3208/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 08.09.2025 (AN/1243/2025) betreffend "Nachfragen zum Sachstand Windrad am Großklärwerk in Stammheim"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
10743 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 3208/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.12.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 08.09.2025 (AN/1243/2025) betreffend "Nachfragen zum Sachstand Windrad am Großklärwerk in Stammheim" Die Stadtentwässerungsbetriebe beantworten die Anfrage der SPD-Fraktion nachfolgend: Frage 1: Wir bitten um eine detailliertere Darstellung des „dreistufigen Energie-Gesamtkonzepts“ insbe- sondere unter Darlegung, in welcher Stufe, mit welcher Maßnahme, ab wann und in welchem Zeitraum sowie mit welchem Umfang was genau erreicht werden soll. Antwort: Die übergeordneten Energieziele der StEB Köln orientieren sich am strategischen Ziel der Treibhausgasneutralität (THG) bis 2030 sowie an den neuen gesetzlichen Vorgaben der EU- Kommunalabwasserrichtlinie (EU-KARL). Die Umsetzung dieser Zielsetzungen stellt eine be- sondere Herausforderung dar: Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (EU-KARL) führt durch er- weiterte Anforderungen an die Abwasserbehandlung zu einem deutlich höheren Energiebedarf, fordert jedoch gleichzeitig eine weitgehende Energieneutralität für den Sektor durch den voll- ständigen Einsatz erneuerbarer Eigenenergie. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, sämtliche verfügbaren Potenziale systematisc h zu identifizieren und konsequent auszuschöpfen. Die StEB Köln haben hierzu eine dreistufige Strategie erarbeitet: 1. Stufe: Heben von Energieeinsparpotentialen durch betriebliche Optimierungen und den Einsatz neuer Technologien (Steigerung der Energieeffizi enz). 2. Stufe: Erschließen unserer Potenziale für die Erzeugung erneuerbarer Energien, um den externen Energiebezug des Unternehmens zu minimieren. 3. Stufe: Kompensation durch Abgabe von regenerativer Energie an Dritte. Stufe 1: Energieeffizienz steigern und Energieverbräuche reduzieren In der Vergangenheit haben die StEB Köln bereits mittels effizienzsteigernden Maßnahmen Energieeinsparung realisiert. Weitere Maßnahmen sind in Planung. Die StEB Köln gehen der- zeit von weiteren Einsparungen in Höhe von bis zu 10% des Stromverbrauchs auf dem Groß- klärwerk (GKW) in Stammheim aus. Hierbei handelt es sich aus energetischer Sicht im Wesent- lichen um: Maßnahmen zur verfahrenstechnischen und hydraulischen Optimierung, z.B. bauliche Veränderung der Zulaufmechanik sowie Umbaumaßnahmen in der biologischen Reinigung und Optimierung der Pumpwerksgestaltung, Austausch von Maschinentechnik, z.B. Verdichter, Belüfterelemente, Rührwerke, Pumpen, etc. Ausbau der Elektro -, Mess -, Steuer- und Regelungstechnik-Technik zur optimierte n Steuerung, z.B. der belüfteten / unbelüfteten Zonen der Belebung, Pumpensteuerung, etc., Schaffung zusätzlicher Speicherkapazitäten unterschiedlicher Energiesektoren, z.B. Wärme, Gas. 2 Fazit: In der Stufe 1 bewegen sich die StEB Köln in einem dynamischen Spannungsfeld im Einfluss der folgenden drei Faktoren: Reduktion von Energieverbräuchen (Effizienzsteigerung), Reduktion von THG-Emissionen insbesondere im Belebungsprozess, Steigerung der Energieverbräuche aufgrund neuer Abwasserreinigungsziele der EU -KARL. Um das Ziel der THG-Neutralität bis 2030 zu erreichen und gleichzeitig die zusätzlichen gesetz- lichen Anforderungen zu errfüllen, werden weitreichendere Maßnahmen benötigt: Stufe 2: Ausbau der erneuerbaren Energien Da das Ziel der EU-KARL (§ 11) zur Energieneutralität