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AN/0468/2020

Neutralitäts- und Fairnessgebot im Kommunalwahlkampf – was ist Amt, was Wahlkampf?

SPD Anfrage nach § 4 20.04.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 20.04.2020, TOP 3.6

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3382 Zeichen

An  
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.04.2020 
 
AN/0468/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 20.04.2020 
 
Neutralitäts- und Fairnessgebot im Kommunalwahlkampf – was ist Amt, was 
Wahlkampf? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
in einem aktuellen Pressebericht (Report-K „Antworten und neue Fragen zu den Social Me-
dia Accounts von Henriette Reker“) ist über mögliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot 
bei Henriette Rekers Social-Media-Auftritten hingewiesen worden. Dabei geht es um die 
Frage, in welcher Funktion Reker oder ihr Team jeweils mit welchen Accounts kommunizie-
ren: als Oberbürgermeisterin oder als parteilose Wahlkämpferin? Und: wird die Wahlkampf-
arbeit mit von der Kommune finanzierten Mitarbeiter*innen bestritten? 
 
Problematisch sind etwa Verweise und Links auf Accounts und Websites, die teils von Reker 
selber betrieben sind, teils nach ihrem Wahlkampf städtisch übernommen wurden. Statt dies 
aber in der Arbeit der Accounts auszuweisen, wird z.B. ein „Team Reker“ als Urheber der 
Nachrichten angezeigt. Die Social-Media-Accounts für Instagram, Facebook und Twitter 
verweisen darüber hinaus, obwohl aus städtischen Mitteln betrieben, auf die persönliche 
Wahlkampfwebsite der Oberbürgermeisterin. 
 
Gleiches gilt für die Inanspruchnahme von städtischen Personal und der Beauftragung von 
freien Mitarbeitenden im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. 
Als weiteres Problem wird aufgezeigt: Die Reichweiten respektive die Zahl der Abonnenten 
und Followerinnen der Accounts haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Dies ge-
schah in einer Zeit, in der die Accounts aus städtischen Mitteln finanziert waren. Mit eben 
jener durch städtische Mittel erhöhten Reich-weite betreibt nun die Privatperson Henriette 
Reker erneut Wahlkampf um das Amt der Oberbürgermeisterin. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgende Fragen schnellstmöglich schriftlich zu be-
antworten und die Ergebnisse den Ratsmitgliedern vorzulegen:  
 
 
1. Treffen die Vorwürfe aus dem Pressebericht zu? Ist es z.B. richtig, dass über den 
städtischen Twitteraccount Tweets der Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker

- 2 - 
 
retweetet werden und so die Reichweite signifikant erhöht worden ist? Ist das aus 
Sicht der Neutralitätspflicht und dem Fairnessgebot der Verwaltung bzw. der Ober-
bürgermeisterin rechtlich zulässig? 
2. Sind bisher aus Gründen der Chancengleichheit auch Tweets anderer OB-
Kandidaten seitens des städtischen Twitteraccounts verbreitet worden? Falls nein, 
aus welchen Gründen?   
3. Wer verantwortet die Social-Media-Accounts jetzt in den Wahlkampfzeiten? Werden 
diese weiter mit Mitteln der Stadt Köln betrieben? Und wenn ja, warum unter dem 
Namen von Henriette Reker und nicht einfach etwa face-
book.com/Oberbürgermeisterin? 
4. Werden oder wurden sonstige städtischen Ressourcen (Personal, Finanz- bzw. 
Sachmittel) unmittelbar oder mittelbar für den Wahlkampf von Henriette Reker einge-
setzt? Wenn ja, welche und in welchem Umfang? 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

20.04.2020 Hauptausschuss
TOP 3.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0468/2020
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
20.04.2020
Erstellt
20.04.2020 09:42