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4008/2018

KölnMusik GmbH - Wirtschaftsplan 2019 und Betriebskostenzuschuss 2021

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.12.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.12.2018, TOP 10.31

Anlage 2 Vorabauszug Finanzausschuss 17.12.2018

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 KölnMusik Wirtschaftsplan 2019

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Ansehen

Anlage 2 Vorabauszug Finanzausschuss 17.12.2018

561 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 18.12.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 17.12.2018  
öffentlich 
10.36 KölnMusik GmbH - Wirtschaftsplan 2019 und Betriebskostenzuschuss 
2021 
4008/2018 
 gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ 
Die Grünen vom 17.12.2018 
AN/1855/2018 
 
Beschluss: 
 
Zusammen mit dem Änderungsantrag ohne Votum in den Rat verwiesen

Beschlussvorlage Rat

10384 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4008/2018 
Freigabedatum 
4008/2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
KölnMusik GmbH - Wirtschaftsplan 2019 und Betriebskostenzuschuss 2021 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Wirtschaftsplan der KölnMusik GmbH für das Jahr 2019 zu 
und ermächtigt den Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung der KölnMusik 
GmbH, den Wirtschaftsplan zu genehmigen. 
 
2. Der Rat setzt folgende Betriebskostenzuschüsse fest:  
 
Geschäftsjahr 2020: 5.389.600 Euro zuzüglich 250.000 Euro für Barockfestival 
Geschäftsjahr 2021 5.497.400 Euro zuzüglich 200.000 Euro für Barockfestival 
Geschäftsjahr 2022 5.607.300 Euro zuzüglich 200.000 Euro für Barockfestival 
 
 
Alternative zu 2.: 
 
Der Rat beschließt folgenden Betriebskostenzuschuss:  
 
Geschäftsjahr 2020: 5.389.600 Euro 
Geschäftsjahr 2021 5.497.400 Euro 
Geschäftsjahr 2022 5.607.300 Euro 
 
Zusätzlichen Mittel für das Barockfestival werden nicht zur Verfügung gestellt. 
 
 
 
Finanzausschuss 17.12.2018 
Rat 18.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s.h. 
Beschlussvorschlag € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die Geschäftsführung der KölnMusik GmbH hat ihren Gremien den Wirtschaftsplan 2019 in den Sit-
zungen am 30.11.2018 vorgelegt (siehe Anlage). Zu den Planungen ist Folgendes festzuhalten: 
 
1. Erfolgsplan 2019 
 
Der Wirtschaftsplan 2019 schließt im Erfolgsplan bei Erträgen in Höhe von 11.252,2 Tsd. Euro (Vor-
jahr 10.610,8 Tsd. Euro) und Aufwendungen in Höhe von 16.779,1 Tsd. Euro (Vorjahr 15.845,0 Tsd. 
Euro) mit einem Planverlust in Höhe von 5.526,9 Tsd. Euro (Vorjahr 5.234,2 Tsd. Euro) ab. 
 
Die Beteiligung der Stadt Köln an der KölnMusik GmbH wird in der eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tung Veranstaltungszentrum Köln gehalten, die Mittel für den städtischen Zuschuss werden jedoch 
seit 2005 wieder im städtischen Haushalt bereitgestellt und über das Veranstaltungszentrum an das 
Unternehmen weitergeleitet. 
 
Gemäß Beschluss des Rates vom 04.04.2017 beläuft sich der städtische Betriebskostenzuschuss an 
die KölnMusik GmbH in 2019 auf 5.283,9 Tsd. Euro. Dementsprechend ist der o.g. Verlust neben 
dem Zuschuss der Stadt Köln von 5.283,9 Tsd. Euro durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in 
Höhe von 243,0 Tsd. Euro auszugleichen.  
 
