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2349/2025

Freigabe der Haushaltmittel für die Förderung von Projekten der Kreativwirtschaft, Haushaltsjahr 2025

Beschlussvorlage Ausschuss 14.08.2025

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 26.08.2025, TOP 1.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1: Förderprogramm Kreativwirtschaft

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Beschlussvorlage Ausschuss

4551 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2349/2025 
Freigabedatum 14.08.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe der Haushaltmittel für die Förderung von Projekten der Kreativwirtschaft, 
Haushaltsjahr 2025  
Beschlussorgan 
Wirtschaftsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Wirtschaftsausschluss beschließt das in Anlage 1 beigefügte Förderkonzept als Basis zur 
Ausschreibung der Fördermittel für die Projekte der Medien- und Kreativwirtschaft, erteilt die 
Freigabe der im Teilergebnisplan der Stabsstelle Wirtschaftsförderung in der Produktgruppe 
1501- Wirtschaft und Tourismus, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, dafür ver-
anschlagten Mittel in Höhe von 45.000,- € und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung 
der Förderentscheidungen. 
 
 
 
Wirtschaftsausschuss 26.08.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  55.762,34 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind im Teilergebnisplan der Stabsstelle Wirtschaftsförderung 
in der Produktgruppe 1501 - Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15 –Transferaufwen-
dungen, zur Förderung von Projekten der Kreativwirtschaft aus Erträgen der Kulturförderab-
gabe 45.000,- € für das Jahr 2025 veranschlagt, die im Rahmen des politischen Verände-
rungsnachweises zugesetzt wurden. Im Rahmen der Erläuterungen zum Haushaltsplan ist 
festgelegt worden, dass die Freigabe der Mittel durch den Fachausschuss zu erfolgen hat. 
 
Des Weiteren stehen im Haushaltplan aus der Budgetvorgabe weitere Mittel in Höhe von 
10.762,34 € für denselben Verwendungszweck ohne Freigabevorbehalt zur Verfügung. Die 
Gesamtsumme in Höhe von 55.762,34 € soll entsprechend den städtischen Förderrichtlinien 
auf der Basis eines Förderkonzepts ausgeschrieben werden. 
In dem beigefügten Förderkonzept sind die Förderkriterien für Projekte der Kreativwirtschaft 
für das Jahr 2025 ff dargestellt.  
Der Fokus lag bei der Entwicklung des Förderkonzepts entgegen der bisherigen Praxis, über-
wiegend Projekte aus den Bereichen Design, Gaming und Medien zu fördern, auf einer Öff-
nung für sämtliche Teilmärkte der Kreativwirtschaft. Aufgrund der Notwendigkeit, Doppelförde-
rungen zu vermeiden, ist eine inhaltliche Abgrenzung zu Projekten aus dem Kulturbereich er-
folgt.

3 
Vor dem Hintergrund, dass die Förderungen nicht nur auf die Ziele das eigenen Unterneh-
mens der Antragsteller einzahlen sollen, ist ausschließlich die Förderung von Projekten, die 
einen ganzheitlichen Ansatz zur Verbesserung des Ökosystems verfolgen, förderfähig. 
 
Die Mittel wurden im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zum Haushalt 
2025/2026 für die Stärkung der Wirtschaft zugesetzt. Um Köln als vitalen Standort der Kreativ-
wirtschaft in Köln zu sichern und weiter auszubauen, ist die Umsetzung der Maßnahme zwin-
gend gefordert. Perspektivisch würde eine Einstellung der Förderung dazu führen, dass der 
Wirtschaftsstandort Köln den Wettbewerbsvorteil, den ein lebendige Kreativszene bietet, ver-
liert. Eine solche Entwicklung steht konträr zur städtischen Interessenslage, da damit auch 
Verluste bei den Gewerbesteuereinnahmen einhergehen. 
Die Umsetzung der Maßnahme wurde im Hinblick auf die erteilten Auflagen der Bezirksregie-
rung zur Genehmigung der Bezirksregierung zum Haushalts 2025/26 kritisch geprüft und fand 
entsprechend Berücksichtigung. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Vor dem Hintergrund, dass eine Ausschreibung der Fördermittel noch im Jahr 2025 erfolgen 
soll und die Projektträge noch Zeit für eine Realisierung der Projekte benötigen, ist eine Ver-
abschiedung des Förderkonzepts und eine Freigabe der unter dem Freigabevorbehalt stehen-
den Mittel in Höhe von 45.000,- € möglichst zeitnah erforderlich.

