1200/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowie Verbreiterung und Verlängerung Gehweg, Longericher Straße, Köln-Nippes, Az.: 90/22 S
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Anlage 1 Eingabe
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Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 29.05.2022 10:02:46 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um die Strecke der Longericher Strass in PLZ 50739 Köln. Ab etwa "Am Bilderstöckchen" bis etwa Hausnr. 177. An dieser Straße gibt es einen Fußweg, der sehr schmal ist und zudem ab dem Frühjahr sehr oft zuwuchert. Nun wurde noch ein Baum abgesägt und statt das Holz abzutransportieren, wurde es achtlos auf dem Weg liegengelassen. KEIN Kind hat hier eine Chance allein sicher weiterzukommen. Die Autos fahren sehr schnell. Und an der einen Seite steht das Straßenschild so mittig auf dem Gehweg, dass die Gefahren für Kinder noch größer sind. Vor allem, wenn sie ihr Rad schieben, da hier Radfahren gar nicht möglich ist. Stadtauswärts endet dann der Minifußweg gänzlich ohne Ersatz. Wer aus dem Tunnel aus Mauenheim Richtung Longerich mit seinen Kinder möchte, kommt nur auf der Straße weiter. Ich bitte um Begehung der Strecke, um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h, und vor allem auf eine Verbreiterung und Verlängerung des Gehwegs. Hinter dem Tunnel in Mauenheim kann man inzwischen die Fahrradstraße nutzen. Aber von dort auf der Longericher Straße sicher und entspannt nach Hause zu gelangen ist leider nicht möglich. ICh würde mich sehr freuen, wenn Sie daran arbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1200/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.05.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowie Verbreiterung und Verlängerung Gehweg, Longericher Straße, Köln-Nippes, Az.: 90/22 S Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Shepperson, Zimmer 507 T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 90/22 30.03.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h und Verbreiterung und Verlängerung Gehweg, Longericher Straße, Köln-Nippes“, Aktenzeichen 90/22 S Sehr geehrte, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.05.2022. Es mussten verschiedene Fachämter in die Prüfung Ihres Anliegens eingebunden werden, so- dass ich Ihnen erst jetzt die folgenden Stellungnahmen mitteilen kann: Stellungnahme Amt für Verkehrsmanagement: Die Longericher Straße ist im Vorbehaltnetz der Stadt Köln aufgeführt. Die Longericher Straße hat alle Merkmale, die eine Vorfahrtsstraße im Vorbehaltnetz ausmacht. Im Vorbehaltnetz sind die Straßen enthalten, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie beispielsweise die Verkehrsbedeutung und Verkehrsfunktion für den Individualverkehr und öf- fentlicher Personenverkehr, Charakter und Ausbau nicht innerhalb von Tempo 30 Zonen lie- gen soll. Die Straßenverkehrsordnung sieht innerorts ein Geschwindigkeitsniveau von 50 Stundenkilo- meter vor. Eine Einzelbeschilderung mit Tempo 30 ist nicht realisierbar, da es sich um eine Hauptverkehrsstraße mit einer wichtigen Erschließungsfunktion für die anliegenden Quartiere handelt. Hinzu kommt eine hohe Verkehrsbelastung. Eine streckenweise Begrenzung der Ge- schwindigkeit auf 30 Stundenkilometer sehen die gesetzlichen Vorgaben nur vor, wo Ein- gänge zu schützenswerten Einrichtungen wie beispielsweise Schulen, Kitas oder Senioren- wohnheime unmittelbar an der Longericher Straße gelegen sind. Hier ist die Geschwindigkeit auf der Longericher Straße bereits streckenweise auf 30 Stundenkilometer begrenzt worden. Stellungnahme vom Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung: - 2 - Für einige der beschriebenen Abschnitte sind bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Rad- verkehrssituation vorgesehen, die im Folgenden beschrieben werden. Für die weiteren Ab- schnitte werden wir die Hinweise gerne aufnehmen und sobald in diesem Abschnitt Umpla- nungen anstehen entsprechend berücksichtigen. Im Tunnel unter dem ICE-Werk werden 1,75 m breite Fahrradschutzstreifen aufgebracht. Der Kreuzungsbereich auf der Seite in Bilderstöckchen wird optimiert, sodass das Linksabbiegen in den Tunnel für den Radverkehr erleichtert wird. Ebenso wird der Kreuzungsbereich auf der Seite in Mauenheim angepasst, sodass auch hier das Linksabbiegen in die Fahrradstraße Et- zelstraße für den Radverkehr verbessert wird. Zu dieser Maßnahme kann leider noch kein konkreter Umsetzungszeitpunkt genannt werden. Stellungnahme vom Straßen und Radwegebau: Im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung der Longericher Straße in Köln-Bil- derstöckchen und eines damit verbundenen privaten Bauvorhabens, wird im Rahmen dieses Bauvorhabens seitens der Stadt Köln in Absprache mit dem Investor geprüft, ob der nordöstli- che Gehweg entlang der Longericher Straße verbreitert werden und durchgängig in einer Breite von 2,50 Meter entlang des Grundstücks der Neubebauung (Anschluss Penny im Sü- den bis Einmündung Longericher Straße im Norden) ausgebaut werden kann. Der Ausbau der Straße würde durch die Stadt Köln erfolgen. Dafür sind die notwendigen Grundstücksflächen durch den Grundstückseigentümer des Plangebiets an die Stadt Köln zu veräußern. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben erhält die Bezirksvertretung Nippes zur Kenntnis. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau Shepperson oder mich wenden. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Nippes wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertre- tung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1200/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 17.04.2023
- Erstellt
- 11.04.2023 14:27