V/0016/2020
Umweltdaten Münster 2016-2018
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Anlage 1 Vorlage V_0016_2020_Umweltdaten_2016-2018
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Umweltdaten Münster 2016-18
Anlage 1
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
2
Inhaltsverzeichnis
1. Umweltindikatoren für Münster............................................................................ 3
2. Fortschreibung von Umweltdaten und -zielen ..................................................... 3
Abfall ....................................................................................................................... 4
Abwasser ................................................................................................................ 9
Biodiversität .......................................................................................................... 11
Boden/Fläche ....................................................................................................... 20
Grün ...................................................................................................................... 26
Klima / Energie ..................................................................................................... 29
Lärmimmissionen.................................................................................................. 32
Luftschadstoffe ..................................................................................................... 35
Natur und Landschaft - Schutzgebiete .................................................................. 38
Natur und Landschaft - Eingriffsregelung ............................................................. 41
Umweltmanagement ............................................................................................. 46
Verkehr/Mobilität ................................................................................................... 48
Wasser ................................................................................................................. 51
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
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1. Umweltindikatoren für Münster
Mit den Umweltdaten 2009 hat die Stadt Münster erstmals Umweltindikatoren
festgelegt, mittels derer die Umweltsituation in Münster regelmäßig beobachtet und
gesteuert werden kann. Die Umweltdaten werden im 2-jährlichen Turnus
fortgeschrieben, um jeweils einen schnellen Überblick über Zustand, Entwicklung
und Steuerungsnotwendigkeiten der Umwelt zu erlangen.
Zielsetzung der Umweltindikatoren im Überblick
• Zusammenschau der relevanten Umweltbelange
• Kontinuierliche Umweltbeobachtung und –dokumentation
• Darstellung von Entwicklungstrends
• Abgleich mit festgelegten Zielsetzungen zum Umweltschutz
• Ableitung von Handlungserfordernissen
2. Fortschreibung von Umweltdaten und -zielen
Die vorliegende Fortschreibung der Umweltdaten umfasst in dieser Ausgabe die
Jahre 2016 bis 2018.
Für folgende Umweltmedien liegen Umweltindikatoren vor:
• Abfall
• Abwasser
• Biodiversität
• Boden/Fläche
• Grün
• Klima/Energie
• Lärmimmissionen
• Luftschadstoffe
• Natur und Landschaft (einschließlich Thema Eingriffsregelung)
• Umweltmanagement
• Verkehr/Mobilität
• Wasser
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
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Umweltmedium/Ressource:
Abfall
Indikator:
Abfälle und Wertstoffe aus Haushalten
Definition:
Abfallaufkommen (nur Haushalte) pro Kopf der Bevölkerung. [kg/EW*Jahr]
Erläuterung:
Die Haushaltabfälle (Hausmüll, Sperrmüll, Wertstoffe u.ä.) stellen einen Teil der
insgesamt anfallenden Siedlungsabfälle dar. Zu den sonstigen Siedlungsabfällen
gehören zudem Baurestabfälle, Rückstände der Stadtreinigung und Gewerbeabfälle.
Der Bezug auf die Bevölkerungszahl stellt die relative Vergleichsmöglichkeit sicher.
Abbildung 1 (Zielwert: 425 kg/EW*a (2020))
Abbildung 2: Siedlungsabfälle Verwertung/Deponie in Tonnen
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
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Qualitative Ziele:
Abfallvermeidung schont Ressourcen; aber Abfall ist auch “Rohstoff”. Durch
ordnungsgemäße Verwertung können Abfallpotenziale genutzt werden. Durch die
schadlose Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle werden Umweltschäden
vermieden. Eine nachvollziehbare Überwachung der Abfallströme sichert den
sorgsamen Umgang mit Abfall.
• Prioritäre Vermeidung von Abfall
• Optimierte Verwertung von Abfällen durch Weiterentwicklung des
stoffstromoptimierten Abfallwirtschaftskonzeptes
• Entsorgung der in Münster anfallenden Abfälle nur im Rahmen abfallrechtlicher
Vorgaben
Quantitative Ziele:
Senkung des Abfallaufkommens der Haushalte auf 425 kg/EW*a.
Der Zielwert wurde im Rahmen der Beratung der Umweltdaten 2009 als Prüfwert
festgelegt.
Die Zielwerterreichung von 425 kg/EW*a wurde in den Jahren 2015 und 2017 durch
eine Steigerung der Einwohnerzahl in Münster nahezu erreicht. Im Jahr 2018 mit
421 kg/EW*a unterschritten.
Entwicklung:
Die Abfallmengen 2014 wurden durch das Starkregenereignis am 28.07.2014
beeinflusst, sodass im Jahr 2014 eine Steigerung der Abfallmenge zu verzeichnen
war. Aktuell liegt das Abfallaufkommen im Jahr 2018 bei 421 kg/EW*a.
Dieses wurde durch eine weiter gestiegene Einwohnerzahl in Münster erreicht. Das
Gesamtabfallaufkommen aus Haushalten ist aber seit dem Jahr 2010 (130.448 t)
nicht gesunken. Im Jahr 2017 lag das Aufkommen bei 131.775 t und im Jahr 2018
bei 130.557 t.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) haben bis Mitte 2015 in
Zusammenarbeit mit der Firma Remondis den Restabfall biologisch-mechanisch
behandelt (MBRA) und die Reststoffe auf der ZDM II deponiert. Nach der
Übernahme der Anlage durch die AWM 2015 werden die Restabfälle ausschließlich
mechanisch behandelt und die Reststoffe thermisch beseitigt. Im biologischen
Anlagenteil werden nach einem Umbau seit 2017 Bio- und Grünabfälle verwertet.
Eine Deponierung findet somit nicht mehr statt.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Abfallvermeidung“ (Aktionstage,
Pressearbeit, aktuelle AWM-Kampagne „Gemeinsam für das große Ziel“,
Tipps zur Abfallvermeidung auf der Homepage der AWM und in AWM-
Broschüren (z. B. Second-Hand, Tauschen und verschenken etc.)), aktuelle
Schwerpunktkampagnen: Bürgerkampagne „Ich mach´s“ (Ziele: Motivation
zur Abfallvermeidung, zur richtigen Abfalltrennung, für Stadtsauberkeit) und
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„Aktion Biotonne“ (Ziele: sortenreine Trennung von Bioabfällen/Steigerung der
Bioabfallmengen durch Entsorgung in der richtigen Tonne.
Die AWM bieten einen Online-Tausch- und Verschenkmarkt (www.awm-
tauschmarkt.de) an. Bürgerinnen und Bürger haben damit eine sinnvolle
Alternative zum Wegwerfen gut erhaltener aber nicht mehr genutzter Dinge.
Diese können entweder verschenkt oder getauscht werden. Lediglich Geld ist
als Tauschmittel nicht erlaubt.
Auf den elf Recyclinghöfen der AWM stehen „Wechselstuben“ (Give Boxen).
Hintergrund: Die Give Boxen (alte, umgebaute Telefonzellen) dienen als
„Tausch- und Verschenkmarkt“ vor Ort. Bürger können dort für Interessierte
Spielzeug, CDs/DVDs und Bücher ablegen, die noch gut erhalten sind, aber
von ihnen selbst nicht mehr verwendet werden.
Vermeidung von Lebensmittelabfällen: Privathaushalte in Deutschland werfen
pro Jahr 6,7 Millionen Tonnen Lebensmittel "in die Tonne". Das kommt
Mensch, Tier und Umwelt teuer zu stehen. Die AWM haben deshalb in
Kooperation mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit die
Initiative "Zu gut für die Tonne - Münster is(s)t abfallarm" ins Leben gerufen
(www.zugutfuerdietonne.muenster.de). Die Initiative ist dauerhaft angelegt
und hat nicht nur zum Ziel, über Lebensmittelverschwendung aufzuklären und
zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen aufzurufen. Sie will auch zu einer
besseren Vernetzung der zahlreichen Akteure, die sich in Münster bereits mit
diesen Themen beschäftigen, beitragen.
Münster für Mehrweg: Die Initiative „Münster für Mehrweg“ gibt es seit Anfang
2017. Sie ist ein Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern des
Handels, der Stadtverwaltung, von Umweltverbänden und weiteren lokalen
Akteuren, denen ein „Mehr“ für die Umwelt am Herzen liegt. Die AWM haben
die Federführung inne. Gemeinsam machen sich die Akteure stark für
nachhaltige Mehrweg-Lösungen in und für Münster. Mit Aufklärungs- und
Öffentlichkeitsarbeit machen sie Mehrwegalternativen sichtbar und wollen das
Bewusstsein für die Einsparung wertvoller Ressourcen im Alltag stärken.
Netzwerke werden auf- und ausgebaut, sodass Synergien gewinnbringend für
das gemeinsame Ziel genutzt werden können (www.muenster-fuer-
mehrweg.de).
Deponie-Erlebnispfad: Im Frühjahr 2018 haben die AWM ihren
„abfallpädagogischen Lehrpfad“ eröffnet. An zwölf Lernstationen wird am
Entsorgungszentrum in Coerde auf dem Deponieberg der Kreislauf „Abfall-
Energie-Klima“ mit seinen ökologischen Auswirkungen aufgezeigt.
Erlebnisorientiert können Schulklassen über die entsprechend
zielgruppenspezifisch aufbereiteten Materialien die Leitgedanken der
modernen Kreislaufwirtschaft erarbeiten. Begleitet werden Sie dabei von einer
pädagogischen Fachkraft der AWM.
Um die Bildungs- und Aufklärungsangebote der AWM zukunftsorientiert
weiterzuentwickeln und auf die Zielgruppe „Erwachsene“
auszuweiten/anzupassen, wurde im Jahr 2018 eine Nachhaltigkeitspädagogin
mit den Schwerpunkten Erwachsenenbildung und Netzwerkarbeit eingestellt.
Die Mitarbeiterin konzipiert und moderiert Schulungen für Erwachsene,
insbesondere für Multiplikatoren wie beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer
oder Erzieher und Erzieherinnen. Sie hat außerdem die Aufgabe, die AWM
und ihre Bildungsangebote mit unterschiedlichen Kooperationspartnern in
Münster weiter zu vernetzen (z. B. seit 2018 Bildungskooperation zum Thema
Lebensmittelverschwendung mit der „FairTEiLBAR“ https://www.fairteilbar-
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muenster.de/). Ziel ist zudem, sich stärker mit den Bürgerinnen und Bürgern
zu vernetzen und sie als Partner/Partnerin für den Einsatz zum Umwelt- und
Ressourcenschutz bzw. als Multiplikatoren für Themen wie Abfallvermeidung
und Stadtsauberkeit zu gewinnen.
Das Projekt „Abfallberatung in Flüchtlingsunterkünften“ läuft seit 2016. In
Kooperation mit einem afghanischen Illustrator haben die AWM ein
Schulungskonzept entwickelt, das den besonderen Bedürfnissen Geflüchteter
(Sprachbarrieren, kaum Kenntnisse über das Abfallwirtschaftssystem in
Deutschland) gerecht wird. Die Schulungen werden durch den Illustrator
durchgeführt, der als so genannte „Key-Person“ aufgrund seines eigenen
Migrationshintergrundes sehr schnell eine gute Vertrauensbasis zu den
Geflüchteten aufbaut. Da sich das Konzept bewährt hat, wurde Anfang 2018
eine zunächst auf zwei Jahre angelegte Stelle für das Projekt „Abfallberatung
für Menschen mit Migrationshintergrund“ eingerichtet. Ziel ist, neben den
Schulungsangeboten in den Unterkünften eine nachhaltige Betreuung von
Menschen mit Migrationshintergrund mit Blick auf die Themen
Abfallvermeidung und Abfalltrennung zu entwickeln.
Ausblick:
Längerfristig soll am Fuß der Deponie ein „Freilandklassenzimmer“ gebaut
werden, das Ausgangs- und Endpunkt für die Exkursionen auf dem Deponie-
Erlebnispfad sein wird. Ebenso ist die konzeptionelle Erweiterung der
Lernstationen zu Themen der Abfallvermeidung und für erwachsenengerechte
Führungen geplant.
Verankert ist in dem o.g. ganzheitlichen Konzept auch die Ausweitung von
Kooperationen mit Schulen und Kitas über einzelne Projekte. Es bestehen
bereits erfolgreiche Kooperationen mit dem Kant-Gymnasium (z. B. jährliche
Aktion zur Europäischen Woche der Abfallvermeidung) oder dem Hans-
Böckler-Berufskolleg. Zukünftig sollen weitere gemeinsame Projekte an
Schulen folgen, um das Thema Abfallvermeidung und Abfalltrennung
langfristig in den Schulalltag zu integrieren. Ein Ziel, deren Umsetzung auch
im Rahmen der AWM-Kooperation mit dem Amt für Immobilienmanagement
im Projekt „Klimaschutz macht Schule“ in den kommenden Jahren intensiviert
wird.
Zukünftig zielt die AWM zudem auf verstärkte Netzwerkarbeit, um in
Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren auf die Themen Abfallvermeidung und
Abfalltrennung aufmerksam zu machen. Auch die verstärkte Einbindung der
Bürgerinnen und Bürgern, z. B. in Form von Multiplikatoren, soll hierzu einen
Beitrag leisten. Erste Ansätze, die weiter ausgebaut werden sollen, sind
bereits durch freiwillige Patenschaften für die ganzjährige Stadtsauberkeit
umgesetzt.
Adressaten:
Bürgerinnen und Bürger
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Kosten:
Umlage über Gebühren
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Geschäftsberichte/Abfallbilanz der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Aktualisierung:
Jährlich
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2013 2014 2015 2016 2017 2018
Gesamtaufkommen
Siedlungsabfälle [t]
173.128 185.990 168.550 176.834 177.025 165.903
Anteil verwertete
Siedlungsabfälle [%]
81 78 81 81 81 77
Gesamtaufkommen
Abfälle aus Haushalten[t]
127.868 143.518 130.117 132.689 131.775 130.557
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Umweltmedium/Ressource:
Abwasser
Indikator:
Stickstoff-Emissionen aus Kläranlagen
Definition:
Der Indikator gibt die jährlich aus den Kläranlagen in die Vorfluter emittierte Fracht
an Stickstoff an. Die Angabe erfolgt als Gesamtstickstoff in Tonne pro Jahr [t/a].
