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3208/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 08.09.2025 (AN/1243/2025) betreffend "Nachfragen zum Sachstand Windrad am Großklärwerk in Stammheim"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.12.2025, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

10743 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3208/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.12.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim am 08.09.2025 (AN/1243/2025) betreffend "Nachfragen zum 
Sachstand Windrad am Großklärwerk in Stammheim" 
Die Stadtentwässerungsbetriebe beantworten die Anfrage der SPD-Fraktion nachfolgend: 
 
Frage 1: 
Wir bitten um eine detailliertere Darstellung des „dreistufigen Energie-Gesamtkonzepts“ insbe-
sondere unter Darlegung, in welcher Stufe, mit welcher Maßnahme, ab wann und in welchem 
Zeitraum sowie mit welchem Umfang was genau erreicht werden soll. 
 
Antwort: 
Die übergeordneten Energieziele der StEB Köln orientieren sich am strategischen Ziel der 
Treibhausgasneutralität (THG) bis 2030 sowie an den neuen gesetzlichen Vorgaben der EU-
Kommunalabwasserrichtlinie (EU-KARL). Die Umsetzung dieser Zielsetzungen stellt eine be-
sondere Herausforderung dar: Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (EU-KARL) führt durch er-
weiterte Anforderungen an die Abwasserbehandlung zu einem deutlich höheren Energiebedarf, 
fordert jedoch gleichzeitig eine weitgehende Energieneutralität für den Sektor durch den voll-
ständigen Einsatz erneuerbarer Eigenenergie. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, sämtliche 
verfügbaren Potenziale systematisc h zu identifizieren und konsequent auszuschöpfen. Die 
StEB Köln haben hierzu eine dreistufige Strategie erarbeitet: 
1. Stufe: Heben von Energieeinsparpotentialen durch betriebliche Optimierungen und den Einsatz neuer 
Technologien (Steigerung der Energieeffizi enz). 
2. Stufe: Erschließen unserer Potenziale für die Erzeugung erneuerbarer Energien, um den externen 
Energiebezug des Unternehmens zu minimieren.  
3. Stufe: Kompensation durch Abgabe von regenerativer Energie an Dritte.  
Stufe 1: Energieeffizienz steigern und Energieverbräuche reduzieren  
In der Vergangenheit haben die StEB Köln bereits mittels effizienzsteigernden Maßnahmen 
Energieeinsparung realisiert. Weitere Maßnahmen sind in Planung. Die StEB Köln gehen der-
zeit von weiteren Einsparungen in Höhe von bis zu 10% des Stromverbrauchs auf dem Groß-
klärwerk (GKW) in Stammheim aus. Hierbei handelt es sich aus energetischer Sicht im Wesent-
lichen um: 
 Maßnahmen zur verfahrenstechnischen und hydraulischen Optimierung, z.B. bauliche Veränderung 
der Zulaufmechanik sowie Umbaumaßnahmen in der biologischen Reinigung und Optimierung der 
Pumpwerksgestaltung, 
 Austausch von Maschinentechnik, z.B. Verdichter, Belüfterelemente, Rührwerke, Pumpen, etc.  
 Ausbau der Elektro -, Mess -, Steuer- und Regelungstechnik-Technik zur optimierte n Steuerung, z.B. 
der belüfteten / unbelüfteten Zonen der Belebung, Pumpensteuerung, etc.,  
 Schaffung zusätzlicher Speicherkapazitäten unterschiedlicher Energiesektoren, z.B. Wärme, Gas.

