Mandari Insight

AN/1064/2023

Öffnung Sürther Feldallee spätestens zum Schuljahresbeginn 2024/25

Antrag nach § 3 BV2 (CDU) 22.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 05.06.2023, TOP 8.1.2

B-Plan Sürther Feld Nr. 71380.03 - 2009-04-29

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Ansehen

Antrag nach § 3 (CDU BV2)

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Ansehen

B-Plan Sürther Feld Nr. 71380.03 - 2009-04-29

16642 Zeichen

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 Parkanlage-
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1238

Zeichenerklärung

Es wird bescheinigt, daß diese Planun- Für den Planentwurf Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat am Die Planaufstellung und die öffentliche Der Planentwurf hat in der Zeit

unterlage den Bestimmungen des Stadtplanungsamt 26.11.2007 nach $ 3 Abs. 1 BauGB Auslegung des Planentwurfes nach vom 08.03.2007 bis 10.04.2007
$ 1 Abs.2 Planz. V 90 entspricht. gez. A.L. Müller stattgefunden. $ 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung ist nach $ 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung j Straßenbegrenzungslinie
(Stand Februar 2004  ) REPAIR vom Stadtentwicklungsausschuss öffentlich ausgelegen. Planung geschlossene Bauweise = auch gegenüber Verkehrsflächen
Par Pr ü am 14.11.2006 beschlossen FE offene Bauweise besonderer Zweckbestimmung
Amt für Liegenschaften, Vermessung s " . . mE En Geltungsbereiches des | Verkehrsflächen
u. Kataster Köln, den 12.03.2007 Der Oberbürgermeister Bebauungsplanes nur Einzelhäuser zulässig
Vermessungsabteilung Stadtplanungsamt

Im Auftrag
gez. Fedde

nur Doppelhäuser zulässig

[ws | Kleinsiediungsgebiet

Dezernat VI WTRUADEEN  \
£ 023, N Reines Wohngebiet

Stadtentwicklung, Planen und Bauen öffentl. Parkflächen

gez. Schnitzlein

gez. von Dreusche nur Hausgruppen zulässig

YZ leeren
ER FUS / gez. Moritz Allgemeines Wohngebiet

\ £ nur Einzel- und Doppel-
häuser zulässig

SD Satteldach

’ Stellvetr. Bezirksbürgermeister/innen “nn 7 StelverVorsitzende
Beigeordneter ETW

Köln, den 04.05.2007 Köln, den 21.05.2007 Köln, den 01.06.2007

städtischer Vermessungsdirektor Besonderes Wohngebiet

Dorfgebiet

Köln, den 26.04.2007 Köln, den 16.04.2007

Mischgebiet

[MIR ] Komgobi

Gewerbegebiet

[6 ] Industriegebiet

Sondergebiet

Flachdach für Ablagerungen

Der Planentwurf hat in der Zeit
vom 30.07.2008. bis 29.08.2008

gemäß $ 3 Abs.2 BauGB mit Begründung
emeut öffentlich ausgelegen.

Der Planentwurf ist nach $ 4 a Abs. 3
BauGB in Anwendung des vereinfachten
Verfahrens nach $ 13 BauGB durch Be-

schluss des Ratesam 26,03,09
geändert worden.

Die erneute öffentliche Auslegung des
Planentwurfes nach $ 3 Abs.2 BauGB
ist vom Stadtentwicklungsausschuss
am 08.05.2008 beschlossen worden.

——>  Hauptfirstrichtung
Baulinie

Dieser Bebauungsplan ist vom Rat in
seiner Sitzung am 2€.03.0 9
nach $ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit
Begründung nach $ 9 Abs. 8 BauGB be-
schlossen worden

Die ortsübliche Bekanntmachung über die
Genehmigung / den Beschluss des Bebau-
ungsplanes durch den Rat einschließlich
des Hinweises nach $ 10 Abs. 3 BauGB
istam 29.04.2009 erfolgt.

