AN/1064/2023
Öffnung Sürther Feldallee spätestens zum Schuljahresbeginn 2024/25
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B-Plan Sürther Feld Nr. 71380.03 - 2009-04-29
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+ LEO RRERERTR \ BSLEERERER VÄTER \ DEREK EEE I | ERS KAIEI RR FRFFLLLZ + || EEE OSEERRETTTERT || ERREGT TI PORKEREEEEER a: en GOLOILTETIENETEN CERR, EEE % ll KR 0008020802020202020802 ER 00000000 U EEE am 1 HM I \ [ J ‘Fläche für den Gemeinbedarf | -Schule/Jugendeinrichtung- | Re GRZ.0,6 GFZ1,2 , Sn TITIETIETVT ve | Mept | Rp | Tao [DT RG % — N \% Öffentliche Grünflä che % Ar Lärmschutzwall ) f ] WE Planstr, 4 (Typ c) Ba Ki Be A Er -Parkanlage- Öff. Grünfläche -Parkanlage - ZZ LZZBLT E "Parkanlage- nl | I | | \ LIN «x \ rent ug | li N k L) u Inmunann- I N IM N N f IT | \ Öffentliche x ar Parkanlage- weise landwirtschaftlicher \ Nutzung N N o N -Parkanlage- u + Ma ® M3 1238 Zeichenerklärung Es wird bescheinigt, daß diese Planun- Für den Planentwurf Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat am Die Planaufstellung und die öffentliche Der Planentwurf hat in der Zeit unterlage den Bestimmungen des Stadtplanungsamt 26.11.2007 nach $ 3 Abs. 1 BauGB Auslegung des Planentwurfes nach vom 08.03.2007 bis 10.04.2007 $ 1 Abs.2 Planz. V 90 entspricht. gez. A.L. Müller stattgefunden. $ 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung ist nach $ 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung j Straßenbegrenzungslinie (Stand Februar 2004 ) REPAIR vom Stadtentwicklungsausschuss öffentlich ausgelegen. Planung geschlossene Bauweise = auch gegenüber Verkehrsflächen Par Pr ü am 14.11.2006 beschlossen FE offene Bauweise besonderer Zweckbestimmung Amt für Liegenschaften, Vermessung s " . . mE En Geltungsbereiches des | Verkehrsflächen u. Kataster Köln, den 12.03.2007 Der Oberbürgermeister Bebauungsplanes nur Einzelhäuser zulässig Vermessungsabteilung Stadtplanungsamt Im Auftrag gez. Fedde nur Doppelhäuser zulässig [ws | Kleinsiediungsgebiet Dezernat VI WTRUADEEN \ £ 023, N Reines Wohngebiet Stadtentwicklung, Planen und Bauen öffentl. Parkflächen gez. Schnitzlein gez. von Dreusche nur Hausgruppen zulässig YZ leeren ER FUS / gez. Moritz Allgemeines Wohngebiet \ £ nur Einzel- und Doppel- häuser zulässig SD Satteldach ’ Stellvetr. Bezirksbürgermeister/innen “nn 7 StelverVorsitzende Beigeordneter ETW Köln, den 04.05.2007 Köln, den 21.05.2007 Köln, den 01.06.2007 städtischer Vermessungsdirektor Besonderes Wohngebiet Dorfgebiet Köln, den 26.04.2007 Köln, den 16.04.2007 Mischgebiet [MIR ] Komgobi Gewerbegebiet [6 ] Industriegebiet Sondergebiet Flachdach für Ablagerungen Der Planentwurf hat in der Zeit vom 30.07.2008. bis 29.08.2008 gemäß $ 3 Abs.2 BauGB mit Begründung emeut öffentlich ausgelegen. Der Planentwurf ist nach $ 4 a Abs. 3 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach $ 13 BauGB durch Be- schluss des Ratesam 26,03,09 geändert worden. Die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach $ 3 Abs.2 BauGB ist vom Stadtentwicklungsausschuss am 08.05.2008 beschlossen worden. ——> Hauptfirstrichtung Baulinie Dieser Bebauungsplan ist vom Rat in seiner Sitzung am 2€.03.0 9 nach $ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit Begründung nach $ 9 Abs. 8 BauGB be- schlossen worden Die