Erläuterung:
Stickstoff führt zur Eutrophierung von Gewässern. Die Verringerung der Stickstoff-
Emissionen führt zu einer Verbesserung der Gewässergüte.
119128126 1261201261220501001502002503002012 2013 2014 2015 2016 2017 2018Nges [t/a]JahrStickstoffemissionen als Gesamtstickstoff Nges [t/a]
Abbildung 3: Stickstoffemissionen als Gesamtstickstoff
Qualitative Ziele:
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schafft einen Rahmen für den Schutz der
Gewässer. Zur Erreichung der anspruchsvollen Ziele der WRRL trägt auch eine
leistungsfähige Abwasserbehandlung bei. Ziele:
• Fortführung des Qualitäts- und Umweltmanagements in der Stadtentwässerung.
• Elimination von Nährstoffen aus dem Abwasser
• Schrittweise Reduzierung der Verschmutzung durch prioritäre Stoffe und
schrittweises Einstellen von Einleitungen, Emissionen und Verlusten prioritärer
gefährlicher Stoffe in Oberflächengewässer sowie Verhindern und Begrenzen der
Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser.
Zielwert: 120 t/Jahr
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Quantitative Ziele:
Integrierendes Ziel ist die Einhaltung der Zielvorgaben der WRRL (vgl. Wasser)
• Ziel hinsichtlich der Stickstoffemission ist eine Nges-Ablauffracht von ca. 120 t/a.
Entwicklung:
Der Zielwert der Stickstoff-Emission von 120 t/a wurde im Jahr 2016 eingehalten und
2017 sowie 2018 mit 126 bzw. 122 t/a knapp überschritten. Die Reinigungsleistung
war bei deutlicher Unterschreitung der Überwachungswerte hinsichtlich der
Eliminationsrate von 92,2 bis 93 % konstant.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
Die Inbetriebnahme der Vorbehandlung stark stickstoffhaltiger Prozesswässer wird
auf der Hauptkläranlage in 2019/2020 erfolgen. Dadurch werden die Prozesswässer
separat und energieeffizient entfrachtet. Dies wird zu einer Reduzierung der
emittierten N-Frachten in die Gewässer führen. Hinsichtlich des
Bevölkerungszuwachses wird ein Gesamtkonzept für die Stadtentwässerung
erarbeitet.
Adressaten:
Stadt Münster
Kosten:
2016/2017: ca. 2.500.000 €
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Amt für Mobilität und Tiefbau
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2015 2016 2017 2014
Eliminationsrate Stickstoff [%] 92,3 92,2 92,9 93,0
CSB-Emissionen [t/a] 745 740 710 687
Eliminationsrate CSB [%] 92,0 91,2 92,9 94,1
Phosphor-Emissionen [t/a] 4,3 4,9 5,1 5,4
Eliminationsrate Phosphor [%] 97,7 97,4 97,8 97,3
Angeschlossene Einwohnerwerte
[EW]
390.000 390.000 390.000 390.000
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Umweltmedium/Ressource:
Biodiversität
Indikator:
Repräsentative Arten
Definition:
Für ausgewählte Indikatorarten erfolgt im 3-5 jährigen Turnus im Auftrag der Stadt
Münster eine Erhebung der Bestandssituation bzw. der Populationsentwicklung in
Münster durch die NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V.. Die Indikatorarten
geben stellvertretend Hinweise auf die Entwicklung der Biodiversität der wichtigsten
Lebensraumtypen:
Erhebung: Wiesenschaumkraut (frische-feuchte Wiesen), Laubfrosch
(Stillgewässer), 2017 (vgl. Umweltdaten 2010/2011, Ersterhebung)
Erhebung: Steinbeißer (Fließgewässer), Schwanenblume (Gewässerufer), 2018
(vgl. Umweltdaten 2012/2013, Ersterhebung)
Erhebung: Korn-/Mohnblume (Acker/Feldflur), Mehl- und Rauchschwalben
(Siedlung), (vgl. Umweltdaten 2014/2015)
Erhebung: Hohe Schlüsselblume (Wald), Kaisermantel/Kleiner Eisvogel
(Waldränder) 2018
Jährliche Erhebung Kiebitz seit 2014 (Feuchtwiesen, Brachflächen),
Erläuterung:
Die Bestandsentwicklung der repräsentativen Arten steht stellvertretend für die
Bestandsentwicklung vieler anderer Arten. Sie zeigt die Qualität von Biotopen und
die Eignung der Landschaft als Lebensraum.
Qualitative Ziele:
Auf der Grundlage eines Beschlusses des Hauptausschusses vom 29.09.2010 ist
die Stadt Münster dem „Bündnis für biologische Vielfalt“ im Rahmen der Deklaration
„Biologische Vielfalt in Kommunen“ beigetreten. Die Stadt verpflichtet sich damit die
Biodiversität in folgenden Bereichen zu fördern:
1. Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich
2. Arten und Biotopschutz
3. Nachhaltige Nutzung
4. Bewusstseinsbildung und Kooperation.
Die Zielsetzung weiterer Umweltmedien/Ressourcen sind auch im Sinne der
Biodiversität von Relevanz (z. B. Boden/Fläche, Wasser, Grünflächen).
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Quantitative Ziele:
Erreichung nachhaltiger Populationsgrößen bzw. Siedlungsdichten der gewählten
Referenzarten. Für die ausgewählten Arten müssen die Zielgrößen im Rahmen des
weiteren Monitorings der Arten noch entwickelt werden. Auf der Grundlage der
bislang vorliegenden Daten ist eine entsprechende Festlegung noch nicht möglich.
1. Wiesenschaumkraut:
Abbildung 4: Entwicklung des Wiesenschaumkrauts 2012/2017 (NABU)
Entwicklung
Es zeigt sich, dass die Gesamtzahl der erfassten Exemplare des Wiesen-
Schaumkrautes gegenüber der Voruntersuchung aus 2012 deutlich von seinerzeit
ca. 39.000 erfassten Exemplaren auf gut 45.000 Exemplare gestiegen ist. Der Anteil
der im Grünland nachgewiesenen Arten ist von 5.000 Exemplaren auf rund 32.000
Exemplare gestiegen. An Gräben war die Art hingegen stark rückläufig.
Vorbehaltlich aller methodischen Unsicherheiten muss daher von einem leichten
Anstieg der Vorkommen ausgegangen werden, der in den folgenden Jahren weiter
untersucht werden muss. Für die weitere Bestandsentwicklung ist unabhängig von
der positiven Entwicklung, dass geeignete Standorte dieser Art erhalten bzw.
entwickelt werden müssen. Das Ziel für die Biodiversität der Stadt Münster sollte es
sein, den Bestand des Wiesen-Schaumkrautes als charakteristische Art nicht zu
intensiv bewirtschafteten Grünlandes zu erhalten und den aktuell noch vorhandenen
Bestand zu schützen bzw. zu mehren.
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2. Laubfrosch
Abbildung 5: Laubfrosch - Größe der im Stadtgebiet von Münster 2017
festgestellten Rufergemeinschaften (NABU 2017)
Entwicklung
Der Laubfroschbestand im Stadtgebiet von Münster hat sich in den vergangenen 5
Jahren mit 792 kartierten Rufern insgesamt stabilisiert und positiv entwickelt. Das ist
vor allem auf die Steigerung der Ruferzahlen im Bereich Handorf Ost
zurückzuführen, wo die Blänken auf dem ehem. Flugplatz eine große Zahl von
Rufern beherbergen. Allerdings ist der Bestand nicht dauerhaft gesichert, wenn nicht
eine andauernde Kontrolle (Monitoring) erfolgt und negative Entwicklungen bei z. B.
Fischbesatz wieder ausgeglichen werden können. Positiv wirken sich ebenfalls die
neuen Standorte in Nienberge, Kinderhaus und Coerde aus.
Äußerst kritisch zu beurteilen ist die Situation in Wolbeck, wo sich die lokale
Population in den letzten 20 Jahren negativ entwickelt hat und die Anzahl der
Reproduktionsgewässer wie auch die Anzahl der Rufer stark zurückgegangen ist.
Werden hier nicht kurzfristig weitere und wirksame Maßnahmen ergriffen, so ist die
Gefahr des Aussterbens der Art vor Ort sehr groß.
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3. Hohe Schlüsselblume
Abbildung 6: Schlüsselblume – Individuenzahl in den verschiedenen
Waldtypen (NABU 2017)
Entwicklung:
Die Hohe Schlüsselblume (Primula elatior) ist eine charakteristische Art
nährstoffreicher, feuchter Wälder sowie schattiger Ufer und feuchter Wiesen. Die
Erfassung erfolgte innerhalb von 9 ausgesuchten Quadranten von 1 km² Größe.
Insgesamt wurden 66 Bestände mit mehr als 8.000 Individuen in Gehölzbeständen
erfasst.
Im Ergebnis zeigt sich, dass die Hohe Schlüsselblume in Münster auf geeigneten
Standorten noch verbreitet vorkommt und für den dauerhaften Erhalt der lokalen
Population ausreichend ist. Als Ziel kann hier bereits der dauerhafte Erhalt der
aktuellen Bestandsgröße formuliert werden.
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
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4. Schwanenblume
Abbildung 7: Vorkommen der Schwanenblume am Emmerbach
südlich Amelsbüren (NABU 2018)
Entwicklung:
Die Untersuchungen von 2018 zeigen wie schon 2013, dass die Schwanenblume an
geeigneten Standorten mit ausreichend flachen Uferbereichen noch recht weit
verbreitet ist, sofern die Ufer nicht zu stark durch Gehölze verschattet sind.
Im Emmerbach zeigte sich vergleichend, dass die Bestände über weite Strecken in
gleicher Menge vorkommen wie in 2013. Lediglich im Abschnitt westlich der
Bahnstrecke Münster-Dortmund ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen, der jedoch
auf methodische Unschärfen zurück zu führen sein kann.
In der Münsterschen Aa haben in den vergangenen fünf Jahren umfangreiche
Renaturierungsmaßnahmen in den untersuchten Bereichen stattgefunden. Im
Bereich von Haus Kump konnte die Art erstmals nachgewiesen werden, im Bereich
der Kanalstraße hat sich der Bestand gegenüber 2013 verbessert.
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Die Schwanenblume kann in Münster an allen naturnahen größeren Bächen und
Flüssen in Uferröhrichten vorkommen, sofern diese nicht zu stark durch Gehölze
verschattet sind, insbesondere in Ems, Werse, Emmerbach und Münsterscher Aa.
Daher ist eine Verbesserung der Bestandssituation in Münster, von der u.a. auch
zahlreiche andere Hochstauden feuchter Standorte und Libellenarten profitieren
würden, durch weitere Renaturierungsmaßnahmen z. B. im Zusammenhang mit der
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie möglich und sinnvoll.
Die in den vergangenen Jahren umgesetzten, umfangreichen Renaturierungs-
maßnahmen an der Münsterschen Aa zeigen mit der positiven Bestandsentwicklung
der Schwanenblume erste Erfolge.
5. Steinbeißer
Abbildung 8: Vorkommen des Steinbeißers in Münster in den
Befischungsstrecken 2018 (2019) sowie im Unterlauf der
Werse und der Ems (Daten aus 2017)- NABU 2018
Entwicklung:
Im Rahmen der Untersuchungen zum vorliegenden Bericht konnten 2018
Steinbeißer in der Münsterschen Aa im renaturierten Bereich oberhalb des Aasees,
dem Emmerbach bei Hiltrup (oberhalb Adolf-Wentrup-Weg) und in der Angel bei
Wolbeck nachgewiesen werden. Im renaturierten Abschnitt der Münsterschen Aa bei
Haus Coerde fehlte die Art. Mögliche Ursachen für das Fehlen in diesem Abschnitt
könnten sein:
Temporäre Sauerstoffarmut z. B. in niederschlagsarmen Perioden im
Sommerhalbjahr,
gelegentlich erhöhte Schadstoffbelastungen durch oberflächlich aus dem
Stadtgebiet in die Aa gelangende Abwässer (etwa von Straßenoberflächen),
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
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in regenarmen Phasen verringerte Sauerstoffsättigung durch die hier erfolgte
Laufverlängerung der Aa.
Zum Schutz und zur positiven Entwicklung von rheophilen Kleinfischbeständen wie
Steinbeißer und Groppe sind weitere Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der
Wasserrahmenrichtlinie dringend notwendig.
Hierzu gehören Durchgängigkeit, Entfesselung der Ufer, eine natürliche Dynamik der
Boden- und Ufersubstrate, der Schutz und die Entsiegelung der Aue, die Schaffung
von einer Substratvielfalt im Gewässerbett und des natürlichen Wasserregimes, wie
beispielsweise der Überflutungsdauer.
Dies betrifft alle mittleren bis mittelgroßen Fließgewässer wie Werse, Münstersche
Aa, Emmerbach, Kinderbach, Angel und Kreuzbach.
6. Waldrandgebundene Tagfalter
Abbildung 9: Kaisermantel und Kleiner Eisvogel (NABU 2018)
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Entwicklung:
Der Kaisermantel und der Kleine Eisvogel sind waldrandgebundene Tagfalterarten.
Die Erfassung der Arten erfolgte auf 7 ausgewählten Flächen, die standardisiert
untersucht wurden. Insgesamt wurden mindestens 54 Individuen des Kleinen
Eisvogels und mindestens 40 Individuen des Kaisermantels kartiert.
Die Ergebnisse zeigen eine unterschiedliche Besiedlung der ausgesuchten
Waldflächen. Für individuenreiche Lebensräume sind sonnenexponierte und
blütenreiche Waldränder bzw. Wegsäume mit Vorkommen der Raupenfutterpflanzen
erforderlich.
7. Kiebitz
Abbildung 10: Bestandsentwicklung Kiebitz 2014-2018 im Vergleich zum
Jahr 2003.
(Bestände der letzten Jahre können um einige Paare nach oben
oder unten abweichen)
Entwicklung:
Im Vergleich zu der letzten umfassenden Bestandsschätzung aus dem Jahr 2003 mit
damals noch 346 Brutpaaren erfolgte in den letzten Jahren ein dramatischer
Rückgang der Art. In den Jahren 2015 bis 2017 stagnierte der Bestand der
Brutpaare mit leicht abnehmender Tendenz. In 2018 sank der Bestand abermals auf
den bisherigen Tiefstand von 106 Brutpaaren. Die Faktoren für den Rückgang sind
zahlreich. Mangels natürlicher Lebensräume (z. B. feuchtes Grünland) weicht die Art
zumeist auf Ackerflächen und Sekundärbiotope (z. B. Gewerbebrachen) aus.