Im Vergleich mit den Plandaten 2018 zeigt sich in 2019 folgende Entwicklung:

3 
Erfolgsplan Plan 2019 Plan 2018
Tsd. € Tsd. € Tsd. € %
Umsatzerlöse 9.898,0    9.338,5    559,5       6,0
Sonstige betriebl. Erträge 1.345,2    1.252,6    92,6        7,4
Zinsen u.ä. Erträge 9,0          19,7        10,7 -       -54,3
Gesamterträge 11.252,2  10.610,8  641,4       6,0
Aufwendungen f. bez. Leistungen 6.711,7 -   6.047,3 -   664,4 -      11,0
Personalaufwand 5.963,4 -   5.837,3 -   126,1 -      2,2
Abschreibungen 271,3 -      235,0 -      36,3 -       15,4
Sonstige betriebl. Aufw. 3.832,7 -   3.725,4 -   107,3 -      2,9
Zinsen u.ä. Aufw. -           -           -           
Gesamtaufwendungen 16.779,1 - 15.845,0 - 934,1 -      5,9
Jahresfehlbetrag 5.526,9 -   5.234,2 -   292,7 -      5,6
Zuführung/Entnahme Kapitalrücklage 243,0 -      53,9 -       189,1 -      350,8
Zuschuss Stadt Köln 5.283,9    5.180,3    103,6       2,0
Differenz
 
Die Planerträge in Höhe von insgesamt 11.252,2 Tsd. Euro wurden um 641,4 Tsd. Euro bzw. 6,0% 
höher veranschlagt als im Vorjahr. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den um 559,5 Tsd. 
Euro (+6,0%) höher kalkulierten Umsatzerlösen von 9.898,0 Tsd. Euro, die auf einem Veranstal-
tungsprogramm von 137 Eigenveranstaltungen und Koproduktionen (Vj.: 118 VA) sowie 67 Veedel-
Veranstaltungen (Vj.: 66 VA) basieren. Das Programm 2019 ist damit von einer deutlich höheren Ver-
anstaltungszahl geprägt. So wurde unter anderem ein neues Barock-Festival konzipiert, das mit sie-
ben eigenen Veranstaltungen geplant ist. Der prognostizierte Anstieg der Erlöse ist daher im Wesent-
lichen auf die Erlöse aus Eigenveranstaltungen und Koproduktionen zurückzuführen (+502,5 Tsd. 
Euro), wovon ein Erlösanteil von 205,0 Tsd. Euro dem Barock-Festival zuzurechnen ist. 
Die sonstigen betrieblichen Erträge bilden im Wesentlichen die erwarteten Zuschüsse und Sponso-
renmittel sowie Kostenweiterbelastungen ab. Die Zuschüsse und Sponsorenmittel belaufen sich in 
der Summe auf 655,8 Tsd. Euro ( Vj.: 615,0 Tsd. Euro) und werden im Wesentlichen bestimmt von 
dem Zuschuss des Kuratoriums der KölnMusik (375 Tsd. Euro). Für das Barock-Festival wurden Zu-
schüsse in Höhe von 100,0 Tsd. Euro eingestellt.  
 
Der Ansatz der Gesamtaufwendungen steigt mit 16.779,1 Tsd. Euro proportional zur Umsatzentwick-
lung um 934,1 Tsd. Euro (+5,9%). Größter Kostenblock sind hierbei die Aufwendungen für bezogene 
Leistungen, die sich infolge des größeren Veranstaltungsprogrammes im Bereich der Honorare und 
Honorarnebenkosten um 708,8 Tsd. Euro bzw. 13,1% auf 6.120,0 Tsd. Euro erhöhen. Für das Ba-
rock-Festival werden dabei veranstaltungsbezogene Aufwendungen in Höhe von 492,0 Tsd. Euro 
eingeplant.  
Die Personalaufwendungen steigen im Wesentlichen tariflich bedingt sowie durch die Zusetzung einer 
Stelle um 2,2% auf 5.963,4 Tsd. Euro. Die Abschreibungen werden auf der Basis der unten darge-
stellten Investitionen mit 271,3 Tsd. Euro um 36,3 Tsd. Euro bzw. 15,4% höher geplant. Die sonstigen 
betrieblichen Aufwendungen bewegen sich mit 3.832,7 Tsd. Euro um 107,3 Tsd. Euro über Vorjah-
resniveau. Der Anstieg ist alleine auf die zusätzlichen Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit und 
Werbung für das Barock-Festival zurückzuführen. Laut Aussage der Geschäftsführung sind hiervon 
45 Tsd. Euro als Initialkosten zur Etablierung des Festivals zu betrachten. 
 
