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AGS/031/2025

Düsseldorfer Verbund Schuldnerberatung Sachstandsbericht 2024 und Controllingbericht 2024

Informationsvorlage 13.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Gesundheit und Soziales, Sitzung am 25.11.2025, TOP 10

Informationsvorlage

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20. Sachstands- und Controllingbericht

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Informationsvorlage

1032 Zeichen

AGS/031/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Düsseldorfer Verbund Schuldnerberatung Sachstandsbericht 2024 und 
Controllingbericht 2024 
Fachbereich: 
51 - Amt für Soziales und Jugend   
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Ausschuss für Gesundheit und 
Soziales 25.11.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Der Verbund der Schuldnerberatungsstellen in Düsseldorf arbeitet seit 20 Jahren 
vertrauensvoll und effektiv zusammen. Zur Steuerung des Beratungsgeschehens und 
der Fachlichkeit hat der Verbund im Jahre 2005 ein gemeinsames Controlling 
aufgebaut, welches die Grundlage für eine valide Datenlage des gesamten Verbundes 
bildet. Über den umfassenden Weiterentwicklungsprozess wird seitdem jährlich 
detailliert berichtet. 
 
Mit der diesjährigen Vorlage wird der 20. Sachstands- und Controllingbericht 
vorgelegt, der als Anlage beigefügt ist. 
 
 
Anlagen: 
20. Sachstands- und Controllingbericht

20. Sachstands- und Controllingbericht

39317 Zeichen

1 
 
20. Sachstands- und Controllingbericht des Verbundes 
der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungen 
 
Inhaltsverzeichnis 
Kapitel 1: Schuldner- und Insolvenzberatung 
1. Einleitung: 25 Jahre Insolvenzordnung – Entwicklung und Vorteile für 
Schuldner*innen und die öffentliche Hand 
2. Arbeit des Verbunds der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzbera-
tungsstellen in 2024 
a. Situation der Überschuldeten in Düsseldorf 
b. Tätigkeiten des Verbunds der Düsseldorfer Schuldner- und Insol-
venzberatungsstellen 
c. Situation von überschuldeten Selbstständigen 
d. Umstellung der Fachsoftware CAWIN 
e. Härtefallfonds Energie der BürgerStiftung 
3. Ausblick 
4. Eckdaten Schuldner- und Insolvenzberatung 2024 
 
Kapitel 2: Prävention 
1. Stärkung der Finanzkompetenz auf Bundesebene 
2. Zusammenarbeit auf Landesebene im Netzwerk Finanzkompetenz NRW 
3. Aktivitäten des AK Prävention Düsseldorf auf kommunaler Ebene 
4. Ausblick 
5. Eckdaten der Schuldenprävention 2024

2 
 
Kapitel 1: Schuldner- und Insolvenzberatung 
1. Einleitung: 25 Jahre Insolvenzordnung – Entwicklung 
und Vorteile für Schuldner*innen und die öffentliche 
Hand 
2024 feierte die Insolvenzordnung (InsO) ihr fünfundzwanzigjähriges Jubi-
läum. Die InsO stellt ein zentrales Instrument der modernen Schuldner- 
und Insolvenzberatung dar und ist Kernrechtsgebiet der täglichen Arbeit in 
den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.  
Die Insolvenzordnung (InsO) trat zum 1. Januar 1999 in Kraft und er-
setzte die zuvor geltenden Gesetze, insbesondere die Konkursordnung von 
1877 und die Vergleichsordnung von 1935. Sie stellte einen Paradigmen-
wechsel dar, da sie nicht nur die geordnete Abwicklung zahlungsunfähiger 
Unternehmen regelte, sondern erstmals auch eine zweite Chance für über-
schuldete Privatpersonen ermöglichte. Besonders mit der Einführung des 
Verbraucherinsolvenzverfahrens wurde ein wichtiger Schritt hin zu einer 
modernen Schuldenregulierung getan. 
In den vergangenen 25 Jahren hat sich die Insolvenzordnung kontinuier-
lich weiterentwickelt, um den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ge-
gebenheiten gerecht zu werden. Seit Einführung der Insolvenzordnung 
wurde die Insolvenzdauer beispielsweise mehrfach verkürzt. Bereits mit 
der Reform der InsO 2014, welche unter bestimmten Bedingungen eine 
Verkürzung der Insolvenz von sechs auf drei Jahre vorsah, wurde es über-
schuldeten Personen ermöglicht, einen rascheren wirtschaftlichen Neustart 
zu erlangen. Diese Bestrebungen wurden, mit der Umsetzung entspre-
chender EU-Richtlinien, 2020 fortgeführt. Seitdem beträgt die reguläre 
Laufzeit von Insolvenzverfahren drei Jahre. Im Zuge dieser weiteren Lauf-
zeitverkürzung ließ sich keine negative Auswirkung auf das Konsum- und 
Antragsverhalten der Überschuldeten beobachten
1. 
Ein wesentlicher Vorteil der Insolvenzordnung für Überschuldete liegt in 
der strukturierten Entschuldung. Während früher Schulden oft ein lebens-
langes Problem darstellten, bietet das Verfahren heute eine klare Perspek-
tive auf einen wirtschaftlichen Neubeginn. Zudem werden Überschuldete 
durch das Verfahren vor unkontrollierten Vollstreckungsmaßnahmen ge-
schützt, was ihre soziale und wirtschaftliche Existenz sichert.  
                                                           
1 Vgl. Bundesregierung / Bundesministerium der Justiz, 2024, BT Drucksache 20/12250 „Bericht der Bundesre-
gierung zur Evaluation des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur An-
passung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht so-
wie im Miet- und Pachtrecht“, https://dip.bundestag.de/drucksache/bericht-der-bundesregierung-zur-evalua-
tion-des-gesetzes-zur-weiteren-verk%C3%BCrzung/275185?term=Gesetz%20zur%20Entwick-
lung%20und%20Erprobung%20eines%20Online-Verfahrens%20in%20der%20Zivilgerichtsbar-
keit&start=550&rows=25&pos=550&ctx=d, abgerufen am 04.03.2025