Erhöhter Nutzungsdruck, mangelnde Nahrungsangebote, Flächenverluste, Druck
durch Prädatoren (Räuber) führen hier zu geringen Bruterfolgen und letztlich dem
Rückgang der Art. Neben der Erfassung der Brutpaare ist daher auch die Ermittlung
der Bruterfolge von hoher Bedeutung für das Projekt.
Um einem weiteren Rückgang der Art entgegenzuwirken verfolgt die Stadt Münster
in Zusammenarbeit mit der örtlichen Landwirtschaft, der NABU-Naturschutzstation
Münsterland und der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft das Projekt
Kiebitzschutz Münster.
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Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
Für die einzelnen Arten des Biodiversitätsmonitorings werden in den
Projektberichten der NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V. artspezifische
Maßnahmen zur Optimierung, zur Ausweitung und zum Schutz der Lebensräume
benannt.
Konkrete Maßnahmen sind im Zuge des weiteren Monitorings und nach Definierung
von Zielgrößen noch festzulegen.
Adressaten:
Stadt Münster, Landwirte und sonstige Grundeigentümer, Wasser- und
Bodenverbände, NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V. etc..
Kosten:
Noch nicht bezifferbar.
Datenherkunft/Zuständigkeit:
NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V. im Auftrag des Amtes für Grünflächen
und Umweltschutz.
Weitere Daten: Jahresstatistik des Stadtplanungsamtes
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW),
Landwirtschaftszählung 2016
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2003 2005 2007 2010* 2016*
Anteil der Ackerflächen an der
landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche [%]
80,9 80,8 81,4 82,6 82,8
Anteil der Grünlandflächen an der
landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche [%]
17,6 17,9 17,4 16,0
16,6
* Daten ab 2010 ggü. den Vorjahren mit leicht veränderter Erhebungsmethodik.
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Umweltmedium/Ressource:
Boden/Fläche
Indikator:
Flächen für Siedlung und Verkehr (FSuV)
Definition:
Die Statistik der Flächenerhebung wurde 2016 bundesweit auf die Auswertung der
„Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssysteme (ALKIS)” umgestellt.
IT.NRW führt hierzu aus: „Die Umstellung „führte zu grundlegenden methodischen
Änderungen, die eine Neuzuordnung der Nutzungsarten erforderte. Vergleiche mit
früheren Ergebnissen sind daher nur noch sehr eingeschränkt möglich; dieses
betrifft besonders die Nutzungsarten Siedlung und Verkehr“. (IT.NRW,
Pressemeldung 16.09.2019)
Was bedeutet dieses im Einzelnen? Während sich die Siedlungs- und
Verkehrsfläche nach dem „Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB)“ aus der
Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche
sowie der Friedhofsfläche errechnete, änderten sich mit dem Wechsel der
Erhebungsgrundlage von ALB zu ALKIS teilweise die Begriffsinhalte der für die
Nutzungskategorien verwendeten Bezeichnungen. So enthält die Fläche für
Siedlung und Verkehr (FSuV) nach ALKIS gegenüber der Siedlungs- und
Verkehrsfläche (SuV) nach ALB noch zusätzlich folgende Nutzungskategorien:
„Betriebsfläche - Abbauland“, „Landwirtschaftliche Betriebsfläche“, „Forstwirtschaft-
liche Betriebsfläche“, „Verkehrsübungsplatz“, „Dressurplatz“, „Freizeitanlage“ sowie
„Historische Anlage“. Nicht mehr zur FSuV zählt dagegen die „Verkehrsbegleitfläche
Wasserstraße“ (Statistische Ämter des Bundes und des Landes, Methodenbericht
zur Flächenerhebung, 2019, Seiten 14-15)
Erläuterung:
Die Entwicklung der „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ (bis 2016) und die „Flächen für
Siedlung und Verkehr“ (ab 2016) stellt als Summenindikator einen Maßstab für den
Verlust von Freiflächen und die Veränderung von Böden durch Siedlungs- und
Verkehrszwecke dar. Bisherige Nutzungsfunktionen wie Landwirtschaft, Erholungs-
räume, Biotope oder Frischluftkorridore gehen verloren. Ende 2018 waren fast ein
Viertel der Landesfläche NRW (23,6 Prozent) Flächen für Siedlung und Verkehr
(Presseartikel von IT.NRW vom 16.09.2019). Diese Flächeninanspruchnahme -
allgemein häufig auch als „Flächenverbrauch“ bezeichnet - ist jedoch nicht mit
Versiegelung gleichzusetzen, da hier auch unbebaute und nicht versiegelte Flächen
eingehen.
Entwicklung der Flächen für Siedlung und Verkehr in den vergangenen
Jahren:
Bei der Betrachtung der Flächenentwicklung (Abb. 11) wird mit dem Wert für 2016
die Umstellung in der Erhebungsmethode sehr deutlich, so dass dieser mit recht
großen Unsicherheiten behaftet ist und sich im Rückblick nicht für Aussagen zu
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
21
Trendentwicklungen eignet (Einschätzung des Instituts für Landes- und
Stadtentwicklungsforschung, Dortmund).
Auch die Daten der folgenden Jahre 2017 und 2018 lassen keine belastbare
Interpretation zu, da die ALKIS-Umstellung und neue Flächenzuordnung nicht selten
zu problematischen Ergebnissen führt, was die Schwankungen für Münster deutlich
zeigen.
Die Entwicklung der Werte für Münster (Abb. 11) zeigt sehr deutlich den
Methodenbruch.
Abbildung 11:
Entwicklung Siedlungs- und Verkehrsfläche 2011-2015/
Flächen für Siedlung und Verkehr 2016-2018
Eine Betrachtung der Entwicklung der gesamten Bodenflächen für Münster nach
Nutzungsarten vom 31.12.2016 bis zum 31.12.2018 (vgl. Tabelle 1 am Ende des
Kapitels) macht die Problematik deutlich. So gab es in der Flächenkategorie ‚Unland,
vegetationslose Fläche‘ einen Anstieg von 2016 mit 232 ha über 402 ha (2017) auf
444 ha im Jahr 2018. Es ist zu vermuten, dass insbesondere sogenannte
Verkehrsbegleitflächen aus den eigentlichen Flächen aufgrund der Verfahrens-
umstellung herausgerechnet und dann in der Kategorie ‚Unland, vegetationslose
Fläche‘ zwischengebucht wurden.
Ein Blick auf die Entwicklung der Wohnbaufläche zeigt, dass diese von 3.023 ha
(2016) über 3.031 ha (2017) auf 3.049 ha (2018) um 46 ha und damit in geringem
Umfang gestiegen ist, wohingegen Industrie- und Gewerbeflächen und landwirt-
schaftliche Flächen deutlich abgenommen haben.
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
22
Belastbare Aussagen zur Flächenentwicklung, insbesondere zur Entwicklung des
Indikators ‚Flächen für Siedlung und Verkehr (FSuV)‘ und damit zur Beschreibung
des Flächenverbrauchs werden nach der erfolgten Umstellung sicherlich erst nach
einem längeren Betrachtungsraum machbar sein. Damit ermöglicht die aktuell
abgebildete Entwicklung leider keine belastbare Interpretation, sondern kann nur
deskriptiv dargestellt werden.
Interessant ist aber trotz der aufgeführten Unwägbarkeiten ein Blick auf die
Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung von 2011 bis 2018 je Einwohner und
das im Vergleich von NRW und der Stadt Münster (Abb. 12).
Abbildung 12: Flächenentwicklung im Vergleich NRW und Münster
Die Entwicklung macht deutlich, dass in der Stadt Münster im Vergleich zu NRW die
SuV-/FSuV-Entwicklung je Einwohner von 341 m² im Jahr 2011 auf 320,5 m² im Jahr
2018 und damit um 6 Prozent zurückgegangen ist. In NRW ist sie im gleichen
Zeitraum von 438,3 m² auf 448,5 m² und damit um 2 Prozent gestiegen.
Leitlinien und Entwicklungsziele
Zielwert 2020: 30 ha/Jahr
Qualitative und quantitative Ziele:
Der Boden ist aufgrund seiner vielfältigen Funktionen im Naturhaushalt ein
unverzichtbares Gut. Sein Verlust ist nicht ausgleichbar. Münster trägt auch als
Mitglied der „Allianz für die Fläche“ Verantwortung. Als eine von sechs
Pilotkommunen ist Münster 2014 vom Umweltministerium NRW mit dem
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
23
„Meilenstein“ als flächensparende Kommune zertifiziert worden (Meilenstein „Gold“).
Im Rahmen dieser erfolgreichen Zertifizierung wurde auch ein Flächenbericht mit
einem Handlungsprogramm „flächensparende Entwicklung“ aufgelegt (V/0761/2014,
Anlage 3).
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 (V/0648/2017, V/0515/2018
und V/0669/2019) wurden zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
strategische Entwicklungsziele formuliert, wonach Entwicklungspotentiale
grundsätzlich im bebauten Bestand vor der Inanspruchnahme neuer Flächen im
Außenbereich genutzt werden sollen. Im operativen Zielmodus bedeutet dieses, die
Versiegelung so gering wie möglich zu halten und auch den in Münster 2012
politisch beschlossenen durchschnittlichen jährlichen Zielwert als Höchstwert von
rund 30 ha Neuinanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht zu
überschreiten. In Kenntnis, dass Münster eine wachsende Stadt ist und von 2011 bis
2018 die Einwohnerzahl von 296.440 auf 310.610 Einwohner und damit um 4,8
Prozent zugenommen hat, wurde auch formuliert, dass dieses Ziel angesichts des
angespannten Wohnungsmarktes aber nicht zu Lasten der Menschen mit mittleren
und niedrigen Einkommen gehen darf. Als weiteres Ziel wurde formuliert, dass der
FSuV/Einwohner/-in kontinuierlich sinken soll. Dass dieses bislang eingehalten
werden konnte, zeigt Abb. 2.
Mit der Beschlussfassung zum Maßnahmenprogramm 2019 - 2022 der Nachhaltig-
keitsstrategie Münster 2030 (V/0669/2019) wurden weitere konkrete Maßnahmen
zur flächensparenden Entwicklung formuliert; u.a. wurden im Bereich der
Innenentwicklung die Entwicklung der Kasernenstandorte und die Wiedernutzung
von Flächen wie z. B. ehemaliger Stadthafen, Beresa, Lancier genannt.
Während auf Landesebene mit dem Landeskabinettsbeschluss zum neuen Landes-
entwicklungsplan am 19.02.2019 der 5 ha-Zielwert (d. h. die Begrenzung der
täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 5 ha und langfristig auf
Netto Null) gestrichen wurde, hält Münster an seinem Zielwert von 30 ha pro Jahr bis
2020 fest. Auch die vom Rat beschlossene Fortschreibung des ‚Wohnsiedlungs-
konzeptes 2030‘ und die dort formulierte Ausweisung und Erschließung neuer
Wohnbauflächen auf vorherigen Freiflächen bleibt mit einer Inanspruchnahme von
10 - 14 ha Bruttofläche für Wohnbauzwecke unter dem Zielwert (V/0224/2019).
Adressaten:
Stadt Münster, externe Maßnahmenträger, Private Grundstücks- und
Immobilieneigentümer.
Kosten:
Zurzeit noch nicht bezifferbar
Datenherkunft/Zuständigkeit:
IT.NRW (Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung) auf der Basis von
Angaben des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Münster („Amtliches
Liegenschaftskataster- Informationssystem – ALKIS“); Jahres-Statistik des
Stadtplanungsamtes.
Weitere Daten: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
24
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2014 2015 2016 2017 2018
Siedlungs- und Verkehrsfläche [ha]
Flächen für Siedlung und Verkehr [ha]
10.154
X
10.193
X
X
10.130
X
10.155
X
10.073
Anzahl erfasster Altlasten-
/Verdachtsflächen [Stück]
620 639 643 671 672
Noch nicht bewertete Altlasten-
/Verdachtsflächen [%] *
9 8 8 5 5
* Veränderungen basieren auch auf der Neuaufnahme unbewerteter bzw. Entlassung bereits
bewerteter Altlasten-/Verdachtsflächen.
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
25
Tabelle 1
Bodenfläche am:in haAnteil an Insg.in haAnteil an Insg.in haAnteil an Insg. Siedlung7.458 24,6 % 7.483 24,7 % 7.455 24,6 % davon Wohnbaufläche3.023 10,0 % 3.031 10,0 % 3.049 10,1 % Industrie- und Gewerbefläche1.236 4,1 % 1.228 4,0 % 1.207 4,0 % darunter Industrie und Gewerbe634 2,1 % 616 2,0 % 601 2,0 % Halde21 0,1 % 20 0,1 % 20 0,1 % Bergbaubetrieb / Tagebau, Grube, Steinbruch– – – – – – Fläche gemischter Nutzung784 2,6 % 801 2,6 % 811 2,7 % Fläche besonderer funktionaler Prägung912 3,0 % 912 3,0 % 909 3,0 % Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche1.427 4,7 % 1.435 4,7 % 1.404 4,6 % darunter Grünanlage890 2,9 % 889 2,9 % 871 2,9 % Friedhof56 0,2 % 55 0,2 % 55 0,2 % Verkehr2.672 8,8 % 2.672 8,8 % 2.618 8,6 % davon Straßenverkehr1.835 6,1 % 1.819 6,0 % 1.818 6,0 % Weg488 1,6 % 509 1,7 % 480 1,6 % Platz75 0,2 % 74 0,2 % 80 0,3 % Bahnverkehr263 0,9 % 259 0,9 % 229 0,8 % Flugverkehr2 0,0 % 2 0,0 % 2 0,0 % Schiffsverkehr9 0,0 % 9 0,0 % 9 0,0 % Summe "Siedlung" + "Verkehr" [ FSuV ] 10.130 33,4 % 10.155 33,5 % 10.073 33,2 % Vegetation19.563 64,5 % 19.579 64,6 % 19.666 64,8 % davon Landwirtschaft13.556 44,7 % 13.439 44,3 % 13.352 44,0 % Wald4.867 16,0 % 4.861 16,0 % 4.885 16,1 % Gehölz534 1,8 % 497 1,6 % 609 2,0 % Heide250 0,8 % 255 0,8 % 256 0,8 % Moor– – – Sumpf124 0,4 % 125 0,4 % 121 0,4 % Unland, Vegetationslose Fläche232 0,8 % 402 1,3 % 444 1,5 %Gewässer636 2,1 % 595 2,0 % 589 1,9 % davon Fließgewässer367 1,2 % 325 1,1 % 315 1,0 % Hafenbecken6 0,0 % 6 0,0 % 6 0,0 % Stehendes Gewässer263 0,9 % 264 0,9 % 268 0,9 % Meer– – – – – – Bodenfläche insgesamt30.328 100,0 % 30.328 100,0 % 30.328 100,0 %Quelle: IT.NRW, Landesdatenbank
Bodenfläche der Stadt Münster nach Nutzungsarten am 2016 - 201831.12.2016 31.12.2017 31.12.2018
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
26
Umweltmedium/Ressource:
Grün
Indikator:
Bauliche Eingriffe in das Grünsystem
Definition:
Der Indikator gibt die jährliche Anzahl der baulichen Eingriffe in das Grünsystem der
Stadt Münster an. Berücksichtigt werden Eingriffe (> 500 m² versiegelte Fläche) in
die Grünzüge sowie den 1. und 2. Grünring gemäß Grünordnung der Stadt Münster.