Trafostation

= — —  Baugrenze

Grenzen zw. verschiedenen
en... Nutzungen sowie zw. Maßen
baulicher Nutzung

0—0—-# Grenze zwischen Nutzungsarten

öffentl. Grünfläche

private Grünfläche

GRZ Grundflächenzahl

Wald

zwingend
z.B. V/IIl Höchst- u. Mindestgrenze

} ‚ ) Flächen für den Gemeinbedarf
Köln, den 21.07.2008 Köln, den 01.09.2008 2 Ü J ) a ET] sowie für Sport- und Spielanlagen

de

.

1.

Pr

Verkehrsflächen besonderer
VIA Zweckbestimmung
E

Ein- und Ausfahrtsbereich
Bereiche ohne Ein- u. Ausfahrt

Fläche für Versorgungsanlagen

‚oder für die Verwertung oder
L_] Beseitigung von Abwasser oder

festen Abfallstoffen sowie

Fläche für die Landwirtschaft

Der Oberbürgermeister (ITS ) Rp 2 _
Siadiolenungsennt kr 2) RER ı GFZ __Geschoßflächenzahl [st] steiplätze . Sronzo der ner
\ an 1 Im Auftrag er A. / Ari JeE) %) Y/h Baumassönzehl | Ga | Garagen Uengrenzung von Achern für PRO Grenze der Wasserschutzzone
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N ? Am gez. Fedde * Sy +) / e NIS : 5/ ıY z.B.lll ZN eV Ongemcrene | GGa, Gemeinschaftsgaragen von Nur und Landschaft Fläche für Bahnanlagen
XS ya Stellver. Vorsitzende Ss — IT Oberbürgermeister vg : berbürgermeister u sigrenze | TGaj Tiefgaragen Filichen für besondere Anlagen

ET zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Anschluss siehe Blatt 2

Hinweise

Innerhalb der Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes
bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preußischen Fluchtliniengesetzes von 1875, des
Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, des Bundesbaugesetzes und des Baugesetzbuches
(BauGB) treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Planes außer Kraft.

. Es gilt das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBL. | S. 2414).

. Es gilt die Baunutzungsverordnung - BauNVO - in der Fassung der Bekanntmachung vom

23.01.1990 (Bundesgesetzblatt 1990 I S. 132).

. Der zeichnerischen Ausarbeitung des Bebauungsplanes liegt die Planzeichenverordnung

(PlanzV 90) vom 18.12.1990 (Bundesgesetzblatt 1991 | S. 58) zugrunde.

. Innerhalb des Plangebietes ist mit Bombenblindgängern bzw. Kampfmitteln zu rechnen. Vor

Aufnahme von Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen ist der Kampfmittelräumdienst bei der
Bezirksregierung Köln einzuschalten.

. Das anfallende Niederschlagswasser ist dezentral zu versickern.

. Das Profil der festgesetzten Verkehrsflächen einschließlich der Baumstandorte im Bereich

des Bebauungsplanes ist nur zur Information vermerkt.

. Berücksichtigung möglicher Verbotstatbestände im Zusammenhang des Artenschutzes gem.

$ 42 Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG)

Anhand konkreter Anhaltspunkte sind zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über den
Bebauungsplanes Verbotstatbestände gem. $ 42 BNatSchG zu erwarten, beispielsweise im
Bereich der geplanten Busspur auf Teilen des Grundstücks der Gemarkung Rondorf, Flur 18,
Flurstück 197. Die Kompensation des hier genannten artenschutzrechtlichen Eingriffs kann
durch eine entsprechende Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen M 1,M 4 undM 8
realisiert werden.

. Die Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen erfolgt gemäß den Grundsätzen zur

gestalterischen Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die in der Anlage zur
Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach $ 135 a bis 135c BauGB
festgelegt sind. Die betreffenden Grundsätze (Qualitätsmerkmale) sind als Kürzel mit der
Festsetzung gekennzeichnet.

10.Die dargestellten Ausgleichsmaßnahmen haben eine Flächengröße von ca. 18,2 ha.

Hiervon werden ca. 16 ha Ausgleichsfläche den entsprechenden Eingriffen im Plangebiet
zugeordnet.

