4008/2018
KölnMusik GmbH - Wirtschaftsplan 2019 und Betriebskostenzuschuss 2021
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Anlage 2 Vorabauszug Finanzausschuss 17.12.2018
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Anlage 2 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 18.12.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 17.12.2018 öffentlich 10.36 KölnMusik GmbH - Wirtschaftsplan 2019 und Betriebskostenzuschuss 2021 4008/2018 gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen vom 17.12.2018 AN/1855/2018 Beschluss: Zusammen mit dem Änderungsantrag ohne Votum in den Rat verwiesen
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 4008/2018 Freigabedatum 4008/2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff KölnMusik GmbH - Wirtschaftsplan 2019 und Betriebskostenzuschuss 2021 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Wirtschaftsplan der KölnMusik GmbH für das Jahr 2019 zu und ermächtigt den Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung der KölnMusik GmbH, den Wirtschaftsplan zu genehmigen. 2. Der Rat setzt folgende Betriebskostenzuschüsse fest: Geschäftsjahr 2020: 5.389.600 Euro zuzüglich 250.000 Euro für Barockfestival Geschäftsjahr 2021 5.497.400 Euro zuzüglich 200.000 Euro für Barockfestival Geschäftsjahr 2022 5.607.300 Euro zuzüglich 200.000 Euro für Barockfestival Alternative zu 2.: Der Rat beschließt folgenden Betriebskostenzuschuss: Geschäftsjahr 2020: 5.389.600 Euro Geschäftsjahr 2021 5.497.400 Euro Geschäftsjahr 2022 5.607.300 Euro Zusätzlichen Mittel für das Barockfestival werden nicht zur Verfügung gestellt. Finanzausschuss 17.12.2018 Rat 18.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s.h. Beschlussvorschlag € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Geschäftsführung der KölnMusik GmbH hat ihren Gremien den Wirtschaftsplan 2019 in den Sit- zungen am 30.11.2018 vorgelegt (siehe Anlage). Zu den Planungen ist Folgendes festzuhalten: 1. Erfolgsplan 2019 Der Wirtschaftsplan 2019 schließt im Erfolgsplan bei Erträgen in Höhe von 11.252,2 Tsd. Euro (Vor- jahr 10.610,8 Tsd. Euro) und Aufwendungen in Höhe von 16.779,1 Tsd. Euro (Vorjahr 15.845,0 Tsd. Euro) mit einem Planverlust in Höhe von 5.526,9 Tsd. Euro (Vorjahr 5.234,2 Tsd. Euro) ab. Die Beteiligung der Stadt Köln an der KölnMusik GmbH wird in der eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung Veranstaltungszentrum Köln gehalten, die Mittel für den städtischen Zuschuss werden jedoch seit 2005 wieder im städtischen Haushalt bereitgestellt und über das Veranstaltungszentrum an das Unternehmen weitergeleitet. Gemäß Beschluss des Rates vom 04.04.2017 beläuft sich der städtische Betriebskostenzuschuss an die KölnMusik GmbH in 2019 auf 5.283,9 Tsd. Euro. Dementsprechend ist der o.g. Verlust neben dem Zuschuss der Stadt Köln von 5.283,9 Tsd. Euro durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 243,0 Tsd. Euro auszugleichen. Im Vergleich mit den Plandaten 2018 zeigt sich in 2019 folgende Entwicklung: 3 Erfolgsplan Plan 2019 Plan 2018 Tsd. € Tsd. € Tsd. € % Umsatzerlöse 9.898,0 9.338,5 559,5 6,0 Sonstige betriebl. Erträge 1.345,2 1.252,6 92,6 7,4 Zinsen u.ä. Erträge 9,0 19,7 10,7 - -54,3 Gesamterträge 11.252,2 10.610,8 641,4 6,0 Aufwendungen f. bez. Leistungen 6.711,7 - 6.047,3 - 664,4 - 11,0 Personalaufwand 5.963,4 - 5.837,3 - 126,1 - 2,2 Abschreibungen 271,3 - 235,0 - 36,3 - 15,4 Sonstige betriebl. Aufw. 3.832,7 - 3.725,4 - 107,3 - 2,9 Zinsen u.