3069/2021
33. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562 Vorlagen-Nummer 27.08.2021 3069/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 31.08.2021 Finanzausschuss 13.09.2021 Integrationsrat 28.09.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 08.10.2021 33. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den 2. Quartalsbericht der aktuellen Situation Geflüchteter zum Stichtag 30.06.2021 zur Verfügung. Gez. Dr. Rau
33. Bericht zur Situation Geflüchteter
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Situation Geflüchteter in Köln 33. Bericht (II. Quartal 2021) Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen Amt für Wohnungswesen Stand 30.06.2021 1 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2021 Inhalt Einleitung ............................................................................................................................................... 2 1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 2 1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 2 1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft ........................................................................... 3 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart ........................................................ 5 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk .............................................................................. 6 2. Ressourcenmanagement ................................................................................................................ 7 2.1. Entwicklungen II. Quartal 2021 ........................................................................................ 8 2.2. Sachstand ............................................................................................................................ 8 3. Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete ........................................... 10 4. Bewältigung der Corona-Pandemie in Unterkünften für Geflüchtete ..................................... 11 5. Corona-Impfung bei untergebrachten Geflüchteten ................................................................. 12 2 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2021 Einleitung Die Stadt Köln erfüllt mit der Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten ihren gesetzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen (auch unerlaubt Eingereiste) sicher, die durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden. Hierfür hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im gesamten Stadtgebiet vor, beziehungsweise hat Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig angemietet. Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie kirchliche und private Träger sichergestellt und von einer großen Anzahl ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer unterstützt. Der Bericht erscheint quartalsweise und bezieht sich aktuell auf den Zeitraum bis 30.06.2021. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass zu einzelnen Punkten bereits aktuellere Erkenntnisse vorliegen. 1. Zahlen und Daten 1.1. Gesamtzahlen In der Gesamtentwicklung ist die Zahl der untergebrachten Geflüchteten seit Anfang 2019 rückläufig. Dieser Trend setzt sich im zweiten Quartal 2021 fort. Die Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen überwiegend im Rahmen der Familienzusammenführung und umfassen durchschnittlich zwei bis drei Personen pro Woche. Die Zuweisungsquote lag zum Stichtag 30.06.2021 bei 100,31 %. Jahreswerte 2010 - 2021: *Stand 30.06.2021 1.638 1.949 2.196 3.072 5.141 10.153 13.253 10.189 10.216 7.460 6.176 5.544 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Anzahl untergebrachter Geflüchteter (Stichtag 30.06.)* 3 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2021 Die Zahlen der Geflüchteten, die in Köln untergebracht werden, sinken langsam aber kontinuierlich. Im Vergleich zum Jahr 2014 werden jedoch immer noch circa 400 Geflüchtete mehr in Köln untergebracht und betreut. Die für die Versorgung dieser Menschen benötigten Unterbringungsmöglichkeiten sollen dem vom Rat beschlossenen Standard entsprechen („Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ vom 20.07.2004). Insbesondere die Maßgabe, dass an einem Standort höchstens 80 Menschen untergebracht werden sollen, kann derzeit oft nicht erfüllt werden. Das bedeutet, dass auch weiterhin große Anstrengungen notwendig sind, um dem Anspruch der weltoffenen und toleranten Stadtgesellschaft gerecht zu werden. Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit Juni 2020 in Kombination mit der monatlichen Veränderung: Der auffällige Rückgang im Juli und August 2020 ist die Folge von Corona- Schutzmaßnahmen. Ebenfalls in den nachfolgenden Monaten, insbesondere im Dezember 2020 sowie in der Zeitspanne von Februar bis April 2021, ist eine deutliche Reduktion aufgrund mehrmaliger Lockdowns durch ein Herunterfahren des öffentlichen Lebens zu erkennen. 1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft Im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe an sozialer Infrastruktur wird jeweils zum 30.06. und 31.12. des Jahres eine Analyse der Personenstruktur erstellt. Betrachtete Aspekte sind hier Alter, Familie und Herkunft. Im folgenden Diagramm zur Altersstruktur ist insbesondere das Segment der unter 3- Jährigen sowie der Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren beachtenswert. Bei beiden Teilbereichen ist, im Gegensatz zum letzten Halbjahresintervall, ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Weiterhin ist eine Steigerung des Anteils bei der Gruppe der 26 bis 65-Jährigen Personen festzustellen. -59 -228 -164 -68 -75 -29 -225 -72 -118 -197 -117 -70 -58 6.960 6.732 6.568 6.505 6.430 6.401 6.176 6.104 5.986 5.789 5.672 5.602 5.544 -1000 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Nov 20 Dez 20 Jan 21 Feb 21 Mrz 21 Apr 21 Mai 21 Jun 21 monatliche Entwicklung der Unterbringung Veränderung zum Vormonat Bestand 4 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2021 Geflüchtete leben weiterhin zu über 80 % in familiären Strukturen. Der Anteil von Familien ist in den vergangenen Jahren gestiegen und aktuell kaum signifikant verändert. In den Segmenten der alleinreisenden Männern und alleinerziehenden Männern lässt sich eine Minderung verzeichnen. Die übrigen Teilbereiche verhalten sich im Wesentlichen konstant. Diese obige Darstellung betrachtet nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. 5 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2021 Die Schutzsuchenden reisen aus folgenden Herkunftsländern ein: 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsarten genutzt, die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich unterscheiden (Unterbringungsqualität). Differenziert wird: • Notaufnahme (Herkulesstraße) • Notunterkunft • Beherbergungsbetrieb • Wohnheim • Mobile Wohneinheit • Systembau • Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnun gen) Afghanistan; 7,3% Albanien; 9,4% Armenien, Aserbeidschan, Tadschikistan, Georgien, Kasachstan, Ukraine, Usbeskistan, Weißrussland; 2,9% ehem. Jugoslawien und Kosovo; 28,3% Eritrea, Somalia; 4,8% Libyen, Marokko, Tunesien, Algerien; 0,7% afrikanische Länder Nigeria, Ghana, Guinea; 5,3% Pakistan, Indien; 1,7% Russ. Förderation; 3,8% sonstige*; 5,1% Syrien, Irak, Iran; 30,4% Türkei; 0,3% Herkunftsländer Stichtag 30.06.2021 6 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2021 Ausführliche Erläuterungen hinsichtlich Bauart, Unterbringungsqualität und Nutzungsart sind im 20. Bericht zu finden. Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats: Grafische Darstellung der Verteilung zum 30.06.2021: Durch den Abschluss der Umbauarbeiten im Standort Bonner Straße gibt es nun keine Unterkunftsart Notunterkunft mehr. 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk Die Verteildichte gibt, basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag, das Verhältnis von Einwohnern eines Stadtbezirks (Stand 30.06.2021) zu den in diesem Bezirk untergebrachten geflüchteten Menschen an. Durch Aus- und Umzüge, Verlegungen in andere Unterkünfte etc. sind diese Zahlen in ständiger dynamischer Entwicklung. Dargestellt ist die reale Belegung zum zweiten Quartalsende 2021 sowie der voraussichtliche Anteil geflüchteter Menschen im Stadtbezirk im Dezember 2021 unter Stichtag 31.12.2020 31.03.2021 30.04.2021 31.05.2021 30. 