Textliche Festsetzungen

Ausschluss von Nutzungen:

Gemäß $ 1 Abs. 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind die im allgemeinen Wohngebiet
(WA und WA*) ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige
nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und
Tankstellen nicht zulässig.

. Gemäß $ 1 Abs. 5 BauNVO sind im WA und im WA* die allgemein zulässigen nicht störenden

Handwerksbetriebe nicht zulässig.

. Gemäß $ 1 Abs. 6 BauNVO sind die im reinen Wohngebiet (WR) ausnahmsweise zulässigen

Nutzungen nicht zulässig.

Gebäudehöhe:

Gemäß $ 16 Abs. 5 BauNVO ist die Grundfläche des vierten Vollgeschosses im WA (gepl.
Geschosswohnungsbau) wie folgt zu bebauen: Im WA* darf die Grundfläche des vierten
Vollgeschosses 75 % der Grundfläche des darunterliegenden Vollgeschosses nicht
überschreiten. Dabei ist das oberste innerhalb der zulässigen Wandhöhe errichtete Geschoss
an mindestens zwei Gebäudeseiten mit einem Rücksprung von 2 m auszuführen. Von der
Verpflichtung des Zurückspringens sind Treppenhäuser und Fahrstuhlüberfahrten
ausgenommen.

. Gemäß 8 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO wird für die eingeschossige Bebauung eine max.

Traufhöhe von 3,80 m, für die Il-geschossige Bebauung eine max. Traufhöhe von 6,50 m und
für die Ill bzw. IV-geschossige Bebauung eine max. Gebäudehöhe (Oberkante Dachhaut) von
13,50 m festgesetzt.

Unterer Bezugspunkt ist jeweils die mittlere Höhenlage der an das Baugrundstück
angrenzenden Verkehrsfläche (gemessen an der Straßenbegrenzungslinie. Grenzen
Grundstücke an mehrere Verkehrsflächen, ist aus den einzelnen Bezugspunkten der
entsprechende Mittelwert zu bilden.

Im Bereich der festgesetzten Ill bzw. IV-geschossigen Bebauung darf die max. Gebäudehöhe
durch technische Anlagen wie z. B. Antennen, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie
und/oder Fotovoltaik, Fahrstuhlüberfahrten, Lüftungsanlagen oder Treppenhäuser
überschritten werden. Dabei bemisst sich das zulässige Maß der Überschreitung nach dem
Abstand der Anlage zur äußeren Gebäudefassade.

Lärmschutz:

Gemäß $ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend den in
der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen an den Außenbauteilen von
Aufenthaltsräumen nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau/Ausgabe Nov. 1998) zu treffen.
Hierbei ist die Belüftung von Schlaf- und Kinderzimmern durch schallgedämmte
Lüftungseinrichtungen ab dem Lärmpegelbereich IV oder durch gleichwertige Maßnahmen
sicher zu stellen.

. Die Minderung der festgesetzten Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zulässig, sofern im

Baugenehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung der Nachweis
erbracht wird, dass die Innenpegel gemäß DIN 4109 eingehalten werden.

. Die Lärmschutzanlage im westlichen Bereich der Fläche für Sportanlagen besteht aus einer

9,00 m hohen Wall-Wand-Kombination. Als Bezugsgröße wird - bezogen auf das
Straßenniveau der Sürther Straße - ein Bezugspunkt von 50,00 m üNN festgesetzt. Im
östlichen Bereich der Fläche für Sportanlagen besteht die Lärmschutzanlage aus einem 6,50
m hohen Lärmschutzwall. Die Höhenlage der Sportplatzflächen (Fußballspielfeld und
Kampfbahn) wird mit 48,50m üNN festgesetzt.

. Die festgesetzte Schallschutzwand nördlich der Straße „Am Feldrain" ist mit einem bewerteten

Schalldämmaß von mindestens 25 dB zu errichten. Die Schallschutzwand ist zur Straßenseite
hin hoch absorbierend auszuführen.