ä. Aufw. - - - Gesamtaufwendungen 16.779,1 - 15.845,0 - 934,1 - 5,9 Jahresfehlbetrag 5.526,9 - 5.234,2 - 292,7 - 5,6 Zuführung/Entnahme Kapitalrücklage 243,0 - 53,9 - 189,1 - 350,8 Zuschuss Stadt Köln 5.283,9 5.180,3 103,6 2,0 Differenz Die Planerträge in Höhe von insgesamt 11.252,2 Tsd. Euro wurden um 641,4 Tsd. Euro bzw. 6,0% höher veranschlagt als im Vorjahr. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den um 559,5 Tsd. Euro (+6,0%) höher kalkulierten Umsatzerlösen von 9.898,0 Tsd. Euro, die auf einem Veranstal- tungsprogramm von 137 Eigenveranstaltungen und Koproduktionen (Vj.: 118 VA) sowie 67 Veedel- Veranstaltungen (Vj.: 66 VA) basieren. Das Programm 2019 ist damit von einer deutlich höheren Ver- anstaltungszahl geprägt. So wurde unter anderem ein neues Barock-Festival konzipiert, das mit sie- ben eigenen Veranstaltungen geplant ist. Der prognostizierte Anstieg der Erlöse ist daher im Wesent- lichen auf die Erlöse aus Eigenveranstaltungen und Koproduktionen zurückzuführen (+502,5 Tsd. Euro), wovon ein Erlösanteil von 205,0 Tsd. Euro dem Barock-Festival zuzurechnen ist. Die sonstigen betrieblichen Erträge bilden im Wesentlichen die erwarteten Zuschüsse und Sponso- renmittel sowie Kostenweiterbelastungen ab. Die Zuschüsse und Sponsorenmittel belaufen sich in der Summe auf 655,8 Tsd. Euro ( Vj.: 615,0 Tsd. Euro) und werden im Wesentlichen bestimmt von dem Zuschuss des Kuratoriums der KölnMusik (375 Tsd. Euro). Für das Barock-Festival wurden Zu- schüsse in Höhe von 100,0 Tsd. Euro eingestellt. Der Ansatz der Gesamtaufwendungen steigt mit 16.779,1 Tsd. Euro proportional zur Umsatzentwick- lung um 934,1 Tsd. Euro (+5,9%). Größter Kostenblock sind hierbei die Aufwendungen für bezogene Leistungen, die sich infolge des größeren Veranstaltungsprogrammes im Bereich der Honorare und Honorarnebenkosten um 708,8 Tsd. Euro bzw. 13,1% auf 6.120,0 Tsd. Euro erhöhen. Für das Ba- rock-Festival werden dabei veranstaltungsbezogene Aufwendungen in Höhe von 492,0 Tsd. Euro eingeplant. Die Personalaufwendungen steigen im Wesentlichen tariflich bedingt sowie durch die Zusetzung einer Stelle um 2,2% auf 5.963,4 Tsd. Euro. Die Abschreibungen werden auf der Basis der unten darge- stellten Investitionen mit 271,3 Tsd. Euro um 36,3 Tsd. Euro bzw. 15,4% höher geplant. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich mit 3.832,7 Tsd. Euro um 107,3 Tsd. Euro über Vorjah- resniveau. Der Anstieg ist alleine auf die zusätzlichen Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für das Barock-Festival zurückzuführen. Laut Aussage der Geschäftsführung sind hiervon 45 Tsd. Euro als Initialkosten zur Etablierung des Festivals zu betrachten. Im Ergebnis erhöht sich damit der Planfehlbetrag der KölnMusik GmbH für das Wirtschaftsjahr 2019 um 292,7 Tsd. Euro (+5,6%) auf 5.526,9 Tsd. Euro. Ursache für die Verschlechterung des Ergebnis- ses ist das neu konzipierte Barock-Festival, das in der den Unterlagen beigefügten Spartenbetrach- tung mit einem Fehlbetrag von 305,8 Tsd. Euro abschließt. 