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1979/2020

Stellungnahme zum Änderungsantrag der Fraktionen CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen AN/0548/2020

Mitteilung Hauptausschuss 13.07.2020

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Mitteilung Hauptausschuss

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Mitteilung Hauptausschuss

7190 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/12 
 
Vorlagen-Nummer 13.07.2020 
 1979/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 13.07.2020 
 
Stellungnahme zum Änderungsantrag der Fraktionen CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen 
AN/0548/2020 
Von der Stadt untergebrachte Kinder und Jugendliche beim Homelearning nicht vergessen: 
Breitband-Internetzugang sicherstellen (AN/0523/2020) in der geänderten Fassung vom 
06.05.2020 mit der Vorlagen Nr. AN/0548/2020 
 
Mit o.g. Antrag wird die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Punkten gebeten: 
 
1. …den Zeitrahmen für freies Internet mit den Hotspots.Koeln so auszuweiten, dass dieser ohne 
ein erneutes Einloggen bis zu 4 Stunden am Stück genutzt werden kann. Die schon bestehende 
unbegrenzte Nutzungsdauer mit erneuten Einloggen bleibt hiervon unberührt.  
Es ist bisher schon möglich, an den städtischen Hotspots.Koeln unbegrenzt zu surfen, es ist l e-
diglich ein erneutes Einloggen nach einer Stunde notwendig. Um ein störungsfreies Homelearn-
ing zu ermöglichen scheint eine Zeitdauer von 4 Stunden ohne erneutes Einloggen sinnvoll.  
 
2. …darzulegen, welche städtischen Unterkünfte für Geflüchtete und Wohnungslose mit einem ent-
sprechenden Breitbandanschluss ausgestattet sind und welchen Optimierungsbedarf es gibt. Das-
selbe gilt für Jugendzentren und Jugendtreffs.  
Die Großzahl der städtischen Einrichtungen für die Flüchtlingsunterbringung ist bereits mit ent-
sprechenden Breitbandanschlüssen von NetCologne bzw. Mitbewerbern ausgestattet, eine ent-
sprechende Auflistung soll der Politik zur Kenntnis gegeben werden. Zu der Auflistung gehören je-
doch auch die Jugendzentren und Jugendtreffs. 
 
3. …zu prüfen, wie über die bisher von den Schulen zur Verfügung gestellten Leihgeräte hinaus, alle 
Kinder und Jugendlichen am Homelearning partizipieren können.  
In Ergänzung zum Antrag AN/0498/2020 aus der Sitzung des Schulausschusses vom 27.04.2020 
soll die Verwaltung darlegen, wie die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Homelearning -
Sitzungen erfolgen kann, wenn die Schule nicht über entsprechende eigene Leihgeräte verfügt. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1:  
Nach Absprache mit dem Serviceprovider NetCologne wird zeitnah (spätestens zum Schuljahres-
beginn 2020/2021) die Nutzung des Hotspots.Koeln in den städtischen Unterkünften für Geflüchte-
te und Wohnungslose von bis zu 4 Stunden ohne ein erneutes Einloggen ermöglicht. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 2:  
An allen Unterbringungsstandorten für Geflüchtete gibt es eine WLAN-Ausstattung, so dass eine 
Internetanbindung für Schülerinnen und Schüler unter den untergebrachten Geflüchteten grun d-
sätzlich gewährleistet ist. Die Evaluierung und Verbesserung des Internetempfangs in den Unter-
künften für Geflüchtete ist bereits ein laufendes Projekt beim Amt für Wohnungswesen, über wel-

2 
 
ches in regelmäßigen Abständen im Integrationsrat und im Ausschuss für Soziales und Senioren 
berichtet wird (zuletzt mit der Vorlage 1493/2020).  
Im Rahmen der Spendenaktion "Alle Lernen am Computer! Und ich?" hat der Verein „Kunst hilft 
geben für Arme und Wohnungslose in Köln e.V.“ Geld zur Neuanschaffung von 480 Laptops nebst 
Internet-USB-Sticks mit einer halbjährigen Flatrate gesammelt. Die ersten 20 Stück wurden an 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker und den Vorsitzenden des Kölner Flüchtlingsrates, Herr n 
Prößl, Ende Mai 2020 übergeben. Die Laptops wurden an Schülerinnen und Schüler an weiterfüh-
renden Schulen verteilt, die aufgrund ihrer Situation als untergebrachte Geflüchtete oder Wo h-
nungslose bisher keinen Computer hatten, um regulär am Homeschooling teilzunehmen. 
 
