2681/2021
Stellungnahme zum Beschluss AN 1186/2021: Zukunft und Sicherungsmaßnahmen an Strunde-Bauwerken in Köln-Buchheim und Dellbrück
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Mitteilung BV
2265 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 2681/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 Stellungnahme zum Beschluss AN 1186/2021: Zukunft und Sicherungsmaßnahmen an Strunde-Bauwerken in Köln-Buchheim und Dellbrück Hier: Beschluss der Bezirksvertretung in der Sitzung der Bezirksvertretung am 14.06.2021, TOP 8.1.9 Die Bezirksvertretung Mülheim 1. beschließt die kurzfristige Instandsetzung der beschädigten Absperrgitter an Schachtanlagen der Stunde in Buchheim und Dellbrück durch die Verwaltung 2. bittet die Verwaltung aktuelle Pläne zum Umgang mit dem trockengelegten Altarm der Strunde in Buchheim vorzulegen Antwort der Verwaltung: Altarm der Strunde im Bereich Kattowitzer S traße Das Bauwerk an der Kattowitzer Straße wurde von uns untersucht und bewertet. Da keine unmittelba- re Gefahrenquelle besteht, wurde keine Sofortmaßnahme, wie z.B. an der u.a Straßenhaltestelle initi- iert. Die Sanierung oder der Rückbau des Bauwerks ergibt sich durch die von uns kurzfristig anste- hende detaillierte Grundlagenermittlung und Variantenbetrachtung. Altarm der Strunde Der Altarm der Strunde wurde 2016 an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) übergeben. In Zusammenarbeit mit Amt 67 wurde von uns eine Machbarkeitsstudie zur offenen Ver- bindung des Altarms mit dem Rhein untersucht. Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie werden Ihnen gesondert vorgestellt. Strunde im Bereich Straßenbahnhaltestelle Wir möchten uns über Ihren Hinweis bezüglich des beschädigten Absperrgitters an der Straßenbahn- haltestelle in Köln-Dellbrück bedanken. Dieses wurde wie sie in der unteren Abbildung sehen können, von unserer Betriebsabteilung am 08.07.2021 repariert bzw. erneuert. 2 Erneuerte Absperrgitter im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Dellbrücker Hauptstraße. Derzeit wird im Rahmen einer Hochwasserberechnung die grundsätzliche Notwendigkeit für dieses und weitere Bauwerke überprüft. Die Berechnungsergebnisse liegen voraussichtlich im September 2021 vor. Wenn die Ergebnisse zeigen, dass die Bauwerke nicht mehr benötigt werden, ist ein Rück- bau beziehungsweise eine Verdämmung der Bauwerke geplant.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Kattowitzer Straße
- Dellbrücker Hauptstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2681/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 27.07.2021
- Erstellt
- 27.07.2021 09:17