3 
 
Auch für die öffentliche Hand hat die Insolvenzordnung große Vorteile. 
Überschuldete Personen, die keinen Weg aus ihrer finanziellen Misere fin-
den, geraten oft in die Abhängigkeit von staatlichen Sozialleistungen. 
Durch die Möglichkeit einer geordneten Entschuldung können sie schneller 
wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen, was die Kosten für staatliche Un-
terstützungsleistungen erheblich reduziert. Zudem sorgt eine effiziente In-
solvenzverwaltung dafür, dass Steuerrückstände oder andere öffentliche 
Forderungen zumindest teilweise beglichen werden können anstatt voll-
ständig auszufallen. Auch für Unternehmen in finanziellen Krisen trägt die 
Insolvenzordnung zur wirtschaftlichen Stabilität bei, indem sie eine gere-
gelte Sanierung ermöglicht und damit Arbeitsplätze erhält. 
Trotz mancher Herausforderungen hat sich die Insolvenzordnung in den 
letzten 25 Jahren als effektives Instrument zur Bewältigung finanzieller 
Krisen bewährt. Sie verbindet den Schutz der Gläubiger*innen mit der 
Chance auf eine zweite wirtschaftliche Existenz für Schuldner*innen und 
trägt zugleich zur Entlastung der öffentlichen Haushalte bei – ein Prinzip, 
das auch in Zukunft von großer Bedeutung bleiben wird.  
 
2. Aus dem Verbund der Düsseldorfer Schuldner- und In-
solvenzberatungsstellen in 2024 
a. Situation der Überschuldeten in Düsseldorf 
Insgesamt waren die Armutsindikatoren in Deutschland 2024 leicht rück-
läufig. Die Lebensrealität armer Menschen in Deutschland blieb dennoch 
weiterhin äußerst prekär. Deutschlandweit waren 2024 insgesamt 17,6 
Millionen Bürger*innen bzw. 20,9% (21,3% in 2023) der Bevölkerung 
akut von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. 6,0% der Bevölke-
rung waren 2024 von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung be-
troffen (6,9% in 2023)2. 
Auf der anderen Seite hat sich das Insolvenzgeschehen, als ein Indikator 
für den Bedarf und die Entwicklung im Bereich Schuldner- und Insolvenz-
beratung, gegensätzlich entwickelt und hat 2024 deutschlandweit stark 
zugenommen. Ursächlich hierfür dürften die allgemeine wirtschaftliche 
Entwicklung und die multiplen Krisen der letzten Jahre gewesen sein, wel-
che die deutschen Unternehmen und Verbraucher*innen vor eine Vielzahl 
von Herausforderungen gestellt haben und insbesondere durch die Anei-
nanderreihung verschiedener Ereignisse und Entwicklungen vorhandene 
Rücklagen aufgebraucht haben. Zugleich deutet dies aber auch darauf hin, 
                                                           
2 Destatis, Pressemitteilung Nr. 036 vom 29.01.2025, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilun-
gen/2025/01/PD25_036_63.html, abgerufen am 18.03.2025

4 
 
dass das Insolvenzverfahren als Instrument der wirtschaftlichen Sanierung 
für Privatpersonen und Unternehmen notwendig ist und funktioniert. 
Mit deutschlandweit insgesamt 120.674 beantragten Insolvenzverfahren 
(+9,5% im Vergleich zum Vorjahr) handelte es sich dabei um den höchs-
ten Wert seit 20163. Noch stärker war die Steigerung bei den Unterneh-
mensinsolvenzen. Diese betrugen im Jahr 2024 21.812 (+22,4% im Ver-
gleich zum Vorjahr)4. Bei den Verbraucherinsolvenzverfahren war hinge-
gen eine geringere Steigerung um 6,5% im Vergleich zu 2023 auf 71.207 
Verfahren zu verzeichnen5. 
Auch in Düsseldorf sind Armut und Überschuldung präsente Themen. 2024 
waren gemäß Schuldneratlas der Creditreform 9,4% der Düsseldorfer Bür-
ger*innen überschuldet. Somit hat sich die Quote der überschuldeten Düs-
seldorfer*innen seit 2019, als diese 12,09% betrug, zwar kontinuierlich 
reduziert, aber sie ist noch immer hoch.  
Zu beachten ist bei den oben aufgeführten Werten, dass die Wirtschafts-
auskunftei Creditreform in ihrem Bericht auch Menschen als überschuldet 
wertet, bei denen bereits eine Regulierung der Schulden, beispielsweise 
mithilfe einer Schuldner- und Insolvenzberatung, begonnen hat. Personen, 
die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder bereits einer Zah-
lungsvereinbarung nachkommen, um ihre Schulden nachhaltig und end-
gültig zu regulieren, werden Personen gleichgesetzt, die noch keinerlei 
Maßnahmen unternommen haben, um ihre Situation zu lösen. Da eine 
Schuldenregulierung in der Regel mehrere Jahre dauert, sind bei den Zah-
len von Creditreform somit auch viele Personen inkludiert, die bereits eine 
Schuldner- und Insolvenzberatung durchlaufen haben und sich auf dem 
Weg der Regulierung befinden.
6.  
Der Verbund der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen 
hat in 2024 insgesamt 5.113 Personen beraten. Dies entspricht relativ 
dem höchsten Beratungsquotienten seit 2018. 
 