2. Finanzplan Die KölnMusik GmbH weist als Betriebsgesellschaft ein relativ geringes Anlagevermögen aus. Die notwendigen Investitionen und Ersatzbeschaffungen werden vorwiegend durch die eigenbetriebsähn- liche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln getätigt und über deren Wirtschaftsplan finanziert. Für die von der KölnMusik GmbH selbst zu finanzierenden Maßnahmen berücksichtigt der Finanzplan 4 2019 Mittel in einer Gesamthöhe von 7.019,9 Tsd. Euro. Nach Abzug des Jahresfehlbetrages von 5.526,9 Tsd. Euro verbleibt ein Investitionsvolumen von 1.493,0 Tsd. Euro (Vorjahr: 803,5 Tsd. Euro) - in erster Linie für Ersatzinvestitionen für die Bereiche Konzertsaal und Betriebs- und Geschäftsaus- stattung. Hervorzuheben sind Investitionen in die Lichttechnik (350,0 Tsd. Euro), die Ton- und Be- schallungsanlage (130,0 Tsd. €) sowie in Softwareprogramme (263,0 Tsd. Euro). Ferner sieht der Finanzplan für das Vordach Investitionsmittel in Höhe von 450 Tsd. € vor. Die Bauausführung ist in Abstimmung mit dem Museum Ludwig in den Monaten September/Oktober 2019 vorgesehen. Eine Baugenehmigung liegt nach Aussage der Geschäftsführung derzeit noch nicht vor. Das Ausschrei- bungsverfahren kann erst nach Erhalt der Baugenehmigung durchgeführt werden. Darüber hinaus sind Mittel in Höhe von 180 Tsd. Euro für die Inneneinbauten eines neuen Ticketla- dens eingeplant. Der bisherige Ticketverkauf im Gebäude des Römisch Germanischen Museums muss infolge der Sanierung des Museums schließen. Die Finanzierung erfolgt laut Finanzplan durch den Zuschuss der Stadt Köln in Höhe von 5.283,9 Tsd. Euro sowie aus Eigenmitteln der Gesellschaft. Dabei setzen sich die Eigenmittel zusammen aus den erwirtschafteten Abschreibungen von 271,3 Tsd. Euro und einem Liquiditätsabbau in Höhe von 1.464,7 Tsd. Euro. Kreditaufnahmen sind – wie in den Vorjahren – nicht vorgesehen. 3. Stellenplan Der Stellenplan 2019 weist 65 Mitarbeiter bei 56,5 Stellen aus (Vj.: 55,5 Stellen). Dabei wird im Ver- gleich zur Vorjahresplanung eine neue Leiterstelle im Bereich Musikvermittlung eingerichtet. Die KölnMusik GmbH beschäftigt 2 Auszubildende. Das Foyerteam ist unverändert mit 100 studenti- schen Hilfskräften ausgewiesen. Im Bereich Ticket-Vertrieb (15 Mitarbeiter) und auch für die sonsti- gen Bereiche (8 Mitarbeiter) ergeben sich gegenüber 2018 keine Änderungen. 4. Mittelfristige Finanzplanung 2019-2022 Gemäß § 21 Abs. 1 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der KölnMusik GmbH hat die Ge- schäftsführung der Wirtschaftsführung neben dem Wirtschaftsplan auch einen 5-jährigen Finanzplan zugrunde zu legen, den die Gesellschafterversammlung nach § 19 Abs. 1 Buchstabe a) feststellt. Der Aufsichtsrat hat die mittelfristige Finanzplanung in der Sitzung am 30.11.2018 nicht beschlossen. Der Aufsichtsrat empfiehlt die Durchführung eines Barockfestivals. Für das Barockfestival soll der Zuschuss für das Jahr 2020 um 250 Tsd. Euro, für 2021 und 2022 um 200 Tsd. Euro erhöht werden. Die mittelfristige Finanzplanung soll auf Basis der geänderten Höhe der Betriebskosten-zuschüsse neu erstellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt werden. Neben der Veranschlagung von Mitteln für das Barockfestival schlägt die Verwaltung wie bisher eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses von jeweils 2,0 % für zu erwartende tarifbedingte Personal- kostensteigerungen und allgemeine Preissteigerungen vor. Begründung der Dringlichkeit Um Planungssicherheit für die Durchführung des Barockfestivals zu erlangen, ist eine Beschlussfas- sung noch in diesem Jahr erforderlich.