sektorenbezogen ist (vgl. Abs. 1) müs- sen sämtliche verfügbare Potenziale auf dem GKW Stammheim ausgeschöpft werden. Diese Potenziale können übergreifend für die die weiteren Standorte der StEB Köln genutzt werden. In Bezug auf die Kliman eutralität der StEB Köln und das übergeordnete Ziel der Stadt Köln bestehen weitere Synergieeffekte. Die Potenziale auf dem GKW zum Ausbau der erneuerbaren Energien liegen in einer Kombination aus unterschiedlichen Maßnahmen: Ausbau von Photovoltaik mit bi s zu 4 GWh/a (ca. 15% Eigenanteil), Bau einer Windenergieanlage mit bis 5,5 GWh/a (20% Eigenanteil), Umsetzung eines Gesamtwärmekonzepts, z.B. unter Einbeziehung einer Großwärmepumpe und/oder Kesseltechnologie sowie dem Einsatz von Energiespeichern, Kapazitätserweiterung der Co -Fermentation. Stufe 3: Kompensation durch die Abgabe von regenerativer Energie an Dritte Durch die in Stufe 1 und 2 genannten Maßnahmen erreichen die StEB Köln aufgrund der spe- zifisch hohen Emissionen des Abwasserbehandlungsprozesses allein nicht das Ziel der THG- Neutralität. Hier muss auf Kompensationsmaßnahmen, dem sog. Handabdruck zurückgegriffen werden. Dieser ermöglicht es bilanziell eigene Emissionen zu kompensieren, wenn durch Maß- nahmen Emissionen bei Dritten zu vermieden werden können. Durch die Ausschöpfung der Potentiale zur Erhöhung des Anteils eigenerzeugter, erneuerbarer Energie gemäß Vorgaben des § 11 der EU-KARL ergeben sich weitere Potentiale zur Kompen- sation von THG-Restemissionen durch die Bereitstellung von erneuerbaren Energien für Dritte: Erhöhung der Abgabemenge an eigenerzeugtem Biomethan für die Stadt Köln zur Substitution von fossilem Erdgas, Nutzung von Abwasserwärme mittels Großwärmepumpe und Abgabe an Nahwärmenetze zur Substitution von fossil erzeugter Wärme, Einspeisung von Überschussstrom aus erneuerbaren Quellen in das Stromnetz zur Substitution von fossilen Anteilen im Stromnetz. Um diese komplexen, betrieblich dynamischen Modelle betrachten zu können, haben die StEB Köln im Jahr 2025 eine energetische Sim ulation durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in ein Gesamtkonzept ein, das aktuell erarbeitet wird. Gleichzeitig forcieren die StEB Köln die Umset- zung notwendiger Maßnahmen, um die Erreichung des Klimaziels bis 2030 grundsätzlich zu ermöglichen. Frage 2: Sind Alternativen zu einer möglichen Erreichung der Klimaziele durch die Aufstellung einer Windenergieanlage am Großklärwerk Stammheim seitens der StEB Köln getätigt worden-wenn ja, wie sahen diese konkret/ detailliert aus, sind sie ggf. Im Rahmen einer Alternativenprüfung nach § 8 UVPG erfolgt und warum wurden sie verworfen; wenn nein, wieso nicht? Antwort 2: Um „Klimaneutralität“ bzw. eine Netto-Null der Treibhausgas-Emissionen erreichen zu können, sind eine Vielzahl an Maßnahmen notwendig (vgl. Antwort 1). Die Windenergieanlage ist eine Teilmaßnahme. Das Projekt Windenergieanlage Stammheim fällt nicht in den Anwendungsbe- reich des UVPG, bzw. eine einzelne Windenergieanlage ist kein UVP-pflichtiges Vorhaben (vgl. Anlage 1 UVPG). 3 Frage 3: Wie viele (zusät zliche) Kosten und CO2 -Ausstoß sind durch die Verarbeitung von Faul- gas/BHKW hin zu Biogas zu erwarten – insbesondere bei drohender entfallender Wärme für das Klärwerk bei geringerer KWK-Abwärme durch (teilweise) Stilllegung des BHKW, zusätzli- chem Betrieb der Biogasaufbereitungsanlage auf dem GKW Stammheim und Umwandlungs- verlusten bei der Aufbereitung von Biogas - und inwiefern sind diese bereits bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlage berücksichtigt? Antwort: Die Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) wurde