(Ausgenommen sind privilegierte Vorhaben im Außenbereich).
Erläuterung:
Das Grünsystem der Stadt Münster ist von maßgeblicher Bedeutung für die
Freiraumsicherung. Es stellt die Grundvoraussetzung dafür dar, dass der Freiraum
seine Funktionen für Freizeit und Erholung einerseits sowie Natur-/
Landschaftsschutz und Stadtökologie andererseits erfüllen kann. Flächenverluste in
diesen Bereichen führen zu nachhaltigen Beeinträchtigungen der
Freiraumfunktionen.
Abbildung 13: Eingriffe in das Grünsystem
Qualitative Ziele:
Sicherung des kohärenten Systems der städtischen Grünzüge und Grünringe gemäß
Grünordnung.
Weitere Ziele mit Bezug zu öffentlichen Grünflächen:
• Sicherstellung der Erreichbarkeit und Vernetzung von Grünflächen
• Bereitstellung geeigneter Angebote für alle Nutzergruppen
• Ausstattung aller Stadtteile mit qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten
Grünflächen
• Bedarfsgerechte Pflege zur nachhaltigen Sicherstellung der Funktionalität
• Gewährleistung der stadtökologischen Funktionen von Grünflächen, z. B. für das
Stadtklima oder als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
27
Quantitative Ziele:
Als maßgeblicher Indikator wird die Anzahl der baulichen Eingriffe in das
Grünsystem der Stadt Münster erhoben. Ziel ist es, derartige Eingriffe vollständig zu
vermeiden.
Von der Festlegung eines Zielwertes für die Größe der öffentlichen Grünflächen pro
Einwohner wurde Abstand genommen, da sich maßgebende Faktoren wie
Aufenthaltsqualitäten, räumliche Vernetzung oder stadtökologische Funktionen
quantitativ nicht hinreichend abbilden lassen. Der Orientierungswert des Deutschen
Rates für Landespflege (DRL 1992) liegt bei 15 m²/Einwohner.
Entwicklung:
In den Jahren 2016 bis 2018 wurden folgende Eingriffe von mehr als 500 m²
versiegelte Fläche innerhalb des städtischen Grünsystems vorgenommen bzw.
bauplanungsrechtlich vorbereitet.
Bebauungsplan Nr. 578: Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch
(ca. 1.600 m² innerhalb des Grünzuges Vennheide-Davert)
Bebauungsplan Nr. 582: Gremmendorf - York-Quartier
(ca. 1.000 m² innerhalb des 2. Grünrings)
Bebauungsplan Nr. 573 I/II: Hiltrup – Westlich Westfalenstraße
(ca. 5.600 m²)
Bebauungsplan Nr. 568: Sportpark Berg Fidel
(Lage innerhalb des Grünzuges Vennheide Davert, dort als vorhandene
funktionale Grünanlage bezeichnet. Der Bebauungsplan wird daher nicht als
Eingriff in das Grünsystem gewertet).
Für das Jahr 2015 erfolgte ein Nachtrag von zwei Eingriffen:
Bebauungsplan Nr. 566: Hiltrup - Malteserstraße/Langestraße
(ca. 3.000 m² innerhalb des Grünzuges Vennheide-Davert)
Bebauungsplan Nr. 510: Amelsbüren - Landsberger Straße/Deermannstraße
(ca. 600 m² innerhalb des Grünzuges Vennheide-Davert)
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Vermeidung von Eingriffen in das Grünsystem.
Adressaten:
Stadt Münster
Kosten:
keine
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
28
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Aktualisierung:
Jährlich
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2014 2015 2016 2017 2018
Öffentliche Grünflächen [ha] 377 389 392 396 394
Öffentliche Grünflächen je Einwohner
[m²/EW]
12,6 12,7 12,7 12,8 12,7
Spielplatzflächen [ha] 47 48 48 48 47
Anzahl Spielplätze [Stück] 313 314 314 313 311
Einzelbäume / überwiegend
Straßenbäume gemäß Baumdatei
[Stück]
47.710 48.162 48.107 47.734 47.727
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
29
Umweltmedium/Ressource:
Klima / Energie
Indikator:
Kohlendioxid-Emissionen
Definition:
Der Indikator gibt die lokale CO2-Emission pro Einwohner durch die Nutzung fossiler
Energieträger an. Die Emissionen umfassen energiebedingte Emissionen
(Raumwärme, Prozesswärme, Elektrizität) und personenverkehrsbedingte
Emissionen. Die Angabe erfolgt in Tonnen pro Einwohner und Jahr [t/EW*a].
Erläuterung:
Der Indikator zeigt den Beitrag der Stadt Münster an der Klimaproblematik durch das
Treibhausgas CO2 an.
Abbildung 14: CO2 Emissionen je Einwohner
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
30
Qualitative Ziele:
Der Treibhauseffekt zwingt zum Handeln. Durch den rationellen Einsatz von Energie
und die Nutzung regenerativer Energien kann der Ausstoß klimaschädlicher CO2-
Emissionen begrenzt werden.
Ziele:
• Reduzierung der CO2-Emissionen durch Senkung des Energieverbrauchs im
Bereich Wärme, Strom und Verkehr
• Steigerung des Anteils der Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien
Quantitative Ziele:
Ende 2017 wurde mit dem Masterplan 100% Klimaschutz das bestehende
Klimaschutzkonzept 2020 für die Stadt Münster fortgeschrieben. Damit wurden die
bestehenden Ziele um die des Masterplans erweitert. Neben der Festlegung von
weiterreichenden Zielen wurde insbesondere eine übergeordnete Strategie
erarbeitet, die in der Zukunft die Grundlage für die Klimaschutzpolitik in Münster
darstellt.
Klimaschutzkonzept 2020
• Senkung der CO2-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 % (ggü. dem Stand
1990 von 9,1 t/EW *a um mindestens 3,7 t/EW*a auf < 5,4 t/EW*a)
• Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch der Stadt bis
2020 auf 20 %
Masterplan 100% Klimaschutz – Münster Klimaschutz 2050
• Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 50 % bis 2050 (ggü. 1990)
• Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 95 % bis 2050 (ggü. 1990)
Entwicklung:
Mit dem deutlichen Ausbau der Klimaschutzaktivitäten und dem damit verbundenen
Anstieg der erneuerbaren Energien sowie dem Bau der GUD-Anlage im Jahr 2005
konnte in Münster bis Ende des Jahres 2018 eine Reduzierung der CO2-Emissionen
pro Kopf der Bevölkerung um knapp 33 % gegenüber dem Jahr 1990 erreicht
werden. Die absolute Reduzierung von 1990 bis 2017 beläuft sich wegen der
gestiegenen Bevölkerungszahlen auf 24 %.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Maßnahmen gemäß „Handlungskonzept zur Umsetzung des
Klimaschutzkonzeptes 2020 in Münster“ (vgl. Vorlage V/0592/2010 und
V/0592/2010/E1)
• Maßnahmen gemäß „Masterplan 100 % Klimaschutz – Münster Klimaschutz
2050“ (vgl. Vorlage V/0689/2017)
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
31
Adressaten:
Stadt Münster, Stadtwerke Münster GmbH, IHK, Handwerk, Wohnungswirtschaft,
Energieberater, u.a.
Kosten:
6.625.000 € bis zum Jahr 2020
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Stadtwerke Münster GmbH/Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Aktualisierung:
Von 1990 bis 2005 alle 5 Jahre. Ab 2009 (nach Änderung der Systematik) jährlich.
Weitere Daten zum Umweltmedium:1
2014 2015 2016 2017 2018
Sonnenenergie Photovoltaik [kWp] 42.880 44.460 45.590 47.680 52.340
Sonnenenergie Thermie
(m² Kollektorfläche)
24.745 24.961 25.558 25.849 23.351
Stromverbrauch [kWh/Einw./Jahr] 4.558 4.327 4.251 4.195 4.224
Heizenergiebedarf [kWh/Einw./Jahr] 10.240 10.307 10.476 10.407 10.190
Kommunaler Heizenergiebedarf
[Mio kWh/Jahr]2
55,4 64,5 77,62 78,64 72,34
Stromverbrauch kommunale
Einrichtungen [Mio kWh/Jahr]3
15,6 17,2 19,25 18,08 18,19
Anteil erneuerbarer Energien am
Gesamt-Energieverbrauch der Stadt
[%]
4,71 5,12 5,50 5,50 5,71
* Aktualisierter Berechnungsmodus
ggü. Umweltdaten 2014/2015
1 Bedingt durch methodische Weiterentwicklungen in der Datenerfassung ergeben sich z.T. gering-
fügige Veränderungen der Daten ggü. den Umweltdaten 2014/2015. 2 Nicht witterungsbereinigter Heizenergiebedarf. 3 Technische Einrichtungen wie Lichtsignalanlagen und Pumpwerke sind nicht berücksichtigt.
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
32
Umweltmedium/Ressource:
Lärmimmissionen
Indikator:
Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen
Definition:
Geschätzte Anzahl der Menschen an Hauptverkehrsstraßen, d. h. Straßen mit mehr
als 6 Mio. Kfz/Jahr, die in Häusern wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von
Lden >55 dB(A) tags oder Lnight >50 dB(A) nachts bzw.
Lden >70 dB(A) tags oder Lnight >60 dB(A) nachts
Erläuterung:
In Münster werden auf der Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie die Gebiete
ermittelt, bei denen die Lärmbelastung durch Verkehr besonders hoch ist. Im Jahr
2012 wurde das relevante Straßennetz Münsters untersucht.
Zum Vergleich: Die vorsorgeorientierten Orientierungswerten der DIN 18005 für
Allgemeine Wohngebiete betragen 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts.
Lärmimmissionen >70 dB(A) tags und >60dB(A) nachts spiegeln die Schwelle der
Gesundheitsgefährdung wider.
Abbildung 15: Geschätzte Gesamtzahl Menschen an Hauptverkehrsstraßen mit
Lärmbelastung
Qualitative Ziele:
Der allgegenwärtige Lärm hat sich zu einem zentralen Umweltschutzthema
entwickelt. Die Gesundheit gefährdende oder die Lebensqualität mindernde
Lärmpegel sollen daher vermieden werden.
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
33
Ziele:
Senkung der Anzahl der Münsteraner, die von gesundheitsgefährdenden bzw.
erheblich belästigenden Lärmimmissionen betroffen sind.
Kurzfristig: Vermeidung von Gesundheitsgefährdung (> 65 dB(A)/55 dB(A))
Mittelfristig: Minderung der erheblichen Belästigung (>60 dB(A)/50 dB(A))
Langfristig : Vermeidung von erheblicher Belästigung (>55 dB(A)/45 dB(A))
[Immissionswerte = L den/Lnight]
Quantitative Ziele:
Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe ist im Dezember 2017 beschlossen worden. Im
Lärmaktionsplan wurden vorrangig für die Maßnahmenbereiche der ersten Priorität
Maßnahmen entwickelt. Durch die Umsetzung können kurzfristig, in den nächsten 5
Jahren, ca. 7.500 Menschen besser vor Lärm geschützt werden. Weitere
Informationen sind der Vorlage V/0687/2017 zu entnehmen.
Entwicklung:
Die Lärmbelastungen an Hauptverkehrsstraßen sind 2013 im Vergleich zu 2008 vor
allem nachts signifikant zurückgegangen. Diese Lärmminderung geht überwiegend
auf die verminderte Höchstgeschwindigkeit im Hauptverkehrsstraßennetz zurück. Im
Jahr 2017 sind die Lärmbelastungen geringfügig höher. Von der
Geschwindigkeitsänderung im Innenstadtbereich auf Tempo 30 werden die
Wirkungen erst nach dessen Einführung in 2019 greifen und zu Reduzierungen der
Belastetenzahlen führen.
In 2017 ist eine Lärmkartierung durchgeführt worden. Für die Fortschreibung des
Lärmaktionsplans ist eine Beschlussfassung im Sommer 2020 vorgesehen.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung,
• Maßnahmen der Fahrbahnsanierung mit Einsatz von Fahrbahnbelägen mit
lärmmindernder Wirkung und
• Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung.
Adressaten:
Noch festzulegen
Kosten:
Ca. 210.500 €
Datenherkunft/Zuständigkeit:
LANUV NRW/Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
34
Aktualisierung:
5-jährlich
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2008 2017*
Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm durch Schienenlärm
der Eisenbahnen des Bundes in ihren Wohnungen belasteten
Menschen:
LDEN > 55 dB(A) tags 14.600 25.790
LNIGHT > 50 dB(A) nachts 12.100 20.050
LDEN > 70 dB(A) tags 1.630 1.410
LNIGHT > 60 dB(A) nachts 2.790 2.600
* Das Eisenbahnbundesamt hat in 2017 die Kartierung bzw. die Ergebnisse
vorgelegt. Eine Vergleichbarkeit der Daten zwischen 2008 und 2017 ist nicht
gegeben.
