Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Neutralitäts- und Fairnessgebot im Kommunalwahlkampf – was ist Amt, was Wahlkampf?
SPD Anfrage nach § 4 AN/0468/2020 vom 20.04.2020
Stand: Am 20.04.2020 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
SPD Anfrage nach § 4
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.04.2020 AN/0468/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 20.04.2020 Neutralitäts- und Fairnessgebot im Kommunalwahlkampf – was ist Amt, was Wahlkampf? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, in einem aktuellen Pressebericht (Report-K „Antworten und neue Fragen zu den Social Me- dia Accounts von Henriette Reker“) ist über mögliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot bei Henriette Rekers Social-Media-Auftritten hingewiesen worden. Dabei geht es um die Frage, in welcher Funktion Reker oder ihr Team jeweils mit welchen Accounts kommunizie- ren: als Oberbürgermeisterin oder als parteilose Wahlkämpferin? Und: wird die Wahlkampf- arbeit mit von der Kommune finanzierten Mitarbeiter*innen bestritten? Problematisch sind etwa Verweise und Links auf Accounts und Websites, die teils von Reker selber betrieben sind, teils nach ihrem Wahlkampf städtisch übernommen wurden. Statt dies aber in der Arbeit der Accounts auszuweisen, wird z.B. ein „Team Reker“ als Urheber der Nachrichten angezeigt. Die Social-Media-Accounts für Instagram, Facebook und Twitter verweisen darüber hinaus, obwohl aus städtischen Mitteln betrieben, auf die persönliche Wahlkampfwebsite der Oberbürgermeisterin. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme von städtischen Personal und der Beauftragung von freien Mitarbeitenden im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Als weiteres Problem wird aufgezeigt: Die Reichweiten respektive die Zahl der Abonnenten und Followerinnen der Accounts haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Dies ge- schah in einer Zeit, in der die Accounts aus städtischen Mitteln finanziert waren. Mit eben jener durch städtische Mittel erhöhten Reich-weite betreibt nun die Privatperson Henriette Reker erneut Wahlkampf um das Amt der Oberbürgermeisterin. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgende Fragen schnellstmöglich schriftlich zu be- antworten und die Ergebnisse den Ratsmitgliedern vorzulegen: 1. Treffen die Vorwürfe aus dem Pressebericht zu? Ist es z.B. richtig, dass über den städtischen Twitteraccount Tweets der Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker - 2 - retweetet werden und so die Reichweite signifikant erhöht worden ist? Ist das aus Sicht der Neutralitätspflicht und dem Fairnessgebot der Verwaltung bzw. der Ober- bürgermeisterin rechtlich zulässig? 2. Sind bisher aus Gründen der Chancengleichheit auch Tweets anderer OB- Kandidaten seitens des städtischen Twitteraccounts verbreitet worden? Falls nein, aus welchen Gründen? 3. Wer verantwortet die Social-Media-Accounts jetzt in den Wahlkampfzeiten? Werden diese weiter mit Mitteln der Stadt Köln betrieben? Und wenn ja, warum unter dem Namen von Henriette Reker und nicht einfach etwa face- book.com/Oberbürgermeisterin? 4. Werden oder wurden sonstige städtischen Ressourcen (Personal, Finanz- bzw. Sachmittel) unmittelbar oder mittelbar für den Wahlkampf von Henriette Reker einge- setzt? Wenn ja, welche und in welchem Umfang? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz