0554/2022
Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN), Baufeld B - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1540 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0554/2022
Stand: 30.03.2026
Sachstandsbericht
Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN), Baufeld B - Kostenfortschreibungsbeschluss
gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit
§ 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die Kostenfortschreibung ge-
genüber dem Kostenanpassungsbeschluss aus dem Jahr 2019 (Vorlagen-Nummer
3882/2018) in Höhe von rund 8,8 Mio. Euro für die Bildungslandschaft Altstadt Nord Baufeld
B1, Gereonswall 57 und Baufeld B2, Vogteistraße 19 in 50670 Köln zur Kenntnis und stimmt
einer Fortführung der Baumaßnahmen zu.
Die Gesamtbaukosten für das Baufeld B betragen nunmehr rund 48 Mio. Euro statt 39,2 Mio.
Euro.
Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 8,8 Mio. Euro werden aus dem Wirtschaftsplan
der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über den Flächenverrechnungspreis
(FVP) refinanziert
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Baumaßnahme wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Schlussrechnung wurde bereits für
den überwiegenden Teil der Firmen erstellt. Gegenwärtig wird ein Gerichtsprozess bezüglich
einer strittigen Leistung bei einem Gewerk geführt. Die Prognose lässt den Schluss zu, dass
das Budget nicht überschritten werden wird.
Nächste Schritte:
Die Schlussrechnung wird abgeschlossen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
30.03.2027
Beschlussvorlage Ausschuss
6516 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0554/2022 Freigabedatum 25.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN), Baufeld B - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW Beschlussorgan Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die Kostenfortschreibung gegenüber dem Kostenanpassungsbeschluss aus dem Jahr 2019 (Vorlagen-Nummer 3882/2018) in Höhe von rund 8,8 Mio. Euro für die Bildungslandschaft Altstadt Nord Baufeld B1, Gereonswall 57 und Baufeld B2, Vogteistraße 19 in 50670 Köln zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahmen zu. Die Gesamtbaukosten für das Baufeld B betragen nunmehr rund 48 Mio. Euro statt 39,2 Mio. Euro. Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 8,8 Mio. Euro werden aus dem Wirtschaftsplan der Ge- bäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über den Flächenverrechnungspreis (FVP) refinanziert. Alternativen: Das Projekt befindet sich im Bau. Einsparpotentiale wurden bereits in den Planungsphasen zuvor berücksichtigt. Eine Alternative steht nicht zur Verfügung. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.04.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) siehe Begründung c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Bauaktivität und der Betrieb des Gebäudes führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO2- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Der Kostenfortschreibungsbeschluss aus 2019 (Vorlagen-Nummer 3882/2018) schloss mit einer genehmigten Summe in Höhe von rund 39,2 Mio. Euro (40,6 Mio. Euro einschließlich 5 % Risikozu- schlag) ab. Im Laufe der Bauabwicklung traten weitere unvorhersehbare Risiken auf, die einen erneu- ten, zweiten Kostenfortschreibungsbeschluss erforderlich machen. Infolge von Insolvenzen sowie Kündigungen einiger Firmen kam es zur Verlängerung der Bauzeit. Darüber hinaus führte ein Kabeldiebstahl im Neubau der Realschule auf dem Baufeld B1 zu weiteren Verzögerungen im Bauablauf. Auch wegen der Gegebenheiten des Bestandes und Massenmehrun- gen auf dem Baufeld B1 und 2 und die damit verbundene Baupreissteigerung der letzten Jahre muss- ten die Kosten angepasst werden. Die Baumaßnahme ist kurz vor Fertigstellung und es ist davon auszugehen, dass außer den erwähnten und preislich in der Kostenfortschreibung berücksichtigten Faktoren, keine weiteren mehr auftreten werden. Gemäß aktueller Kostenkontrolle ergeben sich Gesamtbaukosten in Höhe rund 48 Mio. Euro und damit Mehrkosten in Höhe von rund 8,8 Mio. Euro. Der im Baubeschluss vereinbarte Risikozuschlag reicht demnach nicht aus. 3 Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf (Erläuterungen liegen als Anlage 1 bei): 1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind 2,6 Mio. Euro (29,6 %) 2. Geänderte Nutzeranforderungen entfällt 3. Auslagerung entfällt 4. Massenmehrungen 1,5 Mio. Euro (17 %) 5. Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen entfällt 6. Verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung 3,7 Mio. Euro (42 %) 7. Höhere Submissionsergebnisse 1,0 Mio. Euro (11,4 %) 8. Geänderte rechtliche Vorgaben entfällt 9. Nutzung von Synergieeffekten entfällt 10. Sonstiges / Risiko entfällt Gesamt 8,8 Mio. Euro (100,0%) Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets um 8,8 Mio. Euro brutto auf rund 48 Mio. Euro brutto empfohlen. Vorschläge zur Kostenreduzierung Einsparpotentiale wurden im Bereich der Planung und der Ausführung bereits bedacht. Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den BQA der Stadt Köln sowie den Schulbaurichtlinien erstellt. Deshalb sind keine weiteren Einsparungen möglich. Finanzierung und Refinanzierung der Mehrkosten Seit dem 01.01.2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis/qm für die Nutzung von Gebäudeflächen erho- ben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-Aufwendungen und sonstigen Planerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeordnete Fläche. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf der Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungs- preises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz laut Empfehlung der KGSt) ist bei Mehrkosten von rund 8,8 Mio. Euro von einer zusätzlichen jährlichen Haushaltsbelastung von rund 260.000 Euro auszugehen. Die Baufertigstellung wird voraussichtlich in 2022 erfolgen, so dass die ab dem Haushaltsjahr 2023 zusätzlich entstehenden Mietkosten inklusive Nebenkosten und Reinigung von rund 260.000 Euro aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert werden. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023/2024 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. Anlagen Anlage 1 – Erläuterungen zur Kostenfortschreibung Anlage 2 – Aufteilung der Kostenfaktoren
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Auf Grund von Abstimmungserfordernissen innerhalb der Verwaltung hat sich die Vorlage verzögert. Eine weitere Verschiebung um einen Sitzungslauf ist nicht vertretbar, da der Projektfortschritt gefährdet ist und die Fertigstellung der Maßnahme sonst nicht termingerecht gewährleistet werden kann.
Anlage 1 - Erläuterungen
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Anlage 1 Erläuterungen zur Kostenfortschreibung Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN), Baufeld B 1 Gereonswall 57 und Baufeld B2 Vogteistraße 19 in 50670 Köln (1) Kosten, die dem Bestand geschuldet sind Die Umsetzung der neuen pädagogischen Konzepte (Cluster) im Bestandsgebäude führte zu Eingriffen sowohl in die konstruktive, als auch in die architektonische Substanz. Dabei stellte sich heraus, dass die Bausubstanz schlechter war als ursprünglich angenommen. Dies for- derte eine Neugestaltung der Klassenräume im Altbestand inklusive des Austauschs der De- cken, Elektroinstallationen und Heizungsanlage sowie die Ertüchtigung vorhandener Brand- schutztüren. Weitere Faktoren, die eine Kostenfortschreibung erforderlich machen, sind unter anderem die Umplanung der Gründung auf Grund der Fundamente der Nachbargebäude und Umpla- nungen der Technikräume im Untergeschoss des Mensa- und Ateliergebäudes. Die vorge- nannten Erkenntnisse ergaben sich erst mit Baubeginn / Baufortschritt. Die daraus resultie- rende Fortschreibung der Leistungen wurde baubegleitend ermittelt (rund 1,2 Mio. Euro). Durch die notwendigen Umplanungen und Fortschreibung der Leistungsabfragen erhöhten sich die Kosten für die Architektur- und Fachplanungsleistungen, sowie für Gutachten anteilig (circa 1,4 Mio. Euro). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 2,6 Mio. Euro (4) Massenmehrungen Im Verlauf des Projektes stellte sich heraus, dass bei einigen Gewerken eine Erweiterung der Leistungsabfragen erforderlich wurde. Dies betraf vor allem den Bereich des Innenaus- baus mit den Gewerken Heizungstechnik, Elektrotechnik, Trockenbau und Fliesenarbeiten. Weiterhin kam es bei den Trockenbauarbeiten im Bereich der abgehängten Decken zu einer geänderten technischen Anforderung. Hierbei wurde der Einbau von Revisionsklappen an- stelle der ursprünglich geplanten verschraubbaren Deckenplatten erforderlich. Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1,5 Mio. Euro (6) verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung Infolge der Insolvenzen und Kündigungen einiger Firmen, sowie eines Kabeldiebstahles im Neubau der Realschule auf dem Baufeld B verlängerte sich die Bauzeit. Dies führte zu Bau- zeitverzögerungen im gesamten Baufeld B. Durch diese zeitlichen Verzögerungen ergaben sich Teuerungen durch Inflation und Bau- preisindex. Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 3,7 Mio. Euro Anlage 1 (7) Höhere Submissionsergebnisse, Bedingt durch Kündigungen und Insolvenzen mussten einige Gewerke neu ausgeschrieben werden. Erfolgreiche Submissionen konnten abschließend nur durch Hinnahme von Verga- beverlusten gegenüber der Kostenberechnung des ersten Kostenfortschreibungsbeschlus- ses aus 2019 abgeschlossen werden. Bei der Durchführung der Vergabeverfahren (ab 2019) wurden bei mehreren Gewerken die Ansätze der Kostenberechnung überschritten. Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1,0 Mio. Euro Summe der Kostenfortschreibung 8,8 Mio. Euro
Anlage 2 - Aufteilung der Kostenfaktoren
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Verteilung der Mehrkosten auf die 10 Mehrkosten-Kategorien Kostenfortschreibung II 2022 (KF II) bezogen auf 8,8 Mio. € Bildungslandschaft Altstadt Nord, Baufeld B 2015 Kostenursprung: 35,8 Mio. € 2019 Kostenfortschreibung I: 39,2 Mio. € 2022 Kostenfortschreibung II: 8,8 Mio. € 2022 Gesamtkosten Baufeld B: 48,0 Mio. € 1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind 2,6 Mio. € = 29,6 % 2. Geänderte Nutzeranforderungen 0 % 3. Auslagerung 0 % 4. Massenmehrungen 1,5 Mio. € = 17 % 5. Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen 0% 6. Verspätete Baubeginn und Bauzeitverzögerung 3,7 Mio. € = 42 % 7. Höhere Submissionsergebnisse 1 Mio. € = 11,4 % 100 % = 8,8 Mio. € 8. Geänderte rechtliche Vorgaben 0% 9. Nutzung von Synergieeffekten 0 % 10. Sonstiges/Risiko 0 %
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0554/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.03.2022
- Erstellt
- 15.02.2022 10:48