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
35
Umweltmedium/Ressource:
Luftschadstoffe
Indikator:
Stickstoffdioxid- und Feinstaub-Immissionen
Definition:
Jahresmittel für NO2 [µg/m³] und Anzahl der Tage mit Überschreitung des
Tagesgrenzwertes für PM10 [Überschreitungstage > 50 µg/m³] an der
kontinuierlichen Messstation Weseler Straße.
Erläuterung:
Der Grenzwert für das NO2-Jahresmittel liegt bei 40 µg/m³ (ab 2010). Für PM10 gilt
ein Tagesgrenzwert von 50 µg/m³, der maximal an 35 Tagen pro Jahr überschritten
werden darf. PM10 umfasst alle Feinstäube <10 Mikrometer, die als
gesundheitsgefährdend einzustufen sind. Zentrale Quelle für lokale Feinstaub- und
Stickstoffdioxidbelastungen ist der Straßenverkehr.
Abbildung 16: Jahresmittelwerte NO2 (2012-2018)
Abbildung 17: Überschreitungstage PM 10 > 50 µg/m³ (2013-2018)
Zielwert 2010: 40 µg/m³t/Jahr
Zielwert 2010: < 36 Überschreitungstage
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
36
Qualitative Ziele:
Feinstäube und Stickoxide stehen im Brennpunkt der aktuellen Diskussionen zu
Luftschadstoffen. Ozon ist als Hauptverursacher des Sommersmogs mit zu
betrachten. Um mögliche Gesundheitsgefahren und nachteilige Umweltfolgen zu
mindern ist es erforderlich, dass die entsprechenden Luftbelastungen gemindert
werden.
Ziele:
• Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit der EU-
Luftqualitätsrichtlinie für die Leitsubstanzen Ozon, PM10 und NO2
• Verringerung der flächenhaften Stickstoffdepositionen
Quantitative Ziele
• Einhaltung des EU-Grenzwertes für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittelwert ab
2010
• Einhaltung des EU-Grenzwertes für PM10 von < 36 Überschreitungstage mit
> 50 µg/m³ (24 Std.-Mittel)
• Einhaltung des EU-Grenzwertes für Ozon von < 26 Überschreitungstage mit 120
µg/m³ (8 Std.-Mittel)
Entwicklung:
Die Stickstoffimmissionen sind von 2009 bis 2018 rückläufig. Der Grenzwert für
Stickstoffimmissionen (Jahresmittelwert) wurde in den letzten Jahren an der Weseler
Straße nicht mehr überschritten. Hierfür sind verschiedene Faktoren ursächlich
(meteorologische Bedingungen, Emissionsverhalten der Fahrzeugflotte etc.). Als
eine Maßnahme zur Minderung der Immissionen besteht seit dem 1. Januar 2010 im
Stadtkern von Münster eine Umweltzone. Die Regelungen für die Einfahrt in die
Umweltzone wurden 2014 nochmals verschärft. An der Messstation „Bült“ trat 2017
erstmals keine Überschreitung des NO2-Grenzwertes (2018: 35 µg/m³) mehr auf.
Aus dem Trend bei der Feinstaubbelastung kann abgelesen werden, dass die
Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung des Grenzwertes für PM10 trotz der
Zunahme auf niedrigem Niveau in den vergangenen zwei Jahre trotzdem weiterhin
sehr gering ist. Die Zunahmen sind laut Aussage des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz NRW im Wesentlichen auf ungünstige
meteorologische Bedingungen zurückzuführen.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Mit Hilfe des Luftqualitätsplans (2009) wurden Maßnahmen zur Minderung der
Belastungen eingeleitet (z. B. Umweltzone). Im Jahr 2014 wurde er nochmals
aktualisiert.
Adressaten:
Stadt Münster, Stadtwerke Münster, Bürgerinnen und Bürger
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
37
Kosten:
Gemäß Vorlage: V/0991/2013
• Änderung der Umwelzzonenregelung/neue Beschilderung (5.000 €)
• Weitere Kosten entstehen bei den Stadtwerken Münster GmbH durch die
Modernisierung der Busflotte
Datenherkunft/Zuständigkeit:
LANUV NRW/Bezirksregierung Münster
Aktualisierung:
jährlich
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2014 2015 2016 2017 2018
Ozon-Immissionen Münster Geist
[Überschreitungstage mit 120 µg/m³
(8 Std.-Mittel)]
9 18 19 13 -
Ozon-Immissionen (Jahresmittelwert)
Münster-Geist [µg/m³]
40 45 41 43 -
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
38
Umweltmedium/Ressource:
Natur und Landschaft - Schutzgebiete
Indikator:
Schutzgebiete
Definition:
Fläche der Schutzgebiete (Naturschutzgebiete/Landschaftsschutzgebiete) in Hektar
[ha].
Erläuterung:
Der Indikator gibt den Stand der Sicherung der für Natur und Landschaft
bedeutsamen Landschaftsbestandteile wieder. Nicht enthalten sind die Geschützten
Landschaftsbestandteile mit einer Gesamtgröße von 159 ha.
Abbildung 18:
Gesamtfläche Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete
Vergleichswert: 4.686 ha BSN-Flächen
(BSN = Bereiche für den Schutz der Natur gemäß Regionalplan 2014)
Qualitative Ziele:
Die unterschiedlichen Naturräume und Nutzungsformen haben zur Ausbildung der
für Münster typischen Landschaften und Lebensräume geführt. Diese gilt es zu
sichern und zu optimieren.
Ziele:
• Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
• Schutz der bedeutsamen Natur- und Kulturlandschaften
• Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Vielfalt der Tier- und
Pflanzenwelt/Biodiversität von Arten und Lebensgemeinschaften
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
39
• Anreicherung strukturarmer Landschaftsräume mit gliedernden und belebenden
Elementen
• Sicherung der Landschaft für die Erholung des Menschen
Quantitative Ziele:
Als Vergleichsmaßstab für die Größe der zu schützenden Gebiete wird
näherungsweise auf die Flächen, die im Entwurf des Regionalplans als „Bereiche für
den Schutz der Natur (BSN)“ dargestellt sind, zurückgegriffen. Dabei handelt es sich
um ökologisch hochwertige und daher schutzwürdige und schutzbedürftige Gebiete.
„Bei der Umsetzung der BSN kommt auf die Träger der Landschaftsplanung die
Aufgabe zu, unter Beachtung der lokal bestehenden Bedingungen Umsetzungs-
konzepte zum Aufbau eines Biotopverbundsystems zu entwickeln. Sie wählen aus
den fachplanerischen Instrumenten die notwendigen Festsetzungen (z. B. Natur-
schutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, geschützte Landschaftsbestandteile) aus
und bestimmen deren gebietsscharfe Abgrenzung“ (Regionalplan Münsterland
2014). Der Regionalplan verzeichnet insgesamt 4.668 ha als BSN-Flächen. Die
Konkretisierung der Schutzausweisungen erfolgt somit über die Landschaftspläne.
Ziel ist daher auch eine flächendeckende Landschaftsplanung für den Außenbereich
von Münster.
Entwicklung:
Die Entwicklung der Schutzgebiete ist in den letzten Jahren unverändert geblieben.
Damit stehen zur Zeit weiterhin ca. 7,0 % des Stadtgebietes unter Naturschutz. Im
Vergleich zu den BSN-Flächen des Regionalplans sind ca. 41 % als
Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Der Anteil der Landschaftsschutzgebiete am Stadtgebiet beträgt ca. 32,8 %.
Die Statistik der Flächenerhebung wurde ab 2016 bundesweit auf die Auswertung
der „Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssysteme (ALKIS)“ umgestellt. Dies
führte zu grundlegenden methodischen Änderungen. Ein Vergleich mit Flächendaten
vorheriger Jahre ist dadurch erheblich eingeschränkt. Waldflächen nehmen nach der
neuen Statistik nur 4.861 ha ein. Die Gesamtfläche der landwirtschaftlich genutzten
Flächen beläuft sich nunmehr auf 13.439 ha.
Durch die notwendige Fällung einer Linde in Hiltrup (ND 566) und eines
Katsurabaumes im Botanischen Garten (ND 53) sowie den Umsturz einer
Hemlocktanne an der Boniburg (ND 1-2.3.43) reduzierte sich die Anzahl der
Naturdenkmale auf 322. Bei einzelnen aus mehreren Bäumen bestehenden
Naturdenkmalen mussten in den Jahren 2016-2018 durch natürliche Abgänge in
Folge von Sturmereignissen oder Krankheitsbefall Verluste von Einzelbäumen
hingenommen werden.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Umsetzung der Landschaftspläne 1-3
• Aufstellung des Landschaftsplans 4
Adressaten:
Stadt Münster
Kosten:
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
40
Geschätzte Kosten für Umsetzung des Landschaftsplans 3 (Maßnahmenrealisierung
und Grunderwerb): 1,2 Mill. €
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Weitere Daten:
Jahresstatistik des Stadtplanungsamtes
Aktualisierung:
Jährlich
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2014 2015 20164 2017 2018
Waldfläche [ha] 5.401 5.398 4.867 4.861 -
Landwirtschaftliche Fläche [ha] 13.865 13.850 13.556 13.439 -
Städtische landwirtschaftliche
Pachtfläche [ha]
- 1.0285 k.A. 1.0076 10187
Anzahl der Naturdenkmale 326 325 325 324 322
4 Die Statistik der Flächenerhebung wurde ab 2016 bundesweit auf die Auswertung der „Amtlichen
Liegenschaftskataster-Informationssysteme (ALKIS)“ umgestellt. Dies führte zu grundlegenden
methodischen Änderungen. Ein Vergleich mit Flächendaten vorheriger Jahre ist dadurch erheblich
eingeschränkt. 5 Die Angabe der von der Stadt Münster verpachteten landwirtschaftlichen Fläche wird erstmals ab
dem Jahr 2015 zusätzlich aufgeführt. Die Daten geben den Stand am 21.07.2015 wieder und
enthalten auch die Flächen im Eigentum der Wirtschaftsförderung Münster. 6 Stand 04.07.2018 7 Stand 26.06.2019
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
41
Umweltmedium/Ressource:
Natur und Landschaft - Eingriffsregelung
Indikatoren:
1. Ersatzgeld
2. Flächenbilanz Eingriff/Ausgleich im Rahmen von Bebauungsplänen und
Satzungen nach § 34 BauGB
3. Größe des Flächenpools im Kompensationsflächenkataster
Erläuterung:
Die Indikatoren setzen den Beschluss der Vorlage V/0619/2013 um, über die
Abwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung regelmäßig zu berichten.
1. Ersatzgeld
Definition:
Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und über die für landschaftspflegerische oder
Artenschutzmaßnahmen noch zur Verfügung stehenden Ersatzgelder [€] nach
Landesnaturschutzgesetz im Zusammenhang mit Eingriffen in Boden, Natur und
Landschaft.
Abbildung 19: Bilanz Finanzmittel Ersatzgeld
Das Ersatzgeld steht für landschaftspflegerische und artenschutzspezifische
Maßnahmen zur Verfügung.
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
42
Finanzbilanz Ersatzgelder 2018– Stand: 31.12.2018
Frei verfügbare Finanzmittel am 31.12.2018: 252.588,- €
Einnahmen gesamt 2016-2018: 344.630,- €
Rückflüsse nicht benötigter Mittel laufender Projekte aus Vorjahren: 21,- €
Haben insgesamt: 344.651,- €
Ausgaben: 92.063,- €
Frei verfügbares Ersatzgeld 31.12.2018: 252.588,- €
Eine Übersicht über die im Zeitraum zwischen 2016 und 2018 geplanten, sich bereits
in der Realisierung befindlichen bzw. abgeschlossenen landschaftspflegerischen
Maßnahmen ist als Anlage beigefügt.
Entwicklung:
Die Entwicklung der Einnahmen über Ersatzgeld ist eng an die Genehmigung von
Windkraftanlagen gebunden. Gemäß Windenergieerlass NRW wird ein Teil des
Ausgleichs über die Zahlung von Ersatzgeld abgegolten. Auch in den nächsten
Jahren ist die Errichtung neuer Anlagen geplant, so dass voraussichtlich weitere
Mittel vereinnahmt werden. Bei allen anderen Eingriffsvorhaben dringt die Stadt
Münster darauf, dass der entsprechende Ausgleich durch den jeweiligen
Vorhabenträger nachgewiesen wird.
2. Flächenbilanz Eingriff/Ausgleich im Rahmen von Bebauungsplänen und
Satzungen nach § 34 BauGB
Definition:
Im Zuge der planrechtlichen Aufstellung von Bebauungsplänen und Satzungen nach
§ 34 (4) BauGB werden Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und
Verkehrsflächen „verbraucht“. Für den naturschutz- und forstrechtlichen Ausgleich
der Eingriffe werden z. T. landwirtschaftliche Produktionsflächen in Anspruch
genommen. Dargestellt werden der „Flächenverbrauch“ durch entsprechende
Verfahren mit zugeordnetem Ausgleich und die Entwicklung gegenüber der letzten
Berichtsperiode.
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
43
Abbildung 20: Flächenbilanz Eingriff/Ausgleich
Im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 sind 19 Bebauungspläne zur
Rechtskraft gelangt, die eine Fläche von ca. 175 ha einnehmen.
Der überwiegende Teil davon liegt im Innenbereich und ist im Hinblick auf eine
Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen irrelevant. Im Detail handelt
es sich dabei vor allem um eine Verdichtung oder Arrondierung vorhandener
Bebauung innerhalb von bereits bestehenden Baugebieten sowie die Konversion der
Areale der ehemaligen Oxford- und York-Kaserne. Diese Nachverdichtung geht zwar
häufig materiell mit einer Erhöhung des Versiegelungsgrades einher, jedoch wird die
zulässige Grundfläche von 20.000 m² nicht überschritten. Rechtlich sind diese
Verfahren in den meisten Fällen nach § 13a BauGB einzustufen, so dass die
erfolgten Eingriffe von der Ausgleichsverpflichtung freigestellt sind. Analog verhält es
sich mit Bebauungsplänen im Außenbereich nach § 13b BauGB mit einer
Grundfläche von weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von
Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird. Bezüglich der Konversionsflächen
gelten die Eingriffe als bereits vor der planerischen Entscheidung nach § 1a (3) Satz
6 erfolgt, weshalb diese ebenfalls nicht kompensationspflichtig sind. In einem
anderen Fall besteht bereits Planrecht zum flächenintensiven Bau von
Gewächshäusern, deren Errichtung nur in geringem Maße umgesetzt wurde, so
dass eine Überplanung des Bereichs im rechtlichen Sinne mit keiner Erhöhung des
Eingriffsumfangs verbunden ist.