 
 
                                                           
3 Vgl. Destatis, GENESIS-Online, Tabelle 52411-0050, abgerufen am 20.03.2025 
4 Vgl. Destatis, GENESIS-Online, Tabelle 52411-0060, abgerufen am 20.03.2025 
5 Vgl. Destatis, 2025, Pressemitteilung Nr. 96 vom 14.03.2025, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemit-
teilungen/2025/03/PD25_096_52411.html, abgerufen am 07.04.2025 
6 Creditreform Wirtschaftsforschung, 2024, „SchuldnerAtlas Deutschland 2024 – Überschuldung von Verbrau-
chern“, https://www.boniversum.de/fileadmin/user_upload/aktuelles/schuldner-atlas/2024/Schuldnerquo-
ten_2024_nach_Kreisen__Ranking_.pdf, abgerufen am 18.03.2025

5 
 
b. Tätigkeiten des Verbunds der Düsseldorfer 
Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen 
Die Beratungsinhalte und – schwerpunkte der Schuldner- und Insolvenz-
beratung haben sich 2024 verändert7. So hat sich der Trend aus 2023 
fortgesetzt, dass Beratungen seltener mit dem Ergebnis einer endgültigen 
Regulierung geführt werden konnten, sondern es sich häufiger um eine 
Beratung im Themenfeld Schuldnerberatung handelte. Unter diesem Be-
griff werden alle Beratungsinhalte subsummiert, die keine Schuldenregu-
lierung, beispielsweise durch eine Zahlungsvereinbarung oder die Einlei-
tung eines Insolvenzverfahrens, beinhalten. Hierzu gehören unter ande-
rem Beratungen zu Existenzsicherung und Pfändungsschutzmaßnahmen. 
Im Vergleich 2022 zu 2024 hat sich die Anzahl der Beratungen mit diesem 
Themenschwerpunkt von 1.370 auf 1.842 erhöht. Gleichzeitig sind die 
Fälle, in denen eine Regulierung durch Zahlungsvereinbarungen oder Er-
öffnung eines Insolvenzverfahrens umgesetzt wurde, von 2.272 auf 1.787 
gesunken.  
Ursächlich hierfür sind ganz unterschiedliche Aspekte. Nachfolgend werden 
einige beispielhaft aufgeführt: 
• Einführung des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes 
(PKoFoG) 
Die Themengebiete Pfändungsschutz und Existenzsicherung haben an Be-
deutung gewonnen. Im Zuge der Einführung des Pfändungsschutzkonto-
Fortentwicklungsgesetzes (PKoFoG) wurde den Beratungsstellen eine grö-
ßere Bedeutung zuteil und es wurden ihnen von den Gerichten mehr Auf-
gaben beim Pfändungs- und Vollstreckungsschutz übertragen. Das Gesetz 
ist zwar bereits zum 01.12.2021 in Kraft getreten, aber aufgrund der re-
gulären Mindest-Beachtungsdauer von P-Konto-Bescheinigungen, welche 2 
Jahre beträgt, sind die Änderungen und damit einhergehenden Tätigkeits-
verschiebungen ab Januar 2024 erstmals vollständig zum Tragen gekom-
men. 
• Ratsuchende mit Unterhaltsschulden 
Unterhaltsschulden sind eine regelmäßig vorkommende Kategorie von 
Schulden, die aufgrund der finanziellen und rechtlichen Besonderheiten 
von Unterhalt grundsätzlich schwieriger zu regulieren sind als viele andere 
Schulden. Deutlich erschwert ist eine Regulierung von Unterhaltsschulden, 
seitdem das Landesamt für Finanzen NRW begonnen hat, die Beitreibung 
von Forderungen der Unterhaltsvorschusskasse zu übernehmen. Das Lan-
desamt für Finanzen NRW verfolgt dabei eine sehr restriktive Politik und 
                                                           
7 Vgl. S. 11, 4. Eckdaten Schuldner- und Insolvenzberatung 2024

6 
 
zeigt keinerlei Verhandlungsbereitschaft. Als Folge dessen ist es Unter-
haltsschuldnern*innen oftmals unmöglich, ihre Schulden, beispielsweise 
durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren, zu regulieren. Diese Menschen 
sind somit oftmals gezwungen, dauerhaft im Rahmen des Pfändungsschut-
zes zu leben, ohne eine Chance, ihre Schulden strukturiert regulieren zu 
können. Dies steht dem Kerngedanken der Insolvenzordnung und moder-
ner Schuldenregulierung, welche in der Einleitung dieses Berichts erläutert 
wurde, diametral entgegen. Eine höchstrichterliche Entscheidung zum Vor-
gehen des Landesamts für Finanzen NRW ist derzeit noch nicht gefällt 
worden. 
• Gestiegene Lebenshaltungskosten 
Ein weiterer Faktor für die Verschiebung der Beratungsschwerpunkte sind 
die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Obwohl die Inflation 2024 abge-
flacht ist, haben die kumulierten Preissteigerungen der letzten Jahre, ins-
besondere für Familien im unteren und mittleren Einkommenssegment, zu 
einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung geführt. Im fünf-Jahres-Ver-
lauf betrug die Inflation für diesen Personenkreis 21%
8. Der Ziel-Inflati-
onswert der europäischen Zentralbank liegt eigentlich bei 2% pro Jahr.  
Dies führt dazu, dass es für die Menschen immer schwieriger wird, ihre 
alltäglichen Ausgaben zu decken und führt somit zu deutlich weniger fi-
nanziellem Spielraum, um bestehende Schulden zu regulieren.  
Aus fachlicher Sicht ist es jedoch unabdingbar, dass die Ratsuchenden zu-
nächst befähigt werden, mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkom-
men, in der Regel auch nur in den Grenzen des Pfändungsschutzes, mo-
natlich auszukommen. Ist dies nicht gegeben, ist die Wahrscheinlichkeit 
für eine Neuverschuldung stark erhöht und zumeist keine nachhaltige Re-
gulierung möglich, vor allem nicht durch ein geordnetes Insolvenzverfah-
ren. In diesen Fällen ist Schwerpunkt der Beratung daher oftmals, die ak-
tuelle Situation zu sichern und Perspektiven aufzuzeigen. 
• Sinkendes Selbsthilfepotenzial der Ratsuchenden 
Eine weitere Beobachtung ist, dass Fälle komplexer und dadurch in Teilen 
nicht bzw. deutlich schwieriger regulierbar zu sein scheinen. Dies ist eine 
Beobachtung, die auch andere Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
9, 
aber auch Beratungs- und Leistungsstellen aus anderen Spektren im Laufe 
                                                           
