuelle Musik; Mittelfreigabe durch den Fach- und Finanzausschuss“. Der Projektträger - Initiative Kölner Jazz Haus e.V. - hat der Verwaltung einen ersten Zeit- Maßnah- menplan für die vorgesehenen drei Baumaßnahmen sowie eine Kostenschätzung nach den Regelun- gen der DIN 276 vorgelegt. In einem Ortstermin mit fachlicher Unterstützung eines städtischen Archi- tekten wurden offene Fragen geklärt. Der Bedarf für die geplanten drei Baumaßnahmen ist begründet und kann nachvollzogen werden und übersteigen den im üblichen Maße durchzuführenden Instandhaltungsaufwand Teil 1 - Umbau und Tieferlegung des Studios 672 (Kellergeschoss) Im Studio 672 werden kleinere experimentelle Musikformate und Clubmusik präsentiert, wobei die Sicht auf die Bühne aufgrund von im Raum stehenden Säulen eingeschränkt ist. Durch die Umbau- maßnahme (Eingangssituation, Garderobe, Vergrößerung der Bühne, akustische Verbesserung, etc.) wird die gesamte Konzertsituation für Künstlerinnen und Künstler und Publikum optimiert. Zudem wird es nach dem Umbau möglich sein auch bestuhlte Konzerte (ca. 60 Sitzplätze) durchzuführen. Teil 2 - Allgemeine Sanierungs-, Renovierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen Aufgrund von Undichtigkeiten auf der Terrasse dringt Feuchtigkeit in die darunterliegenden Räume ein. Um weitere Schäden an der Substanz des Gebäudes zu vermeiden, ist eine grundlegende Sanie- rung der Terrasse, des Eingangsbereiches, der Treppenabgänge, Kellertüren und WC-Anlagen not- wendig. Darüber hinaus soll eine Umstellung auf LED-Technik durchgeführt werden. 3 Teil 3 - Aufstockung Büroräume Die bisherige räumliche Situation des künstlerischen Betriebsbüros ist beengt und von dem Platzan- gebot für das vorhandene Personal zu klein. Mit dem Ausbau des Stadtgartens zum Europäischen Zentrum für Jazz und Aktuelle Musik wird der personelle Bedarf perspektivisch steigen (mehr Konzertveranstaltungen, Künstlerresidenzen, etc.) ,weshalb die Schaffung von zusätzlichem Büro- raum unbedingt notwendig ist. Zudem soll ein Konferenzraum geschaffen werden, der auch für Work- shops genutzt werden kann. Der Differenzbetrag von 200.000 Euro zu den Gesamtkosten von 690.000 Euro wird zweckgebunden für den 3. Teil - Aufstockung Büroräume - aus Landesmitteln getragen. Dieser Betrag ist bereits fern- mündlich von dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Abtei- lung Kulturbauten auch gegenüber der Stadt bestätigt. Darüber hinaus prüft das Land eine weitere Förderung von bis zu 400.000 Euro, um diese Baumaß- nahme um zusätzliche 60 m² Büroräume, einen Aufzug, eine Solarfassade und eine Photovoltaikan- lage zu erweitern. Diese Erweiterung würde ausschließlich aus Landesmitteln finanziert. Eine Ent- scheidung zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage liegt nicht vor. Insgesamt konnte die Einschätzung gewonnen werden, dass die Umsetzung der Baumaßnahmen grundsätzlich realistisch ist. Da jedoch zum jetzigen Zeitpunkt die Risiken von Bauen im Bestand und weitergehenden kostenrelevanten Auflagen des Brandschutzes nicht eingeschätzt werden können, wurde der Projektträger darauf hingewiesen, dass alle nicht förderfähigen Kosten sowie alle förderfä- higen Kosten, die die vorgelegte