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3162/2024

Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 Hier: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel gem.§ 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 13.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 02.12.2024, TOP 9.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4102 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3162/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 Hier: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel gem.§ 
37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 4 (Ehrenfeld) beschließt die Verwendung der bezirks-
bezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2025/2026 un-
ter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 27.06.2024 in Höhe von jeweils 148.400 € 
 
Teilpläne (konsumtiver Bereich)  
Teilplannummer und Bezeichnung  
  
0416, Kulturförderung 39.400 € 
0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hil-
fen 
38.000 € 
0604, Kinder- und Jugendarbeit 51.000 € 
0801, Sportförderung 20.000 € 
  
Gesamtsumme: 148.400 € 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  296.800 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
 
Im Zuge der Neufassung der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW fest-
gelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom 
Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck 
eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in 
seiner Sitzung am 27.06.2024 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für 
die Haushaltsjahre 2025/2026 auf insgesamt jeweils 1.435.600 € festgesetzt. 
 
Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung: 
 
Bezirk Einwoh-
ner*innen  
Kopfbetrag 
je Einwoh-
ner*in 
Anteil der 
Einwoh-
ner*innen  
Sockel-
betrag je 
Bezirk 
Gesamt-
betrag 
auf- 
gerundet 
1 Innenstadt 126.253 1,07 € 135.091 € 30.000 € 165.091 € 165.100 € 
2 Rodenkirchen 112.056 1,07 € 119.900 € 30.000 € 149.900 € 149.900 € 
3 Lindenthal 152.214 1,07 € 162.869 € 30.000 € 192.869 € 192.900 €

3 
4 Ehrenfeld 110.589 1,07 € 118.330 € 30.000 € 148.330 € 148.400 € 
5 Nippes 117.339 1,07 € 125.553 € 30.000 € 155.553 € 155.600 € 
6 Chorweiler 83.273 1,07 € 89.102 € 30.000 € 119.102 € 119.200 € 
7 Porz 115.324 1,07 € 123.397 € 30.000 € 153.397 € 153.400 € 
8 Kalk 121.718 1,07 € 130.238 € 30.000 € 160.238 € 160.300 € 
9 Mülheim 150.198 1,07 € 160.712 € 30.000 € 190.712 € 190.800 € 
Summe  1.088.964  1.165.191 €  1.435.191 € 1.435.600 
 
Die Bezirksvertretung hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche Ver-
wendung der Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnis-
plans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt 
werden. Da nach derzeit geltendem Haushaltsrecht eine unterjährige Verschiebung vom kon-
sumtiven Bereich in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich 
keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Haushaltsrechtlich nicht zulässig ist eine Mittelver-
schiebung von investiven Ermächtigungen in die Ergebnisrechnung. Durch eine verstärkte 
Veranschlagung der Mittel in der Ergebnisrechnung wird somit größtmögliche Flexibilität bei 
der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet. 
   
Anlagen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

929 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Für die Aufteilung der Haushaltsmittel ist gemäß Gemeindeordnung die Bezirksvertretung zuständig. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

02.12.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3162/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.11.2024
Erstellt
15.10.2024 09:01