06.2021 Notaufnahme 119 71 66 78 68 Notunterkünfte 87 82 77 0 0 Beherbergungsbetriebe 402 362 332 295 277 Mobile Wohneinheiten 911 831 797 741 760 Systembauten 1.442 1.411 1.381 1.412 1.374 Wohnungen 2.370 2.247 2.254 2.266 2.266 Wohnheime 845 785 765 810 799 Summe 6.176 5.789 5.672 5.602 5.544 Beherbergungsbetriebe; 277; 5% Mobile Wohneinheiten; 760; 14% Notaufnahme; 68; 1% Systembauten; 1.374; 25% Wohnheime; 799; 14% Wohnungen; 2.266; 41% Verteilung der Unterbringungsarten 30.06.2021 7 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2021 Berücksichtigung der bis Jahresende erwarteten Inbetriebnahme neuer bzw. Aufgabe noch belegter Objekte. Die Veränderung der Verteildichte zum Jahresende wird außerdem von der Entwicklung der Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so sinkt die Verteildichte ebenfalls. Auf Grund der unter Punkt 1.1 aufgezeigten Prämissen für die Fallzahlentwicklung, der weiterhin in der Diskussion befindlichen Asylpolitik von Bund und Land und der kaum vorhersehbaren politischen Entwicklung in den Hauptherkunftsländern der geflüchteten Menschen ist eine seriöse Prognose nicht möglich. 2. Ressourcenmanagement Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um einerseits der durch kommunal nicht beeinflussbare Ursachen bedingten deutlichen Schwankungen der Anzahl geflüchteter Menschen gerecht zu werden, andererseits auch um die Qualität der Unterkünfte - gerade hinsichtlich der notwendigen Privatsphäre - für die geflüchteten Menschen stetig zu verbessern. 0,48% 0,56% 0,26% 0,41% 0,32% 0,30% 0,88% 0,54% 0,59% 0,48% 0,52% 0,58% 0,29% 0,39% 0,33% 0,32% 0,89% 0,64% 0,62% 0,51% 0,53% 0,59% 0,30% 0,40% 0,36% 0,37% 0,92% 0,67% 0,65% 0,53% 0,00% 0,10% 0,20% 0,30% 0,40% 0,50% 0,60% 0,70% 0,80% 0,90% 1 ,00% Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim Gesamt Verteildichte in den Stadtbezirken Anteil I. Quartal 2021 Anteil II. Quartal 2021 voraussichtlicher Anteil Dezember 2021 8 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2021 Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei auch die mittelfristige Rückkehr zu den in den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter festgelegten Standards im Fokus. 2.1. Entwicklungen II. Quartal 2021 Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 04.02.2021 die konkrete Vorgabe gemacht, die Quote der geflüchteten Menschen, die von der Stadt Köln in abgeschlossenen Wohneinheiten untergebracht werden, schrittweise jährlich um 5 % zu steigern. Diese neuen Vorgaben erfordern eine umfassende Anpassung der Ressourcenplanung für die Unterkünfte für Geflüchtete durch das Amt für Wohnungswesen. Mit Stand 30.06.2021 waren 80,82% der in städtischen Ressourcen (ohne die Notaufnahme Herkulesstraße und ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in Unterkünften untergebracht, deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und die sowohl über eigene Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung und Planung ist davon auszugehen, dass das Ziel der Unterbringung von 85 % der kommunal untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten zum Ende des Jahres erreicht wird. Durch Neubau von Unterkünften und Sanierung bestehender Unterkünfte wird insgesamt eine verbesserte Unterbringungsqualität für Geflüchtete angestrebt, sodass insbesondere die überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten versorgt werden kann. Eine Aufgabe von Wohneinheiten dieser Art ist dennoch manchmal notwendig, wenn sich das Objekt in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung des Objekts endet. 