3

zB |-
-—

OIC] Mit Geh-, Fahr- und Leitungs-

= —>- - Lärmpegelbereiche = LPB
CC] rechten zu belastende Flächen vo

- Lärmschutzwand

bei schmalen Flächen

el Fläche zum Anpflanzen von
Bäumen und Sträuchern
Fläche mit Bindungen für
es Bepflanzungen und für die
Erhaltung von Bäumen und
Sträuchern

zBM1 - Ausgeleichmaßnahmen

(s. textl. Festsetzungen)

BauGB

[O) Baum zu erhalten

® Baum zu pflanzen
( Standort nachrichtlich )

Umgrenzung der Flächen, deren
Kaas} Böden erheblich mit umweltge-
fährdenden Stoffen belastet sind

WA’ - Fläche gem. $ 1a Abs.3 Satz 5

Ausgleichsmaßnahmen:

1. Ausgleichsmaßnahmen gem. $ 9 Abs. 1 Nr. 20, Abs. 1a BauGB im Bereich öffentlicher

D

w@

Grünflächen gem. & 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB

Ausgleich M 1
Langgraswiese (60%) mit vereinzelten Strauchgruppen (10%) und Einzelbäumen (30%)
Standard / Maßnahme: EA 31 (60%); BB 1 (10%); BF 31 (30%)

Ausgleich M2
Langgraswiese (70%) mit Einzelbäumen und Baumgruppen (30%)
Standard / Maßnahme: EA 31 (70%); BF 31 (30%)

Ausgleich M3
Langgraswiese (70%) mit Einzelbäumen und Baumgruppen (30%)
Standard / Maßnahme: EA 31 (70%); BF 31 (30%)

Ausgleich M4
Langgraswiese (80%) mit vereinzelten Strauchgruppen (10%) und Einzelbäumen (10%)
Standard / Maßnahme: EA 31 (80%); BB 1 (10%); BF 31 (10%)

Ausgleich M5
Baumreihe, standorttypisch (Eiche; Ergänzung der vorh. Baumreihe)
Standard / Maßnahme: BF 31

Ausgleich M6
Baumreihe, standorttypisch
Standard / Maßnahme: BF 31

Ausgleich M7
Langgraswiese (90%) mit Einzelbäumen (10%)
Standard / Maßnahme: EA 31 (90%); BF 31 (10%)

Ausgleichsmaßnahmen gem. $ 9 Abs. 1 Nr. 20, Abs. 1a BauGB im Bereich von Flächen für
die Forstwirtschaft gem. $ 9 Abs.1 Nr. 18 BauGB

Ausgleich M 8
Baumhecke bzw. Waldmantel
Standard / Maßnahme: BD 51

Ausgleich M9

Laubholzwald aus standortheimischen Laubbaumarten

(Anlage durch Trupp- bzw. Initialpflanzung und kontrollierter Sukzession; Anteil > 50%)
. Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen gem. $ 9 Abs. 1a BauGB

Gem. $ 9 Abs. 1a BauGB werden die Ausgleichsflächen den Flächen zugeordnet, auf denen
im Geltungsbereich des Bebauungsplans ein Eingriff ermöglicht wird.

- Für den Eingriff der Wohnbebauung (I-II Geschosse) ist je m? zulässiger Grundfläche (gem.
& 19 Abs. 2 BauNVO) 0,97 m? Ausgleichsfläche zugeordnet.

- Für den Eingriff der Wohnbebauung (IlI-VI Geschosse) ist je m? zulässiger Grundfläche
(gem. & 19 Abs. 2 BauNVO) 1,28 m? Ausgleichsfläche zugeordnet.

- Für den Eingriff des Gemeinbedarfs ist je m? zulässiger Grundfläche (gem. $ 19 Abs. 2
BauNVO) 0,69 m? Ausgleichsfläche zugeordnet.

- Für den Eingriff der Äußeren Erschließung (Hammerschmidtstraße, Am Feldrain) ist je m?
festgesetzter Verkehrsfläche 0,53 m? Ausgleichsfläche zugeordnet..