Im Ergebnis erhöht sich damit der Planfehlbetrag der KölnMusik GmbH für das Wirtschaftsjahr 2019 
um 292,7 Tsd. Euro (+5,6%) auf 5.526,9 Tsd. Euro. Ursache für die Verschlechterung des Ergebnis-
ses ist das neu konzipierte Barock-Festival, das in der den Unterlagen beigefügten Spartenbetrach-
tung mit einem Fehlbetrag von 305,8 Tsd. Euro abschließt. 
 
 
2. Finanzplan 
 
Die KölnMusik GmbH weist als Betriebsgesellschaft ein relativ geringes Anlagevermögen aus. Die 
notwendigen Investitionen und Ersatzbeschaffungen werden vorwiegend durch die eigenbetriebsähn-
liche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln getätigt und über deren Wirtschaftsplan finanziert. 
 
Für die von der KölnMusik GmbH selbst zu finanzierenden Maßnahmen berücksichtigt der Finanzplan

4 
2019 Mittel in einer Gesamthöhe von 7.019,9 Tsd. Euro. Nach Abzug des Jahresfehlbetrages von 
5.526,9 Tsd. Euro verbleibt ein Investitionsvolumen von 1.493,0 Tsd. Euro (Vorjahr: 803,5 Tsd. Euro) 
- in erster Linie für Ersatzinvestitionen für die Bereiche Konzertsaal und Betriebs- und Geschäftsaus-
stattung. Hervorzuheben sind Investitionen in die Lichttechnik (350,0 Tsd. Euro), die Ton- und Be-
schallungsanlage (130,0 Tsd. €) sowie in Softwareprogramme (263,0 Tsd. Euro). Ferner sieht der 
Finanzplan für das Vordach Investitionsmittel in Höhe von 450 Tsd. € vor. Die Bauausführung ist in 
Abstimmung mit dem Museum Ludwig in den Monaten September/Oktober 2019 vorgesehen. Eine 
Baugenehmigung liegt nach Aussage der Geschäftsführung derzeit noch nicht vor. Das Ausschrei-
bungsverfahren kann erst nach Erhalt der Baugenehmigung durchgeführt werden. 
Darüber hinaus sind Mittel in Höhe von 180 Tsd. Euro für die Inneneinbauten eines neuen Ticketla-
dens eingeplant. Der bisherige Ticketverkauf im Gebäude des Römisch Germanischen Museums 
muss infolge der Sanierung des Museums schließen. 
 
Die Finanzierung erfolgt laut Finanzplan durch den Zuschuss der Stadt Köln in Höhe von 5.283,9 Tsd. 
Euro sowie aus Eigenmitteln der Gesellschaft. Dabei setzen sich die Eigenmittel zusammen aus den 
erwirtschafteten Abschreibungen von 271,3 Tsd. Euro und einem Liquiditätsabbau in Höhe von 
1.464,7 Tsd. Euro. Kreditaufnahmen sind – wie in den Vorjahren – nicht vorgesehen. 
 
3. Stellenplan 
Der Stellenplan 2019 weist 65 Mitarbeiter bei 56,5 Stellen aus (Vj.: 55,5 Stellen). Dabei wird im Ver-
gleich zur Vorjahresplanung eine neue Leiterstelle im Bereich Musikvermittlung eingerichtet. 
 
 
Die KölnMusik GmbH beschäftigt 2 Auszubildende. Das Foyerteam ist unverändert mit 100 studenti-
schen Hilfskräften ausgewiesen. Im Bereich Ticket-Vertrieb (15 Mitarbeiter) und auch für die sonsti-
gen Bereiche (8 Mitarbeiter) ergeben sich gegenüber 2018 keine Änderungen.  
 