Sechs Bebauungspläne mit einer Gesamtfläche von ca. 23,5 ha nehmen in einer
Größenordnung von ca. 16,5 ha landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen im
Wesentlichen für Wohn-, Verkehrs-, und andere infrastrukturelle Zwecke in
Anspruch.
Vier Bebauungspläne, mit einer Plangebietsgröße von insgesamt ca. 39 ha sind
ausgleichsrelevant. Die zugeordnete Kompensation umfasst insgesamt ca. 11,4 ha.
Neben der geplanten Entwicklung von neuen Baugebieten im Außenbereich ist die
Stadt Münster auch weiterhin in erheblichem Maße um eine Reduzierung des
Flächenverbrauchs durch eine forcierte Innenentwicklung bemüht.
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
44
3. Größe des Flächenpools im Kompensationsflächenkataster
Definition:
Die nicht für Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft gebundenen Flächen im
Flächenpool des Kompensationsflächenkatasters (Komkat) stehen für zukünftige
Kompensationsflächenbedarfe zur Verfügung.
Abbildung 21: Poolflächen im Kompensationsflächenkataster
Entwicklung:
Im städtischen Flächenpool sind insgesamt ca. 46,04 ha zuordnungsfähige
Kompensationsflächen vorhanden (Stand: 31.12.2018). Diese teilen sich auf ca.
2,07 ha Uferrandstreifen (20 Flächen) und ca. 43,97 ha sonstige Flächen
(25 Flächen) auf.
Die letztgenannten Poolflächen gliedern sich derzeit in folgende Flächennutzungen
auf (Flächenanteile geschätzt)
Intensiv genutztes Grünland ca. 16,28 ha
Acker ca. 19,02 ha
Sonderstandorte (Hochzeitswald) ca. 0,12 ha
Brachflächen ca. 3,65 ha
Gehölz- und Gewässerflächen ca. 3,40 ha
Innenbereichsflächen ca. 1,50 ha
-------------------------------------------
Summe: ca. 43,97 ha
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
45
Die Entwicklung des Flächenpools für Kompensationsmaßnahmen ist mit der
städtischen Siedlungsentwicklung unmittelbar verknüpft. Insbesondere die
Bebauungsplanverfahren im Innenbereich (nach § 13a BauGB) und die
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren (nach
§ 13b BauGB) führen aufgrund der planungsrechtlichen Bedingungen häufig zu einer
Befreiung von Kompensationsverpflichtungen. Ein Teil der zur Rechtskraft
gelangenden, kompensationspflichtigen Verfahren wird Vorhaben bezogen
durchgeführt. Hierbei stellt der jeweilige Vorhabenträger Kompensationsflächen in
entsprechender Größenordnung zur Verfügung. Gegenwärtig kann das
Flächenpoolangebot als ausreichend bewertet werden. Um handlungsfähig zu
bleiben, ist jedoch aufgrund der stark gestiegenen und prognostizierten
Siedlungsentwicklung auch im Außenbereich bis 2030, im Vergleich zur letzten
Berichtsperiode, der Pool für Kompensationsflächen um ca. 32,32 ha aufgestockt
worden.
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Aktualisierung:
2-jährlich
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
46
Umweltmedium/Ressource:
Umweltmanagement
Indikator:
ÖKOPROFIT-Betriebe
Definition:
Anzahl der Betriebe, die sich am Projekt ÖKOPROFIT der Stadt Münster beteiligen.
Erläuterung:
Seit 2001 unterstützt die Stadt Münster im Rahmen des Projektes ÖKOPROFIT
Unternehmen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen im
Bereich Energie, Abfall, Wasser und Rohstoffe. Der Indikator ist ein Maßstab für das
Umweltengagement von Unternehmen in Münster.
Abbildung 22: Ökoprofitbetriebe 2008-2017
Qualitative Ziele:
Betriebliche Prozesse haben erheblichen Einfluss auf die Umwelt. Durch
Optimierung dieser Prozesse kann die Umwelt entlastet werden (z. B. reduzierter
Wasserverbrauch, Energieeinsparung, Abfallvermeidung u.a.m.)
Ziele:
• Förderung des betrieblichen Umweltschutzes in Münsteraner Unternehmen
• Ausbau des Umweltmanagements im Konzern Stadt Münster
Quantitative Ziele:
Eine konkrete Zielvorgabe für die Anzahl der Betriebe, die sich pro Jahr am
ÖKOPROFIT beteiligen, lässt sich nicht benennen. Primäres Ziel ist es, das
erfolgreiche ÖKOPROFIT-Projekt dauerhaft in Münster zu etablieren.
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
47
Entwicklung:
Seit Beginn des Projektes im Jahr 2000 wurden in 10 Durchgängen 113
Unternehmen und Institutionen erstmalig ausgezeichnet. Darüber hinaus wurden
mittlerweile 38 Betriebe rezertifiziert, d. h. sie unterzogen sich einer erneuten
Überprüfung ihrer fortgeschrittenen Maßnahmen im Umweltschutz und haben damit
das Umweltmanagementsystem in ihrem Unternehmen weitgehend etabliert. Bislang
konnte die Kontinuität im Sinne der Zielfestlegung erhalten bleiben.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Einwerbung weiterer Betriebe.
Adressaten:
Stadt Münster, Gewerbebetriebe/Münsteraner Unternehmen und Institutionen
Kosten:
ca. 16.000 € je Durchgang (nach Abzug von Landesmitteln)
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Amt für Stadtentwicklung/-planung und Verkehrsplanung, Jahres-Statistik, Kap. 14
Aktualisierung:
2-jährlich
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2014 2015 2016 2017 2018
Kontakte / Beratungen in der
Umweltberatung8
2.851 2.632 3.696 3.873 3.878
Elektronische Erfassung /
Bearbeitung von Kundenanliegen
in IMSware-Umweltservice9
2.197 2.208 2.047 2.297 3.285
8 Die städtische Umweltberatung ist umgezogen und hat im November 2011 ihre
Beratungsstelle im Stadtwerke CityShop, Salzstr. 21 eröffnet.. Sie fungiert als Anlaufstelle
für Bürgerinnen und Bürger zu allen ökologischen Fragen von A-Z und zu Anliegen an das
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. 9 Die Anliegen im Umweltservice (incl. online-Mängelmeldungen) wurden überwiegend
von den 3 Eingangsstellen für Bürgerkontakte im Amt 67, der Umweltberatung (492-6767)
dem Vorzimmer / Sekretariat (492-6701/-6702) und der Grünflächenpflege (492-6741) nach
Telefonkontakt mit Bürgerinnen und Bürgern in IMSware-Umweltservice elektronisch erfasst
und bearbeitet.
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
48
Umweltmedium/Ressource:
Verkehr/Mobilität
Indikator:
Anteil Umweltverbund am Modal Split
Definition:
Anteil des Umweltverbundes (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV/SPNV) am Modal Split
in Prozent [%].
Erläuterung:
Der Modal Split bezeichnet die Verteilung des Verkehrs auf die verschiedenen
Verkehrsträger. Für den Indikator relevant ist der Anteil des Umweltverbundes
(Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV/SPNV) am Gesamtverkehr. Darüber hinausgehend
sind für die langfristige Bewertung des Verkehrs unter Nachhaltigkeitsaspekten aber
auch künftige Anteile der Elektromobilität im Kfz-Verkehr sowie der
Fahrzeugbesetzungsgrad, der zurzeit in Münster 1,15 Personen/Pkw beträgt, von
Relevanz. Die Beeinflussung dessen ist jedoch wesentlich von bundesweiten
Rahmenvorgaben abhängig und weniger auf kommunaler Ebene steuerbar.
Abbildung 23: Modal Split 1982-2013
Zielwert 2025: 70 % Umweltverbund
geplante neue Zielgröße: 75 %
Qualitative Ziele:
Der Verkehr wirkt sich maßgeblich auf viele Bereiche der Umwelt aus. So hängt die
Belastung durch Luftschadstoffe, Lärm oder der CO2-Ausstoß in erheblichem Maße
von der Wahl des Verkehrsmittels ab. Daher soll der Umweltverbund im Modal Split
gestärkt werden.
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
49
• Erhöhung des Wegeanteils des Fußgängerverkehrs
• Weitere Stärkung des Fahrradverkehrs
• Stärkung des ÖPNV/SPNV
• Minderung des Kfz-Anteils im Regionalverkehr (Pendler)
Quantitative Ziele (Berichtsstand 2013):
Zielwerte für das Jahr 2025:
70 % des Verkehrs der Münsteraner entfallen auf den Umweltverbund, davon
• 40 % Rad
• 18 % Fuß
• 12 % ÖPNV/SPNV
Im Regionalverkehr Minderung des Kfz-Anteils von z.Zt. ca. 80 % auf ca. 75 %.
Entwicklung:
Die Entwicklung in Münster seit 1982 zeigt im Mittel einen Anstieg des
Umweltverbundes. Im Jahr 2013 ist der Anteil des Umweltverbundes gegenüber der
Autonutzung nochmals deutlich gestiegen, so dass der Umweltverbund erstmals
über 70 % lag. Der gesetzte Zielwert für das Jahr 2025 von 70 % wurde damit
bereits frühzeitig erreicht. Das Fahrrad bleibt Verkehrsträger Nr.1.
Auf Grund dieser erfreulichen Entwicklung ist es durchaus realistisch, als Zielgröße
für den Umweltverbund einen 75 % Anteil zu benennen.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
Den Rahmen für das zukünftige Verkehrsgeschehen in Münster wurde Ende 2019
durch den neuen „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ vorgegeben. Aktuelle
Maßnahmen sind im 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster (V/0626/2015), P+R-
Anlagen in Münster - Bestandsaufnahme und Konzept (V/0953/2013) und im
Radverkehrskonzept Münster 2025 benannt (Vorlage V/0647/2016) aufgeführt.
Adressaten:
Stadt Münster, Stadtwerke Münster GmbH, Regionalbusunternehmen,
Zweckverband SPNV Münsterland, angrenzende Kreise, Nachbargemeinden u. a.
Kosten:
Derzeit sind noch keine Angaben möglich. Der o. g. Mobilitätsplan wird neben
Programmaussagen auch Maßnahmenempfehlungen mit ersten Kostenschätzungen
enthalten. Diese werden anschließend in Planungen umgesetzt und mit konkreten
Kosten belegt werden. Kostenangaben würden zum jetzigen Zeitpunkt eine
aufwendige wissenschaftstheoretische Modellierung erfordern, die extern vergeben
werden müsste, was weder sinn- noch zielführend ist.
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
50
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Stadtplanungsamt; Amt für Mobilität und Tiefbau:
• Verkehrsverhalten und Verkehrsmittelwahl der Münsteraner - Ergebnisse einer
Haushaltsbefragung im Herbst 2013, Beiträge zur Stadtforschung,
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 1/2014
• Zwischenbericht Verkehrsentwicklungsplan Münster 2025, Vorlage
V/1019/20083. Nahverkehrsplan Stadt Münster (V/0626/2016)
• Radverkehrskonzept Stadt Münster (V/0647/2016)
• Mobilität Münster/Münsterland 2050 (V/0625/2010)
Weitere Daten: Stadtwerke Münster
Aktualisierung:
Die Erfassung des Modal Split erfolgt in möglichst regelmäßigen Zeitabständen
mittels Haushaltsbefragungen zum Mobilitätsverhalten der Münsteraner. Die letzte
Aktualisierung aus 2013 ist in die Umweltdaten eingeflossen. Die nächste
Haushaltsbefragung ist für das Frühjahr 2020 geplant.
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2014 2015 2016 2017 2018
Entwicklung der Fahrgastnachfrage auf den
Stadtbussen [Fahrgäste in Mio./Jahr] 1)
40 42 45 45 46
Länge der Radwege [km] 2) 474 473 471 476
480
1982 1990 2007 2013 2017
Anteil des Umweltverbundes am regionalen
Verkehr (Einpendler) [%] 3)
24,3 21,9 19,1 k.A.
Anteil des Umweltverbundes am
Gesamtverkehr [%] 3)
54,3 52,9 52,1 k.A.
Quellenangaben:
1) Geschäftsberichte Stadtwerke Münster
2) Jahresstatistik Stadt Münster 2017 - Verkehr
3) Mobilität Münster 2025
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
51
Umweltmedium/Ressource:
Wasser
Indikator:
Guter ökologischer und chemischer Zustand (Gewässergüteklasse II-III oder
besser) bzw. Potenzial für alle Fließgewässer (gem. EG-WRRL)
Definition:
Der gute ökologische Zustand der Fließgewässer ist ein zentrales Ziel der EG-
Wasserrahmenrichtlinie. Die Zustandbewertung und Zielerreichung wird durch ein
regelmäßiges Monitoring seitens des Landes NRW durchgeführt. In diesem
Verfahren sind die größeren Fließgewässer (Aa, Werse, Angel, Mecklenbach,
Kinderbach, Emmerbach, Kreuzbach, Getterbach, Flothbach, Offerbach und
Kannenbach) eingebunden.
Für die übrigen kleineren Gewässer wird der Indikator der Gewässergüte auf der
Grundlage eigener Untersuchungen herangezogen.
Dieser Indikator gibt den Anteil der Gewässerabschnitte von Fließgewässern an,
deren Gewässergüteklasse mit der Klasse II-III (kritisch belastet) oder besser
bewertet wird. Die Angabe erfolgt in Prozent [%].
Erläuterung:
Die "biologische Gewässergüte" nach dem Saprobiensystem lässt vor allem die
Beeinträchtigung der Gewässer durch biologisch leicht abbaubare Stoffe und die
sich daraus ergebenden Defizite im Sauerstoffhaushalt erkennen. Bei der
Überwachung der Fließgewässer ist die biologische Gewässergüte ein
Leitparameter für die Beschaffenheit des Gewässers.
