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AN/0574/2023

Finanzierung Deutschlandticket

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 23.03.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2023, TOP 3.1.10

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

5692 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Fraktion Die LINKE 
FDP-Fraktion 
Volt-Fraktion 
EM Gabriel 
EM Zimmermann 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.03.2023 
 
AN/0574/2023 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 23.03.2023 
 
Finanzierung Deutschlandticket 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Rates 
am 23.03.2023 aufzunehmen. 
 
 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln fordert die Landes- und Bundesregierung auf, dass die kommunalen 
Belastungen, die durch die Einführung des Deutschland-Tickets entstehen durch eine aus-
kömmliche Finanzierung des kommunalen ÖPNV-Angebots ausgeglichen werden und die 
dauerhafte Finanzierung des Deutschlandtickets auch über 2025 hinaus sichergestellt wird. 
 
Zudem fordert der Rat der Stadt Köln die Landes- und Bundesregierung auf, dass eine Betei-
ligung der Kommunen bzw. kommunalen Verkehrsunternehmen an den weiteren Verhand-
lungen entsprechend ihrer Betroffenheit gewährleistet wird. 
 
Hierzu gehören vor allem die folgenden Fragestellungen: 
- Einnahmeaufteilung 
- angemessene Berücksichtigung der kommunalen Aufgabenträger bei der Mittelvertei-
lung 
- Preisfortentwicklung und Fortführung des Deutschlandtickets nach 2025 
- weitergehender Finanzierungsbedarf 
 
Der Rat der Stadt Köln bittet gleichermaßen die Stadtverwaltung und die KVB AG, sich in 
den entsprechenden Gremien (Deutscher Städtetag, VDV etc) für die Beteiligung der Kom-

- 2 - 
 
munen bzw. kommunalen Verkehrsunternehmen an den weiteren Verhandlungen einzuset-
zen. 
Der Rat der Stadt Köln schließt sich darüber hinaus den Forderungen der Aufgabenträger für 
den Schienenpersonennahverkehr zur nachhaltigen Finanzierung für einen zukunftsfähigen 
Nahverkehr an. 
 
 
Begründung: 
Mit der Einführung des Deutschlandtickets als Nachfolgeprodukt des erfolgreichen 9-Euro-
Tickets haben sich der Bund und die Länder verpflichtet, 3 Mrd. Euro zum Ausgleich von 
Mindereinnahmen für die Jahre 2023 bis 2025 zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sind 
nach Paragraph 9 von den Ländern gemäß Absatz 5 einvernehmlich entsprechend der Ver-
teilung der eingetretenen finanziellen Nachteile aus der besonderen Tarifmaßnahme umzu-
verteilen. Per gesetzlicher Vorgabe ist für die tarifliche Umsetzung des Deutschlandtickets 
der Tarif bis zum Erlass entsprechender Regelungen durch die Aufgabenträger, längstens 
jedoch bis zum 30. September 2023 vorläufig anzuwenden. Der maßgebliche Ausgleich fi-
nanzieller Nachteile entsprechend den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird 
von den Ländern beziehungsweise den zuständigen Behörden abgewickelt. Grundsätzlich 
verbleibt die Verantwortung für die Umsetzung der Tarifmaßnahme bei den Ländern bzw. bei 
den Aufgabenträgern. 
 
Neben der noch nicht sichergestellten Finanzierung über 2025 hinaus, steht zu befürchten, 
dass die kommunalen und städtischen Aufgabenträger bei den weiteren Entscheidungen 
nicht angemessen berücksichtig werden. Vor allem bei der Einnahmeaufteilung droht es zu 
Verwerfungen zwischen den Ländern, Verbünden und vor allem zwischen den Verkehrsun-
ternehmen des SPNV und der kommunalen, bzw. städtischen Aufgabenträgern und Ver-
kehrsunternehmen zu kommen. 
 
Schon für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) liegt NRW-weit in der Prognose für das 
Jahr 2023 ein Fehlbetrag in Höhe von ca. 395 Mio. Euro vor. Die bisher zugesagten Finanz-
mittel des Bundes und des Landes (erhöhte und um drei Prozent dynamisierte Regionalisie-
rungsmittel und Gelder aus dem Entlastungspaket des Landes, sog. „Strompreisbremse“) 
können diesen Fehlbetrag zwar kurzzeitig ausgleichen, sodass die NRW-Aufgabenträger 
vorbehaltlich der zugesagten Unterstützung für das Jahr 2023 ausgeglichene Haushalte ver-
abschieden konnten. Allerdings reichen die Finanzmittel von Bund und Land nicht aus, um 
die Verkehre im Bestand längerfristig zu sichern, geschweige denn auszubauen. Allerdings 
bezieht sich der ermittelte Fehlbetrag alleine auf die Verkehre des SPNV. 
 
Für die ländlichen und städtischen Verkehre des ÖPNV besteht darüber hinaus ein ebenfalls 
grundsätzliches Problem. Nicht nur, dass auch der ländliche und städtische ÖPNV unter den 
gleichen kostentreibenden Rahmenbedingungen zu leiden hat, wie der SPNV, durch das 49 
Euro Ticket entsteht trotz der durch Bund und Länder zugesagten 3 Mrd. EUR Ausgleichs-
leistung zumindest ab 2024 ein weiteres Finanzierungsrisiko. So hat die KVB AG in einer 
ersten Risikomeldung ermittelt, dass im Jahr 2024 ein Fehlbetrag von knapp 20 Mio. Euro 
durch die Einführung des 49 Euro Tickets entstehen können. Ohne die nur bis 2025 zuge-
sagten Ausgleichleistungen kann der Fehlbetrag sogar auf bis zu 83 Mio. Euro ansteigen. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Da das Deutschlandticket zum 1. Mai an den Start gehen wird, sind die noch offenen Fragen 
bis zu diesem Zeitpunkt zu klären. Sowohl die nächste Sitzung des Rates am 16.05.2023 als 
auch die des Hauptausschusses am 17.04. sind zu spät, um die entsprechenden Fragestel-
lungen zu erörtern.

- 3 - 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne- 
Fraktionsgeschäftsführer 
 
Niklas Kienitz 
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Christian Joisten 
SPD- 
Fraktionsvorsitzender 
gez. gez. gez. 
Michael Weisenstein 
LINKE- 
Fraktionsgeschäftsführer 
 
Ulrich Breite 
FDP- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller  
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer 
gez. gez.  
Ngoc-Anh 
Gabriel 
Einzelmandatsträgerin 
KLIMA FREUNDE 
Thor Zimmermann 
Einzelmandatsträger 
GUT

Beratungsverlauf (1)

23.03.2023 Rat
TOP 3.1.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0574/2023
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
23.03.2023
Erstellt
23.03.2023 16:00