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4285/2022

Umgestaltung Bolzplatz Katharinenstraße in Köln-Godorf

Beschlussvorlage Ausschuss 20.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.03.2023, TOP 9.1.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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1802_Bolzplatz Katharinenstr_2022-08-08_Entwurf

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1108 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist Grundvoraussetzung für die Umgestaltung öffentlicher 
Spielplätze. Da die hier geäußerten Wünsche und Anregungen die Planungsgrundlage bilden, muss die 
Partizipation im Vorfeld von Planung und Beschluss stattfinden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

6835 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 4285/2022 
Freigabedatum 20.01.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung Bolzplatz Katharinenstraße in Köln-Godorf  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des Bolz-
platzes Katharinenstraße in Köln-Godorf mit den Gesamtkosten in Höhe von 400.000 Euro 
durchzuführen. 
 
Der Finanzausschuss beschließt unter dem Vorbehalt des Beschlusses der BV Rodenkirchen 
die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 400.000 Euro im Teilfi-
nanzplan des Jugendamtes in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplan-
zeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) unter der Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spiel-
plätze. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 31.01.2023 
Finanzausschuss 06.02.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   400.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   40.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Zurzeit leben im Stadtteil Godorf 2670 Einwohnerinnen und Einwohner, hiervon sind 529 Kin-
der und Jugendliche unter 18 Jahren. Gemessen an der gesamten Einwohnerschaft wohnen 
in Immendorf anteilig mehr Kinder und Jugendliche (knapp 20%), im Vergleich zum Bezirk 
Rodenkirchen (16,6%). Daraus ergibt sich ein gesteigerter Bedarf an Spielflächen und Bewe-
gungsangeboten für die Kinder und Jugendlichen im Stadtteil. Bereits 2018 befand sich das 
Vorhaben auf der mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen abgestimmten und  
beschlossenen Maßnahmenliste der Spielplatzbedarfsplanung. 
 
Vorhandene Situation 
Zwischen der Autobahn 555 im Westen und der Wohnbebauung an der Katharinenstraße im 
Osten befindet sich im räumlichen Zusammenhang mit dem Spielplatz und dem Streetball-
platz bereits ein Bolzplatz. Es handelt sich um einen älteren Platz, der aus einer Wiese und 2 
Toren besteht, diese Wiese ist Teil einer größeren Grünfläche, welche zum Spiel-
platz/Bolzplatz gehört. 
Im Norden liegt der seit 2014 vorhandene Streetballplatz, getrennt durch einen ca. 30 m brei-
ten Grünstreifen. Im Nordosten grenzt der ebenfalls 2014 entstandene Spielplatz an. 
Zur weiteren Ausstattung der Fläche gehören eine Tischtennisplatte und Jugendbänke. 
Nach Regenfällen zeigt sich die mangelhafte Entwässerung des alten Platzes, es bilden sich 
große Pfützen insbesondere im Torbereich und in der Platzmitte. Der Platz ist dann teilweise

3 
über mehrere Tage nicht bespielbar. 
 
Bürgerbeteiligung 
Bei zwei Terminen vor Ort wurden die Ideen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen fest-
gehalten. Alle Nutzer sagten aus, dass das Spiel auf der Wiese unattraktiv und teilweise we-
gen der Unebenheiten gefährlich sei. Es bestehe der Wunsch nach einem ebenen, aktuellen 
und zeitgemäßen Spieluntergrund. Als Spielflächenbelag wurde von den meisten Kunststoff-
belag oder Kunstrasen gewünscht. Die Spielfläche soll nach dem Wunsch der Kinder und Ju-
gendlichen mit einem „Spielzaun“ umgeben werden. Zum einen wollen die Nutzer nicht mehr 
den verschossenen Bällen hinterherlaufen und zum anderen würden die frei laufenden Hunde 
nicht mehr direkt auf die Spielflächen und die dort spielenden Kinder und Jugendlichen zulau-
fen können. 
 