4.  Mittelfristige Finanzplanung 2019-2022 
 
Gemäß § 21 Abs. 1 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der KölnMusik GmbH hat die Ge-
schäftsführung der Wirtschaftsführung neben dem Wirtschaftsplan auch einen 5-jährigen Finanzplan 
zugrunde zu legen, den die Gesellschafterversammlung nach § 19 Abs. 1 Buchstabe a) feststellt. 
Der Aufsichtsrat hat die mittelfristige Finanzplanung in der Sitzung am 30.11.2018 nicht beschlossen. 
Der Aufsichtsrat empfiehlt die Durchführung eines Barockfestivals. Für das Barockfestival soll der 
Zuschuss für das Jahr 2020 um 250 Tsd. Euro, für 2021 und 2022 um 200 Tsd. Euro erhöht werden. 
Die mittelfristige Finanzplanung soll auf Basis der geänderten Höhe der Betriebskosten-zuschüsse 
neu erstellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt werden.  
Neben der Veranschlagung von Mitteln für das Barockfestival schlägt die Verwaltung wie bisher eine 
Erhöhung des Betriebskostenzuschusses von jeweils 2,0 % für zu erwartende tarifbedingte Personal-
kostensteigerungen und allgemeine Preissteigerungen vor.   
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Um Planungssicherheit für die Durchführung des Barockfestivals zu erlangen, ist eine Beschlussfas-
sung noch in diesem Jahr erforderlich.

Anlage 1 KölnMusik Wirtschaftsplan 2019

15388 Zeichen

KölnMusik GmbH

Zusammenstellung Erfolgsplan 2019 |

Ist 2017 Plan 2018 Plan 2019

TE TE TE

ri
Umsatzerlöse . 9.216,9 9.338,5 9.898,0
Sonstige betriebliche Erträge 1.128,9 1.190,6 1.345,2
Zinsen u. ähnliche Erträge 10,3 19,7 9,0
Summe Gesamterträge 10.356,1 10.548,8 11.252,2
IL Aufwendungen
Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.809,5 6.047,3 6.711,7
(Honoraraufwendungen, Künstlersozial-
versicherung, GEMA-Gebühren, Programm-
hefte etc.)
Personalaufwand 5.513,5 5.837,3 5.963,4
Abschreibungen u. Wertberichtigungen
auf das Anlagevermögen 204,6 227,0 271,3
Sonstige betriebl. Aufwendungen
- Betriebsaufwendungen 620,4 645,1 651,1
- Vertriebsaufwendungen 773,1 796,8 801,2
- Öffentlichkeitsarbeit u. Werbung 1.141,2 1.195,4 1.279,5
- Sonstige Distributionsaufwendungen 111,7 112,5 109,3
- Verwaltungsaufwendungen 967,3 975,6 991,6
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0
Summe Gesamtaufwendungen 15.141,3 15.837,0 16.779,1

4.785,2 5.288,2 5.526,9

IV. Minderung Kapitalrücklage 395,1 107,9 243,0
V. Zuschuss Stadt Köln 5.180,3 5.180,3 5.283,9

WpI-2019-AR-2018.xisx Zusammenfassung 1/71 15.11.2018

93. Sitzung des Aufsichtsrates der KölnMusik GmbH am 30.11.2018

Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2019

1

Erträge

. Umsatzerlöse

Erlöse aus Eigenveranstaltungen und Koproduktionen

Den Erlösen aus Eigenveranstaltungen liegen die Planungen von insgesamt 137
Eigenveranstaltungen und Koproduktionen sowie 67 Philharmonie-Veedel-Veranstaltungen
zugrunde. In den Planungen sind die Veranstaltungen des Barock-Festivals im Auguste/Septermber
2019 enthalten. Die Planungen beruhen auf den bereits im Vorverkauf befindlichen Veranstaltungen
der 1. Jahreshälfte 2019 und den Planungen für die Spielzeitsaison 2019/2020. Ebenso wurden die
bereits erzielten Einnahmen aus den 18 Abonnements der laufenden Spielzeit berücksichtigt. Die
2. Jahreshälfte sieht eine Fortführung der wesentlichen Abonnements vor, so dass die rabattierten
Eintrittspreise eingerechnet wurden.

Erlöse aus Vermietungen des Konzertsaales
Die Erlöse aus Vermietungen des Konzertsaales beinhalten die bereits fest gebuchten Konzert- und
Probentermine der Partnerveranstalter sowie noch einiger vermietbarer Konzerttermine.

Servicegebühren

Die Servicegebühren beinhalten im Wesentlichen Einnahmen aus dem Vorverkauf von
Eintrittskarten sowie die Einnahmen der KT-Umweltgebühr und deren Weiterberechnung an die
Partnerveranstalter. Derzeit nicht kalkulierbar sind die Einflüsse, welche sich aus dem Auszug der
Vorverkaufsstelle am Roncalliplatz ergeben werden.