Anlage 1: Förderprogramm Kreativwirtschaft

8118 Zeichen

Konzept zur Förderung der Kreativwirtschaft in Köln 
 
1. Förderziele 
Die Stadt Köln betrachtet die Kreativwirtschaft als einen wesentlichen 
Wirtschaftsfaktor. Neben ihrer Bedeutung als eigenständige Branche mit einer 
geschätzten Anzahl von ca. 60.000 Arbeitsplätzen auf dem Kölner Stadtgebiet hat 
sie insbesondere wirtschaftliches Gewicht durch ihre Fähigkeit, Impulsgeber und 
Innovationstreiber für etliche weitere Wirtschaftszweige zu sein. 
Die Kreativwirtschaft ist zudem ein relevanter Faktor bei der Positionierung der Stadt 
Köln im bundesweiten Städtevergleich. Ihr kommt eine hohe Bedeutung in der 
Außendarstellung der Stadt Köln, beispielweise als Standort für Messen, Festivals 
und Kongresse, aber auch als attraktives Angebot im touristischen Bereich, zu. 
Trotz dieser hohen wirtschaftlichen Bedeutung haben es Unternehmen - 
insbesondere in der Gründungsphase – aber schwer, sich am Markt zu behaupten. 
Die Folge sind nicht selten prekäre Arbeitsverhältnisse und eine ständig drohende 
Insolvenzgefahr. Gründe dafür sind u. a., dass in der Kreativwirtschaft häufig 
immaterielle Wirtschaftsgüter erschaffen werden oder der Innovationsgehalt eines 
Vorhabens für die Wirtschaft oder die Gesellschaft nicht immer sofort erkennbar ist. 
Zudem ist die technische Entwicklung im Bereich der Kreativwirtschaft, insbesondere 
durch Digitalisierung und KI, von einem hohen Tempo geprägt. Dieser 
Herausforderung müssen sich Unternehmen, die am Markt weiterhin bestehen 
wollen, stellen. 
Das nachfolgende Förderprogramm soll daher dazu beitragen, die 
Kreativschaffenden in Köln in ihrer Entwicklung zu fördern und neue Akteure und 
Unternehmen für den Standort Köln zu gewinnen. Die Förderung ist dabei nicht auf 
Projekte oder Maßnahmen, die auf das eigene Unternehmen einzahlen, sondern auf 
Vorhaben, die die Weiterentwicklung bzw. die Vermarktung/ die Präsentation der 
Kreativwirtschaft oder mindestens einer ihrer einzelnen Märkte in ihrer Gesamtheit 
fördern und so die Weiterentwicklung des bestehenden Ökosystems fortsetzen. 
 
2. Antragsberechtigung 
Antragsberechtigt sind: 
 Zusammenschlüsse von (Einzel-)Unternehmen, Verbände, Gruppen/Initiativen 
 Der Antragsteller muss seinen Sitz in Köln haben. Davon kann abgewichen 
werden, sofern das Vorhaben schwerpunktmäßig im Kölner Stadtgebiet 
durchgeführt wird. 
 Der Antragsteller muss in einem oder mehreren der zwölf Teilmärkte der 
Kreativwirtschaft (Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, 
Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Künste, Designwirtschaft, 
Architekturmarkt, Pressemarkt, Werbemarkt, Software/Gamesindustrie, 
Sonstige) tätig sein und darin primär erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgen.

3. Förderfähige Vorhaben 
Gefördert werden Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte (im Folgenden als 
Vorhaben bezeichnet), die folgende Voraussetzungen erfüllen:  
 die den Zweck der Präsentation/der Darstellung, der Vermarktung oder der 
Erschließung von neuen Zielgruppen der Kreativbranche in Köln in ihrer 
Gesamtheit oder mindestens einer ihrer zwölf Teilmärkte verfolgt oder 
 die im besonderen Maße den Kreativwirtschaftsstandort Köln bewirbt oder 
 die Weiterentwicklung der Kreativbranche in Köln in ihrer Gesamtheit oder 
mindestens einem ihrer zwölf Teilmärkte, beispielsweise durch Vernetzung, 
Austausch oder der Verleihung von Auszeichnungen, vorantreibt 
Gefördert werden die mit der Durchführung solcher Vorhaben entstehenden Personal- 
und Sachkosten. Vorhaben, die ausschließlich der reinen Grundlagenerstellung 
dienen (beispielsweise Studien oder Konzepte) sind nicht förderfähig. Honorare für 
Management- oder Beratungsleitungen für einzelne Branchenakteure sind im Rahmen 
dieses Förderprogramm ebenso nicht zuwendungsfähig. 
Eine Förderung kann nur für Vorhaben beantragt werden, bei denen der Fokus auf 
dem erwerbswirtschaftlichen Kreativbereich liegt. Die Förderung von Kulturprojekten 
bzw. -veranstaltungen sowie darauf sich beziehende Vorhaben können nicht 
berücksichtigt werden. 
Vorhaben, die bereits im Rahmen anderer Förderprogrammen der Stadt Köln oder der 
Köln Business durch eine Förderung/ein Sponsoring unterstützt werden, sind von einer 
Förderung ausgeschlossen. 
 
