3931/2017
Leitprojekt "Stärkung der freien Szene als Akteuer der Stadtgesellschaft - Verteilung der zusätzlichen Transferaufwendungen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 3931/2017 Freigabedatum 09.01.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Leitprojekt "Stärkung der freien Szene als Akteuer der Stadtgesellschaft - Verteilung der zusätzlichen Transferaufwendungen Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, die Verteilung der Mittel aus dem Leitprojekt „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ in Höhe von 334.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2018 wie folgt: Theater 25.000 Euro (7,5%) Tanz 45.000 Euro (13,5%) Bildende Kunst 20.000 Euro (6,0%) Filmkultur 34.000 Euro (10,2%) Literatur 50.000 Euro (15,0%) Musik 130.000 Euro (38,9%) Popkultur 30.000 Euro (9,0%) Ausschuss Kunst und Kultur 23.01.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 334.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin Reker im Rahmen von Verwaltungsreform und der Defi- nition strategischer Leitlinien neue Wege zu beschreiten, haben die Dezernentinnen und Dezernenten die Möglichkeit erhalten, über das Tagesgeschäft hinausgehende, aber unabänderlich anstehende Ausbauprojekte im Haushalt 2018 zu definieren, darzustellen und einzureichen. Die jeweiligen Leitprojekte bilden somit Schwerpunkte ab, die mit den strategischen Ausformulierun- gen der einzelnen Ämter und Institute im Gesamtprozess „Perspektiven 2030“ im Laufe der nächsten Jahre durch das Dezernat zusammengeführt werden sollen. Das Kulturamt hat daraufhin das Leitprojekt „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ angemeldet. Die damit verbundene Verteilung der Transferaufwendungen 2018 in Höhe von 334.000 Euro wird dem Fachausschuss Kunst und Kultur zur Beschlussfassung vorgelegt. In den letzten Jahren haben sich folgende besondere Herausforderungen für die aktuelle Kulturförde- rung der freien Szene in Köln herauskristallisiert: • Veränderungen der Stadtgesellschaft aufgrund von Migration, Demographie und Digitalisie- rung sowie dem Selbstbewusstsein zahlreicher Bevölkerungsschichten nach kultureller Teil- habe: Interkulturelle und inklusive Kulturarbeit sowie neue Anspracheformate prägen dadurch die Arbeit freier Kunstinstitutionen und somit deren Förderung durch Kommunen. • Kulturelle und kreative (Frei-)Räume in einer wachsenden Metropole werden immer rarer. • Datenreport der KKW Köln belegt: schwache wirtschaftliche Lage der freien Kulturakteure er- schwert deren professionelle Kulturarbeit. 3 Deshalb hat das Kulturdezernat in Zusammenarbeit mit dem Kulturamt zu den Haushaltsplanungen 2018ff das Leitprojekt „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ (Nr. 44) einge- bracht. Der strategische Ansatz verfolgt eine kontinuierliche Erhöhung der Förderungen. Im Vorder- grund steht die Erhöhung der Transferaufwendungen zur Förderung der freien Szene zwecks einer Professionalisierung der freien Institutionen und Kunstschaffenden in Köln. Folgende Maßnahmen sind im Zuge dieses Leitprojektes geplant: (Zu weiteren grundsätzlichen Überlegungen wird auf die Mitteilung 3673/2017 Leitprojekte Dezernat VII Kunst und Kultur zum Leitprojekt "Stärkung der freien Szene als Akteuer der Stadtgesellschaft“ verwiesen.) Die Wirkung des Leitprojektes zeigt sich 2018 in einem ersten Schritt in monetären Maßnahmen, die für die Stärkung und Sicherung der Qualität, der Struktur und der Vielfalt der freien Szene in Köln geeignet sind und die bestehenden Förderkonzepte der einzelnen Sparten weiter umsetzen. Die Erhöhung der Förderansätze wird bereits ab Mitte 2018 begleitet