2349/2025
Freigabe der Haushaltmittel für die Förderung von Projekten der Kreativwirtschaft, Haushaltsjahr 2025
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/IX/3 Vorlagen-Nummer 2349/2025 Freigabedatum 14.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe der Haushaltmittel für die Förderung von Projekten der Kreativwirtschaft, Haushaltsjahr 2025 Beschlussorgan Wirtschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Wirtschaftsausschluss beschließt das in Anlage 1 beigefügte Förderkonzept als Basis zur Ausschreibung der Fördermittel für die Projekte der Medien- und Kreativwirtschaft, erteilt die Freigabe der im Teilergebnisplan der Stabsstelle Wirtschaftsförderung in der Produktgruppe 1501- Wirtschaft und Tourismus, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, dafür ver- anschlagten Mittel in Höhe von 45.000,- € und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Förderentscheidungen. Wirtschaftsausschuss 26.08.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 55.762,34 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind im Teilergebnisplan der Stabsstelle Wirtschaftsförderung in der Produktgruppe 1501 - Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15 –Transferaufwen- dungen, zur Förderung von Projekten der Kreativwirtschaft aus Erträgen der Kulturförderab- gabe 45.000,- € für das Jahr 2025 veranschlagt, die im Rahmen des politischen Verände- rungsnachweises zugesetzt wurden. Im Rahmen der Erläuterungen zum Haushaltsplan ist festgelegt worden, dass die Freigabe der Mittel durch den Fachausschuss zu erfolgen hat. Des Weiteren stehen im Haushaltplan aus der Budgetvorgabe weitere Mittel in Höhe von 10.762,34 € für denselben Verwendungszweck ohne Freigabevorbehalt zur Verfügung. Die Gesamtsumme in Höhe von 55.762,34 € soll entsprechend den städtischen Förderrichtlinien auf der Basis eines Förderkonzepts ausgeschrieben werden. In dem beigefügten Förderkonzept sind die Förderkriterien für Projekte der Kreativwirtschaft für das Jahr 2025 ff dargestellt. Der Fokus lag bei der Entwicklung des Förderkonzepts entgegen der bisherigen Praxis, über- wiegend Projekte aus den Bereichen Design, Gaming und Medien zu fördern, auf einer Öff- nung für sämtliche Teilmärkte der Kreativwirtschaft. Aufgrund der Notwendigkeit, Doppelförde- rungen zu vermeiden, ist eine inhaltliche Abgrenzung zu Projekten aus dem Kulturbereich er- folgt. 3 Vor dem Hintergrund, dass die Förderungen nicht nur auf die Ziele das eigenen Unterneh- mens der Antragsteller einzahlen sollen, ist ausschließlich die Förderung von Projekten, die einen ganzheitlichen Ansatz zur Verbesserung des Ökosystems verfolgen, förderfähig. Die Mittel wurden im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zum Haushalt 2025/2026 für die Stärkung der Wirtschaft zugesetzt. Um Köln als vitalen Standort der Kreativ- wirtschaft in Köln zu sichern und weiter auszubauen, ist die Umsetzung der Maßnahme zwin- gend gefordert. Perspektivisch würde eine Einstellung der Förderung dazu führen, dass der Wirtschaftsstandort Köln den Wettbewerbsvorteil, den ein lebendige Kreativszene bietet, ver- liert. Eine solche Entwicklung steht konträr zur städtischen Interessenslage, da damit auch Verluste bei den Gewerbesteuereinnahmen einhergehen. Die Umsetzung der Maßnahme wurde im Hinblick auf die erteilten Auflagen der Bezirksregie- rung zur Genehmigung der Bezirksregierung zum Haushalts 2025/26 kritisch geprüft und fand entsprechend Berücksichtigung. Begründung der Dringlichkeit Vor dem Hintergrund, dass eine Ausschreibung der Fördermittel noch im Jahr 2025 erfolgen soll und die Projektträge noch Zeit für eine Realisierung der Projekte benötigen, ist eine Ver- abschiedung des Förderkonzepts und eine Freigabe der unter dem Freigabevorbehalt stehen- den Mittel in Höhe von 45.000,- € möglichst zeitnah erforderlich.
