Mandari Insight

3069/2021

33. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

Mitteilung Ausschuss 27.08.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 08.10.2021, TOP 3

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

33. Bericht zur Situation Geflüchteter

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

570 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562 
 
Vorlagen-Nummer 27.08.2021 
 3069/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 31.08.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021 
Integrationsrat 28.09.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 08.10.2021 
 
33. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln 
Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den 2. Quartalsbericht der aktuellen 
Situation Geflüchteter zum Stichtag 30.06.2021 zur Verfügung. 
 
 
Gez. Dr. Rau

33. Bericht zur Situation Geflüchteter

33745 Zeichen

Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
 
33. Bericht 
 
(II. Quartal 2021) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Soziales, Gesundheit und 
Wohnen 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
Stand 30.06.2021

1 
 
33. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2021 
Inhalt 
Einleitung  ............................................................................................................................................... 2 
1. Zahlen und Daten  ............................................................................................................................. 2 
1.1. Gesamtzahlen  ..................................................................................................................... 2 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft  ........................................................................... 3 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart ........................................................ 5 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk  .............................................................................. 6 
2. Ressourcenmanagement  ................................................................................................................ 7 
2.1. Entwicklungen II. Quartal 2021  ........................................................................................ 8 
2.2. Sachstand  ............................................................................................................................ 8 
3. Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete  ........................................... 10 
4. Bewältigung der Corona-Pandemie in Unterkünften für Geflüchtete  ..................................... 11 
5. Corona-Impfung bei untergebrachten Geflüchteten  ................................................................. 12

2 
 
33. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2021 
Einleitung 
 
Die Stadt Köln erfüllt mit der Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten ihren 
gesetzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem 
Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen 
(auch unerlaubt Eingereiste) sicher, die durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen 
werden.  
Hierfür hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im gesamten Stadtgebiet vor, 
beziehungsweise hat Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig angemietet. Die 
soziale Betreuung der Geflüchteten wird durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
sowie kirchliche und private Träger sichergestellt und von einer großen Anzahl 
ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer unterstützt. 
Der Bericht erscheint quartalsweise und bezieht sich aktuell auf den Zeitraum bis 
30.06.2021. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass zu einzelnen Punkten bereits aktuellere 
Erkenntnisse vorliegen. 
1. Zahlen und Daten 
1.1. Gesamtzahlen 
In der Gesamtentwicklung ist die Zahl der untergebrachten Geflüchteten seit Anfang 2019 
rückläufig. Dieser Trend setzt sich im zweiten Quartal 2021 fort. 
Die Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen überwiegend im Rahmen 
der Familienzusammenführung und umfassen durchschnittlich zwei bis drei Personen pro 
Woche.  
Die Zuweisungsquote lag zum Stichtag 30.06.2021 bei 100,31 %. 
Jahreswerte 2010 - 2021: 
 
*Stand 30.06.2021 
 
1.638 1.949 2.196 
3.072 
5.141 
10.153 
13.253 
10.189 10.216 
7.460 
6.176 
5.544 
0
2.000 
4.000 
6.000 
8.000 
10.000 
12.000 
14.000 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 
Anzahl untergebrachter Geflüchteter (Stichtag 30.06.)*

3 
 
33. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2021 
Die Zahlen der Geflüchteten, die in Köln untergebracht werden, sinken langsam aber 
kontinuierlich. Im Vergleich zum Jahr 2014 werden jedoch immer noch circa 400 Geflüchtete 
mehr in Köln untergebracht und betreut. 
Die für die Versorgung dieser Menschen benötigten Unterbringungsmöglichkeiten sollen dem 
vom Rat beschlossenen Standard entsprechen („Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung 
von Flüchtlingen in Köln“ vom 20.07.2004). Insbesondere die Maßgabe, dass an einem 
Standort höchstens 80 Menschen untergebracht werden sollen, kann derzeit oft nicht erfüllt 
werden. Das bedeutet, dass auch weiterhin große Anstrengungen notwendig sind, um dem 
Anspruch der weltoffenen und toleranten Stadtgesellschaft gerecht zu werden. 
Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit Juni 2020 in Kombination mit der 
monatlichen Veränderung: 
 
 
Der auffällige Rückgang im Juli und August 2020 ist die Folge von Corona-
Schutzmaßnahmen. Ebenfalls in den nachfolgenden Monaten, insbesondere im Dezember 
2020 sowie in der Zeitspanne von Februar bis April 2021, ist eine deutliche Reduktion 
aufgrund mehrmaliger Lockdowns durch ein Herunterfahren des öffentlichen Lebens zu 
erkennen. 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft 
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe an sozialer Infrastruktur wird jeweils zum 
30.06. und 31.12. des Jahres eine Analyse der Personenstruktur erstellt. Betrachtete 
Aspekte sind hier Alter, Familie und Herkunft. 
Im folgenden Diagramm zur Altersstruktur ist insbesondere das Segment der unter 3-
Jährigen sowie der Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren beachtenswert. Bei beiden 
Teilbereichen ist, im Gegensatz zum letzten Halbjahresintervall, ein leichter Rückgang zu 
verzeichnen. 
 
