Mandari Insight

0346/2023

Beantwortung einer Anfrage AN/2206/2022 der SPD-Fraktion, betr.: Aufstockpotenziale für bezahlbares Wohnen im Stadtbezirk Ehrenfeld

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.02.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 20.03.2023, TOP 6.6.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

5230 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15/152/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0346/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage AN/2206/2022 der SPD-Fraktion, betr.: Aufstockpotenziale 
für bezahlbares Wohnen im Stadtbezirk Ehrenfeld 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
1.  Wie schätzt die Verwaltung das Potenzial an zusätzlichen bezahlbaren Wohnein-
heiten im Stadtbezirk Ehrenfeld durch Aufstockungen ein 
 
Im Umgang mit  kleinteiligen Innenentwicklungspotenzialen unterscheidet die Verwaltung 
verschiedene städtebauliche Typen: Dazu gehören neben Baulücken auch die sogenann-
ten „großen“ und „kleinen“ Mindernutzungen einzelner Gebäude, mindergenutzte Park-
plätze und Gewerbeflächen, sowie mindergenutzte Wohn- und Mischflächen.  
 
Als große Mindernutzungen werden Gebäude bezeichnet, deren Ausnutzung bei weniger 
als 50% des baurechtlich zulässigen Maßes eingeschätzt wird und fast ausschließlich 
Aufstockungspotenzial beinhalten oder Abriss / Neubau. Als kleine Mindernutzungen 
werden Gebäude bezeichnet, deren Ausnutzung bei mehr als 50% des baurechtlich zu-
lässigen Maßes eingeschätzt wird. Darin enthalten sind Aufstockungspotenziale einzelner 
Geschosse und Ausbauten von Dachgeschossen.  
 
Im Amt für Stadtentwicklung und Statistik ist das Baulückenprogramm angesiedelt, das 
neben Baulücken auch einen Datensatz über „große Mindernutzungen“ von Gebäuden 
beinhaltet. Hier geht die Verwaltung aufgrund des Datenbestandes von ca. 120 Gebäu-
den mit größerem Aufstockungspotenzial aus. Die Anzahl der möglichen Wohneinheiten 
ist noch nicht ermittelt.  
Die sogenannten „kleinen“ Mindernutzungen von Gebäuden werden bisher nicht nachge-
halten, da eine Bewertung von außen häufig mit Fragen der Statik, Dachform und Nut-
zung gekoppelt ist, die einer Einzelfallbetrachtung bedürfen. 
 
Mit dem sogenannten Berechnungsansatz zur Ermittlung kleinteiliger Innenentwicklungs-
potenziale pro Bezirk werden die durchschnittlich umsetzbaren Bauvorhaben nach §34 
BauGB (kleinteilige Innenentwicklungspotenziale) auf die nächsten Jahre hochgerechnet. 
Davon ausgehend wird das kleinteilige Innenentwicklungspotenzial im Stadtbezirk Ehren-
feld auf ca. 1.500 Wohneinheiten bis einschließlich 2035 eingeschätzt. In der Annahme 
sind neben Baulücken auch große Mindernutzungen, Aufstockungspotenziale und Aus-
bau von Dachgeschossen enthalten. 
Einschränkend sei darauf hingewiesen, dass es sich um ein theoretisches Potenzial han-
delt, dessen Aktivierung durch eine Vielzahl von Einzeleigentümern mitbestimmt wird.

2 
 
2. Gibt es eine Übersicht über Wohngebäude, die für Aufstockungen in Frage kom-
men? 
 
Mit dem Baulückenprogramm werden Übersichten über Baulücken und große Mindernut-
zungen nachgehalten. Kleine Mindernutzungen sind aus den oben genannten Gründen 
nicht enthalten. (siehe Frage 1) 
 
3. Welche baurechtlichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um das vor-
handene Potenzial für Aufstockungen nutzen zu können? 
 
Die Frage bezieht sich auf eine Aussage im „Bündnis Bezahlbarer Wohnraum“ im Un-
terthema IV des Themenfeldes 1. Darin wird festgehalten, dass als nächste Maßnahme 
dieses Bündnisses für eine Unterstützung von mehr Umnutzungen, Dachausbauten und 
Aufstockungen die Ausarbeitung einer Expertise durch Bund/Länder in dieser Bundes-
tags-Legislaturperiode zu erfolgen hat. Diese Expertise wird aufzeigen können, was/worin 
an baurechtlichen Voraussetzungen noch geschaffen werden müsste.  
 
Wesentliche Aspekte hat die Unterlage des „Bündnisses Bezahlbarer Wohnraum“ selbst 
schon am 12.10.2022 benannt: „Darüber hinaus müssen zur Priorisierung der Innenent-
wicklung durch die für die Nachverdichtung und den Dachgeschossausbau relevanten 
baurechtlichen Auflagen und Vorgaben z. B. im Bereich Brandschutz, Denkmalschutz, 
Natur- und Schallschutz fortlaufend untersucht und bei Bedarf fortentwickelt werden, in-
dem beispielsweise Abweichungen von der geltenden Regelung ermöglicht werden.“ 
 
4. Mit welchen Maßnahmen begleitet die Verwaltung die Initiativen des „Bündnis Be-
zahlbarer Wohnraum“ der Bundesregierung? 
 
Das „Bündnis Bezahlbarer Wohnraum“ wurde am 12. Oktober 2022 durch die Bundes-
bauministerin und den Bundeskanzler vorgestellt. Da ein Großteil der Maßnahmen erst im 
Laufe der Legislaturperiode umgesetzt oder geprüft werden soll und in der Regel Bund 
und Länder (bspw. Wohnraumförderung) zuständig sind, bilden bundes- und landespoliti-
sche Initiativen die Grundlage für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und 
die Erreichung der Ziele. Die Interessen der Städte und Gemeinden werden über die 
kommunalen Spitzenverbände im Bündnis vertreten (Deutscher Städtetag).  
 
Einige Maßnahmen aus dem Bündnis Bezahlbarer Wohnraum sind bereits in der Kölner 
Stadtstrategie 2030+ als Zielsetzung verankert. So sieht Maßnahme 3.30 die Flexibilisie-
rung der Bau- Nutzungsverordnung zur Umsetzung höherer Dichten vor. Mit dem kürzlich 
fertig gestellten „Köln-Katalog“ - ein Schlüsselprojekt der Stadtstrategie – wird dem Rat 
ein Steuerungsinstrument zur Umsetzung höherer Quartiersdichten für eine kompakte, 
flächenschonende Bauweise vorgelegt. 
.

Beratungsverlauf (1)

20.03.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.6.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0346/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.02.2023
Erstellt
24.01.2023 00:19