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3656/2021

Erhöhung der Verkehrssicherheit durch kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen für den Knotenpunkt Venloer Str. (B59) / AS Bocklemünd West (A1 Bocklemünd-Mengenich)

Mitteilung BV 18.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 15.11.2021, TOP 12.5

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3417 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3656/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.11.2021 
 
Erhöhung der Verkehrssicherheit durch kombinierte Rotlicht- und 
Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen für den Knotenpunkt Venloer Str. (B59) / AS 
Bocklemünd West (A1 Bocklemünd-Mengenich) 
I. Grundlagen:  
 
Der o.g. Kreuzungsbereich ist durch die Unfallkommission Köln (u.a. Ämter der Stadt Köln, 
Polizei Köln, Bezirksregierung Köln, Straßen NRW) als Unfallhäufungspunkt ausgemacht wor-
den. Für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2020 wurden für den Bereich insgesamt 47 Unfälle 
erfasst. Dabei wurden 3 Schwerverletzte und 52 Leichtverletzte gezählt. Das Unfallgeschehen 
war in 26 Fällen auf Missachtung der Rotsignale zurückzuführen. Insgesamt entstand durch 
die Unfälle ein volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von rund 1,5 Mio. EUR. 
 
Im Jahr 2021 sind bis Stand 30.04.2021 weitere 3 Unfälle mit 2 Leichtverletzten passiert. Hier-
von waren 2 Rotlichtmissachtungen. 
 
Im März 2021 wurden nochmals durch die Verwaltung Seitenradarmessungen durchgeführt. 
Auf der Venloer Str. in Fahrtrichtung Bocklemünd wurden im Zeitraum vom 11.03. – 
17.03.2021 insgesamt 48.313 Durchfahrten gemessen, hiervon fuhren 4.199 Fahrzeuge zu 
schnell, dies entspricht einer Verstoßquote von rund 9%. Der Spitzenreiter wurde mit 127 
km/h gemessen, erlaubt sind dort 70 km/h. Rotlichtverstöße können nicht mit dem Seitenradar 
erfasst werden. Zu beachten ist allerdings hierbei, dass aufgrund der Corona-Pandemie we-
sentlich weniger Fahrzeuge als üblich unterwegs waren. 
 
Einer Entschärfung dieses Knotenpunktes wird seitens der Verwaltung höchste Priorität einge-
räumt. Auch die Unfallkommission sieht dringenden Handlungsbedarf und befürwortet die Ein-
leitung von Maßnahmen. 
 
Die Unfallkommission kam dabei zu dem Ergebnis, dass für die Unfallhäufungsstelle, die in 
den Jahren 2012, 2013, 2015, 2018 und 2020 gemeldet wurde, keine zielgerichteten verkehrs-
technischen Optimierungen mehr ersichtlich sind. Über diesen Punkt bestand auch in der letz-
ten Sitzung der Unfallkommission in 04/20 Einigkeit. Da somit davon auszugehen ist, dass 
zumindest ein Großteil der Verstöße, die zu Unfällen führten, vorsätzlich erfolgten, kann eine 
Erhöhung der Verkehrssicherheit nur noch durch eine gezielte Überwachung erfolgen. Die Un-
fallkommission beschließt daher, dass die angesprochene Überwachung einzurichten ist.

2 
 
 
 
II. Maßnahmen: 
 
Zielführend ist aus Sicht der Verwaltung die Installation einer kombinierten Rotlicht- und Ge-
schwindigkeitskontrolle mit dem Ziel sowohl diejenigen Fahrenden zu sanktionieren, die bei 
Rotsignal über den Kreuzungsbereich fahren, als auch derjenigen, die bei Gelbsignal be-
schleunigen, um noch vor dem Umspringen auf Rot über die Kreuzung zu fahren. In beiden 
genannten Fällen entsteht für alle anderen Verkehrsteilnehmenden eine hohe Unfallgefahr. 
Die Anlagen für Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen sollen so aufgestellt werden, dass 
sowohl Fahrzeuge die geradeaus fahren (Fahrtrichtung Pulheim und Fahrtrichtung Köln) als 
auch die Linksabbieger auf die A1 in Fahrtrichtung Koblenz erfasst werden können. Auf die-
sen Fahrbeziehungen geschahen die genannten Unfälle. 
 
Die Anlagen werden nach erfolgter Eichung durch das Eichamt im Laufe des November 2021 
ihren Betrieb aufnehmen.

Beratungsverlauf (1)

15.11.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3656/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
18.10.2021
Erstellt
18.10.2021 10:44