Weiterhin ist eine Steigerung des Anteils bei der Gruppe der 26 bis 65-Jährigen Personen 
festzustellen. 
 
-59 -228 -164 -68 -75 -29 -225 -72 -118 -197 -117 -70 -58 
6.960 6.732 6.568 6.505 6.430 6.401 6.176 6.104 5.986 5.789 5.672 5.602 5.544 
-1000 
0
1000 
2000 
3000 
4000 
5000 
6000 
7000 
8000 
Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Nov 20 Dez 20 Jan 21 Feb  21 Mrz 21 Apr 21 Mai 21 Jun 21 
monatliche Entwicklung der Unterbringung 
Veränderung zum Vormonat Bestand

4 
 
33. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2021 
 
Geflüchtete leben weiterhin zu über 80 % in familiären Strukturen. Der Anteil von Familien 
ist in den vergangenen Jahren gestiegen und aktuell kaum signifikant verändert. 
In den Segmenten der alleinreisenden Männern und alleinerziehenden Männern lässt sich  
eine Minderung verzeichnen. Die übrigen Teilbereiche verhalten sich im Wesentlichen 
konstant. 
 
 
Diese obige Darstellung betrachtet nicht den Personenkreis der unbegleiteten 
minderjährigen Ausländer. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen 
untergebracht und betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie.

5 
 
33. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2021 
Die Schutzsuchenden reisen aus folgenden Herkunftsländern ein: 
 
 
 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart 
Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsarten genutzt, 
die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich unterscheiden 
(Unterbringungsqualität). 
Differenziert wird: 
• Notaufnahme (Herkulesstraße) 
• Notunterkunft 
• Beherbergungsbetrieb 
• Wohnheim 
• Mobile Wohneinheit 
• Systembau 
• Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnun gen) 
 
  
Afghanistan; 7,3% 
Albanien; 9,4% 
Armenien, 
Aserbeidschan, 
Tadschikistan, 
Georgien, 
Kasachstan, 
Ukraine, 
Usbeskistan, 
Weißrussland; 
2,9% 
ehem. Jugoslawien 
und Kosovo; 28,3% 
Eritrea, Somalia; 
4,8% Libyen, Marokko, 
Tunesien, Algerien; 
0,7% 
afrikanische Länder 
Nigeria, Ghana, 
Guinea; 5,3% 
Pakistan, Indien; 
1,7% 
Russ. Förderation; 
3,8% 
sonstige*; 5,1% 
Syrien, Irak, Iran; 
30,4% 
Türkei; 0,3% 
Herkunftsländer Stichtag 30.06.2021

6 
 
33. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2021 
Ausführliche Erläuterungen hinsichtlich Bauart, Unterbringungsqualität und Nutzungsart sind 
im 20. Bericht zu finden. 
Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats: 
 
 
 
Grafische Darstellung der Verteilung zum 30.06.2021: 
 
 
 
Durch den Abschluss der Umbauarbeiten im Standort Bonner Straße gibt es nun keine 
Unterkunftsart Notunterkunft mehr.  
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk 
Die Verteildichte gibt, basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag, das Verhältnis 
von Einwohnern eines Stadtbezirks (Stand 30.06.2021) zu den in diesem Bezirk 
untergebrachten geflüchteten Menschen an. Durch Aus- und Umzüge, Verlegungen in 
andere Unterkünfte etc. sind diese Zahlen in ständiger dynamischer Entwicklung.  
Dargestellt ist die reale Belegung zum zweiten Quartalsende 2021 sowie der 
voraussichtliche Anteil geflüchteter Menschen im Stadtbezirk im Dezember 2021 unter 
Stichtag 31.12.2020 31.03.2021 30.04.2021 31.05.2021 30. 06.2021 
Notaufnahme 119 71 66 78 68 
Notunterkünfte 87 82 77 0 0
Beherbergungsbetriebe 402 362 332 295 277 
Mobile Wohneinheiten 911 831 797 741 760 
Systembauten 1.442 1.411 1.381 1.412 1.374 
Wohnungen 2.370 2.247 2.254 2.266 2.266 
Wohnheime 845 785 765 810 799 
Summe 6.176 5.789 5.672 5.602 5.544 
Beherbergungsbetriebe; 
277; 5% 
Mobile Wohneinheiten; 
760; 14% 
Notaufnahme; 
68; 1% 
Systembauten; 
1.374; 25% 
Wohnheime; 
799; 14% 
Wohnungen; 
2.266; 41% 
Verteilung der Unterbringungsarten 30.06.2021

7 
 
33. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2021 
Berücksichtigung der bis Jahresende erwarteten Inbetriebnahme neuer bzw. Aufgabe noch 
belegter Objekte. 
Die Veränderung der Verteildichte zum Jahresende wird außerdem von der Entwicklung der 
Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so sinkt die Verteildichte 
ebenfalls. 
Auf Grund der unter Punkt 1.1 aufgezeigten Prämissen für die Fallzahlentwicklung, der 
weiterhin in der Diskussion befindlichen Asylpolitik von Bund und Land und der kaum 
vorhersehbaren politischen Entwicklung in den Hauptherkunftsländern der geflüchteten 
Menschen ist eine seriöse Prognose nicht möglich. 
 