8 Vgl. Hans-Böckler-Stiftung, 2025, IMK Inflationsmonitor vom 21.01.2025, https://www.boeckler.de/de/pres-
semitteilungen-2675-inflation-2024-anstieg-zum-jahresende-nicht-ueberbewerten-66240.htm, abgerufen am 
21.03.2025 
9 Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V., 2024, „Bericht aus den Ländern: Thüringen – Hohe 
Belastung und komplexere Fälle“ in BAG SB Informationen – Die Fachzeitschrift für Schuldnerberatung, Aus-
gabe #3 2024, S. 168ff

7 
 
der Zeit gemacht haben. Hierzu zählen beispielsweise Personen, die auf-
grund unterschiedlicher und mitunter multipler Problemlagen nicht in der 
Lage sind, den Obliegenheiten des Insolvenzverfahrens, respektive den 
Zahlungsverpflichtungen einer außergerichtlichen Einigung, dauerhaft und 
zuverlässig nachzukommen oder sich um ihre finanziellen und organisato-
rischen Belange zu kümmern. 
Der Verbund der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen 
hat in 2023 und 2024 versucht, diese Beobachtung zu quantifizieren, in-
dem diese Fälle durch die Berater*innen entsprechend erhoben und kate-
gorisiert wurden. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Erhebung der so-
genannten komplexen Fälle nicht objektivierbar war, sodass diese Ende 
2024 wieder eingestellt wurde. 
Auch dieses Jahr fanden im Verbund laufend Arbeitstreffen statt, um die 
gute Zusammenarbeit zwischen den Verbundpartnern fortzusetzen und 
dadurch für die Düsseldorfer Bürger*innen eine gute Schuldner- und In-
solvenzberatung anzubieten. Zu diesem Zweck fanden über das Jahr ver-
teilt fünf Verbundsitzungen und regelmäßige Unterarbeitsgruppensitzun-
gen statt. Zudem richtete die Stadt Düsseldorf am 18.11.2024 die Jahres-
verbundsitzung aus, zu welcher jährlich alle Mitarbeiter*innen der Bera-
tungsstellen des Verbunds eingeladen werden. Inhaltlicher Schwerpunkt 
der diesjährigen Veranstaltung lag mit dem Motto Mental stark – ein Resi-
lienz Workshop darauf, die Mitarbeitenden dabei zu unterstützen, ange-
sichts einer immer schnelleren (Arbeits-) Welt gesund zu bleiben. Auch re-
gionsübergreifend fand ein stetiger Austausch zu den aktuellen Entwick-
lungen im Berufsfeld und –alltag statt.  
 
c. Situation von überschuldeten Selbstständigen 
Im Feld der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung ist der Umgang 
hinsichtlich der Beratung von aktiv Klein- und Soloselbstständigen bun-
desweit höchst unterschiedlich. Die große Mehrheit der Beratungsstellen 
berät dieses Klientel nicht. Gründe hierfür sind zum einen fehlende Kapa-
zitäten, aber auch das Erfordernis spezifischer Beratungskompetenzen, die 
sowohl den wirtschaftlichen als auch den juristischen Bereich umfassen. 
Es bedarf also in Teilen anderer Expertise als bei der Beratung von Ver-
brauchern*innen.  
Auch der Verbund der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungs-
stellen berät aktiv Selbstständige derzeit nur eingeschränkt. Diesbezüglich 
gibt es eine Varianz innerhalb des Verbunds.

8 
 
Um Klein- und Soloselbstständigen, die vielfach ein wichtiger Motor für die 
lokale Wirtschaft sind, dennoch eine umfassendere Beratung und Unter-
stützung zukommen lassen zu können, wurden verschiedene Wege erör-
tert und installiert. 
So befindet sich der Verbund mit der Handwerkskammer Düsseldorf und 
der Industrie- und Handelskammer im Austausch, um über die Kammern 
eine entsprechende Unterstützung zu installieren. Diese ist aber auf die 
Kammermitglieder begrenzt und umfasst somit beispielsweise freiberuflich 
tätige Menschen nicht. Diese Personengruppe hat somit nur die Möglich-
keit, für eine Schuldenregulierung anwaltliche oder gewerbliche Hilfe in 
Anspruch zu nehmen. Dies ist jedoch mit Kosten verbunden, die Menschen 
in einer Überschuldungssituation häufig nicht aufbringen können. Zudem 
fehlt hierbei zumeist der Aspekt der psychosozialen Beratung, welcher im 
Sinne einer ganzheitlichen Schuldner- und Insolvenzberatung für die Rat-
suchenden äußerst wichtig ist.  
Die Beratungsstellen des Verbundes sind dennoch bemüht, auch den Be-
darfen dieser Zielgruppe, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, soweit wie 
möglich gerecht zu werden. 
 
d. Umstellung der Fachsoftware CAWIN 
Der Umstieg auf eine neue Programmgeneration der Fachsoftware CAWIN 
war, trotz vorbereitender Maßnahmen in 2023, zeitintensiv und langwie-
rig. Dieser war aber zwingend erforderlich, weil der Softwaresupport der 
vorherigen Version enden wird. Es gab hierbei diverse Schwierigkeiten und 
eine Vielzahl von Arbeitstreffen im Verbund und wiederholter Austausch 
mit dem Hersteller waren erforderlich. Immer wieder wurden im laufenden 
Betrieb Fehler gefunden und Verbesserungsvorschläge durch die Prakti-
ker*innen gemacht.  
Durch die Bemühungen aller Verbundpartner*innen und des Herstellers 
konnten zwar Fortschritte erzielt, aber bislang nicht alle Probleme beho-
ben werden. Dies gilt insbesondere auch für das Statistikmodul, was zur 
Folge hat, dass die Ergebnisse unter 4. Eckdaten Schuldner- und Insol-
venzberatung 2024 im Detail nur eingeschränkt belastbar sind. Dies gilt 
bei den ausgewiesenen Eckdaten insbesondere für die Abgangsgründe, die 
Fallzahlen hingehen sind belastbar. Es wird weiterhin intensiv daran gear-
beitet, programmseitige Unstimmigkeiten zu identifizieren und zu korrigie-
ren. Diese Anstrengungen werden 2025 ungemindert fortgeführt werden 
müssen.