4. Finanzierungsart, Finanzierungshöhe, Eigenanteil 
Die Förderung wird in Form der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt, um eine 
wirtschaftliche Mittelverwendung zu gewährleisten. Der Förderbedarf muss 
mindestens 5.000,- € betragen und darf 10.000,- € nicht überschreiten. Vorhaben, 
deren Förderbedarfe unter bzw. über diesem Schwellenwert liegen, werden nicht 
berücksichtigt. 
Der Eigenanteil muss mindesten 20 Prozent der zuwendungsfähigen kalkulierten 
Gesamtkosten betragen. Der Eigenanteil kann nicht durch Eigenleistung des 
Zuschussnehmers ersetzt werden.  
Antragsteller/innen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, sind nur die Nettokosten 
förderfähig (§15 USTG).  
 
5. Höchstgrenze für die Geltendmachung eigener Kosten des Antragstellers 
(Organisationskosten) 
Die Geltendmachung von Personal- und Betriebskosten für die Organisation bzw. 
weiter Teilaufgaben des Projekts durch den Antragsteller ist entsprechend anteilig für 
das Projekt möglich. Der Antragsteller kann für die eigene Arbeitsleistung bzw. die 
seiner Mitarbeiter und seine eigenen Betriebs- und Sachkostenkosten (beispielsweise 
Büromiete, Telefon, Büromaterial, Porto etc.) maximal einen Anteil von 25 Prozent an

den Gesamtkosten des Projekts geltend machen. Sofern der Antragsteller 
vorsteuerabzugsberechtigt ist, sind die Netto-Gesamtkosten maßgebend. Eine 
weitergehende Anerkennung von eigenen Kosten ist nicht möglich. 
 
6. Verfahren 
Über die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des vorliegenden 
Förderprogramms entscheidet das Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, 
Digitalisierung und Regionales, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, im Rahmen der 
verfügbaren Haushaltsmittel und nach pflichtgemäßem Ermessen. Voraussetzung ist, 
dass innerhalb der gesetzten Antragsfrist ein schriftlicher Förderantrag vorliegt, aus 
dem hervorgeht, dass folgende Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Hierzu ist der von 
der Stadt Köln zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden und die darin 
genannten Anlagen beizufügen. Fördervoraussetzungen sind: 
 
 Der Antragsteller ist antragsberechtigt.  
 Der Antrag liegt vollständig vor.  
 Der Antrag bezieht sich auf eine in diesem Förderprogramm dargelegte 
Fördermaßnahme. 
 Die Maßnahme wird nicht bereits durch anderweitige Zuschussmittel gefördert  
 Der Eigenanteil ist in der notwendigen Höhe vorhanden.  
 Der ausgewiesene Zuschussbedarf liegt zwischen 8.000,00 € und 30.000,00 €.  
 Die jeweiligen Maßnahmen beginnen frühestens nach der Antragstellung und 
enden spätestens am 31.12. des laufenden Haushalsjahres. 
 
Können gestellte Förderanträge nicht oder nicht vollständig aus dem vorhandenen 
Förderbudget berücksichtigt werden, wird ein Ranking der förderfähigen Anträge 
durchgeführt. Dabei werden folgende Kriterien angewendet: 
 
1. Priorität (30 %)  
Plausibilität der Bedarfsbegründung  
 
2. Priorität (30 %)  
Relevanz des Vorhabens zur Realisierung der angestrebten Förderziele bzw. 
Bedeutung des Outputs des Vorhabens für die Kreativbranche
 
3. Priorität (20 %)  
Maßnahmen mit Innovationscharakter bzw. Anschubmaßnahmen werden im Hinblick 
auf die Wirtschaftlichkeit vorrangig berücksichtigt. Sofern eine Maßnahme in den 
Folgejahren Nachfolgekosten verursacht oder Organisationsaufwand bedeutet, muss 
die Deckung des damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Aufwands 
bereits bei der Antragstellung gewährleistet sein. Wie die Gewährleistung 
sichergestellt wird, muss im Antrag dargestellt werden. 
 
4. Priorität (20 %)  
Bewertung der Maßnahme in Bezug auf Nachhaltigkeit und Klima-/ Umweltschutz 
(Erreichen von Klimaschutzzielen, Langlebigkeit, Energieeffizienz, Schadstofffreiheit).

Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. 
 
 
 
 
Ihre Ansprechpartnerin:  
 
Stabsstelle Wirtschaftsförderung  
Daniela Scherhag-Godlinski  
Tel: 0221/221-26123  
E-Mail: stabsstelle-wirtschaftsfoerderung@stadt-koeln.de

Beratungsverlauf (1)

26.08.2025 Wirtschaftsausschuss
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2349/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.08.2025
Erstellt
23.07.2025 09:56