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AN/0614/2022

Anfrage zur Anwendung eines Urteils des europäischen Gerichtshofes zur Niederlassungserlaubnis

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 16.03.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 16.08.2022, TOP 3.4

H. Özkücük u.a. - Anfrage zum EGH Urteil Januar 2022

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H. Özkücük u.a. - Anfrage zum EGH Urteil Januar 2022

1245 Zeichen

Turan Özküçük          15.03.2022 
Malik Karaman 
Christophe Twangıramungu 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
Anfrage gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 22.03.2022 
 
 
Anfrage zur Anwendung eines Urteıls des europäischen Gerichtshofes zur Niederlas-
sungserlaubnis 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, 
 
wir bitten folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Integrationsrates zu setzen: 
 
Nach einen Urteil des europäischen Gerichtshofes vom Januar dieses Jahres erlischt die 
Niederlassungserlaubnis einer Ausländerin / eines Ausländers nicht, auch wenn sie/er sich 
länger als 6 Monate im Ausland aufgehalten hat. 
 
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Frage: 
 Wird das Ausländeramt Köln dieses Urteil vom Amts wegen umsetzen? 
 Wenn nein, warum? 
 Wenn ja, werden dann Einschränkungen bei der Umsetzung, wie z.B. aufgrund der Be-
standsdauer der Niederlassungserlaubnis, bzw. der finanziellen Lage der/des Betroffe-
nen, gemacht? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Turan Özküçük, Malik Karaman, Christophe Twangıramungu

Beratungsverlauf (1)

16.08.2022 Integrationsrat
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0614/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
16.03.2022
Erstellt
16.03.2022 11:17