durch eine Intensivierung der Beratung von freien Trägern durch das Kulturamt. Hierfür richtet das Kulturamt ein Referat „Kultur als Akteure der Stadtgesellschaft“ ein, das sich der Förderung der interkulturellen, inklusiven und spar- tenübergreifenden Projektarbeit widmet. Parallel wird das Kulturamt als eines der Pilotämter der Ver- waltungsreform die Digitalisierung des Förderprozesses auf den Weg bringen zwecks der Vereinfa- chung und Beschleunigung des Antragsverfahrens und der weiteren Prozessschritte. Zudem begleitet die Kulturverwaltung die Diskussion um die Positionierung der Kultur- und Kreativwirtschaft in eine integrative Stadtentwicklung. Da sich Kulturdezernat und Kulturpolitik mit der gesamten Kulturszene gerade im Prozesse der Fort- schreibung des Kulturentwicklungsplans befindet, werden die Pläne für weitere Maßnahmen zur Um- setzung des Leitprojekte ab 2019 - wie z.B. die Anhebung und der Ausbau Institutioneller Förderun- gen - in die Diskussion der Fortschreibung des Kulturentwicklungsplans einfließen. Die Zusetzungen 2018 in den Sparten verteilen sich wie folgt: Sparte Theater 25.000 Euro Aufteilung der 25.000 Euro: In der Sparte Theater werden 25.000 Euro in die Erhöhung der Projekt- kostenzuschüsse fließen. 4 Erläuterung: Das Förderkonzept Theater sieht in vordringlicher Position die Aufstockung von Projekt- mitteln vor, um das allgemeine Gagenniveau den inzwischen zum Standard erhobenen Empfehlun- gen der bundesweiten Interessensvertretungen der freien Theaterszene anpassen zu können. Bereits durch die Aufstockungen in 2016 und 2017 wurden Theaterprojekte deutlich gestärkt durch die Ein- führung der mehrjährigen Projektförderung als neues Förderinstrument. Im Rahmen des Leitprojektes soll die Verstärkung von Projektmitteln fortgesetzt werden und insbesondere dem Bereich der Gast- und Abspielförderung zugutekommen. Nachrichtlich: Aufstockung der Mittel für die Konzeptionsförderung in Höhe von 200.000 Euro ab 2019ff mit gesonderter Beschlussvorlage. Sparte Tanz 45.000 Euro Aufteilung der 45.000 Euro: In der Sparte Tanz werden 5.000 Euro für die Erhöhung der Institutionel- len Förderungen (siehe Vorlage 3981/2017) für das Landesbüro Tanz verwendet. Die allgemeinen Projektmittel werden um 40.000 Euro erhöht. Erläuterung: Die Sparte Tanz konnte bereits bei den Aufstockungen in 2016 und 2017 durch die Ein- führung des neuen Förderinstruments „Produktionen für große Bühnen“ in Zusammenarbeit mit der Oper Köln sowie bei den regulären Projektkostenzuschüssen durch einen deutlichen Zuwachs profi- tieren. Im Rahmen des Leitprojekts sollen sowohl der Projektbereich durch die Erweiterung um eine gezielte Gastspielförderung gestärkt werden, als auch wichtige Strukturen des Tanzes, wie z.B. die Ehrenfeldstudios und das Landesbüro Tanz. Sparte Bildende Kunst 20.000 Euro Aufteilung der 20.000 Euro: In der Sparte Bildende Kunst werden 20.000 Euro in die Erhöhung der Projektkostenzuschüsse fließen. Erläuterung: In der Sparte Bildende Kunst konnten bereits 2016 und 2017 durch deutliche Zusetzun- gen die freien Kunsträume gestärkt sowie die Berücksichtigung von Künstlerhonoraren bei Ausstel- lungsprojekten durch höhere Zuschüsse auf den Weg gebracht werden. In einem weiteren Schritt soll es nun um die Anhebung der Zuschusshöhe für größere Projekte wie die Internationale Photoszene (Maßnahme aus dem KEP 2009) gehen, um sie strukturell weiter zu professionalisieren. Für 2019 ist perspektivisch eine Ausweitung der Atelierförderung geplant, für eine Konzeptionierung muss jedoch zu Beginn 2018 zunächst die auf den Weg gebrachte Atelierumfrage ausgewertet und in die Fort- schreibung