9 
 
e. Härtefallfonds Energie der BürgerStiftung 
Um einer erwarteten starken Zunahme von Stromsperren aufgrund der 
Energiepreissteigerungen zu begegnen und bedürftige Düsseldorfer*innen 
zu unterstützen, wurde von der BürgerStiftung, den Stadtwerken Düssel-
dorf und der Landeshauptstadt Düsseldorf bereits 2022 der Härtefallfonds 
Energie ins Leben gerufen.  
Aufgrund der Erfahrungen mit dem Verfügungsfonds zur Vermeidung von 
Stromsperren, welcher sich aus Mitteln des Stärkungspakts NRW speiste 
und bis Ende 2023 existierte, wurden die Zielgruppen des Härtefallfonds 
Energie ab 01.04.2024 modifiziert und auch für Transferleistungsbezie-
hende geöffnet. Um den dadurch gestiegenen Verwaltungsaufwand bewäl-
tigen zu können und um die Antragsteller*innen inhaltlich beraten zu kön-
nen, wurde die städtische Schuldner- und Insolvenzberatung in die Bear-
beitung der Anträge eingebunden. Es wurden insgesamt 197 Fälle von 
Transferleistungsbeziehenden bearbeitet, was zu einer phasenweise hohen 
Zusatzbelastung für die städtische Schuldner- und Insolvenzberatungs-
stelle führte, die nicht in die regulären Statistiken miteingeflossen ist.  
 
3. Ausblick 
Die Schuldner- und Insolvenzberatung in Düsseldorf stand 2024 erneut 
vor vielschichtigen Herausforderungen. Die anhaltend hohe Überschul-
dungsquote, die gestiegene Komplexität der Fallkonstellationen sowie die 
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führten zu Veränderungen in der Be-
ratungspraxis. Die Entwicklung des Vorjahres, dass vermehrt Fälle in der 
Beratungspraxis auftauchen, bei denen der Schwerpunkt zunächst auf 
existenzsichernden Maßnahmen, wie beispielsweise Krisenintervention, 
Existenzsicherung und psychosozialer Stabilisierung liegt, spiegelt zugleich 
den gesellschaftlichen Wandel und die zunehmende Fragilität vieler Le-
bensverhältnisse wider. 
Der Verbund der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen 
hat im Jahr 2024 erneut seine Rolle als verlässlicher Partner für über-
schuldete Bürger*innen erfüllt und wird dies auch im Jahr 2025 sein.  
Für das Jahr 2025 ist mit keiner grundlegenden Entspannung der Über-
schuldungslage zu rechnen. Der Verbund der Düsseldorfer Schuldner- und 
Insolvenzberatungsstellen wird daher gefordert sein, weiterhin den hohen 
Beratungsbedarf bedienen zu können.

10 
 
Ziel bleibt es, allen Ratsuchenden wie bisher eine qualitativ hochwertige 
und ganzheitliche Beratung zu ermöglichen – als wichtiger Beitrag zur so-
zialen Stabilität in Düsseldorf.

11 
 
4. Eckdaten Schuldner- und Insolvenzberatung 2024

12 
 
 
Kapitel 2: Prävention 
1. Stärkung der Finanzkompetenz auf Bundesebene 
Die seit 2023 vom Bundesminister für Finanzen und von der Bundesminis-
terin für Bildung und Forschung initiierten Strategie zur finanziellen Bil-
dung in Deutschland wurde bereits im letzten AGS-Bericht erwähnt. Die 
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 
hat im Auftrag der Bundesministerien den Stand der Finanzbildung in 
Deutschland analysiert und als Mapping-Bericht Finanzbildung in Deutsch-
land 2024 veröffentlicht. Zusammenfassend wird die Nationale Finanz-
bildungsstrategie beschrieben als ein auf nationaler Ebene koordinierter, 
aus einem angepassten Rahmen oder Programm bestehender Ansatz für 
Finanzbildung, der 
1. die zentrale Bedeutung der Finanzkompetenz anerkennt und gege-
benenfalls gesetzlich verankert, ihren Rahmen auf nationaler Ebene 
absteckt und dabei den aufgezeigten nationalen Anforderungen und 
Lücken Rechnung trägt, 
2. mit anderen Strategien zur Förderung des wirtschaftlichen und ge-
sellschaftlichen Wohlstands vereinbar ist, beispielsweise mit Strate-
gien für finanzielle Inklusion und finanziellen Verbraucherschutz, 
3. eine Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern sowie eine ver-
antwortliche Person oder ein Koordinierungsgremium auf nationaler 
Ebene vorsieht, 
4. einen Fahrplan zum Erreichen bestimmter vorab festgelegter Ziele 
innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens festlegt, 
5. für die einzelnen im Rahmen der nationalen Strategie umgesetzten 
Programme einen Leitfaden bereitstellt, um die Gesamtstrategie ef-
fizient und angemessen zu fördern, und 
6. Monitoring und Evaluierungen umfasst, um die Fortschritte im Hin-
blick auf die Strategie zu prüfen und gegebenenfalls Verbesserun-
gen vorzuschlagen.
10  
                                                           
10 Vgl. OECD, 2024, “Finanzbildung in Deutschland: Finanzielle Resilienz und finanzielles Wohlergehen verbes-
sern”, No. 43, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/c20b27ac-de, abgerufen am 04.02.2025