Anlage 1 KölnMusik Wirtschaftsplan 2019
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KölnMusik GmbH Zusammenstellung Erfolgsplan 2019 | Ist 2017 Plan 2018 Plan 2019 TE TE TE ri Umsatzerlöse . 9.216,9 9.338,5 9.898,0 Sonstige betriebliche Erträge 1.128,9 1.190,6 1.345,2 Zinsen u. ähnliche Erträge 10,3 19,7 9,0 Summe Gesamterträge 10.356,1 10.548,8 11.252,2 IL Aufwendungen Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.809,5 6.047,3 6.711,7 (Honoraraufwendungen, Künstlersozial- versicherung, GEMA-Gebühren, Programm- hefte etc.) Personalaufwand 5.513,5 5.837,3 5.963,4 Abschreibungen u. Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen 204,6 227,0 271,3 Sonstige betriebl. Aufwendungen - Betriebsaufwendungen 620,4 645,1 651,1 - Vertriebsaufwendungen 773,1 796,8 801,2 - Öffentlichkeitsarbeit u. Werbung 1.141,2 1.195,4 1.279,5 - Sonstige Distributionsaufwendungen 111,7 112,5 109,3 - Verwaltungsaufwendungen 967,3 975,6 991,6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 Summe Gesamtaufwendungen 15.141,3 15.837,0 16.779,1 4.785,2 5.288,2 5.526,9 IV. Minderung Kapitalrücklage 395,1 107,9 243,0 V. Zuschuss Stadt Köln 5.180,3 5.180,3 5.283,9 WpI-2019-AR-2018.xisx Zusammenfassung 1/71 15.11.2018 93. Sitzung des Aufsichtsrates der KölnMusik GmbH am 30.11.2018 Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2019 1 Erträge . Umsatzerlöse Erlöse aus Eigenveranstaltungen und Koproduktionen Den Erlösen aus Eigenveranstaltungen liegen die Planungen von insgesamt 137 Eigenveranstaltungen und Koproduktionen sowie 67 Philharmonie-Veedel-Veranstaltungen zugrunde. In den Planungen sind die Veranstaltungen des Barock-Festivals im Auguste/Septermber 2019 enthalten. Die Planungen beruhen auf den bereits im Vorverkauf befindlichen Veranstaltungen der 1. Jahreshälfte 2019 und den Planungen für die Spielzeitsaison 2019/2020. Ebenso wurden die bereits erzielten Einnahmen aus den 18 Abonnements der laufenden Spielzeit berücksichtigt. Die 2. Jahreshälfte sieht eine Fortführung der wesentlichen Abonnements vor, so dass die rabattierten Eintrittspreise eingerechnet wurden. Erlöse aus Vermietungen des Konzertsaales Die Erlöse aus Vermietungen des Konzertsaales beinhalten die bereits fest gebuchten Konzert- und Probentermine der Partnerveranstalter sowie noch einiger vermietbarer Konzerttermine. Servicegebühren Die Servicegebühren beinhalten im Wesentlichen Einnahmen aus dem Vorverkauf von Eintrittskarten sowie die Einnahmen der KT-Umweltgebühr und deren Weiterberechnung an die Partnerveranstalter. Derzeit nicht kalkulierbar sind die Einflüsse, welche sich aus dem Auszug der Vorverkaufsstelle am Roncalliplatz ergeben werden. Erlöse aus Nebenleistungen Die Erlöse aus Nebenleistungen setzen sich aus dem Verkauf von Programmheften, CDs, den Erlösen aus Personalgestellung und den Erlösen aus der Vermietung von technischen Anlagen und Musikinstrumenten zusammen. Neu eingeplant wurden Erträge aus dem Betrieb des Medienbandes im DOM-Chor-Tunnel. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Einnahmen von Sponsoren, Zuschüsse von Fördervereinen und Stiftungen und Kostenweiterbelastungen. . Zinsen und ähnliche Erträge Die Zinserträge beruhen auf der Ermittlung der durchschnittlich vorhandenen jährlichen Liquidität unter Berücksichtigung des gegenwärtigen niedrigen Zinsniveaus. Die Gesamtsumme der Erträge beträgt 11.252,2 TEUR und wurde verhalten optimistisch geplant. Il. Aufwendungen 1. Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten die Aufwendungen für Honorare und Honorarnebenkosten, Steuern und Abgaben ausländischer Künstler, Hotel- und Reisekosten aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit Ensembles und Künstlern. Die GEMA-Gebühren berücksichtigen die Abgaben an die GEMA für die Eigenveranstaltungen. Die Programmheftkosten beinhalten die Aufwendungen für die Erstellung der Programmhefte der Eigenveranstaltungen. Die Fremdarbeiten umfassen journalistische Honorare für Textbeiträge in den Publikationen und externes Bühnenpersonal. Die Kosten für CDs beinhalten Kommissionsaufwendungen für das CD- Angebot im Foyer der Kölner Philharmonie. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betragen für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt 6.711,7 TEUR. Seite 1 von3 2. Personalaufwand Der Personalaufwand ermittelt sich aufgrund des geltenden Tarifvertrag TVöD sowie der im Stellenplan aufgeführten Eingruppierungen. Für das Geschäftsjahr 2019 sind die geltenden Tarifabschlüsse eingerechnet. Die Sozialabgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung ergeben sich aus den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung für 2018 und den Beiträgen an die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln. 3. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen Für das Jahr 2019 sind umfangreiche Investitionen geplant. Hierzu zählen neben allgemeinen Ersatzbeschaffungen die Anschaffung einer Veranstaltungsmanagement-Software, neue mobile Beschallungsanlagen, bewegliche LED-Scheinwerfer, der Umbau und die Einrichtung einer neuen Vorverkaufsstelle. Die Abschreibungen berücksichtigen die handelsrechtliche und steuerliche Nutzung des vorhandenen Anlagevermögens sowie die geplanten Neu- und Ersatzinvestitionen gem. dem beiliegenden Finanzplan. Abschreibungen für das neu zu bauende Vordach für die Kölner Philharmonie sind zeitanteilig eingeplant, da aller Voraussicht nach mit einem Baubeginn in 2019 gerechnet wird. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Betriebsaufwendungen Die Betriebsaufwendungen umfassen die jährlichen Pachtzahlungen an die Stadt Köln für die Kölner Philharmonie, die Reinigung des Konzertsaales und der übrigen Büroräume und die Veranstaltungsbewachung durch die Feuerwehr. b) Vertriebs- und Distributionsaufwendungen Vertriebsaufwendungen Die Vertriebsaufwendungen beinhalten die Lizenzgebühren für die Nutzung des Eintrittskartenvertriebssystems, die KT-Umweltgebühr und die VRS-Gebühr pro Eintrittskarte, welche sich zuletzt ab der Saison 2018/19 um weitere 5 Cent pro ausgegebener Eintrittskarte erhöht hat und in den nächsten 2 Jahren konstant bleibt. Zusätzlich beinhaltet die Position die Aufwendungen für die Wartung des EDV-Systems und Kreditkartengebühren. - Öffentlichkeitsarbeit und Werbung