Anlage 1: Förderprogramm Kreativwirtschaft
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Konzept zur Förderung der Kreativwirtschaft in Köln 1. Förderziele Die Stadt Köln betrachtet die Kreativwirtschaft als einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor. Neben ihrer Bedeutung als eigenständige Branche mit einer geschätzten Anzahl von ca. 60.000 Arbeitsplätzen auf dem Kölner Stadtgebiet hat sie insbesondere wirtschaftliches Gewicht durch ihre Fähigkeit, Impulsgeber und Innovationstreiber für etliche weitere Wirtschaftszweige zu sein. Die Kreativwirtschaft ist zudem ein relevanter Faktor bei der Positionierung der Stadt Köln im bundesweiten Städtevergleich. Ihr kommt eine hohe Bedeutung in der Außendarstellung der Stadt Köln, beispielweise als Standort für Messen, Festivals und Kongresse, aber auch als attraktives Angebot im touristischen Bereich, zu. Trotz dieser hohen wirtschaftlichen Bedeutung haben es Unternehmen - insbesondere in der Gründungsphase – aber schwer, sich am Markt zu behaupten. Die Folge sind nicht selten prekäre Arbeitsverhältnisse und eine ständig drohende Insolvenzgefahr. Gründe dafür sind u. a., dass in der Kreativwirtschaft häufig immaterielle Wirtschaftsgüter erschaffen werden oder der Innovationsgehalt eines Vorhabens für die Wirtschaft oder die Gesellschaft nicht immer sofort erkennbar ist. Zudem ist die technische Entwicklung im Bereich der Kreativwirtschaft, insbesondere durch Digitalisierung und KI, von einem hohen Tempo geprägt. Dieser Herausforderung müssen sich Unternehmen, die am Markt weiterhin bestehen wollen, stellen. Das nachfolgende Förderprogramm soll daher dazu beitragen, die Kreativschaffenden in Köln in ihrer Entwicklung zu fördern und neue Akteure und Unternehmen für den Standort Köln zu gewinnen. Die Förderung ist dabei nicht auf Projekte oder Maßnahmen, die auf das eigene Unternehmen einzahlen, sondern auf Vorhaben, die die Weiterentwicklung bzw. die Vermarktung/ die Präsentation der Kreativwirtschaft oder mindestens einer ihrer einzelnen Märkte in ihrer Gesamtheit fördern und so die Weiterentwicklung des bestehenden Ökosystems fortsetzen. 2. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: Zusammenschlüsse von (Einzel-)Unternehmen, Verbände, Gruppen/Initiativen Der Antragsteller muss seinen Sitz in Köln haben. Davon kann abgewichen werden, sofern das Vorhaben schwerpunktmäßig im Kölner Stadtgebiet durchgeführt wird. Der Antragsteller muss in einem oder mehreren der zwölf Teilmärkte der Kreativwirtschaft (Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Künste, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Pressemarkt, Werbemarkt, Software/Gamesindustrie, Sonstige) tätig sein und darin primär erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgen. 3. Förderfähige Vorhaben Gefördert werden Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte (im Folgenden als Vorhaben bezeichnet), die folgende Voraussetzungen erfüllen: die den Zweck der Präsentation/der Darstellung, der Vermarktung oder der Erschließung von neuen Zielgruppen der Kreativbranche in Köln in ihrer Gesamtheit oder mindestens einer ihrer zwölf Teilmärkte verfolgt oder die im besonderen Maße den Kreativwirtschaftsstandort Köln bewirbt oder die Weiterentwicklung der Kreativbranche in Köln in ihrer Gesamtheit oder mindestens einem ihrer zwölf Teilmärkte, beispielsweise durch Vernetzung, Austausch oder der Verleihung von Auszeichnungen, vorantreibt Gefördert werden die mit der Durchführung solcher Vorhaben entstehenden Personal- und Sachkosten. Vorhaben, die ausschließlich der reinen Grundlagenerstellung dienen (beispielsweise Studien oder Konzepte) sind nicht förderfähig. Honorare für Management- oder Beratungsleitungen für einzelne Branchenakteure sind im Rahmen dieses Förderprogramm ebenso nicht zuwendungsfähig. Eine Förderung kann nur für Vorhaben beantragt werden, bei denen der Fokus auf dem erwerbswirtschaftlichen Kreativbereich liegt. Die Förderung von Kulturprojekten bzw. -veranstaltungen sowie darauf sich beziehende Vorhaben können nicht berücksichtigt werden. Vorhaben, die bereits im Rahmen anderer Förderprogrammen der Stadt Köln oder der Köln Business durch eine Förderung/ein Sponsoring unterstützt werden, sind von einer Förderung ausgeschlossen. 