13 
 
Der vollständige Bericht Finanzbildung in 
Deutschland: Finanzielle Resilienz und finanziel-
les Wohlergehen verbessern kann auf der Webs-
ite der OECD eingesehen werden11. Zusammen-
fassend stellt die OECD fest, dass im internatio-
nalen Vergleich das Finanzkompetenzniveau der 
Erwachsenenbevölkerung in Deutschland schon 
relativ hoch ist. Dennoch gibt es Kompetenzlü-
cken. Die Analyse zeigt, dass bestimmte Bevöl-
kerungsgruppen, wie Menschen mit niedrigem 
Einkommen und niedrigem Bildungsniveau, 
Frauen, erwerbstätige Erwachsene und Selbst-
ständige sowie junge Menschen bei der Strategie 
besondere Beachtung finden sollten. Sie zeigt auch, dass relevante Fi-
nanzkompetenzen gestärkt werden müssen, insbesondere in den Berei-
chen: langfristiges Sparen und Altersvorsorge, Beteiligung am Kapital-
markt, verantwortungsvolle Kreditnutzung, sichere Nutzung digitaler Fi-
nanzdienstleistungen und die Umsetzung von Nachhaltigkeitspräferenzen.  
Um den Austausch der unterschiedlichen Akteure, die Finanzkompetenz 
vermitteln, untereinander zu stärken, luden das Bundesministerium der Fi-
nanzen (BMF) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung 
(BMBF) im Oktober 2024 dem großen Fachkongress Festival der Finanzbil-
dung nach Berlin ein. Es waren über 900 Teilnehmende und 125 Expertin-
nen und Experten von mehr als 70 Organisationen anwesend
12.  
   
   
                                                           
11 Vgl. OECD, 2024, “Finanzbildung in Deutschland: Finanzielle Resilienz und finanzielles Wohlergehen verbes-
sern”, No. 43, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/c20b27ac-de, abgerufen am 04.02.2025 
12 Vgl. Bundesministerium für Finanzen und Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2024, „Rückblick auf 
das Festival für Finanzbildung“, https://www.mitgeldundverstand.de/fibi/DE/Festival-fuer-Finanzbildung/Rueck-
blick/rueckblick.html, abgerufen am 28.01.2025

14 
 
Schon während des Festivals deutete sich an, dass es eine Institutionali-
sierung der Finanzbildungsstrategie geben wird. Im Referentenentwurf 
zum Finanzbildungsstärkungsgesetz wird konkret vorgeschlagen, die Stif-
tung Geld und Währung in die Stiftung Finanzbildung, Geld und Währung 
umzubenennen. Diese soll künftig insbesondere die Umsetzung von bun-
desweiten Maßnahmen und Strategien zur Stärkung der finanziellen Bil-
dung in Deutschland, in enger Abstimmung mit den Stakeholdern der fi-
nanziellen Bildung, koordinieren und darüber hinaus auch eigene Finanz-
bildungsinhalte entwickeln, von pädagogischen Ressourcen bis hin zu Sen-
sibilisierungskampagnen. Der Referentenentwurf wird derzeit in der Fach-
welt diskutiert. Die weiteren Entwicklungen zur nationalen Strategie zur fi-
nanziellen Bildung werden seitens des Arbeitskreises Prävention (AK Prä-
vention) Düsseldorf weiterhin interessiert beobachtet und über das bun-
desweite Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz (PNFK) in der Ausgestal-
tung inhaltlich und politisch mit unterstützt. Der AK Prävention Düsseldorf 
erhofft sich hierdurch eine noch größere Sichtbarkeit der Finanzthemen in 
der öffentlichen Wahrnehmung und damit verbunden eine einfachere Ak-
quise, den Zugriff auf moderne, medial gut aufbereitete Materialien, Filme 
und Spiele, aber auch eine Prüfung von bundesweiten Angeboten auf ihre 
Qualität und Seriosität, um den Einsatz in den Düsseldorfer Schulen und 
allen anderen Einrichtungen gewährleisten zu können.    
 
2. Zusammenarbeit auf Landesebene im Netzwerk Fi-
nanzkompetenz NRW 
Über das Netzwerk Finanzkompetenz NRW und die hierüber angebotene 
Schülerakademie, die als Projekttag zur Stärkung der Finanzkompetenz 
von der Uni Siegen zusammen mit den Netzwerkern vor Ort ausgerichtet 
und vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz getragen 
wird, wurde bereits mehrfach berichtet. Der AK Prävention Düsseldorf hat 
über diese Netzwerkarbeit auch bei der Themenauswahl und bei der Aus-
gestaltung der Lerninhalte mitgeholfen und durch verschiedene Hospitati-
onen bei unterschiedlichen Schülerakademien außerhalb Düsseldorfs fest-
gestellt, dass sich dieses Format zur Vermittlung von Finanzkompetenz 
auch gut an Düsseldorfer Schulen umsetzen lässt und bisherige eigene 
Konzepte hervorragend unterstützen und ergänzen kann. 2024 wurden di-
rekt zwei Schülerakademien
13 für Düsseldorf gebucht. 
                                                           
13 Vgl. Netzwerk Finanzkompetenz NRW, Schülerakademie Finanzkompetenz, https://www.netzwerk-finanzkom-
petenz.nrw.de/pages/schuelerakademie, abgerufen am 28.01.2025

15 
 
 
 
An der Gemeinschaftshauptschule Benrath14 konnten die Schülerinnen 
und Schüler sich an sechs Stationen zu den Themen Budgetplanung, 
Konto, Glücksspiel, Versicherungen, Geschäftsfähigkeit und im Spiel zu 
allgemeinen Fragen rund um ihre eigene Finanzkompetenz erproben und 
als Teams gemeinsam Punkte sammeln.  Für alle war es ein methodisch 
und inhaltlich sehr abwechslungsreicher Vormittag, denn zwischen Lesen, 
Fragenbeantworten, Spielen und Videodrehen wechselten die Aufgaben 
rasch und es machte sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch den 
Lehrkräften Spaß, auf spielerische Weise eher trockenes finanzielles Fach-
wissen zu erwerben und zu vertiefen.  
 