Die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung beinhalten alle Aufwendungen für die Produktion der Printmedien, der Anzeigenwerbung und des Internetsauftritts der Kölner Philharmonie. Diese umfassen die Produktion der jährlich erscheinenden Jahresvorschau für die nächste Spielzeit, der Monatsvorschauen, dem Magazin und Fliyern und den Aufwendungen für die Erstellung und Plakatierung der Veranstaltungsplakate. Hinzukommen werden noch Aufwendungen für die elektronische Plakatierung des Medienbandes im DOM-Chor-Tunnel. Ebenfalls mit einkalkuliert sind die Aufwendungen für Anzeigenwerbung und der Rechteabgeltung für die Nutzung von Fotos. - Sonstige Distributionsaufwendungen Die Reisekosten beinhalten Aufwendungen für betrieblich veranlasste Reisen der Arbeitnehmer. Die Kraftfahrzeugkosten ergeben sich aus den Aufwendungen für Versicherung, Reparaturen und die Nutzung der Betriebsfahrzeuge. Die Bewirtungskosten enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für die Bewirtung von Künstlern nach den Veranstaltungen. c) Verwaltungsaufwendungen Die Verwaltungsaufwendungen entstehen im Wesentlichen aufgrund gesetzlicher und rechtlicher Verpflichtungen sowie verwaltungsbedingten Notwendigkeiten. Zu diesen Kosten gehören Aufwendungen der steuerlichen Beratung, der Abschlussprüfungskosten, der notwendigen Versicherungen, Gebühren und Beiträge und der nichtabziehbaren Vorsteuer aufgrund der Steuerbefreiung von Veranstaltungen. Ebenfalls beinhaltet dieser Posten Aufwendungen für die Anmietung von Büroräumen. Durch die Schließung und Sanierung des RGM hat die Gesellschaft neue Räumlichkeiten für den Eintrittskartenverkauf anmieten müssen. Aufgrund umfangreicher Umbaumaßnahmen sind zusätzliche Mietaufwendungen eingeplant. Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind für das Wirtschaftsjahr 2019 nicht geplant. Seite 2 von3 Insgesamt betragen die Aufwendungen 16.779,1 TEUR. Ursächlich für den Kostenansatz sind im Wesentlichen die Aufwendungen für Honorarkosten, welche in Abhängigkeit zum Spielplan in der Kölner Philharmonie stehen. Seite 3 von 3 KölnMusik GmbH Stellenplan 2019 2019 2018 ersonen . EntGr TVöD EntGr TVöD 1. Geschäftsführung 1 Geschäftsführer 1x Sondervertrag 1x Sondervertrag 2. Referent der Geschäftsführung 1 Mitarbeiter 1x 15 1X 15 3. Konzertplanung und Recherche 2 Konzertplanung 1x 15 1x 15 0,5 x 12 0,5 x 12 4. Sekretariate Geschäftsführung/Konzertplanung/ Öffentlichkeitsarbeit 3 Sekretärinnen 3x 9 Ix 9 5. Konzertbetrieb 3 Künstlerisches Betriebsbüro 2x 10 2% 10 1x 9 1x 9 9 Inspizienz 1x 10 1x 1 4x 9 1X 10 4x 8 4x 9 3x 8 4 Hausinspizientinnen (Foyer) 1x 11 1X 11 1,5 x 10 1,5 x 10 3 Pförtner 3x 5 3x 5 6. Kommunikation, Marketing, Vertrieb und EDV 1 Leiter Kommunikation 1X 14 1X 14 3 Mitarbeiter (Text) 1x 11 1x 11 2x 10 2x 10 2 Mitarbeiter (Grafik, Neue Medien) 15x 10 15x 10 2 Mitarbeiter (Archiv, Recherche) 15% 9 1,5 x 9 1 Leitung Musikvermittlung 1x 13 3 Mitarbeiter Musikvermittlung 15 x 10 15x 10 2 Assistent Vertrieb und Marketing 15 x 11 1,5 x 11 1 Ticketvertriebsleiter 1x 11 1x 11 9 Ticket-Vertrieb Sachbearbeiter/Innen 1x 9 1x 9 Seite 1 von2 2 1 Stellenplan 