Nach § 14, Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) außerhalb städtischer Einrichtungen un-
tergebrachte Wohnungslose erhalten meist den sozialhilferechtlichen Regelsatz, in dem die Kosten 
für Internet enthalten sind. Ob sie sich davon eine Internetanbindung beschaffen, in welchem Um-
fang und bei welchem Anbieter, ist eine persönliche Entscheidung.  
Eine Liste von Unterkünften mit schulpflichtigen Kindern kann aus Gründen des Datenschutzes 
nicht übermittelt werden.  
Die etwa 100 Kölner Jugendeinri chtungen und Jugendtreffs, die alle durch Träger der freien J u-
gendhilfe betrieben werden, hielten in der Schließzeit wegen der Corona -Pandemie medial den 
Kontakt zu ihren Jugendlichen, die meist aus prekären Lebenslagen kommen und oftmals einer 
besonderen Förderung bedürfen. Dabei zeigte sich deutlich, dass diese Einrichtungen grundsätz-
lich eine bessere Ausstattung von Breitbandanschlüssen benötigen und Bedarf an mobilen Endge-
räten haben. Eine genaue Auflistung mit Priorisierung gemäß der Jugendhilfeplanung kann zeitnah 
erfolgen.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 3: 
Grds. können alle Schulen und alle Schülerinnen und Schüler von den Leihgeräten partizipieren. 
Die Verwaltung arbeitet aktuell an der zügigen Beschaffung weiterer mobiler Endgeräte (Tablet s 
und Notebooks). Zielsetzung ist eine Schüler/Geräteausstattung von rd. 30 % der Kölner Schüle-
rinnen und Schüler.  
Unabhängig von der Bereitstellung der Geräte durch den Schulträger ist jedoch zu bedenken, dass 
die Schülerinnen und Schüler hierfür über ei nen häuslichen Internetzugang bzw. WLAN verfügen 
müssen und die didaktischen Konzepte der Schulen ein digitales Homelearning vorsehen. Die Be-
antragung der Geräte beim Schulträger und die individuelle, bedarfsgerechte Verteilung der Geräte 
auf die Schülerinnen und Schüler obliegt der einzelnen Schule. 
 
Aktuell wurde, vor allem im Zuge der Coronakrise und des damit verbundenen Homeschoolings, 
kurzfristig die Möglichkeit geschaffen, schulträgereigene Geräte in die Ausleihe zu geben.  
Ob und in welchem Umfange künftig Homeschooling erforderlich sein wird, hängt davon ab, ob die 
angekündigte vollständige Öffnung aller Schulen ab Beginn des neuen Schuljahres umgesetzt 
werden kann.  
Unabhängig davon wird jedoch weiterhin unter Hochdruck zusammen mit dem Amt für Informati-
onsverarbeitung im Rahmen einer Sofortmaßnahme daran gearbeitet, weitere mobile Endgeräte 
(Tablets und Notebooks) von Seiten des Schulträgers an die Schulen zu bringen, um zusätzliche 
Bedarfe auch an Leihgeräten abdecken zu können. 
Mit dem seit mehreren Monaten angekündigten „Soforthilfeprogramm des Bundes“ sollen dem 
Vernehmen nach Kinder aus sozial benachteiligten Familien unterstützt werden, indem die durch 
den Schulträger zu beschaffenden Geräte von den Schulen an die betreffenden Schülerinnen und 
Schüler ausgeliehen werden. Leider liegen noch immer keine Förderbestimmungen sowie die Hö-
he der Fördermittel vor, so dass die Schulverwaltung die dringend notwendigen Beschaffungs-
maßnahmen noch nicht einleiten konnte. Im Rahmen der Möglichkeiten bereitet sich die Verwal-
tung jedoch auf die Umsetzung des Programms vor.  
 
Langfristig besteht die Zielsetzung des Schulträgers darin, elternfinanzierte Geräte unter Berück-
sichtigung einer sozialen Komponente in die Hand der Schülerinnen und Schüler zu geben, die 
dann sowohl im heimischen Umfeld wie auch in der schulischen Infrastruktur gleichermaßen ge-
nutzt werden können. 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

13.07.2020 Hauptausschuss
TOP 2.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1979/2020
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
13.07.2020
Erstellt
01.07.2020 10:02