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2280/2017

Verlängerung der Maßnahmen des Frauenförderplans 2015 - 2017

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017, TOP 10.14

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3460 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/11/110/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2280/2017 
Freigabedatum 
11.09.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verlängerung der Maßnahmen des Frauenförderplans 2015 - 2017 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Maßnahmen und Zielgrößen des 5. Frauenförderplans gelten bis zur Fertigstellung eines Gleich-
stellungsplans entsprechend den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bis 
31.12.2018. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Der Gültigkeitszeitraum des 5. Frauenförderplans endet planmäßig am 31.12.2017. Nach der Neufas-
sung des LGG ist im Anschluss der Gleichstellungsplan für weitere 3 bis 5 Jahre fortzuschreiben (§ 5 
Abs. 1 S. 1 LGG). 
Das LGG ermöglicht in begründeten Einzelfällen die Laufzeit eines bereits bestehenden Planes zu 
verlängern (§ 5 Abs. 6 LGG).  
 
Ein solch begründeter Einzelfall liegt vor. 
 
Nach § 5 Abs. 1 LGG erstellt die Dienststelle den Gleichstellungsplan unter Beteiligung der Gleich-
stellungsbeauftragten nach § 17 Absatz 1 Nr. 4 LGG. Mittels dieser Zuständigkeitsverteilung wird die 
Verwaltung einen Gleichstellungsplan für die Jahre 2019 ff erstellen. 
 
Analog der Modifizierung des LGG soll der Gleichstellungsplan auch neugestaltet werden. Dies bietet 
die Chance, neue Schwerpunkte zu setzen. Eines der Leitziele der Stadtverwaltung Köln als attraktive 
und moderne Arbeitgeberin, ist die familienfreundliche Arbeitsgestaltung. Es ist daher vorgesehen, im 
neuen Gleichstellungsplan die Themen Führung in Teilzeit (F.i.T.) und Flexibilisierung der Arbeitszeit 
in den Vordergrund zu stellen. Um den Wissensverlust und die Kompetenzen der Beschäftigten auch 
während der Elternzeiten und Beurlaubungen zu erhalten, beabsichtigt die Verwaltung zudem ein 
Konzept zur Arbeitgeberbindung während Erziehungszeiten zu erstellen. Darüber hinaus ist es auch 
weiterhin geboten, Frauen und Männer in den unterrepräsentierten Berufsgruppen zu fördern. In dem 
neuen Gleichstellungsplan sollen auch die Ziele der Neuausrichtung des Amtes für Personal, Organi-
sation und Innovation Beachtung finden. Zudem besteht erst 2018 die Möglichkeit, die durch die Ver-
waltungsreform angestoßenen Prozesse zu berücksichtigen, soweit diese für die Gleichstellung von 
Frau und Mann von Relevanz sind. Mit der Zurückstellung der Erstellung des Gleichstellungsplans 
erhalten die neue Gleichstellungsbeauftragte und die neue Leiterin des Amtes für Personal, Organisa-
tion und Innovation zudem die Möglichkeit ihre Ideen abgestimmt in den Gleichstellungsplan einzu-
bringen. 
Zudem ist nach der Koalitionsvereinbarung der neuen NRW-Landesregierung vorgesehen, die beruf-
liche Gleichstellung und die Potentialentwicklung von Frauen durch eine zielgerichtete Frauenförde-
rung weiter voranzubringen.  
 
In Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten, die auch weiterhin an der Aufstellung und Ände-
rung des Gleichstellungsplans, bei der Umsetzung des Plans sowie der Erstellung mitwirkt, wird vor-
geschlagen, von der Möglichkeit der Verlängerung des Gleichstellungsplans nach § 5 Abs. 6 LGG 
Gebrauch zu machen. Die Neuverortung des Gleichstellungsplans stellt einen begründeten Einzelfall 
dar. Innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Konzeptionierung ist der Gleichstellungsplan neu 
aufzustellen.

Beratungsverlauf (2)

18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2017 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2280/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27