AN/0614/2022
Anfrage zur Anwendung eines Urteils des europäischen Gerichtshofes zur Niederlassungserlaubnis
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H. Özkücük u.a. - Anfrage zum EGH Urteil Januar 2022
1245 Zeichen
Turan Özküçük 15.03.2022 Malik Karaman Christophe Twangıramungu An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 22.03.2022 Anfrage zur Anwendung eines Urteıls des europäischen Gerichtshofes zur Niederlas- sungserlaubnis Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, wir bitten folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Integrationsrates zu setzen: Nach einen Urteil des europäischen Gerichtshofes vom Januar dieses Jahres erlischt die Niederlassungserlaubnis einer Ausländerin / eines Ausländers nicht, auch wenn sie/er sich länger als 6 Monate im Ausland aufgehalten hat. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Frage: Wird das Ausländeramt Köln dieses Urteil vom Amts wegen umsetzen? Wenn nein, warum? Wenn ja, werden dann Einschränkungen bei der Umsetzung, wie z.B. aufgrund der Be- standsdauer der Niederlassungserlaubnis, bzw. der finanziellen Lage der/des Betroffe- nen, gemacht? Mit freundlichen Grüßen Turan Özküçük, Malik Karaman, Christophe Twangıramungu
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0614/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 16.03.2022
- Erstellt
- 16.03.2022 11:17