2009/0301
Eheschließungen im Museum Jagdschloss Kranichstein
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2009/0301
3983 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 17.09.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat I Dezernat II Dezernat III Hauptamt Finanzverwaltung Rechtsamt Kämmerei an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Standesamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0301 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Eheschlie ßungen im Museum Jagdschloss Kranichstein Vorlage vom: 13. 7.2009 Beschlussvorschlag: 1. a) Der Rondellsaal des Museums Jagdschloss Kranichstein wird für die Vornahme von Ehe- schließungen und das Eger-Kabinett II für die damit verbundenen Vor- und Nacharbeiten zu Dienstzimmern des Standesamtes nach § 1 Abs. 2 der Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 erklärt. 1. b) Dort werden an einem Freitagnachmittag pro Monat von Mai bis September Ehe-schließungen vorgenommen. 2. Für den zusätzlichen Sachaufwand durch Inanspruchnahme des Museums Jagdschloss Kranichstein zahlen die Verlobten neben den Standesamtsgebühren einen Betrag in Höhe von 161,00 Euro pro Trauung. 3. Die Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Darmstadt und der Stiftung Hessischer Jägerhof wird zur Kenntnis genommen. 2 ... Anlagen: Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Darmstadt und der Stiftung Hessischer Jägerhof Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung: 1. a) Eheschließungen dürfen nur in Diensträumen des Standesamts durchgeführt werden. Daher ist für die Vornahme von Eheschließungen im Museum Jagdschloss Kranichstein erforderlich, den Rondellsaal und das Eger-Kabinett II zu Dienstzimmern des Standes-amtes zu erklären (§ 1 Abs. 2 PStV.). Im Rondellsaal werden die Eheschließungen vorgenommen. Das Eger-Kabinett II des Museums dient als Heiratskanzlei, wo die Anmeldung der Verlobten zur Eheschließung erfolgt, die Personalien der Trauzeugen und ggf. der Dolmetscher für den Heiratsein-trag aufgenommen wird. Die übrige Hochzeitsgesellschaft versammelt sich vor der Eheschließung im Großen Hirschgang des Museums. 1. b) Laut Nutzungsvertrag mit der Stiftung Hessischer Jägerhof stehen der Rondellsaal, das Eger- Kabinett II, der Große Hirschgang sowie die sanitären Einrichtungen und alle Zu- und Abgänge zu diesen Räumlichkeiten jeweils in den Monaten Mai bis September an einem Freitag (sofern kein Feiertag) des Monats, nachmittags bis 15 Uhr, für 4 Trau-ungen aus- schließlich zur standesamtlichen Nutzung zur Verfügung. Im Interesse aller Beteiligten wird im Oktober eines Jahres die Terminfestlegung für die Tage, an denen Eheschließungen im Museum Jagdschloss Kranichstein des nächsten Jahres erfolgen können, vorgenommen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Verlobten und das Museum Jagdschloss Kranichstein entsprechend planen können. Die Termin-vergabe erfolgt wie bei den anderen Trauungsstandorten entsprechend den gesetzli-chen Vorschriften bis zu 6 Monate im Voraus. 2. Für die Durchführung der Trauungen im Museum Jagdschloss Kranichstein entstehen dem Museum zusätzlicher Aufwand für Personal, Reinigung und zusätzliche Aufwen-dungen für administrative und organisatorische Maßnahmen in Höhe von 161,00 Euro pro Trauung. Dieser Betrag wird neben den Standesamtsgebühren vom Standesamt vereinnahmt und halbjährlich mit dem Museum Jagdschloss Kranichstein abgerechnet. 3. Siehe Anlage Darmstadt, den 08.09.2009 Der Dezernent I Der Dezernent II Der Dezernent III Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat
anlage 1
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zwischen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
vertreten durch den Magistrat
nachfolgend Stadt oder Standesamt genannt
(Standesamt, Neues Rathaus, Marktplatz 8, 64283 Darmstadt)
und
der Stiftung Hessischer Jägerhof,
vertreten durch Herrn Dr. Wolfgang Dertz, Vorsitzender des Vorstands
nachfolgend Stiftung genannt -
(Museum Jagdschloss Kranichstein, Kranichsteiner Str. 261, 64289 Darmstadt)
über die Nutzung des Museums Jagdschloss Kranichstein in Darmstadt-Kranichstein durch das Standesamt.
Präambel
Das Standesamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte zu bestimmten Zeiten Räumlichkeiten des Museums Jagdschloss Kranichstein für standesamtliche Zwecke nutzen. Deshalb treffen die Stadt und die Stiftung nachfolgende Vereinbarungen.
§ 1 Gegenstand
Zur Vornahme von Eheschließungen und der Schließung von Lebenspartnerschaften gestattet die Stiftung dem Standesamt die Nutzung der nachfolgend genannten Räumlichkeiten:
Rondellsaal im OG des Museums als Trauzimmer,
Sog. Durchgangszimmer (ersatzweise Eger-Kabinett II) im OG des Museums als Heiratskanzlei,
den Eingangsbereich im Erdgeschoss des Museums (Hauptbau), das von dort begehbare Treppenhaus, sowie die erforderlichen Fluchtwege,
den Großen Hirschgang sowie bei entsprechender Notwendigkeit den Kleinen Hirschgang im Obergeschoss.
Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für Sektempfänge u. dergl. nach den Ehe-
schließungen wird unmittelbar zwischen der Stiftung und den Verlobten vereinbart.
§ 2 Nutzung der Räume des Museums für standesamtliche Trauungen bzw. zur Schließung
von Lebenspartnerschaften (LP)
Während der Trauungszeiten hat die Nutzung der in § 1 aufgeführten Räumlichkeiten durch das Standesamt Vorrang gegenüber allen weiteren Nutzungen.
Das Standesamt legt die Trauungstage und zeiten fest und teilt sie der Stiftung mit. Die Festlegung der Trauungstage erfolgt als Jahresplanung, die zum Jahresbeginn übermittelt wird, die detaillierten Trauungszeiten sowie mögliche Sondertrauungen werden monatlich im Voraus übermittelt. Während der Trauungszeiten einschl. der Vor- und Nachbereitungszeiten ist eine andere Nutzung der unter § 1 bezeichneten Anlagen und Räume als durch das Standesamt ausgeschlossen.
An den Trauungstagen stellt die Stiftung sicher, dass die in § 1 genannten Räumlichkeiten spätestens 30 Minuten vor Trauungsbeginn für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes geöffnet sind. Die Kosten des Schließdienstes fallen der Stiftung zur Last. Hochzeitsgesellschaften sowie die Standesamtsmitarbeiter/-innen und deren Beauftragte dürfen die Infrastruktur des Museums (sanitäre Einrichtungen, Zugänge o. ä.) unentgeltlich benutzen.
Die Stiftung stellt sicher, dass jeweils rechtzeitig vor Trauungsbeginn die bezeichneten Räumlichkeiten gereinigt und in einwandfreiem Betriebszustand sind. Ferner sorgt die Stiftung dafür, dass der Trauungsraum Rondellsaal sowie die Heiratskanzlei im sog. Durchgangszimmer (ersatzweise Eger-Kabinett II) entsprechend den Absprachen mit dem Standesamt möbliert sind. Der Umfang der Möblierung wird als Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügt.In Absprache mit den Verlobten sorgt die Stiftung für eine entsprechende Blumen- oder sonstige Dekoration des Trauzimmers. Die diesbezüglichen Kosten trägt das Brautpaar zusätzlich zur Raummiete.Das für die Trauung erforderliche Büromaterial wird durch das Standesamt gestellt.
Für die Betriebs- und Unterhaltungskosten anlässlich der standesamtlichen Nutzung des Trauzimmers, der Heiratskanzlei sowie der Infrastruktur des Museums zahlt die Stadt Darmstadt pro durchgeführter Trauung/Schließung LP eine Pauschale von 161,00 Euro. Mit der Zahlung dieser Pauschale sind alle Forderungen der Stiftung gegenüber dem Standesamt abgegolten. Das Standesamt rechnet halbjährlich mit dem Museum die vereinbarten Nutzungsentgelte ab.
Die Stiftung ist verpflichtet, die in § 1 genannten Räume und Anlagen nebst vorhandenem Inventar regelmäßig auf ihren einwandfreien Zustand zu prüfen. Bei der Feststellung von Mängeln ist das Museum verpflichtet, diese unverzüglich zu beheben, notfalls auch Beschaffungsmaßnahmen durchzuführen. Kommt das Museum seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht im vollen Umfang nach, ist die Stadt berechtigt, die in Ziffer 5 genannte Pauschale zu kürzen oder ganz einzubehalten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich um ein denkmalgeschütztes Ensemble aus dem 17. Jahrhundert handelt und sowohl die Einrichtung als auch der Gebäudebestand musealen Charakter haben.
Dem Standesamt wird die Möglichkeit eingeräumt, eigene technische Geräte (Laptop, Drucker o.ä.) mitzubringen und im Rahmen der gegebenen technischen Voraussetzungen des Museums zu nutzen.
Sofern die genannten Räume durch bauliche Maßnahmen der Stiftung in ihrer standesamtsbezogenen Nutzung eingeschränkt sind, wird sich die Stiftung rechtzeitig vorher mit dem Standesamt hierüber verständigen.
Der Stadt ist bekannt, dass es keinen behindertengerechten Zugang zum Trauzimmer gibt, was bei der Anmeldung zur Eheschließung/LP den Verlobten mitgeteilt wird.
§ 3 Nutzung der standesamtlichen Diensträume im Museum Jagdschloss Kranichstein durch
Andere
Die Nutzung der aufgeführten Räumlichkeiten und Anlagen durch das Standesamt hat während der Trauzeiten Vorrang vor jeder weiteren Nutzung durch Andere. Besucher können während der Trauungen die genannten Räumlichkeiten (außer Toiletten) nicht benutzen. Eine entsprechende Information erfolgt jeweils durch das Personal des Museums Jagdschloss Kranichstein gegenüber den Besuchern.