bereits im Jahr 2024 in Betrieb genommen. Stromverbrauch und Methanschlupf (→ CO2-Ausstoß) sind minimal. Der Stromverbrauch der BGAA beträgt (derzeit) rund 1 Prozent des Gesamtstromverbrauchs des Klärwerks und wird durch regenerativen Strom aus den BHKW -Anlagen gedeckt. Das erzeugte Biomethan wird nach dem Zertifizierungssystem SURE zertifiziert und erfüllt die Nachhaltigkeitskriterien (u.a. THG-Emissionsminderung) der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED II). Die Investiti- onskosten der BGAA lagen bei rund 3,8 Mio. EUR (brutto). Durch den Einsatz von Biomethan bei den StEB Köln und der Stadt Köln wird fossiles Erdgas ersetzt. Die Anlage führt zu einer Senkung der CO 2-Emissionen im Strom- und Wärmesektor. Sie wird zukünftig rund 20 GWh Biomethan pro Jahr erzeugen. Dies entspricht einer CO₂-Einsparung von rund 4.100 Tonnen pro Jahr. Frage 4: Besteht ein Energiemanagementsystem, welches in der Lage ist, mit Lastverschiebung, Spei- chertechnologie, Spitzenlaststeuerung oder Rückverstromungsoptionen zu agieren? Antwort: Alle energetischen Teilanlagen werden über das Prozessleitsystem des GKW im Sinne eines integrierten Energiemanagementsystems (teilautomatisiert) gesteuert und der Betrieb fortlau- fend optimiert. Die Auslegung der Energieerzeugungs-, Speicher- und Verbrauchskomponen- ten basiert auf einer Energiesimulation, die regelmäßig aktualisiert wird. Faulgasproduktion und -verwertung sind über Gasspeicher entkoppelt, sodass Stromerzeugung und Netzbezug flexibel gesteuert werden können. Bei Gas- bzw. Stromüberschuss wird Biomethan aufbereitet und ins Erdgasnetz eingespeist. Bei höherem Strombedarf kann dieses wieder in den BHKWs verstromt werden. So können hohe Spitzenlasten im Strombezug vermieden werden. Abwärme aus den BHKW wird durch einen Wärmespeicher gepuffert und für Prozesswärme, Gebäudeheizung sowie zur Einspeisung ins Nahwärmenetz der RheinEnergie genutzt. Im Forschungsprojekt FlexAqua werden zusätzliche Flexibilisierungsoptionen mithilfe von maschinellem Lernen (KI) entwickelt, um einen netzdienlichen und emissionsarmen Betrieb weiter zu verbessern. Dabei werden auch Lastverschiebungen betrachtet. Frage 5: Hat sich die StEB mit der Klassifizierungsmöglichkeit der Windenergieanlage als Nebenanlage im Sinne des § 35 BauGB, vor dem Hintergrund dessen, dass ein nicht unerheblicher Teil der produzierten Energie ins öffentliche Netz eingespeist werden soll und die Einspeisung zusätz- licher bereits vor Ort produzierter Energie ins Netz ermöglichen soll, (erneut) beschäftigt und liegt hierzu ein juristisches Gutachten vor, welches dies bestätigt? Antwort: Am Status der geplanten Windenergieanlage als untergeordnete Nebenanlage des GKW Stammheim als privilegiertem Vorhaben gemäß § 35 (1) Nr. 3 BauGB bestehen keine Zweifel. Dies wird durch den Windenergieerlass NRW unter 5.2.2.1 in Verbindung mit 5.2.2.2 klar gere- gelt. Der überwiegende Teil der erzeugten Energie kommt dem Klärwerk zugute, so wie es im Abschnitt 5.2.2.2 für untergeordnete Nebenanlagen vorgesehen ist: Wir gehen von einer jährli- chen Stromproduktion der geplanten Windenergieanlage von rd. 5,5 GWh/a aus. Dem gegen- über steht ein Gesamtstromverbrauch des Klärwerks von rd. 29,3 GWh/a (2024). Auch bei In- betriebnahme der WEA wird ein Großteil des Strombedarfs durch die BHKW-Anlagen gedeckt. Der weitaus überwiegende Teil der Stromproduktion der WEA - annähernd 90 Prozent - wird auf dem Klärwerk verbraucht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3208/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.11.2025
- Erstellt
- 12.11.2025 15:33