 
 
                                                           
14 Vgl.  Netzwerk Finanzkompetenz NRW, Schülerakademie Finanzkompetenz, https://www.netzwerk-finanz-
kompetenz.nrw.de/pages/schuelerakademie, abgerufen am 28.01.2025

16 
 
Zum ersten Mal fand die Schülerakademie Finanzkompetenz NRW an einer 
Förderschule statt. Die Ferdinand-Schule der Graf Recke Stiftung in 
Düsseldorf war am 7. Juni 2024 Gastgeberin der 25. Schülerakademie des 
Netzwerks Finanzkompetenz. Der Projekttag an der Ferdinand-Schule war 
strukturiert und interaktiv gestaltet. Die teilnehmenden Schülerinnen und 
Schüler durchliefen vier verschiedene Stationen, die von Frau Nitsche und 
Frau Schönhoff als Netzwerkerinnen und von Louisa Kölzer und Dr. Manuel 
Froitzheim von der Uni Siegen angeleitet wurden. Diese Stationen umfass-
ten Themen wie Budgetplanung und Versicherungen. 
Besonders hervorgehoben wurde der handlungsorientierte Ansatz der 
Schülerakademie, der den Jugendlichen praxisnahe Fähigkeiten und Wis-
sen im Umgang mit finanziellen Angelegenheiten vermittelte. Die Schüle-
rinnen und Schüler konnten aktiv teilnehmen, Fragen stellen und in prakti-
schen Übungen ihr neu erworbenes Wissen anwenden. Die Resonanz auf 
die erste Durchführung an einer Förderschule war durchweg positiv. Leh-
rerinnen und Lehrer der Ferdinand-Schule betonten die Relevanz und den 
Nutzen der vermittelten Inhalte für ihre Schule. „Es ist wichtig, dass auch 
unsere Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, sich mit Finanz-
themen auseinanderzusetzen und Kompetenzen zu erwerben, die ihnen im 
Alltag und späteren Berufsleben zugutekommen“, erklärten die Lehrkräfte 
der Ferdinand-Schule. 
Die erfolgreiche Integration einer Förderschule in die Schülerakademie 
gibt Anlass zu weiteren Planungen. Zukünftig werden sicherlich noch mehr 
Förderschulen in das Programm aufgenommen werden können, um somit 
die Finanzkompetenz in Nordrhein-Westfalen noch breiter zu stärken.
15 16 
 
   
                                                           
15 Vgl. Netzwerk Finanzkompetenz NRW, 2024, „Erste Schülerakademie an einer Förderschule erfolgreich durch-
geführt“, https://www.netzwerk-finanzkompetenz.nrw.de/veranstaltungsberichte/veranstatungsberichte-
view/89, abgerufen am 28.01.2025 
16 Auszug aus dem Newsletter des Netzwerkes Finanzkompetenz vom 05.07.24

17 
 
Eine Schülerakademie kann sowohl von den Schulen direkt als auch über 
und mit den jeweiligen Präventionskräften des Netzwerkes Finanzkompe-
tenz NRW und somit auch vom AK Prävention Düsseldorf gebucht werden. 
Sie eignet sich als Einzelveranstaltung genauso wie als Themenschwer-
punkt in einer Projektwoche und wird stetig inhaltlich erweitert. Der AK 
Prävention Düsseldorf freut sich, ein solches Angebot im Repertoire zu ha-
ben und auf Wunsch anbieten zu können, weil mehrere Themen zur Fi-
nanzbildung gebündelt vermittelt werden können. 
 
3. Aktivitäten des AKs Prävention Düsseldorf auf kommu-
naler Ebene 
Der Arbeitskreis Prävention des Verbundes der Düsseldorfer Schuldnerbe-
ratungsstellen vermittelt und stärkt die Finanzkompetenz der Düsseldorfer 
Bürger*innen durch Veranstaltungen, die über das gesamte Jahr hindurch 
von den Einrichtungen gebucht und von den Referierenden inhaltlich auf 
die jeweilige Zielgruppe zugeschnitten werden. Die statistische Übersicht 
für 2024 ist im Anschluss im Eckdatenblatt zu finden.  
   
   
 
Jährlich ruft die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände zur 
Aktionswoche Schuldnerberatung auf. Auf unterschiedliche Weise und je 
nach Thema haben sich der Verbund der Düsseldorfer Schuldner- und In-
solvenzberatungsstellen oder einzelne Beratungsstellen in der Vergangen-
heit hieran bereits beteiligt. Anfang 2024 schlug die Arbeitsgemeinschaft 
Schuldnerberatung der Verbände das Thema Buy Now – Inkasso später

18 
 
vor, um thematisch ein besonderes Augenmerk auf die zunehmende Ver-
schuldung durch viele Minikredite für Konsumgüter bei unterschiedlichsten 
Anbieter*innen hinzuweisen. Der Verbund der Düsseldorfer Schuldner- 
und Insolvenzberatungsstellen entschied sich, unter der Federführung des 
AK Prävention, die Aktionswoche mit auszugestalten. Es entstand die Idee 
einer Wanderausstellung, deren Materialien - eigens entworfene wieder-
verwertbare Stellwände - und Aktionen, beispielsweise Mitmach-Parcours, 
auch im Sinne der Nachhaltigkeit weit über die Aktionswoche hinaus ein-
setzbar sind. Die Aktionswoche startete mit einer gemeinsamen Auftakt-
veranstaltung in der Zentralbibliothek und wanderte anschießend durch 
die verschiedenen Beratungsstellen des Verbundes. Von allen Seiten 
wurde diese Aktionswoche sehr positiv aufgenommen und hat somit ihr 
Ziel, auf die Schuldner- und Insolvenzberatung, die Präventionsarbeit so-
wie auf das Thema an sich, aufmerksam zu machen, vollends erreichen 
können. Die positive Resonanz ermutigt, auch zukünftig Aktionswochen 
mitzugestalten.  
Im letzten AGS-Bericht wurde erwähnt, dass zukünftig an einer gemeinsa-
men Internetseite gearbeitet wird, um Themenschwerpunkte und Kontakt-
daten für Interessierte genauso sichtbar zu machen, um den Referieren-
den auch die Möglichkeit zu bieten, schnell und unkompliziert Materialien 
zu teilen. Eine Cloud zur Ablage und zum Teilen von Materialien wurde in-
zwischen eingerichtet und wird rege genutzt und von städtischer Seite ge-
pflegt. Der Aufbau einer Internetseite als Unterseite zur Webseite des Ver-
bundes der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen ist 
noch in Planung.  
 