Planungskonzept 
Der vorhandene Bolzplatz soll komplett umgestaltet und neben dem vorhandenen Streetball-
platz positioniert werden. 
Er soll nach den Wünschen der Aktiven gestaltet werden und erhält einen zeitgemäßen und 
wasserdurchlässigen Spielbelag aus Teppichvlies mit eingezogenen Rand- und Torlinien um 
das Spiel wesentlich attraktiver zu gestalten. Die Bolzplatzfläche wird umlaufend mit einem 
schallschutzdämmenden Stabgitterzaun ausgestattet. Bälle bleiben somit in und die Hunde 
außerhalb der Spielzonen. Die Eingänge zum Feld liegen neben dem Streetballfeld um den 
Wechsel der Spielaktivitäten schnell vollziehen zu können. Jugendbänke laden ein zum Be-
obachten des Spielgeschehens und zum Verweilen der Aktiven und Zuschauer. Neue Bewe-
gungsflächen ziehen erfahrungsgemäß Kinder und Jugendliche aus einem weiteren Umfeld 
an. Für die Kinder und Jugendlichen, die mit einem Fahrrad kommen, ist eine große Anzahl 
an Fahrradständern vorgesehen. 
Bei der Planung der sportlichen Bewegungsflächen wurden Aspekte der Barrierefreiheit wei-
testgehend berücksichtigt. 
Eine Nutzung der Bewegungsflächen z. B. durch Rollstuhlfahrer*innen ist durch die umlaufen-
de und unmittelbar an die Zuwegung angeschlossene Wegedecke möglich. 
 
Bepflanzung 
Die Planung beinhaltet die Pflanzung von drei neuen Bäumen. 
 
Finanzierung 
Die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 400.000,00 Euro gliedern sich wie folgt: 
 
Planung                 50.000,00 Euro,  
Herrichtung               350,000,00 Euro 
Summe:               400.000,00 Euro 
 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung i.H.v. 400.000 Euro steht im Haushalts-
plan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Jugendamtes in der Produkt-
gruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaß-
nahmen) bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002 zur Verfügung. 
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in 
Höhe von 40.000,00 Euro p. a. sind im Teilergebnisplan des Jugendamtes in der Produkt-
gruppe 0604, Kinder und Jugendarbeit, Teilplanzeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im 
Haushaltsplan 2023/2024 für beide Jahre entsprechend eingeplant. 
Ab 2025 sind die hierfür erforderlich werdenden Mittel im Rahmen der jeweiligen Haushalts-
planaufstellungsprozesse von Dez. IV (Dezernat für Jugend, Bildung und Sport) innerhalb der 
dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, zu finanzieren. 
 
Die laufende Unterhaltung und Pflege der Anlage erfolgt durch das Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen (67) im Rahmen der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel. 
 
Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Kli-
ma.

4 
 
 
 