2019 Netzwerkadministrator Mitarbeiter Materialverwaltung/Logistik 7. Kaufmännische Verwaltung 1 1 1 Kaufmännischer Leiter Sekretärin und Sachbearbeiterin Mitarbeiter Organisation und Controlling 3 Sachbearbeiter/innen Personalwesen 6 Sachbearbeiter/innen Finanz- und Rechnungswesen,Kostenrechnung, Allg. Verwaltung, Ticketvertriebs- abrechnung 65 Personen 2 Auszubildende Studentische Teilzeitbeschäfti Foyerteam 100 bis 7 Std pro Wo./bis 20 Std pro Wo. Ticket-Vertrieb 15 Roncalliplatz, KölnMusik-event 8 Sonstige Bereiche (ÖA, Konzertbetrieb, Personalabtg.,Fibu) 2019 5X 8 1,5 x 5 2x 10 1X 9 1x Sondervertrag 0,5x 9 1X 10 2x 9 1x 11 1x 10 35x 9 56,5 Stellen 100 2 15 3 8 x) Seite 2 von 2 KölnMusik GmbH 2018 5x 8 1,5 x 5 2x 10 1x 9 1x Sondervertrag 0,5 x 9 1x 10 2x 9 1X 11 1x 10 35% 9 55,5 Stellen 100 2 15 3 8 3 KölnMusik GmbH Finanzplan 2019 Plan 2019 Plan 2018 Ist 2017 TEUR TEUR TEUR Iverw rielle V: Software Erweiterungen und Ergänzungen - Veranstaltungsdatenbank, Virus-, Sicherungssoftwar 263,0 263,0 2,7 263,0 263,0 2,7 II. Sachanlagen 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung - Ton- und Beschallungsanlage, Digitalisierung 130,0 42,0 423,7 - Lichttechnik (Scheinwerfer, Brenner, Spots) 350,0 18,5 - - Rundaushang Bühne - 13,0 - Computer nebst Zubehör 15,0 15,0 35,1 - Telefonanlage 40,0 40,0 - Netzwerk und Server Virtualisierung 25,0 25,0 - Allgemeine Betriebs- und Geschäftsausstattung 10,0 10,0 13,1 - Einbauten in fremden Gebäuden 180,0 65,0 - Vordach Kölner Philharmonie 450,0 300,0 - Geringwertige Wirtschaftsgüter 30,0 12,0 29,5 1.230,0 540,5 501,4 IV. Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss 5.526,9 5.275,7 4.785,8 V. Auszahlung an Gesellschafter/ Finanzierung ACHTBRÜCKEN GmbH Bi - 201,0 Gesamtfinanzierungsbetrag 7.019,9 6.079,2 5.490,9 B. Mittelherkunft Eigenfinanzierung Abschreibungen 271,3 214,3 204,6 +/- Eigenfinanzierung 1.464,7 684,6 106,0 Verlustabdeckung durch Gesellschafter 5.283,9 5.180,3 5.180,3 Gesamt-Mittelherkunft 7.019,9 6.079,2 3.490,9 €. Liquiditätsplanung I. An iquide Mittel Il. Zufluß Erträge Il. Abfluß Aufwendungen IV. Zufluß Abschreibungen V. Abfluß Investitionen VI. Finanzierung ACHTBRÜCKEN GmbH VII. Betriebskostenzuschuss VIII.End | liquide Mittel Plan 2019 TEUR 7.210,3 11.252,2 -16.779,1 271,3 -1.493,0 0,0 5.283,9 5.745,6 KölnMusik GmbH Plan 2018 TEUR 7.894,7 10.548,8 -15.837,0 227,0 -803,5 0,0 5.180,3 7.210,3 Ist 2017 TEUR 8.000,7 10.349,0 -15.134,8 204,6 -504,1 -201,0 5.180,3 7,894,7 93. Sitzung des Aufsichtsrates der KölnMusik GmbH am 30.11.2018 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung 1. Ausgangsbasis für die mittelfristige Finanzplanung 2017 bis 2022 bilden das von der Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG geprüfte Ist-Jahresergebnis 2017 sowie der vom Aufsichtsrat gebilligte Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2018. 2. In den Planansätzen für die Jahre 2017 bis 2022 wurden sämtliche Risiken der kommenden Jahre berücksichtigt. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland hat sich deutlich verbessert. Damit einhergehend stabilisierte sich auch der Veranstaltungsmarkt für klassische Konzerte und konnte gesamtwirtschaftlich leichte Zuwächse verzeichnen. Es ist allerdings festzustellen, dass eine Bindung der Konzertbesucher durch den Verkauf von Abonnements schwieriger geworden ist. Gerade jüngere Besucher entscheiden sich kurzfristiger und zielorientierter, auch in Abhängigkeit verschiedener Freizeit gerichteter Faktoren. Die Einnahmen wurden diesbezüglich verhalten optimistisch geplant. 3. Bei der Budgetierung der Kosten für das Eigenveranstaltungsprogramm einschließlich Koproduktionsveranstaltungen der KölnMusik wird für die Jahre 2017 bis 2022 von einem ähnlichen Veranstaltungsangebot ausgegangen wie in den Vorjahren. Auch in den Folgejahren wird mit steigenden Künstlerhonoraren und steigenden Abgaben gerechnet. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen Honorarkosten einschließlich Honorarnebenkosten, GEMA- Gebühren, Künstlersozialabgaben, Kosten der Programmhefte etc. 4. Grundlage für den Personalkostenansatz bildet der Stellenplan für 2019. Die Personalnebenkosten (Sozialversicherungsbeiträge, ZVK, etc.) sind unter Berücksichtigung der derzeitigen Gesetzeslage in den jeweiligen Ansätzen enthalten. Ebenfalls wurden für die Jahre 2019 bis 2022 Tariferhöhungen des geltenden Tarifvertrages (TVöD) berücksichtigt. In den nächsten Jahren wird mit einer jährlichen Lohnsteigerungsrate von 2,4 % gerechnet. 5. Den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen wurden Ersatzbe- schaffungen sowie Neuinvestitionen, vor allem Ersatzinvestitionen im Bereich des Konzertbetriebes und der EDV, zugrunde gelegt. 6. Beider Ermittlung der Betriebskosten des Konzertsaales wurden die Verträge mit dem Eigenbetrieb Veranstaltungszentrum Köln, dem Reinigungsunternehmen und der Veranstaltungsbewachung durch die Feuerwehr berücksichtigt. 7. Die Vertriebsaufwendungen umfassen die Kosten für das Vertriebs- und Abrechnungssystem KölnTicket auf Grundlage des Veranstaltervertrages mit der DERTICKETSERVICE KT GmbH & Co. KG und den Mietverträgen für die Vorverkaufsstellen. Aufgrund einer neuen Vereinbarung zwischen DTS und dem VRS steigen die VRS-Gebühren alle 2 Jahre um 5 Cent pro ausgegebener Eintrittskarte. 8. Beiden Aufwendungen Öffentlichkeitsarbeit und Werbung wurden die Kosten für die Erstellung der Jahresvorschau, der Monats- und Abo-Vorschau, des Internetauftritts, der Archivierungsbedarf sowie die Kosten für Anzeigenwerbung und Fotokosten berücksichtigt. In den Folgejahren wurden moderate Preissteigerungen berücksichtigt. 9. Die allgemeinen Verwaltungskosten enthalten alle Aufwendungen, die für den Betrieb der Gesellschaft notwendig sind. Im Wesentlichen handelt es sich um Mietaufwendungen für Räumlichkeiten außerhalb der Philharmonie, Kosten der Telefonanlage, Reise- und Be- wirtungsaufwendungen, Rechts- und Beratungskosten und allgemeine Verwaltungskosten sowie dem Anteil der nichtabzugsfähigen Vorsteuern auf steuerbefreite Konzerte.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungOrte (1)
- Roncalliplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 4008/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.12.2018
- Erstellt
- 03.12.2018 09:17