2.2. Sachstand Eine Erhaltung oder Steigerung der Unterbringungsqualität hängt von vielfältigen Einflussfaktoren ab und soll durch konkrete Maßnahmen erreicht werden, die sich wie folgt darstellen: Zur Erhaltung des Qualitätsstandards für die Unterbringung Geflüchteter ist vorgesehen, kostenintensive Standorte und solche mit geringen Qualitätsstandards sukzessive zu schließen. Dabei stehen u.a. die Standorte mit mobilen Wohneinheiten der ersten und zweiten Containergeneration im Fokus. Sie verfügen nur über Gemeinschaftsküchen bzw. - sanitäreinrichtungen. Durch diese Bauweise ergeben sich u.a. besondere brandschutz- rechtliche Aspekte, die sehr kostenintensiv sind. In der Unterkunftsart „Wohnungen“ befinden sich Objekte, die zwar abgeschlossene Wohneinheiten bieten, deren Bausubstanz und -zustand die Betreibung als Geflüchtetenunterkunft sehr kostenintensiv machen (marode Elektrik- und Wasserinstallation und/oder marode Bausubstanz). Daher müssen auch Objekte der Unterkunftsart „Wohnungen“ zur Schließung vorgesehen werden. Zum 30.06.2021 konnte an zwei Standorten die Unterbringung vollständig beendet werden. Stand II. Quartal 2021: Projekt Unterkunftsart Unterbringung B e z i r k Stadtteil Stand ortent wicklu ng Belegart Datum Leerzug max. Belegung* Real 31.12. 2020 Real 30.06. 2021 Am Pantaleonsberg Wohnheime Flü 1 Altstadt-Süd Frauen 30 .04.2021 25 22 0 Bonner Straße Notunterkünfte Flü 2 Marienburg V Männer 19. 04.2021 152 87 0 109 0 9 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2021 Durch den Einbau von Etagenküchen im Standort Bonner Straße erfolgte hier eine Aufwertung der Unterbringung zum Wohnheim. Die Geflüchteten können sich nun selber verpflegen und werden dadurch ganz wesentlich in Ihrer Selbstständigkeit unterstützt. Die Zubereitung von Mahlzeiten stellt einen ersten wichtigen Schritt zur Integration dar. Folgende Unterkünfte sollen bis Ende 2021 umgebaut, saniert bzw. bezugsfertig hergerichtet werden, um eine verbesserte Unterbringungsqualität zu erreichen. Stand II. Quartal 2021 für die Sanierung von Unterkünften, die zurzeit hergerichtet werden: Zur Verbesserung des Qualitätsstandards ist außerdem die Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau und Anmietung von neuen Objekten vorgesehen. Weil die neuen Plätze jeweils über abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem Sanitärbereich verfügen, wird hiermit ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Unterbringungsqualität und damit zur Integration geleistet. Stand II. Quartal 2021 für den Neubau von Unterkunftsplätzen, die sich noch in der Errichtung befinden: Weiterhin ist es gelungen in folgendem Beherbergungsbetrieb die Nutzung als Unterkunft vollständig zu beenden: Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme jeglicher Beherbergungsbetriebe wird jedoch auf Grund der dort verfügbaren besonderen Gegebenheiten, die sich besonders für die speziellen Schutzbedarfe einzelner Geflüchteter eignen, auch auf Dauer nicht möglich sein. 10 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2021 3. Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete Die erfolgten Verbesserungen der Internetversorgung haben insgesamt die Situation der Internetanbindung in zahlreichen Unterkünften für Geflüchtete erheblich entspannt. Im zweiten Quartal wurden weitere Verbesserungen sowohl bei der Verlegung von Glasfaseranschlüssen als auch bei der Hardwareaustattung vor Ort in den Unterkünften beauftragt und umgesetzt , wobei der erhöhte Bedarf (Home-Schooling) die Dringlichkeit der Umsetzung bestimmte. Der geltende Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 17.09.2015 (AN 0538/2015) über eine Grundversorgung der Unterkünfte für Geflüchtete mit Internet mit einem damaligen Standard von 100 Mbit/s war als Grundlage für die erforderlichen Optimierungs-Maßnahmen nach heutigen technischen Standard nicht mehr ausreichend. Es wurde daher mit Verwaltungsvorlage 1105/2021, die am 27.05.2021 vom Ausschuss für Soziales und Senioren gebilligt wurde, ein neuer Beschluss auf den Weg gebracht, der ein mehrjähriges Gesamtinvestitionsvolumen von 1.666.481 € umfasst. Der Rat hat der Vorlage am 24.06.2021 zugestimmt. Durch den Beschluss sind nicht nur Kosten für die Herstellung neuer Glasfaseranschlüsse abgedeckt, die dann in der Regel einen Internetzugang 1 Gigabit/s je Standort gewährleisten, sondern auch entsprechende Hardware-Nachrüstungen (zum Beispiel W- LAN-Antennen, Router) an den Standorten sowie die laufenden Entgelte für den Netzprovider. Damit ist der weitere kontinuierliche Ausbau der Internetversorgung an bestehenden und neuen Unterkünften für Geflüchtete