AN/0920/2025
Richtlinie für die Benennung von Straßen und Plätzen – Konsequente Förde-rung der Gleichstellung im Stadtbild
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
4418 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Kölner Rat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Teresa De Bellis-Olinger Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.06.2025 AN/0920/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 30.06.2025 Richtlinie für die Benennung von Straßen und Plätzen – Konsequente Förde- rung der Gleichstellung im Stadtbild Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des nächsten Ausschusses am 23.06.2025 aufzunehmen: Beschluss: 1. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beauftragt die Verwaltung, die „Richtlinie für die Benennung von Straßen und Plätzen“ vom 26.08.1999, zuletzt ergänzt am 15.06.2023, zu überarbeiten. Ziel der Überarbei- tung ist es, die Gleichstellung im Stadtbild weiter zu fördern und die strukturelle Unterrepräsentation von Frauen bei Straßenbenennungen aktiv zu korrigieren. 2. In die überarbeitete Richtlinie soll aufgenommen werden: Gewann- und Flurbezeichnungen sind bei der Benennung von Straßen grund- sätzlich zurückzustellen, wenn verdiente Frauen als Alternative zur Verfügung stehen. Die Benennung nach Frauen ist weiterhin so lange zu bevorzugen, bis ein ausgewogenes Verhältnis von nach Frauen und Männern benannten Straßen erreicht ist. Die Regelungen gelten entsprechend auch für nicht-binäre Personen. 3. Die überarbeitete Richtlinie soll dem Rat sowie den zuständigen Ausschüssen im ersten Quartal 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. - 2 - Begründung: Der Rat der Stadt Köln verfolgt seit Jahren das Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern auch im öffentlichen Raum sichtbar zu machen. Im Jahr 2023 fasste der Rat deshalb den Beschluss, dass Frauen bei Straßenneubenennungen vorrangig berücksichtigt werden sollen, bis ein ausgewogenes Verhältnis zwischen nach Frauen und nach Männern benannten Straßen erreicht ist. Die Richtlinie wurde da- raufhin um Punkt 3.4 ergänzt: „Zur Förderung der Gendergerechtigkeit sind Straßen bevorzugt nach Frauen zu benennen, bis Geschlechterparität erreicht ist.“ Nach knapp zwei Jahren muss nun aber festgestellt werden, dass zur tatsächlichen Umsetzung der in Punkt 3.4 formulierten Zielsetzung der Richtlinie es einer weiteren Konkretisierung und Priorisierung bedarf, die Frauennamen bei gleichwertigen Alter- nativen systematisch vorzieht. Denn seit Änderung der Richtlinie zeigt sich, dass Be- nennungen zwar zu 29,41 % nach Frauen und zu 11,76 % nach Männern, aber 58,82 % anderweitig erfolgten. Um das herrschende große Ungleichgewicht der Be- nennung von Straßen nach Männern im Vergleich zu Frauen in absehbarer Zeit zu beseitigen, ist es daher erforderlich, dass bei künftigen Straßenbenennungen über- wiegend Frauennamen auch gegenüber Flur- und Gewannnamen vorrangig Berück- sichtigung finden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass selbst in Neubaugebieten mit mehreren neu zu benennenden Straßen dieses Ziel häufig nicht umgesetzt wird. Jüngstes Beispiel ist das Neubaugebiet an der Leidenhausener Straße in Köln-Eil, in dem trotz konkreter Vorschläge für die Benennung nach bedeutenden Frauen erneut ausschließlich Gewannbezeichnungen vorgeschlagen wurden. Die Richtlinie in ihrer jetzigen Form enthält keine Vorgabe, wie im Spannungsfeld zwischen dem Erhalt historischer Flurbezeichnungen und dem Ziel der Geschlechter- gerechtigkeit zu verfahren ist. Gewann- und Flurbezeichnungen sollten zurückgestellt werden, wenn verdiente Frauen als Benennungsalternativen zur Verfügung stehen. Nur so kann die mit Punkt 3.4 angestrebte Förderung von Gleichstellung im Stadtbild in absehbarer Zeit und konsequent umgesetzt werden. Ergänzend wird empfohlen, nach zwei Jahren eine Evaluation durchzuführen, um zu überprüfen, wie sich das Verhältnis der Benennungen nach Frauen, Männern und Anderweitigem entwickelt hat. Diese Auswertung soll helfen, den Fortschritt bei der Umsetzung der Gendergerechtigkeit im Stadtbild transparent zu machen und gege- benenfalls nachzusteuern. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Breustedt gez, Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführer Die LINKE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0920/2025
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
- Datum
- 17.06.2025
- Erstellt
- 17.06.2025 10:27