Erlöse aus Nebenleistungen

Die Erlöse aus Nebenleistungen setzen sich aus dem Verkauf von Programmheften, CDs, den
Erlösen aus Personalgestellung und den Erlösen aus der Vermietung von technischen Anlagen und
Musikinstrumenten zusammen. Neu eingeplant wurden Erträge aus dem Betrieb des
Medienbandes im DOM-Chor-Tunnel.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Einnahmen von Sponsoren,
Zuschüsse von Fördervereinen und Stiftungen und Kostenweiterbelastungen.

. Zinsen und ähnliche Erträge
Die Zinserträge beruhen auf der Ermittlung der durchschnittlich vorhandenen jährlichen Liquidität
unter Berücksichtigung des gegenwärtigen niedrigen Zinsniveaus.

Die Gesamtsumme der Erträge beträgt 11.252,2 TEUR und wurde verhalten optimistisch geplant.

Il. Aufwendungen

1. Aufwendungen für bezogene Leistungen

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten die Aufwendungen für Honorare und
Honorarnebenkosten, Steuern und Abgaben ausländischer Künstler, Hotel- und Reisekosten
aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit Ensembles und Künstlern. Die GEMA-Gebühren
berücksichtigen die Abgaben an die GEMA für die Eigenveranstaltungen. Die Programmheftkosten
beinhalten die Aufwendungen für die Erstellung der Programmhefte der Eigenveranstaltungen. Die
Fremdarbeiten umfassen journalistische Honorare für Textbeiträge in den Publikationen und
externes Bühnenpersonal. Die Kosten für CDs beinhalten Kommissionsaufwendungen für das CD-
Angebot im Foyer der Kölner Philharmonie. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betragen
für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt 6.711,7 TEUR.

Seite 1 von3

2. Personalaufwand

Der Personalaufwand ermittelt sich aufgrund des geltenden Tarifvertrag TVöD sowie der im
Stellenplan aufgeführten Eingruppierungen. Für das Geschäftsjahr 2019 sind die geltenden
Tarifabschlüsse eingerechnet. Die Sozialabgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung
ergeben sich aus den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung für 2018 und den Beiträgen an
die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln.

3. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen

Für das Jahr 2019 sind umfangreiche Investitionen geplant. Hierzu zählen neben allgemeinen
Ersatzbeschaffungen die Anschaffung einer Veranstaltungsmanagement-Software, neue mobile
Beschallungsanlagen, bewegliche LED-Scheinwerfer, der Umbau und die Einrichtung einer neuen
Vorverkaufsstelle. Die Abschreibungen berücksichtigen die handelsrechtliche und steuerliche
Nutzung des vorhandenen Anlagevermögens sowie die geplanten Neu- und Ersatzinvestitionen
gem. dem beiliegenden Finanzplan. Abschreibungen für das neu zu bauende Vordach für die Kölner
Philharmonie sind zeitanteilig eingeplant, da aller Voraussicht nach mit einem Baubeginn in 2019
gerechnet wird.

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

a) Betriebsaufwendungen

Die Betriebsaufwendungen umfassen die jährlichen Pachtzahlungen an die Stadt Köln für die Kölner
Philharmonie, die Reinigung des Konzertsaales und der übrigen Büroräume und die
Veranstaltungsbewachung durch die Feuerwehr.

b) Vertriebs- und Distributionsaufwendungen

Vertriebsaufwendungen

Die Vertriebsaufwendungen beinhalten die Lizenzgebühren für die Nutzung des
Eintrittskartenvertriebssystems, die KT-Umweltgebühr und die VRS-Gebühr pro Eintrittskarte,
welche sich zuletzt ab der Saison 2018/19 um weitere 5 Cent pro ausgegebener Eintrittskarte erhöht
hat und in den nächsten 2 Jahren konstant bleibt. Zusätzlich beinhaltet die Position die
Aufwendungen für die Wartung des EDV-Systems und Kreditkartengebühren.