sichergestellt. Durch die Zusammenarbeit mit NetCologne konnte das Amt für Wohnungswesen an vier Standorten (Blaubach , Koblenzer Straße, Merlinweg, Schlagbaumsweg) die übliche Netzwerkstärke von 50Mbit/s auf 1.000 Mbit/s erhöhen. Weiterhin laufen an folgenden Standorten Verbesserungsarbeiten welche kurz vor der Fertigstellung stehen: Ankerstraße, Boltensternstraße, Heinrich-Rohlmann-Straße, Severinswall, Am Springborn und Urbacher Weg. An drei großen Unterbringungsstandorten mit mehreren Systembauten – Aloys-Boecker- Straße, Josef-Broicher-Straße und Haferkamp – wurde eine dezentrale Internetversorgung der einzelnen Systembauten mit Kabelleitungen in Auftrag gegeben, da sich die bestehende Lösung mit einem zentralen W-LAN-Hotspot als unzureichend erwiesen hat. 11 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2021 4. Bewältigung der Corona-Pandemie in Unterkünften für Geflüchtete Entwicklung der Corona-Pandemie im zweiten Quartal 2021 Im Aufzeichnungszeitraum 01.04.2021 bis 30.06.2021 wurde Ende April ein hoher Anstieg durch die dritte Welle verzeichnet, welche sich wie in der Gesamtbevölkerung auch in den Unterkünften für Geflüchtete niedergeschlagen hat. Die Verhängung von individuellen Quarantänen und Quarantänen per Allgemeinverfügung durch das Gesundheitsamt sowie der allgemeine Lockdown haben dann die schrittweise Reduzierung der dritten Welle in den Unterkünften für Geflüchtete bewirkt, wobei auch die steigenden Temperaturen im Juni dazu beigetragen haben, die Ansteckungsrate des Virus zu reduzieren. Während es im Verlauf der zweiten Welle von Oktober 2020 bis Mitte Januar 2021 315 positiv getestete Geflüchtete gab, wurden während der dritten Welle im Mai 2021 lediglich 180 Geflüchtete positiv getestet. Auftauchen der Mutationen Bei dem Infektionsgeschehen in Köln spielen seit Jahresbeginn zunehmend mutierte Formen des Covid-19-Virus eine Rolle, welche deutlich ansteckender sind als die Ursprungsversion. Dabei steht die in Großbritannien entdeckte Virusmutation B.1.1.7 im Vordergrund, während die etwas später in Südafrika und in Brasilien aufgetretenen Mutationen bisher nur eine marginale Rolle spielen. Dies spiegelte sich auch in den Unterkünften für Geflüchtete wider, wo im Laufe des ersten und zweiten Quartals immer häufiger die britische Mutation auftauchte. Das Auftreten der Mutationen in den Unterkünften wird registriert, jedoch wird die Zahl der Infizierten mit den jeweiligen Mutationen nicht laufend statistisch erfasst, weil die zu ergreifenden Quarantäne-Maßnahmen des Gesundheitsamtes sich nicht wesentlich unterscheiden gegenüber einer Covid-19-Infektion mit dem Ursprungs-Virus. Es wird lediglich zum Ende der Quarantäne ein Kontrolltest durchgeführt, um sicherzugehen, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Gegebenenfalls wird die Quarantäne verlängert. 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 Mit Covid 19 infizierte untergebrachte Geflüchtete 12 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2021 Allgemeinverfügung – notwendige Quarantäne-Anordnung bei großen Unterkünften Wenn in einer Unterkunft für Geflüchtete mehrere Geflüchtete positiv auf Covid-19 getestet wurden, besteht das Problem, dass die Zahl der engen und für das Infektionsgeschehen problematischen Kontakte in der Unterkunft auch aufgrund der häufig bestehenden Sprachbarriere kurzfristig nicht aufgeklärt werden können. Dies ist insbesondere nicht möglich ohne eine Potenzierung der Sozialkontakte von Sozialarbeitenden, Sprachmittlern und Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes. Eine vom Gesundheitsamt angeordnete Reihentestung aller Bewohner und Bewohnerinnen der Unterkunft durch den mobilen Abstrichdienst (Bio-Monitoring) bedarf einer Vorlaufzeit von mindestens einem Tag. Nach der Testung dauert es nochmal bis zu 48 Stunden bis die Ergebnisse des Labors zu den PCR- Tests vorliegen. Bis dahin herrscht ein unklares Infektionsgeschehen. Die Geflüchteten sind Teil des gesellschaftlichen Lebens in Köln und sie besuchen unter anderen Kindergärten, Schulen, Bildungseinrichtungen, treffen Geflüchtete aus anderen Einrichtungen. Das Gesundheitsamt muss