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AN/0920/2025

Richtlinie für die Benennung von Straßen und Plätzen – Konsequente Förde-rung der Gleichstellung im Stadtbild

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 17.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 30.06.2025, TOP 2.3

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

4418 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Kölner Rat 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An die Vorsitzende des Ausschusses  
für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
Teresa De Bellis-Olinger 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.06.2025 
 
AN/0920/2025 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 30.06.2025 
 
Richtlinie für die Benennung von Straßen und Plätzen – Konsequente Förde-
rung der Gleichstellung im Stadtbild 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des nächsten 
Ausschusses am 23.06.2025 aufzunehmen: 
 
Beschluss:  
1. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beauftragt die 
Verwaltung, die „Richtlinie für die Benennung von Straßen und Plätzen“ vom 
26.08.1999, zuletzt ergänzt am 15.06.2023, zu überarbeiten. Ziel der Überarbei-
tung ist es, die Gleichstellung im Stadtbild weiter zu fördern und die strukturelle 
Unterrepräsentation von Frauen bei Straßenbenennungen aktiv zu korrigieren. 
2. In die überarbeitete Richtlinie soll aufgenommen werden: 
 Gewann- und Flurbezeichnungen sind bei der Benennung von Straßen grund-
sätzlich zurückzustellen, wenn verdiente Frauen als Alternative zur Verfügung 
stehen. 
 Die Benennung nach Frauen ist weiterhin so lange zu bevorzugen, bis ein 
ausgewogenes Verhältnis von nach Frauen und Männern benannten Straßen 
erreicht ist. 
 Die Regelungen gelten entsprechend auch für nicht-binäre Personen. 
3. Die überarbeitete Richtlinie soll dem Rat sowie den zuständigen Ausschüssen im 
ersten Quartal 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

- 2 - 
 
 
Begründung:  
 
Der Rat der Stadt Köln verfolgt seit Jahren das Ziel, die Gleichstellung von Frauen 
und Männern auch im öffentlichen Raum sichtbar zu machen. Im Jahr 2023 fasste 
der Rat deshalb den Beschluss, dass Frauen bei Straßenneubenennungen vorrangig 
berücksichtigt werden sollen, bis ein ausgewogenes Verhältnis zwischen nach 
Frauen und nach Männern benannten Straßen erreicht ist. Die Richtlinie wurde da-
raufhin um Punkt 3.4 ergänzt: „Zur Förderung der Gendergerechtigkeit sind Straßen 
bevorzugt nach Frauen zu benennen, bis Geschlechterparität erreicht ist.“  
 
Nach knapp zwei Jahren muss nun aber festgestellt werden, dass zur tatsächlichen 
Umsetzung der in Punkt 3.4 formulierten Zielsetzung der Richtlinie es einer weiteren 
Konkretisierung und Priorisierung bedarf, die Frauennamen bei gleichwertigen Alter-
nativen systematisch vorzieht. Denn seit Änderung der Richtlinie zeigt sich, dass Be-
nennungen zwar zu 29,41 % nach Frauen und zu 11,76 % nach Männern, aber 
58,82 % anderweitig erfolgten. Um das herrschende große Ungleichgewicht der Be-
nennung von Straßen nach Männern im Vergleich zu Frauen in absehbarer Zeit zu 
beseitigen, ist es daher erforderlich, dass bei künftigen Straßenbenennungen über-
wiegend Frauennamen auch gegenüber Flur- und Gewannnamen vorrangig Berück-
sichtigung finden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass selbst in Neubaugebieten mit 
mehreren neu zu benennenden Straßen dieses Ziel häufig nicht umgesetzt wird. 
Jüngstes Beispiel ist das Neubaugebiet an der Leidenhausener Straße in Köln-Eil, in 
dem trotz konkreter Vorschläge für die Benennung nach bedeutenden Frauen erneut 
ausschließlich Gewannbezeichnungen vorgeschlagen wurden. 
 
Die Richtlinie in ihrer jetzigen Form enthält keine Vorgabe, wie im Spannungsfeld 
zwischen dem Erhalt historischer Flurbezeichnungen und dem Ziel der Geschlechter-
gerechtigkeit zu verfahren ist. Gewann- und Flurbezeichnungen sollten zurückgestellt 
werden, wenn verdiente Frauen als Benennungsalternativen zur Verfügung stehen. 
Nur so kann die mit Punkt 3.4 angestrebte Förderung von Gleichstellung im Stadtbild 
in absehbarer Zeit und konsequent umgesetzt werden. 
 
Ergänzend wird empfohlen, nach zwei Jahren eine Evaluation durchzuführen, um zu 
überprüfen, wie sich das Verhältnis der Benennungen nach Frauen, Männern und 
Anderweitigem entwickelt hat. Diese Auswertung soll helfen, den Fortschritt bei der 
Umsetzung der Gendergerechtigkeit im Stadtbild transparent zu machen und gege-
benenfalls nachzusteuern. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Thomas Breustedt    gez, Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer    Die LINKE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

30.06.2025 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0920/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
17.06.2025
Erstellt
17.06.2025 10:27