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2009/0301

Eheschließungen im Museum Jagdschloss Kranichstein

Magistratsvorlage 13.07.2009

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2009/0301

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.09.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
 
Dezernat III Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat III 
Hauptamt 
Finanzverwaltung 
Rechtsamt 
Kämmerei 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Standesamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0301 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Eheschlie ßungen im Museum Jagdschloss Kranichstein 
  
Vorlage vom: 13. 7.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. a)  Der Rondellsaal des Museums Jagdschloss Kranichstein wird für die Vornahme von Ehe-
schließungen und das Eger-Kabinett II für die damit verbundenen Vor- und Nacharbeiten zu 
Dienstzimmern des Standesamtes nach § 1 Abs. 2 der Personenstandsverordnung vom 22. 
November 2008 erklärt.  
1. b)  Dort werden an einem Freitagnachmittag pro Monat von Mai bis September Ehe-schließungen 
vorgenommen. 
 
2.   Für den zusätzlichen Sachaufwand durch Inanspruchnahme des Museums Jagdschloss Kranichstein 
zahlen die Verlobten neben den Standesamtsgebühren einen Betrag in Höhe von 161,00 Euro pro 
Trauung.  
 
3.   Die Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Darmstadt und der Stiftung Hessischer Jägerhof wird 
zur Kenntnis genommen.

2 
... 
Anlagen: Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Darmstadt und der Stiftung Hessischer 
Jägerhof 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung:  
 
1. a)  Eheschließungen dürfen nur in Diensträumen des Standesamts durchgeführt werden. Daher 
ist für die Vornahme von Eheschließungen im Museum Jagdschloss Kranichstein erforderlich, 
den Rondellsaal und das Eger-Kabinett II zu Dienstzimmern des Standes-amtes zu erklären 
(§ 1 Abs. 2 PStV.). 
 
Im Rondellsaal werden die Eheschließungen vorgenommen. Das Eger-Kabinett II des 
Museums dient als Heiratskanzlei, wo die Anmeldung der Verlobten zur Eheschließung 
erfolgt, die Personalien der Trauzeugen und ggf. der Dolmetscher für den Heiratsein-trag 
aufgenommen wird.  
 
Die übrige Hochzeitsgesellschaft versammelt sich vor der Eheschließung im Großen 
Hirschgang des Museums. 
 
1. b) Laut Nutzungsvertrag mit der Stiftung Hessischer Jägerhof stehen der Rondellsaal, das Eger-
Kabinett II, der Große Hirschgang sowie die sanitären Einrichtungen und alle Zu- und 
Abgänge zu diesen Räumlichkeiten jeweils in den Monaten Mai bis September an einem 
Freitag (sofern kein Feiertag) des Monats, nachmittags bis 15 Uhr, für 4 Trau-ungen aus-
schließlich zur standesamtlichen Nutzung zur Verfügung. 
 
Im Interesse aller Beteiligten wird im Oktober eines Jahres die Terminfestlegung für die Tage, 
an denen Eheschließungen im Museum Jagdschloss Kranichstein des nächsten Jahres 
erfolgen können, vorgenommen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Verlobten und das 
Museum Jagdschloss Kranichstein entsprechend planen können. Die Termin-vergabe erfolgt 
wie bei den anderen Trauungsstandorten entsprechend den gesetzli-chen Vorschriften bis zu 
6 Monate im Voraus. 
 
 
2.   Für die Durchführung der Trauungen im Museum Jagdschloss Kranichstein entstehen dem 
Museum zusätzlicher Aufwand für Personal, Reinigung und zusätzliche Aufwen-dungen für 
administrative und organisatorische Maßnahmen in Höhe von 161,00 Euro pro Trauung.  
 
Dieser Betrag wird neben den Standesamtsgebühren vom Standesamt vereinnahmt und 
halbjährlich mit dem Museum Jagdschloss Kranichstein abgerechnet. 
 
