3162/2024
Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 Hier: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel gem.§ 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4102 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 3162/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 Hier: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel gem.§ 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 4 (Ehrenfeld) beschließt die Verwendung der bezirks- bezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2025/2026 un- ter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 27.06.2024 in Höhe von jeweils 148.400 € Teilpläne (konsumtiver Bereich) Teilplannummer und Bezeichnung 0416, Kulturförderung 39.400 € 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hil- fen 38.000 € 0604, Kinder- und Jugendarbeit 51.000 € 0801, Sportförderung 20.000 € Gesamtsumme: 148.400 € Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 296.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Zuge der Neufassung der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW fest- gelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2025/2026 auf insgesamt jeweils 1.435.600 € festgesetzt. Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung: Bezirk Einwoh- ner*innen Kopfbetrag je Einwoh- ner*in Anteil der Einwoh- ner*innen Sockel- betrag je Bezirk Gesamt- betrag auf- gerundet 1 Innenstadt 126.253 1,07 € 135.091 € 30.000 € 165.091 € 165.100 € 2 Rodenkirchen 112.056 1,07 € 119.900 € 30.000 € 149.900 € 149.900 € 3 Lindenthal 152.214 1,07 € 162.869 € 30.000 € 192.869 € 192.900 € 3 4 Ehrenfeld 110.589 1,07 € 118.330 € 30.000 € 148.330 € 148.400 € 5 Nippes 117.339 1,07 € 125.553 € 30.000 € 155.553 € 155.600 € 6 Chorweiler 83.273 1,07 € 89.102 € 30.000 € 119.102 € 119.200 € 7 Porz 115.324 1,07 € 123.397 € 30.000 € 153.397 € 153.400 € 8 Kalk 121.718 1,07 € 130.238 € 30.000 € 160.238 € 160.300 € 9 Mülheim 150.198 1,07 € 160.712 € 30.000 € 190.712 € 190.800 € Summe 1.088.964 1.165.191 € 1.435.191 € 1.435.600 Die Bezirksvertretung hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche Ver- wendung der Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnis- plans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach derzeit geltendem Haushaltsrecht eine unterjährige Verschiebung vom kon- sumtiven Bereich in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Haushaltsrechtlich nicht zulässig ist eine Mittelver- schiebung von investiven Ermächtigungen in die Ergebnisrechnung. Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel in der Ergebnisrechnung wird somit größtmögliche Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet. Anlagen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
929 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Für die Aufteilung der Haushaltsmittel ist gemäß Gemeindeordnung die Bezirksvertretung zuständig. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3162/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.11.2024
- Erstellt
- 15.10.2024 09:01