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1200/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowie Verbreiterung und Verlängerung Gehweg, Longericher Straße, Köln-Nippes, Az.: 90/22 S

Mitteilung BV 17.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.05.2023, TOP 2.3

Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

1461 Zeichen

Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 
29.05.2022 10:02:46 an Sie geschickt 
Anliegen:  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
es geht um die Strecke der Longericher Strass in PLZ 50739 Köln. Ab etwa "Am 
Bilderstöckchen" bis etwa Hausnr. 177. An dieser Straße gibt es einen Fußweg, der 
sehr schmal ist und zudem ab dem Frühjahr sehr oft zuwuchert. Nun wurde noch ein 
Baum abgesägt und statt das Holz abzutransportieren, wurde es achtlos auf dem 
Weg liegengelassen. KEIN Kind hat hier eine Chance allein sicher weiterzukommen. 
Die Autos fahren sehr schnell. Und an der einen Seite steht das Straßenschild so 
mittig auf dem Gehweg, dass die Gefahren für Kinder noch größer sind. Vor allem, 
wenn sie ihr Rad schieben, da hier Radfahren gar nicht möglich ist. 
Stadtauswärts endet dann der Minifußweg gänzlich ohne Ersatz. Wer aus dem 
Tunnel aus Mauenheim Richtung Longerich mit seinen Kinder möchte, kommt nur 
auf der Straße weiter. 
Ich bitte um Begehung der Strecke, um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 
Km/h, und vor allem auf eine Verbreiterung und Verlängerung des Gehwegs. Hinter 
dem Tunnel in Mauenheim kann man inzwischen die Fahrradstraße nutzen. Aber von 
dort auf der Longericher Straße sicher und entspannt nach Hause zu gelangen ist 
leider nicht möglich. 
ICh würde mich sehr freuen, wenn Sie daran arbeiten. 
Mit freundlichen Grüßen

Mitteilung BV

471 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1200/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.05.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 
km/h sowie Verbreiterung und Verlängerung Gehweg, Longericher Straße, Köln-Nippes, 
Az.: 90/22 S 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

4550 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau Shepperson, Zimmer 507  
T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 90/22 30.03.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h und 
Verbreiterung und Verlängerung Gehweg, Longericher Straße, Köln-Nippes“, 
Aktenzeichen 90/22 S 
 
Sehr geehrte, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.05.2022.  
Es mussten verschiedene Fachämter in die Prüfung Ihres Anliegens eingebunden werden, so-
dass ich Ihnen erst jetzt die folgenden Stellungnahmen mitteilen kann: 
Stellungnahme Amt für Verkehrsmanagement: 
Die Longericher Straße ist im Vorbehaltnetz der Stadt Köln aufgeführt. Die Longericher Straße 
hat alle Merkmale, die eine Vorfahrtsstraße im Vorbehaltnetz ausmacht.  
Im Vorbehaltnetz sind die Straßen enthalten, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie 
beispielsweise die Verkehrsbedeutung und Verkehrsfunktion für den Individualverkehr und öf-
fentlicher Personenverkehr, Charakter und Ausbau nicht innerhalb von Tempo 30 Zonen lie-
gen soll.  
Die Straßenverkehrsordnung sieht innerorts ein Geschwindigkeitsniveau von 50 Stundenkilo-
meter vor. Eine Einzelbeschilderung mit Tempo 30 ist nicht realisierbar, da es sich um eine 
Hauptverkehrsstraße mit einer wichtigen Erschließungsfunktion für die anliegenden Quartiere 
handelt. Hinzu kommt eine hohe Verkehrsbelastung. Eine streckenweise Begrenzung der Ge-
schwindigkeit auf 30 Stundenkilometer sehen die gesetzlichen Vorgaben nur vor, wo Ein-
gänge zu schützenswerten Einrichtungen wie beispielsweise Schulen, Kitas oder Senioren-
wohnheime unmittelbar an der Longericher Straße gelegen sind. Hier ist die Geschwindigkeit 
auf der Longericher Straße bereits streckenweise auf 30 Stundenkilometer begrenzt worden. 
Stellungnahme vom Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung:

- 2 - 
 
Für einige der beschriebenen Abschnitte sind bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Rad-
verkehrssituation vorgesehen, die im Folgenden beschrieben werden. Für die weiteren Ab-
schnitte werden wir die Hinweise gerne aufnehmen und sobald in diesem Abschnitt Umpla-
nungen anstehen entsprechend berücksichtigen. 
Im Tunnel unter dem ICE-Werk werden 1,75 m breite Fahrradschutzstreifen aufgebracht. Der 
Kreuzungsbereich auf der Seite in Bilderstöckchen wird optimiert, sodass das Linksabbiegen 
in den Tunnel für den Radverkehr erleichtert wird. Ebenso wird der Kreuzungsbereich auf der 
Seite in Mauenheim angepasst, sodass auch hier das Linksabbiegen in die Fahrradstraße Et-
zelstraße für den Radverkehr verbessert wird. Zu dieser Maßnahme kann leider noch kein 
konkreter Umsetzungszeitpunkt genannt werden. 
Stellungnahme vom Straßen und Radwegebau: 
Im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung der Longericher Straße in Köln-Bil-
derstöckchen und eines damit verbundenen privaten Bauvorhabens, wird im Rahmen dieses 
Bauvorhabens seitens der Stadt Köln in Absprache mit dem Investor geprüft, ob der nordöstli-
che Gehweg entlang der Longericher Straße verbreitert werden und durchgängig in einer 
Breite von 2,50 Meter entlang des Grundstücks der Neubebauung (Anschluss Penny im Sü-
den bis Einmündung Longericher Straße im Norden) ausgebaut werden kann. 
Der Ausbau der Straße würde durch die Stadt Köln erfolgen. Dafür sind die notwendigen 
Grundstücksflächen durch den Grundstückseigentümer des Plangebiets an die Stadt Köln zu 
veräußern. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben erhält die Bezirksvertretung Nippes zur Kenntnis.  
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch fachliche 
Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau Shepperson oder mich wenden. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Nippes wünschen, teilen 
Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertre-
tung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

04.05.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1200/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
17.04.2023
Erstellt
11.04.2023 14:27