3.  Siehe Anlage 
 
 
Darmstadt, den 08.09.2009  
 
Der Dezernent I        Der Dezernent II         Der Dezernent III 
 
 
 
Walter Hoffmann                  Wolfgang Glenz               Klaus Feuchtinger 
Oberbürgermeister                  Bürgermeister                             Stadtrat

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zwischen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
vertreten durch den Magistrat
– nachfolgend Stadt oder Standesamt genannt –
(Standesamt, Neues Rathaus, Marktplatz 8, 64283 Darmstadt)
und

der Stiftung Hessischer Jägerhof,
vertreten durch Herrn Dr. Wolfgang Dertz, Vorsitzender des Vorstands
nachfolgend Stiftung genannt -
(Museum Jagdschloss Kranichstein, Kranichsteiner Str. 261, 64289 Darmstadt)

über die Nutzung des Museums Jagdschloss Kranichstein in Darmstadt-Kranichstein durch das Standesamt.


Präambel
Das Standesamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte zu bestimmten Zeiten Räumlichkeiten des Museums Jagdschloss Kranichstein für standesamtliche Zwecke nutzen. Deshalb treffen die Stadt und die Stiftung nachfolgende Vereinbarungen.

§ 1 Gegenstand
Zur Vornahme von Eheschließungen und der Schließung von Lebenspartnerschaften gestattet die Stiftung dem Standesamt die Nutzung der nachfolgend genannten Räumlichkeiten:

Rondellsaal im OG des Museums als Trauzimmer,
Sog. „Durchgangszimmer“ (ersatzweise Eger-Kabinett II) im OG des Museums als Heiratskanzlei,
den Eingangsbereich im Erdgeschoss des Museums (Hauptbau), das von dort begehbare Treppenhaus, sowie die erforderlichen Fluchtwege, 
den Großen Hirschgang sowie bei entsprechender Notwendigkeit den Kleinen Hirschgang im Obergeschoss.

Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für Sektempfänge u. dergl. nach den Ehe-
schließungen wird unmittelbar zwischen der Stiftung und den Verlobten vereinbart.

