AN/0574/2023
Finanzierung Deutschlandticket
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Die LINKE FDP-Fraktion Volt-Fraktion EM Gabriel EM Zimmermann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.03.2023 AN/0574/2023 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 23.03.2023 Finanzierung Deutschlandticket Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Rates am 23.03.2023 aufzunehmen. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln fordert die Landes- und Bundesregierung auf, dass die kommunalen Belastungen, die durch die Einführung des Deutschland-Tickets entstehen durch eine aus- kömmliche Finanzierung des kommunalen ÖPNV-Angebots ausgeglichen werden und die dauerhafte Finanzierung des Deutschlandtickets auch über 2025 hinaus sichergestellt wird. Zudem fordert der Rat der Stadt Köln die Landes- und Bundesregierung auf, dass eine Betei- ligung der Kommunen bzw. kommunalen Verkehrsunternehmen an den weiteren Verhand- lungen entsprechend ihrer Betroffenheit gewährleistet wird. Hierzu gehören vor allem die folgenden Fragestellungen: - Einnahmeaufteilung - angemessene Berücksichtigung der kommunalen Aufgabenträger bei der Mittelvertei- lung - Preisfortentwicklung und Fortführung des Deutschlandtickets nach 2025 - weitergehender Finanzierungsbedarf Der Rat der Stadt Köln bittet gleichermaßen die Stadtverwaltung und die KVB AG, sich in den entsprechenden Gremien (Deutscher Städtetag, VDV etc) für die Beteiligung der Kom- - 2 - munen bzw. kommunalen Verkehrsunternehmen an den weiteren Verhandlungen einzuset- zen. Der Rat der Stadt Köln schließt sich darüber hinaus den Forderungen der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr zur nachhaltigen Finanzierung für einen zukunftsfähigen Nahverkehr an. Begründung: Mit der Einführung des Deutschlandtickets als Nachfolgeprodukt des erfolgreichen 9-Euro- Tickets haben sich der Bund und die Länder verpflichtet, 3 Mrd. Euro zum Ausgleich von Mindereinnahmen für die Jahre 2023 bis 2025 zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sind nach Paragraph 9 von den Ländern gemäß Absatz 5 einvernehmlich entsprechend der Ver- teilung der eingetretenen finanziellen Nachteile aus der besonderen Tarifmaßnahme umzu- verteilen. Per gesetzlicher Vorgabe ist für die tarifliche Umsetzung des Deutschlandtickets der Tarif bis zum Erlass entsprechender Regelungen durch die Aufgabenträger, längstens jedoch bis zum 30. September 2023 vorläufig anzuwenden. Der maßgebliche Ausgleich fi- nanzieller Nachteile entsprechend den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird von den Ländern beziehungsweise den zuständigen Behörden abgewickelt. Grundsätzlich verbleibt die Verantwortung für die Umsetzung der Tarifmaßnahme bei den Ländern bzw. bei den Aufgabenträgern. Neben der noch nicht sichergestellten Finanzierung über 2025 hinaus, steht zu befürchten, dass die kommunalen und städtischen Aufgabenträger bei den weiteren Entscheidungen nicht angemessen berücksichtig werden. Vor allem bei der Einnahmeaufteilung droht es zu Verwerfungen zwischen den Ländern, Verbünden und vor allem zwischen den Verkehrsun- ternehmen des SPNV und der kommunalen, bzw. städtischen Aufgabenträgern und Ver- kehrsunternehmen zu kommen. Schon für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) liegt NRW-weit in der Prognose für das Jahr 2023 ein Fehlbetrag in Höhe von ca. 395 Mio. Euro vor. Die bisher zugesagten Finanz- mittel des Bundes und des Landes (erhöhte und um drei Prozent dynamisierte Regionalisie- rungsmittel und Gelder aus dem Entlastungspaket des Landes, sog. „Strompreisbremse“) können diesen Fehlbetrag zwar kurzzeitig ausgleichen, sodass die NRW-Aufgabenträger vorbehaltlich der zugesagten Unterstützung für das Jahr 2023 ausgeglichene Haushalte ver- abschieden konnten. Allerdings reichen die Finanzmittel von Bund und Land nicht aus, um die Verkehre im Bestand längerfristig zu sichern, geschweige denn auszubauen. Allerdings bezieht sich der ermittelte Fehlbetrag alleine auf die Verkehre des SPNV. Für die ländlichen und städtischen Verkehre des ÖPNV besteht darüber hinaus ein ebenfalls grundsätzliches Problem. Nicht nur, dass auch der ländliche und städtische ÖPNV unter den gleichen kostentreibenden Rahmenbedingungen zu leiden hat, wie der SPNV, durch das 49 Euro Ticket entsteht trotz der durch Bund und Länder zugesagten 3 Mrd. EUR Ausgleichs- leistung zumindest ab 2024 ein weiteres Finanzierungsrisiko. So hat die KVB AG in einer ersten Risikomeldung ermittelt, dass im Jahr 2024 ein Fehlbetrag von knapp 20 Mio. Euro durch die Einführung des 49 Euro Tickets entstehen können. Ohne die nur bis 2025 zuge- sagten Ausgleichleistungen kann der Fehlbetrag sogar auf bis zu 83 Mio. Euro ansteigen. Begründung der Dringlichkeit: Da das Deutschlandticket zum 1. Mai an den Start gehen wird, sind die noch offenen Fragen bis zu diesem Zeitpunkt zu klären. Sowohl die nächste Sitzung des Rates am 16.05.2023 als auch die des Hauptausschusses am 17.04. sind zu spät, um die entsprechenden Fragestel- lungen zu erörtern. - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Christian Joisten SPD- Fraktionsvorsitzender gez. gez. gez. Michael Weisenstein LINKE- Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite FDP- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer gez. gez. Ngoc-Anh Gabriel Einzelmandatsträgerin KLIMA FREUNDE Thor Zimmermann Einzelmandatsträger GUT
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0574/2023
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
- Datum
- 23.03.2023
- Erstellt
- 23.03.2023 16:00