 
2. Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um einerseits der durch kommunal nicht 
beeinflussbare Ursachen bedingten deutlichen Schwankungen der Anzahl geflüchteter 
Menschen gerecht zu werden, andererseits auch um die Qualität der Unterkünfte - gerade 
hinsichtlich der notwendigen Privatsphäre - für die geflüchteten Menschen stetig zu 
verbessern. 
0,48% 
0,56% 
0,26% 
0,41% 
0,32% 
0,30% 
0,88% 
0,54% 
0,59% 
0,48% 
0,52% 
0,58% 
0,29% 
0,39% 
0,33% 
0,32% 
0,89% 
0,64% 
0,62% 
0,51% 
0,53% 
0,59% 
0,30% 
0,40% 
0,36% 
0,37% 
0,92% 
0,67% 
0,65% 
0,53% 
0,00% 0,10% 0,20% 0,30% 0,40% 0,50% 0,60% 0,70% 0,80% 0,90% 1 ,00% 
Innenstadt 
Rodenkirchen 
Lindenthal 
Ehrenfeld 
Nippes 
Chorweiler 
Porz 
Kalk 
Mülheim 
Gesamt 
Verteildichte in den Stadtbezirken 
Anteil I. Quartal 2021 
Anteil II. Quartal 2021 
voraussichtlicher Anteil 
Dezember 2021

8 
 
33. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2021 
Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei auch die mittelfristige Rückkehr zu den in 
den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter festgelegten Standards 
im Fokus. 
2.1. Entwicklungen II. Quartal 2021 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 04.02.2021 die konkrete Vorgabe gemacht, 
die Quote der geflüchteten Menschen, die von der Stadt Köln in abgeschlossenen 
Wohneinheiten untergebracht werden, schrittweise jährlich um 5 % zu steigern. Diese neuen 
Vorgaben erfordern eine umfassende Anpassung der Ressourcenplanung für die 
Unterkünfte für Geflüchtete durch das Amt für Wohnungswesen.  
Mit Stand 30.06.2021 waren 80,82% der in städtischen Ressourcen (ohne die Notaufnahme 
Herkulesstraße und ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in Unterkünften 
untergebracht, deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und die sowohl über eigene 
Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen. Aufgrund der derzeitigen 
Entwicklung und Planung ist davon auszugehen, dass das Ziel der Unterbringung von 85 % 
der kommunal untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten zum Ende 
des Jahres erreicht wird.  
 
Durch Neubau von Unterkünften und Sanierung bestehender Unterkünfte wird insgesamt 
eine verbesserte Unterbringungsqualität für Geflüchtete angestrebt, sodass insbesondere die 
überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen 
Wohneinheiten versorgt werden kann. Eine Aufgabe von Wohneinheiten dieser Art ist 
dennoch manchmal notwendig, wenn sich das Objekt in einem sanierungsbedürftigen 
Zustand befindet oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung des Objekts endet. 
2.2. Sachstand 
Eine Erhaltung oder Steigerung der Unterbringungsqualität hängt von vielfältigen 
Einflussfaktoren ab und soll durch konkrete Maßnahmen erreicht werden, die sich wie folgt 
darstellen: 
Zur Erhaltung des Qualitätsstandards für die Unterbringung Geflüchteter ist vorgesehen, 
kostenintensive Standorte und solche mit geringen Qualitätsstandards sukzessive zu 
schließen. Dabei stehen u.a. die Standorte mit mobilen Wohneinheiten der ersten und 
zweiten Containergeneration im Fokus. Sie verfügen nur über Gemeinschaftsküchen bzw. -
sanitäreinrichtungen. Durch diese Bauweise ergeben sich u.a. besondere brandschutz-
rechtliche Aspekte, die sehr kostenintensiv sind.  
In der Unterkunftsart „Wohnungen“ befinden sich Objekte, die zwar abgeschlossene 
Wohneinheiten bieten, deren Bausubstanz und -zustand die Betreibung als 
Geflüchtetenunterkunft sehr kostenintensiv machen (marode Elektrik- und Wasserinstallation 
und/oder marode Bausubstanz). Daher müssen auch Objekte der Unterkunftsart 
„Wohnungen“ zur Schließung vorgesehen werden. 
 