§ 2 Nutzung der Räume des Museums für standesamtliche Trauungen bzw. zur Schließung  
von Lebenspartnerschaften (LP)
Während der Trauungszeiten hat die Nutzung der in § 1 aufgeführten Räumlichkeiten durch das Standesamt Vorrang gegenüber allen weiteren Nutzungen.
Das Standesamt legt die Trauungstage und –zeiten fest und teilt sie der Stiftung mit. Die Festlegung der Trauungstage erfolgt als Jahresplanung, die zum Jahresbeginn übermittelt wird, die detaillierten Trauungszeiten sowie mögliche Sondertrauungen werden monatlich im Voraus übermittelt. Während der Trauungszeiten einschl. der Vor- und Nachbereitungszeiten ist eine andere Nutzung der unter § 1 bezeichneten Anlagen und Räume als durch das Standesamt ausgeschlossen.
An den Trauungstagen stellt die Stiftung sicher, dass die in § 1 genannten Räumlichkeiten spätestens 30 Minuten vor Trauungsbeginn für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes geöffnet sind. Die Kosten des Schließdienstes fallen der Stiftung zur Last. Hochzeitsgesellschaften sowie die Standesamtsmitarbeiter/-innen und deren Beauftragte dürfen die Infrastruktur des Museums (sanitäre Einrichtungen, Zugänge o. ä.) unentgeltlich benutzen.
Die Stiftung stellt sicher, dass jeweils rechtzeitig vor Trauungsbeginn die bezeichneten Räumlichkeiten gereinigt und in einwandfreiem Betriebszustand sind. Ferner sorgt die Stiftung dafür, dass der Trauungsraum Rondellsaal sowie die Heiratskanzlei im sog. „Durchgangszimmer“ (ersatzweise Eger-Kabinett II) entsprechend den Absprachen mit dem Standesamt möbliert sind. Der Umfang der Möblierung wird als Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügt.In Absprache mit den Verlobten sorgt die Stiftung für eine entsprechende Blumen- oder sonstige Dekoration des Trauzimmers. Die diesbezüglichen Kosten trägt das Brautpaar zusätzlich zur Raummiete.Das für die Trauung erforderliche Büromaterial wird durch das Standesamt gestellt.
Für die Betriebs- und Unterhaltungskosten anlässlich der standesamtlichen Nutzung des Trauzimmers, der Heiratskanzlei sowie der Infrastruktur des Museums zahlt die Stadt Darmstadt pro durchgeführter Trauung/Schließung LP eine Pauschale von 161,00 Euro. Mit der Zahlung dieser Pauschale sind alle Forderungen der Stiftung gegenüber dem Standesamt abgegolten. Das Standesamt rechnet halbjährlich mit dem Museum die vereinbarten Nutzungsentgelte ab.
Die Stiftung ist verpflichtet, die in § 1 genannten Räume und Anlagen nebst vorhandenem Inventar regelmäßig auf ihren einwandfreien Zustand zu prüfen. Bei der Feststellung von Mängeln ist das Museum verpflichtet, diese unverzüglich zu beheben, notfalls auch Beschaffungsmaßnahmen durchzuführen. Kommt das Museum seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht im vollen Umfang nach, ist die Stadt berechtigt, die in Ziffer 5 genannte Pauschale zu kürzen oder ganz einzubehalten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich um ein denkmalgeschütztes Ensemble aus dem 17. Jahrhundert handelt und sowohl die Einrichtung als auch der Gebäudebestand musealen Charakter haben.
Dem Standesamt wird die Möglichkeit eingeräumt, eigene technische Geräte (Laptop, Drucker o.ä.) mitzubringen und im Rahmen der gegebenen technischen Voraussetzungen des Museums zu nutzen. 
Sofern die genannten Räume durch bauliche Maßnahmen der Stiftung in ihrer standesamtsbezogenen Nutzung eingeschränkt sind, wird sich die Stiftung rechtzeitig vorher mit dem Standesamt hierüber verständigen.
Der Stadt ist bekannt, dass es keinen behindertengerechten Zugang zum Trauzimmer gibt, was bei der Anmeldung zur Eheschließung/LP den Verlobten mitgeteilt wird.

§ 3 Nutzung der standesamtlichen Diensträume im Museum Jagdschloss Kranichstein durch 
      Andere	
 Die Nutzung der aufgeführten Räumlichkeiten und Anlagen durch das Standesamt hat während der Trauzeiten Vorrang vor jeder weiteren Nutzung durch Andere. Besucher können während der Trauungen die genannten Räumlichkeiten (außer Toiletten) nicht benutzen. Eine entsprechende Information erfolgt jeweils durch das Personal des Museums Jagdschloss Kranichstein gegenüber den Besuchern. 
Über die standesamtliche Trauung hinausgehende Wünsche der Verlobten anlässlich der Trauung (z. B. zum Rahmenprogramm) werden unmittelbar mit der Stiftung vereinbart. Das Rahmenprogramm ist so zu gestalten, dass parallel dazu stattfindende standesamtliche Trauungen im Ablauf nicht gestört werden. Dies wird durch die Stiftung sichergestellt, soweit Rahmenveranstaltungen dem Museum obliegen.

§ 4 Reinigung
	Die Innenreinigung der gemäß § 1 überlassenen Räumlichkeiten und Anlagen sowie der 
	Außenanlage des Museums obliegt der Stiftung. Die Reinigung der in § 1 genannten
	Räumlichkeiten erfolgt so umfassend und rechtzeitig vor den Trauungen, dass eine unein-
	geschränkte Nutzung durch das Standesamt gewährleistet ist und das Ambiente dem
	eines würdigen Trauungsortes entspricht. Die Reinigungspflicht gilt auch für das Mobiliar
	und die weitere Einrichtung im Rahmen der konservatorischen Vorgaben für das Museums-
gut.
	Kommt die Stiftung ihrer Reinigungspflicht nicht in vollem Umfang nach, so ist die
	Stadt berechtigt, die Pauschale gemäß § 2 Ziffer 5 zu kürzen oder ganz einzubehalten.