des Kulturentwicklungsplans integriert werden. Sparte Filmkultur 34.000 Euro Aufteilung der 34.000 Euro: In der Sparte Filmkultur werden 34.0000 Euro in die Erhöhung der Pro- jektmittel fließen. Erläuterung: Nachdem in der Vergangenheit die Fördersumme der Strukturförderungen Filmkultur angehoben werden konnte, wird ab 2018 im Ausgleich auch im Bereich der Projektmittel zugesetzt, um hier besonders Reihen und Jahresprogramme freier Veranstalter und Initiativen auskömmlicher fördern zu können. Diese Maßnahme setzt sowohl eine Forderung der Filmkulturszene als auch die Förderziele „Erhalt und Verbesserung des Filmkulturangebots“ und „Stärkung erfolgreicher Filminitia- tiven“ des Filmkulturförderkonzepts (Stand 2014) um. Sparte Literatur 50.000 Euro 5 Aufteilung der 50.000 Euro: In der Sparte Literatur sind 40.000 Euro für die Erhöhung der Institutionel- len Förderung vorgesehen (siehe Vorlage 3981/2017). Die allgemeinen Projektmittel werden um 10.000 Euro erhöht. Erläuterung: Das Förderkonzept Literatur sieht eine Stärkung der Autorenförderung durch Arbeitssti- pendien vor. Ebenso wie die Einrichtung eines Literaturkalenders für die bessere Sichtbarkeit des literarischen Angebots in der Stadt. Der Literaturkalender wurde bereits vom Literaturhaus Köln er- folgreich eingerichtet, er bedarf jedoch für eine noch stärkere Sichtbarkeit einer intensiveren redaktio- nellen Betreuung. Zudem wird das Literaturhaus drei Arbeitsstipendien für Autoren einrichten. Beide Maßnahmen sollen durch die Erhöhung der Institutionellen Förderung ermöglicht werden. Sparte Musik 130.000 Euro Aufteilung der 130.000 Euro: In der Sparte Musik werden 130.000 Euro für die Erhöhung von Instituti- onellen Förderungen verwendet (siehe Vorlage 3981/2017). Erläuterung: Neben den beiden bestehenden Spielstätten Stadtgarten und LOFT sind in den vergan- genen zehn Jahren neue Initiativen und Strukturen wie beispielsweise das Netzwerk ON – Neue Mu- sik Köln und ZAMUS – Kölner Zentrum für Alte Musik neu entstanden, durch welche die Produktions- und Arbeitsbedingungen der jeweiligen Teilszenen entschieden verbessert werden konnten. Vor dem Hintergrund zahlreicher Ensembleneugründungen sowie einer insgesamt wachsenden Musikszene gilt es die bestehenden Strukturen weiter zu stärken und auszubauen. Als international renommiertes Spezialensemble für zeitgenössische Musik erhält die musikFabrik zur Stärkung des Musikstandortes Köln einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 130.000 € zur Sicherung der Unterbringung im Me- diapark. Sparte Popkultur 30.000 Euro Aufteilung der 30.000 Euro: In der Sparte Popkultur werden 30.000 Euro in die Erhöhung der Pro- jektmittel fließen. Erläuterung: Die Kölner Szene der Popkultur macht in den letzten Jahren, auch angeregt durch inten- sive Förderbemühungen, wieder national von sich reden. Diese Entwicklung schlägt sich auch in ei- ner gestiegenen Anzahl kulturell relevanter Formate nieder, die von freien Konzertgruppen, Veranstal- tern und Clubs und Spielstätten durchgeführt werden. Mit den zugesetzten Projektmitteln soll diesen Jahresprogrammen und Reihen ermöglicht werden, sich mittelfristig zu etablieren. Diese Maßnahme ist in den Schwerpunkten „Förderung für Veranstaltungen, Reihen und Festivals“ sowie „Förderung des Pop-Nachwuchses“ des Popkulturförderkonzepts (Stand 2016) angesiedelt und trägt zur Errei- chung der Förderziele „Stärkung der Rahmenbedingungen und Strukturen“ und „Stärkung der künst- lerischen Qualität“ bei.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3931/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.01.2018
- Erstellt
- 13.12.2017 15:40