Zum 30.06.2021 konnte an zwei Standorten die Unterbringung vollständig beendet werden. 
Stand II. Quartal 2021:  
 
Projekt Unterkunftsart Unterbringung B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
max. 
Belegung* 
Real 
31.12. 
2020 
Real 
30.06. 
2021 
Am Pantaleonsberg Wohnheime Flü 1 Altstadt-Süd  Frauen 30 .04.2021 25 22 0
Bonner Straße Notunterkünfte Flü 2 Marienburg V Männer 19. 04.2021 152 87 0
109 0

9 
 
33. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2021 
Durch den Einbau von Etagenküchen im Standort Bonner Straße erfolgte hier eine 
Aufwertung der Unterbringung zum Wohnheim. Die Geflüchteten können sich nun selber 
verpflegen und werden dadurch ganz wesentlich in Ihrer Selbstständigkeit unterstützt. Die 
Zubereitung von Mahlzeiten stellt einen ersten wichtigen Schritt zur Integration dar.  
Folgende Unterkünfte sollen bis Ende 2021 umgebaut, saniert bzw. bezugsfertig hergerichtet 
werden, um eine verbesserte Unterbringungsqualität zu erreichen. 
Stand II. Quartal 2021 für die Sanierung von Unterkünften, die zurzeit hergerichtet werden: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zur Verbesserung des Qualitätsstandards ist außerdem die Schaffung von 
Unterkunftsplätzen durch Neubau und Anmietung von neuen Objekten vorgesehen. Weil die 
neuen Plätze jeweils über abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem 
Sanitärbereich verfügen, wird hiermit ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der 
Unterbringungsqualität und damit zur Integration geleistet. 
 
Stand II. Quartal 2021 für den Neubau von Unterkunftsplätzen, die sich noch in der 
Errichtung befinden: 
 
 
 
 
 
 
 
Weiterhin ist es gelungen in folgendem Beherbergungsbetrieb die Nutzung als Unterkunft 
vollständig zu beenden:  
 
 
 
 
 
Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme jeglicher Beherbergungsbetriebe wird 
jedoch auf Grund der dort verfügbaren besonderen Gegebenheiten, die sich besonders für 
die speziellen Schutzbedarfe einzelner Geflüchteter eignen, auch auf Dauer nicht möglich 
sein.

10  
 
33. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2021 
3. Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete 
Die erfolgten Verbesserungen der Internetversorgung haben insgesamt die Situation der 
Internetanbindung in zahlreichen Unterkünften für Geflüchtete erheblich entspannt.  
Im zweiten Quartal wurden weitere Verbesserungen sowohl bei der Verlegung von 
Glasfaseranschlüssen als auch bei der Hardwareaustattung vor Ort in den Unterkünften 
beauftragt und umgesetzt , wobei der erhöhte Bedarf (Home-Schooling) die Dringlichkeit der 
Umsetzung bestimmte. 
Der geltende Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 17.09.2015 (AN 
0538/2015) über eine Grundversorgung der Unterkünfte für Geflüchtete mit Internet mit 
einem damaligen Standard von 100 Mbit/s war als Grundlage für die erforderlichen 
Optimierungs-Maßnahmen nach heutigen technischen Standard nicht mehr ausreichend. Es 
wurde daher mit Verwaltungsvorlage 1105/2021, die am 27.05.2021 vom Ausschuss für 
Soziales und Senioren gebilligt wurde, ein neuer Beschluss auf den Weg gebracht, der ein 
mehrjähriges Gesamtinvestitionsvolumen von 1.666.481 € umfasst. Der Rat hat der Vorlage 
am 24.06.2021 zugestimmt. 
Durch den Beschluss sind nicht nur Kosten für die Herstellung neuer Glasfaseranschlüsse 
abgedeckt, die dann in der Regel einen Internetzugang 1 Gigabit/s je Standort 
gewährleisten, sondern auch entsprechende Hardware-Nachrüstungen (zum Beispiel W-
LAN-Antennen, Router) an den Standorten sowie die laufenden Entgelte für den 
Netzprovider.   
Damit ist der weitere kontinuierliche Ausbau der Internetversorgung an bestehenden und 
neuen Unterkünften für Geflüchtete sichergestellt.  
Durch die Zusammenarbeit mit NetCologne konnte das Amt für Wohnungswesen an vier 
Standorten (Blaubach 
, Koblenzer Straße, Merlinweg, Schlagbaumsweg) die übliche 
Netzwerkstärke von 50Mbit/s auf 1.000 Mbit/s erhöhen. 
Weiterhin laufen an folgenden Standorten Verbesserungsarbeiten welche kurz vor der 
Fertigstellung stehen: Ankerstraße, Boltensternstraße, Heinrich-Rohlmann-Straße, 
Severinswall, Am Springborn und Urbacher Weg. 
An drei großen Unterbringungsstandorten mit mehreren Systembauten – Aloys-Boecker-
Straße, Josef-Broicher-Straße und Haferkamp – wurde eine dezentrale Internetversorgung 
der einzelnen Systembauten mit Kabelleitungen in Auftrag gegeben, da sich die bestehende 
Lösung mit einem zentralen W-LAN-Hotspot als unzureichend erwiesen hat.