ortsübliche Bekanntmachung über die Genehmigung / den Beschluss des Bebau- ungsplanes durch den Rat einschließlich des Hinweises nach $ 10 Abs. 3 BauGB istam 29.04.2009 erfolgt. Trafostation = — — Baugrenze Grenzen zw. verschiedenen en... Nutzungen sowie zw. Maßen baulicher Nutzung 0—0—-# Grenze zwischen Nutzungsarten öffentl. Grünfläche private Grünfläche GRZ Grundflächenzahl Wald zwingend z.B. V/IIl Höchst- u. Mindestgrenze } ‚ ) Flächen für den Gemeinbedarf Köln, den 21.07.2008 Köln, den 01.09.2008 2 Ü J ) a ET] sowie für Sport- und Spielanlagen de . 1. Pr Verkehrsflächen besonderer VIA Zweckbestimmung E Ein- und Ausfahrtsbereich Bereiche ohne Ein- u. Ausfahrt Fläche für Versorgungsanlagen ‚oder für die Verwertung oder L_] Beseitigung von Abwasser oder festen Abfallstoffen sowie Fläche für die Landwirtschaft Der Oberbürgermeister (ITS ) Rp 2 _ Siadiolenungsennt kr 2) RER ı GFZ __Geschoßflächenzahl [st] steiplätze . Sronzo der ner \ an 1 Im Auftrag er A. / Ari JeE) %) Y/h Baumassönzehl | Ga | Garagen Uengrenzung von Achern für PRO Grenze der Wasserschutzzone \ 32. 1,38 gez. Moritz 2 2 IPASER ) ANIME N ı Gst | _ Gemeinschaftsstellplätze Pflege en el IL N ? Am gez. Fedde * Sy +) / e NIS : 5/ ıY z.B.lll ZN eV Ongemcrene | GGa, Gemeinschaftsgaragen von Nur und Landschaft Fläche für Bahnanlagen XS ya Stellver. Vorsitzende Ss — IT Oberbürgermeister vg : berbürgermeister u sigrenze | TGaj Tiefgaragen Filichen für besondere Anlagen ET zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Anschluss siehe Blatt 2 Hinweise Innerhalb der Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preußischen Fluchtliniengesetzes von 1875, des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, des Bundesbaugesetzes und des Baugesetzbuches (BauGB) treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Planes außer Kraft. . Es gilt das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBL. | S. 2414). . Es gilt die Baunutzungsverordnung - BauNVO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (Bundesgesetzblatt 1990 I S. 132). . Der zeichnerischen Ausarbeitung des Bebauungsplanes liegt die Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (Bundesgesetzblatt 1991 | S. 58) zugrunde. . Innerhalb des Plangebietes ist mit Bombenblindgängern bzw. Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen ist der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln einzuschalten. . Das anfallende Niederschlagswasser ist dezentral zu versickern. . Das Profil der festgesetzten Verkehrsflächen einschließlich der Baumstandorte im Bereich des Bebauungsplanes ist nur zur Information vermerkt. . Berücksichtigung möglicher Verbotstatbestände im Zusammenhang des Artenschutzes gem. $ 42 Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) Anhand konkreter Anhaltspunkte sind zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplanes Verbotstatbestände gem. $ 42 BNatSchG zu erwarten, beispielsweise im Bereich der geplanten Busspur auf Teilen des Grundstücks der Gemarkung Rondorf, Flur 18, Flurstück 197. Die Kompensation des hier genannten artenschutzrechtlichen Eingriffs kann durch eine entsprechende Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen M 1,M 4 undM 8 realisiert werden. . Die Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen erfolgt gemäß den Grundsätzen zur gestalterischen Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die in der Anlage zur Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach $ 135 a bis 135c BauGB festgelegt sind. Die betreffenden Grundsätze (Qualitätsmerkmale) sind als Kürzel mit der Festsetzung gekennzeichnet. 