- Öffentlichkeitsarbeit und Werbung

Die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung beinhalten alle Aufwendungen für die
Produktion der Printmedien, der Anzeigenwerbung und des Internetsauftritts der Kölner
Philharmonie. Diese umfassen die Produktion der jährlich erscheinenden Jahresvorschau für die
nächste Spielzeit, der Monatsvorschauen, dem Magazin und Fliyern und den Aufwendungen für die
Erstellung und Plakatierung der Veranstaltungsplakate. Hinzukommen werden noch Aufwendungen
für die elektronische Plakatierung des Medienbandes im DOM-Chor-Tunnel. Ebenfalls mit
einkalkuliert sind die Aufwendungen für Anzeigenwerbung und der Rechteabgeltung für die Nutzung
von Fotos.

- Sonstige Distributionsaufwendungen

Die Reisekosten beinhalten Aufwendungen für betrieblich veranlasste Reisen der Arbeitnehmer.
Die Kraftfahrzeugkosten ergeben sich aus den Aufwendungen für Versicherung, Reparaturen und
die Nutzung der Betriebsfahrzeuge. Die Bewirtungskosten enthalten im Wesentlichen
Aufwendungen für die Bewirtung von Künstlern nach den Veranstaltungen.

c) Verwaltungsaufwendungen

Die Verwaltungsaufwendungen entstehen im Wesentlichen aufgrund gesetzlicher und rechtlicher
Verpflichtungen sowie verwaltungsbedingten Notwendigkeiten. Zu diesen Kosten gehören
Aufwendungen der steuerlichen Beratung, der Abschlussprüfungskosten, der notwendigen
Versicherungen, Gebühren und Beiträge und der nichtabziehbaren Vorsteuer aufgrund der
Steuerbefreiung von Veranstaltungen. Ebenfalls beinhaltet dieser Posten Aufwendungen für die
Anmietung von Büroräumen. Durch die Schließung und Sanierung des RGM hat die Gesellschaft
neue Räumlichkeiten für den Eintrittskartenverkauf anmieten müssen. Aufgrund umfangreicher
Umbaumaßnahmen sind zusätzliche Mietaufwendungen eingeplant.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind für das Wirtschaftsjahr 2019 nicht geplant.

Seite 2 von3

Insgesamt betragen die Aufwendungen 16.779,1 TEUR. Ursächlich für den Kostenansatz sind im
Wesentlichen die Aufwendungen für Honorarkosten, welche in Abhängigkeit zum Spielplan in der Kölner
Philharmonie stehen.

Seite 3 von 3

KölnMusik GmbH
Stellenplan 2019

2019 2018
ersonen . EntGr TVöD EntGr TVöD
1. Geschäftsführung
1 Geschäftsführer 1x  Sondervertrag 1x  Sondervertrag
2. Referent der Geschäftsführung
1 Mitarbeiter 1x 15 1X 15
3. Konzertplanung und Recherche
2 Konzertplanung 1x 15 1x 15
0,5 x 12 0,5 x 12
4. Sekretariate Geschäftsführung/Konzertplanung/
Öffentlichkeitsarbeit
3 Sekretärinnen 3x 9 Ix 9
5. Konzertbetrieb
3  Künstlerisches Betriebsbüro 2x 10 2% 10
1x 9 1x 9
9 Inspizienz 1x 10 1x 1
4x 9 1X 10
4x 8 4x 9
3x 8
4 Hausinspizientinnen (Foyer) 1x 11 1X 11
1,5 x 10 1,5 x 10
3 Pförtner 3x 5 3x 5
6. Kommunikation, Marketing, Vertrieb und EDV
1 Leiter Kommunikation 1X 14 1X 14
3 Mitarbeiter (Text) 1x 11 1x 11
2x 10 2x 10
2 Mitarbeiter (Grafik, Neue Medien) 15x 10 15x 10
2 Mitarbeiter (Archiv, Recherche) 15% 9 1,5 x 9
1 Leitung Musikvermittlung 1x 13
3 Mitarbeiter Musikvermittlung 15 x 10 15x 10
2 Assistent Vertrieb und Marketing 15 x 11 1,5 x 11
1 Ticketvertriebsleiter 1x 11 1x 11
9 Ticket-Vertrieb Sachbearbeiter/Innen 1x 9 1x 9