11  
 
33. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2021 
4. Bewältigung der Corona-Pandemie in Unterkünften für 
Geflüchtete 
Entwicklung der Corona-Pandemie im zweiten Quartal 2021  
 
 
 
Im Aufzeichnungszeitraum 01.04.2021 bis 30.06.2021 wurde Ende April ein hoher Anstieg 
durch die dritte Welle verzeichnet, welche sich wie in der Gesamtbevölkerung auch in den 
Unterkünften für Geflüchtete niedergeschlagen hat. Die Verhängung von individuellen 
Quarantänen und Quarantänen per Allgemeinverfügung durch das Gesundheitsamt sowie 
der allgemeine Lockdown haben dann die schrittweise Reduzierung der dritten Welle in den 
Unterkünften für Geflüchtete bewirkt, wobei auch die steigenden Temperaturen im Juni dazu 
beigetragen haben, die Ansteckungsrate des Virus zu reduzieren. 
Während es im Verlauf der zweiten Welle von Oktober 2020 bis Mitte Januar 2021 315 
positiv getestete Geflüchtete gab, wurden während der dritten Welle im Mai 2021 lediglich 
180 Geflüchtete positiv getestet.  
 
Auftauchen der Mutationen 
Bei dem Infektionsgeschehen in Köln spielen seit Jahresbeginn zunehmend mutierte Formen 
des Covid-19-Virus eine Rolle, welche deutlich ansteckender sind als die Ursprungsversion. 
Dabei steht die in Großbritannien entdeckte Virusmutation B.1.1.7 im Vordergrund, während 
die etwas später in Südafrika und in Brasilien aufgetretenen Mutationen bisher nur eine 
marginale Rolle spielen. Dies spiegelte sich auch in den Unterkünften für Geflüchtete wider, 
wo im Laufe des ersten und zweiten Quartals immer häufiger die britische Mutation 
auftauchte.  
Das Auftreten der Mutationen in den Unterkünften wird registriert, jedoch wird die Zahl der 
Infizierten mit den jeweiligen Mutationen nicht laufend statistisch erfasst, weil die zu 
ergreifenden Quarantäne-Maßnahmen des Gesundheitsamtes sich nicht wesentlich 
unterscheiden gegenüber einer Covid-19-Infektion mit dem Ursprungs-Virus. Es wird 
lediglich zum Ende der Quarantäne ein Kontrolltest durchgeführt, um sicherzugehen, dass 
keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Gegebenenfalls wird die Quarantäne verlängert.  
 
 
0
20 
40 
60 
80 
100 
120 
140 
160 
180 
200 
Mit Covid 19 infizierte untergebrachte Geflüchtete