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Fazit: In der Stufe 1 bewegen sich die StEB Köln in einem dynamischen Spannungsfeld im 
Einfluss der folgenden drei Faktoren:  
 Reduktion von Energieverbräuchen (Effizienzsteigerung),  
 Reduktion von THG-Emissionen insbesondere im Belebungsprozess,  
 Steigerung der Energieverbräuche aufgrund neuer Abwasserreinigungsziele der EU -KARL. 
Um das Ziel der THG-Neutralität bis 2030 zu erreichen und gleichzeitig die zusätzlichen gesetz-
lichen Anforderungen zu errfüllen, werden weitreichendere Maßnahmen benötigt: 
Stufe 2: Ausbau der erneuerbaren Energien 
Da das Ziel der EU-KARL (§ 11) zur Energieneutralität sektorenbezogen ist (vgl. Abs. 1) müs-
sen sämtliche verfügbare Potenziale auf dem GKW Stammheim ausgeschöpft werden. Diese 
Potenziale können übergreifend für die die weiteren Standorte der StEB Köln genutzt werden. 
In Bezug auf die Kliman eutralität der StEB Köln und das übergeordnete Ziel der Stadt Köln 
bestehen weitere Synergieeffekte. Die Potenziale auf dem GKW zum Ausbau der erneuerbaren 
Energien liegen in einer Kombination aus unterschiedlichen Maßnahmen: 
 Ausbau von Photovoltaik mit bi s zu 4 GWh/a (ca. 15% Eigenanteil),  
 Bau einer Windenergieanlage mit bis 5,5 GWh/a (20% Eigenanteil),  
 Umsetzung eines Gesamtwärmekonzepts, z.B. unter Einbeziehung einer Großwärmepumpe 
und/oder Kesseltechnologie sowie dem Einsatz von Energiespeichern,  
 Kapazitätserweiterung der Co -Fermentation. 
Stufe 3: Kompensation durch die Abgabe von regenerativer Energie an Dritte 
Durch die in Stufe 1 und 2 genannten Maßnahmen erreichen die StEB Köln aufgrund der spe-
zifisch hohen Emissionen des Abwasserbehandlungsprozesses allein nicht das Ziel der THG-
Neutralität. Hier muss auf Kompensationsmaßnahmen, dem sog. Handabdruck zurückgegriffen 
werden. Dieser ermöglicht es bilanziell eigene Emissionen zu kompensieren, wenn durch Maß-
nahmen Emissionen bei Dritten zu vermieden werden können. 
Durch die Ausschöpfung der Potentiale zur Erhöhung des Anteils eigenerzeugter, erneuerbarer 
Energie gemäß Vorgaben des § 11 der EU-KARL ergeben sich weitere Potentiale zur Kompen-
sation von THG-Restemissionen durch die Bereitstellung von erneuerbaren Energien für Dritte: 
 Erhöhung der Abgabemenge an eigenerzeugtem Biomethan für die Stadt Köln zur Substitution 
von fossilem Erdgas,  
 Nutzung von Abwasserwärme mittels Großwärmepumpe und Abgabe an Nahwärmenetze zur 
Substitution von fossil erzeugter Wärme,  
 Einspeisung von Überschussstrom aus erneuerbaren Quellen in das Stromnetz zur Substitution 
von fossilen Anteilen im Stromnetz.  
Um diese komplexen, betrieblich dynamischen Modelle betrachten zu können, haben die StEB 
Köln im Jahr 2025 eine energetische Sim ulation durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in ein 
Gesamtkonzept ein, das aktuell erarbeitet wird. Gleichzeitig forcieren die StEB Köln die Umset-
zung notwendiger Maßnahmen, um die Erreichung des Klimaziels bis 2030 grundsätzlich zu 
ermöglichen. 
 
 
Frage 2: 
Sind Alternativen zu einer möglichen Erreichung der Klimaziele durch die Aufstellung einer 
Windenergieanlage am Großklärwerk Stammheim seitens der StEB Köln getätigt worden-wenn 
ja, wie sahen diese konkret/ detailliert aus, sind sie ggf. Im Rahmen einer Alternativenprüfung 
nach § 8 UVPG erfolgt und warum wurden sie verworfen; wenn nein, wieso nicht? 
 
Antwort 2: 
Um „Klimaneutralität“ bzw. eine Netto-Null der Treibhausgas-Emissionen erreichen zu können, 
sind eine Vielzahl an Maßnahmen notwendig (vgl. Antwort 1). Die Windenergieanlage ist eine 
Teilmaßnahme. Das Projekt Windenergieanlage Stammheim fällt nicht in den Anwendungsbe-
reich des UVPG, bzw. eine einzelne Windenergieanlage ist kein UVP-pflichtiges Vorhaben (vgl. 
Anlage 1 UVPG).

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Frage 3: 
Wie viele (zusät zliche) Kosten und CO2 -Ausstoß sind durch die Verarbeitung von Faul-
gas/BHKW hin zu Biogas zu erwarten – insbesondere bei drohender entfallender Wärme für 
das Klärwerk bei geringerer KWK-Abwärme durch (teilweise) Stilllegung des BHKW, zusätzli-
chem Betrieb der Biogasaufbereitungsanlage auf dem GKW Stammheim und Umwandlungs-
verlusten bei der Aufbereitung von Biogas - und inwiefern sind diese bereits bei der Berechnung 
der Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlage berücksichtigt? 
 