Seite 1 von2

2
1

Stellenplan 2019

Netzwerkadministrator
Mitarbeiter Materialverwaltung/Logistik

7. Kaufmännische Verwaltung

1
1
1

Kaufmännischer Leiter
Sekretärin und Sachbearbeiterin
Mitarbeiter Organisation und Controlling

3 Sachbearbeiter/innen Personalwesen
6 Sachbearbeiter/innen Finanz- und
Rechnungswesen,Kostenrechnung,
Allg. Verwaltung, Ticketvertriebs-
abrechnung
65 Personen
2 Auszubildende

Studentische Teilzeitbeschäfti

Foyerteam

100 bis 7 Std pro Wo./bis 20 Std pro Wo.

Ticket-Vertrieb

15 Roncalliplatz, KölnMusik-event

8

Sonstige Bereiche
(ÖA, Konzertbetrieb, Personalabtg.,Fibu)

2019
5X 8
1,5 x 5
2x 10
1X 9

1x  Sondervertrag

0,5x 9
1X 10
2x 9
1x 11
1x 10

35x 9

56,5 Stellen

100 2
15 3
8 x)

Seite 2 von 2

KölnMusik GmbH

2018
5x 8
1,5 x 5
2x 10
1x 9

1x  Sondervertrag

0,5 x 9
1x 10
2x 9
1X 11
1x 10

35% 9

55,5 Stellen

100 2
15 3
8 3

KölnMusik GmbH

Finanzplan 2019

Plan 2019 Plan 2018 Ist 2017
TEUR TEUR TEUR
Iverw
rielle V:
Software Erweiterungen und Ergänzungen
- Veranstaltungsdatenbank, Virus-, Sicherungssoftwar 263,0 263,0 2,7
263,0 263,0 2,7
II. Sachanlagen
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-

ausstattung

- Ton- und Beschallungsanlage, Digitalisierung 130,0 42,0 423,7

- Lichttechnik (Scheinwerfer, Brenner, Spots) 350,0 18,5 -

- Rundaushang Bühne - 13,0

- Computer nebst Zubehör 15,0 15,0 35,1

- Telefonanlage 40,0 40,0

- Netzwerk und Server Virtualisierung 25,0 25,0

- Allgemeine Betriebs- und Geschäftsausstattung 10,0 10,0 13,1

- Einbauten in fremden Gebäuden 180,0 65,0

- Vordach Kölner Philharmonie 450,0 300,0

- Geringwertige Wirtschaftsgüter 30,0 12,0 29,5

1.230,0 540,5 501,4
IV. Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss 5.526,9 5.275,7 4.785,8
V. Auszahlung an Gesellschafter/

Finanzierung ACHTBRÜCKEN GmbH Bi - 201,0
Gesamtfinanzierungsbetrag 7.019,9 6.079,2 5.490,9
B. Mittelherkunft
Eigenfinanzierung Abschreibungen 271,3 214,3 204,6
+/- Eigenfinanzierung 1.464,7 684,6 106,0
Verlustabdeckung durch Gesellschafter 5.283,9 5.180,3 5.180,3

Gesamt-Mittelherkunft 7.019,9 6.079,2 3.490,9

€. Liquiditätsplanung

I. An iquide Mittel

Il. Zufluß Erträge

Il. Abfluß Aufwendungen

IV. Zufluß Abschreibungen

V. Abfluß Investitionen

VI. Finanzierung ACHTBRÜCKEN GmbH

VII. Betriebskostenzuschuss

VIII.End | liquide Mittel

Plan 2019
TEUR

7.210,3

11.252,2

-16.779,1

271,3

-1.493,0

0,0

5.283,9

5.745,6

KölnMusik GmbH

Plan 2018
TEUR

7.894,7

10.548,8

-15.837,0

227,0

-803,5

0,0

5.180,3

7.210,3

Ist 2017
TEUR

8.000,7

10.349,0

-15.134,8

204,6

-504,1

-201,0

5.180,3

7,894,7

93. Sitzung des Aufsichtsrates der KölnMusik GmbH am 30.11.2018

Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung

1. Ausgangsbasis für die mittelfristige Finanzplanung 2017 bis 2022 bilden das von der Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG geprüfte Ist-Jahresergebnis 2017 sowie
der vom Aufsichtsrat gebilligte Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2018.

