0346/2023
Beantwortung einer Anfrage AN/2206/2022 der SPD-Fraktion, betr.: Aufstockpotenziale für bezahlbares Wohnen im Stadtbezirk Ehrenfeld
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5230 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/15/152/2 Vorlagen-Nummer 0346/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2023 Beantwortung einer Anfrage AN/2206/2022 der SPD-Fraktion, betr.: Aufstockpotenziale für bezahlbares Wohnen im Stadtbezirk Ehrenfeld Stellungnahme der Verwaltung: 1. Wie schätzt die Verwaltung das Potenzial an zusätzlichen bezahlbaren Wohnein- heiten im Stadtbezirk Ehrenfeld durch Aufstockungen ein Im Umgang mit kleinteiligen Innenentwicklungspotenzialen unterscheidet die Verwaltung verschiedene städtebauliche Typen: Dazu gehören neben Baulücken auch die sogenann- ten „großen“ und „kleinen“ Mindernutzungen einzelner Gebäude, mindergenutzte Park- plätze und Gewerbeflächen, sowie mindergenutzte Wohn- und Mischflächen. Als große Mindernutzungen werden Gebäude bezeichnet, deren Ausnutzung bei weniger als 50% des baurechtlich zulässigen Maßes eingeschätzt wird und fast ausschließlich Aufstockungspotenzial beinhalten oder Abriss / Neubau. Als kleine Mindernutzungen werden Gebäude bezeichnet, deren Ausnutzung bei mehr als 50% des baurechtlich zu- lässigen Maßes eingeschätzt wird. Darin enthalten sind Aufstockungspotenziale einzelner Geschosse und Ausbauten von Dachgeschossen. Im Amt für Stadtentwicklung und Statistik ist das Baulückenprogramm angesiedelt, das neben Baulücken auch einen Datensatz über „große Mindernutzungen“ von Gebäuden beinhaltet. Hier geht die Verwaltung aufgrund des Datenbestandes von ca. 120 Gebäu- den mit größerem Aufstockungspotenzial aus. Die Anzahl der möglichen Wohneinheiten ist noch nicht ermittelt. Die sogenannten „kleinen“ Mindernutzungen von Gebäuden werden bisher nicht nachge- halten, da eine Bewertung von außen häufig mit Fragen der Statik, Dachform und Nut- zung gekoppelt ist, die einer Einzelfallbetrachtung bedürfen. Mit dem sogenannten Berechnungsansatz zur Ermittlung kleinteiliger Innenentwicklungs- potenziale pro Bezirk werden die durchschnittlich umsetzbaren Bauvorhaben nach §34 BauGB (kleinteilige Innenentwicklungspotenziale) auf die nächsten Jahre hochgerechnet. Davon ausgehend wird das kleinteilige Innenentwicklungspotenzial im Stadtbezirk Ehren- feld auf ca. 1.500 Wohneinheiten bis einschließlich 2035 eingeschätzt. In der Annahme sind neben Baulücken auch große Mindernutzungen, Aufstockungspotenziale und Aus- bau von Dachgeschossen enthalten. Einschränkend sei darauf hingewiesen, dass es sich um ein theoretisches Potenzial han- delt, dessen Aktivierung durch eine Vielzahl von Einzeleigentümern mitbestimmt wird. 2 2. Gibt es eine Übersicht über Wohngebäude, die für Aufstockungen in Frage kom- men? Mit dem Baulückenprogramm werden Übersichten über Baulücken und große Mindernut- zungen nachgehalten. Kleine Mindernutzungen sind aus den oben genannten Gründen nicht enthalten. (siehe Frage 1) 3. Welche baurechtlichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um das vor- handene Potenzial für Aufstockungen nutzen zu können? Die Frage bezieht sich auf eine Aussage im „Bündnis Bezahlbarer Wohnraum“ im Un- terthema IV des Themenfeldes 1. Darin wird festgehalten, dass als nächste Maßnahme dieses Bündnisses für eine Unterstützung von mehr Umnutzungen, Dachausbauten und Aufstockungen die Ausarbeitung einer Expertise durch Bund/Länder in dieser Bundes- tags-Legislaturperiode zu erfolgen hat. Diese Expertise wird aufzeigen können, was/worin an baurechtlichen Voraussetzungen noch geschaffen werden müsste. Wesentliche Aspekte hat die Unterlage des „Bündnisses Bezahlbarer Wohnraum“ selbst schon am 12.10.2022 benannt: „Darüber hinaus müssen zur Priorisierung der Innenent- wicklung durch die für die Nachverdichtung und den Dachgeschossausbau relevanten baurechtlichen Auflagen und Vorgaben z. B. im Bereich Brandschutz, Denkmalschutz, Natur- und Schallschutz fortlaufend untersucht und bei Bedarf fortentwickelt werden, in- dem beispielsweise Abweichungen von der geltenden Regelung ermöglicht werden.“ 4. Mit welchen Maßnahmen begleitet die Verwaltung die Initiativen des „Bündnis Be- zahlbarer Wohnraum“ der Bundesregierung? Das „Bündnis Bezahlbarer Wohnraum“ wurde am 12. Oktober 2022 durch die Bundes- bauministerin und den Bundeskanzler vorgestellt. Da ein Großteil der Maßnahmen erst im Laufe der Legislaturperiode umgesetzt oder geprüft werden soll und in der Regel Bund und Länder (bspw. Wohnraumförderung) zuständig sind, bilden bundes- und landespoliti- sche Initiativen die Grundlage für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und die Erreichung der Ziele. Die Interessen der Städte und Gemeinden werden über die kommunalen Spitzenverbände im Bündnis vertreten (Deutscher Städtetag). Einige Maßnahmen aus dem Bündnis Bezahlbarer Wohnraum sind bereits in der Kölner Stadtstrategie 2030+ als Zielsetzung verankert. So sieht Maßnahme 3.30 die Flexibilisie- rung der Bau- Nutzungsverordnung zur Umsetzung höherer Dichten vor. Mit dem kürzlich fertig gestellten „Köln-Katalog“ - ein Schlüsselprojekt der Stadtstrategie – wird dem Rat ein Steuerungsinstrument zur Umsetzung höherer Quartiersdichten für eine kompakte, flächenschonende Bauweise vorgelegt. .
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0346/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 14.02.2023
- Erstellt
- 24.01.2023 00:19