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AN/0243/2022

Sitzgelegenheiten an den Haltestellen im Stadtbezirk Rodenkirchen

Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (SPD) 29.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.01.2022, TOP 8.1.6

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV2)

2927 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
FDP-Fraktion 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0243/2022 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 
 
Sitzgelegenheiten an den Haltestellen im Stadtbezirk Rodenkirchen, 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten den nachstehenden Dringlich-
keitsantrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung am 31.01.2022 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, Sitzgelegenheiten zeitnah an folgenden Haltestellen zu instal-
lieren: 
 
 Friedhof Rodenkirchen / Sürther Straße - Michaelshoven (beidseitig) 
 Bayenthalgürtel / Alteburgermühle / Bismarckturm 
 Endstation Rodderweg 
 
Die Verwaltung wird gebeten, konstruktive Lösungen im Sinne einer Installation einer Sitzge-
legenheit zu finden. Die Örtlichkeit  kann auch nahe einer Bushaltstelle sein. Die Sitzgele-
genheiten sollen spätestens in sechs Monaten umgesetzt sein.  
Der Bezirksvertretung Rodenkirchen ist hierüber zu berichten. 
 
Begründung: 
An den KVB-Haltestellen im Bezirk Rodenkirchen finden sich häufig keine Sitzgelegenheiten. 
Dies ist in Hinblick auf den demographischen Wandel nicht tragbar. 
In der Fraktionsvorsitzendensitzung am 27.01.2022 wurde gemeinsam entschieden, dass im 
ersten Schritt die o.g. vier Haltestellen mit Sitzgelegenheiten ausgestattet werden müssen.

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Diese sollen als Muster für weitere Haltestellen dienen. Mit Blick insbesondere auf eine al-
ternde Gesellschaft, haben Sitzbänke an  allen Haltestellen eine Selbstverständlichkeit zu 
sein. Die Verkehrsinfrastruktur im öffentlichen Personennahverkehr sollte so geplant und 
gestaltet werden, dass sie die Anforderung einer möglichst umfassenden Barrierefreiheit 
erfüllen. Ein barrierefreier ÖPNV kommt sowohl körperlich beeinträchtigen Menschen, Fahr-
gästen mit Sinnesbehinderung und kognitiver Behinderung sowie auch älteren Personen, 
Schwangeren und Kindern sowie Fahrgästen mit kleinen Kindern, Kinderwagen, Fahrrädern 
oder Traglasten zugute. Die KVB sollten sich  zur Zielsetzung eines barrierefreien Nahver-
kehrs bekennen und in ihrem Zuständigkeitsbereich schrittweise die Barrierefreiheit sicher-
stellen. Die notwendige Anpassung von Bushaltestellen ist im Bezirk Rodenkirchen dringend 
erforderlich. 
 
Die Angelegenheit duldet keinen Aufschub. Für die betroffenen, insbesondere die behinder-
ten und älteren  Fahrgäste ist der bestehende Zustand auch aus gesundheitlichen Gründen 
nicht mehr tragbar. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Ismail gez. Schykowski gez. Dr Klusemann gez. Wolters

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0243/2022
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (SPD)
Datum
29.01.2022
Erstellt
26.01.2022 16:20