Antwort: 
Die Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) wurde bereits im Jahr 2024 in Betrieb genommen. 
Stromverbrauch und Methanschlupf (→ CO2-Ausstoß) sind minimal. Der Stromverbrauch der 
BGAA beträgt (derzeit) rund 1 Prozent des Gesamtstromverbrauchs des Klärwerks und wird 
durch regenerativen Strom aus den BHKW -Anlagen gedeckt. Das erzeugte Biomethan wird 
nach dem Zertifizierungssystem SURE zertifiziert und erfüllt die Nachhaltigkeitskriterien (u.a. 
THG-Emissionsminderung) der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED II). Die Investiti-
onskosten der BGAA lagen bei rund 3,8 Mio. EUR (brutto). Durch den Einsatz von Biomethan 
bei den StEB Köln und der Stadt Köln wird fossiles Erdgas ersetzt. Die Anlage führt zu einer 
Senkung der CO 2-Emissionen im Strom- und Wärmesektor. Sie wird zukünftig rund 20 GWh 
Biomethan pro Jahr erzeugen. Dies entspricht einer CO₂-Einsparung von rund 4.100 Tonnen 
pro Jahr. 
 
Frage 4: 
Besteht ein Energiemanagementsystem, welches in der Lage ist, mit Lastverschiebung, Spei-
chertechnologie, Spitzenlaststeuerung oder Rückverstromungsoptionen zu agieren? 
 
Antwort: 
Alle energetischen Teilanlagen werden über das Prozessleitsystem des GKW im Sinne eines 
integrierten Energiemanagementsystems (teilautomatisiert) gesteuert und der Betrieb fortlau-
fend optimiert. Die Auslegung der Energieerzeugungs-, Speicher- und Verbrauchskomponen-
ten basiert auf einer Energiesimulation, die regelmäßig aktualisiert wird. Faulgasproduktion und 
-verwertung sind über Gasspeicher entkoppelt, sodass Stromerzeugung und Netzbezug flexibel 
gesteuert werden können. Bei Gas- bzw. Stromüberschuss wird Biomethan aufbereitet und ins 
Erdgasnetz eingespeist. Bei höherem Strombedarf kann dieses wieder in den BHKWs verstromt 
werden. So können hohe Spitzenlasten im Strombezug vermieden werden. Abwärme aus den 
BHKW wird durch einen Wärmespeicher gepuffert und für Prozesswärme, Gebäudeheizung 
sowie zur Einspeisung ins Nahwärmenetz der RheinEnergie genutzt. Im Forschungsprojekt 
FlexAqua werden zusätzliche Flexibilisierungsoptionen mithilfe von maschinellem Lernen (KI) 
entwickelt, um einen netzdienlichen und emissionsarmen Betrieb weiter zu verbessern. Dabei 
werden auch Lastverschiebungen betrachtet. 
 
Frage 5: 
Hat sich die StEB mit der Klassifizierungsmöglichkeit der Windenergieanlage als Nebenanlage 
im Sinne des § 35 BauGB, vor dem Hintergrund dessen, dass ein nicht unerheblicher Teil der 
produzierten Energie ins öffentliche Netz eingespeist werden soll und die Einspeisung zusätz-
licher bereits vor Ort produzierter Energie ins Netz ermöglichen soll, (erneut) beschäftigt und 
liegt hierzu ein juristisches Gutachten vor, welches dies bestätigt? 
 
Antwort: 
Am Status der geplanten Windenergieanlage als untergeordnete Nebenanlage des GKW 
Stammheim als privilegiertem Vorhaben gemäß § 35 (1) Nr. 3 BauGB bestehen keine Zweifel. 
Dies wird durch den Windenergieerlass NRW unter 5.2.2.1 in Verbindung mit 5.2.2.2 klar gere-
gelt. Der überwiegende Teil der erzeugten Energie kommt dem Klärwerk zugute, so wie es im 
Abschnitt 5.2.2.2 für untergeordnete Nebenanlagen vorgesehen ist: Wir gehen von einer jährli-
chen Stromproduktion der geplanten Windenergieanlage von rd. 5,5 GWh/a aus. Dem gegen-
über steht ein Gesamtstromverbrauch des Klärwerks von rd. 29,3 GWh/a (2024). Auch bei In-
betriebnahme der WEA wird ein Großteil des Strombedarfs durch die BHKW-Anlagen gedeckt. 
Der weitaus überwiegende Teil der Stromproduktion der WEA - annähernd 90 Prozent - wird 
auf dem Klärwerk verbraucht.

Beratungsverlauf (1)

08.12.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3208/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.11.2025
Erstellt
12.11.2025 15:33