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AN/0939/2022

Änderungsantrag Alteburger Straße: Neurordnung ruhender Verkehr

Änderungsantrag BV2 (CDU) 01.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 02.05.2022, TOP 8.1.5.1

Änderungsantrag (CDU BV2)

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Änderungsantrag (CDU BV2)

2997 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker  
Industriestr. 161  
- Haus 1 - Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0939/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 
Änderungsantrag Alteburger Straße: Neurordnung ruhender Verkehr 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die CDU -Fraktion bittet, folgenden Änderungsantrag zum Antrag AN/0807/2022 auf die 
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 2. Mai 2022 zu set-
zen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, das mit dem Verkehrszeichen 315 erlaubte Gehwegpar-
ken an der Alteburger Straße stadtauswärts zw ischen Klerschweg und Bayenthalgürtel 
dahingehend zu ändern, dass nicht mehr das Parken „ganz auf dem Gehweg“ sondern nur 
noch das Parken „halb auf dem Gehweg rechts“ erlaubt ist. Die Parkflächen sind durch 
entsprechende Markierungen auf dem Gehweg und der  Fahrbahn auszuweisen. Die Maß-
nahme soll unabhängig und vorzeitig von der Umsetzung des beschlossenen Bewohner-
parkens erfolgen.  
 
Die zum Parken zulässigen Flächen sollen durch weiße Markierungen gekennzeichnet 
werden. Dabei ist darauf zu achten, dass für den Fußverkehr auf dem Gehweg eine 
Restbreite von 180 cm verbleibt. 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
 
Begründung für die Änderung: 
 
Die Bürgersteige an dieser Stelle sind 3,30 m bzw. 3,10 m breit, die Fahrbahn 7,10 m. 
Würden die Fahrzeuge in voller Breite auf der Fahrbahn stehen, bliebe e ine Restbreite 
von 3,60 m. Dies würde bedeuten, dass entweder das Parken auf einer Seite entfallen 
würde , um den Zweirichtungsverkehr dort weiter zu ermöglichen, was angesichts des 
hohen Parkdrucks in dem Bereich zusätzliche Probleme mit sich bringen würd e, oder 
aber dass die Alteburger Straße durchgehend zur Einbahnstraße umgewidmet werden 
müsste, wodurch der gesamte Verkehr in die Alteburger Straße durch die Tacitusstraße 
erfolgen müsste. 
 
Bei einer für den Fußverkehr auskömmlichen Restbreite von 1,80 m auf beiden Gehwe-
gen bleibt eine Restbreite von 6,70 m auf der Fahrbahn, wodurch der Zweirichtungsver-
kehr weiter ermöglicht wird. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Schykowski    gez. Hennemann

Beratungsverlauf (1)

02.05.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Industriestraße 161
  • Alteburger Straße
  • Tacitusstraße
  • Klerschweg
  • Bayenthalgürtel

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Details

Aktenzeichen
AN/0939/2022
Typ
Änderungsantrag BV2 (CDU)
Datum
01.05.2022
Erstellt
30.04.2022 10:08