Abbildung 24: Gewässergüte
Zielwert 2020: 100 % Gewässergüteklasse II-III oder besser
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
52
Qualitative Ziele:
Gewässer sind in Münster ein prägendes Element. Die Sicherung und Verbesserung
des ökologischen Zustandes von Oberflächengewässern und Grundwasser ist eine
Herausforderung für die Zukunft. Der Erhalt von Auen und Retentionsräumen schützt
vor Hochwassergefahren.
Ziele:
• Generelle Vermeidung starker Verschmutzungen in allen Münsteraner
Gewässern
• Einhaltung der Qualitätsziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
• Verbesserung der Wasserqualität des Aasees
• Nachhaltige Sicherung einer guten Qualität und Quantität des Grundwassers
Quantitative Ziele:
100 % der Fließgewässerabschnitte haben bis 2020 eine Gewässergüteklasse II-III
oder besser
Erläuterung:
Sanierungsziel gemäß WRRL ist in NRW der gute ökologische Zustand für 40 % und
das gute ökologische Potenzial für 60 % der Gewässer bis 2027.
Der gute Zustand ist definiert als ein Zustand, der von einem "sehr guten" (d. h.
weitgehend anthropogen unbeeinflussten) Zustand nur geringfügig abweicht. Er ist
ausgerichtet auf die Vielfältigkeit vorhandener Pflanzen- und Tierarten und die
morphologische Gewässerausprägung.
Da die Regelungen der WRRL sich in Münster im Wesentlichen auf die
Hauptgewässer beziehen und die weiteren Gewässer nicht erfassen, wird als
Vergleichsmaßstab die Gewässergüte herangezogen, die für alle namhaften
Gewässer in Münster regelmäßig geprüft wird. Im Vordergrund steht die Beseitigung
von stark verschmutzten Gewässern ab Gewässergüteklasse III. Der zudem
angestrebten Erhöhung des Anteils von Gewässern mit Gewässergüteklasse II sind
z.T. naturräumlich bedingte Grenzen gesetzt.
Entwicklung
Ab dem Jahr 2002 ist eine deutliche Verbesserung der Gewässergüte zu erkennen.
Die Verbesserung der Gesamtsituation ist in erster Linie auf zahlreiche Maßnahmen
zurückzuführen, die auf einen konsequenten Gewässerschutz abzielen. Eine weitere
Verbesserung der Gewässergüte erweist sich bislang insbesondere bei kleinen
Gewässern mit geringer Wasserführung im Sommer als schwierig.
2018 ist aufgrund des extrem trockenen Sommers an vielen Probestellen vor allem
bei kleineren Bächen und/oder in den Oberläufen ein Austrocknen eingetreten. Dies
hatte zur Folge, dass teils erst spät im Jahr in Restwasserzonen nach kurzfristigen
Niederschlägen noch physikalisch-chemische Messungen durchgeführt werden
konnten, ohne dass eine Besiedlung mit Makroorganismen begonnen hatte. Damit
wird eine Verschlechterung der Vorjahre erklärbar.
Umweltdaten Münster 2016 - 2018
53
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Maßnahmen zur Abwasserreinigung und Abwasserableitung aus dem
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)
• Umsetzungsfahrpläne zur WRRL
• Ökologische Verbesserung der kleineren Gewässer
Adressaten:
Amt für Mobilität und Tiefbau, Wasser und Bodenverbände im Stadtgebiet.
Kosten:
Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK): 73 Mio. €
Umsetzungsfahrpläne WRRL: Diese Kosten können noch nicht beziffert werden. Die
sind von der Stadt und von den Wasser- und Bodenverbänden aufzubringen. Diese
Maßnahmen werden zurzeit mit 80% vom Land gefördert
Ökologische Verbesserung von kleineren Fließgewässern. Die sind von der Stadt
und von den Wasser- und Bodenverbänden aufzubringen. Diese Maßnahmen
werden zur Zeit mit 80 % vom Land gefördert.
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Amt für Mobilität und Tiefbau
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Stadtwerke Münster
Aktualisierung:
2-jährlich
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2014 2015 2016 2017 2018
Privater Trinkwasserverbrauch *
[l/Einw. und Jahr]
44.165 44.165 44.008 43.881 46319
Nitrat im Trinkwasser (Mittelwert der vier
Wassergewinnungsgebiete Münster) in
mg/l
12,1 11,8 10,6 10,7 10,3
Microcystine (Toxine der Cyanobakterien/
„Blaualgen“) im Aasee, Mittelwert der
Jahresmesswerte [µg/l]
<0,1 0,3 0,16 - 8,24
* (Bezug: Einwohner am Ort der Hauptwohnung, 2017 Einwohnerstand von
November)
54
Ersatzgeld – Maßnahmen 2016 bis 2018
(Stand 31.12.2018) Anlage A-1
Projekt Landschaftspflegerische
Maßnahmen
NSG
LSG
LB
Flächen-
größe
Nutzung vor
Maßnahme
Nachfolge-
nutzung
Stand des
Projekts
Vorauss.
Baukosten
Kosten
Liegenschaft
Kosten
gesamt
Kleingewässer auf
Erweiterungsfläche
des
Hochzeitswaldes
Nienberge
Anlage Kleingewässer
Bodenwall mit
Gehölzbepflanzung
LSG 889 Intensiv
genutztes
Grünland
Klein-
gewässer
Beendet 6.982,- € 0 6.982,-
€
Aufforstung
Häger/Flothfeld 3.
BA
Häger
Aufforstung mit
Laubgehölzen
- 1.587 m² Intensiv
genutztes
Grünland
Wald Fertigstell.-
und
Entwickl.-
pflege
5.850,- € 11.902,- € 17.752,-
€
Altarwiese, westl.
Umgehungsstr.
Wolbeck
Anlage von Blänken - 2.497 m² Intensiv
genutztes
Grünland
temporäres
Klein-
gewässer
Fertigstell.-
und
Entwickl.-
pflege
17.611,- € 18.727 € 36.338,-
€
Biotopoptimierung
Schmittingheide
St. Mauritz
Ergänzungspflanzung
Gehölze auf Wallhecke
- 3.230 m² Wallhecke auf
Ausgl.-fläche
Wallhecke
auf Ausgl.-
fläche
Fertigstell.-
und
Entwickl.-
pflege
921,- € 0 € 921,- €
Artenschutzmaßn.
Vögel
Anschaffung und
Aufhängen von Nist-
hilfen zur Bekämpfung
der Kastanienminier-
motte
- - beendet 1.825,- € 0 € 1.825,-
€
55
Projekt Landschaftspflegerische
Maßnahmen
NSG
LSG
LB
Flächen-
größe
Nutzung vor
Maßnahme
Nachfolge-
nutzung
Stand des
Projekts
Vorauss.
Baukosten
Kosten
Liegenschaft
Kosten
gesamt
Artenschutzmaßn.
Vögel und Fleder-
mäuse
Anschaffung und
Aufhängen von Nist-
hilfen Park Sentmaring
- - beendet 483,- € 0 € 483,- €
Biotopoptimierung
Landschaftspark
Mecklenbeck –
vorhandene
Ausgleichsfläche
Baumpflanzungen
Anlage einer Blänke
- - Extensiv
genutztes
Grünland –
Ausgleichsfl.
keine
Änderung der
Nutzung
Herstellung 14.785,- € 0 € 14.785,-
€
Biotopoptimierung
Vennheideweg –
vorhandene
Ausgleichsfläche
Mahd u. Entbuschung
von Halbtrockenrasen-
flächen
Sicherungsarbeiten
Abbau Wildschutz
- 7.972 m² Biotop
Ausgleichsfl.
Biotop
Ausgleichsfl
Herstellung 1.902,- € 0 € 1.902,-
€
Artenschutzmaßn.
Fledermäuse
Coerder Liekweg
Dachreperatur
Fledermausbunker
- - beendet 1.352,- € 0 € 1.352,-
€
Biotopoptimierung
im NSG Vorbergs-
hügel
Entschlammung eines
Kleingewässers
NSG 220 m² Biotop Biotop beendet 1.217,- € 0 € 1.217,-
€
Biotopoptimierung
im NSG Aa-Aue –
vorhandene
Ausgleichsfläche
Entschlammung eines
Kleingewässers
Gehölzrückschnitt im
Uferbereich
NSG 1.120 m² Biotop
Ausgleichsfl.
Biotop
Ausgleichsfl
beendet 4.813,- € 0 € 4.813,-
€
Heideflächen am
Hiltruper See
Mulchen
Abplaggen der oberen
Bodenschicht
LSG 3.000 m² Herstellung 3.693,- € 0 € 3.693,-
€
Summen: 61.434,- € 30.629,- € 92.063,-
€
Berichtsvorlage
17199 Zeichen
V/0016/2020 V/0016/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Umweltdaten Münster 2016-2018 Beratungsfolge 25.02.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht Bericht: 1. Einleitung Die Umweltdaten Münster sind eine Zusammenstellung wichtiger Daten zur Entwicklung der Umwelt in Münster. Sie umfassen alle wesentlichen Umweltthemen und werden mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 12.12.2012 kontinuierlich fortgeschrieben. Nunmehr liegen die Umweltdaten für die Fortschreibungsjahre 2016 bis 2018 vor und sind in der beigefügten Anlage 1 zur Vorlage doku- mentiert. Die Vorlage der vollständigen Daten ist erst zu Beginn des Jahres 2020 möglich, da einzel- ne Daten erst zu Ende eines Jahres veröffentlicht werden und es in Einzelfällen, z.B. hinsichtlich des Themas Boden/Fläche durch Umstellungen in der Datenerhebung einer aufwändigeren Analyse der Daten bedurfte. Die Datenerhebung erfolgt für die einzelnen Umweltmedien in einem unterschiedli- chen Turnus. Neben jährlichen Datenerfassungen treten vereinzelt auch längere Zeitabstände von 5 oder mehr Jahren zwischen den Erhebungen auf. Dies erklärt die unterschiedlichen Bezugsjahre in der unter Ziffer 2 dargestellten Tabelle. 2. Fortschreibung der Umweltdaten 2016 - 2018 Die Entwicklung der Indikatoren für die einzelnen Umweltthemen werden in nachfolgender Tabelle kurz ausgeführt: Umweltmedium Entwicklung der Indikatoren Abfall Die Abfallmengen pro Kopf der Bevölkerung sind von 2016 bis 2018 leicht rückläufig und liegen aktuell (2018) bei 421 kg/EW*a und damit zuletzt unter dem gesetzten Tielwert von 425 kg/EW*a. Das Gesamtabfallaufkommen aus Haushalten ist seit 2010 (130.448 t) konstant geblieben. Im Jahr 2018 lag das Aufkommen bei 130.557 t. Abwasser Der Zielwert der Stickstoff-Emission von 120 t/a wurde 2016 erreicht, in den Folgejahren mit 126 bzw. 122 t/a knapp überschritten. Die Veränderungen sind einerseits auf Schwankungen im Zulauf, andererseits auf Veränderun- gen in der Betriebsweise der Verfahrensschritte zurückzuführen. Die Reini- Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 12.02.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kuttenkeuler Telefon: 492-6744 Kuttenkeuler@stadt- muenster.de - 2 - V/0016/2020 Umweltmedium Entwicklung der Indikatoren gungsleistung war bei deutlicher Unterschreitung der Überwachungswerte hinsichtlich der Eliminationsrate von 92,2 bis 93 % konstant. Biodiversität 1. Wiesenschaumkraut Gegenüber der letzten Erhebung wird von einem leichten Anstieg der Vor- kommen ausgegangen. Der Anteil der im Grünland nachgewiesenen Arten ist dabei gestiegen. An Gräben war die Art hingegen stark rückläufig. 2. Laubfrosch Der Laubfroschbestand im Stadtgebiet von Münster hat sich in den vergan- genen 5 Jahren (2017 ggü. 2012) mit 792 kartierten Rufern insgesamt stabili- siert und positiv entwickelt. Das ist vor allem auf die Steigerung der Ruferzah- len im Bereich Handorf Ost zurückzuführen. Äußerst kritisch zu beurteilen ist die Situation in Wolbeck, wo sich die lokale Population in den letzten 20 Jah- ren negativ entwickelt hat. 3. Schlüsselblume Die Hohe Schlüsselblume ist eine charakteristische Art nährstoffreicher, feuchter Wälder sowie schattiger Ufer und feuchter Wiesen. Insgesamt wur- den 66 Bestände mit mehr als 8.000 Individuen in Gehölzbeständen erfasst. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Hohe Schlüsselblume in Münster auf geeig- neten Standorten noch verbreitet vorkommt. 4. Schwanenblume Die Untersuchungen von 2018 zeigen wie schon 2013, dass die Schwanen- blume an geeigneten Standorten mit ausreichend flachen Uferbereichen noch recht weit verbreitet ist, sofern die Ufer nicht zu stark durch Gehölze ver- schattet sind. Positiv wirken sich die Renaturierungsmaßnahmen an der Münsterschen Aa aus. 5. Steinbeißer Im Rahmen der Untersuchungen zum vorliegenden Bericht konnten 2018 Steinbeißer in der Münsterschen Aa, im renaturierten Bereich oberhalb des Aasees, dem Emmerbach bei Hiltrup (oberhalb Adolf-Wentrup-Weg) und in der Angel bei Wolbeck nachgewiesen werden. Im renaturierten Abschnitt der Münsterschen Aa bei Haus Coerde fehlte die Art. 6. Waldrandtagfalter: Kaisermantel und Kleiner Eisvogel Der Kaisermantel und der Kleine Eisvogel sind waldrandgebundene Tagfal- terarten. Die Ersterfassung der Arten erfolgte auf 7 ausgewählten Flächen, die standardisiert untersucht wurden. 