2. In den Planansätzen für die Jahre 2017 bis 2022 wurden sämtliche Risiken der kommenden Jahre
berücksichtigt. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland hat sich deutlich verbessert. Damit
einhergehend stabilisierte sich auch der Veranstaltungsmarkt für klassische Konzerte und konnte
gesamtwirtschaftlich leichte Zuwächse verzeichnen. Es ist allerdings festzustellen, dass eine
Bindung der Konzertbesucher durch den Verkauf von Abonnements schwieriger geworden ist.
Gerade jüngere Besucher entscheiden sich kurzfristiger und zielorientierter, auch in Abhängigkeit
verschiedener Freizeit gerichteter Faktoren. Die Einnahmen wurden diesbezüglich verhalten
optimistisch geplant.

3. Bei der Budgetierung der Kosten für das Eigenveranstaltungsprogramm einschließlich
Koproduktionsveranstaltungen der KölnMusik wird für die Jahre 2017 bis 2022 von einem ähnlichen
Veranstaltungsangebot ausgegangen wie in den Vorjahren. Auch in den Folgejahren wird mit
steigenden Künstlerhonoraren und steigenden Abgaben gerechnet. Die Aufwendungen für
bezogene Leistungen umfassen Honorarkosten einschließlich Honorarnebenkosten, GEMA-
Gebühren, Künstlersozialabgaben, Kosten der Programmhefte etc.

4. Grundlage für den Personalkostenansatz bildet der Stellenplan für 2019. Die Personalnebenkosten
(Sozialversicherungsbeiträge, ZVK, etc.) sind unter Berücksichtigung der derzeitigen Gesetzeslage
in den jeweiligen Ansätzen enthalten. Ebenfalls wurden für die Jahre 2019 bis 2022
Tariferhöhungen des geltenden Tarifvertrages (TVöD) berücksichtigt. In den nächsten Jahren wird
mit einer jährlichen Lohnsteigerungsrate von 2,4 % gerechnet.

5. Den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen wurden Ersatzbe-
schaffungen sowie Neuinvestitionen, vor allem Ersatzinvestitionen im Bereich des Konzertbetriebes
und der EDV, zugrunde gelegt.

6. Beider Ermittlung der Betriebskosten des Konzertsaales wurden die Verträge mit dem Eigenbetrieb
Veranstaltungszentrum Köln, dem Reinigungsunternehmen und der Veranstaltungsbewachung
durch die Feuerwehr berücksichtigt.

7. Die Vertriebsaufwendungen umfassen die Kosten für das Vertriebs- und Abrechnungssystem
KölnTicket auf Grundlage des Veranstaltervertrages mit der DERTICKETSERVICE KT GmbH & Co.
KG und den Mietverträgen für die Vorverkaufsstellen. Aufgrund einer neuen Vereinbarung zwischen
DTS und dem VRS steigen die VRS-Gebühren alle 2 Jahre um 5 Cent pro ausgegebener
Eintrittskarte.

8. Beiden Aufwendungen Öffentlichkeitsarbeit und Werbung wurden die Kosten für die Erstellung der
Jahresvorschau, der Monats- und Abo-Vorschau, des Internetauftritts, der Archivierungsbedarf
sowie die Kosten für Anzeigenwerbung und Fotokosten berücksichtigt. In den Folgejahren wurden
moderate Preissteigerungen berücksichtigt.

9. Die allgemeinen Verwaltungskosten enthalten alle Aufwendungen, die für den Betrieb der
Gesellschaft notwendig sind. Im Wesentlichen handelt es sich um Mietaufwendungen für
Räumlichkeiten außerhalb der Philharmonie, Kosten der Telefonanlage, Reise- und Be-
wirtungsaufwendungen, Rechts- und Beratungskosten und allgemeine Verwaltungskosten sowie
dem Anteil der nichtabzugsfähigen Vorsteuern auf steuerbefreite Konzerte.

Beratungsverlauf (2)

17.12.2018 Finanzausschuss
TOP 10.36 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.12.2018 Rat
TOP 10.31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Roncalliplatz

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Details

Aktenzeichen
4008/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.12.2018
Erstellt
03.12.2018 09:17