10.Die dargestellten Ausgleichsmaßnahmen haben eine Flächengröße von ca. 18,2 ha. Hiervon werden ca. 16 ha Ausgleichsfläche den entsprechenden Eingriffen im Plangebiet zugeordnet. Textliche Festsetzungen Ausschluss von Nutzungen: Gemäß $ 1 Abs. 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind die im allgemeinen Wohngebiet (WA und WA*) ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht zulässig. . Gemäß $ 1 Abs. 5 BauNVO sind im WA und im WA* die allgemein zulässigen nicht störenden Handwerksbetriebe nicht zulässig. . Gemäß $ 1 Abs. 6 BauNVO sind die im reinen Wohngebiet (WR) ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig. Gebäudehöhe: Gemäß $ 16 Abs. 5 BauNVO ist die Grundfläche des vierten Vollgeschosses im WA (gepl. Geschosswohnungsbau) wie folgt zu bebauen: Im WA* darf die Grundfläche des vierten Vollgeschosses 75 % der Grundfläche des darunterliegenden Vollgeschosses nicht überschreiten. Dabei ist das oberste innerhalb der zulässigen Wandhöhe errichtete Geschoss an mindestens zwei Gebäudeseiten mit einem Rücksprung von 2 m auszuführen. Von der Verpflichtung des Zurückspringens sind Treppenhäuser und Fahrstuhlüberfahrten ausgenommen. . Gemäß 8 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO wird für die eingeschossige Bebauung eine max. Traufhöhe von 3,80 m, für die Il-geschossige Bebauung eine max. Traufhöhe von 6,50 m und für die Ill bzw. IV-geschossige Bebauung eine max. Gebäudehöhe (Oberkante Dachhaut) von 13,50 m festgesetzt. Unterer Bezugspunkt ist jeweils die mittlere Höhenlage der an das Baugrundstück angrenzenden Verkehrsfläche (gemessen an der Straßenbegrenzungslinie. Grenzen Grundstücke an mehrere Verkehrsflächen, ist aus den einzelnen Bezugspunkten der entsprechende Mittelwert zu bilden. Im Bereich der festgesetzten Ill bzw. IV-geschossigen Bebauung darf die max. Gebäudehöhe durch technische Anlagen wie z. B. Antennen, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie und/oder Fotovoltaik, Fahrstuhlüberfahrten, Lüftungsanlagen oder Treppenhäuser überschritten werden. Dabei bemisst sich das zulässige Maß der Überschreitung nach dem Abstand der Anlage zur äußeren Gebäudefassade. Lärmschutz: Gemäß $ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen an den Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau/Ausgabe Nov. 1998) zu treffen. Hierbei ist die Belüftung von Schlaf- und Kinderzimmern durch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen ab dem Lärmpegelbereich IV oder durch gleichwertige Maßnahmen sicher zu stellen. . Die Minderung der festgesetzten Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zulässig, sofern im Baugenehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung der Nachweis erbracht wird, dass die Innenpegel gemäß DIN 4109 eingehalten werden. . Die Lärmschutzanlage im westlichen Bereich der Fläche für Sportanlagen besteht aus einer 9,00 m hohen Wall-Wand-Kombination. Als Bezugsgröße wird - bezogen auf das Straßenniveau der Sürther Straße - ein Bezugspunkt von 50,00 m üNN festgesetzt. Im östlichen Bereich der Fläche für Sportanlagen besteht die Lärmschutzanlage aus einem 6,50 m hohen Lärmschutzwall. Die Höhenlage der Sportplatzflächen (Fußballspielfeld und Kampfbahn) wird mit 48,50m üNN festgesetzt. . Die festgesetzte Schallschutzwand nördlich der Straße „Am Feldrain" ist mit einem bewerteten Schalldämmaß von mindestens 25 dB zu errichten. Die Schallschutzwand ist zur Straßenseite hin hoch absorbierend auszuführen. 