12  
 
33. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2021 
Allgemeinverfügung – notwendige Quarantäne-Anordnung bei großen Unterkünften 
Wenn in einer Unterkunft für Geflüchtete mehrere Geflüchtete positiv auf Covid-19 getestet 
wurden, besteht das Problem, dass die Zahl der engen und für das Infektionsgeschehen 
problematischen Kontakte in der Unterkunft auch aufgrund der häufig bestehenden 
Sprachbarriere kurzfristig nicht aufgeklärt werden können. Dies ist insbesondere nicht 
möglich ohne eine Potenzierung der Sozialkontakte von Sozialarbeitenden, Sprachmittlern 
und Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes. Eine vom Gesundheitsamt angeordnete 
Reihentestung aller Bewohner und Bewohnerinnen der Unterkunft durch den mobilen 
Abstrichdienst (Bio-Monitoring) bedarf einer Vorlaufzeit von mindestens einem Tag. Nach der 
Testung dauert es nochmal bis zu 48 Stunden bis die Ergebnisse des Labors zu den PCR-
Tests vorliegen. Bis dahin herrscht ein unklares Infektionsgeschehen.  
Die Geflüchteten sind Teil des gesellschaftlichen Lebens in Köln und sie besuchen unter 
anderen Kindergärten, Schulen, Bildungseinrichtungen, treffen Geflüchtete aus anderen 
Einrichtungen. Das Gesundheitsamt muss daher abwägen, ob es verantwortet werden kann, 
dass mögliche Kontaktpersonen der Infizierten frei die Unterkunft verlassen können. Die 
einzige Möglichkeit, einer schnellen und effizienten Eindämmung des Infektionsgeschehens 
ist dann alle in der Unterkunft untergebrachten Personen per Allgemeinverfügung unter 
Quarantäne zu stellen. Diese Entscheidung erfolgt nicht leichtfertig, sondern angesichts des 
damit verbundenen Eingriffs in die Freiheitsrechte stets unter Beachtung des 
Verhältnismäßigkeitsprinzips. 
Geflüchtete, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, können gegenüber ihrem Arbeitgeber auf 
die Allgemeinverfügung, die sie auch ausgehändigt erhalten, verweisen.  
Im Zeitraum 01.04. bis 30.06.2021 standen vier Standorte zeitversetzt für jeweils 14 Tage 
per Allgemeinverfügung unter Quarantäne: Aloys-Boecker-Straße, Boltensternstraße, 
Neubrücker Ring und Urbacher Weg. 
5. Corona-Impfung bei untergebrachten Geflüchteten 
Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Geflüchteten durch das Amt für 
Wohnungswesen erfolgt auch eine sozialarbeiterische und gesundheitliche Betreuung. Diese 
umfasst in der Corona-Pandemie neben der gesundheitlichen Aufklärung auch das Angebot 
einer Corona-Schutzimpfung im Rahmen der Priorisierungsvorgaben der Ständigen 
Impfkommission des Robert-Koch-Instituts, der Bundes- und Landesvorschriften sowie der 
Verwaltungserlasse. 
Laut § 3 Abs.1 Ziffer 11 der Corona-Impfverordnung vom 10. März 2021 gehören Geflüchtete 
und Obdachlose, die in gemeinschaftlichen Einrichtungen im Sinne des § 36 Abs.1 Nr.3 und 
Nr. 4 Infektionsschutzgesetzes untergebracht sind, zur Gruppe 2 – hohe Priorität. 
Unterbringung in gemeinschaftlichen Einrichtungen bedeutet in Unterkünften, in denen 
entweder Gemeinschaftssanitär und/oder Gemeinschaftsküchen bestehen. Dies ist in Köln 
nur bei knapp 20 Prozent aller Unterkünfte für Geflüchtete der Fall. 
Der Impfplan des Landes NRW hat innerhalb dieser Gruppe 2 eine weitere Priorisierung 
unter anderem zugunsten von Menschen mit Vorerkrankungen, Schwangeren, Lehrern und 
Lehrerinnen, Polizisten und Polizistinnen und Kita-Erziehern und -Erzieherinnen 
vorgenommen, so dass diesen Gruppen vorrangig Impfangebote unterbreitet wurden, bevor 
die Geflüchteten ein solches erhielten.

13  
 
33. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2021 
 
Es erfolgte vom 30.04. bis 02.05.2021 eine erste vom 
städtischen Krisenstab veranlasste Impfaktion in den 
Unterbringungseinrichtungen Herkulesstraße, An den 
Gelenkbogenhallen und Oskar-Jäger-Straße, bei der 44 
Impfungen mit dem Impfstoff Biontech erfolgten. Diese Aktion 
offenbarte früh eine geringe Impfbereitschaft der Geflüchteten 
und die Notwendigkeit zunächst Aufklärung, Information und 
Motivation zur Annahme des Impfangebotes in den 
Vordergrund zu stellen.  
 
Die Geflüchteten wurden daher vom Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen und 
von Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen der Betreuungsträger aufgesucht, um im 
Rahmen von persönlichen Gesprächen Aufklärungsarbeit zu leisten und die bestehende 
Impfskepsis zu überwinden. Dabei galt es auch, bestehende sprachliche Hürden mit Hilfe 
von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern zu kompensieren. Neben rationalen Sorgen, etwa 
bei Vorerkrankungen, waren auch irrationale Bedenken, etwa die Angst vor Abschiebung 
nach einer Impfung, Auswirkungen auf die Fertilität oder die Implantierung von Controlling-
Chips, zu zerstreuen. Schließlich benötigen die Impfwilligen in der Regel Unterstützung bei 
der Bewältigung der erforderlichen Formalien, etwa dem Ausfüllen des Anamnesebogens 
und der Einwilligungserklärung.  
Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die Impfung von in Gemeinschaftsunterkünften 
untergebrachten Geflüchteten und Obdachlosen ein größeres Kontingent des Impfstoffes 
Johnson & Johnson zur Verfügung gestellt. Dieser Impfstoff hat den Vorteil, dass bereits eine 
einmalige Impfung die volle Immunisierungswirkung entfaltet und somit der organisatorische 
und zeitliche Aufwand eines zweiten Impfdurchgangs vermieden wird. Nicht geimpft werden 
konnten Minderjährige, Schwangere und Menschen, die in den letzten 6 Monaten eine 
Covid-19-Erkrankung überstanden haben.  
In der nur gering ausgelasteten Notaufnahme in der Herkulesstraße wurde in den dort 
vorhandenen Arzt- und Gemeinschaftsräumen eine kleine Impfstraße als temporäres 
Impfzentrum eingerichtet. Dabei haben die Bereiche Impfdokumentation und 
Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes der Stadt Köln, Impfärzte und Impfärztinnen und 
Assistenzkräfte der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Personal der Berufsfeuerwehr 
(Organisation des Impfteams, Impfstofftransport) sowie des Deutschen Roten Kreuzes 
(Sprachmittler und medizinisches Fachpersonal) und der städtische Soziale Dienst zur 
Betreuung Geflüchteter eng, professionell und reibungslos zusammengearbeitet. Gemäß 
den Vorgaben der Ständigen Impfkommission erfolgte vor jeder Impfung eine persönliche 
ärztliche Aufklärung der Impflinge bezüglich der Risiken. 
Es sind dort drei größere Impfaktionen für alle von der Stadt Köln untergebrachten 
Geflüchteten erfolgt, und zwar am 25.05.2021 (253 Impfungen), am 08.06.2021 (178 
Impfungen) und am 22.06.2021 (174 Impfungen). Insgesamt wurden dabei 605 Geflüchtete 
geimpft. Diese wurden überwiegend mit Shuttle-Bussen von ihren Unterkünften zur 
Herkulesstraße gebracht, dort nach Prüfung der Formalien ärztlich aufgeklärt, geimpft und 
nach Aushändigung der Impfbescheinigung wieder zurückgebracht.  
Darüber hinaus wurde eine unbekannte Zahl von untergebrachten Geflüchteten wie andere 
Einwohner und Einwohnerinnen Köln geimpft, etwa durch Haus- oder Betriebsärzte, bei einer 
Schwerpunkt-Impfaktion in ihrem Stadtteil oder im Impfzentrum. Eine exakte Impfquote ist 
wegen des bestehenden Gesundheitsdatenschutzes nicht bekannt.   
Die Besuchseinschränkungen sind in allen Wohnheimen 14 Tage nach dem Impfangebot 
aufgehoben worden.