Kostenschätzung nach DIN 276 überschreiten, vom Projektträger zu tragen sind. In der Anlage ist der vorläufige Zeitplan beigefügt. Die Zeitplanung zu Teil 1 – Umbau und Tieferle- gung Studio 672 ist noch abhängig von der Genehmigungszeit zum Bauantrag. Sehr zeitnah muss mit Teil 2 – Allgemeine Sanierungsarbeiten begonnen werden, um die Störungen im Betriebsablauf zu minimieren. Dessen Umsetzung ist in dem geplanten Zeitraum durchführbar. Die Zeitplanungen zu Teil 3 - Aufstockung Büros ist von der Entscheidung des Landes abhängig, in welchem Umfang diese Baumaßnahme gefördert wird. Sofern eine Erweiterung zu der jetzigen Pla- nung (zweigeschossig, ca. 100 m²) unterstützt wird, ist die Planung entsprechend anzupassen. Um dem Projektträger unter den genannten Unwägbarkeiten eine größtmögliche Flexibilität zu ermög- lichen, wird der Förderbetrag von 490.000 Euro für die Gesamtmaßnahme gewährt. Damit ist es dem Projektträger möglich - eine Abstimmung mit der Verwaltung vorausgesetzt - die für die drei Abschnit- te geplanten Teilbeträge bedarfsorientiert einzusetzen mit dem Ziel, die Gesamtmaßnahme realisie- ren zu können. Begründung der Dringlichkeit Die Zeit-/Maßnahmenplanung der drei Baumaßnahmen ist sehr eng an den geplanten Spielbetrieb des Europäischen Zentrums für aktuelle Musik und Jazz gekoppelt. Eine Verzögerung des Baube- ginns gefährdet diese Zeitplanung und kann eine vollständige Neuplanung mit einer mehrmonatigen Verschiebung zur Folge haben.
0553-2019 Anlage BV Zeitplan Sanierung Stadtgarten
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1904-Jazzhaus-3.BA Umbau, Sanierung, Aufstockung-190220-Zeitplan Kölner Jazzhaus - 3. BA - vorläufiger Zeitplan Marciniak Architekten GmbH Stand 20.02.2019 Alle Maßnahmen, insbesondere zeitliche Verschiebungen in enger Abstimmung mit Jazzhaus u. Stadtgarten in Abhängigkeit bzw. unter Berücksichtigung von Veranstaltungen und saisonalen Besonderheiten Zeit 2019 Teil 1 Teil 2 Teil 3 Umbau u. Tieferlegung Allgemeine Sanierungs- u. Aufstockung Büros KG/ Studio 672 Renovierungsmaßnahmen ‚April 04.04. Beschlussfassung Finanzierungsmittel durch den Rat der Stadt Köln Beauftragung Architekten/ Fachplaner/ Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung 01/ Außenterrasse/ Beginn Ausführung 02/ Restaurant/ 03/ Eingangsbereich/ 04/ WC's Keller Studio 672/ 05/ WC's Konzertsaal/ 06/ Kellertüren/ 07/ Renov. Trep.hs. IKJHS/ 08/ KG Enthärtungsanlage/ 09/ Umstellung LED Technik/ 10/ Schließanlage/ Ausschreibung 02 — 10 Mai Bauantrag/ Beginn der Bauantrag/ Genehmigungszeit Bauausführung Genehmigungszeit ca. 3 Monate Maßnahmen 02 - 10 ca. 3 Monate Fertigstellung Juni Ausführungsplanung wie vor 02 - 10/ Ausführungsplanung Ausführung Juli Ausschreibung wie vor 02 - 10 Ausschreibung August Vergabe/ Baubeginn wie vor 02 - 10 Vergabe/ Baubeginn September Ausführung/ wie vor 02 -10/ Ausführung Fertigstellung Fertigstellung Oktober Ausführung November Ausführung Dezember Fertigstellung . eg, & zn Be Marciniak Architekten GmbH F % Köln, den 20.022019 & gez. Bodo Marci 3 bi f ‘4, ARCHITEKT N mas gs DS
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0553/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.03.2019
- Erstellt
- 15.02.2019 11:36