3 zB |- -— OIC] Mit Geh-, Fahr- und Leitungs- = —>- - Lärmpegelbereiche = LPB CC] rechten zu belastende Flächen vo - Lärmschutzwand bei schmalen Flächen el Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Fläche mit Bindungen für es Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern zBM1 - Ausgeleichmaßnahmen (s. textl. Festsetzungen) BauGB [O) Baum zu erhalten ® Baum zu pflanzen ( Standort nachrichtlich ) Umgrenzung der Flächen, deren Kaas} Böden erheblich mit umweltge- fährdenden Stoffen belastet sind WA’ - Fläche gem. $ 1a Abs.3 Satz 5 Ausgleichsmaßnahmen: 1. Ausgleichsmaßnahmen gem. $ 9 Abs. 1 Nr. 20, Abs. 1a BauGB im Bereich öffentlicher D w@ Grünflächen gem. & 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB Ausgleich M 1 Langgraswiese (60%) mit vereinzelten Strauchgruppen (10%) und Einzelbäumen (30%) Standard / Maßnahme: EA 31 (60%); BB 1 (10%); BF 31 (30%) Ausgleich M2 Langgraswiese (70%) mit Einzelbäumen und Baumgruppen (30%) Standard / Maßnahme: EA 31 (70%); BF 31 (30%) Ausgleich M3 Langgraswiese (70%) mit Einzelbäumen und Baumgruppen (30%) Standard / Maßnahme: EA 31 (70%); BF 31 (30%) Ausgleich M4 Langgraswiese (80%) mit vereinzelten Strauchgruppen (10%) und Einzelbäumen (10%) Standard / Maßnahme: EA 31 (80%); BB 1 (10%); BF 31 (10%) Ausgleich M5 Baumreihe, standorttypisch (Eiche; Ergänzung der vorh. Baumreihe) Standard / Maßnahme: BF 31 Ausgleich M6 Baumreihe, standorttypisch Standard / Maßnahme: BF 31 Ausgleich M7 Langgraswiese (90%) mit Einzelbäumen (10%) Standard / Maßnahme: EA 31 (90%); BF 31 (10%) Ausgleichsmaßnahmen gem. $ 9 Abs. 1 Nr. 20, Abs. 1a BauGB im Bereich von Flächen für die Forstwirtschaft gem. $ 9 Abs.1 Nr. 18 BauGB Ausgleich M 8 Baumhecke bzw. Waldmantel Standard / Maßnahme: BD 51 Ausgleich M9 Laubholzwald aus standortheimischen Laubbaumarten (Anlage durch Trupp- bzw. Initialpflanzung und kontrollierter Sukzession; Anteil > 50%) . Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen gem. $ 9 Abs. 1a BauGB Gem. $ 9 Abs. 1a BauGB werden die Ausgleichsflächen den Flächen zugeordnet, auf denen im Geltungsbereich des Bebauungsplans ein Eingriff ermöglicht wird. - Für den Eingriff der Wohnbebauung (I-II Geschosse) ist je m? zulässiger Grundfläche (gem. & 19 Abs. 2 BauNVO) 0,97 m? Ausgleichsfläche zugeordnet. - Für den Eingriff der Wohnbebauung (IlI-VI Geschosse) ist je m? zulässiger Grundfläche (gem. & 19 Abs. 2 BauNVO) 1,28 m? Ausgleichsfläche zugeordnet. - Für den Eingriff des Gemeinbedarfs ist je m? zulässiger Grundfläche (gem. $ 19 Abs. 2 BauNVO) 0,69 m? Ausgleichsfläche zugeordnet. - Für den Eingriff der Äußeren Erschließung (Hammerschmidtstraße, Am Feldrain) ist je m? festgesetzter Verkehrsfläche 0,53 m? Ausgleichsfläche zugeordnet.. - Für den Eingriff der Inneren Erschließung (Eygelhovener Str. und Grüner Weg) ist je m? festgesetzter Verkehrsfläche 0,59 m? Ausgleichsfläche zugeordnet. - Für den Eingriff des Sportplatzes ist je m? versiegelter Fläche 0,65 m? Ausgleichsfläche zugeordnet. Begrünungsmaßnahmen: 1. Begrünungsmaßnahmen gem. 8 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB im Bereich öffentlicher Grünflächen Maßnahme M 10 Parkanlage bestehend aus Scherrasen (70%), vereinzelten Strauchpflanzungen (10%) und Einzelbäumen bzw. Baumgruppen (20%) u Standard / Maßnahme: EA 31 (70%); BB 1 (10%); BF 41 (20%) Maßnahme M 11 Alleeartige Baumreihe Standard / Maßnahme: BF 31 . Begrünungsmaßnahmen gem. $& 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB im Bereich geplanter Erschließungsflächen Im geplanten Ausbaubereich der äußeren Erschließungsstraßen "Am Feldrain" und "Hammerschmidtstraße" ist eine Baumreihe mit großkronigen Bäumen in einem durchgehenden Grünstreifen zu pflanzen. Die Pflanzabstände betragen 20 bis 25 m. Die Breite des Grünstreifens beträgt mind. 1,50 m. Entlang der nordsüdlich verlaufenden Haupterschließungsstraße und entlang der östlichen Verlängerung der Eygelshovener Straße ist eine alleeartige Baumreihe mit großkronigen Bäumen zu pflanzen, welche lediglich durch die Seitenstraßen unterbrochen wird. Die Pflanzabstände betragen 20 bis 25 m. Standard / Maßnahme: BF 31; EA 31 . Begrünungsmaßnahmen gem. $ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB im Bereich von Stellplätzen Im Bereich der Stellplatzanlagen ist pro 6 Stellplätze 1 Baum zu pflanzen. Standard / Maßnahme: BF 31 Gestalterische Festsetzungen Gemäß $ 9 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit & 86 Abs. 1 und 4 Bauordnung N ordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 werden folgende gestalterische Festsetzungen getroffen: 1, Gebäude sind mit gleichseitigem Satteldach und einer Dachneigung von 38° zu errichten. Hiervon ausgenommen ist die II-geschossige Bebauung im Eckbereich Grüner Weg/Am Feldrain (südöstlicher Baucluster) und im allgemeinen Wohngebiet (WA). Für diese Bebauung sind ausschließlich Flachdächer mit max. 5° Dachneigung zulässig. . Die Vorgärten der Grundstücke sind, soweit sie an eine Straße oder an einen Erschließungsweg grenzen, mit Einfriedungen in Gestalt von Hecken und transparenten Zäunen bis zu einer max. Höhe von 0,80 m über angrenzender Verkehrsfläche zu versehen. Hausgärten sind, soweit sie an einer öffentlichen Grünfläche, Straße oder an einen Erschließungsweg grenzen, mit Einfriedungen in Gestalt von Hecken und transparenten Zäunen bis zu einer max. Höhe von 1,80 m zu versehen. . In den Vorgärten - hierzu zählt bei Eckgrundstücken auch die zur Verkehrsfläche hin orientierte Fläche des seitlichen Grenzabstandes - und in den Hausgärten sind Abgrabungen nicht zulässig. . Garagen sind nur in den überbaubaren Grundstücksflächen sowie in den seitlichen Grenzabständen zulässig. Die Zufahrten vor Garagen benötigen eine Mindestaufstellfläche von 6,00 m Länge. Nachrichtliche Übernahmen Gemäß $ 9 Abs. 6 BauGB werden folgende Festsetzungen nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen: Der gemäß $ 23 Landschaftsgesetz (LG) geschützte Landschaftsbestandteil (LB 2.18). Die auf der Grundlage des $ 19 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Verordnung festgesetzte Wasserschutzzone Ill A des Wasserwerkes Weißer Bogen. Bebauungsplan Nr.7 1380/03 Maßstab 1:1 000 Blatt 1 100 Meter Der Oberbürgermeister ED] Denkmaiscnutz Flächen, die dem Landschafts- schutz unterliegen Baum Bahngleise Bordstein vorhandene Gebäude \ \ topografische Begrenzung Flurstücksgrenze Flurgrenze vorhandene Höhenlage über NN . wa Zahl der Vollgeschosse ausgebautes Dachgeschoss sw « Dachform
Antrag nach § 3 (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1064/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.06.2023 Öffnung Sürther Feldallee spätestens zum Schuljahresbeginn 2024/25 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 05. Juni 2023 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. schnellstmöglich eine Öffnung des Verkehrs auf der Sürther Feldallee am Übergang vom 2. zum 3. Bauabschnitt vorzunehmen, spätestens mit Beginn des Schuljahres 2024/25. 2. folgende Rahmenbedingungen nach positiver Prüfung umzusetzen: - Tempo 30 (20, ggf. Schritttempo im Kreuzungsbereich mit dem Fuß-/Radweg) - Verbot für Fahrzeuge oberhalb 7,5 Tonnen, Ausnahme Linien- und Busverkehr - Anliegerverkehr - Vorrang des kreuzenden Rad- und Fußgängerverkehrs CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 3. das Abbiegen aus der Sürther Feldallee in den Feldrain in Richtung Weiß und das Gera- deausfahren in den Grünen Weg freizugeben . Begründung: Die bisherige Beschlusslage der BV Rodenkirchen sieht eine temporäre Sperrung der Sürther Feldallee (außer für Linienverkehr und Radverkehr) während der Baumaßnahmen im Sürther Feld vor. Darüber hinaus wurde in der Sitzung am 2. Mai 2022 beschlossen, das Abbiegen aus der Sürther Feldallee in den Feldrain in Richtung Weiß und das Geradeausfahren in den Grünen Weg zu unterbinden. Mit Hinweis auf bestehende Verkehrsprobleme wird gegen den Start des Gymnasiums Rondorf an der Eygelshovener Straße argumentiert. Diese werden durch die mit Auflagen beantragte Öff- nung der Sürther Feldallee unter Wahrung der Sicherheitsbelange der Schülerinnen und Schüler entschärft. Gegen den Interimsstandort wird darüber hinaus mit der Verschiebung eines Nahversorgungs- zentrums am Standort argumentiert. Durch die Freigabe des Linksabbieg ens aus der Sürther Feldallee in den Feldrain wird die Fahrt zu einem angrenzenden Versorger deutlich verkürzt, Um- wegfahrten über die Sürther Straße mit den angrenzenden Schulen werden vermieden. Die Sicht an der Einmündung auf den ohnehin auf Tempo 30 reg lementierten Abschnitt der Straße Am Feldrain ist durch den erfolgten Abriss der Scheune erheblich verbessert. Der noch ausstehende Baustellenverkehr betrifft ab Ende 2023 ausschließlich die Bauten westlich und östlich der Sürther Feldallee, die noch in Bau befindlichen Mehrparteienhäuser an der Sürther Feldallee werden bis dahin bezugsfertig. Damit verlagert sich der stehende Baustellenverkehr in die Seitenachsen der Sürther Feldallee und führt zu deren Entlastung. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Görtz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Industriestraße 161
- Sürther Feldallee
- Eygelshovener Straße
- Sürther Straße
- Hammerschmidtstraße
- Grüner Weg
- Am Feldrain
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1064/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 22.05.2023
- Erstellt
- 22.05.2023 13:15