4. Finanzierungsart, Finanzierungshöhe, Eigenanteil Die Förderung wird in Form der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt, um eine wirtschaftliche Mittelverwendung zu gewährleisten. Der Förderbedarf muss mindestens 5.000,- € betragen und darf 10.000,- € nicht überschreiten. Vorhaben, deren Förderbedarfe unter bzw. über diesem Schwellenwert liegen, werden nicht berücksichtigt. Der Eigenanteil muss mindesten 20 Prozent der zuwendungsfähigen kalkulierten Gesamtkosten betragen. Der Eigenanteil kann nicht durch Eigenleistung des Zuschussnehmers ersetzt werden. Antragsteller/innen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, sind nur die Nettokosten förderfähig (§15 USTG). 5. Höchstgrenze für die Geltendmachung eigener Kosten des Antragstellers (Organisationskosten) Die Geltendmachung von Personal- und Betriebskosten für die Organisation bzw. weiter Teilaufgaben des Projekts durch den Antragsteller ist entsprechend anteilig für das Projekt möglich. Der Antragsteller kann für die eigene Arbeitsleistung bzw. die seiner Mitarbeiter und seine eigenen Betriebs- und Sachkostenkosten (beispielsweise Büromiete, Telefon, Büromaterial, Porto etc.) maximal einen Anteil von 25 Prozent an den Gesamtkosten des Projekts geltend machen. Sofern der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist, sind die Netto-Gesamtkosten maßgebend. Eine weitergehende Anerkennung von eigenen Kosten ist nicht möglich. 6. Verfahren Über die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des vorliegenden Förderprogramms entscheidet das Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach pflichtgemäßem Ermessen. Voraussetzung ist, dass innerhalb der gesetzten Antragsfrist ein schriftlicher Förderantrag vorliegt, aus dem hervorgeht, dass folgende Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Hierzu ist der von der Stadt Köln zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden und die darin genannten Anlagen beizufügen. Fördervoraussetzungen sind: Der Antragsteller ist antragsberechtigt. Der Antrag liegt vollständig vor. Der Antrag bezieht sich auf eine in diesem Förderprogramm dargelegte Fördermaßnahme. Die Maßnahme wird nicht bereits durch anderweitige Zuschussmittel gefördert Der Eigenanteil ist in der notwendigen Höhe vorhanden. Der ausgewiesene Zuschussbedarf liegt zwischen 8.000,00 € und 30.000,00 €. Die jeweiligen Maßnahmen beginnen frühestens nach der Antragstellung und enden spätestens am 31.12. des laufenden Haushalsjahres. Können gestellte Förderanträge nicht oder nicht vollständig aus dem vorhandenen Förderbudget berücksichtigt werden, wird ein Ranking der förderfähigen Anträge durchgeführt. Dabei werden folgende Kriterien angewendet: 1. Priorität (30 %) Plausibilität der Bedarfsbegründung 2. Priorität (30 %) Relevanz des Vorhabens zur Realisierung der angestrebten Förderziele bzw. Bedeutung des Outputs des Vorhabens für die Kreativbranche 3. Priorität (20 %) Maßnahmen mit Innovationscharakter bzw. Anschubmaßnahmen werden im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit vorrangig berücksichtigt. Sofern eine Maßnahme in den Folgejahren Nachfolgekosten verursacht oder Organisationsaufwand bedeutet, muss die Deckung des damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Aufwands bereits bei der Antragstellung gewährleistet sein. Wie die Gewährleistung sichergestellt wird, muss im Antrag dargestellt werden. 4. Priorität (20 %) Bewertung der Maßnahme in Bezug auf Nachhaltigkeit und Klima-/ Umweltschutz (Erreichen von Klimaschutzzielen, Langlebigkeit, Energieeffizienz, Schadstofffreiheit). Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Ihre Ansprechpartnerin: Stabsstelle Wirtschaftsförderung Daniela Scherhag-Godlinski Tel: 0221/221-26123 E-Mail: stabsstelle-wirtschaftsfoerderung@stadt-koeln.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2349/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.08.2025
- Erstellt
- 23.07.2025 09:56