14  
 
33. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2021 
 
Erklärungsansätze für die eingeschränkte Impfbereitschaft der Geflüchteten 
In vier Wohnheimen für Geflüchtete wurde die Impfbereitschaft der Bewohnerinnen und 
Bewohner näher analysiert, darunter ein Männerwohnheim, welches vom städtischen 
Sozialen Dienst betreut wird, sowie drei Wohnheime überwiegend für Familien, die von drei 
unterschiedlichen sozialen Trägern betreut werden. Die Stichprobe dürfte daher relativ 
repräsentativ sein. 
Bei der Impfbereitschaft gab es große Unterschiede zwischen den vier ausgewählten 
Wohnheimen, was zeigt, wie heterogen der Personenkreis der Geflüchteten und seine 
Motivlage ist. 
Objekt A, Familienwohnheim: Höchste Impfbereitschaft.  
• Kleineres Familienwohnheim, abgeschlossene Wohneinheiten. 
• 7 syrische Bewohnerparteien, 3 bosnische und serbische Bewohnerparteien. 
• Viele Bewohnerinnen und Bewohner mit gesundheitlichen Einschränkungen, daher 
sind gesundheitliche Risiken in vielen Familien ein Thema. Höchster Prozentanteil 
von bereits an Corona erkrankten Bewohnerinnen und Bewohnern. Objekt unterlag 
bisher keiner Allgemeinverfügung. 
Objekt B, Familien/Männerwohnheim: Durchschnittliche Impfbereitschaft 
• Größeres Wohnheim mit überwiegend Familien und einem getrennten Männerflur, 
abgeschlossene Wohneinheiten. 
• 10 syrische Bewohnerparteien, 7 Parteien aus Afghanistan, 7 Parteien aus dem 
Gebiet des ehemaligen Jugoslawien und dem Kosovo, 5 Parteien aus dem Irak und 
einzelne Parteien aus 7 anderen Ländern.  
• Covid-19 ist ein Thema, da bereits mehrere Bewohnerinnen und Bewohner erkrankt 
waren. Objekt unterlag bisher keiner Allgemeinverfügung. 
Objekt C, Familienwohnheim: Geringste Impfbereitschaft.  
• Größeres Wohnheim für Familien, abgeschlossene Wohneinheiten 
• 22 Bewohnerparteien aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, Albanien und 
Kosovo, 4 Parteien aus dem Irak, 2 aus Syrien. 
• Bis jetzt kaum an Corona erkrankte Bewohnerinnen und Bewohner. Vermutung, dass 
dies und Bewohnerzusammensetzung Einfluss auf Impfbereitschaft haben könnte.  
Objekt D, Männerwohnheim: Impfbereitschaft über dem Durchschnitt 
• Männerwohnheim, Einzelzimmer mit Gemeinschaftsküchen und -sanitäreinrichtung en 
• Männer aus 19 verschiedenen Nationen 
• In der Vergangenheit mehrmals Allgemeinverfügungen, daher sind den Bewohnern 
die mit einer Quarantäne verbundenen Einschränkungen bekannt. Im letzten halben 
Jahr kaum Corona-Erkrankungen unter den Bewohnern 
• Ein Erklärungsansatz für die relativ gute Impfbereitschaft kann sei n, dass viele 
Männer arbeiten. Diese haben Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes und wenig 
Ausfallzeiten durch Krankheit oder Quarantänen.