Anlage 
Entwurfsplan Bolzplatz

1802_Bolzplatz Katharinenstr_2022-08-08_Entwurf

2637 Zeichen

08.08. 2022
Stadt KölnAmt für Kinder, Jugend und FamilieAbt. Kinderinteressen und Jugendförderung
67:512:51:Unterschriften:
Bearbeiter:
Stand:20.12.2021Entwurf02/ -1 : 250Planbez.:Plan-Nr.:Maßstab:letzte Änderung:
Bolzplatz KatharinenstraßeKöln - GodorfProjekt:
ENGEL LandschaftsarchitektenLustheide 8551427 Bergisch Gladbach02204 / 8649971info@engel-la.de
M
M
M
M
Wiese
54.0654.10
54.25
54.41
54.4354.41
54.30
54.1254.06
54.14
54.36
54.31
54.40
54.3254.30
54.10
54.32
54.2554.0854.21
54.12
54.27
0,3/10
0,4/100,4/12
Split
Sand
54.2654.2654.29
54.44
54.42
54.46
54.4554.42
54.4454.4054.22
Bank
54.29
54.37
54.40
54.2954.41
54.35
54.3454.38
Weg unbef. Bank54.3754.3054.3954.43
54.2454.37
54.1754.20
54.4154.4354.45
54.30
54.3854.4254.3754.3254.45
54.1954.2754.44
54.29
54.27
54.30
54.28
54.21
54.4054.47 54.41
Weg unbef.
54.10
54.31
54.4454.46
0,2/2
0,5/10
0,15/4
0,2/4
0,3/8
0,3/8
0,15/4
Sand
0,4/10
3x0,3/10
0,4/9
0,35/8
0,3/70,3/8
0,25/60,15+0,2/3
54.35
0,35/8
0,2/20,2/2
0,4/9
0,3/7
0,5/12
54.19
54.39
54.34
54.4354.42
BankBankTTPPl.
Weg
Pfl.
Rutsche
2x0,2/8
3x0,2/12
0,2/10
2x0,2/100,4/12
3x0,3/16
0,6/18
0,2/40,2/4
0,25/60,4/140,4/14
0,4/140,4/12
0,15/6
0,2/8
0,4/160,3/10
2x0,3/16
0,3/0,4/20
0,2/10
0,3/120,2/6
0,5/16
0,4/100,2/6
0,2/6
0,3/8
0,3/8
0,2/0,3/100,3/10
0,5/14
Asph.
(Friedhof)
0,5/16
0,5/12
0,5/12
0,5/18
Spielgeräte
Klettergerüst
54.12 54.23 54.21 54.14 54.14 54.13
54.2354.2854.1154.1754.1554.1654.1254.08
54.11
54.23
54.06 54.15 54.11 54.18 54.1354.14
54.1954.2154.1654.1154.1154.1454.10
54.1054.3854.05 54.08 54.0854.2454.31
54.4054.40
54.28
54.3954.26
54.2954.22 54.05
54.0354.2054.3054.29
54.22
54.3154.2154.0354.0554.02
53.99 54.03 53.98 54.04 53.92
54.1354.0654.0253.9454.0054.0354.13
54.11
54.0954.28
54.27
54.26
54.35
54.24
54.24
54.18
54.44
54.3954.08
54.0854.12
54.4254.15
54.20
Spielgerät
Grd.Bl. 43
199
366
200
Stadt Köln
Katholische KirchengemeindeSt.Katharina
Katholische KirchengemeindeSt.KatharinaGrd.Bl. 23081
Grd.Bl. 23860
Grd.Bl. 43Stadt Köln
472
473Stadt KölnGrd.Bl. 43
SpielfeldBelag: ChildsPlay
TiefbordsteinTB 8/20 cm
Betonplatten30/30/8 cmzweireihig
Betonsteinplatten 30/30/8 cm
SpielplatzBestandBallfangzaunH = 4,00 m
BallfangzaunH = 4,00 m
WassergebundeneWegedecke, neuStreetballfeldBestand
3,00 
Fahrradbügel,6 Stk.
Abfallbehälter
3,00 
WassergebundeneWegedecke, Bestand
WassergebundeneWegedecke, neu
WassergebundeneWegedecke, Bestand
Kids-Bänke
LEITUNGSTRASSEHochdruck - Ölleitung
Flurstücksgrenze
EinlaufschachtRigolenrohr DN 300
SammlerRigole6,00 1,80 
1 %1 %
1 %1 %
1 %
1 %
2,00 
2,50 2,50 
2,00 
11,70 
16,74 
68 
1,00 2,00 
31,74 
32,50 
17,50 
Kids-Bänke
NeupflanzungBäume
6,00 
8,10

Beratungsverlauf (3)

31.01.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2023 Finanzausschuss
TOP 7.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4285/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.01.2023
Erstellt
16.12.2022 10:36