- Für den Eingriff der Inneren Erschließung (Eygelhovener Str. und Grüner Weg) ist je m?
festgesetzter Verkehrsfläche 0,59 m? Ausgleichsfläche zugeordnet.

- Für den Eingriff des Sportplatzes ist je m? versiegelter Fläche 0,65 m? Ausgleichsfläche
zugeordnet.

Begrünungsmaßnahmen:

1. Begrünungsmaßnahmen gem. 8 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB im Bereich öffentlicher Grünflächen

Maßnahme M 10

Parkanlage bestehend aus Scherrasen (70%), vereinzelten Strauchpflanzungen (10%) und
Einzelbäumen bzw. Baumgruppen (20%) u
Standard / Maßnahme: EA 31 (70%); BB 1 (10%); BF 41 (20%)

Maßnahme M 11 Alleeartige Baumreihe
Standard / Maßnahme: BF 31

. Begrünungsmaßnahmen gem. $& 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB im Bereich geplanter
Erschließungsflächen

Im geplanten Ausbaubereich der äußeren Erschließungsstraßen "Am Feldrain" und
"Hammerschmidtstraße" ist eine Baumreihe mit großkronigen Bäumen in einem
durchgehenden Grünstreifen zu pflanzen. Die Pflanzabstände betragen 20 bis 25 m. Die
Breite des Grünstreifens beträgt mind. 1,50 m.

Entlang der nordsüdlich verlaufenden Haupterschließungsstraße und entlang der östlichen
Verlängerung der Eygelshovener Straße ist eine alleeartige Baumreihe mit großkronigen
Bäumen zu pflanzen, welche lediglich durch die Seitenstraßen unterbrochen wird. Die
Pflanzabstände betragen 20 bis 25 m.

Standard / Maßnahme: BF 31; EA 31

. Begrünungsmaßnahmen gem. $ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB im Bereich von Stellplätzen

Im Bereich der Stellplatzanlagen ist pro 6 Stellplätze 1 Baum zu pflanzen.
Standard / Maßnahme: BF 31

Gestalterische Festsetzungen

Gemäß $ 9 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit & 86 Abs. 1 und 4 Bauordnung

N

ordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 werden folgende gestalterische

Festsetzungen getroffen:

1,

Gebäude sind mit gleichseitigem Satteldach und einer Dachneigung von 38° zu errichten.
Hiervon ausgenommen ist die II-geschossige Bebauung im Eckbereich Grüner Weg/Am
Feldrain (südöstlicher Baucluster) und im allgemeinen Wohngebiet (WA). Für diese
Bebauung sind ausschließlich Flachdächer mit max. 5° Dachneigung zulässig.

. Die Vorgärten der Grundstücke sind, soweit sie an eine Straße oder an einen
Erschließungsweg grenzen, mit Einfriedungen in Gestalt von Hecken und transparenten
Zäunen bis zu einer max. Höhe von 0,80 m über angrenzender Verkehrsfläche zu versehen.
Hausgärten sind, soweit sie an einer öffentlichen Grünfläche, Straße oder an einen
Erschließungsweg grenzen, mit Einfriedungen in Gestalt von Hecken und transparenten
Zäunen bis zu einer max. Höhe von 1,80 m zu versehen.

. In den Vorgärten - hierzu zählt bei Eckgrundstücken auch die zur Verkehrsfläche hin
orientierte Fläche des seitlichen Grenzabstandes - und in den Hausgärten sind Abgrabungen
nicht zulässig.

. Garagen sind nur in den überbaubaren Grundstücksflächen sowie in den seitlichen
Grenzabständen zulässig. Die Zufahrten vor Garagen benötigen eine Mindestaufstellfläche
von 6,00 m Länge.

Nachrichtliche Übernahmen

Gemäß $ 9 Abs. 6 BauGB werden folgende Festsetzungen nachrichtlich in den Bebauungsplan
übernommen:

Der gemäß $ 23 Landschaftsgesetz (LG) geschützte Landschaftsbestandteil (LB 2.18).

Die auf der Grundlage des $ 19 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Verordnung festgesetzte
Wasserschutzzone Ill A des Wasserwerkes Weißer Bogen.