daher abwägen, ob es verantwortet werden kann, dass mögliche Kontaktpersonen der Infizierten frei die Unterkunft verlassen können. Die einzige Möglichkeit, einer schnellen und effizienten Eindämmung des Infektionsgeschehens ist dann alle in der Unterkunft untergebrachten Personen per Allgemeinverfügung unter Quarantäne zu stellen. Diese Entscheidung erfolgt nicht leichtfertig, sondern angesichts des damit verbundenen Eingriffs in die Freiheitsrechte stets unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Geflüchtete, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, können gegenüber ihrem Arbeitgeber auf die Allgemeinverfügung, die sie auch ausgehändigt erhalten, verweisen. Im Zeitraum 01.04. bis 30.06.2021 standen vier Standorte zeitversetzt für jeweils 14 Tage per Allgemeinverfügung unter Quarantäne: Aloys-Boecker-Straße, Boltensternstraße, Neubrücker Ring und Urbacher Weg. 5. Corona-Impfung bei untergebrachten Geflüchteten Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Geflüchteten durch das Amt für Wohnungswesen erfolgt auch eine sozialarbeiterische und gesundheitliche Betreuung. Diese umfasst in der Corona-Pandemie neben der gesundheitlichen Aufklärung auch das Angebot einer Corona-Schutzimpfung im Rahmen der Priorisierungsvorgaben der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts, der Bundes- und Landesvorschriften sowie der Verwaltungserlasse. Laut § 3 Abs.1 Ziffer 11 der Corona-Impfverordnung vom 10. März 2021 gehören Geflüchtete und Obdachlose, die in gemeinschaftlichen Einrichtungen im Sinne des § 36 Abs.1 Nr.3 und Nr. 4 Infektionsschutzgesetzes untergebracht sind, zur Gruppe 2 – hohe Priorität. Unterbringung in gemeinschaftlichen Einrichtungen bedeutet in Unterkünften, in denen entweder Gemeinschaftssanitär und/oder Gemeinschaftsküchen bestehen. Dies ist in Köln nur bei knapp 20 Prozent aller Unterkünfte für Geflüchtete der Fall. Der Impfplan des Landes NRW hat innerhalb dieser Gruppe 2 eine weitere Priorisierung unter anderem zugunsten von Menschen mit Vorerkrankungen, Schwangeren, Lehrern und Lehrerinnen, Polizisten und Polizistinnen und Kita-Erziehern und -Erzieherinnen vorgenommen, so dass diesen Gruppen vorrangig Impfangebote unterbreitet wurden, bevor die Geflüchteten ein solches erhielten. 13 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2021 Es erfolgte vom 30.04. bis 02.05.2021 eine erste vom städtischen Krisenstab veranlasste Impfaktion in den Unterbringungseinrichtungen Herkulesstraße, An den Gelenkbogenhallen und Oskar-Jäger-Straße, bei der 44 Impfungen mit dem Impfstoff Biontech erfolgten. Diese Aktion offenbarte früh eine geringe Impfbereitschaft der Geflüchteten und die Notwendigkeit zunächst Aufklärung, Information und Motivation zur Annahme des Impfangebotes in den Vordergrund zu stellen. Die Geflüchteten wurden daher vom Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen und von Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen der Betreuungsträger aufgesucht, um im Rahmen von persönlichen Gesprächen Aufklärungsarbeit zu leisten und die bestehende Impfskepsis zu überwinden. Dabei galt es auch, bestehende sprachliche Hürden mit Hilfe von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern zu kompensieren. Neben rationalen Sorgen, etwa bei Vorerkrankungen, waren auch irrationale Bedenken, etwa die Angst vor Abschiebung nach einer Impfung, Auswirkungen auf die Fertilität oder die Implantierung von Controlling- Chips, zu zerstreuen. Schließlich benötigen die Impfwilligen in der Regel Unterstützung bei der Bewältigung der erforderlichen Formalien, etwa dem Ausfüllen des Anamnesebogens und der Einwilligungserklärung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die Impfung von in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Geflüchteten und Obdachlosen ein größeres Kontingent des Impfstoffes Johnson & Johnson zur Verfügung gestellt. Dieser Impfstoff hat den Vorteil, dass bereits eine einmalige Impfung die volle Immunisierungswirkung entfaltet und somit der organisatorische und zeitliche Aufwand eines zweiten Impfdurchgangs vermieden wird. Nicht geimpft werden konnten Minderjährige, Schwangere und