7. Kiebitz Im Vergleich zu der letzten umfassenden Bestandsschätzung aus dem Jahr 2003 mit damals noch 346 Brutpaaren erfolgte in den letzten Jahren ein dra- matischer Rückgang der Art. In den Jahren 2015 bis 2017 stagnierte der Be- stand der Brutpaare mit leicht abnehmender Tendenz. In 2018 sank der Be- stand abermals auf den bisherigen Tiefstand von 106 Brutpaaren. Boden/Fläche Die Statistik der Flächenerhebung wurde 2016 bundesweit auf die Auswer- tung der „Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssysteme (ALKIS)” umgestellt. IT.NRW führt hierzu aus: „Die Umstellung „führte zu grundlegen- den methodischen Änderungen, die eine Neuzuordnung der Nutzungsarten erforderte. Vergleiche mit früheren Ergebnissen sind daher nur noch sehr eingeschränkt möglich; dieses betrifft besonders die Nutzungsarten Siedlung - 3 - V/0016/2020 Umweltmedium Entwicklung der Indikatoren und Verkehr“. (Quelle: IT.NRW, Pressemeldung 16.09.2019) Belastbare Aussagen zur Flächenentwicklung, insbesondere zur Entwicklung des Indikators ‚Flächen für Siedlung und Verkehr (FSuV)‘ und damit zur Be- schreibung des Flächenverbrauchs werden nach der erfolgten Umstellung daher erst nach einem längeren Betrachtungsraum machbar sein. Damit er- möglicht die dargestellte Entwicklung leider keine belastbare Interpretation, sondern kann in den im Anhang befindlichen Umweltdaten nur deskriptiv dar- gestellt werden. Grün In den Jahren 2016 bis 2018 wurden mit den Bebauungsplänen Nr. 573 I/II, 578 und 582 drei Eingriffe von mehr als 500 m² versiegelte Fläche innerhalb des städtischen Grünsystems vorgenommen bzw. bauplanungsrechtlich vor- bereitet. Für das Jahr 2015 erfolgte ein Nachtrag von zwei entsprechenden Eingriffen (Bebauungspläne Nr. 510, 566). Klima / Energie Mit dem deutlichen Ausbau der Klimaschutzaktivitäten und dem damit ver- bundenen Anstieg der erneuerbaren Energien konnte in Münster bis Ende des Jahres 2018 eine Reduzierung der CO2-Emissionen pro Kopf der Bevöl- kerung um knapp 33% gegenüber 1990 erreicht werden. Die absolute Redu- zierung von 1990 bis 2017 beläuft sich wegen der gestiegenen Bevölke- rungszahlen auf 24%. Lärm- immissionen Die Lärmbelastungen an Hauptverkehrsstraßen sind 2013 im Vergleich zu 2008 vor allem nachts signifikant zurückgegangen. Diese Lärmminderung geht überwiegend auf die verminderte Höchstgeschwindigkeit im Hauptver- kehrsstraßennetz zurück. In 2017 sind die Lärmbelastungen geringfügig hö- her. Von der Geschwindigkeitsänderung im Innenstadtbereich auf Tempo 30 werden die Wirkungen erst nach dessen Einführung in 2019 greifen und zu Reduzierungen der Belastetenzahlen führen. In 2017 ist eine Lärmkartierung durchgeführt worden. Für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist eine Beschlussfassung im Sommer 2020 vorgese- hen. Luftschadstoffe Die Stickstoffimmissionen sind von 2009 bis 2018 rückläufig. Der Grenzwert für Stickstoffimmissionen (Jahresmittelwert) wurde in den letzten Jahren an der Weseler Straße nicht mehr überschritten. Hierfür sind verschiedene Fak- toren ursächlich (meteorologische Bedingungen, Emissionsverhalten der Fahrzeugflotte, ...). Als eine Maßnahme zur Minderung der Immissionen be- steht seit dem 1. Januar 2010 im Stadtkern von Münster eine Umweltzone. Die Regelungen für die Einfahrt in die Umweltzone wurde 2014 nochmals verschärft. An der Messstation „Bült“ trat 2017 erstmals keine Überschreitung des NO2-Grenzwertes (2018: 35 µg/m³) mehr auf. Aus dem Trend bei der Feinstaubbelastung kann abgelesen werden, dass die Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung des Grenzwertes für PM 10 trotz der Zunahme auf niedrigem Niveau in den vergangenen zwei Jahre trotzdem weiterhin sehr gering ist. Die Zunahmen sind laut Aussage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW im Wesentlichen auf ungüns- tige meteorologische Bedingungen zurückzuführen. Natur und Land- schaft - Schutz- gebiet Die Entwicklung der Schutzgebiete ist in den letzten Jahren unverändert ge- blieben. Damit stehen zur Zeit weiterhin ca. 7,0 % des Stadtgebietes unter Naturschutz. Der Anteil der Landschaftsschutzgebiete am Stadtgebiet beträgt ca. 32,8 %. Die Statistik der Flächenerhebung wurde ab 2016 bundesweit auf die Aus- wertung der „Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssysteme (ALKIS)“ umgestellt. Waldflächen nehmen nach der neuen Statistik nur 4.861 ha ein. - 4 - V/0016/2020 Umweltmedium Entwicklung der Indikatoren Die Gesamtfläche der landwirtschaftlich genutzen Flächen beläuft sich nun- mehr auf 13.439 ha. Auch bei diesen Daten ist durch die methodische Um- stellung eine direkte Vergleichbarkeit mit vorherigen Daten nicht gegeben. Durch die notwendige Fällung bzw. den natürlichen Abgang von Bäumen reduzierte sich die Anzahl der Naturdenkmale auf 322 Stück. Natur und Land- schaft - Eingriffs- regelung Die Entwicklung der Einnahmen über Ersatzgeld ist eng an die Genehmigung von Windkraftanlagen gebunden. Gemäß Windenergieerlass NRW wird ein Teil des Ausgleichs über die Zahlung von Ersatzgeld abgegolten. Auch in den nächsten Jahren ist die Errichtung neuer Anlagen geplant, so dass voraus- sichtlich weitere Mittel vereinnahmt werden. Bei allen anderen Eingriffsvorha- ben dringt die Stadt Münster darauf, dass der entsprechende Ausgleich durch den jeweiligen Vorhabenträger nachgewiesen wird. Im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 sind 19 Bebauungspläne zur Rechtskraft gelangt, die eine Fläche von rd. 175 ha einnehmen. Der überwie- gende Teil davon liegt im Innenbereich und ist im Hinblick auf eine Inan- spruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen irrelevant. Rechtlich sind diese Verfahren in den meisten Fällen nach § 13a BauGB einzustufen, so dass die erfolgten Eingriffe von der Ausgleichsverpflichtung freigestellt sind. Analog verhält es sich mit Bebauungsplänen im Außenbereich nach § 13b BauGB. Sechs Bebauungspläne mit einer Gesamtfläche von rd. 23,5 ha nehmen in einer Größenordnung von rd. 16,5 ha landwirtschaftlich genutzte Ackerflä- chen im Wesentlichen für Wohn-, Verkehrs- und andere infrastrukturelle Zwecke in Anspruch. Vier Bebauungspläne mit einer Plangebietsgröße von insgesamt rd. 39 ha sind ausgleichsrelevant. Die zugeordnete Kompensation umfasst insgesamt rd. 11,4 ha. Umwelt- management Seit Beginn des Projektes ÖKOPROFIT (2000) wurden in 10 Durchgängen 113 Unternehmen und Institutionen erstmalig ausgezeichnet. Darüber hinaus wurden mittlerweile 38 Betriebe rezertifiziert, d. h. sie unterzogen sich einer erneuten Überprüfung ihrer fortgeschrittenen Maßnahmen im Umweltschutz und haben damit das Umweltmanagementsystem in ihrem Unternehmen weitgehend etabliert. Bislang konnte die Kontinuität im Sinne der Zielfestle- gung erhalten bleiben. Verkehr / Mobili- tät Bei der letzten Erhebung 2013 ist der Anteil des Umweltverbundes gegen- über der Autonutzung nochmals deutlich gestiegen, so dass der Umweltver- bund erstmals über 70% lag. Der Zielwert für das Jahr 2025 von 70 % wurde damit bereits frühzeitig erreicht. Das Fahrrad bleibt Verkehrsträger Nr.1. Die Erfassung des Modal Split erfolgt in möglichst regelmäßigen Zeitabstän- den mittels Haushaltsbefragungen zum Mobilitätsverhalten der Münsteraner. Die letzte Aktualisierung aus 2013 ist in die Umweltdaten eingeflossen. Die nächste Haushaltsbefragung ist für das Frühjahr 2020 geplant. Wasser Ab dem Jahr 2002 ist eine deutliche Verbesserung der Gewässergüte zu er- kennen. Die Verbesserung der Gesamtsituation ist in erster Linie auf zahlrei- che Maßnahmen zurückzuführen, die auf einen konsequenten Gewässer- schutz abzielen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat im Zuge des 4.Monitoringzyklus zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in den Jahren 2015-2018 eine Aktualisierung der Zustandsbewertung durch- geführt. Im Ergebnis schneiden die Gewässer im Vergleich zur vorherigen Bewertung teilweise schlechter ab, obwohl an vielen Abschnitten bereits öko- - 5 - V/0016/2020 Umweltmedium Entwicklung der Indikatoren logische Verbesserungen umgesetzt wurden, die eine eindeutige Verbesse- rung der Struktur- und Artenvielfalt erzielen konnten. Der Grund für die verschlechterte Gesamtbewertung ist, dass sich die Klassi- fizierung der einzelnen Gewässerabschnitte bei diesem Verfahren aus der Bewertung mehrerer unterschiedlicher Parameter zusammensetzt. Maßgeb- lich für die Einstufung in die Güteklasse ist grundsätzlich der schlechteste ermittelte Parameter, auch wenn sich alle anderen einzelnen Parameter im Vergleich zu den Vorjahren deutlich verbessert haben. 2018 ist aufgrund des extrem trockenen Sommers an vielen Probestellen vor allem bei kleineren Bächen und/oder in den Oberläufen ein Austrocknen ein- getreten. Dies hatte zur Folge, dass teils erst spät im Jahr in Restwasserzo- nen nach kurzfristigen Niederschlägen noch physikalisch-chemische Mes- sungen durchgeführt werden konnten, ohne dass eine Besiedlung mit Makro- organismen begonnen hatte. Damit wird eine Verschlechterung der Vorjahre erklärbar. Die extrem lange und heiße Trockenphase im Sommer 2018 führte in Kom- bination mit gleichzeitig auftretender langanhaltender Windstille zu einer enormen Belastung des sensiblen Gewässersystems Aasee. Es kam zu einer massiven Algenblüte (u.a. toxischer Blaualgen), die im weiteren Verlauf zum vollständigen Zusammenbruch des Sauerstoffgehalts im See führte. Diese Faktoren führten zu einem massiven Fischsterben, bei dem ca. 20 Tonnen Fisch verendeten. Hinzu kamen einige verendete Wasservögel. Aktuell befinden sich Gutachten zu einem chemisch-biologisch- physikalischen Seemodell, zum fischereilichen Hegeplan sowie zu einem Gesamtsanierungskonzept für den Aasee in der Endfertigstellung. 3. Fazit Die Umweltdaten Münster beschreiben nunmehr im 10. Jahr die Entwicklung von Natur und Umwelt in Münster. Basierend auf einem Indikatorenset ermöglichen sie ein Monitoring der jeweiligen Ent- wicklung von Umweltmedien sowie einen Abgleich mit den vom Rat der Stadt Münster beschlossenen qualitativen und quantitativen Zielen. Die Ursachen für eine positive oder auch negative Entwicklung der Indikatoren sind zumeist vielschichtig und hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab. Ein maßgeblicher Faktor ist auch die wachsende Bevölkerungszahl in Münster: Bezogen auf die ab- soluten Daten, z.B. zum Klimaschutz, ergibt sich hier aus der Bezugsgröße der gestiegenen Bevölke- rungszahl, dass trotz nachhaltiger Erfolge im Klimaschutz die Einhaltung der Zielwerte erschwert wird. Die mit der Einwohnerentwicklung einhergehende Bautätigkeit führt dazu, dass trotz des erklärten Zieles, Eingriffe in die Grünstruktur und Grünordnung der Stadt möglichst zu vermeiden, diese in den vergangenen Jahren erfolgt und auch in den kommenden Jahren durch neue Baugebiete (Umsetzung der vom Rat beschlossenen Wohnbauland- und Gewerbeflächenprogramme) zu erwarten sind. Auch auf die Biodiversität, beispielsweise das Kiebitzvorkommen in Münster, wirkt sich die bauliche Ver- dichtung teilräumlich ungünstig aus. Durch methodische Änderungen in der Datenerhebung bei den Flächen für Siedlung und Verkehr können die Auswirkungen auf den Flächenverbrauch in Münster zur Zeit noch nicht hinreichend nachvollzogen werden. Hierzu bedarf es zunächst einer längerfristigen Etablierung der neuen Erhe- bungsmethodik. Gleichwohl sind mit der wachsenden Stadt und dem damit verbundenen Bedarf an Wohn-, Gewerbe- und Verkehrsflächen, bei gleichzeitig tendenziell zurückgehendem Potenzial der Innenentwicklung, in den kommenden Jahren Eingriffe in den Freiraum absehbar. Die Einbindung und Abwägung aller Umweltbelange erfolgt weiterhin in jedem planerischen Einzelfall auf der Ebene der Bauleitplanung (Umweltberichte). Positive Entwicklungen haben sich über die letzten Jahre hinsichtlich der festgelegten Indikatoren vor - 6 - V/0016/2020 allem in den Bereichen Abfall, Luftschadstoffe und Verkehr ergeben. Die Zielwerte wurden hier er- reicht oder gar überschritten. So haben hinsichtlich der Luftschadstoffe die getroffenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung gegriffen. Für den Bereich Verkehr werden die im Frühjahr 2020 erscheinenden neuen Daten zum Modal Split mit Spannung erwartet. Vor dem Hintergrund der weiter wachsenden Stadt muss der Fokus weiterhin auf alle Umweltmedien gerichtet werden, um nachhaltige Verbesserungen im Umwelt- und Naturschutz zu bewirken bzw. einer Verschlechterung vorzubeugen. 4. Ausblick Für das Jahresende 2021 ist die erneute Vorlage der fortgeschrittenen Umweltdaten Münster 2019/2020 vorgesehen. I.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage 1 Umweltdaten Münster 2018-2019
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (23)
- Weseler Straße
- Kanalstraße
- Wasserstraße
- Malteserstraße
- Landsberger Straße
- Salzstraße 21
- Umgehungsstraße
- Adolf-Wentrup-Weg
- Flugplatz
- Vennheideweg
- Coerder Liekweg
- Am Dornbusch
- Westfalenstraße
- Deermannstraße
- Schmittingheide
- Vorbergs Hügel
- Am Emmerbach
- Langestraße
- Kinderhaus
- Kreuzbach
- Flothbach
- Flothfeld 3
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0016/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.01.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37