Bebauungsplan
Nr.7 1380/03

Maßstab 1:1 000

Blatt 1

100 Meter

Der Oberbürgermeister

ED] Denkmaiscnutz

Flächen, die dem Landschafts-
schutz unterliegen

Baum
Bahngleise
Bordstein

vorhandene Gebäude

\
\

topografische Begrenzung

Flurstücksgrenze

Flurgrenze

vorhandene Höhenlage über NN
.

wa Zahl der Vollgeschosse
ausgebautes Dachgeschoss
sw « Dachform

Antrag nach § 3 (CDU BV2)

3606 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker  
Industriestr. 161  
- Haus 1 - Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1064/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.06.2023 
Öffnung Sürther Feldallee spätestens zum Schuljahresbeginn 2024/25 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen am 05. Juni 2023 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1. schnellstmöglich eine Öffnung des Verkehrs auf der Sürther Feldallee am Übergang vom 
2. zum 3. Bauabschnitt vorzunehmen, spätestens mit Beginn des Schuljahres 2024/25.  
 
2. folgende Rahmenbedingungen nach positiver Prüfung umzusetzen: 
- Tempo 30 (20, ggf. Schritttempo im Kreuzungsbereich mit dem Fuß-/Radweg) 
- Verbot für Fahrzeuge oberhalb 7,5 Tonnen, Ausnahme Linien- und Busverkehr 
- Anliegerverkehr 
- Vorrang des kreuzenden Rad- und Fußgängerverkehrs 
 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
3. das Abbiegen aus der Sürther Feldallee in den Feldrain in Richtung Weiß und das Gera-
deausfahren in den Grünen Weg freizugeben 
. 
Begründung: 
 
Die bisherige Beschlusslage der BV Rodenkirchen sieht eine  temporäre Sperrung der Sürther 
Feldallee (außer für Linienverkehr und Radverkehr) während der Baumaßnahmen im Sürther Feld 
vor. Darüber hinaus wurde in der Sitzung am 2. Mai 2022 beschlossen, das Abbiegen aus der 
Sürther Feldallee in den Feldrain in Richtung Weiß und das Geradeausfahren in den Grünen Weg 
zu unterbinden. 
 
Mit Hinweis auf bestehende Verkehrsprobleme wird gegen den Start des Gymnasiums Rondorf 
an der Eygelshovener Straße argumentiert. Diese werden durch die mit Auflagen beantragte Öff-
nung der Sürther Feldallee unter Wahrung der Sicherheitsbelange der Schülerinnen und Schüler 
entschärft.  
 
Gegen den Interimsstandort wird darüber hinaus mit der Verschiebung eines Nahversorgungs-
zentrums am Standort argumentiert. Durch die Freigabe des Linksabbieg ens aus der Sürther 
Feldallee in den Feldrain wird die Fahrt zu einem angrenzenden Versorger deutlich verkürzt, Um-
wegfahrten über die Sürther Straße mit den angrenzenden Schulen werden vermieden. Die Sicht 
an der Einmündung auf den ohnehin auf Tempo 30 reg lementierten Abschnitt der Straße Am 
Feldrain ist durch den erfolgten Abriss der Scheune erheblich verbessert. 
  
Der noch ausstehende Baustellenverkehr betrifft ab Ende 2023 ausschließlich die Bauten westlich 
und östlich der Sürther Feldallee, die noch in Bau befindlichen Mehrparteienhäuser an der Sürther 
Feldallee werden bis dahin bezugsfertig. Damit verlagert sich der stehende Baustellenverkehr in 
die Seitenachsen der Sürther Feldallee und führt zu deren Entlastung.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Schykowski    gez. Görtz

Beratungsverlauf (1)

05.06.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Industriestraße 161
  • Sürther Feldallee
  • Eygelshovener Straße
  • Sürther Straße
  • Hammerschmidtstraße
  • Grüner Weg
  • Am Feldrain

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Details

Aktenzeichen
AN/1064/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
Datum
22.05.2023
Erstellt
22.05.2023 13:15