4. Ausblick 
Im Zuge der Ausgestaltung und Umsetzung der nationalen Strategie zur 
finanziellen Bildung in Deutschland werden sich nicht nur aktuell tätige Ak-
teure, sondern auch einige Neue ins Sichtfeld bringen, um Finanzkompe-
tenz zu vermitteln. Somit wird es besonders wichtig, bundesweit verlässli-
che Qualitätsstandards für alle Anbieter vorzugeben, um den Verbraucher-
schutz zu gewährleisten und vor Verkaufsveranstaltungen zu schützen. 
Hieran wird 2025 seitens der Bundesministerien verstärkt gearbeitet. 
Gleichzeitig wird es spannend zu beobachten, ob und wie sich die Strate-
gie auf finanzberatende Personen und Unternehmen in Düsseldorf aus-
wirkt und somit auch die Arbeit des AKs Prävention beeinflusst. 
Um die Angebote zur Vermittlung der Finanzkompetenz immer aktuell und 
auch zukunftsfähig aufbereitet anbieten zu können, wird der AK Präven-

19 
 
tion vom Netzwerk Finanzkompetenz NRW mit gemeinsamen überarbeite-
ten Materialien unterstützt. Gleichzeitig möchten alle Referierenden des 
AK Prävention Düsseldorf ihre eigenen Materialien auf dem neusten Stand 
halten und auch die Methoden zur Vermittlung von Finanzkompetenz wei-
ter ausbauen. Aus diesem Grund richtet die Stadt Düsseldorf alle zwei 
Jahre eine Fortbildung aus, die speziell auf die Wünsche und Bedürfnisse 
aller Referierenden des AK Prävention abgestimmt wird. 2025 wird sie mit 
dem Themenschwerpunkt Workshop-Gestaltung organisiert.

20 
 
5. Eckdaten der Schuldenprävention 2024 
  
Die im Verbund der Düsseldorfer Schuldner- und 
Insolvenzberatungsstellen geleistete Präventionsarbeit wird in 
Veranstaltungen, Anzahl der Teilnehmenden und Unterrichtseinheiten im 
Verlauf der letzten 6 Jahre angegeben. Im Jahr 2024 sind mit insgesamt 
484 die meisten Veranstaltungen und mit 7.488 auch die meisten 
Düsseldorfer Bürger*innen erreicht worden. Weil mehrere große 
Veranstaltungen mit über 50 Personen angeboten wurden, konnten so 
23% mehr Teilnehmende beschult werden.  
 
Zu diesen großen Veranstaltungen zählen die gemeinsame Aktionswoche 
der Schuldnerberatung, Großtermine im Jobcenter sowie vor den 
Studierenden der Uni. Die überwiegende Anzahl an Veranstaltungen mit 
ca. 50 Teilnehmenden findet in den zwei- bis vierzügigen Grundschulen 
statt. Hier wirkt sich die gute Akquise seit 2021/22 auf die hohe Nachfrage 
2023/24 äußerst positiv aus.

21 
 
 
Die jungen Menschen bleiben weiterhin verstärkt im Fokus der Präventi-
onsarbeit, auch wenn die Anzahl der Veranstaltungen 2024 an den Schu-
len leicht rückläufig war, so wurde annähernd der gleiche Zeitumfang er-
bracht und es wurden mehr Teilnehmende erreicht als im Vorjahr. Beson-
ders erfreulich ist die starke Zunahme der Veranstaltungen mit Kindern 
vor der Schulpflicht und mit Erwachsenen über 55, die wiederum auf die 
gute Akquise der Präventionskräfte und die gestiegene Nachfrage seitens 
der Einrichtungen zurückzuführen ist.

22 
 
 
Die im Jahr 2024 erbrachten 1.093 Stunden Präventionsarbeit im gesam-
ten Verbund der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen 
verteilen sich unterschiedlich auf die einzelnen Zielgruppen. Die geleiste-
ten Stunden beziehen sich auf die Veranstaltung selbst und sind ohne Vor- 
und Nachbereitungszeit dargestellt. An dieser Grafik ist gut sichtbar, dass 
alle Zielgruppen bedient werden und somit alle Düsseldorfer Bürger*innen 
die Möglichkeit haben, ihre Finanzkompetenz zu stärken.

23 
 
 
Die insgesamt 7.488 Teilnehmenden sind in dieser Grafik den einzelnen 
Zielgruppen zugeordnet und veranschaulichen deutlich die Zunahme in 
fast allen benannten Bereichen. Überwiegend wird die Schuldenprävention 
von Einrichtungen mit Schüler*innen, jungen Erwachsenen und Auszubil-
denden gebucht, denn hier ist der Bedarf und auch das Interesse an der 
Vermittlung und Stärkung der Finanzkompetenz am Größten ausgeprägt.

24 
 
 
Die Anzahl der 4.043 Schüler*innen aus der vorherigen Grafik wird nun je 
nach Schulform ausgewertet. Hier zeigt sich, dass die Anzahl der Teilneh-
menden in den Grundschulen weiterhin um die 50% ausmachen, während 
die anderen etwa 50% auf die weiterführenden Schulformen entfallen. An 
den Gymnasien, den Hauptschulen und auch den Realschulen konnten 
mehr Teilnehmende erreicht werden als im Vorjahr, während in den För-
derschulen und Gesamtschulen noch Akquise-Potenzial steckt.

Herausgegeben von
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Amt für Soziales und Jugend
Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf
Verantwortlich  Stephan Glaremin
Stand  
www.duesseldorf.de

Beratungsverlauf (1)

25.11.2025 Ausschuss für Gesundheit und Soziales
TOP 10 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AGS/031/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
13.06.2025
Erstellt
13.06.2025 15:30