Anfrage zur Anwendung eines Urteils des europäischen Gerichtshofes zur Niederlassungserlaubnis
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0614/2022 vom 16.03.2022
Stand: Am 16.08.2022 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
H. Özkücük u.a. - Anfrage zum EGH Urteil Januar 2022
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Turan Özküçük 15.03.2022 Malik Karaman Christophe Twangıramungu An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 22.03.2022 Anfrage zur Anwendung eines Urteıls des europäischen Gerichtshofes zur Niederlas- sungserlaubnis Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, wir bitten folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Integrationsrates zu setzen: Nach einen Urteil des europäischen Gerichtshofes vom Januar dieses Jahres erlischt die Niederlassungserlaubnis einer Ausländerin / eines Ausländers nicht, auch wenn sie/er sich länger als 6 Monate im Ausland aufgehalten hat. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Frage: Wird das Ausländeramt Köln dieses Urteil vom Amts wegen umsetzen? Wenn nein, warum? Wenn ja, werden dann Einschränkungen bei der Umsetzung, wie z.B. aufgrund der Be- standsdauer der Niederlassungserlaubnis, bzw. der finanziellen Lage der/des Betroffe- nen, gemacht? Mit freundlichen Grüßen Turan Özküçük, Malik Karaman, Christophe Twangıramungu
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz