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2566/2020

Aktuelle Sachstände im Rahmen der Covid-19-Pandemie

Mitteilung Ausschuss 20.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 24.08.2020, TOP 5.18

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5649 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 20.08.2020 
 2566/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.08.2020 
 
Aktuelle Sachstände im Rahmen der Covid-19-Pandemie 
Im Rahmen der Cov id-19-Pandemie und ihrer Auswirkungen und Handlungsbedarfe auf den 
schulischen Alltag hat die Verwaltung in den vergangenen Sitzungen umfassend informiert.  
Zur Thematik „Digitales Lernen in Kölner Schulen“ wird mit Mitteilung 2282/2020 in dieser 
Sitzung ausführlich zum Sachstand und weiteren Vorgehen Stellung genommen.  
 
Nachfolgend werden weitere, aktuelle Themenbereiche aufgegriffen und die Sachstände – 
insbesondere auf Basis aktueller Landesregelungen - dargelegt: 
 
Masken: 
 
Der Schulträger hat von Begin n der Pandemie an für Schülerinnen und Schüler ein Notfall-
kontingent an Masken zur Verfügung gestellt.  
Das Land hat nunmehr im Rahmen der definierten Maskenpflicht FFP2 -Masken für Lehrkräf-
te zur Verfügung gestellt. Auch hierbei handelt es sich um ein Notf allkontingent und insbe-
sondere um eine einmalige Lieferung des Landes. Für die Verteilung der Masken wurden die 
Schulträger in die Pflicht genommen. Die Abholung der insgesamt 60.000 Masken in einer 
Kölner Kaserne wurde durch die Verwaltung organisiert, eb enso die Weiterleitung an die 
Bürgerämter. Die Masken sind nach Rückmeldung der Bürgerämter an alle Schulen verteilt. 
 
Durchlüftung: 
 
Das NRW -Regelungspapier stellt fest, dass eine Durchlüftung der Unterrichtsräume siche r-
gestellt werden muss, ansonsten bes teht die Pflicht zum Distanzunterricht.  
Nach Überprüfung der Fenster durch die Gebäudewirtschaft ist aktuell keine Situation b e-
kannt, die zur Schließung einer ganzen Schule oder eines ganzen Traktes führen müsste. In 
den meisten Klassenräumen ist die Nutzu ng der intakten Fenster eine ausreichende Durc h-
lüftung möglich - Einzelne defekte Fenster werden kurzfristig repariert.  
Der Schulträger hat in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln Empfehlungen 
zur Durchlüftung von Unterrichtsräumen veröffentli cht, die die einzelne Lehrkraft in ihrem 
Handeln vor Ort unterstützen sollen. 
 
Testungsstrategie: 
 
Nachdem im Juni 2020 in Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr und dem Amt für Kinder, 
Jugend und Familie der Stadt Köln bereits in einzelnen Stadtbezirken T ermine zur freiwilligen

2 
 
Testung auf Covid -19 des Personals aus den Kindertagesstätten geplant und durchgeführt 
wurden, konnte zu Beginn der Ferien in einigen Stadtbezirken auch das Personal aus den 
Offenen Ganztagsschulen diese Termine zur Testung nutzen. Jeweils ein weiterer Termin für 
das links- und das rechtsrheinische Kita - und OGS-Personal folgte Ende Juli 2020. Darüber 
hinaus besteht insbesondere für schulisches Personal die Testungsmöglichkeit im Infektion s-
schutzzentrum am Neumarkt. 
Zum Ende der Schu lferien hin wurden nun die Planungen zur Testung des schulischen Pe r-
sonals ganz bewusst intensiviert. Noch vor der Testinitiative des Landes wurden dezentrale 
Testtermine für das in Schule tätige Personal in allen neun Stadtbezirken durch die Verwa l-
tung angeboten. Die jeweils 300 Testtermine vor Ort wurden in der Regel vollständig abger u-
fen.  
So konnte von Seiten des Schulträgers sichergestellt werden, dass insbesondere in Anb e-
tracht der zahlreichen Urlaubsrückkehrer, infizierte Personen in den Schulen schn ellstmög-
lich identifiziert werden, um die Verbreitung des Virus in Schule bestmöglich einzudämmen. 
Mittlerweile besteht die Möglichkeit, an der Testinitiative des Landes teilzunehmen und sich 
über die Hausärzte testen zu lassen. Weiterhin steht das allgeme ine Infektionsschutzzentrum 
Testung zur Verfügung. 
 
Schulschwimmen: 
Aufgrund der geltenden Hygienevorgaben ergeben sich Einschränkungen in der Nutzung, die 
eine Entzerrung der Belegungspläne erfordern. Dies hat zur Folge, dass sich die Schwim m-
zeit für jede  einzelne Schule enorm reduziert. Die bisherige Nutzung der Schwimmbäder 
durch die Kölner Schulen ist somit nicht möglich. Es wurden diverse Nutzungsvarianten g e-
prüft.  
Ab dem 14.09.2020 werden Schwimmwochen für das Schuljahr 2020/2021 angeboten. Die 
Schulen können für den Zeitraum von 1 bis 2 Wochen im Schuljahr 2020/2021 ein 
Schwimmbad als einzige Schule nutzen. In dieser Zeit kann der Schwimmunterricht durchg e-
führt werden. Wie gehabt, werden die Grundschulen im Rahmen der Maßnahme „Sicher 
schwimmen!“ durch die Assistenzkräfte unterstützt. Dieses Angebot kann auch von den 5 
.und 6. Klassen der weiterführenden Schulen wahrgenommen werden.  
Die Schwimmförderkurse der Maßnahme „Sicher schwimmen!“ werden für die Grundschulen 
(vorrangig) und die 5. und 6. Klass en der weiterführen Schulen auch außerhalb der zugeteil-
ten Schwimmwochen unter Berücksichtigung der geltenden Hygienevorschriften weiterhin 
angeboten. Die Leistungskurse der Oberstufen im Fach Schwimmen  können bis zu den 
Herbstferien unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften durchgeführt werden. 
Welche Schule in welchem Umfang (1 oder 2 Wochen) die Schwimmwochen nutzen wird, 
wird die Rückmeldung der Schulen ergeben. Hierzu kann derzeit noch keine Aussage getro f-
fen werden.  
Erste Rückmeldungen der Schulen machen deutlich, dass die Angebote überaus positiv b e-
wertet werden. Viele Schulen haben sich telefonisch ausdrücklich dafür bedankt. Die Schulen 
sehen, dass der Schulträger in der Zusammenarbeit mit der KölnBäder GmbH darum bemüht 
ist, die bestmögliche Form des Schwimmunterrichts anzubieten, die auf der Grundlage der 
restriktiven Hygienevorgaben umzusetzen ist. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

24.08.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2566/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.08.2020
Erstellt
18.08.2020 12:44