§ 5 Heizung/Beleuchtung
	Stadt und Stiftung sind sich dahingehend einig, dass die in § 1 genannten Räumlichkeiten
	nicht beheizt sind und Trauungen deshalb nur in den Sommermonaten (Mai bis Septem-
	ber) dort möglich sind. Die Stiftung stellt eine ausreichende Beleuchtung der genutzten
	Räume sicher.

§ 6 Schlüsselverwaltung
	Die Schlüsselverwaltung obliegt der Stiftung. 

§ 7 Aufsichtspersonal
	Die Stiftung stellt das erforderliche Aufsichtspersonal in dem von dort gewünschten
	Umfang. Das Aufsichtspersonal sorgt für die Einhaltung der Hausordnung gegenüber 
	den Hochzeitsgesellschaften. Das Personal der Stiftung ist nicht weisungsbefugt 
	gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Standesamtes.

§ 8 Haftungsausschluss
Das Museum ist während der Nutzung der Räume durch das Standesamt verkehrssicherungspflichtig. Bei Beschädigung von Museumsgut (einschließlich Wandtapeten und Boden) haftet der Verursacher für den Schaden. 

§ 9 Vertragsdauer
	Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragspart-
	ner mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der
	Schriftform.

§ 10 Änderungsklausel
	Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden.
	Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden sollten, so
	wird hierdurch die Gültigkeit der üblichen Bestimmung nicht berührt. An die Stelle der
	unwirksamen Bestimmung soll dann eine angemessene Regelung getroffen werden, die
	dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.



Darmstadt, 31.07.2009


Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt                      Für die Stiftung Hessischer Jägerhof



gez. Klaus Feuchtinger 				gez. Dr. Wolfgang Dertz 



Klaus Feuchtinger				             Dr. Wolfgang Dertz
Stadtrat                                                                     Vorsitzender des Vorstands






Anlage
- Übersicht Möblierung von Trauzimmer und Heiratskanzlei im Museum 
Jagdschloss Kranichstein
- Lageplan Dienstzimmer des Standesamtes im Museum Jagdschloss Kranichstein 





Anlagen  zur Vereinbarung über die Nutzung des Museums Jagdschloss Kranichstein in Darmstadt-Kranichstein durch das Standesamt Darmstadt

Möblierung im Trauzimmer und Heiratskanzlei im Museum Jagdschloss Kranichstein 

Rondellsaal im OG des Museums als Trauzimmer
großer Trautisch mit zwei Sitzgelegenheiten für Standesbeamte/für Unterschriften 
2 Sitzgelegenheiten für Verlobte
2 Sitzgelegenheiten für Trauzeugen
Weitere Sitzgelegenheiten in ausreichender Zahl für die Hochzeitsgesellschaft
Schirmständer (EG Museumseingang)
Blumenvasen und Dekomaterial (auf besonderen Wunsch und auf Kosten des Brautpaares)
Ausreichende Beleuchtung im Raum und am Trautisch

b) Sog. Durchgangszimmer (ersatzweise Eger-Kabinett II) im OG des Museums als Heiratskanzlei
Tisch mit Sitzgelegenheit für Standesbeamten
2 Sitzgelegenheiten für Verlobte
2 Sitzgelegenheiten für Trauzeugen
Abschließbarer Schrank o. ä. für Kleidung und Büromaterial (Umkleidemöglichkeit im Verwaltungsbereich der Stiftung)
Ausreichende Beleuchtung im Raum und am Tisch


Lageplan Dienstzimmer des Standesamtes im Museum Jagdschloss Kranichstein

s. Anlage (nicht im elektronischen System beinhaltet) 











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SEITE  2




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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0301
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.07.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00