Menschen, die in den letzten 6 Monaten eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben. In der nur gering ausgelasteten Notaufnahme in der Herkulesstraße wurde in den dort vorhandenen Arzt- und Gemeinschaftsräumen eine kleine Impfstraße als temporäres Impfzentrum eingerichtet. Dabei haben die Bereiche Impfdokumentation und Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes der Stadt Köln, Impfärzte und Impfärztinnen und Assistenzkräfte der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Personal der Berufsfeuerwehr (Organisation des Impfteams, Impfstofftransport) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (Sprachmittler und medizinisches Fachpersonal) und der städtische Soziale Dienst zur Betreuung Geflüchteter eng, professionell und reibungslos zusammengearbeitet. Gemäß den Vorgaben der Ständigen Impfkommission erfolgte vor jeder Impfung eine persönliche ärztliche Aufklärung der Impflinge bezüglich der Risiken. Es sind dort drei größere Impfaktionen für alle von der Stadt Köln untergebrachten Geflüchteten erfolgt, und zwar am 25.05.2021 (253 Impfungen), am 08.06.2021 (178 Impfungen) und am 22.06.2021 (174 Impfungen). Insgesamt wurden dabei 605 Geflüchtete geimpft. Diese wurden überwiegend mit Shuttle-Bussen von ihren Unterkünften zur Herkulesstraße gebracht, dort nach Prüfung der Formalien ärztlich aufgeklärt, geimpft und nach Aushändigung der Impfbescheinigung wieder zurückgebracht. Darüber hinaus wurde eine unbekannte Zahl von untergebrachten Geflüchteten wie andere Einwohner und Einwohnerinnen Köln geimpft, etwa durch Haus- oder Betriebsärzte, bei einer Schwerpunkt-Impfaktion in ihrem Stadtteil oder im Impfzentrum. Eine exakte Impfquote ist wegen des bestehenden Gesundheitsdatenschutzes nicht bekannt. Die Besuchseinschränkungen sind in allen Wohnheimen 14 Tage nach dem Impfangebot aufgehoben worden. 14 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2021 Erklärungsansätze für die eingeschränkte Impfbereitschaft der Geflüchteten In vier Wohnheimen für Geflüchtete wurde die Impfbereitschaft der Bewohnerinnen und Bewohner näher analysiert, darunter ein Männerwohnheim, welches vom städtischen Sozialen Dienst betreut wird, sowie drei Wohnheime überwiegend für Familien, die von drei unterschiedlichen sozialen Trägern betreut werden. Die Stichprobe dürfte daher relativ repräsentativ sein. Bei der Impfbereitschaft gab es große Unterschiede zwischen den vier ausgewählten Wohnheimen, was zeigt, wie heterogen der Personenkreis der Geflüchteten und seine Motivlage ist. Objekt A, Familienwohnheim: Höchste Impfbereitschaft. • Kleineres Familienwohnheim, abgeschlossene Wohneinheiten. • 7 syrische Bewohnerparteien, 3 bosnische und serbische Bewohnerparteien. • Viele Bewohnerinnen und Bewohner mit gesundheitlichen Einschränkungen, daher sind gesundheitliche Risiken in vielen Familien ein Thema. Höchster Prozentanteil von bereits an Corona erkrankten Bewohnerinnen und Bewohnern. Objekt unterlag bisher keiner Allgemeinverfügung. Objekt B, Familien/Männerwohnheim: Durchschnittliche Impfbereitschaft • Größeres Wohnheim mit überwiegend Familien und einem getrennten Männerflur, abgeschlossene Wohneinheiten. • 10 syrische Bewohnerparteien, 7 Parteien aus Afghanistan, 7 Parteien aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien und dem Kosovo, 5 Parteien aus dem Irak und einzelne Parteien aus 7 anderen Ländern. • Covid-19 ist ein Thema, da bereits mehrere Bewohnerinnen und Bewohner erkrankt waren. Objekt unterlag bisher keiner Allgemeinverfügung. Objekt C, Familienwohnheim: Geringste Impfbereitschaft. • Größeres Wohnheim für Familien, abgeschlossene Wohneinheiten • 22 Bewohnerparteien aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, Albanien und Kosovo, 4 Parteien aus dem Irak, 2 aus Syrien. • Bis jetzt kaum an Corona erkrankte Bewohnerinnen und Bewohner. Vermutung, dass dies und Bewohnerzusammensetzung Einfluss auf Impfbereitschaft haben könnte. Objekt D, Männerwohnheim: Impfbereitschaft über dem Durchschnitt • Männerwohnheim, Einzelzimmer mit Gemeinschaftsküchen und -sanitäreinrichtung en • Männer aus 19 verschiedenen Nationen • In der Vergangenheit mehrmals Allgemeinverfügungen, daher sind den Bewohnern die mit einer Quarantäne verbundenen Einschränkungen bekannt. Im letzten halben Jahr kaum Corona-Erkrankungen unter den Bewohnern • Ein Erklärungsansatz für die relativ gute Impfbereitschaft kann sei n, dass viele Männer arbeiten. Diese haben Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes und wenig Ausfallzeiten durch Krankheit oder Quarantänen. 15 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2021 Die Summen der Prozent-Zahlen ergeben eventuell über hundert Prozent, da Doppel- nennungen möglich sind. Auswertung Impfbereitschaft der vier Wohnheime Insgesamt leben in den vier Wohnheimen 233 Personen ab 16 Jahre, die sich zum Zeitpunkt der Durchführung der Analyse theoretisch hätten impfen lassen können. Personen die sich nicht impfen lassen können, sind solche, die innerhalb der letzten sechs Monate eine Covid 19-Infektion durchgemacht haben, schwanger sind oder aus anderen medizinischen Gründen (z.B. Chemotherapie) zurzeit nicht geimpft werden können. Als „demnächst geimpft“ wurde die Gruppe der Personen bezeichnet, für die bereits ein Impftermin vereinbart wurde. Bei den Impfunwilligen, die hierzu eine Aussage gemacht haben, wurden folgende Gründe angegeben: • Angst vor möglichen Nebenwirkungen (Schmerzen, Lähmung, Unfruchtbarkei t, Tod) oder Langzeitfolgen • Bekannte, Verwandte oder andere enge Bezugspersonen haben abgeraten • nicht der gewünschte Impfstoff (bei der städtischen Impfaktion wurde der Impfstoff Johnson&Johnson angeboten) • erstmal abwarten und die Impfreaktionen anderer abwarten (Unsicherheit) Das Ergebnis stellt sich graphisch wie folgt dar: Wohnheim Anzahl Personen die sich theoretisch impfen lassen könnten (ab 16 Jahren) Anzahl Personen, die wg. überwundener Coviderkrankung vor weniger als 6 Monaten nicht impfen lassen können Anzahl der Personen, die sich aus anderen Gründen nicht impfen lassen können (Schwangerschaft, Chemo etc.) Personen, die sich nicht impfen lassen können % Anzahl Personen, die sich bei Impfaktion in Herkulesstraße impfen lassen Anzahl Personen, die über Hausarzt / Betriebsarzt geimpft wurden (soweit bekannt) Anzahl Personen, für die ein Impftermin bereits vereinbahrt ist Personen, die geimpft wurden bzw. demnächst geimpft werden % Personen, die ausgesagt haben, sich nicht impfen lassen zu wollen Personen, die sich nicht impfen lassen wollen % Objekt A, Familien 23 6 1 30,43 11 3 0 60,87 2 8,70 Objekt B, Familien & Männer 82 10 1 13,41 12 5 0 20,73 11 13,41 Objekt C, Familien 56 2 8 17,86 1 3 1 8,93 45 80,36 Objekt D, Männer 72 3 0 4,17 21 7 1 40,28 30 41,67 210 15 9 11,43 34 15 2 24,29 86 40,95 16 33. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2021 Aufgrund der bisherigen Erfahrungen kann das folgende Fazit gezogen werden: • Die Impfskepsis in der Gruppe der Geflüchteten ist nach wie vor hoch . • Einige der Bewohner und Bewohnerinnen sind im Lauf der Zeit durch Ansprache und die nun bestehende Auswahlmöglichkeit an Impfstoffen voraussichtlich noch von der Sinnhaftigkeit einer Impfung zu überzeugen. • Solange eine Impfung für die Menschen keine unmittelbar erlebbaren Vorteile bietet (z.B. Zugang zu bestimmten Angeboten ohne Test, Ausnahmen bei Reisebeschrän- kungen), scheinen der Mehrgewinn durch persönlichen Schutz und der Schutz anderer in dieser Gesellschaft keine ausreichende Motivation darzustellen. • Die Bemühungen der Verwaltung, die Impfbereitschaft und damit die Impfquo te bei den Geflüchteten zu erhöhen, lassen sich in erster Linie durch wiederkehrende persönliche Ansprache, Motivation und Information kombiniert mit einfachen Zugangswegen zu Impfangeboten erreichen. Die diesbezüglichen Bemühungen werden fortgesetzt. Der nächste Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln wird vom Amt für Wohnungswesen turnusmäßig zum 30.09.2021 erstellt. 13% (31) 27% (63) 1% (2) 38% (88) 21% (49) Personen in vier Wohnheimen ab 16 Jahre davon nicht impfbar Geimpfte demnächst geimpft Impfunwillige keine Aussage
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3069/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.08.2021
- Erstellt
- 25.08.2021 11:53