15  
 
33. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2021 
 
Die Summen der Prozent-Zahlen ergeben eventuell über hundert Prozent, da Doppel-
nennungen möglich sind. 
Auswertung Impfbereitschaft der vier Wohnheime 
Insgesamt leben in den vier Wohnheimen 233 Personen ab 16 Jahre, die sich zum Zeitpunkt 
der Durchführung der Analyse theoretisch hätten impfen lassen können.  
Personen die sich nicht impfen lassen können, sind solche, die innerhalb der letzten sechs 
Monate eine Covid 19-Infektion durchgemacht haben, schwanger sind oder aus anderen 
medizinischen Gründen (z.B. Chemotherapie) zurzeit nicht geimpft werden können. 
Als „demnächst geimpft“ wurde die Gruppe der Personen bezeichnet, für die bereits ein 
Impftermin vereinbart wurde. 
Bei den Impfunwilligen, die hierzu eine Aussage gemacht haben, wurden folgende Gründe 
angegeben: 
• Angst vor möglichen Nebenwirkungen (Schmerzen, Lähmung, Unfruchtbarkei t, Tod) 
oder Langzeitfolgen 
• Bekannte, Verwandte oder andere enge Bezugspersonen haben abgeraten  
• nicht der gewünschte Impfstoff (bei der städtischen Impfaktion wurde der  Impfstoff 
Johnson&Johnson angeboten) 
• erstmal abwarten und die Impfreaktionen anderer abwarten (Unsicherheit) 
Das Ergebnis stellt sich graphisch wie folgt dar: 
Wohnheim 
Anzahl Personen die sich 
theoretisch impfen lassen 
könnten (ab 16 Jahren) 
Anzahl Personen, die wg. 
überwundener 
Coviderkrankung vor 
weniger als 6 Monaten nicht 
impfen lassen können 
Anzahl der Personen, die 
sich aus anderen Gründen 
nicht impfen lassen können 
(Schwangerschaft, Chemo 
etc.) 
Personen, die sich nicht 
impfen lassen können % 
Anzahl Personen, die sich 
bei Impfaktion in 
Herkulesstraße impfen 
lassen 
Anzahl Personen, die über 
Hausarzt / Betriebsarzt 
geimpft wurden (soweit 
bekannt) 
Anzahl Personen, für die ein 
Impftermin bereits 
vereinbahrt ist 
Personen, die geimpft 
wurden bzw. demnächst 
geimpft werden  % 
Personen, die ausgesagt 
haben, sich nicht impfen 
lassen zu wollen 
Personen, die sich nicht 
impfen lassen wollen % 
Objekt A, Familien 23 6 1 30,43 11 3 0 60,87 2 8,70 
Objekt B, Familien & Männer 82 10 1 13,41 12 5 0 20,73 11 13,41 
Objekt C, Familien 56 2 8 17,86 1 3 1 8,93 45 80,36 
Objekt D, Männer 72 3 0 4,17 21 7 1 40,28 30 41,67 
210 15 9 11,43 34 15 2 24,29 86 40,95

16  
 
33. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2021 
 
 
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen kann das folgende Fazit gezogen werden: 
• Die Impfskepsis in der Gruppe der Geflüchteten ist nach wie vor hoch . 
• Einige der Bewohner und Bewohnerinnen sind im Lauf der Zeit durch Ansprache und 
die nun bestehende Auswahlmöglichkeit an Impfstoffen voraussichtlich noch von der 
Sinnhaftigkeit einer Impfung zu überzeugen. 
• Solange eine Impfung für die Menschen keine unmittelbar erlebbaren Vorteile bietet 
(z.B. Zugang zu bestimmten Angeboten ohne Test, Ausnahmen bei Reisebeschrän-
kungen), scheinen der Mehrgewinn durch persönlichen Schutz und der Schutz 
anderer in dieser Gesellschaft keine ausreichende Motivation darzustellen. 
• Die Bemühungen der Verwaltung, die Impfbereitschaft und damit die Impfquo te bei 
den Geflüchteten zu erhöhen, lassen sich in erster Linie durch wiederkehrende 
persönliche Ansprache, Motivation und Information kombiniert mit einfachen 
Zugangswegen zu Impfangeboten erreichen. Die diesbezüglichen Bemühungen 
werden fortgesetzt. 
 
 
 
Der nächste Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln wird vom Amt für Wohnungswesen 
turnusmäßig zum 30.09.2021 erstellt. 
13% (31) 
27% (63) 
1% (2) 
38% (88) 
21% (49) 
Personen in vier Wohnheimen ab 16 Jahre 
davon nicht impfbar Geimpfte demnächst geimpft Impfunwillige keine Aussage

Beratungsverlauf (5)

31.08.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 7.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.09.2021 Integrationsrat
TOP 5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.09.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.10.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3069/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.08.2021
Erstellt
25.08.2021 11:53