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Sitzgelegenheiten an den Haltestellen im Stadtbezirk Rodenkirchen

Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (SPD) AN/0243/2022 vom 29.01.2022

Stand: Am 31.01.2022 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0243/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 Sitzgelegenheiten an den Haltestellen im Stadtbezirk Rodenkirchen, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten den nachstehenden Dringlich- keitsantrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung am 31.01.2022 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, Sitzgelegenheiten zeitnah an folgenden Haltestellen zu instal- lieren:  Friedhof Rodenkirchen / Sürther Straße - Michaelshoven (beidseitig)  Bayenthalgürtel / Alteburgermühle / Bismarckturm  Endstation Rodderweg Die Verwaltung wird gebeten, konstruktive Lösungen im Sinne einer Installation einer Sitzge- legenheit zu finden. Die Örtlichkeit kann auch nahe einer Bushaltstelle sein. Die Sitzgele- genheiten sollen spätestens in sechs Monaten umgesetzt sein. Der Bezirksvertretung Rodenkirchen ist hierüber zu berichten. Begründung: An den KVB-Haltestellen im Bezirk Rodenkirchen finden sich häufig keine Sitzgelegenheiten. Dies ist in Hinblick auf den demographischen Wandel nicht tragbar. In der Fraktionsvorsitzendensitzung am 27.01.2022 wurde gemeinsam entschieden, dass im ersten Schritt die o.g. vier Haltestellen mit Sitzgelegenheiten ausgestattet werden müssen. - 2 - Diese sollen als Muster für weitere Haltestellen dienen. Mit Blick insbesondere auf eine al- ternde Gesellschaft, haben Sitzbänke an allen Haltestellen eine Selbstverständlichkeit zu sein. Die Verkehrsinfrastruktur im öffentlichen Personennahverkehr sollte so geplant und gestaltet werden, dass sie die Anforderung einer möglichst umfassenden Barrierefreiheit erfüllen. Ein barrierefreier ÖPNV kommt sowohl körperlich beeinträchtigen Menschen, Fahr- gästen mit Sinnesbehinderung und kognitiver Behinderung sowie auch älteren Personen, Schwangeren und Kindern sowie Fahrgästen mit kleinen Kindern, Kinderwagen, Fahrrädern oder Traglasten zugute. Die KVB sollten sich zur Zielsetzung eines barrierefreien Nahver- kehrs bekennen und in ihrem Zuständigkeitsbereich schrittweise die Barrierefreiheit sicher- stellen. Die notwendige Anpassung von Bushaltestellen ist im Bezirk Rodenkirchen dringend erforderlich. Die Angelegenheit duldet keinen Aufschub. Für die betroffenen, insbesondere die behinder- ten und älteren Fahrgäste ist der bestehende Zustand auch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr tragbar. Mit freundlichen Grüßen gez. Ismail gez. Schykowski gez. Dr Klusemann gez. Wolters

Beratungsverlauf

  1. 31.01.2022

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.6, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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