AN/0939/2022
Änderungsantrag Alteburger Straße: Neurordnung ruhender Verkehr
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Änderungsantrag (CDU BV2)
2997 Zeichen
CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0939/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 Änderungsantrag Alteburger Straße: Neurordnung ruhender Verkehr Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU -Fraktion bittet, folgenden Änderungsantrag zum Antrag AN/0807/2022 auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 2. Mai 2022 zu set- zen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, das mit dem Verkehrszeichen 315 erlaubte Gehwegpar- ken an der Alteburger Straße stadtauswärts zw ischen Klerschweg und Bayenthalgürtel dahingehend zu ändern, dass nicht mehr das Parken „ganz auf dem Gehweg“ sondern nur noch das Parken „halb auf dem Gehweg rechts“ erlaubt ist. Die Parkflächen sind durch entsprechende Markierungen auf dem Gehweg und der Fahrbahn auszuweisen. Die Maß- nahme soll unabhängig und vorzeitig von der Umsetzung des beschlossenen Bewohner- parkens erfolgen. Die zum Parken zulässigen Flächen sollen durch weiße Markierungen gekennzeichnet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass für den Fußverkehr auf dem Gehweg eine Restbreite von 180 cm verbleibt. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Begründung für die Änderung: Die Bürgersteige an dieser Stelle sind 3,30 m bzw. 3,10 m breit, die Fahrbahn 7,10 m. Würden die Fahrzeuge in voller Breite auf der Fahrbahn stehen, bliebe e ine Restbreite von 3,60 m. Dies würde bedeuten, dass entweder das Parken auf einer Seite entfallen würde , um den Zweirichtungsverkehr dort weiter zu ermöglichen, was angesichts des hohen Parkdrucks in dem Bereich zusätzliche Probleme mit sich bringen würd e, oder aber dass die Alteburger Straße durchgehend zur Einbahnstraße umgewidmet werden müsste, wodurch der gesamte Verkehr in die Alteburger Straße durch die Tacitusstraße erfolgen müsste. Bei einer für den Fußverkehr auskömmlichen Restbreite von 1,80 m auf beiden Gehwe- gen bleibt eine Restbreite von 6,70 m auf der Fahrbahn, wodurch der Zweirichtungsver- kehr weiter ermöglicht wird. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Hennemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (5)
- Industriestraße 161
- Alteburger Straße
- Tacitusstraße
- Klerschweg
- Bayenthalgürtel
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0939/2022
- Typ
- Änderungsantrag BV2 (CDU)
- Datum
- 01.05.2022
- Erstellt
- 30.04.2022 10:08