Über die standesamtliche Trauung hinausgehende Wünsche der Verlobten anlässlich der Trauung (z. B. zum Rahmenprogramm) werden unmittelbar mit der Stiftung vereinbart. Das Rahmenprogramm ist so zu gestalten, dass parallel dazu stattfindende standesamtliche Trauungen im Ablauf nicht gestört werden. Dies wird durch die Stiftung sichergestellt, soweit Rahmenveranstaltungen dem Museum obliegen.
§ 4 Reinigung
Die Innenreinigung der gemäß § 1 überlassenen Räumlichkeiten und Anlagen sowie der
Außenanlage des Museums obliegt der Stiftung. Die Reinigung der in § 1 genannten
Räumlichkeiten erfolgt so umfassend und rechtzeitig vor den Trauungen, dass eine unein-
geschränkte Nutzung durch das Standesamt gewährleistet ist und das Ambiente dem
eines würdigen Trauungsortes entspricht. Die Reinigungspflicht gilt auch für das Mobiliar
und die weitere Einrichtung im Rahmen der konservatorischen Vorgaben für das Museums-
gut.
Kommt die Stiftung ihrer Reinigungspflicht nicht in vollem Umfang nach, so ist die
Stadt berechtigt, die Pauschale gemäß § 2 Ziffer 5 zu kürzen oder ganz einzubehalten.
§ 5 Heizung/Beleuchtung
Stadt und Stiftung sind sich dahingehend einig, dass die in § 1 genannten Räumlichkeiten
nicht beheizt sind und Trauungen deshalb nur in den Sommermonaten (Mai bis Septem-
ber) dort möglich sind. Die Stiftung stellt eine ausreichende Beleuchtung der genutzten
Räume sicher.
§ 6 Schlüsselverwaltung
Die Schlüsselverwaltung obliegt der Stiftung.
§ 7 Aufsichtspersonal
Die Stiftung stellt das erforderliche Aufsichtspersonal in dem von dort gewünschten
Umfang. Das Aufsichtspersonal sorgt für die Einhaltung der Hausordnung gegenüber
den Hochzeitsgesellschaften. Das Personal der Stiftung ist nicht weisungsbefugt
gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Standesamtes.
§ 8 Haftungsausschluss
Das Museum ist während der Nutzung der Räume durch das Standesamt verkehrssicherungspflichtig. Bei Beschädigung von Museumsgut (einschließlich Wandtapeten und Boden) haftet der Verursacher für den Schaden.
§ 9 Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragspart-
ner mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der
Schriftform.
§ 10 Änderungsklausel
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden.
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden sollten, so
wird hierdurch die Gültigkeit der üblichen Bestimmung nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung soll dann eine angemessene Regelung getroffen werden, die
dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.
Darmstadt, 31.07.2009
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt Für die Stiftung Hessischer Jägerhof
gez. Klaus Feuchtinger gez. Dr. Wolfgang Dertz
Klaus Feuchtinger Dr. Wolfgang Dertz
Stadtrat Vorsitzender des Vorstands
Anlage
- Übersicht Möblierung von Trauzimmer und Heiratskanzlei im Museum
Jagdschloss Kranichstein
- Lageplan Dienstzimmer des Standesamtes im Museum Jagdschloss Kranichstein
Anlagen zur Vereinbarung über die Nutzung des Museums Jagdschloss Kranichstein in Darmstadt-Kranichstein durch das Standesamt Darmstadt
Möblierung im Trauzimmer und Heiratskanzlei im Museum Jagdschloss Kranichstein
Rondellsaal im OG des Museums als Trauzimmer
großer Trautisch mit zwei Sitzgelegenheiten für Standesbeamte/für Unterschriften
2 Sitzgelegenheiten für Verlobte
2 Sitzgelegenheiten für Trauzeugen
Weitere Sitzgelegenheiten in ausreichender Zahl für die Hochzeitsgesellschaft
Schirmständer (EG Museumseingang)
Blumenvasen und Dekomaterial (auf besonderen Wunsch und auf Kosten des Brautpaares)
Ausreichende Beleuchtung im Raum und am Trautisch
b) Sog. Durchgangszimmer (ersatzweise Eger-Kabinett II) im OG des Museums als Heiratskanzlei
Tisch mit Sitzgelegenheit für Standesbeamten
2 Sitzgelegenheiten für Verlobte
2 Sitzgelegenheiten für Trauzeugen
Abschließbarer Schrank o. ä. für Kleidung und Büromaterial (Umkleidemöglichkeit im Verwaltungsbereich der Stiftung)
Ausreichende Beleuchtung im Raum und am Tisch
Lageplan Dienstzimmer des Standesamtes im Museum Jagdschloss Kranichstein
s. Anlage (nicht im elektronischen System beinhaltet)
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Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0301
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.07.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00